Haftungsbeschränkungen zugunsten und zulasten Dritter
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Haftungsbeschränkungen zugunsten und zulasten Dritter
Zugleich ein Beitrag zur Systematik des Schadenshaftungsrechts
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 293
(2004)
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Abstract
Die vorliegende Arbeit bietet eine umfassende Erörterung möglicher Drittwirkungen relativer Haftungsbeschränkungen auf der Grundlage einer alternativen Haftungssystematik. Diese beseitigt die herkömmliche "Dichotomie des Schadenshaftungsrechts" und scheidet die rechtsgeschäftliche Bindung strikt von der Verpflichtung zum Schadensersatz. Der Verfasser leistet damit zugleich einen Beitrag zur Grundsystematik des bürgerlichen Haftungsrechts.Nach der Darstellung und Kritik des gegenwärtigen Meinungsstandes zu den Drittwirkungen von Haftungsbeschränkungen setzt Matthias Katzenstein auf der Ebene der Haftungsbegründung eine einheitliche und originäre gesetzliche Unrechtshaftung in der Sonderverbindung an die Stelle der konkurrierenden Haftungssysteme aus Delikt und Vertrag. Auf der Basis dieser homogenen Einstandspflicht behandelt er mögliche Wirkungen von Haftungsbeschränkungen zulasten und zugunsten Dritter und entwickelt hierfür jeweils eine allgemeine Drittwirkungslehre. Diese wird durch Herausarbeitung von konkreteren Entscheidungsregeln für die in Betracht kommenden Fallgruppen näher erläutert und spezifiziert.Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung 2003.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
1. Teil: Einführung und Problemstellung | 29 | ||
A. Wirkungen einer relativen Haftungsbeschränkung zugunsten eines unbeteiligten Dritten – dargestellt an BGH, NJW 1995, 2991 | 29 | ||
B. Wirkungen einer relativen Haftungsbeschränkung zulasten eines unbeteiligten Dritten | 30 | ||
C. Überblick über exemplarische Fälle von Haftungsbeschränkungen zulasten Dritter | 31 | ||
I. Wirkung relativer Haftungsbeschränkungen zulasten von Deliktsansprüchen Dritter | 31 | ||
1. Transportrecht | 31 | ||
a) Die Rechtsprechung des Reichsgerichts | 31 | ||
b) Die Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte nach 1945 | 32 | ||
2. Gebrauchsüberlassungs- und Verwahrverträge | 33 | ||
a) Verwahrung | 33 | ||
b) Probefahrt | 33 | ||
c) Miete und Leihe | 34 | ||
3. Arbeitsrecht | 35 | ||
II. Wirkung relativer Haftungsbeschränkungen zulasten von vertraglichen Schadensersatzansprüchen Dritter | 35 | ||
1. Drittwirkung vertraglicher Haftungsbeschränkungen beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter | 35 | ||
2. Neuere Rechtsprechung bei Gegenläufigkeit der Interessen von Vertragspartner des Schädigers und Geschädigtem | 36 | ||
a) Die neue Rechtsprechung zur Gutachtenhaftung | 36 | ||
b) Die Pflichtprüfungsentscheidung | 37 | ||
D. Überblick über exemplarische Fälle von Haftungsbeschränkungen zugunsten Dritter | 38 | ||
I. Wirkung relativer Haftungsbeschränkungen zugunsten Dritter bei Schädigungen in Erfüllung einer Vertragspflicht des Privilegierten | 38 | ||
1. Transportrecht | 38 | ||
a) Binnen- und Seeschifffahrtsrecht | 38 | ||
b) Straßengütertransportrecht | 39 | ||
2. Begünstigung von Arbeitnehmern außerhalb des Transportrechts | 40 | ||
3. KFZ-Vermietung | 41 | ||
4. Sonstige Mietverträge | 42 | ||
5. Familienrecht | 43 | ||
II. Wirkung relativer Haftungsbeschränkungen zugunsten Dritter außerhalb einer Sonderverbindung | 44 | ||
E. Erstes Fazit | 44 | ||
