Die Erinnerungskultur im Verfassungsstaat
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Die Erinnerungskultur im Verfassungsstaat
»Denk-Mal«-Themen, Geschichtsorte, Museen, nationaler und universaler Kulturgüterschutz
Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Vol. 62
(2011)
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Peter Häberle, einer der »ersten Verfassungsrechtler der Welt« (EL PAÍS), promovierte 1961 nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Bonn, Montpellier und Freiburg über den »Wesensgehalt« der Grundrechte (3. Aufl. 1983). 1969 folgte die Habilitation über das »öffentliche Interesse« bei K. Hesse (2. Aufl. 2006). Beide Schriften zählen heute zu weltweit rezipierten Standardwerken. Peter Häberle wurde als Ordinarius nach Marburg, Augsburg und Bayreuth berufen. Er entfaltet seit 1982 seinen verfassungsvergleichend-kulturwissenschaftlichen Ansatz und lehrte fast 20 Jahre als ständiger Gastprofessor für Rechtsphilosophie in St. Gallen. Sein Werk: 38 Bücher, mehr als 350 Aufsätze, Übersetzungen in 18 Sprachen. Häberle ist Ehrendoktor der Universitäten Tessaloniki, Granada, Lima, Brasilia, Lissabon, Tiflis und Buenos Aires sowie Großoffizier Italiens, Mitglied zahlreicher nationaler und internationaler Akademien (zuletzt Argentinien). 1998 mit dem Max-Planck-Forschungspreis ausgezeichnet, erhielt er später die Ehrenmedaillen der Verfassungsgerichte in Rom und Lima, im Jahre 2004 dann eine spanische und eine deutsche Festschrift. Verleihung der höchsten Klasse des Cruzeiro do Sul Brasiliens (2011) und Internationaler Héctor Fix-Zamudo Preis der Universität Mexico City für herausragende rechtswissenschaftliche Leistungen sowie die Ehrenmedaille der Universität Lissabon (2014).Abstract
Mit dieser Studie vollendet sich eine Reihe von Monographien zu einer - sit venia verbo - »Tetralogie«. Auf dem Hintergrund der 1982 geschriebenen »Verfassungslehre als Kulturwissenschaft« (2. Aufl. 1998) galt die erste Konkretisierung dem Thema »Feiertage als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates« (1987); es folgten 2006 die »Nationalhymnen« und 2007 die »Nationalflaggen«. Zur Grundierung der offenen Gesellschaft der Verfassung$ageber$z und Verfassungs$ainterpreten$z fehlte es noch an einer Erforschung des vierten Themenfeldes von »Denkmälern«, anderen Erinnerungen (hierzu gehören, neben Ehrenpreisen wie der Goethe-Medaille der Büchner- und Börne-Preis, Gedenkmünzen, aber auch zeitgenössische (z.B. F. Liszt), später wiedergefundene Münzen wie der Augustalis Friedrichs II., sonstige Themen des kulturellen Gedächtnisses eines Volkes, auch wenn speziell der Kulturgüterschutz schon 1996 aus der Sicht des Verf. erarbeitet worden ist (in: F. Fechner u.a. (Hrsg.), Prinzipien des Kulturgüterschutzes, S. 91 ff.)). Gerade in den Zeiten der vor allem ökonomisch sich vorantreibenden Globalisierung bedarf es einer auch wissenschaftlichen Vergegenwärtigung des kulturellen Wurzelgeflechtes bzw. kulturellen Humus', die den Typus Verfassungsstaat »im Innersten« zusammenhalten.Aus dem Vorwort
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhalt | 11 | ||
Erster Teil: Verfassungsrechtliche Textstufen zur geschichtlichen Dimension, zum Denkmalschutz und sonstiger Erinnerungskultur (Auswahl) – im Kontext von Beispielen der Weltkulturerbe-Stätten | 15 | ||
