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Rupp, H. (2011). Fortgeltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen beim Rechtsträgerwechsel. Unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsträgerwechsels vom öffentlichen in das private Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53178-3
Rupp, Hans-Jürgen. Fortgeltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen beim Rechtsträgerwechsel: Unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsträgerwechsels vom öffentlichen in das private Recht. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53178-3
Rupp, H (2011): Fortgeltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen beim Rechtsträgerwechsel: Unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsträgerwechsels vom öffentlichen in das private Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53178-3

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Fortgeltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen beim Rechtsträgerwechsel

Unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsträgerwechsels vom öffentlichen in das private Recht

Rupp, Hans-Jürgen

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 297

(2011)

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About The Author

Bevor Hans-Jürgen Rupp im Mai 2009 von der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg promoviert wurde, war er am Lehrstuhl seines Doktorvaters Prof. Dr. Reinhard Richardi und dessen Nachfolgerin Prof. Dr. Monika Schlachter fast acht Jahre als studentischer sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter und Akademischer Rat auf Zeit tätig. Er hielt in dieser Zeit Übungen zum bürgerlichen Recht und zum Arbeitsrecht und begann, auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu veröffentlichen. Unter anderem kommentierte er gemeinsam mit Prof. Dr. Georg Annuß die arbeitsrechtlichen Vorschriften des AGG im von Henssler, Willemsen und Kalb herausgegebenen Arbeitsrecht Kommentar.

Abstract

Übertragungen von Betrieben und Dienststellen sowie Veränderungen auf Rechtsträgerebene können zur Folge haben, dass für Betriebe oder Dienststellen zukünftig ein anderes Mitarbeiterbeteiligungsgesetz (BetrVG, BPersVG etc.) anwendbar ist als zuvor. In diesem Fall, der sich in der Praxis am häufigsten im Rahmen von Privatisierungen ergibt, stellt sich auch die Frage, inwiefern vorhandene Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen fortgelten können. Die vorliegende Arbeit nimmt sich dieser Frage an.

