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Das verwaltungsprozessuale Rechtsschutzinteresse

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Christonakis, G. (2004). Das verwaltungsprozessuale Rechtsschutzinteresse. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50147-2
Christonakis, Giorgos. Das verwaltungsprozessuale Rechtsschutzinteresse. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50147-2
Christonakis, G (2004): Das verwaltungsprozessuale Rechtsschutzinteresse, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50147-2

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Das verwaltungsprozessuale Rechtsschutzinteresse

Christonakis, Giorgos

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 185

(2004)

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Abstract

Das allgemeine Rechtsschutzinteresse ist zwar eine allgemein anerkannte Sachurteilsvoraussetzung im Prozeßrecht, ein im Hinblick auf seine rechtstheoretische Grundlegung und zahlreichen Problemkonstellationen aber wenig konturscharfes Institut. Fragen des Rechtsschutzinteresses wurden bisher problemorientiert und nicht in einem großen theoretischen Zugriff erörtert.

Der Verfasser zielt daher auf eine Neuakzentuierung des Geltungsgrundes des Rechtsschutzinteresses und darauf aufbauend auf die strukturelle Erfassung und Analyse der praktischen Problemkonstellationen. Insbesondere knüpft er im Ergebnis bei der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 IV GG an und bringt unter Heranziehung von Argumenten aus den Bereichen der Verfassungsdogmatik, der Rechtstheorie und der Wohlfahrtsökonomie den Aspekt der Prozeßökonomie, der angesichts des enger werdenden Ressourcenrahmens auch der dritten Gewalt erst in jüngerer Zeit mit der erforderlichen Schärfe wahrgenommenen wird, in die Interpretation des Art. 19 IV GG ein. In diesen theoretischen Rahmen werden die Lösungen von Einzelproblemen des Rechtsschutzinteresses in den zweiten Teil der Schrift integriert. Dabei geht Christonakis insbesondere auf Problemfälle ein, deren Relevanz für das Rechtsschutzinteresse im Schrifttum - wenn überhaupt - nur am Rande erkannt wird. Er widerlegt an mehreren Stellen die von der Rechtsprechung und der überwiegenden Literatur vertretenen Ergebnisse und entwickelt Neuansätze. Oft wird auf die ambivalente Wirkung der Prozeßökonomie für das Rechtsschutzinteresse abgestellt, zum Teil wird deren Geltungsanspruch wegen Unvereinbarkeit mit anderen höheren Belangen eingegrenzt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Prolog 19
1. Teil: Die rechtstheoretischen Grundlagen des Rechtsschutzinteresses 22
1. Kapitel: Dogmengeschichtlicher Abriß und Übertragung des Rechtsschutzinteresses auf das Verwaltungsprozeßrecht 22
§ 1 Vorläufer des Rechtsschutzinteresses 22
I. Rechtliches Interesse 22
II. Bedürfnis 24
III. Das zivilprozessuale Feststellungsinteresse als Anlaß der Entstehung der Lehre vom Rechtsschutzinteresse 24
IV. Das Rechtsschutzinteresse im Anschluß an die zivilprozessuale Lehre vom Rechtsschutzanspruch 26
§ 2 Einordnung des Rechtsschutzinteresses in die Prozeßvoraussetzungen und Transformierung seiner Lehre in die prozessuale Praxis 27
§ 3 Zur Übertragung des Rechtsschutzinteresses auf das Verwaltungsprozeßrecht 31
2. Kapitel: Wesen des Rechtsschutzinteresses 33
§ 4 Definitionsvielfalt 33
§ 5 Mangelnde Normierung und rechtliche Qualifizierung 36
