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Gniadek, T. (2011). Die Beweisermittlung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Die Behandlung des strukturellen Informationsdefizits des Rechtsinhabers im Falle einer vermuteten Schutzrechtsverletzung: Von der Entscheidung »Druckbalken« bis zur Umsetzung der »Enforcement«-Richtlinie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52935-3
Gniadek, Thomas. Die Beweisermittlung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht: Die Behandlung des strukturellen Informationsdefizits des Rechtsinhabers im Falle einer vermuteten Schutzrechtsverletzung: Von der Entscheidung »Druckbalken« bis zur Umsetzung der »Enforcement«-Richtlinie. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52935-3
Gniadek, T (2011): Die Beweisermittlung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht: Die Behandlung des strukturellen Informationsdefizits des Rechtsinhabers im Falle einer vermuteten Schutzrechtsverletzung: Von der Entscheidung »Druckbalken« bis zur Umsetzung der »Enforcement«-Richtlinie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52935-3

Format

Die Beweisermittlung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Die Behandlung des strukturellen Informationsdefizits des Rechtsinhabers im Falle einer vermuteten Schutzrechtsverletzung: Von der Entscheidung »Druckbalken« bis zur Umsetzung der »Enforcement«-Richtlinie

Gniadek, Thomas

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 411

(2011)

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About The Author

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, der Cardiff Law School (Großbritannien) und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Stipendiat der Begabtenförderung des Cusanuswerks in der Grund- und Promotionsförderung. Doktorand bei Prof. Dr. Thomas Dreier M.C.J., Institut für Informationsrecht, Technische Universität Karlsruhe. Promotion zum Dr. iur. durch die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit Ende 2010 Rechtsanwalt bei der Sozietät Bardehle Pagenberg (Patentrecht).

Abstract

Vor dem Hintergrund der prozessualen Darlegungs- und Beweislast und des strukturellen Informationsdefizits des Rechtsinhabers bei einer vermuteten Schutzrechtsverletzung untersucht Thomas Gniadek zunächst die nach bisherigem deutschen Recht bestehenden materiellen Ansprüche - z.B. § 809 BGB - und prozessualen Instrumente - z.B. §§ 142, 144 ZPO, §§ 485 ff. ZPO - zur Informationsbeschaffung und Beweissicherung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, sowie die Lehre von einer prozessualen Aufklärungspflicht der Parteien.

Sodann erfolgt eine detaillierte Analyse der mit Art. 6 und 7 der »Enforcement«-Richtlinie bereitgestellten Instrumente zur Informationsbeschaffung unter Heranziehung des französischen und des englischen Rechtsinstituts der »saisie« und der »search order«.

