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Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung

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Dammann, I. (2011). Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung. Zum Menschenwürde- und Wesensgehaltsschutz im Bereich der Freiheitsgrundrechte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53488-3
Dammann, Ilmer. Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung: Zum Menschenwürde- und Wesensgehaltsschutz im Bereich der Freiheitsgrundrechte. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53488-3
Dammann, I (2011): Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung: Zum Menschenwürde- und Wesensgehaltsschutz im Bereich der Freiheitsgrundrechte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53488-3

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Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung

Zum Menschenwürde- und Wesensgehaltsschutz im Bereich der Freiheitsgrundrechte

Dammann, Ilmer

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1180

(2011)

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About The Author

Ilmer Dammann wurde 1978 in Hamburg geboren und ist dort aufgewachsen. Zum Studium ging er nach Saarbrücken, Warwick und Lille. Das Referendariat absolvierte er wiederum in Hamburg mit einer Station bei der EU-Kommission in Brüssel. Im Anschluss entstand die vorliegende Arbeit als Dissertation an der Universität Bielefeld. Das Promotionsvorhaben wurde von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. Derzeit lebt der Autor mit seiner Ehefrau in Hamburg und arbeitet als Richter am dortigen Verwaltungsgericht.

Abstract

Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ist eine Rechtsfigur mit langer Tradition und großer Symbolik. Das Bundesverfassungsgericht legt das Grundgesetz in ständiger Rechtsprechung dahin aus, dass es einen letzten unantastbaren Freiheitsraum des Menschen (Kernbereich) beinhaltet. Auch die Bundes- und Landesgesetzgeber haben diesen Rechtsbegriff in eine Reihe von Gesetzen eingefügt, v. a. um heimliche Informationserhebungen zu begrenzen.