§ 6 Schutzrichtung des Rechtsschutzinteresses 38
§ 7 Typisierungen des Rechtsschutzinteresses 39
I. Das Gebot des einfacheren Rechtsschutzweges (sog. Ausweichgebot) 40
1. Angesichts von Abhilfemöglichkeiten in einem behördlichen Vorschaltverfahren außerhalb der gesetzlichen Regelungen 41
2. Vorrang der eigenmächtigen Durchsetzung von Ansprüchen der Verwaltung anstatt des Gerichtsschutzweges 41
3. Ökonomischere Möglichkeiten zivilgerichtlichen Rechtsschutzes 42
II. Das Gebot der rechtsschutzumfassenderen Klageart 42
III. Nutzlosigkeit der gerichtlichen Inanspruchnahme 43
1. Rechtliche Ungeeignetheit oder tatsächliche Unmöglichkeit des Verfahrens zur Verbesserung der Rechtsposition des Klägers 43
2. Die angegriffene Maßnahme entfaltet in der Gegenwart keine nachteiligen Auswirkungen 44
IV. Fehlende Schutzwürdigkeit des Rechtsschutzbegehrens 44
1. Der Kläger hat das erstrebte Rechtsschutzergebnis erreicht 44
2. Der Kläger bezweckt in Wirklichkeit keinen Rechtsschutz 45
3. Mehrfache erfolglose Inanspruchnahme desselben Rechtsschutzes 45
4. Offenkundige Aussichtslosigkeit oder Unschlüssigkeit der Klage 46
V. Einschränkung der Problematik im folgenden 46
§ 8 Einwände gegen die Annahme des Rechtsschutzinteresses im Prozeßrecht 47
I. Aufgrund der fehlenden positiven Grundlage 47
II. Wegen vermeintlicher Überflüssigkeit 49
III. In Anbetracht der historischen Erfahrungen mit dem Rechtsschutzinteresse 50
1. NS-Zeit 50
2. Ehemalige DDR 51
IV. Schlußbemerkung 51
§ 9 Begriffliche Gegenüberstellung des Rechtsschutzinteresses zu verwandten Begriffen 52
I. Klagebefugnis versus Rechtsschutzinteresse 52
1. Klagebefugnis bei Gestaltungs- und Leistungsklagen (§ 42 II VwGO) 52
2. Exkurs: Klagebefugnis und Prozeßführungsbefugnis bei der allgemeinen Leistungsklage 54
3. Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren (§ 47 II 1 VwGO) 55
a) Das Rechtsschutzinteresse im Blickfeld der normativen Änderung der Antragsbefugnis 57
b) Bedürfnis nach generalisierender Erfassung des Rechtsschutzinteresses aufgrund des (auch) objektiven Charakters des Normenkontrollverfahrens? 58
II. Berechtigtes Feststellungsinteresse versus Rechtsschutzinteresse 60
1. Feststellungsinteresse bei der allgemeinen Feststellungsklage (§ 43 I VwGO) 60
2. Feststellungsinteresse bei der Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO) 64
a) Fortsetzungsfeststellungsinteresse als „echtes“ Rechtsschutzinteresse 65
b) Überflüssigkeit des Rekurses auf das Rechtsschutzinteresse? 66
III. Beschwer versus Rechtsschutzinteresse 67
3. Kapitel: Rechtsdogmatische und rechtsmethodische Begründungsansätze zum Rechtsschutzinteresse 69
§ 10 Der Prozeßzweck als Ableitungsgrund des Rechtsschutzinteresses 69
I. Subjektiver Rechtsschutz als wesentlicher Zweck des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens 69
II. Konsequenzen für die Orientierungsarbeit bei der Beurteilung des Rechtsschutzinteresses 73
III. Die Lehre Schönkes 73
IV. Defizite einer Fundierung des Rechtsschutzinteresses im Prozeßzweck 74
V. Fazit und Ausblick 76
§ 11 Ableitung aus dem Gebot ökonomischer Verfahrensgestaltung 77
I. Verhältnis zum Rechtsschutzinteresse 78
II. Zielsetzung der Prozeßökonomie 80
III. Beschränkte Relevanz der ökonomischen Analyse des Rechts für die Operationalisierung des Prozeßökonomiepostulats 81
IV. Rechtsnatur und Fundierung der Prozeßökonomie 88
V. Prozeßökonomie und Prozeßzweck 89
VI. Stellungnahme 90
