Das Vorsorgegebot im Völkerrecht
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Das Vorsorgegebot im Völkerrecht
Schriften zum Völkerrecht, Vol. 157
(2005)
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Abstract
Das Vorsorgegebot hat sich als Reaktion auf globale Umweltbedrohungen, deren Ursachen und Folgen (noch) nicht vollständig wissenschaftlich erforscht sind, zu einem zentralen Prinzip des Umweltvölkerrechts entwickelt. Dennoch sind das Ob und Wie seiner Anwendung im konkreten Fall immer wieder umstritten: Neben seiner charakteristischen Unbestimmtheit und dem Mangel einer einheitlichen Definition wird vor allem beklagt, das Vorsorgegebot unterminiere die Bedeutung der Wissenschaft im internationalen Rechtsverkehr und fördere protektionistische Handelsbeschränkungen.Cosima Erben setzt sich mit diesen Befürchtungen auseinander und entkräftet sie auf der Grundlage einer eingehenden Untersuchung der völkerrechtlichen Vertragspraxis. Trotz unterschiedlicher Ausprägungen in verschiedenen Bereichen des Umweltvölkerrechts liegt dem Vorsorgegebot ein allgemein akzeptiertes Verständnis zugrunde, das sich auch im Welthandelsrecht niedergeschlagen hat. Als Rechtsprinzip verpflichtet bzw. berechtigt es zum Handeln und schließt dabei die Förderung weiterer wissenschaftlicher Forschung gerade mit ein. Die Voraussetzungen für die Einschlägigkeit des inzwischen weitgehend völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Vorsorgegebots lassen sich ausreichend präzisieren, so dass es Regelungen keinen Vorschub leistet, die nur vorgeblich dem Umweltschutz dienen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 16 | ||
Einleitung | 21 | ||
Teil I:rDer Vorsorgegedanke – Vorüberlegungen | 30 | ||
1. Kapitel:rInhalt und Eckpunkte des Vorsorgegebots | 31 | ||
I. Die Entwicklung des Vorsorgegedankens am Beispiel allgemeiner Erklärungen des Umweltvölkerrechts | 31 | ||
1. Die Stockholmer Deklaration von 1972 | 31 | ||
2. Die Weltcharta für die Natur von 1982 | 32 | ||
3. Die Ministererklärung von Bergen über Nachhaltige Entwicklung in der ECE Region von 1990 | 34 | ||
4. Die Erklärung von Rio über Umwelt und Entwicklung von 1992 | 35 | ||
5. Die Dokumente des Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 | 38 | ||
II. Die inhaltliche Reichweite des Vorsorgegebots | 39 | ||
2. Kapitel:rStruktur und Verbindlichkeit des Vorsorgegebots | 44 | ||
I. Die normative Struktur des Vorsorgegebots –rRegel oder Prinzip? | 44 | ||
1. Die Schwierigkeiten bei der Bestimmung geeigneter Abgrenzungskriterien | 45 | ||
2. Die in der vorliegenden Arbeit gewählten Kriterien | 49 | ||
II. Der Status des Vorsorgegebots im allgemeinen Völkerrecht | 52 | ||
Teil II:rDie Integration und Umsetzung des Vorsorgegebots im Rahmen verschiedener Gebiete der völkerrechtlichen Vertragspraxis | 55 | ||
3. Kapitel:rAufnahme und Umsetzung des Vorsorgegebots im Meeresumweltschutz am Beispiel des Schutzes der Nordsee bzw. des Nordostatlantiks | 59 | ||
I. Hintergrund und Entwicklung des Meeresumweltschutzes | 59 | ||
II. Die Internationalen Nordseeschutz-Konferenzen | 63 | ||
