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Faller, R. (2005). Staatsziel »Tierschutz«. Vom parlamentarischen Gesetzgebungsstaat zum verfassungsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51628-5
Faller, Rico. Staatsziel »Tierschutz«: Vom parlamentarischen Gesetzgebungsstaat zum verfassungsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat?. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51628-5
Faller, R (2005): Staatsziel »Tierschutz«: Vom parlamentarischen Gesetzgebungsstaat zum verfassungsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51628-5

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Staatsziel »Tierschutz«

Vom parlamentarischen Gesetzgebungsstaat zum verfassungsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat?

Faller, Rico

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 978

(2005)

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Abstract

Der Verfasser strebt eine Entideologisierung der rechtswissenschaftlichen Diskussion an und unternimmt es, die Staatszielbestimmung "Tierschutz" durch Einbettung in das System der grundgesetzlichen Ordnung weiter zu entwickeln, um sie einer stärkeren Operationalisierung zuzuführen.

Dabei wird gezeigt, dass die neue Staatszielbestimmung als verfassungsimmanente Grundrechtsschranke fungiert und damit das bisher bestehende Schrankenproblem löst, indem sie etwa die einfach-rechtliche Regulierung von Tierversuchen verfassungsrechtlich fundiert. Allerdings räumt sie dem Gesetzgeber dabei einen weiten Gestaltungsraum ein. Insbesondere funktionell-rechtliche Überlegungen führen zu dem Ergebnis, dass dieser Gestaltungsraum sogar so weit geht, dass Art. 20a Alt. 2 GG das staatliche Tierschutzkonzept lediglich einer Evidenzkontrolle unterzieht; der staatliche Schutz darf lediglich nicht völlig unzureichend sein. Weiter bindet die Staatszielbestimmung den Gesetzgeber nicht. Inwieweit sie die Auslegung des einfachen Rechts beeinflusst, hängt daher entscheidend von der jeweiligen gesetzgeberischen Konzeption ab. Auf dieser Grundlage arbeitet der Verfasser heraus, dass die Rechtsprechung des BVerfG zur "qualifizierten Plausibilitätskontrolle" von Tierversuchen nunmehr hinfällig ist, während die im Schächt-Urteil gefundene Auslegung des maßgeblichen Tierschutzrechts nach wie vor gilt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 21
Einführung 23
§ 1 Problemstellung 23
A. Verfassungsänderung und Verfassungsauslegung im Allgemeinen 24
B. Staatszielbestimmung „Tierschutz“ im Besonderen 25
§ 2 Von der verfassungspolitischen Diskussion zur verfassungsrechtlichen Analyse 27
A. Argumentation der Befürworter 27
B. Argumentation der Gegner 28
C. Zustandekommen der Verfassungsänderung 30
D. Übergang zur rechtlichen Analyse 32
§ 3 Gang der Untersuchung 32
1. Teil: Das Steuerungspotenzial des nationalen Tierschutzrechts vor dem Hintergrund europarechtlicher Regelungen 35
§ 1 Grundlegende Bemerkungen zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts 36
§ 2 Die Zuständigkeit der Gemeinschaft 39
A. Tierschutz als originärer Bestandteil des Umweltschutzes 40
B. Tierschutz kraft Annex bereichsspezifischer Regelungsbefugnisse 40
C. Tierschutzprotokoll 42
D. Inkurs: Ausschließliche oder konkurrierende Zuständigkeit 43
E. Ergebnis 43
§ 3 Die sekundärrechtlichen Vorgaben 44
A. Die gemeinschaftlichen Richtlinien 44
I. Tierversuchsrichtlinie 44
II. Schlachtungsrichtlinie 46
III. Richtlinien zur Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere 47
IV. Tiertransportrichtlinie 47
V. Gemeinschaftsrechtlicher Vorrang und innerstaatliche Richtlinienumsetzung 48
1. Richtlinienumsetzung und vorbehaltlose Grundrechte 49
