Fortgeltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen beim Rechtsträgerwechsel
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Fortgeltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen beim Rechtsträgerwechsel
Unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsträgerwechsels vom öffentlichen in das private Recht
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 297
(2011)
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Bevor Hans-Jürgen Rupp im Mai 2009 von der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg promoviert wurde, war er am Lehrstuhl seines Doktorvaters Prof. Dr. Reinhard Richardi und dessen Nachfolgerin Prof. Dr. Monika Schlachter fast acht Jahre als studentischer sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter und Akademischer Rat auf Zeit tätig. Er hielt in dieser Zeit Übungen zum bürgerlichen Recht und zum Arbeitsrecht und begann, auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu veröffentlichen. Unter anderem kommentierte er gemeinsam mit Prof. Dr. Georg Annuß die arbeitsrechtlichen Vorschriften des AGG im von Henssler, Willemsen und Kalb herausgegebenen Arbeitsrecht Kommentar.Abstract
Übertragungen von Betrieben und Dienststellen sowie Veränderungen auf Rechtsträgerebene können zur Folge haben, dass für Betriebe oder Dienststellen zukünftig ein anderes Mitarbeiterbeteiligungsgesetz (BetrVG, BPersVG etc.) anwendbar ist als zuvor. In diesem Fall, der sich in der Praxis am häufigsten im Rahmen von Privatisierungen ergibt, stellt sich auch die Frage, inwiefern vorhandene Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen fortgelten können. Die vorliegende Arbeit nimmt sich dieser Frage an.Eingehend wird zunächst die Rechtslage bei betrieblichen Umstrukturierungen und Rechtsträgerwechseln innerhalb des Anwendungsbereichs des BetrVG untersucht und ein dogmatisches Konzept für die unumstrittene kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen bei Wahrung der betrieblichen Identität entwickelt. Ausgehend von diesem Konzept wird die Frage der Fortgeltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen in den Konstellationen des Rechtsträgerwechsels über den Anwendungsbereich eines Mitarbeiterbeteiligungsgesetzes hinaus erörtert und einer überzeugenden Lösung zugeführt. Die Arbeit schließt mit einem abrundenden Blick auf vergleichbare Probleme im Anwendungsbereich der kirchlichen Mitarbeiterbeteiligungsgesetze.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
A. Einleitung | 17 | ||
B. Gesetzliche Grundlagen | 19 | ||
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen | 20 | ||
1. Rechtslage bis zur Föderalismusreform | 20 | ||
2. Änderungen durch die Föderalismusreform I | 22 | ||
II. BetrVG, BPersVG, Landespersonalvertretungsgesetze und normative Regelungen auf betrieblicher bzw. Dienststellenebene | 26 | ||
III. Zuordnung zum Beteiligungsgesetz | 27 | ||
IV. Beteiligungsrecht in der Kirche | 28 | ||
C. Der Wechsel des Rechtsträgers innerhalb des Anwendungsbereichs eines Beteiligungsgesetzes | 31 | ||
I. Wechsel innerhalb des Anwendungsbereichs des BetrVG | 31 | ||
1. Arten des Rechtsträgerwechsels | 32 | ||
a) Einzelrechtsübertragung | 32 | ||
b) Umwandlung | 32 | ||
2. Auswirkungen eines Rechtsträgerwechsels auf Betriebsvereinbarungen | 33 | ||
a) Betriebsübergang | 33 | ||
aa) Kollektivrechtliche Fortgeltung | 34 | ||
bb) Individualrechtliche Fortgeltung | 36 | ||
b) (Partielle) Gesamtrechtsnachfolge | 42 | ||
c) Formwechsel | 46 | ||
3. Auswirkungen des Rechtsträgerwechsels auf Regelungsabreden | 47 | ||
a) Abreden, die die Rechtslage unmittelbar gestalten | 48 | ||
b) Abreden, die die betriebsverfassungsrechtliche Regelungssperre für den Arbeitgeber aufheben, aber der Umsetzung bedürfen | 48 | ||
c) Abreden, die die betriebsverfassungsrechtliche Regelungssperre für den Arbeitgeber aufheben, der Umsetzung bedürfen und eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Umsetzung enthalten | 51 | ||