§ 12 Das Rechtsschutzinteresse als Werkzeug juristisch-hermeneutischer Lückenschließung durch Analogie 92
I. Zu den Grundbedingungen 92
II. § 43 II 1 VwGO und das Gebot der „rechtsschutzintensiveren“ Klageart 94
III. Nutzlose Klageerhebung 95
1. §§ 43 I, 113 I 4 VwGO 95
2. § 46 VwVfG 97
IV. § 44 a S. 1 VwGO und fehlende Schutzwürdigkeit des Rechtsschutzbegehrens 98
V. Fazit 99
§ 13 Ableitung aus dem Verbot institutionellen Mißbrauchs prozessualer Rechte 100
I. Die Geltung von Treu und Glauben und Mißbrauchsverbot im Verwaltungsprozeßrecht und deren Bezug zum Rechtsschutzinteresse 100
II. Fehlende Praktikabilität und rechtsdogmatische Eigenständigkeit der prozessualen Mißbrauchslehre 104
1. Mögliche Verknüpfungen des Rechtsschutzinteresses mit dem Grundsatz von Treu und Glauben 104
a) Prozessualer Mißbrauch und wirtschaftliches Prozessieren 104
b) Pflicht des Klägers, unredliche Prozeßführung zu unterlassen? 104
c) Pflicht des Klägers, wirtschaftlich zu prozessieren? 105
2. Praktikabilität und rechtsdogmatische Defizite bei der Heranziehung des Mißbrauchsverbotes 106
III. Fazit 108
§ 14 Exkurs: Der Bezug des Rechtsschutzinteresses zur Verwirkung prozessualer Befugnisse 109
§ 15 Zur gewohnheitsrechtlichen Grundlage für das Rechtsschutzinteresse 111
§ 16 Zwischenergebnis 113
4. Kapitel: Versuch einer Neuorientierung: Das Rechtsschutzinteresse als Rechtsfortbildungsproblem der Rechtsschutzgarantie (Art. 19 IV GG) 114
§ 17 Das Rechtsschutzinteresse als Einschränkung der Rechtsschutzgarantie 114
I. Die Assoziierung des Rechtsschutzinteresses mit der Rechtsschutzgarantie 114
II. Mangelnder Aussagegehalt des Verbotes unzumutbarer Verengung des Rechtsschutzes 117
III. Ausgangspunkt für die weitere Untersuchung 118
IV. Problembestimmung 119
§ 18 Rechtsschutzinteresse und Rechtsschutzgarantie im Spiegel der ökonomischen Grenzen staatlicher Rechtsschutzgewährung 120
I. Einführung in die entscheidungsrelevanten Interessenlagen und verfassungsrechtliche Wertentscheidungen 120
II. Die Relevanz des Rechtsstaatsprinzips für die Begründungssäulen des Rechtsschutzinteresses 122
III. Anknüpfung an die Notwendigkeit der Verfolgung objektiver Prozeßziele 124
IV. Rechtsschutzgarantie als objektive Wertentscheidung der Verfassung 127
V. Das Rechtsschutzinteresse unter dem Aspekt rechtsstaatlicher Bedingtheit einer funktionsfähigen Verwaltungsrechtspflege 128
1. Ressourcenknappheit im heutigen Rechtsstaat und Notwendigkeit einer funktionstüchtigen Rechtspflege 129
2. Fundierung der postulierten Funktionsfähigkeit der Rechtspflege 134
3. Begründung des Rechtsschutzinteresses im Spannungsverhältnis zwischen Rechtsschutzgarantie und Gemeinschaftsbindung 138
a) Folgenberücksichtigung 139
b) Exkurs: Zur Begegnung von Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in der deutschen öffentlich-rechtlichen Lehre 141
aa) Die Rezeption von Ansätzen der ökonomischen Institutionenanalyse durch die Reformdiskussion für das Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrecht 142
bb) Diskursive Annäherung auf der Ebene des Verfassungsrechts 147
c) Grundsätzliche Verträglichkeit des wirtschaftswissenschaftlichen Methodenansatzes mit dem modernen Methodenverständnis des Verfassungsrechts? 149
d) Optimierung der Rechtsschutzgarantie durch Abwägung 153
e) Effiziente Verwaltungsgerichtsarbeit 157
f) Verfassungsauslegung und Gesetzesbindung 160
g) Exkurs: Defizite der Folgenberücksichtigung im Falle der Rechtsschutzgarantie 162