Eingehend wird zunächst die Rechtslage bei betrieblichen Umstrukturierungen und Rechtsträgerwechseln innerhalb des Anwendungsbereichs des BetrVG untersucht und ein dogmatisches Konzept für die unumstrittene kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen bei Wahrung der betrieblichen Identität entwickelt. Ausgehend von diesem Konzept wird die Frage der Fortgeltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen in den Konstellationen des Rechtsträgerwechsels über den Anwendungsbereich eines Mitarbeiterbeteiligungsgesetzes hinaus erörtert und einer überzeugenden Lösung zugeführt. Die Arbeit schließt mit einem abrundenden Blick auf vergleichbare Probleme im Anwendungsbereich der kirchlichen Mitarbeiterbeteiligungsgesetze.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
A. Einleitung 17
B. Gesetzliche Grundlagen 19
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen 20
1. Rechtslage bis zur Föderalismusreform 20
2. Änderungen durch die Föderalismusreform I 22
II. BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetze und normative Regelungen auf betrieblicher bzw. Dienststellenebene 26
III. Zuordnung zum Beteiligungsgesetz 27
IV. Beteiligungsrecht in der Kirche 28
C. Der Wechsel des Rechtsträgers innerhalb des Anwendungsbereichs eines Beteiligungsgesetzes 31
I. Wechsel innerhalb des Anwendungsbereichs des BetrVG 31
1. Arten des Rechtsträgerwechsels 32
a) Einzelrechtsübertragung 32
b) Umwandlung 32
2. Auswirkungen eines Rechtsträgerwechsels auf Betriebsvereinbarungen 33
a) Betriebsübergang 33
aa) Kollektivrechtliche Fortgeltung 34
bb) Individualrechtliche Fortgeltung 36
b) (Partielle) Gesamtrechtsnachfolge 42
c) Formwechsel 46
3. Auswirkungen des Rechtsträgerwechsels auf Regelungsabreden 47
a) Abreden, die die Rechtslage unmittelbar gestalten 48
b) Abreden, die die betriebsverfassungsrechtliche Regelungssperre für den Arbeitgeber aufheben, aber der Umsetzung bedürfen 48
c) Abreden, die die betriebsverfassungsrechtliche Regelungssperre für den Arbeitgeber aufheben, der Umsetzung bedürfen und eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Umsetzung enthalten 51
d) Sonstige Vereinbarungen des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat, die keinen Bezug zur Regelung der Arbeitsverhältnisse haben 51
II. Wechsel innerhalb des Anwendungsbereichs eines Personalvertretungsgesetzes 52
1. Arten des Rechtsträgerwechsels 52
a) Einzelrechtsübertragung 52
b) Gesetzlicher Rechtsträgerwechsel 53
2. Auswirkungen eines Rechtsträgerwechsels auf Dienstvereinbarungen 54
a) Betriebsübergang 54
aa) Unmittelbare Anwendung von § 613a Abs. 1 S. 2 BGB 54
bb) Analoge Anwendung von § 613a Abs. 1 S. 2 BGB 56
(1) Verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung 57
(2) Analogiefähigkeit von § 613a Abs. 1 S. 2 BGB 59
(3) Voraussetzungen der Analogie 61
b) Gesetzlicher Rechtsträgerwechsel 62
3. Auswirkungen des Rechtsträgerwechsels auf Dienstabsprachen 64
III. Dogmatische Grundlagen 65
1. Die Betriebsvereinbarung 65
a) Das Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen 66
aa) Betriebsvereinbarung als privatrechtlicher Vertrag 66
bb) Betriebsvereinbarung als Vereinbarung 67
cc) Betriebsvereinbarung als Satzung 67
dd) Auswertung der Theorien über das Zustandekommen 68
b) Wirkung von Betriebsvereinbarungen 69
aa) Betriebsvereinbarung als Instrument der Individualautonomie 70
(1) Wirkung für die Arbeitnehmer 70
(2) Wirkung für den Arbeitgeber 72
(3) Zwischenergebnis 77
bb) Gesetz als Grundlage der Wirkung von Betriebsvereinbarungen 79
c) Begründungstheorien für die Betriebsvereinbarung 80
aa) Delegationstheorien 81
bb) Tatbestandstheorie 81
cc) Theorie des privatheteronomen Rechtsgeschäfts 82
dd) Auswertung der Theorien zum Geltungsgrund 82
d) Schlussfolgerungen für Betriebsvereinbarungen bei Rechtsträgerwechseln innerhalb des Anwendungsbereichs des BetrVG 83
2. Die Dienstvereinbarung 84
a) Zustandekommen von Dienstvereinbarungen 85
b) Wirkung von Dienstvereinbarungen 86
aa) Wirkung für die Mitarbeiter 87
bb) Wirkung für den Träger der Dienststelle 88
cc) Zwischenergebnis 90
c) Schlussfolgerungen für Dienstvereinbarungen bei Rechtsträgerwechseln innerhalb des Anwendungsbereichs eines Personalvertretungsgesetzes 91
IV. Zusammenfassung 91
D. Der Wechsel des Rechtsträgers zwischen dem Anwendungsbereich von zwei Personalvertretungsgesetzen 93
I. Der Wechsel des Rechtsträgers zwischen dem Anwendungsbereich von zwei Landespersonalvertretungsgesetzen 93
1. Erforderlichkeit einer Geltungsanordnung 94
2. Mögliche Geltungsanordnungen 95
a) Das Personalvertretungsgesetz, dessen Anwendungsbereich verlassen wird 95
b) Das Personalvertretungsgesetz, in dessen Anwendungsbereich hingewechselt wird 96