2. Teil: Drittwirkungen von Haftungsbeschränkungen in Literatur und Rechtsprechung | 45 | ||
A. Die Einschränkung von Deliktsansprüchen durch Haftungsbegrenzungen zulasten Dritter | 45 | ||
I. Die Wirkung von Haftungsbeschränkungen zulasten von Deliktsansprüchen Dritter im Transportrecht | 48 | ||
1. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts | 48 | ||
2. Die Rechtsprechung des BGH | 50 | ||
a) Die Berufung auf Treu und Glauben | 50 | ||
b) Differenzierungen | 50 | ||
3. Differenzierende Lösungsansätze in der transportrechtlichen Literatur | 51 | ||
a) Drittwirkung in den Speditionsfällen | 51 | ||
b) Einschaltung eines Subunternehmers als Erfüllungsgehilfen durch den Frachtführer | 52 | ||
c) Sonstige Eigentümer | 53 | ||
d) Die Diskussion im Bereich internationaler Transportrechtsabkommen, insbesondere der CMR | 54 | ||
4. Die Regelung des § 434 II HGB | 55 | ||
a) Die Grundzüge der Regelung | 55 | ||
b) Einordnung der Regelung | 56 | ||
aa) Die Auslegung der Vorschrift durch Canaris | 56 | ||
bb) Der Gehalt der Neuregelung vor dem Hintergrund des bisherigen Diskussionsstandes | 58 | ||
5. Vorläufiges Fazit der für das Transportrecht erfolgten Bestandsaufnahme | 58 | ||
II. Die Herausbildung eines allgemeinen Rechtsgedankens als Grundlage einer übergreifenden rechtsfortbildenden Lösung | 59 | ||
1. Der Einwendungsdurchgriff zur Verhinderung eines venire contra factum proprium | 59 | ||
a) Grundgedanken | 59 | ||
b) Dogmatische Einwände | 60 | ||
c) Sachliche Bewertung | 61 | ||
2. Die Grundlagen einer Rechtsfortbildung bei Räcke und Klein | 62 | ||
a) Die Grundlegung durch Räcke: besonders enger Rechtsgüterkontakt | 63 | ||
b) Die von Räcke gestellten Anforderungen in subjektiver Hinsicht | 63 | ||
c) Unklare Ausnahmen | 63 | ||
d) Prinzipielle Zweifel an den von Räcke gestellten subjektiven Anforderungen | 64 | ||
aa) Keine Kenntnis von der konkreten Haftungsbeschränkung | 64 | ||
bb) Die Kenntnis vom Rechtsgüterkontakt | 65 | ||
e) Die notwendige Konkretisierung der objektiven Anforderungen für die Drittwirkung | 66 | ||
f) Ergebnis | 67 | ||
III. Fazit | 67 | ||
B. Die Einschränkung vertraglicher Schadensersatzansprüche durch Haftungsbegrenzungen zulasten Dritter | 68 | ||
I. Die Beurteilung der Drittwirkung bei Ansprüchen aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte durch Rechtsprechung und Literatur | 69 | ||
1. Der Standpunkt der Rechtsprechung zur Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen | 69 | ||
a) Die Rechtsprechung seit BGHZ 56, 269 | 69 | ||
b) Neue Tendenzen bei „gegenläufigen Interessen“ | 70 | ||
2. Die Ansichten in der Literatur zur Frage der Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen | 71 | ||
a) Die Verkürzung des vertraglichen Drittschutzes durch drittwirkende Haftungsbeschränkungen aus Sicht der Lehre vom vertraglichen Integritätsschutz | 72 | ||
b) Die Verkürzung des vertraglichen Drittschutzes durch drittwirkende Haftungsbeschränkungen aus Sicht der heute herrschenden Lehren | 73 | ||
aa) Die Beurteilung der Drittwirkung in den klassischen Fällen | 74 | ||
bb) Die dogmatische Konzeption in der neuen Fallgruppe | 75 | ||
c) Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen aus Sicht der Lehre von der Vertrauenshaftung | 76 | ||
d) Die Ablehnung einer Verkürzung des vertraglichen Drittschutzes durch drittwirkende Haftungsbeschränkungen in der Literatur | 77 | ||
aa) Die Lehre vom sozialen Kontakt | 77 | ||
