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Die Entwicklung der Schwurgerichtsfrage in Kurhessen bis zum Jahre 1851

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Braun, M. (2011). Die Entwicklung der Schwurgerichtsfrage in Kurhessen bis zum Jahre 1851. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53414-2
Braun, Matthias. Die Entwicklung der Schwurgerichtsfrage in Kurhessen bis zum Jahre 1851. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53414-2
Braun, M (2011): Die Entwicklung der Schwurgerichtsfrage in Kurhessen bis zum Jahre 1851, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53414-2

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Die Entwicklung der Schwurgerichtsfrage in Kurhessen bis zum Jahre 1851

Braun, Matthias

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 151

(2011)

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About The Author

Matthias Braun wurde 1963 in Eschwege geboren. Nach dem Abitur in Eschwege und dem Wehrdienst studierte er Rechtswissenschaften in Regensburg und Marburg. Nach der Referendarzeit wurde er 1996 in eine mittelständische Kanzlei in Marburg als Rechtsanwalt aufgenommen. Er ist als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2011 wurde er zum Notar mit dem Amtssitz in Marburg ernannt.

Abstract

In Folge der Revolution von 1848 wurden auch in Kurhessen Geschworenengerichte eingeführt. Die Schwurgerichtsbarkeit sowie die Prinzipien der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in der Strafrechtspflege sollten ein rechtsstaatliches Verfahren ermöglichen und die Gefahren des geheimen Inquisitionsprozesses überwinden. Auch in Kurhessen wurde die Schwurgerichtsfrage seit Beginn des 19. Jahrhunderts gerade in politisch aufgeheizten Zeiten heftig diskutiert. Sie stand dabei stets in direktem Zusammenhang mit den liberalen Forderungen nach Meinungs- und Pressefreiheit. Noch vor dem eigentlichen Beginn der Diskussionen in Deutschland hatten die Kurhessen in der westphälischen Zeit von 1807 bis 1813 das französische Geschworenengericht in der Praxis kennen gelernt.

Matthias Braun untersucht die Entwicklung der Schwurgerichtsfrage in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vor dem Hintergrund der politischen Ereignisse im Kurstaate und den hier besonders ausgeprägten obrigkeitsstaatlichen Beharrungskräften. War in der Strafrechtswissenschaft der Reformbedarf unstreitig, so verhalfen am Ende in erster Linie die politischen Aspekte der Laienbeteiligung im Strafverfahren zum Durchbruch.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Voraussetzungen 11
I. Überwindung des Inquisitionsprozesses 11
II. Allgemeine Ausgangssituation im kurhessischen Gebiet 16
III. Die theoretische Auseinandersetzung um die Einführung der Geschworenengerichte 20
1. Trennung von Tat- und Rechtsfrage 23
2. Die freie Beweiswürdigung und der Einfluss des Vorsitzenden 25
3. Das Problem der „ Omnipotence“r oder Allmacht der Jury 28
4. Die Zusammensetzung der Jury 29
5. Englische oder französische Jury? 30
B. Das Geschworenengericht im Königreich Westphalen: Erste Erfahrungen mit der Laiengerichtsbarkeit auf kurhessischem Gebiet 34
I. Errichtung eines Modellstaates 34
II. Die Modernisierung der Strafrechtspflege 36
1. Einrichtung und Organisation der neuen Strafrechtspflege 37
2. Die praktische Einführung der Laienbeteiligung im Strafverfahren 39
3. Die Peinliche Prozessordnung von 1808 44
4. Der Praxisalltag der neuen Geschworenengerichte 55
III. Beschränkungen und Einflussnahme 57
IV. Ende des Modellstaates und Wirkungen 68
C. Der Streit und die Verhandlungen über die Geschworenengerichte bis zum Jahr 1848 71
I. Die Zeit der Restauration, der Verfassungsentwurf von 1815/16 und Entwicklungen in der Strafrechtspflege bis 1830 72
1. Der Verfassungsentwurf von 1815/16 78
2. Der Beginn der Diskussion um die Geschworenengerichte in Deutschland und kurhessische Bezüge 84
a) Feuerbachs Kritik an der französischen Jury 85
b) Das Gutachten der Immediat-Justiz-Kommission 90
c) Die Schwurgerichtsfrage vor dem Hintergrund der politischen Ereignisse 92
d) Das öffentliche Leben und Zensurmaßnahmen in Kurhessen 97
3. Entwicklungen in der Strafrechtspflege 111
II. Die Verfassungsurkunde des Jahres 1831 und die Frage der Geschworenengerichte in den Verhandlungen über das Pressegesetz 125
1. Die Verhandlungen über die Verfassungsurkunde 126
2. Aufkeimende Öffentlichkeit und der Aspekt der Schwurgerichtsbarkeit bei den Verhandlungen über das Pressegesetz 136
a) Politische Öffentlichkeit zu Beginn der 30er Jahre 136
b) Die Verhandlungen über das Pressegesetz 144
c) Das Scheitern des Pressegesetzes und staatliche Repression 154
III. Die Schwurgerichtsfrage in den weiteren Reformbemühungen des kurhessischen Landtags bis 1846 158
1. Verhandlungen über die Entwürfe eines Gesetzes, die Abstellung mehrerer in der Strafrechtspflege wahrgenommenen Mängel betreffendr 162
2. Die Entwürfe betreffend das Strafverfahren des Jahres 1846 169
IV. Reformdruck und die Schwurgerichtsfrage im Vorfeld der Gesetzgebung des Jahres 1848 180
1. Das ungelöste Problem der freien Beweiswürdigung und der Prozess gegen Sylvester Jordan 181
2. Die kurfürstlichen Proklamationen vom 7. und 11. März 1848 192
3. Das Ersuchen der Stände um die Einführung des öffentlichen Schlussverhörs 199
D. Die Reformgesetzgebung des Jahres 1848 203
I. Das Gesetz „ wider Preßvergehen“r vom 26. August 1848 203
II. Das Gesetz „ die Umbildung des Strafverfahrens betreffend“r vom 31. Oktober 1848 208
1. Die Gesetzgebungsarbeiten 208
2. Die Ausgestaltung der kurhessischen Schwurgerichtsbarkeit 212
III. Das Gesetz über die Einrichtung der Gerichte und der Staatsbehörde bei den Gerichten vom 31. Oktober 1848 221
E. Beschränkungen der Schwurgerichtsbarkeit durch das provisorische Gesetz des Jahres 1851 232
I. Das Presseverfahren gegen Friedrich Oetker 235
II. Das provisorische Gesetz vom 22. Juli 1851 239
1. Provisorische gesetzliche Maßnahmen im Vorfeld der Verfassung von 1852 243
2. Änderungen in der Schwurgerichtsbarkeit durch das provisorische Gesetz vom 22. Juli 1851 245
3. Die weitere Entwicklung 248
F. Schlussbetrachtung 250
Anhang 1 Der Prozess gegen Friedrich Oetker 252
Anhang 2 Gesetz vom 26sten August 1848, wider Preßvergehen 286
Anhang 3 Gesetz vom 31ten Oktober 1848, die Umbildung des Strafverfahrens betreffend 302
Anhang 4 Gesetz vom 31sten October 1848, über die Einrichtung der Gerichte und der Staatsbehörde bei den Gerichten 379
Anhang 5 Provisorisches Gesetz vom 22sten Juli 1851, 398
Anhang 6 Statistikr 415
Literatur- und Quellenverzeichnis 417
Personenregister 427
Sachregister 429