Ilmer Dammann zeigt, dass das Konzept des unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung nicht tragfähig ist. Es gibt nämlich keinen Bereich der menschlichen Freiheit und Existenz, der absolut - also abwägungsfrei - geschützt ist. Die Unantastbarkeit des Kernbereichs lässt sich nicht überzeugend mit Menschenwürde- und Wesensgehaltsgarantie begründen. Ein effektiver Grundrechtsschutz wird nicht durch den unantastbaren Kernbereich, sondern durch wirksame Alternativen, wie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und den Grundrechtsschutz durch Verfahren, sichergestellt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
A. Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 14
B. Gang der Untersuchung 17
Erstes Kapitel: Die Kernbereichsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 19
A. Unantastbarkeit des Kernbereichs und verfassungsrechtliche Grundlage 19
I. Die Absolutheit des Kernbereichsschutzes 19
II. Verfassungsrechtliche Grundlage des unantastbaren Kernbereichs 23
1. Die Entwicklung im Rahmen des Art. 2 Abs. 1 GG 23
2. Ausweitung des Kernbereichsschutzes auf andere Freiheitsrechte 26
3. Menschenwürde- oder Wesensgehalt? 28
III. Anwendungsbereich des Kernbereichsschutzes 30
IV. Zusammenfassung 32
B. Führt die Kernbereichsdefinition zu einem absoluten Schutz? 33
I. Der Kernbereich der Verhaltensfreiheit 33
II. Der Kernbereichsschutz gegen Informationserhebung 36
1. Kernbereichsdefinition 36
a) Der soziale Bezug und das kommunikative Element 36
b) Die Intensität des Sozialbezugs 38
aa) Höchstpersönlicher Inhalt entäußerter Gedanken 39
bb) Der unmittelbare Straftatenbezug 42
c) Der Wille zur Geheimhaltung 45
d) Weitere Kriterien? 46
2. Führt die Kernbereichsdefinition zu einem absoluten Schutz? 49
a) Höchstpersönlicher Inhalt von entäußerten Gedanken 49
b) Der Straftatenbezug 51
c) Die Entscheidungspraxis 52
aa) Kernbereichsrelevante Sachverhalte 52
bb) Unantastbarer Kernbereich auf abstrakt-genereller Ebene 54
III. Der Kernbereich als Grenze des Freiheitsgebrauchs 55
IV. Zusammenfassung 59
C. Exkurs: Der unantastbare Kernbereich als innentheoretisches Konzept 59
D. Hält das Bundesverfassungsgericht die Kernbereichsrechtsprechung konsequent durch? 63
I. Entscheidungen zu intensiven Freiheitseingriffen 64
II. Entscheidungen zum Schutz vor Informationserhebung 67
1. Abhör-Urteil 67
2. Die „beleidigungsfreie Sphäre“ 68
III. Entscheidung zum Persönlichkeitsschutz als Freiheitsgrenze 70
IV. Zusammenfassung 71
E. Fazit 72
Zweites Kapitel: Vorarbeiten zum bundesverfassungsgerichtlichen Kernbereichskonzept und dessen Anwendung durch die Fachgerichte 73
A. Vorarbeiten der Rechtswissenschaft zum Kernbereichskonzept des Bundesverfassungsgerichts 74
I. Explizit rezipierte Kernbereichskonzepte 74
II. Die Persönlichkeitskerntheorie 77
III. Zivilrechtliche Vorarbeit 78
IV. Zusammenfassung 79
B. Die Kernbereichsrechtsprechung der Fachgerichte 80
I. Eigene Kernbereichsrechtsprechung der obersten Bundesgerichte? 80
II. Anwendung des bundesverfassungsgerichtlichen Kernbereichskonzepts 85
1. Kernbereich als Freiheitsgrenze 86
2. Kernbereich des Schutzes gegen Informationserhebung 88
III. Entscheidungen, in denen das Kernbereichskonzept nicht verwendet wird 93
IV. Zusammenfassung 95
C. Kernbereichsrechtsprechung der Landesverfassungsgerichte 96
I. Kernbereichsschutz beim präventiven großen Lauschangriff 96
II. Entscheidungen zur Beschlagnahme von Tagebüchern 99
III. Zusammenfassung 99
D. Folgerungen 100
Drittes Kapitel: Absoluter Schutz durch Kernbereichsdefinitionen, die vom Bundesverfassungsgericht abweichen? 102
A. Maßnahmenbezogene Ansätze in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft 103
I. Monologische Kernbereichskonzepte 103
1. Monologe unabhängig vom Inhalt geschützt 104
2. Rechtsprechung zum Schutz von Tagebüchern unabhängig vom Inhalt 105
3. Das Krankenzimmer-Urteil 105
4. Monologe mit höchstpersönlichem Inhalt 108
5. Gemeinsame Kritik der monologischen Konzepte 109
II. Der große Lauschangriff 112
1. Kernbereich des Art. 13 GG? 112
2. Die Raumgesprächsentscheidung des BGH 113
3. Alternative Definitionen der Rechtswissenschaft 115
a) Räumliche Abgrenzung 115
b) Ausschluss „kriminell bemakelter“ Wohnungen 116
4. Das abweichende Votum im Urteil zum großen Lauschangriff 117
III. Zusammenfassung 118
B. Allgemeine alternative Kernbereichskonzepte in der Rechtswissenschaft 119
I. Kombination von typologischer Methode und Sphärentheorie 120
II. Höchstpersönlichkeitsmanifestationen und -potentiale 122
