Menu Expand

»Gleicherweiß als wasser das feuer, also verlösche almuse die sünd«

Cite BOOK

Style

Wagner, A. (2011). »Gleicherweiß als wasser das feuer, also verlösche almuse die sünd«. Frühneuzeitliche Fürsorge- und Bettelgesetzgebung der geistlichen Kurfürstentümer Köln und Trier. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53486-9
Wagner, Alexander. »Gleicherweiß als wasser das feuer, also verlösche almuse die sünd«: Frühneuzeitliche Fürsorge- und Bettelgesetzgebung der geistlichen Kurfürstentümer Köln und Trier. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53486-9
Wagner, A (2011): »Gleicherweiß als wasser das feuer, also verlösche almuse die sünd«: Frühneuzeitliche Fürsorge- und Bettelgesetzgebung der geistlichen Kurfürstentümer Köln und Trier, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53486-9

Format

»Gleicherweiß als wasser das feuer, also verlösche almuse die sünd«

Frühneuzeitliche Fürsorge- und Bettelgesetzgebung der geistlichen Kurfürstentümer Köln und Trier

Wagner, Alexander

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 153

(2011)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Dr. Alexander Wagner war von 2002 bis 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Franz Dorn im interdisziplinären Sonderforschungsbereich 600 (Trier). Forschungsschwerpunkt war die bislang von der juristischen Forschung vernachlässigte Armengesetzgebung geistlicher Kurfürstentümer. Die Befunde zum Systemwechsel von kirchlicher zu staatlicher Fürsorge flossen in zahlreiche Beiträge ein. Seit dem erfolgreichen Abschluss seines Referendariats 2008 arbeitet er als Rechtsanwalt im Bereich Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

Abstract

In der Frühen Neuzeit erfolgt der bis heute nachwirkende Kompetenzwechsel im Bereich der Armenfürsorge. Die zuvor von der Kirche geprägte Unterstützung Hilfsbedürftiger wird zum Gegenstand obrigkeitlicher Gesetzgebung. Das Verhältnis zwischen Armen und Almosenspender wird durch die städtischen Bettelordnungen und in der Folge auf der Ebene des Reichs und der Territorialstaaten einer intensiven Verrechtlichung unterworfen. Die Umwidmung der christlichen Carität im Rahmen einer staatlich gesteuerten Leistungsverteilung bleibt für die Reichsterritorien bis zum Ende des Ancien Régime ein prägendes Element. Besonders deutlich wird dies bei der Untersuchung der bislang unberücksichtigten Kurfürstentümer Trier und Köln. Dabei ergibt sich entgegen der bisherigen Auffassung der Befund, dass die Gesetzgebung zur Armenfürsorge und zu repressiven Maßnahmen der Gesetzgebung anderer Reichsterritorien entspricht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Erster Teil: Einleitung 25
A. Untersuchungsgegenstand, -zeitraum und Ziele 25
B. Gang der Untersuchung 27
C. Forschungsstand 28
D. Quellen 30
E. Forschungsmethoden 31
Zweiter Teil: Rahmenbedingungen frühneuzeitlicher Armenfürsorge- und Bettelgesetzgebung 33
A. Das Almosen in der hoch- und spätmittelalterlichen Gesellschaft 33
I. Mittelalterliche Fürsorgetheorie: Die Almosenlehre des Aquinaten 36
1. Voraussetzungen der Almosenpflicht 37
2. Verdienstlichkeit des Almosens 39
3. Arbeitspflicht des Armen und die Berechtigung zum Bettel 39
II. Durchsetzung der Almosenverpflichtung 40
III. Zulässigkeit des religiösen Bettels 41
IV. Almosen als Anknüpfungspunkt der Gesetzgebung 41
B. Positionen der Rechtswissenschaft im Mittelalter 42
I. Legistische Jurisprudenz der Kommentatorenzeit 42