aa) Mangelnde empirische Darlegung der Entscheidungsfolgen bei Zulässigkeitsfragen 162
bb) Anwendungsschwierigkeiten der Folgenberücksichtigung 162
cc) Unergiebigkeit des Kosten-Nutzen-Konzepts für gerichtliche Verfahren 163
dd) Eingeschränkter Geltungsanspruch des Effizienzmaßstabs gegenüber verfassungsrechtlichen Normen 164
h) Abwägung 166
i) Einbeziehung des wohlfahrtsökonomischen Modells 169
j) Abwägung und Verhältnismäßigkeit 170
aa) Das grundsätzliche Verhältnis von Zweck und Mittel zur Effektivierung des Rechtsschutzes durch das Erfordernis eines Rechtsschutzinteresses 172
bb) Geeignetheit 173
cc) Erforderlichkeit 174
dd) Angemessenheit 175
ee) Insbesondere die Kostenfrage bei einer Prozeßabweisung aus Gründen des Rechtsschutzinteresses 176
(1) Rechtfertigung durch Rückgriff auf die Mißbrauchsargumentation 176
(2) Rechtfertigung durch gerechte Risikoverteilung 177
VI. Die Bestimmung des Standortes der Wirtschaftlichkeit als Analogon des Erforderlichkeitsprinzips 177
VII. Fazit 179
§ 19 Rechtsschutzinteresse und Vorbehalt des Gesetzes 179
I. Problemaufriß 179
II. Bestandsaufnahme zum Verhältnis des Vorbehalts des Gesetzes zur richterlichen Rechtsfortbildung 184
1. Fundierung der richterlichen Pflicht zur Rechtsfortbildung 184
2. Fortbildung des Prozeßrechts 184
III. Prüfung der grundsätzlichen Vereinbarkeit des Erfordernisses eines Rechtsschutzinteresses mit dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes 186
1. Rechtsstaatsprinzip 187
a) Rechtsschutzeffektivität 187
aa) Richterliche Ressourcenverantwortung 187
bb) Bedeutung der leistungsrechtlichen Dimension der Rechtsschutzgarantie 188
cc) Bestimmtheitsgrundsatz und Beeinträchtigungsgrad 188
b) Vorhersehbarkeit (Rechtssicherheit) 189
c) Gewalten- bzw. Funktionenteilung 190
aa) Funktional-strukturelles Kriterium 190
bb) Kernbereichskriterium 192
cc) Konsequenzen aus der Optimierungsthese 192
2. Demokratieprinzip 193
3. Materielle Grundrechte 195
IV. Ergebnis 195
§ 20 Exkurs: Rechtsschutzinteresse und Rechtsschutzrelevanz des Verwaltungsverfahrens 196
§ 21 Rechtsschutzinteresse und Akzeptanzfähigkeit der Entscheidung 198
§ 22 Ergebnis der bisherigen Untersuchung 200
2. Teil: Fallgestaltungen mangelnden Rechtsschutzinteresses 202
1. Kapitel: Fehlendes Rechtsschutzinteresse aufgrund des Gebotes des einfacheren Rechtsschutzweges 202
1. Abschnitt: Anregung einer behördlichen Entscheidung durch Antrag im Vorfeld des Verwaltungsrechtsstreits 202
§ 23 Antragstellung bei der Behörde vor Erhebung „vorverfahrensfreier“ Klagen 202
I. Allgemeine Leistungsklage 202
1. Vorteile eines Vorschaltverfahrens im Hinblick auf den Rechtsschutz des Bürgers und die Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit 205
2. Genügende Berücksichtigung der Prozeßökonomie in § 156 VwGO 207
3. Fazit 209
II. Behördliche Nichtigkeitsfeststellung (§ 44 V 2. Hs. VwVfG) vor Erhebung der Nichtigkeitsfeststellungsklage (§ 43 I 3. Var. VwGO) 209
1. Bestandsaufnahme der Diskussion: Prinzipielle Ablehnung einer vorherigen erfolglosen Beantragung der behördlichen Nichtigkeitsfeststellung 210
2. Widerlegung der ablehnenden Argumentation 211
3. Keine Lösung durch das Feststellungsinteresse? 213
4. Ambivalenz der Prozeßökonomie 214
5. Fazit 214
§ 24 Behördliche Erstentscheidung als Voraussetzung der gerichtlichen Entscheidung bei Anträgen im vorläufigen Rechtsschutz (§§ 80/80 a, 123 VwGO) 215