1. Die Erste Internationale Nordseeschutz-Konferenz, Bremen 1984 | 63 | ||
2. Die Zweite und Dritte Internationale Nordseeschutz-Konferenz, London 1987 bzw. Den Haag 1990 | 66 | ||
III. Die Ausweitung des Vorsorgegebots auf das Gebiet des gesamten Nordost-Atlantiks: das OSPAR-Übereinkommen | 69 | ||
1. Die Definition des Begriffs "Verschmutzung" | 70 | ||
2. Das Vorsorgegebot als Prinzip im Rahmen der allgemeinen Verpflichtungen | 71 | ||
3. Die allgemeine Pflicht zur Anwendung der besten verfügbaren Techniken sowie der besten Umweltpraxis | 73 | ||
4. Die Schwerpunkte konkreter Maßnahmen in Bezug auf die separat geregelten Verschmutzungsquellen | 75 | ||
a) Verschmutzung vom Lande aus | 75 | ||
b) Verschmutzung durch Einbringen oder Verbrennung von Abfällen oder sonstigen Stoffen | 76 | ||
c) Verschmutzung durch Offshore-Quellen (Offshore-Anlagen und Offshore-Rohrleitungen) | 77 | ||
5. Die Bestimmungen über wissenschaftliche Forschung | 78 | ||
6. Die Erhaltung von Ökosystemen und der biologischen Vielfalt des Meeresgebiets | 78 | ||
IV. Fazit | 79 | ||
4. Kapitel:rAufnahme und Umsetzung des Vorsorgegebots im Regime zum Schutz der Ozonschicht | 81 | ||
I. Hintergrund und Verhandlungsgeschichte | 81 | ||
II. Das Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht | 85 | ||
1. Allgemeine Verpflichtungen | 85 | ||
2. Vorgesehene Pflichten und Maßnahmen | 87 | ||
III. Das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen | 88 | ||
1. Reduktionspflichten | 89 | ||
2. Beschränkung des Handels mit Nichtvertragsparteien | 90 | ||
3. Verschiebung der Fristen und Erleichterung des Zugangs von Entwicklungsländern zu alternativen Stoffen und Technologien | 91 | ||
4. Regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Regelungsmaßnahmen | 91 | ||
5. Allgemeine Verfahrensregelungen | 92 | ||
6. Verschärfungen und Ergänzungen des Montrealer Protokolls | 93 | ||
IV. Fazit | 94 | ||
5. Kapitel:rAufnahme und Umsetzung des Vorsorgegebots im Rahmen des Schutzes vor schädlichen Klimaänderungen | 96 | ||
I. Hintergrund | 96 | ||
II. Entstehungs- und Verhandlungsgeschichte | 98 | ||
III. Das Klimarahmenübereinkommen | 102 | ||
1. Das Vorsorgegebot im Grundsatzkatalog des Klimarahmenübereinkommens | 103 | ||
2. Die weiteren Verpflichtungen | 107 | ||
IV. Das Kyoto Protokoll | 108 | ||
1. Die Pflichten zur Emissionsbegrenzung | 109 | ||
2. Die Flexibilisierungsmechanismen | 110 | ||
3. Die weiteren Vertragsstaatenkonferenzen | 113 | ||
V. Fazit | 114 | ||
6. Kapitel:rAufnahme und Umsetzung des Vorsorgegebots im Bereich der Nutzung lebender Ressourcen am Beispiel der Hochsee-Fischerei | 117 | ||
I. Hintergrund | 117 | ||
II. Verhandlungsgeschichte | 120 | ||
III. Das Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender und weit wandernder Fischbestände | 122 | ||
1. Der Vorsorge"ansatz" im Rahmen der allgemeinen Grundsätze zur Erhaltung und Bewirtschaftung einschlägiger Fischbestände | 124 | ||
a) Die Festlegung bestandsspezifischer Bezugswerte | 125 | ||
b) Maßnahmen im Fall der Annäherung oder Überschreitung der Bezugswerte | 126 | ||