II. Akzeptanz weltlicher Zuständigkeiten 44
C. Entwicklungslinien städtischer Bettelordnungen im 14. und 15. Jahrhundert 44
I. Nürnberger Bettelordnung von 1370 45
1. Regulierung des Bettelns durch das Bettelzeichen 46
2. Fremdheit als Exklusionskriterium 47
3. Resümee zur Nürnberger Bettelordnung 1370 48
II. Städtische Kontrolle der Verwaltung der Spitäler 49
III. Nürnberger Bettelordnung von 1478 50
1. Motivation des städtischen Gesetzgebers 50
2. Beibehaltung der bisherigen Strukturen 51
3. Unterstützungsvoraussetzungen 51
4. Sondertatbestände 52
5. Verwaltungsstruktur und Sanktionen 52
6. Resümee zur Nürnberger Bettelordnung von 1478 53
IV. Bettelordnungen in anderen Reichsstädten im 15. Jahrhundert 53
V. Ursachen der städtischen Bettelordnungen 54
VI. Ausblick 56
D. Merkmale der europäischen Fürsorgegesetzgebung im frühen 16. Jahrhundert 56
E. Fürsorgekonzepte im Humanismus 58
I. Johannes Geiler von Kaysersberg 58
II. John Mayor 60
III. Yperner Armenordnung von 1525 60
IV. Theoretische Durchdringung des Yperner Fürsorgemodells durch Vives 62
V. Auswirkungen: Transfer des Stadtrechts in Territorialnormen 64
F. Die Reformation und ihre Konzepte zur Armenfürsorge 66
I. Protestantische Armen- und Kastenordnungen 66
II. Position der protestantischen Theologie zur Armenpflege 67
1. Ablehnung der Verdienstlichkeit des Almosens als formale „Werkgerechtigkeit“ 68
2. Almosenverpflichtung und Bettelverbot 68
3. Kompetenzteilung zwischen weltlicher und geistlicher Ebene 69
III. Ausblick zu Folgen und Auswirkungen der Reformation 70
G. Reichsgesetzgebung des 16. Jahrhunderts 70
I. Wormser Reichstag 1495 71
II. Fortführung durch die Reichsabschiede von Lindau, Freiburg und Augsburg 72
III. Reichspolizeiordnung von 1530 74
1. Vorgaben zur Fürsorgeorganisation 75
a) Versorgung durch Zulassung zum Bettel und Bestrafung der Arbeitsfähigen 75
b) Bestrafung der Arbeitsfähigen 76
c) Ausbildung der Bettlerkinder und Vorsorgungszuständigkeiten 76
d) Ausschluss fremder Bettler von den Versorgungsmöglichkeiten 77
e) Hospitalverwaltung 78
2. Repressive Maßnahmen gegen mobile Personengruppen 79
3. Resümee zur Reichspolizeiordnung von 1530 80
4. Rezeption der Reichspolizeiordnung von 1530 80
IV. Fortführung durch die Reichspolizeiordnungen von 1548 und 1577 81
V. Ausblick zu den Folgen der Reichsgesetzgebung 82
Dritter Teil: Die Entwicklung im 16. Jahrhundert (Anfangsphase) 83
A. Gesetzgebung im Kurfürstentum Trier 83
I. Normen im Vorfeld 83
1. Betonung des christlichen Almosenverständnisses 83
2. Beispiele von Hospitalordnungen vor 1533 84
II. Reform der Fürsorgeorganisation: Armenordnung 1533 85
1. Vorzeichen der Gesetzgebung 85
2. Aufbau der Armenordnung 86
3. Eckpunkte des Fürsorgekonzepts 87
4. Adressaten und Geltungsraum 87
5. Ausweitung des Geltungsanspruchs 88
6. Legitimation und Kompetenzbegründung 88
a) Legitimation durch religiöse Bezüge 89
b) Katholisches Almosenverständnis 90
c) Gefahrenabwehr: Christlicher Glaube als Schutzgut 92
d) Gefahrenabwehr: Leib, Leben und Eigentum als Schutzgüter 93
7. Voraussetzungen zum Empfang von Unterstützungsleistungen 94
a) Erstes materielles Kriterium: Zugehörigkeit/Einheimischer 95
b) Zweites materielles Kriterium: Notsituation 95
c) Drittes materielles Kriterium: Individuelle Versorgungsunfähigkeit 96
d) Viertes materielles Kriterium: Frommer christlicher Lebenswandel 98
e) Formelle Voraussetzung: Armenliste und Armenzeichen 99