I. Verwaltungsakte mit Drittwirkung – insbesondere der Verweis des § 80 a III 2 VwGO 215
1. Das Spektrum der Ansichten in Schrifttum und Judikatur 216
2. Eigene Wertung 222
a) Mangelnde Relevanz des Gewaltenteilungsprinzips? 222
b) Erstentscheidungsbefugnis der Verwaltung bei der Aussetzung der Vollziehbarkeit 223
aa) Kongruenz von Prozeßökonomie und Funktionsgerechtigkeit 223
bb) Grenzen der Gewaltenteilung 225
c) Erstentscheidungsbefugnis der Verwaltung bei der Anordnung der Vollziehbarkeit 225
d) Gesetzesauslegung und Rechtsschutzinteresse 225
aa) § 80 II 1 Nr. 2 VwGO 227
bb) § 80 II 1 Nr. 3 VwGO 227
cc) § 80 II 1 Nr. 4 VwGO 227
(1) Anträge auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit 227
(2) Anträge auf Aussetzung der behördlicherseits angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit 228
(3) Anträge auf Änderungen sonstiger behördlicher Maßnahmen 229
II. Einstweiliger Rechtsschutz nach §123 VwGO 229
1. Meinungsstand und Bezug eines möglichen Antragserfordernisses zum Rechtsschutzinteresse 229
2. Eigene Wertung 231
a) Mangelnde Eignung des Rechtsschutzinteresses als Entscheidungsvoraussetzung im System des § 123 VwGO 231
aa) Geringe praktische Relevanz der vorherigen Antragstellung 231
bb) Systematische Gesichtspunkte 233
b) Gewaltenteilung 233
III. Ergebnis 234
§ 25 Das Rechtsschutzinteresse für innerorganschaftliche Streitverfahren in Anbetracht innerdienstlicher/aufsichtsbehördlicher Schlichtungsmöglichkeiten 235
I. Zur rechtlichen Struktur des Kommunalverfassungsstreitverfahrens 237
II. Rechtsschutzinteresse und Verfahren innerorganisatorischer bzw. verwaltungsinterner Streitschlichtung 238
1. Die Schlichtungsmöglichkeiten 238
2. Meinungsstand 240
3. Korrekturbedürftigkeit der Fragestellung 241
4. Kompetenzrechtliche Bedenken 241
5. Mangelnde Notwendigkeit der Vorschaltung eines Beanstandungsverfahrens 242
a) Praktische Schwierigkeiten 242
b) Fehlende Eignung des Beanstandungsverfahrens zum Schutz der Organrechte 242
c) Eigene Kritik 243
aa) Prinzip der organisationsinternen Konfliktschlichtung? 243
bb) Bedeutung der Anerkennung von Funktionsrechten 243
cc) Verschlechterung der prozessualen Lage des klagenden Organteils bei einem Beanstandungsrechtsstreit 244
III. Fazit 245
2. Abschnitt: Vorrang der eigenmächtigen Rechtsdurchsetzung der Verwaltung vor dem gerichtlichen Rechtsschutz 245
§ 26 Das verwaltungsbehördliche Rechtsschutzinteresse an einer Leistungsklage gegen den Bürger 245
I. Exkurs: Statthaftigkeit der Durchsetzung von Leistungspflichten des Bürgers durch Erlaß von Leistungsbescheiden (zum sog. Handlungsformvorbehalt) 246
II. Behördliches Interesse an einer Klageerhebung im Hinblick auf die Prozeßökonomie 251
1. Stand der Rechtsprechung 251
2. Stand der Literatur 252
3. Prozeßökonomie 254
a) Die Auswirkungen des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens auf die Prozeßökonomie 254
b) Tatsächliche Gefahr von Folgestreitigkeiten 256
c) Irrelevanz des Wegfalls der Anfechtungslast für die Prozeßökonomie 256
III. Gewaltenteilung 257
IV. Kompetenzrechtliche Aspekte 258
V. Fazit 259
§ 27 Das Rechtsschutzinteresse einer antragsbefugten Behörde im Normenkontrollverfahren (§ 47 II 1 2. Var. VwGO) 259
I. Betroffenheit der antragstellenden Behörde von der angegriffenen Norm: Das Rechtsschutzinteresse als Ersatz für das fehlende Erfordernis einer Antragsbefugnis 259
II. Problemfälle 261
III. Eingrenzung des behördlichen Rechtsschutzinteresses am Beispiel der Normenkontrolle gegen Bebauungspläne 263