c) Überwachung der Bestände und Beschluss von Sofortmaßnahmen | 127 | ||
d) Vorsorgliche Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen | 127 | ||
e) Berücksichtigung von Nichtzielarten | 128 | ||
f) Verbesserung der Entscheidungsfindung | 128 | ||
g) Berücksichtigung von Unsicherheiten | 129 | ||
2. Die Pflicht zu vorläufigen Vereinbarungen praktischer Art und die Möglichkeit zur Anordnung vorläufiger Maßnahmen | 129 | ||
IV. Fazit | 131 | ||
7. Kapitel:rAufnahme und Umsetzung des Vorsorgegebots im Rahmen des Umgangs mit gentechnisch veränderten Organismen | 133 | ||
I. Hintergrund | 133 | ||
II. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt | 135 | ||
1. Niederschlag des Vorsorgegebots im Übereinkommen | 136 | ||
2. Niederschlag des Vorsorgegebots in Bestimmungen mit Bezug zu gentechnisch veränderten Organismen | 137 | ||
III. Das Cartagena Protokoll über biologische Sicherheit | 139 | ||
1. Verhandlungsgeschichte, Interessen und Staatengruppierungen | 139 | ||
2. Die wichtigsten Regelungsbereiche des Protokolls im Überblick | 142 | ||
3. Niederschlag des Vorsorgegebots im Cartagena Protokoll | 143 | ||
a) Integration in die Zielsetzung des Protokolls | 144 | ||
b) Die Umsetzung des Vorsorgegebots im Rahmen des AIA-Verfahrens | 145 | ||
c) Die Umsetzung des Vorsorgegebots im Rahmen des Verfahrensrfür Organismen, die zur unmittelbaren Verwendung als Nahrungsmittel,rFuttermittel oder zur Weiterverarbeitung bestimmt sindr | 148 | ||
d) Die Einbindung der Prämissen des Vorsorgegebots in den Rahmen der Risikoabschätzung | 150 | ||
e) Überprüfung von Entscheidungen | 152 | ||
f) Bestimmungen über den sicheren Umgang mit einschlägigen Organismen und zur Minimierung identifizierter Risiken | 153 | ||
IV. Fazit | 154 | ||
8. Kapitel: Aufnahme und Umsetzung des Vorsorgegebotsrim Bereich des internationalen Handelsrechtsram Beispiel der Regelung gesundheitspolizeilicherrund pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmenr | 157 | ||
I. Hintergrund und Entwicklung des SPS-Übereinkommens | 158 | ||
II. Grundzüge des SPS-Übereinkommens | 160 | ||
1. Die grundlegenden Rechte und Pflichten | 161 | ||
2. Die Bestimmungen über die Harmonisierung sanitärer bzw. phytosanitärer Maßnahmen | 162 | ||
3. Die Prämissen des Vorsorgegebots im Rahmen der Bewertung von Risiken und der Festlegung des angemessenen Schutzniveaus | 164 | ||
a) Die Risikobewertung und die Festlegung sanitärer oder phytosanitärer Maßnahmen bei ausreichendem wissenschaftlichem Beweismaterialr | 164 | ||
b) Der Fall nicht hinreichenden wissenschaftlichen Beweismaterials | 169 | ||
III. Fazit | 172 | ||
9. Kapitel: Überblick – Niederschlag, Funktion und Wirkung des Vorsorgegebots in ausgewählten Bereichen der völkerrechtlichen Vertragspraxisr | 174 | ||
I. Das Vorsorgegebot als Antrieb und Motivation für zeitige Verhandlungen und Maßnahmen | 175 | ||
II. Das Vorsorgegebot als Element der Ziel- und Regelungsrichtung von Verträgen | 179 | ||
III. Das Vorsorgegebot als Prinzip, allgemeiner Grundsatz oder Ansatz | 182 | ||