c) Sonstige mögliche Geltungsanordnungen 98
aa) Keine Fortgeltung durch eine analoge Anwendung von Landesrecht 99
bb) Keine Fortgeltung nach § 25 Abs. 3 PostPersRG bzw. § 14 Abs. 3 DBGrG analog 100
cc) Fortgeltung nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB 101
dd) Fortgeltung nach den EG-Betriebsübergangsrichtlinien 102
ee) Vereinbarung einer Fortgeltung 102
(1) Vereinbarung zwischen Rechtsträger und Personalrat 103
(2) Vereinbarung zwischen Rechtsträger und Arbeitnehmern 103
II. Der Wechsel des Rechtsträgers zwischen dem Anwendungsbereich des Bundes- und eines Landespersonalvertretungsgesetzes 104
E. Der Wechsel des Rechtsträgers vom öffentlichen in das private Recht 108
I. Formen des Rechtsträgerwechsels 108
1. Privatrechtlicher Rechtsträgerwechsel 108
2. Rechtsträgerwechsel durch Gesetz 111
a) Bundesebene 112
b) Landesebene 113
c) Kommunalebene 114
II. Dienstvereinbarungen beim Wechsel des Rechtsträgers vom öffentlichen in das private Recht 115
1. Der Wechsel vom Anwendungsbereich des BPersVG in den Anwendungsbereich des BetrVG 115
a) Ansichten 116
aa) Rechtsprechung 116
bb) Fortgeltung als Betriebsvereinbarung 118
cc) Untergang der Dienstvereinbarung bzw. individualrechtliche Fortgeltung 120
dd) Stellungnahme 122
(1) Ähnlichkeit als juristisches Kriterium 122
(2) Vergleich von Dienst- und Betriebsvereinbarung 123
(a) Historie 123
(b) Zustandekommen – Legitimationsdefizite 127
(aa) Stufenvertretung und Einigungsstelle 127
(bb) Gruppenprinzip und Gesamtvertretung 129
(α) Auswirkungen des fehlenden Übergangs der Beamtenverhältnisse 130
(β) Beamte in privaten Unternehmen 132
(γ) Zwischenergebnis 141
(3) Eigene Ansicht 142
(a) Geltungsanordnung aus dem BPersVG 142
(b) Geltungsanordnung aus dem BetrVG 144
(4) Zwischenergebnis 145
b) Rechtsgeschäftlicher Rechtsträgerwechsel 146
aa) Einzelrechtsübertragungen, Ausgliederung und Vermögensübertragung 146
bb) Formwechsel 148
c) Rechtsträgerwechsel durch Gesetz 150
2. Der Wechsel vom Anwendungsbereich eines Landespersonalvertretungsgesetzes in das BetrVG 153
a) Rechtsgeschäftliche Rechtsträgerwechsel 154
aa) Landesgesetzliche Überleitung von Dienstvereinbarungen in Betriebsvereinbarungen 154
(1) UmwG als abschließende Regelung des Rechtsträgerwechsels? 155
(2) Verstoß gegen verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung? 156
(a) Anordnung einer individualrechtlichen Fortgeltung 157
(b) Anordnung der Fortgeltung als Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen 158
bb) Fortgeltung von Dienstvereinbarungen bei Fehlen einer landesgesetzlichen Überleitungsvorschrift 163
(1) Fortgeltung nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB analog 163
(2) Vereinbarung einer Fortgeltung 164
b) Rechtsträgerwechsel durch Gesetz 164
aa) Gesetzliche Anordnung der Fortgeltung als Betriebsvereinbarungen 164
bb) Fehlende gesetzliche Regelung über Dienstvereinbarungen 164
III. Dienstvereinbarungen durch Gesamtpersonalrat oder Stufenvertretung 165
IV. Dienstabsprachen 167
V. Bildung eines gemeinsamen Betriebs 168
1. Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs durch privatrechtliche Unternehmen 168
a) Voraussetzungen für einen Gemeinschaftsbetrieb 168
b) Betriebsvereinbarungen bei Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs 169
aa) Zwei selbständige Betriebe bzw. abgrenzbare Betriebsteile werden unter Verlust ihrer betrieblichen Identität zu einem neuen Gemeinschaftsbetrieb vereinigt 170
bb) Ein Gemeinschaftsbetrieb entsteht, indem ein Betrieb unter Verlust seiner betrieblichen Identität in einen anderen Betrieb eingegliedert wird 171
cc) Ein Gemeinschaftsbetrieb entsteht, indem ein Betrieb/steil als abgrenzbarer Betriebsteil in einen anderen Betrieb eingegliedert wird 175
2. Gemischt öffentlich-rechtlich/privatrechtlicher Gemeinschaftsbetrieb 177
a) Gründung eines gemischt öffentlich-rechtlich/privatrechtlichen Gemeinschaftsbetriebs 177
b) Betriebs- und Dienstvereinbarungen bei Gründung eines gemischt öffentlich-rechtlich/privatrechtlichen Betriebs 184
aa) Zwei selbständige organisatorische Einheiten werden unter Verlust ihrer Identität zu einem neuen Betrieb vereinigt 184
bb) Ein gemeinsamer Betrieb entsteht, indem eine organisatorische Einheit in eine andere organisatorische Einheit eingegliedert wird 184
3. Gemeinsamer Betrieb durch zwei öffentlich-rechtliche Rechtsträger 186
F. Verstaatlichungen 190
G. Unternehmen und Betriebe der Kirchen 192
I. Dienstvereinbarungen in Betrieben der Kirchen 192
II. Fortgeltung von Dienstvereinbarungen nach Rechtsträgerwechsel 193
H. Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit 195
Literaturverzeichnis 199
Sachwortverzeichnis 216