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Niewalda, J. (2011). Dopingkontrollen im Konflikt mit allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Datenschutz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53349-7
Niewalda, Johannes. Dopingkontrollen im Konflikt mit allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Datenschutz. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53349-7
Niewalda, J (2011): Dopingkontrollen im Konflikt mit allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Datenschutz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53349-7

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Dopingkontrollen im Konflikt mit allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Datenschutz

Niewalda, Johannes

Beiträge zum Sportrecht, Vol. 35

(2011)

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Abstract

Johannes Niewalda widmet sich der Frage nach der Vereinbarkeit der gängigen Dopingkontrollbestimmungen des NADA-Codes 2008 mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Rechtsgrundlagen des Datenschutzes. Der Verfasser zeigt auf, dass sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch das BDSG von den Sportvereinigungen wie auch von den Sponsoren bei der Durchführung von Dopingkontrollen und beim Umgang mit deren Ergebnissen zu beachten sind. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die damit verbundenen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Verwendung personenbezogener Daten nicht zur Unzulässigkeit der Dopingkontrollmaßnahmen führen, sofern diese auf einen verhältnismäßigen Umfang begrenzt bleiben. Gleichzeitig werden einzelne Bestimmungen des NADA-Codes aufgezeigt, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Sportler unzulässig beeinträchtigen oder zum geltenden Datenschutzrecht im Widerspruch stehen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
A. Dopingkontrollsystem und Persönlichkeitsrecht 19
B. Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts für die Unterwerfung unter das Dopingkontrollregime und die Verwertung von Verfahrensergebnissen für Verbands- und Sponsorenentscheidungen 29
I. Unterwerfung unter das Dopingkontrollregime als Aufnahme-, Teilnahme- und Fördervoraussetzung 41
1. Praxis der Einbeziehung der Anti-Doping-Bestimmungen in das Mitgliedschafts- oder Vertragsverhältnis mit den Athleten 41
2. Zulässigkeit der Unterwerfung unter das Dopingkontrollsystem bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Athleten 45
a) Anspruch auf Teilhabe ohne Anerkennung der persönlichkeitsrechtlich relevanten Anti-Doping-Bestimmungen 46
aa) Teilhabeanspruch unmittelbar aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht 46
bb) Teilhabeanspruch bei Berücksichtigung der mittelbaren Wirkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Privatrecht 48
(1) Anspruch nach § 20 VI GWB 49
(2) Anspruch nach §§ 19, 20 I GWB 50
(3) Anspruch nach §§ 826, 249 BGB 55
(4) Zusammenfassung 60
b) Unzulässigkeit der Durchführung von Anti-Doping-Bestimmungen ohne wirksame Zustimmung zu den damit verbundenen Persönlichkeitseingriffen 61
aa) Wirkung der Zustimmung als Einverständnis oder als Einwilligung 62
bb) Wirksamkeit der Zustimmung mit Einverständnischarakter 66
(1) Zustimmungsfähigkeit von Eingriffen ins allgemeine Persönlichkeitsrecht 66
(2) Zustimmungsfähigkeit des Rechtsgutsinhabers 68
(a) Voraussetzungen der Zustimmungsfähigkeit 68
(b) Folgen der Zustimmungsfähigkeit von nicht oder nur beschränkt Geschäftsfähigen: Autonome Selbstbestimmung oder dennoch Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig? 70
(3) Freiheit von Willensmängeln, insbesondere Freiwilligkeit der Zustimmung 72
cc) Wirksamkeit der Zustimmung mit Einwilligungscharakter 73
(1) Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen der Einwilligung 74
(2) Insbesondere: Freiheit von Willensmängeln, Freiwilligkeit der Einwilligung 75