Schließlich zeigt der Autor, wie eine richtlinienkonforme Auslegung des neu geschaffenen Besichtigungsanspruchs nach § 140c PatG zu einem effektiven Instrument der vorprozessualen Informationsbeschaffung führt, welches Elemente der Beweisermittlung und Möglichkeiten des Schutzes der Betriebsgeheimnisse des mutmaßlichen Verletzers bereithält.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 23
A. Einführung 23
B. Problemstellung 24
I. Informationsbedürfnis 24
1. Beurteilung der Erfolgsaussichten und Prozesskostenrisiko 24
2. Erfordernis eines bestimmten Klageantrags 24
3. Substantiierung der Verletzungshandlung 25
4. Erfordernis eines bestimmten Beweisantrags 29
5. Zusammenfassung 29
II. Informationsdefizit und seine Folgen 30
1. Die Sphären-Problematik 30
2. Schlussfolgerungen 33
C. Überblick über die Systematik der Informationsbeschaffung im bisherigen deutschen Recht 35
D. Aufgabenstellung und Beschränkung des Untersuchungsgegenstandes 41
E. Gang der Arbeit 44
F. Interessenlage 45
I. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse 46
II. Strafrechtliches Verbot der Selbstbezichtigung 47
III. Interessenabwägung 48
1. Teil: Die Informationsbeschaffung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums nach dem bisherigen deutschen Recht 51
1. Abschnitt: Materielle Ansprüche 51
A. Der Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB 51
I. Einführung 51
1. Überblick 52
II. Voraussetzungen des Anspruchs 54
1. Hauptanspruch in Ansehung der Sache 54
a) Bestehen eines Hauptanspruchs „in Ansehung der Sache“ 54
b) Sache 58
c) „Sich-Gewissheit-Verschaffen-Wollen“ über das Bestehen des Hauptanspruchs 60
(1) Allgemeines 60
(2) „Druckbalken“-Verfahren: Erhebliche Wahrscheinlichkeit 61
(3) Literaturstimmen 62
(4) Stellungnahme 64
(5) Entscheidung „Faxkarte“: Gewisse Wahrscheinlichkeit und Interessenabwägung 65
(a) Gewisse Wahrscheinlichkeit 65
(b) Interessenabwägung 68
(6) Stellungnahme 69
(a) Übertragbarkeit der Entscheidung „Faxkarte“ 69
(b) Bewertung 70
2. Anspruchsgegner 72
3. Informationsinteresse 73
4. Der modifizierende Einfluss des § 242 BGB: Einzelfallbezogene Interessenabwägung 75
a) Entgegenstehende Interessen und deren Schutzwürdigkeit 76
b) Glaubhaftmachung der entgegenstehenden Interessen 76
c) Interessenabwägung 79
(1) Allgemeines 80
(2) Der konkrete Abwägungsvorgang in der Entscheidung „Faxkarte“ 80
(a) Der Grad der Wahrscheinlichkeit 81
(b) Die Verfügbarkeit anderweitiger Beweismittel 81
(c) Geheimhaltungsinteressen des Schuldners und Möglichkeiten ihrer verfahrensmäßigen Berücksichtigung 82
(d) Stellungnahme 83
d) Ergebnisse und Auswirkungen der Interessenabwägung 84
III. Inhalt des Anspruchs 85
1. Vorlegung einer konkreten Sache zur Besichtigung oder Gestattung der Besichtigung einer konkreten Sache 85
2. Inhalt und Umfang der Besichtigung 87
a) Allgemeine Begriffsbestimmung 87
b) Substanzeingriff und Inbetriebnahme 88
(1) „Druckbalken“-Verfahren 88
(2) Literaturstimmen 89
(a) Begriff der Inaugenscheinnahme gemäß § 371 ZPO 89
(b) Bedürfnisse des Informationssuchenden 90
(c) Unterscheidung zwischen „Vorlegung“ und „Gestattung“ 91
(d) Unterscheidung zwischen Geheimhaltungsinteresse und Integritätsinteresse 92
(3) Entscheidung „Faxkarte“ 94
(a) Besichtigung auch einer verbundenen Sache 95
(b) Integritätsinteresse und Zumutbarkeit 95
(c) Interessenabwägung: Integritätsinteresse und Sicherheitsleistung 96
(d) Ergebnis 97
(4) Stellungnahme 97
c) Der Sachverständige 98
(1) Funktion 99
(2) Pflicht zur Einschaltung eines neutralen Sachverständigen 99
(3) Beauftragung 100
d) Feststellungen zu äquivalenten Patentverletzungen und unfreien Bearbeitungen im Sinne des Urheberrechts 101