d) Sonstige Vereinbarungen des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat, die keinen Bezug zur Regelung der Arbeitsverhältnisse haben | 51 | ||
II. Wechsel innerhalb des Anwendungsbereichs eines Personalvertretungsgesetzes | 52 | ||
1. Arten des Rechtsträgerwechsels | 52 | ||
a) Einzelrechtsübertragung | 52 | ||
b) Gesetzlicher Rechtsträgerwechsel | 53 | ||
2. Auswirkungen eines Rechtsträgerwechsels auf Dienstvereinbarungen | 54 | ||
a) Betriebsübergang | 54 | ||
aa) Unmittelbare Anwendung von § 613a Abs. 1 S. 2 BGB | 54 | ||
bb) Analoge Anwendung von § 613a Abs. 1 S. 2 BGB | 56 | ||
(1) Verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung | 57 | ||
(2) Analogiefähigkeit von § 613a Abs. 1 S. 2 BGB | 59 | ||
(3) Voraussetzungen der Analogie | 61 | ||
b) Gesetzlicher Rechtsträgerwechsel | 62 | ||
3. Auswirkungen des Rechtsträgerwechsels auf Dienstabsprachen | 64 | ||
III. Dogmatische Grundlagen | 65 | ||
1. Die Betriebsvereinbarung | 65 | ||
a) Das Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen | 66 | ||
aa) Betriebsvereinbarung als privatrechtlicher Vertrag | 66 | ||
bb) Betriebsvereinbarung als Vereinbarung | 67 | ||
cc) Betriebsvereinbarung als Satzung | 67 | ||
dd) Auswertung der Theorien über das Zustandekommen | 68 | ||
b) Wirkung von Betriebsvereinbarungen | 69 | ||
aa) Betriebsvereinbarung als Instrument der Individualautonomie | 70 | ||
(1) Wirkung für die Arbeitnehmer | 70 | ||
(2) Wirkung für den Arbeitgeber | 72 | ||
(3) Zwischenergebnis | 77 | ||
bb) Gesetz als Grundlage der Wirkung von Betriebsvereinbarungen | 79 | ||
c) Begründungstheorien für die Betriebsvereinbarung | 80 | ||
aa) Delegationstheorien | 81 | ||
bb) Tatbestandstheorie | 81 | ||
cc) Theorie des privatheteronomen Rechtsgeschäfts | 82 | ||
dd) Auswertung der Theorien zum Geltungsgrund | 82 | ||
d) Schlussfolgerungen für Betriebsvereinbarungen bei Rechtsträgerwechseln innerhalb des Anwendungsbereichs des BetrVG | 83 | ||
2. Die Dienstvereinbarung | 84 | ||
a) Zustandekommen von Dienstvereinbarungen | 85 | ||
b) Wirkung von Dienstvereinbarungen | 86 | ||
aa) Wirkung für die Mitarbeiter | 87 | ||
bb) Wirkung für den Träger der Dienststelle | 88 | ||
cc) Zwischenergebnis | 90 | ||
c) Schlussfolgerungen für Dienstvereinbarungen bei Rechtsträgerwechseln innerhalb des Anwendungsbereichs eines Personalvertretungsgesetzes | 91 | ||
IV. Zusammenfassung | 91 | ||
D. Der Wechsel des Rechtsträgers zwischen dem Anwendungsbereich von zwei Personalvertretungsgesetzen | 93 | ||
I. Der Wechsel des Rechtsträgers zwischen dem Anwendungsbereich von zwei Landespersonalvertretungsgesetzen | 93 | ||
1. Erforderlichkeit einer Geltungsanordnung | 94 | ||
2. Mögliche Geltungsanordnungen | 95 | ||
a) Das Personalvertretungsgesetz, dessen Anwendungsbereich verlassen wird | 95 | ||
b) Das Personalvertretungsgesetz, in dessen Anwendungsbereich hingewechselt wird | 96 | ||
c) Sonstige mögliche Geltungsanordnungen | 98 | ||
aa) Keine Fortgeltung durch eine analoge Anwendung von Landesrecht | 99 | ||
bb) Keine Fortgeltung nach § 25 Abs. 3 PostPersRG bzw. § 14 Abs. 3 DBGrG analog | 100 | ||
cc) Fortgeltung nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB | 101 | ||
dd) Fortgeltung nach den EG-Betriebsübergangsrichtlinien | 102 | ||
ee) Vereinbarung einer Fortgeltung | 102 | ||
(1) Vereinbarung zwischen Rechtsträger und Personalrat | 103 | ||
(2) Vereinbarung zwischen Rechtsträger und Arbeitnehmern | 103 | ||
II. Der Wechsel des Rechtsträgers zwischen dem Anwendungsbereich des Bundes- und eines Landespersonalvertretungsgesetzes | 104 | ||
E. Der Wechsel des Rechtsträgers vom öffentlichen in das private Recht | 108 | ||
I. Formen des Rechtsträgerwechsels | 108 | ||
1. Privatrechtlicher Rechtsträgerwechsel | 108 | ||
2. Rechtsträgerwechsel durch Gesetz | 111 | ||
a) Bundesebene | 112 | ||
b) Landesebene | 113 | ||
c) Kommunalebene | 114 | ||
II. Dienstvereinbarungen beim Wechsel des Rechtsträgers vom öffentlichen in das private Recht | 115 | ||
1. Der Wechsel vom Anwendungsbereich des BPersVG in den Anwendungsbereich des BetrVG | 115 | ||
