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Angerer, V. (2004). Rücktritt im Vorbereitungsstadium. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51364-2
Angerer, Veronika. Rücktritt im Vorbereitungsstadium. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51364-2
Angerer, V (2004): Rücktritt im Vorbereitungsstadium, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51364-2

Format

Rücktritt im Vorbereitungsstadium

Angerer, Veronika

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 154

(2004)

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Abstract

Ist eine Ehefrau wegen Tötungsdelikts strafbar, die in Abwesenheit ihres Mannes mit Tötungsabsicht zunächst Gift in eine seiner Whiskyflaschen gefüllt hat, später jedoch, als sie in Reue den Flascheninhalt wieder beseitigen will, versehentlich eine andere, unvergiftete Whiskyflasche entleert, wenn ihr Ehemann nach seiner Rückkehr von dem vergifteten Whisky trinkt und stirbt? Ist die Mutter eines Kindes wegen Anstiftung zu einem Tötungsdelikt strafbar, wenn sie ihre Schwester bittet, ihr Kind zu töten, sie aber anschließend auffordert, die Tat nicht auszuführen, die Schwester jedoch nur zum Schein von der Tat Abstand nimmt und das Kind trotzdem tötet? Dies sind nur zwei Beispiele für einen Rücktritt im Vorbereitungsstadium, eine Nische im Bereich des klassischen Allgemeinen Teils des Strafrechts, der dogmatisch noch wenig durchleuchtet ist. Vergleichbare Rücktritts-Fälle gibt es bei allen Täterschafts- und Teilnahmeformen, eine einheitliche, zufriedenstellende Lösungslinie dazu findet sich aber weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung.