8. Grundsätzlicher Versorgungsausschluss von Fremden 100
a) Erste Ausnahme: Pilger 102
b) Zweite Ausnahme: Untertanen aus Nachbarterritorien 103
9. Zulässige Versorgungsformen 104
a) Bettelverbot: Der Bettel als unzulässige Versorgungsform 104
b) Almosenzuteilung als zulässige Versorgungsform 105
10. Versorgungsumfang und präventive Maßnahmen 108
11. Finanzierung der Unterstützungsleistungen 109
a) Vermögen der Stiftungen und Hospitäler 109
b) Institutionalisierung des Almosens im Almosenstock 110
c) Regelung der örtlichen Verhältnisse in der Stadt Trier 111
d) Bedeutung und Einordnung der zentralen Almosenkasse 111
e) Grenzen der Finanzierung 112
12. Aufgabenzuweisung und Fürsorgeorganisation 112
a) Gesetzgebungskompetenz des Landesherren 112
b) Zuweisung der Versorgungsträgerschaft 113
c) Zuständigkeiten bei der Erfassung der Unterstützungswürdigen 114
d) Verwaltung des Almosenstocks 115
e) Zuständigkeit für die Kontrolle der Fremden 116
f) Zuständigkeiten beim Umgang mit Arbeitsfähigen 117
13. Sonderregelungen und Ausnahmetatbestände 117
a) Ausnahmetatbestand für arme Schüler 118
b) Ausnahmetatbestand für Bettelorden 119
c) Ausnahmetatbestand für Sieche 121
14. Geltungsdauer/Strafvorschriften/Schlusskatalog 121
15. Bestätigung der Normkompetenz in der Schlussformel 122
III. Auswirkungen der Fürsorgegesetzgebung von 1533 122
IV. Repressive Maßnahmen gegen Fremde und Umherziehende 123
1. Repressive Maßnahmen als Reaktion auf Notzeiten 123
2. Ausweitung der Aufgaben der Amtleute und Städte 124
V. Umsetzung der „formula reformationis“ 125
1. Hospitalsordnungen im Vergleich zur „formula reformationis“ 126
2. Situation der Trier Hospitäler 126
VI. Trierer Stadtrecht von 1550 127
VII. Trierer Stadtrecht der 1590er Jahre 129
1. Situation im Jahr 1591 129
2. Statutenbuch von 1593–1594 131
VIII. Resümee und Ausblick 133
B. Gesetzgebung im Kurfürstentum Köln 134
I. Neuordnung des Fürsorgewesens in den 1530er Jahren 135
II. Provinzialsynode von 1536 136
1. Überblick 136
2. Kompetenzanspruch 137
3. Primäre Unterstützung: Institutionalisierte Fürsorge 137
4. Leitbild der Synode: Keine Notwendigkeit des Bettels 138
5. Auftrag und Aufgabe der kirchlichen Würdenträger 139
6. Ziele der Unterstützungsleistung 139
7. Unterstützungsberechtigte 140
a) Ausschlusskriterien 141
b) Sondergruppe: Leprose und Sieche 141
8. Verwaltungsorganisation als Mittel zur Abstellung von Missbrauch 142
9. Klösterliche Armenpflege 144
10. Resümee zur Synodalgesetzgebung von 1536 144
III. Reform des Fürsorgewesens: Polizeiordnung von 1538 145
1. Legitimation und Motivation 145
2. Versorgungsform und Zuständigkeit 146
3. Kriterien der Unterstützungsberechtigung 147
a) Einheimische Arbeitsunfähige 147
b) Ausschluss Fremder 148
4. Strafbarkeit des Bettelns 148
5. Präventive Maßnahmen 148
6. Hospitalsverwaltung 149
7. Repressive Maßnahmen gegen mobile Personengruppen 150
8. Resümee zur Polizeiordnung von 1538 151
IV. Polizeiordnung von 1595 als Wiederholung der Polizeiordnung 1538 151
V. Sonderform der Unterstützungssicherung: Bergordnung von 1559 152
1. Bergmannskasse als zentralisierter Armenkasten 153
VI. Fortführung der Synodalgesetzgebung 154
1. Konzil von Trient im Jahr 1548 154
2. „Formula reformationis“ Karls V. von 1548 155
a) Kompetenzbestimmung 156
b) Begünstigtenkreis 156
c) Vorschriften zur ordnungsgemäßen Verwaltung 157
3. Provinzialsynode von 1549 158
4. „Forma juxta quam in visitatione […] fieri debeat“ von 1550 159
a) Fragenkatalog der Visitationen 159