2. Richtlinienumsetzung und die Staatszielbestimmung „Tierschutz“ 49
VI. Ergebnis 50
B. Die gemeinschaftsweiten Massenvernichtungsprogramme 50
§ 4 Tierschutz und Warenverkehrsfreiheit 51
A. Tierschutz als Ausnahme der Warenverkehrsfreiheit 51
B. Die Ausnahme im teil-harmonisierten Bereich 52
C. Die Ausnahme im nicht-harmonisierten Bereich 52
§ 5 Ergebnis 52
2. Teil: Tierschutz und Verfassung vor Einfügung der Staatszielbestimmung 54
§ 1 Keine explizite Verfassungsverankerung, gleichwohl verfassungsrechtlich bedeutsam 54
§ 2 Tierschutz als Schranke der sog. Wirtschaftsgrundrechte 55
§ 3 Tierschutz als Schranke der Wissenschafts-, Kunst- und Religionsfreiheit 56
A. Die Basis: Schrankendogmatik bei vorbehaltlos gewährten Grundrechten 56
B. Das Problem: Herleitung eines impliziten Verfassungsrangs 58
I. Herleitung aus der Präambel 59
II. Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG 60
1. Selbstentwürdigung durch Tiermisshandlung 60
2. „Pflichtsubjekterweiternde Würdekonzeption“ 61
3. Umfassende Kritik 62
III. Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 63
IV. Sittengesetz aus Art. 2 Abs. 1 GG 64
V. Umweltschutz nach Art. 20 a Alt. 1 GG 65
1. Ökozentrik und Anthropozentrik 66
2. Artenschutz 67
3. Ethischer Tierschutz 68
VI. Kompetenznorm des Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG 68
1. Wertmäßige Aufladung von Kompetenznormen im Allgemeinen 68
2. Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG im Besonderen 70
VII. Verfassungsrang mittels Verhältnismäßigkeitsprinzip 71
VIII. Tierschutz durch Art. 3 Abs. 1 GG 71
IX. Rückgriff auf die Landesstaatszielbestimmungen 72
X. Exkurs: Die Bedeutung der tierschützenden Landesstaatszielbestimmungen 73
XI. Ergebnis 73
C. Die Konsequenz: Teil-Verfassungswidrigkeit des TierSchG 74
I. Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG 74
1. Tierversuche im Schutzbereich der Forschungs- und Lehrfreiheit 74
2. Nicht zu rechtfertigender Eingriff durch §§ 7 ff. TierSchG 77
3. Europarechtliche Überlagerung: Lediglich Teil-Verfassungswidrigkeit 78
4. Rechtsprechungspraxis 80
a) „Qualifizierte Plausibilitätskontrolle“ nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 lit. a TierSchG 80
b) „Qualifizierte Plausibilitätskontrolle“ nach § 10 Abs. 1 S. 2 TierSchG 83
II. Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 lt. 1 GG 85
1. Happenings, Performances und Theateraufführungen mit Tieren im Schutzbereich der Kunstfreiheit 85
2. Nicht zu rechtfertigender Eingriff durch § 3 Nr. 6 TierSchG 86
3. Lediglich Teil-Verfassungswidrigkeit 87
4. Rechtsprechungspraxis 87
III. Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG 88
1. Schächten im Schutzbereich der Religionsfreiheit 88
a) Schächten als nur abgeleitete religiöse Verpflichtung 89
b) Schächten als eigenständige religiöse Verpflichtung 92
c) Schächten als religiöse Verpflichtung des Einzelnen 92
2. Eingriff durch § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG 93
3. Vorbehalt gemäß Art. 136 Abs. 1 WRV i.V.m. Art. 140 GG 94
4. Rechtsprechungspraxis 96
a) Nicht-Betroffenheit der Religionsfreiheit 96
b) Art. 136 Abs. 1 WRV i.V. m. Art. 140 GG als Schranke 96
c) Verdrängung der Religionsfreiheit aus Konkurrenzgründen 97
IV. Fazit 102
§ 4 Ergebnis 103
3. Teil: Tierschutz und Verfassung nach Einfügung der Staatszielbestimmung 105
§ 1 Ausgangspunkt: Der Rang der Tierschutzklausel 105
A. Niederrangigkeit gegenüber den Grundsätzen der Art. 1 und Art. 20 GG 105
B. Gleichrangigkeit neben abänderbarem Verfassungsrecht 106
C. Höherrangigkeit gegenüber einfachem Recht 107
§ 2 Staatsziel „Tierschutz“ als verfassungswidrige Verfassungsnorm 107
A. Anthropozentrik und ethischer Tierschutz 108