(a) Kriterien für die Beurteilung der Freiwilligkeit 77
(b) Drohung mit einem empfindlichen Übel 78
(c) Rechtswidrigkeit der Drohung 80
(aa) Isolierte Zweckkontrolle 80
(bb) Isolierte Mittelkontrolle 81
(α) Kein gesetzliches Verbot des Mittels 81
(αα) Bedeutung des vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes 83
(ββ) Bedeutung der Regelungen über den Kontrahierungszwang 83
(β) Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit des Mittels 84
(cc) Zweck-Mittel-Relation 86
dd) Zusammenfassung 87
c) Unwirksamkeit vereinsrechtlicher Anti-Doping-Bestimmungen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Athleten 87
3. Ergebnis 90
II. Verwertbarkeit personenbezogener Informationen für Verbandsentscheidungen 90
1. Bedeutung der Datenschutzgesetze 91
a) Anwendbarkeit der Datenschutzgesetze 91
aa) Umgang mit personenbezogenen Daten 92
(1) „Einzelangaben“ 92
(2) Über persönliche oder sachliche Verhältnisse 93
(3) Personenbezogen 94
bb) Die Verbände und Veranstalter als Adressaten der Datenschutzgesetze 95
cc) Erheben, Nutzen oder Verarbeiten 96
dd) Verwendung „unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen“ oder „in oder aus nicht-automatisierten Dateien“ 98
(1) Begriff der Datenverwendung unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen 98
(2) Begriff der Datenverwendung in oder aus nicht automatisierten Dateien 100
(a) Sammlung 100
(b) Gleichartiger Aufbau 101
(3) Die Datenverwendung bei der Verabschiedung von Verbandsentscheidungen 101
ee) Nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten 102
ff) Ergebnis zu a) Anwendbarkeit der Datenschutzgesetze 104
b) Maßgaben des BDSG für die Verwertung personenbezogener Informationen bei Verbandsentscheidungen 104
aa) Gestattungstatbestand: Einwilligung oder gesetzliche Erlaubnis/Anordnung 105
(1) Gesetzliche Erlaubnis/Anordnung (§§ 28, 29 BDSG, Sondergesetze) 105
(a) Zulässigkeit der Datenverwendung gemäß § 28 I 1 Nr. 1 BDSG 109
(b) Zulässigkeit der Datenverwendung gemäß § 28 I 1 Nr. 2 BDSG 116
(c) Zulässigkeit der Datenverwendung gemäß § 28 I 1 Nr. 3 BDSG 118
(2) Einwilligung (§§ 4 I, 4a BDSG) 119
(a) Einwilligungserklärung (§ 4 I BDSG) 119
(b) Form (§§ 4a I 3 u. 4, II, III BDSG) 120
(c) Freie Entscheidung des Betroffenen (§ 4a I 1 BDSG) nach ordnungsgemäßer Aufklärung (§ 4a I 2 BDSG) 124
(d) Allgemein für die Einwilligung geltende Wirksamkeitsvoraussetzungen 127
(e) Wirkung der Einwilligung gemäß § 4 I BDSG 128
(3) Vereinsrechtliche Regelungen als Gestattungstatbestand 129
bb) Weitere Maßgaben des BDSG 130
(1) Angaben über Inlandsvertreter, § 1 V 3 BDSG 131
(2) Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, § 3a BDSG 133
(3) Direkterhebungsgrundsatz, Unterrichtungspflicht, § 4 II, III BDSG 134
(4) Meldepflicht, §§ 4d u. 4e BDSG 137
(5) Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, §§ 4f u. 4g BDSG 139
(6) Datengeheimnis, § 5 BDSG 142
(7) Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Sperrungsansprüche, § 6 BDSG 143
(8) Maßnahmen zum Datenschutz, § 9 BDSG i.V.m. der Anlage zu § 9 S. 1 145
(9) Automatisierte Abrufverfahren, § 10 BDSG 145
(10) Auftragsverarbeitung, § 11 BDSG 146
(11) Festlegung der Verwendungszwecke, § 28 I 2 BDSG 148
(12) Benachrichtigung bei Erstspeicherungen, § 33 BDSG 149
2. Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 152
a) Anwendbarkeit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts neben dem BDSG 152
aa) Rechtsprechung des BGH 152
bb) Literaturmeinungen 153
cc) Ergebnis 157
b) Der Schutz der personenbezogenen Daten durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht 160
aa) Erfassung personenbezogener Daten durch den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 160
bb) Interessenabwägung 162
c) Ergebnis: Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts für die Verwertbarkeit personenbezogener Sportlerdaten bei Verbandsentscheidungen 170
III. Kündigung von Sponsorenverträgen auf der Grundlage von Verbandsentscheidungen in Dopingangelegenheiten 171