b) Verwaltungsvollzug 160
c) Rechnungslegung 160
d) Sonderregelungen 161
5. Umsetzung der Visitationspflichten 161
VII. Resümee und Ausblick 161
Vierter Teil: Exkurs: Stand der Rechtswissenschaft im 17. Jahrhundert 163
A. Rechtstheorie der Armenfürsorge im 17. Jahrhundert 163
B. Der „tractatus de mendicantibus validis“ von Ahasver Fritsch 163
I. Pflicht und Kompetenz des Territorialherren zur Fürsorgegesetzgebung 165
II. Finanzierung des Almosen- bzw. Gotteskasten durch eine Almosensteuer 166
III. Kompetenz zum Verbot des Bettels als Versorgungsform 168
IV. Abschlussbetrachtung 168
Fünfter Teil: Die Entwicklung im 17. Jahrhundert (Zwischenphase) 170
A. Gesetzgebung im Kurfürstentum Trier 170
I. Unterhaltssicherung durch Repressionen gegen Fremde 171
1. Begrenzung des Bettels fremder Studenten 171
2. Einreise- und Aufenthaltsverbote für fremde Bettler und Vagabunden 172
3. Bettlerverzeichnis der Stadt Trier im Jahr 1699 zur Vorbereitung der Ausweisungen 173
4. Repressive Maßnahmen aufgrund von Gefahrsituationen 173
5. Maßnahmen gegen Hausierer 175
II. Resümee und Ausblick 176
B. Gesetzgebung im Kurfürstentum Köln 177
I. Ausgangssituation 177
II. Provinzialsynode von 1612 178
1. Konfessionszugehörigkeit als vorrangiges Versorgungskriterium 179
2. Hospitäler als kirchliche Einrichtungen 180
3. Resümee zur Provinzialsynode 1612 181
III. Provinzialsynode von 1662 181
1. Verwaltungsvorschriften 182
a) Anforderungsprofil der Hospitalsangestellten 182
b) Rechnungslegung und Hospitaleinkünfte 182
2. Einführung gemeindlicher Armenkassen 183
3. Unterstützungswürdige und Unterstützungsleistungen 184
4. Gefahrenabwehr und Zugangsverweigerung 185
5. Verträglichkeit der Ausschlusskriterien mit dem Fürsorgeauftrag 185
6. Resümee 186
IV. Überblick zu den territorialstaatlichen Normen 187
V. Bergordnung 1669: Zentrale beitragsfinanzierte Armenkasse 188
1. Bergmannskasse: Büchsengeld als Armuts- und Krankheitsfürsorge 188
2. Art der Unterstützung 189
3. Büchsenkasten 189
4. Aufnahme Fremder in die Bergstädte 190
5. Entwicklungstendenzen der Gesetzgebung im Bergrecht 190
VI. Bettelmandat von 1637 191
1. Differenzierter Umgang mit fremden Unterstützungssuchenden 192
2. Arbeitswilligkeit als Inklusionskriterium 192
3. Unterstützung fremder Arbeitsunfähiger 193
VII. Polizeiordnungen von 1645, 1647, 1656 193
1. Polizeiordnung für das Herzogtum Westfalen 1645 193
a) Wohnortbindung zur Verhinderung von Armut und Müßiggang 194
b) Arbeitsunwilligkeit als Exklusionskriterium 194
2. Tax- und Polizeiordnung 1647 des Erzstifts Köln 195
a) Bettelverbot und -erlaubnis/Durchsetzung der Arbeitspflicht 196
3. Polizeiordnung für das Herzogtum Westfalen von 1656 197
VIII. Verordnungen der Residenzstadt Bonn 197
1. Bettelordnung von 1697 197
2. Polizeiordnung für die Stadt Bonn 1698 198
a) Bürgerrecht als Voraussetzung für die Aufnahme armer fremder Personen 198
b) Hospitalsverwaltung, Rechnungslegung und Zuständigkeiten 199
c) Strafkonfiskation als Armenunterstützung 200
d) Vergleich der Polizeiordnung Bonn mit der Synodalgesetzgebung 200
IX. Zwischenfazit zur Fürsorgegesetzgebung 201
X. Flankierende Maßnahmen 201
1. Regulierung des Kornpreises 201
2. Repressive Maßnahmen gegen Umherziehende 201
3. Maßnahmen gegen Räuberbanden 202
4. Maßnahmen gegen Zigeuner und Landstreicher 203
a) Eigentumskonfiskation als Mittel der Fürsorgefinanzierung 204
b) Fortsetzung der repressiven Maßnahmen 205