bb) Verankerung des Drittschutzes im Deliktsrecht | 78 | ||
cc) Neue Tendenzen im Recht der Gutachterhaftung | 78 | ||
3. Keine neuen Impulse durch die Modernisierung des Schuldrechts | 80 | ||
II. Die Beurteilung der Drittwirkung in den Fallgruppen der Drittschadensliquidation durch Rechtsprechung und Literatur | 80 | ||
III. Die Beurteilung der Drittwirkung bei Haftung Dritter aus culpa in contrahendo sowie aus positiver Forderungsverletzung in Rechtsprechung und Literatur | 81 | ||
IV. Die Unrichtigkeit der für die Drittwirkung gegebenen Begründungen bei Schutzpflichtverletzungen aus drittschützendem Vertrag | 82 | ||
1. Grundsätzliche Überlegungen | 82 | ||
2. Der Integritätsschutz des Dritten als Inhalt des drittschützenden Vertrags? | 83 | ||
3. Die Unschlüssigkeit der herrschenden Schutzpflichtkonzeption | 83 | ||
a) „Vertragliche“ Schutzpflichten? | 83 | ||
b) Willkürliche Verknüpfung des Integritätsschutzes mit dem Zustandekommen rechtsgeschäftlicher Bindung | 85 | ||
4. Die Unrichtigkeit der von der Lehre von der Vertrauenshaftung gegebenen Begründung | 86 | ||
a) Die fehlende Begründung für den nur abgeleiteten Charakter des Haftungsschutzes | 86 | ||
b) Die Verfehltheit der aus der Vertretung im Vertrauen für die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen gezogenen Konsequenzen | 88 | ||
5. Die Unsicherheit in den neuen Gutachterfällen als weiterer Beleg für die Unrichtigkeit der herrschenden Auffassungen | 88 | ||
V. Die Unstimmigkeiten bei Verletzungen drittschützender Leistungspflichten sowie bei der Drittschadensliquidation | 89 | ||
1. Die neue Fallgruppe des Vertrags mit Schutzwirkung | 89 | ||
2. Die Drittschadensliquidation | 91 | ||
VI. Die Austauschbarkeit der Rechtsinstitute als weiterer Beleg für die Fragwürdigkeit der konstruktiven Drittwirkungsthesen | 91 | ||
1. Der Austausch der dogmatischen Kategorie in den neuen Gutachtenfällen des BGH | 92 | ||
2. Bedenken | 93 | ||
VII. Fazit | 95 | ||
C. Die Einschränkung von Deliktsansprüchen durch Haftungsbegrenzungen zugunsten Dritter | 95 | ||
I. Überblick | 95 | ||
II. Die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Transportrechts | 96 | ||
1. Die Rechtslage im internationalen Straßentransport: Art. 28 II CMR | 96 | ||
2. Sonderregelung einer Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen in der GüKUMB | 97 | ||
3. Die seefrachtrechtliche Norm des § 607 a II HGB | 98 | ||
4. Die Rechtslage im Luftfrachtrecht bis zum Transportrechtsreformgesetz | 98 | ||
a) Internationales Luftfrachtrecht | 99 | ||
b) Nationales Luftfrachtrecht: LuftVG | 100 | ||
5. Die Neuregelung durch das Transportrechtsreformgesetz | 100 | ||
a) Die Privilegierung von Hilfspersonen nach § 436 HGB | 101 | ||
b) Die Haftung des ausführenden Frachtführers nach § 437 HGB | 102 | ||
aa) Das Regelungsmodell des § 437 HGB nach den Vorstellungen der Gesetzesverfasser | 102 | ||
bb) Die mit § 437 HGB verbundenen Auslegungsprobleme | 102 | ||
6. Zusammenfassende Betrachtung der gesetzlichen Regelungen | 105 | ||
III. Lösungsansätze und Ergebnisse der Rechtsprechung | 106 | ||
1. Drittwirkung als Ergebnis ergänzender Vertragsauslegung? | 106 | ||
a) Allgemeine Kritik | 107 | ||
b) Die Entscheidung BGH, NJW 1995, 2991 im Besonderen | 108 | ||
2. Argumente für eine Drittwirkung haftungsbeschränkender allgemeiner Geschäftsbedingungen zugunsten von wirtschaftlich oder sozial abhängigen Erfüllungsgehilfen | 110 | ||
a) Differenzierungen im Schifffahrtsrecht | 110 | ||