I. Keine Sperrwirkung des Art. 1 Abs. 1 GG 109
II. Präambel als Öffnungsklausel 109
III. Ethischer Tierschutz als lediglich nicht rein anthropozentrisch ausgerichtet 110
1. Anthropozentrische „Brille“ 110
2. Das „Empfinden breitester Bevölkerungskreise“ als Korrektiv 110
IV. Bestätigung: Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG 111
B. Anthropozentrik und Pathozentrik 111
C. Ergebnis 113
§ 3 Staatsziel „Tierschutz“ als verfassungsimmanente Schranke und Heilung des teil-verfassungswidrigen TierSchG 113
A. Abwägungseröffnung gegenüber vorbehaltlosen Grundrechten 114
B. Nachträgliche Heilung der Teil-Verfassungswidrigkeit des TierSchG 114
I. Das herkömmliche Dogma: Die Ipso-iure-Nichtigkeit verfassungswidriger Rechtsnormen 116
1. Die Regel der Ipso-iure-Nichtigkeit 116
a) Art. 100 Abs. 1 GG 116
b) Art. 123 Abs. 1 GG 117
c) Stufenbau und Einheit der Rechtsordnung 117
2. Die „normative Alternative“ als Ausnahme 118
a) „Vertiefte Verfassungswidrigkeit“ 118
b) Keine Vertiefung der Verfassungswidrigkeit durch Teil-Nichtigkeit des TierSchG 119
3. Keine Rückwirkung der Staatszielbestimmung „Tierschutz“ 119
4. Keine konkludente Neuverabschiedung der verfassungswidrigen Tierschutznormen 120
5. Ergebnis 120
II. Das realistische Dogma: Die bloße Vernichtbarkeit verfassungswidriger Rechtsnormen 121
1. Art. 100 Abs. 1 GG 122
2. Art. 93 i.V.m. Art. 94 Abs. 2 S. 1 GG 122
3. Rechtssicherheit und Vertrauensschutz 123
4. Rechtspraktische Erwägungen 123
a) Das Nichtigkeitsdogma nach dem BVerfG 123
b) Die Erosion des Nichtigkeitsdogmas durch das BVerfG 124
5. Rechtstheoretische Erwägungen 126
a) Kritik am Nichtigkeitsdogma 126
(a) Nicht rechtslogisch zwingend 126
(b) Nicht mehr erforderlich 127
(c) Nicht realistisch 127
b) Fundierung des Vernichtbarkeitsdogmas 128
6. Ergebnis 129
III. Gegenprobe: Die nachträgliche Heilung der teil-verfassungswidrigen Bestimmungen durch das Staatsziel „Tierschutz“ 129
§ 4 Tierschutz als Staatszielbestimmung 130
A. Zur Bestimmung von Staatszielen und Staatsaufgaben 131
I. Kein „Vorbehalt der Verfassung“ 131
II. Die Verfassung als „Rahmen“ 133
B. Zum Normtyp „Staatszielbestimmung“ 134
I. Eigene Normkategorie 134
II. Staatszielbestimmungen als Finalprogramme und Prinzipien 135
III. Abgrenzungen 137
1. Zu Staatszweckbestimmungen 137
2. Zu anderen Normkategorien 137
C. Bemerkungen zur Interpretation der neuen Staatszielbestimmung 138
D. Die Strukturierung der Staatszielbestimmung 141
I. Abwehrrechtliche Struktur: Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung 142
1. Kein abwehrrechtlicher Schutz nach der „etatistischen Konvergenztheorie“ 142
2. Kein abwehrrechtlicher Schutz, da kein vor Eingriffen abgeschirmter Bezirk existiert 143
II. Schutzpflichtstruktur: Tatbestand und Rechtsfolge 144
1. Tatbestand 145
2. Rechtsfolge 145
§ 5 Der Tatbestand der Staatszielbestimmung 145
A. Zum Gegenstand 145
I. Nicht normgeprägt, sondern tatsächlich gegeben 145
II. Individualschutz 146
III. Gattungsschutz 147
1. Doppelte Absicherung 147
2. Ausschließliche Zuordnung zum Umweltschutz 147
IV. Tiere außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 148
B. Zur Betroffenheit des Gegenstandes 149
I. Einwirkungsintensität 149
II. Einwirkungswahrscheinlichkeit 150
C. Zu den Adressaten 151
I. Adressaten der Tierschutzpflicht 151
II. Positive Schutzverpflichtung: Handlungspflicht 152
1. Schutz gegen Dritte 152
2. Schutz gegen natürliche Gefahren 152
III. Negative Schutzverpflichtung: Unterlassungspflicht 154
§ 6 Die Rechtsfolge der Staatszielbestimmung 156
A. Die Pflicht zum Schutz 156
B. Die Art und das Maß des Schutzes 156
I. Unbestimmte Rechtsfolge: Das „ethische Mindestmaß“ 156