1. Zulässigkeit der Verwertung nach dem BDSG 173
a) Anwendbarkeit des BDSG auf die Verwertung von Verbandsentscheidungen durch Sponsoren 173
b) Gestattungstatbestand nach § 4 I BDSG 174
aa) Einwilligung 174
bb) Gestattung der Verwertung durch § 28 BDSG 175
(1) Erforderlichkeit zu Zwecken des Sponsorenvertrags, § 28 I 1 Nr. 1 BDSG 176
(2) Wahrung berechtigter Interessen, §§ 28 I 1 Nr. 2, VI BDSG 181
(3) Verwertung veröffentlichter oder veröffentlichbarer Informationen, § 28 I 1 Nr. 3 BDSG 185
c) Ergebnis: Zulässigkeit der Verwertung von Verbandsentscheidungen in Dopingsachen für die Steuerung von Sponsorenverträgen nach den Bestimmungen des BDSG 186
2. Zulässigkeit der Verwertung nach den Grundsätzen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht 187
a) Schutzbereichseingriff durch die Verwertung 188
b) Zulässigkeit des Schutzbereichseingriffs 188
aa) Zustimmung des Athleten 188
bb) Überwiegendes Interesse des Sponsors an der Verwertung 189
cc) Sonstige Rechtfertigungsgründe, insbesondere Beweisnotstand 193
c) Ergebnis: Zulässigkeit der Kündigung von Sponsorenverträgen auf der Grundlage von Verbandsentscheidungen nach den Grundsätzen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht 194
C. Vereinsgerichtliche, schiedsgerichtliche und gerichtliche Kontrolle von Anti-Doping-Maßnahmen der Verbände 195
I. Vereinsgerichtliche Kontrolle 195
II. Schiedsgerichtliche Kontrolle 196
1. Wirksame Schiedsklausel im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO 196
2. Rechtliche Wirkung des Schiedsspruches, Kontrolle durch staatliche Gerichte 199
III. Gerichtliche Kontrolle 200
1. Personelle Reichweite der gerichtlichen Kontrolle von Verbandsmaßnahmen 200
2. Sachliche Reichweite der gerichtlichen Kontrolle von Verbandsmaßnahmen 201
a) Prüfungsumfang bei Vereinigungen ohne besondere Machtstellung 201
b) Prüfungsumfang bei Monopolverbänden oder Vereinen mit überragender Machtstellung im sozialen oder wirtschaftlichen Bereich 203
aa) Interessenabwägung 204
bb) Beachtlichkeit der Vorgaben des EG-Vertrags zum Schutz der wirtschaftlichen Betätigung von Unternehmen und zum Schutz des Wettbewerbs für Dopingbestimmungen 215
D. Untersuchung der einzelnen Anti-Doping-Maßnahmen anhand des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Datenschutzgesetze 218
I. Das Dopingverbot 219
1. Die für das Dopingverbot sprechenden Interessen 220
a) Eigeninteressen der Vereine und Verbände am Dopingverbot 220
b) Interesse der Allgemeinheit am Dopingverbot 230
c) Interessen der Sportler am Dopingverbot 237
2. Die gegen das Dopingverbot sprechenden Interessen 240
3. Die Abwägung der gegenläufigen Interessen 249
4. Zulässiger Umfang des Dopingverbots 254
5. Ergebnis: Überwiegendes Interesse am Dopingverbot als solchem 257
II. Dopingkontrolle mittels Kontrolle des äußeren Erscheinungsbildes 258
1. Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Athleten 259
2. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Merkmalkontrolle 263
a) Rechtfertigung durch Vereins-/Verbandsrecht oder Zustimmung 263
b) Abwägung der für und wider die Merkmalkontrolle sprechenden Interessen 264
aa) Interessen der Vereine und Verbände an der Merkmalkontrolle 264
bb) Interessen der Sportler wider die Merkmalkontrolle 267
cc) Abwägung der gegenläufigen Interessen 267
3. Ergebnis: Unzulässigkeit der Merkmalkontrolle 268
III. Die Dopingkontrolle per Urinprobe 269
1. Zulässigkeit der Urinprobenahme als Informationsbeschaffungsakt 269
a) Vereinbarkeit der Beschaffung der Urinprobe mit dem BDSG 269
aa) Anwendbarkeit des BDSG auf den Vorgang der Urinprobenahme 270
bb) Relevante Maßgaben des BDSG 275
(1) Gestattungstatbestand (§ 4 I BDSG) 275
(a) Einwilligung 275
(b) Gesetzliche Erlaubnis/Anordnung 283
(2) Weitere Maßgaben des BDSG 293
b) Zulässigkeit der in der Probenahme liegenden Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts als Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht 296