aa) Drittwirkung haftungsbeschränkender Geschäftsbedingungen zugunsten abhängiger Erfüllungsgehilfen | 110 | ||
bb) Keine Drittwirkung zugunsten selbstständiger Erfüllungsgehilfen | 111 | ||
b) Bestätigung durch BGH, NJW 1995, 2991 | 113 | ||
c) Die Rechtsprechung zur Drittwirkung bei gewerblicher KFZ-Vermietung | 113 | ||
d) Ergebnis | 114 | ||
IV. Lösungsansätze der Literatur zur Wirkung von Haftungsbeschränkungen zugunsten Dritter | 114 | ||
1. Drittwirkung zugunsten von abhängigen Hilfspersonen des privilegierten Schuldners, insbesondere von Arbeitnehmern | 115 | ||
a) Die Begründung Gernhubers | 115 | ||
b) Kritik | 116 | ||
2. Drittwirkung zugunsten aller Erfüllungsgehilfen | 118 | ||
a) Gesetzliche Haftungsbeschränkungen | 118 | ||
b) Die Weiterentwicklung der Konzeption zu einer Bereichsregelung der Haftung | 120 | ||
c) Kritik | 120 | ||
aa) Bedenken gegen Gerhardts „Raum verdünnter Haftung“ | 120 | ||
bb) Die neue Begrifflichkeit bei Geissler | 122 | ||
3. Ergebnis | 123 | ||
V. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen als Weiterentwicklung des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter | 123 | ||
1. Die Rechtsprechung zum Mietrecht und ihre Verarbeitung in der Literatur | 123 | ||
2. Die Fundierung dieser Auffassung durch Räcke | 125 | ||
a) Grundsätzliche Thesen und Gang der Untersuchung | 125 | ||
b) Die mangelnde Differenziertheit des Ansatzes und seine Belastung mit ungelösten Grundsatzfragen | 126 | ||
c) Die dem Konzept immanenten Widersprüche | 128 | ||
aa) Leistungsnähe | 128 | ||
bb) Gläubigerinteresse am Schutz des Dritten | 129 | ||
cc) Schutzbedürftigkeit des Dritten | 130 | ||
d) Die grundsätzlichen Bedenken gegen den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter | 131 | ||
VI. Die Drittwirkung von Haftungsbegrenzungen zum Schutze des Privilegierten vor Regress | 132 | ||
1. Die Lehre vom Regressrisiko | 132 | ||
a) Problemskizze | 132 | ||
b) Die Einschränkung der Arbeitnehmeraußenhaftung zur Erhaltung der Haftungsfreistellung des Arbeitgebers | 133 | ||
2. Die Eignung des Umgehungsarguments zur Schaffung interessengerechter Lösungen | 134 | ||
a) Die rechtspolitische Tragfähigkeit des Umgehungsarguments | 134 | ||
b) Die fehlende Verarbeitung der für eine Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen sprechenden Gründe durch die Lehre vom Regressrisiko | 135 | ||
3. Möglichkeiten einer Beschränkung der Arbeitnehmeraußenhaftung mit Hilfe des Umgehungsarguments | 136 | ||
a) Ergänzende Auslegung bei AGB-Freizeichnungen | 136 | ||
b) Die Feststellung des gemeinsamen Regelungsplans | 137 | ||
c) Normauslegung bei gesetzlichen Haftungsbeschränkungen | 138 | ||
4. Die Entwicklung in der Rechtspraxis | 139 | ||
D. Ergebnis | 139 | ||
3. Teil: Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen in tatsächlichen Leistungsbeziehungen | 141 | ||
A. Dogmatisierung und Präzisierung der Fragestellung | 141 | ||
I. Die Funktion und Wirkungsweise vertragsbezogener Haftungsbeschränkungen sowie deren Einordnung in das System des Schadenshaftungsrechts | 142 | ||
1. Das Schadensersatzrecht als Ausschnitt des umfassenden Schutzes subjektiver Rechtspositionen | 142 | ||
a) Der Vorrang der Zuordnungsentscheidung vor dem Schutz der zugewiesenen Rechtsposition | 142 | ||
b) Der prinzipiell umfassende Schutz der anerkannten Rechtspositionen durch die Trias der Haftungssysteme | 143 | ||
2. Der Begriff der relativen, insbesondere vertragsbezogenen Haftungsbeschränkungen | 145 | ||