1. Rechtsschutzinteresse trotz Verfügungsbefugnis über die angegriffene Norm 263
a) Nichtigkeitserklärung anstatt Nichtbeachtung der Norm 263
b) Normenkontrolle als In-Sich-Prozeß 264
c) Rechtsschutzinteresse 264
d) Insbesondere die Vermeidung der Entstehung von Entschädigungsansprüchen gegen die Gemeinde 265
2. Normenkontrolle bei fehlender Verfügung über die Norm 266
a) Unzulässiger In-Sich-Prozeß? 266
b) Fehlende Verwerfungskompetenz 266
c) Unzulänglichkeit einer Streitschlichtung durch Einschaltung der Kommunalaufsicht gegenüber einem Normenkontrollverfahren 269
aa) Prozeßökonomie 269
bb) Verwaltungsökonomie 270
cc) Rechtssicherheit 270
IV. Fazit 271
3. Abschnitt: Das Rechtsschutzinteresse an einem Verwaltungsrechtsstreit im Hinblick auf parallele Möglichkeiten zivilgerichtlichen Rechtsschutzes 272
§ 28 Doppelspurigkeit des Rechtsschutzes bei Streitigkeiten aus privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakten 272
I. Im Kleingartenpachtrecht 273
II. Beim Kündigungsschutz im Schwerbehinderten- und Mutterschutzrecht 273
III. Im Wohnungsbindungsrecht 274
IV. Bodenverkehrsrechtliche Teilungsgenehmigung 275
V. Fazit 276
§ 29 Irrelevanz des Rechtsschutzinteresses bei Nachbarklagen auf behördliches Einschreiten 276
§ 30 Zivilrechtsweg zur Vermeidung der Rechtswegaufspaltung bei § 17 II 2 GVG? 279
I. Die Rechts- und Problemlage 279
II. Die Belange der Prozeßökonomie 281
III. Vorrang der gesetzlichen Entscheidung 282
§ 31 Das Rechtsschutzinteresse bei der sog. vorbereitenden Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO) 283
I. Anwendungsbereich des Rechtsschutzinteresses 285
II. Relativierung der Handhabung des Prozeßökonomieaspekts durch das Bundesverwaltungsgericht – die Bedeutung des maßgeblichen Zeitpunktes für die Beurteilung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses 287
III. Fazit 289
2. Kapitel: Fehlendes Rechtsschutzinteresse aufgrund eines Gebotes der rechtsschutzumfassenderen Klageart 290
I. Bestandsaufnahme zur isolierten Anfechtbarkeit von Verwaltungsakten und Verknüpfung ihrer Statthaftigkeit mit dem geforderten Rechtsschutzinteresse des Klägers 290
1. Rechtfertigung der isolierten Anfechtungsklage – Zielsetzung des Klägers und Rechtsschutzinteresse 290
2. Der Anwendungsbereich des Rechtsschutzinteresses 293
a) Exkurs zu der Bindung an den Ablehnungsbescheid in nachfolgenden Verfahren mit dem gleichen Ziel 293
b) Fehlendes Rechtsschutzinteresse erst bei erneuter Inanspruchnahme des Gerichts? 294
II. Förderung der rechtsschutzumfassenderen Klageart als verwaltungsprozessuales Gebot? 295
1. Konsequenzen aus dem Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtbarkeit von Widerspruchsbescheiden (§ 79 II VwGO) 296
2. Konsequenzen aus der Problematik der Spruchreife (§ 113 V 2 VwGO) 297
3. Konsequenzen aus der Regelung des § 113 III VwGO? 298
4. Konsequenzen aus der Beschränkungsmöglichkeit auf die sog. Bescheidungsklage 300
5. Konsequenzen der Problematik des Rechtsschutzinteresses im Rahmen einer Klage auf Widerspruchsbescheidung 302
6. Zwischenergebnis 303
III. Lösung durch teleologische Reduktion der Dispositionsmaxime (§ 88 VwGO) 303
IV. Abschließende Bemerkung 305
3. Kapitel: Das Rechtsschutzinteresse beim vorbeugenden Rechtsschutz 307
I. Vorbeugender Rechtsschutz, Prozeßökonomie und Gewaltenteilung 308
II. Das Zusammenspiel von einstweiligem und vorbeugendem Rechtsschutz 309