Vorbemerkung | 15 | ||
I. Textstufen in Deutschland | 16 | ||
II. Geltende Verfassungstexte in den anderen EU-Mitgliedsländern | 22 | ||
III. Textstufen im EU-Verfassungsrecht | 33 | ||
IV. Textstufen in der Schweiz | 35 | ||
V. Verfassungstexte in Osteuropa | 38 | ||
VI. Inkurs: Prägnante ältere Verfassungen in Europa | 44 | ||
VII. Verfassungen in Übersee | 54 | ||
1. Lateinamerika und Nordamerika | 54 | ||
2. Afrika | 63 | ||
3. Asien (Auswahl) | 74 | ||
Exkurs: Die kommunistischen Verfassungen sozialistischer Staaten 1952-1978 | 79 | ||
Zweiter Teil: Wirklichkeitswissenschaftliche Bestandsaufnahme | 86 | ||
I. Beispiele für Erinnerungskultur bzw. Denkmalthemen aus der Geschichte und Gegenwart (allgemein) | 86 | ||
II. Denkmalthemen bzw. Erinnerungskultur im Spiegel von deutschen Tageszeitungen aus vier Monaten (2010) | 91 | ||
Dritter Teil: Insbesondere: National-verfassungsstaatlicher und universaler Kulturgüterschutz – ein Textstufenvergleich | 97 | ||
I. Problem | 97 | ||
II. Kulturgüterschutz im Spiegel neuerer (nationaler) Verfassungstexte auf dem Forum der Unesco-Texte (Elemente einer Bestandsaufnahme) | 100 | ||
1. Deutschsprachige Verfassungstexte | 102 | ||
2. Andere europäische Verfassungen | 104 | ||
3. Iberische und lateinamerikanische Verfassungen | 105 | ||
4. Neue osteuropäische Verfassungen bzw. Verfassungsentwürfe | 111 | ||
5. Eine Zwischenbilanz | 115 | ||
III. Verfassungstheoretische Überlegungen | 118 | ||
1. Eine kleine Verfassungslehre des Kulturgüterschutzes | 118 | ||
2. Verfassung als Kultur | 121 | ||
3.Die Kontextualität von Kultur und Natur – eine anthropologische Konstante in vielen Varianten | 122 | ||
IV. Die Konstituierung der Menschheit aus nationalem und internationalem Kulturgüterschutz. Sieben Thesen: Menschheitsbezüge (des Verfassungsstaates) in kulturwissenschaftlicher Sicht, die Weltgemeinschaft der Kulturstaaten, weltbürgerliche Freiheit dank Kultur, das multikulturelle Erbe der Welt, die Kultur der Menschheit, Bedingtheitsverhältnisse | 123 | ||
1. Die Weltgemeinschaft der Kulturstaaten | 123 | ||
2. Der "Weltgesellschaftsvertrag" in Sachen Kultur und Natur | 125 | ||
3. Welt- (und staats-)bürgerliche Freiheit dank Kultur | 126 | ||
4. Das universal geschützte kulturelle Erbe als Multi-Kultur | 128 | ||
5. Menschheitsbezüge "im" Verfassungsstaat | 129 | ||
6. Die Konstituierung der Menschheit aus dem internationalen Kulturgüterschutz | 130 | ||
7. Das Bedingtheitsverhältnis von internationalem und nationalem Kulturgüterschutz | 132 | ||
Vierter Teil: Ein Theorierahmen für "Denk-Mal"-Themen und andere Ausdrucksformen der Erinnerungskultur im Verfassungsstaat | 134 | ||
I. Die besondere Aktualität der "Erinnerungskultur im Verfassungsstaat", die Entwicklungsoffenheit des "kulturellen Erbes" | 134 | ||
II. Vergangenheitsaufarbeitung, Wahrheitskommissionen als neues verfassungsstaatliches Verfahren, Grenzen | 137 | ||
III. Museen und Bibliotheken als "Tesoro" bzw. "Patrimonio" des Verfassungsstaates und als Gegenstand kultureller Teilhabe der Bürger und Menschen | 146 | ||
IV. Amnestien, Sperrfristen im Archivwesen | 149 | ||
V. Ein Resümee | 151 | ||
Ausblick und Schluss | 152 |