c) Ergebnis: Vereinbarkeit der Urinprobenahme mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Athleten 297
2. Vereinbarkeit der Urinprobenahme mit den weiteren Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 297
a) Mit der Probenahme des Weiteren verbundene Schutzbereichseingriffe 297
aa) Eingriff in die Intimsphäre durch das Abnahmeprozedere 298
bb) Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, sich nicht selber zu belasten 306
cc) Persönlichkeitsrechtseingriff durch die Abnahme eines Körperproduktes 306
b) Persönlichkeitsrechtsverletzung 307
aa) Gegen die Urinprobe sprechende Interessen der Sportler 308
bb) Interessen der Vereine und Verbände 314
cc) Abwägung der gegenläufigen Interessen 321
c) Reichweite der Gestattung 325
d) Ergebnis: Zulässigkeit der Urinprobenahme 327
3. Gestaltung der Probenahme im Übrigen 328
a) Auswahl der Probanden, Rechtmäßigkeit verdachtsunabhängiger Kontrollen 330
aa) Persönlichkeitsrechtliche Relevanz der Auswahlregelungen 331
bb) Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Auswahlregelungen 332
cc) Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verdachtsunabhängigkeit der Kontrollen 336
b) Überraschende Kontrollen ohne Voranmeldung 338
aa) Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 339
bb) Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch überraschende Kontrollen 341
c) Dopingkontrollen zur Unzeit 343
aa) Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 344
bb) Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Kontrollen zur Unzeit 347
d) Kontrollantritt des Athleten 350
aa) Berührungspunkte zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht 351
bb) Keine Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Regelungen zum Kontrollantritt 353
e) Auswahl der an der Dopingkontrolle Beteiligten, Anwesenheitsberechtigte bei der Probeabnahme 353
aa) Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch die Beteiligtenauswahl 354
bb) Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Beteiligtenauswahl 357
f) Das Prozedere der Urinabgabe 358
aa) Berührungspunkte zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht 358
bb) Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Regelungen zur Urinabgabe 361
g) Übergang des Eigentums an den Proben auf die NADA 363
aa) Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht 363
bb) Persönlichkeitsrechtsverletzung 365
h) Sicherung und Versendung der Proben 370
aa) Bedeutung des BDSG für die Probensicherung und die Probenversendung 371
(1) Mit der Probensicherung und -versendung erfüllte BDSG-Verwendungstatbestände 371
(2) Anforderungen gemäß BDSG 373
bb) Berührungspunkte zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht 376
cc) Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Verpackung und dem Transport der Proben zum Labor 378
4. Verletzung des BDSG/des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch die kontrollbegleitende Datenverarbeitung (Protokollierung etc.) 380
a) Datenverarbeitung anlässlich der Probenahme nach den Regeln des DOSB 380
b) Vereinbarkeit der Datenverarbeitung mit den Bestimmungen des BDSG 381
c) Vereinbarkeit der Datenverarbeitung mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht 384
5. Vereinbarkeit der Weiterleitung der kontrollbegleitend erhobenen Daten mit dem BDSG/dem informationellen Selbstbestimmungsrecht 384
a) Vereinbarkeit der Datenweiterleitung mit dem BDSG 385
b) Zulässigkeit der Datenweiterleitung als Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht 392
6. Gynäkologische/urologische Untersuchung anlässlich der Urinprobenahme 392
a) Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 394
b) Persönlichkeitsrechtsverletzung 394
c) Ergebnis: Zulässigkeit von gynäkologischen und urologischen Untersuchungen 398
7. Zeitliche Ausdehnung der Urinprobenahme auf zwei Proben im Abstand von 2–3 Stunden 398
IV. Dopingkontrolle per Blutprobe 401