a) Grundbedingungen schadensrechtlichen Schutzes | 145 | ||
b) Verbreitete Modifikationen | 145 | ||
c) Die „Beschränkung“ der Haftung als Abweichung vom inter omnes geltenden Schutzrecht | 146 | ||
d) Die vertragsbezogenen Haftungsbeschränkungen im Besonderen | 146 | ||
3. Die schutzrechtsmodifizierende Wirkung der relativen Haftungsbeschränkungen und ihre Irrelevanz für die Zuweisung des Substanzrechts | 147 | ||
a) Vertragliche Modifikationen des Verschuldensmaßstabs des § 276 BGB | 148 | ||
b) Gesetzliche Modifikationen des Verschuldensmaßstabs des § 276 BGB | 149 | ||
c) Sonstige Regelungen | 149 | ||
4. Die Drittwirkung vertragsbezogener Haftungsbeschränkungen als Erweiterung ihrer schutzrechtsmodifizierenden Wirkung über die Vertragsbeziehung hinaus | 149 | ||
a) Unterscheidung nach dem Gegenstand der Modifikation | 150 | ||
b) Einer Drittwirkung bereits inhaltlich unzugängliche Haftungsbegrenzungen | 150 | ||
c) Die Relevanz der Drittwirkungsfrage | 151 | ||
II. Die Drittwirkung vertragsbezogener Haftungsbeschränkungen als Problem tatsächlicher Leistungsverhältnisse | 151 | ||
1. Leistungsaustausch in Vertragsketten als gemeinsames tatsächliches Datum | 152 | ||
2. Das weitgehende Leerlaufen vertragsbezogener Haftungsbeschränkungen in tatsächlichen Leistungsbeziehungen | 154 | ||
a) Geltung vertragsbezogener gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur im Vertragsverhältnis | 154 | ||
aa) Die fehlende Integration der gesetzlichen Regelungen der Schadenshaftung in die vertragliche Bindung | 154 | ||
bb) Die Reichweite der gesetzlichen Normen als Auslegungsproblem | 155 | ||
cc) Die Beschränkung des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Normen auf die schuldvertragliche Beziehung als Folge von Wortlaut und Systematik | 155 | ||
b) Die Nichtgeltung vertraglicher Haftungsmodifikationen in der tatsächlichen Leistungsbeziehung als tatsächliches Datum | 155 | ||
3. Die Einordnung der Drittwirkungsfrage in die generelle Problematik der Ausgestaltung des Haftungsrechts in tatsächlichen Leistungsverbünden | 156 | ||
a) Die Fragwürdigkeit des Leerlaufens vertragsbezogener Haftungsbeschränkungen in der tatsächlichen Leistungsbeziehung | 156 | ||
b) Die konzeptionellen Schwierigkeiten der herkömmlichen Dogmatik mit den tatsächlichen Leistungsverhältnissen | 157 | ||
c) Die Auswirkungen der konzeptionellen Schwierigkeiten für die Haftungsbegründung | 158 | ||
4. Die herkömmlichen Vermeidestrategien | 158 | ||
a) Die Einschränkung des deliktischen Haftungsschutzes durch Drittwirkung | 158 | ||
b) Die für den vertraglichen Haftungsschutz verfolgten Differenzierungen | 159 | ||
5. Programm für die weitere Darstellung | 160 | ||
B. Grundlegung einer allgemeinen Unrechtshaftung innerhalb von Vertrags- und tatsächlichen Leistungsbeziehungen | 161 | ||
I. Der derzeitige Status quo | 161 | ||
1. Die Konkurrenz von vertraglicher und deliktischer Schadenshaftung innerhalb von Vertragsbeziehungen | 161 | ||
a) Vertragliches Schadensersatzrecht | 162 | ||
aa) Der schadensrechtliche Schutz der durch den Vertrag begründeten Primärleistungsansprüche | 162 | ||
bb) Der schadensrechtliche Schutz von Erhaltungsinteressen in der Vertragsbeziehung durch Schutzpflichten | 162 | ||
cc) Der Schutz des Erhaltungsinteresses durch Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Verletzung von Hauptleistungspflichten nach bisheriger Praxis | 163 | ||
b) Die Funktion und der Anwendungsbereich des Deliktsrechts innerhalb von Vertragsbeziehungen | 165 | ||