5. Zusammenfassung und Gleichstellung unterschiedlicher mobiler Personen 206
6. Maßnahmen gegen umherziehende Kleinhändler 206
XI. Resümee und Ausblick 207
Sechster Teil: Die Entwicklung im 18. Jahrhundert (Endphase) 209
A. Gesetzgebung im Kurfürstentum Trier 209
I. Ausgangssituation 209
II. Entwicklung bis zum Jahr 1729 210
1. Begrenzung religiös bedingter Sondertatbestände: Eremiten 210
2. Bettel als zugelassene Versorgungsform für Einheimische 212
3. Vorzeichen einer Fürsorgereform: Koblenz und Trier 212
a) Abkehr vom Bettel als Versorgungsform 214
b) Schwierigkeiten bei der Umsetzung am Beispiel Trier 215
4. Stand der Fürsorgeorganisation vor den Reformen 1729–1736 218
5. Begrenzung des Zugangs zu den Versorgungsmöglichkeiten 218
a) Repressive Maßnahmen gegen Umherziehende 218
b) Einzelverordnungen gegen Zigeuner und Vagierende 218
c) Gemeinsame Erfassung von Zigeunern und starken Bettlern 220
d) Auswanderung als Exklusionskriterium von der Fürsorge 224
e) Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung gegenüber Bettlern 227
f) Verbindung von Gefahrenabwehr und Bettelverbot 228
g) Begrenzung der Zuwanderung in das Erzstift 229
6. Ausgangssituation im Jahr 1729 230
III. Regierungswechsel während der Armenfürsorgereform 230
IV. Neuordnung der Armenversorgung: Reform der Hospitalsfürsorge 1729 231
1. Vorschriften für die Aufsichts- und Verwaltungsebene: 14.1.1729 232
a) Handlungsmotive 232
b) Unterstützungsberechtigte 232
2. Vorschriften zur Organisation und Kontrolle: 4.2.1729 233
a) Ziele der Verordnung 233
b) Legitimation/Motivation 234
c) Oberinspektionskommission 234
d) Erstellung einer Hospitalsordnung 235
e) Umgang mit Finanzen 236
f) Aufnahme ins Hospital 236
g) Arbeitspflicht im Hospital 237
h) Formalisierung der Inventur 237
i) Dienstanweisungen des Hospitalpersonals 238
3. Normen in der Übergangszeit (1729–1736) 239
a) Fortführung der repressiven Maßnahmen 240
b) Prostitution und Geburt unehelicher Kinder als Exklusionskriterium 240
V. Neuordnung der Armenversorgung: Armenordnung von 1736 241
1. Normadressaten 242
2. Legitimation des Normerlasses 242
a) Gefahrenabwehr und Schutz der „guten policey“ 242
b) Christliche Glaubensvorstellungen 243
3. Struktur des Fürsorgekonzepts 244
4. Unterstützungsvoraussetzungen 245
a) Materielles Kriterium: Versorgungsunfähigkeit 245
b) Materielles Kriterium: Wohn- und Geburtsort 245
c) Formelles Kriterium: Armenliste 246
5. Ausschluss von Fremden von den Unterstützungsleistungen 246
6. Gestaltwandel des Almosen: obrigkeitliche Zuteilung 247
7. Umfang der Zuteilungen und präventive Maßnahmen 249
8. Finanzierung der Unterstützungsleistungen 249
a) Rückgriff auf die christliche Nächstenliebe 249
b) Grenzen des Finanzierungssystems 251
9. Aufgabenverteilung und Fürsorgeorganisation 252
a) Kommunale und territorialstaatliche Ebene 252
b) Weltliche und kirchliche Sphäre 254
10. Straf- und Sanktionsregelungen 254
a) Strafbarkeit des privaten Almosengebens 255
b) Arbeitsstrafe für starke Bettler 255
11. Ausnahmen 256
a) Klöster und Mendikantenorden 256
b) Hausarme 256
12. Resümee 257
VI. Fortgang der Reform unter Franz Georg von Schönborn 257
1. Schaffung von Ausbildungsplätzen für Waisenkinder 258
2. Einschränkung religiöser Sondertatbestände 259
a) Almosenverteilungen bei Begräbnissen 259
b) Terminieren der Mendikantenorden 260
c) Pilger 261
3. Eröffnung von Sondertatbeständen als Finanzierungsmittel 262
4. Stiftungswesen: Begrenzung kirchlicher Zuständigkeit 263