(1) Problemstellung 101
(2) „Druckbalken“-Verfahren 102
(3) Literaturstimmen 103
(a) Zustimmende Stellungnahmen 103
(b) Ablehnende Stellungnahmen 104
(4) Entscheidung „Faxkarte“ 105
(5) Stellungnahme 105
IV. Modalitäten der Besichtigung 107
1. Ort der Vorlegung 108
2. Gefahrtragung und Kosten der Vorlegung zur Besichtigung 108
3. Gefahrtragung und Kosten der Gestattung der Besichtigung 109
V. Die Möglichkeiten der Durchsetzung des Anspruchs 110
1. Die Geltendmachung im Hauptsacheverfahren 111
2. Die Geltendmachung als Stufenklage 111
3. Die Geltendmachung im einstweiligen Verfahren mit dem Ziel der Befriedigungsverfügung 112
a) Durchsetzung des Anspruchs im Wege der Befriedigungsverfügung? 113
b) Verbot der Befriedigungsverfügung im Rahmen von §§ 809, 242 BGB 114
c) Stellungnahme 116
4. Die Geltendmachung im „mehrstufigen“ Verfahren 116
5. Die Geltendmachung im Wege der „Düsseldorfer Praxis“ 117
VI. Die Durchsetzung des Anspruchs im Wege des „mehrstufigen Verfahrens“ 118
1. Der einstweilige Rechtsschutz zur Sicherung des Vorlegungs- und Besichtigungsanspruchs 118
a) Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung 118
(1) Verfügungsantrag 118
(2) Verfügungsanspruch 119
(3) Verfügungsgrund und besondere Dringlichkeit 119
(a) Verfügungsgrund 119
(b) Besondere Dringlichkeit 120
b) Inhalt der einstweiligen Verfügung 120
(1) Sequestration bzw. Duldung der Besichtigung 121
(2) Besichtigung durch einen neutralen Sachverständigen und Anfertigung eines Berichts 122
(3) Duldung und Mitwirkungshandlungen 123
(4) Verwahrung des Sachverständigenberichts bei Gericht 124
c) Vollziehung der einstweiligen Verfügung 124
(1) Allgemeines 124
(2) Richterliche Durchsuchungsanordnung 126
(a) Grundsatz 126
(b) Entbehrlichkeit wegen „Gefahr im Verzug“? 127
(c) Enthält die ergangene einstweilige Verfügung bereits die richterliche Durchsuchungsanordnung? 128
(d) Ergebnis 129
2. Das Hauptsacheverfahren zur Durchsetzung des Vorlegungs- und Besichtigungsanspruchs 130
a) Der Klageantrag 130
b) Die Verhandlung über die Tatbestandsvoraussetzungen des § 809 BGB 130
c) Zulässigkeit eines beweisrechtlichen „Geheimverfahrens“ nach bisher geltendem Recht? 133
(1) Sogenannte „Sachverständigenlösung“ 133
(2) Sogenannte „Anwaltslösung“, „counsel-only“-Lösung bzw. „in-camera“-Verfahren 134
(3) Stellungnahme und Ergebnis 137
d) Das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens 140
(1) Freigabe des Berichts an den Kläger 140
(2) Fristsetzung zur Erhebung einer Verletzungsklage? 141
3. Die Verletzungsklage 142
VII. Alternative Vorschläge zur Durchsetzung des Besichtigungsanspruchs: Kombination des selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485ff. ZPO mit dem Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB – sogenannte „Düsseldorfer Praxis“ 143
1. Die so genannte „Düsseldorfer Praxis“ 143
2. Stellungnahme und Ergebnis 145
VIII. Zusammenfassung der Ergebnisse und Bewertung 148
2. Abschnitt: Prozessuale Instrumente 150
A. Das Selbstständige Beweisverfahren nach §§ 485–494 a ZPO als vorprozessuales Instrument der Beweissicherung 150
I. Einführung 150
II. Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen 151
1. Beweisverfahren nach § 485 Abs. 1 ZPO 151
2. Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO 152
III. Verfahren und Durchführung der Beweisaufnahme 153
1. Der Antrag und seine Bestimmtheit 153
a) Allgemeines 153
b) § 487 Nr. 2 ZPO und das Ausforschungsverbot 154
(1) Meinungsstand 154
(2) Übertragung auf den konkreten Fall 156
2. Verfahrensablauf, rechtliches Gehör und Ladung 157
a) Der Beweisbeschluss 157
b) Die Ladung des Antraggegners 159
3. Die Durchführung der Beweisaufnahme 162
a) Allgemeines 162