1. Zulässigkeit der Blutprobenahme als Informationsbeschaffungsakt 402
2. Vereinbarkeit der Blutprobenahme mit den weiteren Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 405
a) Mit der Blutprobenahme des Weiteren verbundene Schutzbereichseingriffe 405
aa) Kein Eingriff in die Intimsphäre durch das Abnahmeverfahren 405
bb) Kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität 406
cc) Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, sich nicht selber belasten zu müssen 409
dd) Kein Persönlichkeitsrechtseingriff durch die Herabwürdigung des menschlichen Körpers zur Informationsquelle 410
ee) Persönlichkeitsrechtseingriff durch die Abnahme eines Körperproduktes 411
b) Rechtfertigung des Eingriffs 411
aa) Gegen die Blutprobenahme sprechende Interessen der Sportler 412
bb) Für die Blutkontrolle sprechende Interessen 416
cc) Abwägung der gegenläufigen Interessen 418
(1) Bedeutung gesetzlicher Blutprobenregelungen für die Bewertung vereinsrechtlicher Blutkontrollbestimmungen 418
(2) Verhältnismäßigkeit und überwiegendes Interesse an der Blutprobenahme 426
(a) Interessenabwägung bei nur mittels Blutprobe durchführbaren Kontrollen 428
(b) Verhältnismäßigkeit bei Bestehen der Alternative „Urinkontrolle“ 439
c) Ergebnis: Zulässigkeit der Blutprobenahme 448
3. Ausgestaltung der Blutprobenahme im Übrigen 449
V. Abnahme von DNA-Proben 454
1. Vereinbarkeit der DNA-Probenahme mit dem BDSG 457
a) Verhältnismäßigkeit der DNA-Probe zu Identifikationszwecken 459
b) Verhältnismäßigkeit der DNA-Probe zur Aufdeckung von Gendoping 461
2. Vereinbarkeit der DNA-Probe mit den Grundsätzen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht 462
a) Persönlichkeitsrechtseingriff durch die DNA-Probenahme 463
b) Persönlichkeitsrechtsverletzung 464
VI. Erfassung der Athleten als Vereinsmitglieder, in Wettkampfteilnehmerlisten, zur Erstellung von Kaderlisten und in Testpoollisten 466
1. Vereinbarkeit der Erfassung der Athletendaten mit den Vorgaben des BDSG 468
a) Anwendbarkeit des BDSG (§§ 1 II–V, 27, 45 BDSG) 468
b) Maßgaben des BDSG für die Erfassung der Mitgliedschafts-, Wettkampf-, Kader- und Testpooldaten 469
2. Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Athleten 486
VII. Verpflichtung der Athleten zur lückenlosen Bekanntgabe ihres Aufenthaltsortes 487
1. Vereinbarkeit der Erhebung der Aufenthaltsdaten mit den Vorgaben des BDSG 491
a) Anwendbarkeit des BDSG (§§ 1 II–V, 27, 45 BDSG) 491
b) Zulässigkeit der Datenverwendung gemäß BDSG 493
aa) Gestattungstatbestand: Einwilligung oder gesetzliche Erlaubnis/Anordnung 493
(1) § 28 I 1 Nr. 1 BDSG 493
(a) Geeignetheit der Aufenthaltsmeldepflichten 494
(b) Erforderlichkeit der Aufenthaltsmeldepflichten 495
(c) Angemessenheit der Aufenthaltsmeldepflichten 507
(2) § 28 I 1 Nr. 2 BDSG 519
(3) § 28 I 1 Nr. 3 BDSG 520
(4) Einwilligung (§§ 4 I, 4a BDSG) 520
(5) Einverständnis 528
(6) Ergebnis ad aa) 531
bb) Maßgaben des BDSG für die Verwendung der Aufenthaltsdaten 531
2. Vereinbarkeit der Aufenthaltsmeldepflichten mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Athleten 534
3. Ergebnis: Zulässigkeitsvoraussetzungen der Aufenthaltsmeldepflichten 535
4. Erhebung und Verwendung der Aufenthaltsdaten unter Einsatz des Anti-Doping Administration & Management Systems (ADAMS) 536
a) Vereinbarkeit der Erhebung der Aufenthaltsdaten unter Einsatz von ADAMS mit dem BDSG 537
aa) Anwendbarkeit des BDSG 537
bb) Maßgaben des BDSG für die Meldung der Aufenthaltsdaten über ADAMS 545
(1) Gestattungstatbestand 545
(2) Weitere Maßgaben des BDSG 549
(3) Beachtlichkeit der Maßgaben für automatisierte Abrufverfahren gemäß § 10 BDSG 551
(a) Keine unmittelbare Geltung des § 10 BDSG für die Einrichtung des Abrufverfahrens durch die WADA 552
(b) Mittelbare Bedeutung des § 10 BDSG 553
(c) Angemessenheit des Abrufverfahrens 558
b) Vereinbarkeit der Erhebung der Aufenthaltsdaten unter Einsatz von ADAMS mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht 565