5. Fortführung der repressiven Maßnahmen 264
a) Maßnahmen zur Seuchenabwehr 264
b) Maßnahmen gegen Zigeuner, Vaganten und starke Bettler 265
c) Bettlerrepression als militärische Ressource 266
VII. Wechselwirkungen zwischen territorialer und supraterritorialer Gesetzgebung 267
1. Wesentliche Regelungen der Reichskreisordnungen 1726 und 1748 268
2. Umsetzung der PSKO: Repressive Maßnahmen 270
a) Umsetzungsschwierigkeiten: Durchsetzung der Kostenpflicht 270
3. Umsetzung der PSKO: Fürsorgeorganisation 272
a) Fortbestand des Wohnsitzes als Unterstützungsort 272
b) Kontrolle religiös motivierter Sondertatbestände 273
VIII. Resümee zur Gesetzgebung unter Franz Georg von Schönborn 274
IX. Gesetzgebung unter Johann Philipp von Walderdorff 1756–1768 274
1. Überblick 274
2. Fortgeltung der Armenordnung von 1736 275
3. Flankierende Maßnahmen 275
a) Heiratsbeschränkungen 275
b) Funktionswandel bei der Einbeziehung der kirchlichen Ebene 276
c) Repressive Maßnahmen gegen Umherziehende 276
d) Verhinderung von Krankenfuhren als Paradox des Heimatprinzips 277
e) Fortsetzung der supraterritorialen Gesetzgebung 277
f) Sanktionen bei ungenehmigter Auswanderung 279
4. Resümee zur Gesetzgebung unter Johann Philipp von Walderdorff 280
X. Fürsorgegesetzgebung unter Clemens Wenzeslaus von Sachsen 281
1. Überblick 281
2. Fürsorgeorganisation: Armenordnung von 1768 281
a) Legitimation: Gefahrenabwehr 281
b) Legitimation: Verhinderung des „dem Staat so gefährlichen Müßiggang[s]“ 282
c) Fürsorgekonzept: Unterstützungsberechtigte 283
d) Fürsorgekonzept: Verbot des Bettels als Versorgungsform 283
e) Durchsetzung der Arbeitspflicht 284
f) Finanzierung der Fürsorge: Ausgleichspflicht der Gemeinden 285
g) Straf- und Sanktionsandrohungen 286
h) Repressive Gefahrenabwehrmaßnahmen 286
i) Resümee 287
3. Ergänzung der Armenordnung durch die Schulordnung von 1768 287
4. Umsetzungsschwierigkeiten und Ankündigung eines Arbeitshauses 288
5. Entstehung der Arbeitshäuser und die Armenordnungen von 1768–1776 290
a) Gründung und Finanzierung des Spinnhauses in Trier 291
b) Verwaltungsstruktur und Aufbau des Spinnhauses 292
c) Auswirkung des Spinnhauses: Erlass der Trierer Bettelordnung 1776 294
d) Erfolg und Misserfolg des Spinnhauses 295
6. Armenordnung und Einrichtung des Spinn- und Arbeitshauses in Koblenz 1776 296
a) Motivation und Anlass 297
b) Fürsorgeorganisation 297
c) Unterstützungswürdige 297
d) Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung 298
e) Finanzierung durch Spenden und Kollekten 299
f) Zweck des Spinn- und Zuchthauses: Verhinderung Müßiggang 299
g) Zweck des Spinn- und Zuchthauses: Bettelverbot und Almosenverbot 301
h) Sündhaftigkeit der direkten Almosenspende 303
i) Konsequenzen aus der Strafbarkeit der direkten Almosenspende 304
j) Resümee 305
7. Fortgang der Fürsorgegesetzgebung bis 1790 305
XI. Flankierende Maßnahmen 307
1. Eingrenzung religiöser Sondertatbestände 307
a) Geistlicher Bettel: Fremdheit als Exklusionskriterium 308
b) Pilger: Fremdheit als Exklusionskriterium 308
c) Beschränkungen zu Ungunsten der Mendikantenorden 309
d) Kontinuitäten der scholastischen Lehre zur Nächstenliebe 310
2. Finanzierung der Armenfürsorge 311
a) Fortführung der funktionalen Umwidmung von Dispenserteilung 311
b) Umwidmung letztwilliger Verfügungen 311
3. Kornbevorratung und Kollekten bei Missernten 313
4. Armutsprävention: Heirats- und Einwanderungsbeschränkung 314
5. Repressive Maßnahmen: Begrenzung des Versorgungszugangs 315