Die Autorin entwickelt anhand dogmatischer Grundprinzipien des Strafrechts einen einheitlichen Ansatz, mit dem sämtliche Fallkonstellationen sachgerecht gelöst werden können. Vor allem auf zwei Ebenen lassen sich die denkbaren Fallgestaltungen prüfen und lösen: Bereits auf der Ebene der objektiven Zurechnung können gewisse Sachverhalte von der Strafbarkeit ausgeschieden werden. Ausgangspunkt für den Lösungsansatz auf der Vorsatzebene ist die Beantwortung der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt Täter oder Teilnehmer Vorsatz in Bezug auf die Vollendung der Haupttat haben müssen; diese Frage wurde bislang unterschiedlich beantwortet. Die Verfasserin zeigt, dass der Vorsatz bei Tätern wie bei Teilnehmern einheitlich fortdauern muss, nämlich bis zum Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens durch den Haupttäter. Auf dieser Grundlage wird ein Kriterium entwickelt, nach dem es strafrechtsdogmatisch gerechtfertigt ist, dass der Täter bzw. Teilnehmer straffrei ausgehen kann, wenn sein Vorsatz durch ein signifikantes Rücktrittsverhalten spätestens im Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens wieder entfallen ist. Entscheidend ist, dass der jeweilige Täter oder Teilnehmer subjektiv eine optimale Rettungshandlung erbracht hat.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 12
Einleitung 17
1. Kapitel: Abgrenzung Vorbereitung/Versuch 21
A. Alleintäter 21
I. Grundsätze 21
II. Sonderfälle: Spreng- und Giftfallen und ähnliche Distanzdelikte 23
B. Mittelbarer Täter 27
C. Mittäter 29
D. Anstifter und Gehilfen 30
2. Kapitel: Rücktritt im Vorbereitungsstadium und Begehung der Straftat unterbleibt – es kommt weder zum Versuch noch zur Vollendung 31
A. Alleintäter 31
B. Mittelbarer Täter 32
C. Mittäter 33
D. Anstifter und Gehilfen 34
3. Kapitel: Rücktritt im Vorbereitungsstadium und Straftat wird vollendet 36
A. Alleintäter 36
I. Keine Zurechnung des vorzeitigen Erfolgseintritts? 40
II. Scheidet im Vorbereitungsstadium jegliche Vorsatzverantwortung aus? 44
III. Lösung über § 24 I 1 Alt. 1 StGB? – Rücktritt von der Vollendung? 48
IV. Konkurrenzlösung? 50
1. Darstellung 50
2. Kritik 51
V. Objektive Zurechnung 53
1. Eigenverantwortlich handelndes Opfer und dazwischentretende Dritte 53
a) Die Ansicht von Otto 53
b) Die herrschende Meinung 54
c) Stellungnahme und eigene Ansicht 55
2. Sonstige atypische Kausalverläufe? 59
3. Ergebnis 60
VI. Irrtum über den Kausalverlauf? 61
VII. Lösung über das Kriterium der Gefahrherrschaft? 63
1. Darstellung 63
2. Kritik 65
VIII. Zwischenergebnis 67
IX. Keine Vollendung ohne Versuch 68
1. Unabhängigkeit von der gesetzlichen Strafbarkeit des bloßen Versuchs 68
2. Die Konkurrenzlehre 69
3. Unwertabstufung von Versuch und Vollendung 70
4. Der Handlungsunwert 71
5. Originäre Begriffe des Vollendungstatbestandes 76
6. Schaffung eines unerlaubten Risikos auch als Tatbestand des fahrlässigen Delikts 77
7. Zufallsargument 79
8. Kriminalpolitische Überlegungen 81
9. Rücktritt vor und nach Versuchsbeginn 83
10. Vergleich mit der actio libera in causa 86
11. Untragbare Konsequenz der gegenteiligen Ansicht: „gespaltener Versuchsbegriff“ 87
12. Ergebnis 87
X. Vorsatz im Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens 87
1. Vorsatzloses Ansetzen 88
a) Darstellung 88
b) Kritik 89
2. „Unbewusstes Ansetzen“ 91
a) Darstellung 91
b) Kritik 92
3. Vorsätzliches Ansetzen 94
XI. Hat der im Vorbereitungsstadium Zurücktretende Vorsatz im Zeitpunkt des unmittelbaren Ansetzens? 96
1. Fallgruppe 1: Objektiv und subjektiv optimale Rettungshandlung 98
2. Fallgruppe 2: Nur subjektiv optimale Rettungshandlung 98
3. Fallgruppe 3: Halbherzige Rettungshandlung 99
a) Hat der Zurücktretende überhaupt Rettungsabsicht? 100
b) Rettungsabsicht und Vorsatz hinsichtlich des Deliktserfolges? 100
c) Gefahrverneinung und (irrationale) Zuversicht 105
d) Besondere Hemmschwelle? 106
e) Vergleich mit halbherzigen Verhinderungsbemühungen vor oder während der Tathandlung 107
f) Vergleich mit den Handlungsanforderungen beim Unterlassen 109
g) Vergleich mit dem Gehilfen 110
h) Der umgekehrte Fall 111
i) Das kriminalpolitische Argument 111
j) Ergebnis 112
k) Mögliche Einwände 112
4. Fallgruppe 4: Äußere Umstände hindern den Täter an der optimalen Rettungshandlung 115
XII. Ergebnis 117
B. Mittelbarer Täter 119
I. Grundsätze 119
II. Einwirken auf den irrenden Tatmittler 122
C. Mittäter 125
I. Kausaler Tatbeitrag und Strafbarkeit wegen vollendeter Tat? 131
1. Darstellung 131
2. Kritik 133
II. Lösung de lege ferenda bzw. Rechtsfolgenlösung? 135
1. Darstellung 135
2. Kritik 136
III. Konkurrenzlösung? 137
1. Darstellung 137
2. Kritik 138
IV. Notwendigkeit einer Plangemeinschaft bei der Tatausführung? 139
1. Bedeutung des gemeinsamen Tatentschlusses für die mittäterschaftliche Zurechnung 139
2. Genügt die Plangemeinschaft im Vorbereitungsstadium? 141
a) Plangemeinschaft bei der Tatausführung 142
aa) Darstellung 142
bb) Kritik 144
b) Ausdrückliche Abstandnahme von der Mittäterschaft 145
c) Differenzierende Ansicht 149
aa) Darstellung 149
bb) Kritik 151
(1) Der Vergleich mit der Alleintäterschaft 151
(2) Die vier Fallgruppen 152
d) Tatplan im Vorbereitungsstadium genügt 155
e) Sonderfall sukzessive Mittäterschaft? 161
f) Erneute Entschlussfassung 165
V. Tatherrschaft und Täterwille 165
VI. Objektive Zurechnung 171
VII. Tatvorsatz 173
1. Irrtum über den Kausalverlauf? 174
2. Lösung über das Kriterium der Gefahrherrschaft? 176
a) Darstellung 176
b) Kritik 178
3. Vergleich mit dem agent provocateur? 179
a) Darstellung 179
b) Kritik 182
4. Die subjektive Bereitschaft jedes Einzelnen der Beteiligten 184
a) Darstellung 184
b) Kritik 186
VIII. Vorsatzproblematik und eigene Ansicht 188
1. Zeitpunkt des Vorsatzes 188
2. Wann hat der im Vorbereitungsstadium Zurücktretende Vorsatz? 190
3. Vergleich mit subjektiven Merkmalen 192
4. Unterschied zum Tatplan im Ausführungsstadium 195
5. Sonderfall: Vermeintliches Umstimmen? 196
6. Sonderfall: Sukzessive Mittäterschaft? 199
7. Mögliche Einwände gegen die hier vorgeschlagene Lösung 200
IX. Ergebnis 201
D. Anstifter und Gehilfen 205
I. Besondere Lösungen für die Anstiftung? 206
1. Die Ansicht von Puppe und Jakobs 206
2. Abstiftung/Umstiftung 207
3. Ergebnis 208
II. Kausalität 209
1. Kausalitätserfordernis auch bei der Beihilfe 209
2. Straflosigkeit bei fehlender Kausalität 210
3. Rückgängigmachung des Tatbeitrags, vor allem bei psychischer Mitwirkung 211
a) Anstiftung 212
b) Beihilfe 214
III. Strafbarkeit bei fortwirkendem Tatbeitrag? 216
IV. Objektive Zurechnung 219
V. Irrtum über den Kausalverlauf? 222
VI. Lösung über das Kriterium der Gefahrherrschaft? 223
VII. Agent provocateur 223
VIII. Eigene Lösung 225
1. Zeitpunkt des Vorsatzes 225
2. Wann hat der im Vorbereitungsstadium Zurücktretende Vorsatz? 230
3. Sonderfall: Vorübergehendes Umstimmen des Täters zur Tataufgabe? 232
4. Sonderfall: Vermeintliches Umstimmen des Täters zur Tataufgabe? 235
IX. Ergebnis 237
4. Kapitel: Rücktritt im Vorbereitungsstadium und Straftat wird versucht 240
A. Alleintäter 240
B. Mittelbarer Täter 243
C. Mittäter 244
D. Anstifter und Gehilfen 247
5. Kapitel: Schlussbemerkung 250
Literaturverzeichnis 254
Sachverzeichnis 266