VIII. Weiterleitung der Aufenthaltsdaten an die Kontrollunternehmen 565
1. Die Weiterleitung der Aufenthaltsdaten durch die NADA oder einen übergeordneten Verband 565
2. Weiterleitung der Daten durch den Abruf vom WADA-Server seitens der Kontrollunternehmen 573
IX. Die Obliegenheit zur Erwirkung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung 577
1. Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch den Ausschluss von Wirkstoffen oder Methoden von der Genehmigungsfähigkeit (Art. 5.1 S. 2, 5.5 NADA-Code) 577
2. Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch den Zwang zur Offenbarung von Gesundheitsdaten (Art. 5.1 i.V.m. 5.4 oder 5.6 bzw. 5.7 NADA-Code) 585
3. Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch den Zwang zur Duldung von Untersuchungen gemäß Art. 5.3.2 NADA-Code 591
4. Überprüfungsrecht der WADA (Art. 5.9) 594
5. Einwilligung in die Weiterleitung von Entscheidungen des Ärztekomitees (Art. 5.10.2) 596
X. Die Probenanalyse 600
1. Untersuchung auf Dopingsubstanzen 602
a) Vereinbarkeit der Probenauswertung mit den Vorgaben des BDSG 604
aa) Anwendbarkeit des BDSG (§§ 1 II–V, 27, 45 BDSG) 604
bb) Maßgaben des BDSG 608
(1) Gestattungstatbestand (§ 4 I 1 BDSG) 608
(a) Einwilligung 608
(aa) Aufklärung der Athleten (§§ 4a I 2 und III BDSG) 609
(bb) Freiwilligkeit der Einwilligung (§ 4a I 1 BDSG) 614
(b) Gestattung durch Rechtsvorschrift 631
(2) Weitere Maßgaben 638
b) Vereinbarkeit der Probenauswertung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Athleten 638
2. DNA-Analyse 639
a) Vereinbarkeit mit dem BDSG 639
aa) Überwiegendes Interesse an der DNA-Analyse zur Identifizierung von Proben 641
bb) Überwiegendes Interesse an der DNA-Analyse zur Feststellung von Gendoping 644
b) Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht 646
3. Erstellung von Probenprofilen für Vergleiche mit weiteren Proben 646
XI. Aufbewahrung und Weiterleitung von Proben nach erfolgter Analyse, insbesondere Aufbewahrung zu Vergleichszwecken oder zur späteren weiteren Analyse 651
1. Vereinbarkeit der Probenaufbewahrung mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Athleten 653
a) Vereinbarkeit der Probenaufbewahrung mit dem BDSG 653
aa) Anwendbarkeit des BDSG auf die Probenaufbewahrung 653
bb) Relevante Maßgaben des BDSG 654
(1) Gestattungstatbestand 654
(a) Einwilligung 654
(aa) Anforderungen gemäß BDSG 655
(bb) Insbesondere: Freiwilligkeit der Einwilligung 658
(α) Geeignetheit und Erforderlichkeit der Probenaufbewahrung als Mittel zur Dopingbekämpfung 659
(β) Überwiegendes Interesse der Sportvereinigungen an der Probenaufbewahrung 662
(cc) Reichweite der Einwilligung 669
(b) Gesetzliche Erlaubnis/Anordnung 670
(2) Weitere Maßgaben des BDSG 674
b) Vereinbarkeit der Probenaufbewahrung mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht außerhalb des Anwendungsbereiches des BDSG 676
c) Ergebnis: Vereinbarkeit der Probenaufbewahrung mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Athleten 677
2. Vereinbarkeit der Probenaufbewahrung mit den weiteren Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 677
XII. Die „Erste Überprüfung“ des Analyseergebnisses durch die NADA 678
1. Klärung des Vorliegens einer gültigen Medizinischen Ausnahmegenehmigung 678
2. Ermittlung der Ursachen von positiven Analyseergebnissen 680
XIII. Aufbewahrung und Weiterleitung von Analyseergebnissen 683
1. Verwahrung und Weiterleitung der A-Proben-Analyse durch die Labore 685
2. Verwahrung und Weiterleitung des A-Proben-Befundes durch die NADA oder den Verband vor Entscheidung über die B-Proben-Analyse 695
3. Veröffentlichung von Ergebnissen des Doping-Verfahrens vor der abschließenden Feststellung eines Dopingverstoßes 699
4. Weiterleitung und Veröffentlichung von Verfahrensergebnissen nach verbandsinterner Feststellung eines Dopingverstoßes 705
E. Ergebniszusammenfassung 718
F. Fazit 731
Literaturverzeichnis 733