a) Ansichten | 116 | ||
aa) Rechtsprechung | 116 | ||
bb) Fortgeltung als Betriebsvereinbarung | 118 | ||
cc) Untergang der Dienstvereinbarung bzw. individualrechtliche Fortgeltung | 120 | ||
dd) Stellungnahme | 122 | ||
(1) Ähnlichkeit als juristisches Kriterium | 122 | ||
(2) Vergleich von Dienst- und Betriebsvereinbarung | 123 | ||
(a) Historie | 123 | ||
(b) Zustandekommen – Legitimationsdefizite | 127 | ||
(aa) Stufenvertretung und Einigungsstelle | 127 | ||
(bb) Gruppenprinzip und Gesamtvertretung | 129 | ||
(α) Auswirkungen des fehlenden Übergangs der Beamtenverhältnisse | 130 | ||
(β) Beamte in privaten Unternehmen | 132 | ||
(γ) Zwischenergebnis | 141 | ||
(3) Eigene Ansicht | 142 | ||
(a) Geltungsanordnung aus dem BPersVG | 142 | ||
(b) Geltungsanordnung aus dem BetrVG | 144 | ||
(4) Zwischenergebnis | 145 | ||
b) Rechtsgeschäftlicher Rechtsträgerwechsel | 146 | ||
aa) Einzelrechtsübertragungen, Ausgliederung und Vermögensübertragung | 146 | ||
bb) Formwechsel | 148 | ||
c) Rechtsträgerwechsel durch Gesetz | 150 | ||
2. Der Wechsel vom Anwendungsbereich eines Landespersonalvertretungsgesetzes in das BetrVG | 153 | ||
a) Rechtsgeschäftliche Rechtsträgerwechsel | 154 | ||
aa) Landesgesetzliche Überleitung von Dienstvereinbarungen in Betriebsvereinbarungen | 154 | ||
(1) UmwG als abschließende Regelung des Rechtsträgerwechsels? | 155 | ||
(2) Verstoß gegen verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung? | 156 | ||
(a) Anordnung einer individualrechtlichen Fortgeltung | 157 | ||
(b) Anordnung der Fortgeltung als Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen | 158 | ||
bb) Fortgeltung von Dienstvereinbarungen bei Fehlen einer landesgesetzlichen Überleitungsvorschrift | 163 | ||
(1) Fortgeltung nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB analog | 163 | ||
(2) Vereinbarung einer Fortgeltung | 164 | ||
b) Rechtsträgerwechsel durch Gesetz | 164 | ||
aa) Gesetzliche Anordnung der Fortgeltung als Betriebsvereinbarungen | 164 | ||
bb) Fehlende gesetzliche Regelung über Dienstvereinbarungen | 164 | ||
III. Dienstvereinbarungen durch Gesamtpersonalrat oder Stufenvertretung | 165 | ||
IV. Dienstabsprachen | 167 | ||
V. Bildung eines gemeinsamen Betriebs | 168 | ||
1. Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs durch privatrechtliche Unternehmen | 168 | ||
a) Voraussetzungen für einen Gemeinschaftsbetrieb | 168 | ||
b) Betriebsvereinbarungen bei Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs | 169 | ||
aa) Zwei selbständige Betriebe bzw. abgrenzbare Betriebsteile werden unter Verlust ihrer betrieblichen Identität zu einem neuen Gemeinschaftsbetrieb vereinigt | 170 | ||
bb) Ein Gemeinschaftsbetrieb entsteht, indem ein Betrieb unter Verlust seiner betrieblichen Identität in einen anderen Betrieb eingegliedert wird | 171 | ||
cc) Ein Gemeinschaftsbetrieb entsteht, indem ein Betrieb/steil als abgrenzbarer Betriebsteil in einen anderen Betrieb eingegliedert wird | 175 | ||
2. Gemischt öffentlich-rechtlich/privatrechtlicher Gemeinschaftsbetrieb | 177 | ||
a) Gründung eines gemischt öffentlich-rechtlich/privatrechtlichen Gemeinschaftsbetriebs | 177 | ||
b) Betriebs- und Dienstvereinbarungen bei Gründung eines gemischt öffentlich-rechtlich/privatrechtlichen Betriebs | 184 | ||
aa) Zwei selbständige organisatorische Einheiten werden unter Verlust ihrer Identität zu einem neuen Betrieb vereinigt | 184 | ||
bb) Ein gemeinsamer Betrieb entsteht, indem eine organisatorische Einheit in eine andere organisatorische Einheit eingegliedert wird | 184 | ||
3. Gemeinsamer Betrieb durch zwei öffentlich-rechtliche Rechtsträger | 186 | ||
F. Verstaatlichungen | 190 | ||
G. Unternehmen und Betriebe der Kirchen | 192 | ||
I. Dienstvereinbarungen in Betrieben der Kirchen | 192 | ||
II. Fortgeltung von Dienstvereinbarungen nach Rechtsträgerwechsel | 193 | ||
H. Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit | 195 | ||
Literaturverzeichnis | 199 | ||
Sachwortverzeichnis | 216 |