a) Seuchenabwehr: fremde Bettler und Juden 315
b) Umsetzung der Reichskreisverordnungen: Repressive Maßnahmen 316
c) Repressive Maßnahmen als Schlusspunkt der Gesetzgebung 317
XII. Resümee und Ausblick 318
B. Gesetzgebung im Kurfürstentum Köln 319
I. Ausgangssituation 319
II. Fürsorgegesetzgebung unter Joseph Clemens von Bayern ab 1700 320
1. Reduktion religiös motivierter Sondertatbestände 321
a) Bettelverbot für die Kölner Mendikanten 321
b) Verbot der Almosenspende an die Kölner Mendikanten 322
3. Grundform der Versorgung: Betteln um Almosen 322
4. Bettelordnung für das Kölner Erzstift von 1715 323
a) Zugangsbegrenzung für Fremde 323
b) Strafmaßnahmen gegen fremde Bettler 323
c) Erfassung der Armen auf der Ebene der Pfarrgemeinden 324
d) Strafbarkeit des Bettelns durch Arbeitsfähige 325
5. Polizeiordnung für das Herzogtum Westfalen von 1723 325
a) Fürsorgeorganisation 326
b) Bettel als zulässige Versorgungsform 326
c) Ausweitung des Heimatprinzips 327
d) Formelle Versorgungsvoraussetzung: Bettelzeichen 327
e) Zuständigkeit bei der Bettelzulassung und Hospitalsaufsicht 327
f) Präventive Maßnahmen und Kontrolle der Hospitalsverwaltung 328
g) Verfestigung der Zuständigkeiten der weltlichen Obrigkeit 328
h) Armenlisten: Erstellung und Kontrolle 329
i) Repressive Maßnahmen: Almosenverbot und Sanktionen 330
j) Landesverweis für nichtberechtigte Bettler 331
k) Ausweisung weiterer mobiler Personengruppen 332
l) Voraussetzungen für die Annahme als Untertan 332
m) Resümee 333
III. Sonderfall: Armut als Verfahrensprivileg vor der Hofkanzlei 334
IV. Fürsorgegesetzgebung unter Clemens August von Bayern 334
1. Polizeiordnung für das Erzstift 1728 335
2. Variation der Fürsorgeorganisation: Verordnung von 1732 336
a) Eingrenzung des zulässigen Bettelverhaltens 336
b) Durchsetzung der Arbeitspflicht 337
c) Repressive Maßnahmen und Ausnahmeregelungen 338
d) Sammelbezeichnung für mobile Personengruppen: Bettler 338
e) Maßnahmen gegen Erpressung durch Bettler 338
3. Einrichtung einer Armenkommission 339
V. Einrichtung des Stock- und Zuchthauses in Kaiserswerth 1736 340
1. Arbeitspflicht: Strafe und Mittel zur Versorgung 341
2. Zielgruppen des Stock- und Zuchthauses 341
3. Bestrafung und Korrektion als Zweckbestimmungen 342
4. Entstehung des Strafmittels „Arbeit“ im Kurfürstentum Köln 343
5. Nutzung des Stock- und Zuchthauses 344
VI. Kontinuität der Gesetzgebung in den 1740er Jahren 344
1. Polizeiordnung für das Erzstift Köln im Jahr 1748 344
a) Versorgung durch die Bettelerlaubnis 345
b) Stärkung der territorialstaatlichen Aufsicht 345
c) Sonderversorgungsberechtigung: Brandgeschädigte 346
d) Sanktionen bei Verstoß gegen den Erlaubnisvorbehalt 346
e) Repressive Maßnahmen gegen mobile Personengruppen 347
2. Normtransfer: Verordnung Herzogtum Westfalen im Jahr 1749 348
VII. Stand der Fürsorgegesetzgebung bis 1760 348
VIII. Flankierende Maßnahmen bis 1761 349
1. Arbeitsfähige Bettler als Rekrutierungsressource 349
2. Fortführung der Gesetzgebung gegen Zigeuner 350
3. Exklusionsmaßnahmen 351
4. Umsetzungsbeispiele 352
5. Supraterritoriale Zusammenarbeit: Durchführung der Visitationen 352
6. Versorgung der Kinder und Abschreckung durch Terror 353
7. Arbeitstätigkeit als Voraussetzung der Existenz 353
8. Versagung des Existenzrechts als Konsequenz der Gesetzgebung 354
9. Arbeitszwang als Sanktion für umherziehende starke Bettler 355
10. Ausweitung der Pass- und Ausweispflicht 356
11. Ausweitung der funktionalen Zuständigkeit des Stockhauses 357