b) Die fehlende Erzwingbarkeit von Maßnahmen nach §§ 485ff. ZPO gegenüber der gegnerischen Partei 162
(1) Die Auswirkungen der §§ 492 Abs. 1, 371, 144 ZPO 162
(2) Die Auswirkungen materieller Pflichten 164
(3) Ergebnis 165
c) Verfahrensende und Verwendbarkeit im Hauptprozess 165
IV. Zusammenfassung der Ergebnisse und Bewertung 165
B. Allgemeine Regeln und Lehren der Beweisbeschaffung und -erhebung im laufenden Zivilprozess 167
I. Substantiiertes Bestreiten und „sekundäre Behauptungslast“ 168
1. Allgemeines 168
2. Entscheidung „Blasenfreie Gummibahn II“ 169
3. Der Vorschlag von Mes 171
4. Stellungnahme 172
II. Die fehlende Erzwingbarkeit der Beweisaufnahme und die Grundsätze der Beweisvereitelung 175
III. Die Lehre von einer allgemeinen prozessualen Aufklärungspflicht der Parteien und deren Mitwirkungspflicht bei der Stoffsammlung 178
1. Hintergrund der Entstehung der Lehre: Wahrnehmung einer zunehmenden Rechtsfortbildung vor allem im Bereich materieller Informationsbeschaffungsansprüche bei gleichzeitigem formalem Festhalten am „nemo-tenetur-edere-contra-se“-Grundsatz 178
a) Einführung 178
b) Rechtsfortbildungen 179
(1) Materielles Recht 179
(2) Prozessrecht 181
2. Die Lehre von einer allgemeinen prozessualen Aufklärungspflicht der Parteien 183
a) Die ersten Vertreter einer prozessualen Aufklärungspflicht 184
b) Die Stürner’sche Lehre von einer allgemeinen prozessualen Aufklärungspflicht der Parteien 185
c) Meinungsstreit 187
(1) Literatur 187
(2) Rechtsprechung 190
(3) Neuere Entwicklungen 191
3. Stellungnahme 194
a) Allgemeines 194
b) Folgerungen für das Immaterialgüterrecht 196
IV. Beweislastumkehr bei Verfahrenspatenten 198
C. Die Pflicht des Prozessgegners zur Vorlegung von Urkunden nach §§ 421ff. ZPO 199
D. Die amtswegige richterliche Anordnung der Vorlegung von Unterlagen und Augensscheinsgegenständen und der Duldung ihrer Inaugenscheinnahme und Begutachtung nach §§ 142, 144 ZPO 199
I. Zielsetzung 200
II. Voraussetzungen einer Anordnung 203
1. § 142 ZPO 203
a) Gegenstand der Anordnung 203
b) Besitz 203
c) Bezugnahme durch „eine“ Partei 204
(1) Bezugnahme 204
(2) Die Bezug nehmende Partei 207
d) Sonstige Voraussetzungen 207
2. § 144 ZPO 207
a) Gegenstand der Anordnung und Besitz 207
b) Sonstige Voraussetzungen 208
III. Die Rechtsfolgen einer Anordnung 209
1. § 142 ZPO 209
a) Gerichtliches Ermessen 209
(1) Im Rahmen einer Anordnung von Amts wegen 210
(a) Entscheidungsfindung 210
(b) Geheimnisschutz 211
(c) Sonstige Erwägungen 213
(2) Gebundene Entscheidung bei Parteiantrag auf Vorlegungsanordnung gegenüber einem Dritten 213
b) Der Anordnungsadressat 214
(1) Anordnungen gegenüber der Bezug nehmenden Partei 214
(2) Anordnungen gegenüber der nicht Bezug nehmenden Partei (Prozessgegner) 214
(a) Meinungsstand 214
(b) Stellungnahme 215
(3) Anordnungen gegenüber einem Dritten 217
2. § 144 ZPO 219
a) Art der Anordnungen 219
(1) Allgemeines 219
(2) Schutz der „Wohnung“ 220
(3) Stellungnahme 220
(4) Die alternative Lösung über § 371 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 ZPO 221
(5) Ergebnis 222
(6) Besonderheiten bei der Übermittlung elektronischer Dokumente 223
b) Gerichtliches Ermessen 223
(1) Im Rahmen einer Anordnung von Amts wegen 223
(2) Gebundene Entscheidung bei Parteiantrag auf eine Anordnung nach §§ 371 Abs. 2 S. 1, 144 ZPO gegenüber einem Dritten und gegenüber der Partei? 225
(a) Die Anordnungen gegenüber dem Dritten nach § 371 Abs. 2 ZPO 229
(b) Die Anordnungen gegenüber der Partei nach § 371 Abs. 2 ZPO 229
c) Der Anordnungsadressat 231
IV. Verfahren und Durchsetzbarkeit 232
1. Verfahren 232
2. Durchsetzbarkeit 232
a) Gegenüber einer Partei 232
(1) Die Wirkung der §§ 371 Abs. 3, 427 S. 2 ZPO analog 232
