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Rüger, D. (2011). Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53501-9
Rüger, David. Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53501-9
Rüger, D (2011): Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53501-9

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Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht

Rüger, David

Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F., Vol. 62

(2011)

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About The Author

2000-2006 Studium der Rechtswissenschaft in Trier und Budapest als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. 2006 Erstes juristisches Staatsexamen (Rheinland-Pfalz). 2006-2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht der Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Prof. Dr. Thomas Finkenauer, M. A.). 2009-2011 Referendariat in Hamburg und Wien. 2010 Promotion an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.

Abstract

Die römische Schenkung auf den Todesfall ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht.

Neben der einfachen Sachschenkung begegnet die Schenkung in Form eines förmlichen Schuldversprechens (Stipulation), eines Schulderlasses (acceptilatio) oder sogar in der Freilassung eines Sklaven. Ursprünglich war die Schenkung durch eine konkrete Gefahr des Schenkers - etwa eine akute Krankheit oder eine gefährliche Reise - veranlaßt. Ebenso finden sich aber Schenkungen ohne konkrete Gefahr, etwa Konstellationen vorweggenommener Erbfolge.

Ein eigenständiger Anwendungsbereich kommt der Ehegattenschenkung von Todes wegen zu. Die aufschiebende Bedingung der causa ermöglicht eine Umgehung des Schenkungsverbotes. Ebenso kann eine Frau mit Hilfe der donatio mortis causa das Verbot des Testierens über die eigene Mitgift umgehen.

Die verschiedensten Stellen belegen die zentrale Bedeutung des Reurechts, dessen Klassizität die interpolationistische Literatur sehr zu Unrecht bestritten hat. Die Rehabilitation der früheren communis opinio bildet einen Schwerpunkt der Arbeit.

Ausführliche Exegesen einzelner Texte stellen verschiedene Problemkreise des Rechtsinstituts exemplarisch dar. Dabei wird älteres Schrifttum zurückgehend bis ins Mittelalter möglichst weitgehend einbezogen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 12
Einleitung 15
I. Literaturbericht 15
II. Ziel dieser Arbeit 19
Kapitel 1: Die rechtsgeschäftliche Gestalt der donatio mortis causa 21
I. Herkunft der donatio mortis causa und Motivation des Schenkers 21
II. Die Einteilungen der Klassiker 24
1. Rechtsgeschäft unter Lebenden und mortis causa capio 24
2. Anforderung an die Bedingung mortis causa: imminente periculo commotus und sola cogitatione mortalitatis 26
3. Klassizität der auflösend wie der aufschiebend bedingten Vollzugsform 30
III. Die Abgrenzung zur donatio inter vivos 32
1. Ulla condicio redhibendi und die Anwendbarkeit der lex Falcidia als praktischer Ausgangspunkt der Frage 35
2. Der Fall der Seia: Papinian D. 39, 6, 42 pr. 44
3. Scaevola D. 32, 37, 3 als Umgehungsgeschäft 68
4. Paulus D. 31, 87, 4 und die Einführung der querela inofficiosae donationis 81
IV. Ergebnisse 88
Kapitel 2: Die Ehegattenschenkung auf den Todesfall 90
I. Herkunft und Alter des Schenkungsverbotes 90
II. Reichweite des Schenkungsverbotes 94
III. Donatio per interpositam personam 97
1. Labeo D. 44, 4, 4, 1 97
2. Papinian D. 24, 1, 52, 1 111
IV. Donatio und acceptilatio: Ulpian D. 32, 3 pr. 123
V. Donatio und Verlust des Bürgerrechts: Ulpian D. 24, 1, 13, 1 132
VI. Donatio und widersprechende Testamentsverfügung: Ulpian D. 24, 1, 22 139
VII. Ergebnisse 149
Kapitel 3: Die Zuwendung des Anspruchs auf Rückerstattung der Mitgift als donatio mortis causa 152
I. Begründung des Rückforderungsrechtes durch Stipulation 152
II. Die Überleitung des Anspruchs durch Hinzuziehung eines Dritten – der Musterfall Scaevola D. 32, 37, 4 154
III. Fälle einer donatio mortis causa als Grundlage der Rückgabestipulation 161
1. Papinian D. 31, 77, 2 161
2. Paulus D. 33, 4, 11 174
3. Caracalla C. 5, 12, 2 191
4. Gordian C. 8, 56, 2 195
IV. Zusammenfassende Betrachtung 198
Kapitel 4: Die Freilassung als donatio mortis causa 200
Kapitel 5: Die Klassizität des Reurechts 221
I. Der Streitstand 222
1. Die Literatur bis zur Pandektistik 222
2. Die interpolationistische Literatur 223
3. Neuere Entwicklungen 225
4. Vorläufige Bewertung des Forschungsstandes 227
II. Ausdrückliche Belege für ein klassisches Reurecht 229
III. Die Belastung des Donatars mortis causa mit Fideikommissen 237
IV. Das vulgo dictum bei Marcian D. 39, 6, 1 / Paulus eod. 35, 2 238
V. Nachklassische Belege 240
VI. Ergebnis 242
Schlußbetrachtung 243
Literaturverzeichnis 250
Quellenverzeichnis 265
Sachverzeichnis 279