12. Verbindung von Seuchenabwehr und Vagantenbekämpfung 358
13. Einfluss der supraterritorialen Gesetzgebung 359
IX. Fürsorgegesetzgebung ab 1761 361
1. Ausgangssituation 361
2. Vorlauf der Reformen 362
a) Wiederholung und Bezug auf das Stockhaus 362
b) Repressive Maßnahmen: Angleichung an Reichskreisordnungen 363
3. Vorlauf der Einrichtung des Bonner Arbeitshauses 364
a) Wiederholung repressiver Maßnahmen und Milderung der Strafentrias 364
b) Versorgung der einheimischen Armen 365
c) Umsetzungsschwierigkeiten: Bettelzeichen und Passierscheine 366
4. Fortgang der Entwicklung im Jahr 1769 366
5. Flankierende Maßnahmen: Kornbevorratung und -austeilung 368
6. Einrichtung des Arbeitshauses und vollständiges Bettelverbot 1774 368
a) Ziele des Bonner Arbeitshauses: Umstellung der Versorgungsform 368
b) Finanzierung 370
c) Schwierigkeiten bei der Finanzierung in den Folgejahren 372
d) Bedeutung des Bonner Arbeitshauses 373
e) Fortexistenz des Bettels trotz des Arbeitshauses 373
f) Erneuerung des strafbewehrten Almosenspendeverbots 374
g) Geltungsgrenzen des uneingeschränkten Bettelverbots 374
7. Umzug des Zuchthauses von Kaiserswerth nach Bonn 375
8. Plan zur Einrichtung eines Zuchthauses in Arnsberg 376
9. Funktionsaufteilung: Polizeiarbeitshaus und Zuchthaus im engeren Sinn 376
a) Ziele des Polizeiarbeitshauses: Besserung und Korrektion 377
b) Auswirkungen der Zuchthausreform 378
X. Flankierende Maßnahmen 379
1. Reduktion religiös bedingter Sondertatbestände: Geistlicher Bettel 379
a) Ausweitung des Verbots des Terminierens 379
b) Verbote in der Folgezeit und Zulassung von Ausnahmeregelungen 380
c) Resümee zum Umgang mit dem geistlichen Bettel 380
2. Verbot des studentischen Bettelns 381
3. Vorgehen gegen Müßiggang 381
4. Repressive Maßnahmen: Seuchen-, Bettler- und Vagabundenbekämpfung 382
5. Sonderfälle: „Bettelhochzeit“ und „Bettelherberge“ 384
XI. Verordnungen in den letzten Jahren des Kurfürstentums 385
1. Vorrang der Armutsprävention vor christlicher Almosenlehre 386
2. Armenordnung der Stadt Werl von 1801 387
XII. Repressive Maßnahmen nach dem Tod von Maximilian Franz 388
XIII. Resümee und Ausblick 388
Siebter Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse 390
A. Strukturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten 390
I. Fürsorgeorganisation: Spezialmandat und allgemeine Polizeiordnung 390
II. Katalysatorische Wirkung der supraterritorialen Gesetzgebung 391
III. Christliche Nächstenliebe als primärer Bezugspunkt 391
IV. Zusammenwirken von kirchlichem und weltlichem System 392
V. Veränderungen der Kompetenz- und Legitimitätsargumentation 392
B. Inhaltliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten 393
I. Kontinuität der Inklusionskriterien: Versorgungsunfähigkeit und Zugehörigkeit 393
II. Unterschiede bezüglich der Akzeptanz des Bettels als Versorgungsform 394
III. Grenzen des frühneuzeitlichen Finanzierungssystems 394
IV. Einführung von Spinn- und Arbeitshäusern 395
V. Persistenz der grundsätzlichen Akzeptanz des geistlichen Bettels 396
VI. Supraterritoriale Vereinheitlichung der repressiven Maßnahmen 397
VII. Repressive Maßnahmen als flankierende Fürsorgegesetzgebung 397
VIII. Geringer Anteil präventiver oder flankierender Maßnahmen 398
C. Besonderheiten im Vergleich zu anderen Territorien 399
I. Mehraufwand bei der Umdeutung des Almosenverständnisses 399
D. Ausblick 400
Quellen- und Literaturverzeichnis 402
Orts- und Sachverzeichnis 421