III. Zusammenfassung 124
C. Gemeinsame Kritik der strafprozessualen Ansätze 124
D. Kernbereichsschutz bei der Gefahrenabwehr 125
I. Differenzierung zwischen repressivem und präventivem Bereich 125
1. Unantastbarer Kernbereich nur bei Maßnahmen im Allgemeininteresse? 126
2. Wertend-bilanzielle Gesamtbetrachtung 128
3. Menschenwürdekollision 129
II. Gleiches Schutzniveau im repressiven und präventiven Bereich 132
III. Zusammenfassung 132
E. Folgerungen 133
Viertes Kapitel: Begründung des unantastbaren Kernbereichs 134
A. Begründung des Bundesverfassungsgerichts 136
B. Auf das Bundesverfassungsgericht verweisende Ansätze 140
C. Begründungen des unantastbaren Kernbereichs mit der Menschenwürde 141
I. Kernbereich und Objektformel 144
II. Kernbereich und modifizierte Objektformel 148
III. Kernbereich als Konsens: Fallgruppenbildung 149
1. Allgemeine Kritik an der Konsensdefinition 150
2. Kritik am Beispiel der Persönlichkeitsprofile 151
IV. Kernbereich als Voraussetzung der Persönlichkeitsentwicklung 153
1. Unüberwachte Wohnung als Bedingung der Persönlichkeitsentwicklung 154
a) Eingriff durch den großen Lauschangriff selbst 155
b) Eingriff durch die Furcht vor Überwachung 155
2. Unantastbare Monologe und Persönlichkeitsentwicklung 159
a) Die Kenntnisnahme als Beeinträchtigung 160
b) Der Eingriff durch die Furcht vor Kenntnisnahme 161
3. Allgemeine strafprozessuale Begründungen 162
V. Kernbereich als Ausdruck der Achtung? 163
VI. Zusammenfassung 165
D. Konsequenzen für den Kernbereichsschutz im präventiven Bereich 165
E. Unantastbarer Kernbereich und Wesensgehaltsgarantie 167
I. Eingrenzung der Untersuchung 167
II. Keine Abwägung wegen Abstraktion der Kernbereichsdefinition 169
III. Schutz existentieller Interessen 170
IV. Wesensgehalt als ius cogens des Völkerrechts 171
V. Notwendiger Grundrechtsrest 173
1. Quantitativer Ansatz 173
a) Kritik am Beispiel des großen Lauschangriffs 174
b) Allgemeine Kritik 175
2. Qualitative Ansätze 176
VI. Zusammenfassung 178
F. Ergebnis und Folgerungen 178
Fünftes Kapitel: Kritik des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung 180
A. Kein Privatsphärenschutz gegenüber dem Staat? 181
B. Ein relevanter, unantastbarer Kernbereich ist grundgesetzwidrig 185
I. Kernbereichsschutz unabhängig von entgegenstehenden Interessen 185
1. Bewertung für den Kernbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit 185
2. Bewertung für den Kernbereichsschutz gegen Informationserhebung 188
3. Bewertung für den Kernbereich als Freiheitsgrenze 191
II. Kernbereich ohne Interessenkonflikte 191
1. Bewertung für den Kernbereich der Verhaltensfreiheit 192
2. Bewertung für den Kernbereichsschutz gegen Informationserhebung 194
III. Berücksichtigung entgegenstehender Interessen bei der Kernbereichsdefinition 196
IV. Zusammenfassung und Folgerung 197
C. Die unterschiedlichen Begriffsebenen des unantastbaren Kernbereichs 197
D. Unantastbarer Kernbereich aus anderen Perspektiven 199
I. Seitenblick in andere Kernbereichsdiskurse 200
1. Der Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung 200
2. Der Kernbereich der Koalitionsfreiheit 203
II. Ein rechtsvergleichender Seitenblick in die USA 205
III. Absolute Freiheitsrechte aus naturrechtlicher Perspektive? 207
IV. Seitenblicke in die politische Philosophie und die Sozialphilosophie 208
1. Theorien, die die Rolle des Staates beschränken 208
2. Zeitgenössische Sozialphilosophie als Vorbild des Kernbereichs? 211
V. Zusammenfassung 212
E. „Unantastbarer“ Kernbereich der privaten Lebensgestaltung als Idee? 213
F. Ergebnis 217
Sechstes Kapitel: Folgerungen 219
A. Funktionen des Kernbereichs und wirksame Alternativen 220
I. Der Kernbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit 221
1. Das ungelöste Problem der Grundrechtsbindung des Gesetzgebers 222
2. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Alternative 226
II. Der Kernbereich des Schutzes gegen Informationserhebung 227
1. Die Ermöglichung des Grundrechtsschutzes 227
2. Der verstärkte Schutz vor offener Informationserhebung 232
3. Der verstärkte Schutz vor heimlicher Informationserhebung 235
4. Die Überprüfung von Verfassungsänderungen 239
III. Zusammenfassung 240
B. Absoluter Schutz gegen staatliches Handeln nur modal möglich 241
C. Relativer Kernbereich der privaten Lebensgestaltung? 242
I. Anforderungen an ein relatives Kernbereichskonzept 242
II. Relativer Kernbereich ist nicht relevant 245
D. Ergebnis 246
Schluss 248
Literaturverzeichnis 251
Sachwortverzeichnis 302