(2) Abweichende Auffassungen 233
(3) Ergebnis 234
b) Gegenüber einem Dritten 235
V. Zusammenfassung der Ergebnisse und Bewertung 235
1. Die nicht-beweisbelastete Partei als Adressat und die prozessuale Herleitung 235
2. Keine Informations- oder Beweisermittlung 236
3. Schutz der Geheimnis- und Privatsphäre 238
4. Ermessensentscheidung und fehlende Durchsetzbarkeit 239
E. Fazit zur Informationsbeschaffung nach bisher geltendem deutschen Recht: „Ausforschungsverbot statt Geheimverfahren“ 240
2. Teil: Die EG-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums 247
A. Einführung 247
I. Allgemeines 247
II. Die Auslegung von Gemeinschaftsrecht, insbesondere der Richtlinien 249
III. Die Umsetzung von Richtlinien 251
B. Auslegungskriterien 251
I. Die Entstehungsgeschichte der Richtlinie und ihr endgültiger Wortlaut 252
1. Die Entstehungsgeschichte der Richtlinie im Allgemeinen und einzelner Artikel im Besonderen 252
2. Stellungnahme 256
3. Der Wortlaut wesentlicher Bestimmungen des Beweisrechts 257
II. Zielsetzung und Regelungsanliegen 259
1. Bekämpfung der Produktpiraterie sowie umfassende und horizontale Harmonisierung der Rechtsdurchsetzungsregeln 259
2. „TRIPs-Plus“-Ansatz 259
a) Das TRIPs-Übereinkommen, seine Rechtsnatur und die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit 259
b) Einschlägige Regelungen der Rechtsdurchsetzung im TRIPs-Übereinkommen 262
(1) Art. 41 TRIPs 263
(2) Art. 42 TRIPs 264
(3) Art. 43 TRIPs 264
(a) Wortlaut 264
(b) Schlussfolgerungen 264
(4) Art. 50 TRIPs 266
(a) Wortlaut 266
(b) Schlussfolgerungen 266
c) Umsetzungsstand 268
d) Regelungsanliegen des Richtliniengebers: „TRIPs-Plus“-Ansatz und Folgerungen für das Verständnis der Durchsetzungs-Richtlinie 269
3. „Best-Practice“-Ansatz 270
a) „Anton-Piller-order“/„search order“ 271
(1) Grundlagen 271
(2) Antrag und formelle Voraussetzungen: Insbesondere die Anforderungen an die Bezeichnung der Beweisstücke 273
(3) Materielle Voraussetzungen: Insbesondere die Anforderungen an den Tatsachenvortrag 275
(4) Inhalt der Anordnung und Durchführung der „search order“ 277
(5) Durchsetzung der search order 280
(6) Behandlung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen 281
(7) Anhörung zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Schadensersatz 282
(8) Klageerhebung in der Hauptsache 282
(9) Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse 283
b) Saisie-contrefaçon 287
(1) Grundlagen 287
(2) Antrag und formelle Voraussetzungen: Insbesondere die Anforderungen an die Bezeichnung der Beweisstücke 288
(3) Materielle Voraussetzungen: Insbesondere die Anforderungen an den Tatsachenvortrag 289
(4) Inhalt der Anordnung und Durchführung der saisie 290
(5) Durchsetzung der saisie 295
(6) Behandlung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen 295
(7) Klage wegen missbräuchlicher „saisie“ 299
(8) Klageerhebung in der Hauptsache 300
(9) Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse 300
c) Die „Best-Practice“-Maßnahmen und Folgerungen für das Verständnis der Durchsetzungs-Richtlinie 304
C. Die einzelnen Regelungen der Richtlinie 307
I. Gegenstand und Anwendungsbereich 307
1. „Rechte des geistigen Eigentums“ – sachlicher Anwendungsbereich 307
2. „Jede Verletzung“ – persönlicher Anwendungsbereich 310
II. Allgemeine Anforderungen an die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums 312
1. Allgemeines 312
2. Wirksamkeit 313
3. Verhältnismäßigkeit 315
III. Die Beweismittelbeschaffung nach Art. 6 und Art. 7 RL 317
1. Verhältnis der Art. 6 und Art. 7 RL 317
2. Die Beweiserlangung nach Art. 6 Absatz 1 Satz 1 RL 319
a) Tatbestandsvoraussetzungen 319
(1) Grundsätzliches 319