IV. Das Vorsorgegebot im Rahmen konkreter Pflichten und Maßnahmen | 187 | ||
V. Die Umsetzung des Vorsorgegedankens durch Verfahrensvorschriften | 193 | ||
Teil III:rDas umweltrechtliche Vorsorgegebot als Norm im allgemeinen Völkerrecht | 195 | ||
10. Kapitel:rInhaltliche Spezifizierung und Konkretisierung des Vorsorgegebots | 195 | ||
I. Die Beziehung zwischen Vorsorgegebot und Wissenschaft | 196 | ||
II. Die Voraussetzungen für die Einschlägigkeit des Vorsorgegebots | 200 | ||
1. Das erforderliche Mindestmaß an Hinweisen bzw. das akzeptierte Maß an Unsicherheit | 200 | ||
2. Auslöser, Intensität und Gegenstand der Bedrohung | 204 | ||
III. Die Rechtsfolgen des Vorsorgegebots | 208 | ||
1. Prävention auch unter den Bedingungen noch nicht vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit | 210 | ||
2. Einvernehmen über die relative Offenheit in der Rechtsfolge | 216 | ||
11. Kapitel:rPrinzip oder Regel? Der strukturelle Charakter des Vorsorgegebots | 218 | ||
I. Die inhaltliche Offenheit | 218 | ||
II. Die Bedeutung für die Rechts- und Vertragspraxis | 219 | ||
III. Die Art und Weise der Geltung und Anwendung | 221 | ||
IV. Das Gebot zur Vorsorge als Prinzip | 224 | ||
12. Kapitel:rRechtsverbindliche Anerkennung des Vorsorgeprinzips außerhalb des Vertragsrechts | 226 | ||
I. Völkergewohnheitsrechtliche Anerkennung des Vorsorgegebots als (handlungs- und verhandlungs-)leitendes Prinzip | 227 | ||
1. Generelle Voraussetzungen für die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht | 227 | ||
2. Kann ein Prinzip Teil des Völkergewohnheitsrechts sein? | 228 | ||
3. Ist das Vorsorgeprinzip völkergewohnheitsrechtlich anerkannt? | 230 | ||
a) Abschlusserklärungen internationaler Konferenzen und Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Beitrag zur völkergewohnheitsrechtlichen Anerkennung des Vorsorgeprinzips?r | 230 | ||
b) Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge als Beitrag zur gewohnheitsrechtlichen Anerkennung des Vorsorgeprinzips? | 232 | ||
c) Einzelstaatliche Erklärungen und Rechtsäußerungen als Beitrag zur völkergewohnheitsrechtlichen Anerkennung des Vorsorgeprinzipsr | 237 | ||
d) Innerstaatliche Akte als Beitrag zur völkergewohnheitsrechtlichen Anerkennung des Vorsorgeprinzips | 241 | ||
e) Zusammenfassende Beurteilung | 245 | ||
II. Anerkennung des Vorsorgeprinzips als allgemeiner Rechtsgrundsatz? | 250 | ||
13. Kapitel:rWirkung und Konsequenzen des Vorsorgeprinzips im Völkerrecht | 254 | ||
I. Die Rolle als Element der Rechtsgestaltung | 254 | ||
II. Die Rolle als Grundlage für konkrete Rechtsansprüche | 256 | ||
III. Die besondere Wirkweise des Vorsorgegebots in Form eines Prinzips | 259 | ||
IV. Die Mindestanforderungen, die sich aus dem Prinzip der Vorsorge ergeben | 260 | ||
V. Der Einfluss auf die Beweislast | 263 | ||
VI. Das Verhältnis des Vorsorgeprinzips zu vertraglichen Regelungen | 266 | ||
Zusammenfassung | 268 | ||
Schlussbetrachtung | 276 | ||
Anhang: Kompilation ausgewählter einschlägiger Bestimmungen mit Bezug zum Vorsorgegebot | 278 | ||
Literaturverzeichnis | 293 | ||
Stichwortverzeichnis | 309 |