II. Unspezifische Rechtsfolge: Die fundamentale Differenz zwischen Unterlassungs- und Handlungspflicht 158
III. Erheblicher Konkretisierungsbedarf als Folge 159
IV. Konkretisierung in erster Linie „durch die Gesetzgebung“ 160
C. Die Nicht- oder Schlechterfüllung der Schutzpflicht 161
I. Die materiell-rechtliche Perspektive: Zur Binnenstrukturierung des Kontrollmaßstabes 163
1. Gesetzes-/Wesentlichkeitsvorbehalt 163
a) Staatsziel und Gesetzes-/Wesentlichkeitsvorbehalt 163
b) (Kollidierende) Grundrechte und Gesetzes-/Wesentlichkeitsvorbehalt 164
2. Vorbehalt des Möglichen 165
3. Gebot der Effektivität 166
4. Untermaßverbot 166
a) Nicht verzichtbar, da Untermaß- und Übermaßverbot nicht zwei Seiten einer Medaille sind 167
b) Aber verzichtbar, da das Untermaßverbot inhaltsleer ist 169
c) Fazit 171
5. Ergebnis 171
II. Die funktionell-rechtliche Perspektive: Zur Auslotung der Kontrolldichte 172
1. Bemerkungen zum funktionell-rechtlichen Ansatz 173
2. Der Gesetzgeber und das BVerfG in der grundgesetzlichen Funktionenordnung: Gestaltung und Kontrolle 174
3. Von der Funktionenteilung zur verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte 176
4. Abstufung der Kontrolldichte 178
a) Drei Stufen der Kontrolldichte 179
b) Drei Faktoren zur Einstufung 179
5. Einstufung der Staatszielbestimmung „Tierschutz“ in das Modell der abgestuften Kontrolldichte 180
a) Zur Möglichkeit, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden 180
(a) Fehlende Spezifizierung und Kontrolldichte 181
(b) Unbestimmtheit und Kontrolldichte 183
b) Zur Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs: Interessenrepräsentation und Kontrolldichte 184
c) Zur Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter: Fehlende Fundamentalität und Kontrolldichte 189
d) Ergebnis 190
6. Bloße Evidenzkontrolle: Die Pflicht zu einem lediglich nicht völlig unzureichenden Schutz 191
III. Das Verhältnis von Kontrolldichte und Kontrollmaßstab als Frage der Perspektive 192
IV. Inkongruenz der Staatszielbestimmung als Kontroll- und Handlungsnorm 193
1. Auseinanderfallen von Handlungs- und Kontrollnorm 193
2. Zur Kritik 194
3. Ergebnis 195
V. Inkurs: Staatszielbestimmung und prozeduraler Schutz 195
1. Der prozedurale Schutz als Komplement des materiellen Schutzes 196
2. Ausgewählte prozedurale Schutzmaßnahmen 197
a) (Optimale) Methodik der Gesetzgebung 197
b) Beteiligung im verwaltungsrechtlichen Verfahren 199
D. Die Erfüllung der Schutzpflicht durch die Legislative 200
I. Grenzen der gesetzgeberischen Konkretisierung 201
1. Zur Dynamik der Schutzpflicht 201
2. Das aktuelle TierSchG als Erfüllung 202
3. Weitergehende Vorschläge 203
a) § 1 S. 2 TierSchG als unabdingbarer Kerngehalt der Tierschutzklausel 203
b) Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot 204
c) Schutzgitter bei Windkrafträdern 205
II. Konkretisierung auf inter- und supranationaler Ebene 206
1. Völkerrecht 206
2. Europarecht 206
E. Die Erfüllung der Schutzpflicht durch die Exekutive 207
I. Erfüllung durch Zweit-Konkretisierung 207
1. Art. 20 a Alt. 2 GG als Ermessens- und Auslegungsrichtlinie 208
2. Ermessens- und Auslegungsrichtlinie für das TierSchG 208
3. Ermessens- und Auslegungsrichtlinie für die gesamte Rechtsordnung 209
II. Grenzen der Zweit-Konkretisierung 210
1. Äußere Grenze: Erst-Konkretisierung des Gesetzgebers 210
2. Innere Grenze: Pflicht zu nicht völlig unzureichendem Schutz 211
F. Die Erfüllung der Schutzpflicht durch die Judikative 213
I. Die Fachgerichtsbarkeit 213
1. Erfüllung durch Kontrolle der Erst-Konkretisierung 213
2. Erfüllung durch Kontrolle der Zweit-Konkretisierung 214
a) Kontrolle der äußeren Grenze: Erst-Konkretisierung des Gesetzgebers 214