(2) Anforderungen an den Tatsachenvortrag 320
(a) Darlegung des Verletzungsgeschehens 320
(b) Vorlage vernünftigerweise verfügbarer Beweismittel: Wahrscheinlichmachung? 322
(3) Anforderungen an die Bezeichnung der Beweisstücke 323
(4) Geheimnisschutz 325
b) Rechtsfolge 326
(1) Ermessen oder gebundene Entscheidung? 326
(2) Inhalt der Vorlageanordnung 327
c) Durchsetzung der Vorlageanordnung 328
d) Zusammenfassung und Bewertung 330
3. Die Beweiserleichterung nach Art. 6 Absatz 1 Satz 2 RL 331
4. Die Beweiserlangung nach Art. 6 Absatz 2 RL 332
a) Tatbestandsvoraussetzungen 332
b) Rechtsfolge 334
5. Die Beweisermittlung nach Art. 7 RL 335
a) Tatbestandsvoraussetzungen 335
(1) Grundsätzliches 335
(2) Anforderungen an den Tatsachenvortrag 336
(a) Darlegung des Verletzungsgeschehens 336
(b) Vorlage vernünftigerweise verfügbarer Beweismittel in Bezug auf eine behauptete Verletzung: Plausibelmachung 338
(3) Sinn und Zweck der Maßnahme nach Art. 7 Abs. 1 RL: Beweisermittlung oder Beweissicherung? 347
(4) Anforderungen an eine Bezugnahme zur Eingrenzung zu ermittelnder Beweisstücke 352
(5) Geheimnisschutz 354
b) Rechtsfolge 355
(1) Ermessen oder gebundene Entscheidung? 355
(2) Inhalt der Beweisermittlungsmaßnahme 356
c) Durchsetzung der Beweisermittlungsmaßnahme 358
d) Verfahren und verfahrensmäßiger Geheimnisschutz 359
(1) Anforderungen an das Verfahren 359
(2) Mögliches Verfahren zur Anwendung des Art. 7 RL 360
(3) Verfahrensmäßiger Geheimnisschutz: Insbesondere die Verhandlung über Ermittlungsergebnis und Schutzrechtsverletzung unter Ausschluss der Naturalpartei in Anwesenheit zur Verschwiegenheit verpflichteter Prozessvertreter 365
e) Weitere Sicherungen zugunsten des Adressaten 369
(1) Stellung einer Sicherheit 369
(2) Frist zur Erhebung der Verletzungsklage 370
(3) Schadensersatzanspruch 371
f) Zusammenfassung und Bewertung 373
3. Teil: Umsetzungsbedarf, Umsetzungsmöglichkeiten und die konkrete Umsetzung durch das Umsetzungsgesetz 377
A. Umsetzungsbedarf 377
I. Zuordnung der Maßnahmen nach Art. 6 und 7 RL zu den bestehenden Instituten nach bisherigem deutschen Recht 377
1. Art. 6 Abs. 1 S. 1 RL 377
2. Art. 6 Abs. 1 S. 2 RL 377
3. Art. 6 Abs. 2 RL 378
4. Art. 7 RL 378
II. Umsetzungsbedarf der Art. 6 und 7 RL im Vergleich mit dem bisher geltenden deutschen Recht 379
1. Art. 6 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 RL im Vergleich mit den §§ 142, 144 ZPO 379
a) Tatbestandsvoraussetzungen 379
(1) Vergleich 379
(2) Entscheidung „Restschadstoffentfernung“ 380
b) Rechtsfolge 384
c) Fazit 385
2. Art. 7 RL im Vergleich mit den §§ 809, 242 BGB, 935ff. ZPO 385
a) Tatbestandsvoraussetzungen 385
b) Rechtsfolge 387
c) Verfahren 388
d) Fazit: Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels 392
B. Umsetzungsmöglichkeiten 393
I. Prozessualer oder materieller Lösungsansatz? 393
II. Regelungsort 396
C. Umsetzungsgesetz 397
I. Regelungsort und Lösungsansatz 397
1. Umsetzungsgesetz 397
2. Kritik 398
II. Die Regelungen nach §§ 140 c, 140 d PatG 398
1. Wortlaut 399
a) § 140 c PatG 399
b) § 140 d 399
2. § 140 c PatG 400
a) Grundsätzliches 400
b) Tatbestandsvoraussetzungen 402
(1) § 140 c Abs. 1 S. 1 PatG 402
(2) Kritik 405
(3) § 140 c Abs. 1 S. 2 PatG 406
(4) Kritik 406
(5) § 140 c Abs. 2 PatG 407
(6) Kritik 408
c) Rechtsfolgen 408
(1) § 140 c Abs. 1 S. 1 und 2 PatG 408
(2) Kritik 411
d) Verfahren und Geheimnisschutz 411
(1) § 140 c Abs. 3 PatG 411
(2) Kritik 413
(3) § 140 c Abs. 1 S. 3, Abs. 3 S. 2 PatG 414
(4) Kritik 419
e) Weitere Sicherungen zugunsten des Adressaten 419
(1) § 140 c Abs. 4 PatG 419
(2) § 140 c Abs. 5 PatG 420
(3) Kritik 420
3. § 140 d PatG 421
III. Fazit 421
Literaturverzeichnis 423
Sachwortverzeichnis 439