1. Im Vorfeld eines beamtenrechtlichen Amtskonkurrentenstreits 309
2. Klagen auf Unterlassung untergesetzlicher Normen 313
III. Notwendigkeit des vorbeugenden Rechtsschutzes 314
1. Bereits angekündigte belastende Verwaltungsakte, deren Erlaß durch die zuständige Behörde bewußt hinausgeschoben wird 314
2. Bevorstehendes schlichtes Verwaltungshandeln 315
3. Kurzfristige Erledigung des Rechtsstreits 316
4. Strafbewehrte Verwaltungsakte 317
5. ... bei erhöhtem Rechtssicherheitsbedürfnis ... 318
6. ... bei Verstößen gegen die Prozeßökonomie ... 319
IV. Fazit 319
4. Kapitel: Fehlendes Rechtsschutzinteresse wegen Nutzlosigkeit des Prozesses 321
§ 32 Rechtsschutzinteressen des Beklagten im Erledigungsfeststellungsrechtsstreit? 321
I. Interesse des Beklagten an der Begründetheitsprüfung als Rechtsschutzinteresse 323
II. Insbesondere zur Rechtsprechungsfunktion als Grenze der Anerkennung von Sachaufklärungsinteressen 324
III. Interesse des Beklagten an der Zulässigkeitsprüfung als Rechtsschutzinteresse 325
IV. Fazit 326
§ 33 Das Interesse am Erlaß eines streitigen Urteils trotz Anerkenntnisses durch den Beklagten 326
I. Grundsätzliches Fehlen des Rechtsschutzinteresses 326
II. Anwendungsbereich der Problematik 328
III. Die Ausnahmen zugunsten des Rechtsschutzinteresses 328
1. Rechtsschutzinteresse des Klägers an einem streitigen Urteil bei Teilklagen 330
2. Rechtsschutzinteresse an einem streitigen Urteil bei Musterverfahren und -prozessen 331
a) Die Belange der Prozeßökonomie 331
b) Schutzwürdiges Interesse des Gerichts bei Musterverfahren gemäß § 93 a VwGO 333
c) Schutzwürdiges Interesse des Gerichts bei Musterprozessen 334
aa) Grundsätzliche Berücksichtigung einer Dispositionsunterlassungsvereinbarung 334
bb) Unterlassene Geltendmachung einer Dispositionsunterlassungsvereinbarung durch den Kläger 335
cc) Fehlende Beteiligung des Klägers in der Musterprozeßvereinbarung 335
IV. Fazit 336
§ 34 Nutzlose Normenkontrollverfahren (§ 47 VwGO) gegen Bebauungspläne 336
I. Rechtsschutzinteresse trotz Verwirklichung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen 337
1. Bestehen unanfechtbarer Normverwirklichungsakte 337
2. Aufhebung von Normverwirklichungsakten, deren Gebrauch bisher unterlassen wurde, aufgrund der geänderten Rechtslage 338
a) Mögliche Neuentscheidung über bauliche Vorhaben 338
b) Mögliche Rücknahme unanfechtbarer Verwaltungsakte 339
II. Präjudizialinteresse an der Plannichtigkeitserklärung bei Außerkraftsetzung des angegriffenen Planes 340
1. Im Hinblick auf die Beurteilung eines neuen Bebauungsplans 340
2. Im Hinblick auf die Vorbereitung eines Zivilprozesses 341
3. Im Hinblick auf kurzfristige Erledigung der Hauptsache 341
III. Rechtsschutzinteresse trotz Unmöglichkeit der Verwirklichung des Vorhabens des Antragstellers aufgrund der wiederauflebenden bauplanerischen Lage 342
1. Wiederaufleben des früheren Planes 342
2. Zukünftige Verbesserung der Rechtslage des Antragstellers durch Neubeplanung 342
IV. Zusammenfassung der Tendenzen in der Rechtsprechung 344
§ 35 Nutzlosigkeit eines Prozesses wegen Unmöglichkeit der Rechtsdurchsetzung 345
I. In rechtlicher Hinsicht 345
II. In rechtstatsächlicher Hinsicht 346
Ergebnisse 349
Dogmengeschichte, Wesen und ratio des allgemeinen Rechtsschutzinteresses 349
Verstoß gegen das Gebot des einfacheren Rechtsschutzweges 350
Nutzlose Prozesse 352
Literaturverzeichnis 354
Sachwortverzeichnis 409