(a) Rechtspraxis 215
(b) Rückschlüsse 216
b) Kontrolle der inneren Grenze: Pflicht zu nicht völlig unzureichendem Schutz 216
3. Die Möglichkeiten gerichtlicher Kontrolle und der prozedurale Schutz 217
a) Keine subjektiven Rechte 217
b) Verbandsklagerecht und Eigenrechtslösung 218
II. Die Verfassungsgerichtsbarkeit 219
1. Erfüllung durch Kontrolle der Erst- und Zweit-Konkretisierung im Verfassungsbeschwerdeverfahren 220
2. Erfüllung durch Kontrolle der Erst-Konkretisierung im Wege der konkreten und abstrakten Normenkontrolle 221
a) Konkrete Normenkontrolle 221
b) Abstrakte Normenkontrolle 224
3. Ergebnis 224
§ 7 Die Staatszielbestimmung als kollidierendes Verfassungsrecht 225
A. Ausgleich durch Abwägung 225
B. Dogmatische Integration der Abwägung in das Über- und Untermaßverbot 226
I. Abwägung und Bestimmung des Über- und Untermaßes 227
II. Der Korridor staatlicher Gestaltung 228
C. Kriterien der Gewichtung 229
I. Die Konstitutionalisierung 229
1. Aufstufung des ethischen Tierschutzes 230
2. Nicht-Aufstufung gegenläufiger Belange 231
II. Die Stellung in der verfassungsrechtlichen Wertordnung 232
III. Der Grad der Betroffenheit im konkreten Fall 232
D. Die Kollisionen mit anderen Staatszielbestimmungen am Beispiel des Umweltschutzes 233
E. Die Kollisionen mit den Grundrechten 234
I. Schutzpflichtdimension der Grundrechte 234
II. Abwehrrechtliche Dimension der Grundrechte 235
1. Keine unmittelbare Grundrechtseinschränkung 236
2. Keine Umkehrung des rechtsstaatlichen Verteilungsprinzips 236
3. Staatsziel „Tierschutz“ als Grenze der Forschungsfreiheit 237
a) Die §§ 7 ff. TierSchG im Spannungsfeld von Forschungsfreiheit und Tierschutzgebot 237
b) Vereinbarkeit mit dem Staatsziel „Tierschutz“ 238
c) Vereinbarkeit mit der Forschungsfreiheit 238
(a) Erforderlichkeit und „qualifizierte Plausibilitätskontrolle“ 238
(b) Angemessenheit und „gelenkte Forschung“ 240
d) Europarechtliche Implikationen 241
4. Staatsziel „Tierschutz“ als Grenze der Kunstfreiheit 241
5. Staatsziel „Tierschutz“ als Grenze der Religionsfreiheit 242
a) § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 und 2 TierSchG im Spannungsfeld von Religionsfreiheit und Tierschutz 242
b) Vereinbarkeit mit der Staatszielbestimmung „Tierschutz“ 243
c) Vereinbarkeit mit der Religionsfreiheit 244
(a) Angemessenheit und die gesetzliche Regelung 244
(b) Angemessenheit und die Auslegung, dass lediglich „eine durch gemeinsame Glaubensüberzeugungen verbundene Gruppe“ maßgeblich sei 245
6. Staatsziel „Tierschutz“ als Grenze der sog. Wirtschaftsgrundrechte 248
a) Berufsfreiheit 249
b) Eigentumsfreiheit 250
c) Europarechtliche Implikationen 251
7. Staatsziel „Tierschutz“ und der allgemeine Gleichheitssatz 251
F. Ergebnis 252
§ 8 Die Staatszielbestimmung als konkurrierendes Verfassungsrecht 253
A. „Anreicherung und Ausdehnung“ des Grundrechtsschutzes 253
B. Keine qualitative „Anreicherung und Ausdehnung“ 254
C. Lediglich quantitative „Anreicherung und Ausdehnung“ 255
§ 9 Kollision und Konkurrenz zugleich 256
A. Der § 10 Abs. 1 S. 2 TierSchG im Spannungsfeld von Lehrfreiheit einerseits und studentischer Gewissensfreiheit und Staatsziel „Tierschutz“ andererseits 256
B. Vor der Verfassungsänderung: Gewissensfreiheit als Grenze der Lehrfreiheit 256
C. Nach der Verfassungsänderung: Gewissensfreiheit und Staatsziel „Tierschutz“ als Grenze der Lehrfreiheit 257
I. Vereinbarkeit mit der Gewissensfreiheit 257
II. Vereinbarkeit mit der Staatszielbestimmung „Tierschutz“ 258
III. Vereinbarkeit mit der Freiheit der Lehre 258
IV. Ergebnis 259
Zusammenfassung 260
1. Teil 260
2. Teil 261
3. Teil 262
Schlussbetrachtung 272
Literaturverzeichnis 273
Sachwortverzeichnis 288