2. Das Konzept vertraglichen Drittschutzes in tatsächlichen Leistungsbeziehungen | 166 | ||
a) Drittschadensliquidation | 166 | ||
b) Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte | 167 | ||
c) Culpa in contrahendo | 167 | ||
3. Die Relevanz der Haftungsbegründung im tatsächlichen Leistungsverhältnis für die Drittwirkungsfrage | 168 | ||
II. Die Irrelevanz der vertraglichen Bindung und ihres gesetzlichen Schutzes für den Schutz von Erhaltungsinteressen in Vertrags- und tatsächlichen Leistungsbeziehungen | 169 | ||
1. Die Grenzen der vertraglichen Bindung | 169 | ||
a) Der Schutz des Leistungsinteresses als gesetzliche Haftung und die Bedeutung der vertraglichen Bindung als Mittel der Rechtszuweisung | 170 | ||
b) Die völlige Irrelevanz der vertraglichen Bindung für den Schutz von Erhaltungsinteressen | 170 | ||
2. Die Irrelevanz des gesetzlichen Schutzes der vertraglichen Leistungsansprüche durch das Leistungsstörungsrecht für den Schutz von Erhaltungsinteressen | 171 | ||
a) Der Schutz des positiven Interesses durch das Leistungsstörungsrecht bis zur Schuldrechtsmodernisierung | 171 | ||
b) Der Schutz des negativen Interesses durch das Deliktsrecht | 172 | ||
c) Die Übernahme der Differenzierungen durch die Schuldrechtsmodernisierung | 173 | ||
d) Das Sonderproblem der „Mangelfolgeschäden“ | 175 | ||
3. Konsequenzen für das Konzept vertraglichen Drittschutzes von Erhaltungsinteressen in der tatsächlichen Leistungsbeziehung | 178 | ||
III. Die dem deliktischen Schutz im Prinzip homogene gesetzliche Unrechtshaftung in Vertrags- und tatsächlichen Leistungsbeziehungen | 179 | ||
1. Der schadensrechtliche Schutz durch das gesetzliche Deliktsrecht innerhalb von Sonderverbindungen | 182 | ||
a) Das § 823 I BGB vorgelagerte Substanzrecht | 182 | ||
b) Die Zuordnungsentscheidung und ihre Darstellung | 183 | ||
c) Die Rückführung der unmittelbaren und mittelbaren Verletzungen der in § 823 I BGB geschützten Rechtsgüter und Rechte auf eine einheitliche dogmatische Grundlage | 184 | ||
2. Die Verfehltheit der Statuierung zusätzlicher Schutzpflichten zum Schutze der Rechte und Rechtsgüter des § 823 I BGB neben dem deliktischen Schutzsystem | 186 | ||
a) „Vertragliche“ Integritätsschutzpflichten als Beschreibung des geschützten Substanzrechts | 186 | ||
b) Die inhaltliche Identität der „vertraglichen“ Schutzpflichten und der deliktischen Verhaltenspflichten | 187 | ||
aa) Die parallele Methode bei der Herausbildung von Schutzpflichten und deliktischen Verhaltenspflichten | 187 | ||
bb) Keine inhaltliche Steigerung des Schutzes durch absolute Rechtsgüter schützende Schutzpflichten gegenüber deliktischen Verhaltenspflichten | 188 | ||
cc) Keine Unterscheidung allgemeiner Rechtspflichten des Deliktsrechts von besonderen Schutzpflichten | 190 | ||
dd) Die Diskussion um Ansprüche auf Erfüllung von Schutzpflichten als weiterer Beleg für die Identität der Schutzpflichten mit den deliktischen Verhaltenspflichten | 190 | ||
c) Die Rechtsfolgenorientiertheit der h. M. | 193 | ||
aa) Die Erfindung eines neuen Substanzrechts allein mit Blick auf die Rechtsfolgen | 193 | ||
bb) Die Unzulänglichkeit der Vorgehensweise zur Begründung des erstrebten Ergebnisses | 194 | ||
d) Folgerungen | 196 | ||
3. Die prinzipielle Homogenität des deliktischen Vermögensschutzes und der vermögensschützenden Schutzpflichten | 196 | ||
a) Die Unterschiedlichkeit der durch die positiven deliktischen Verhaltenspflichten und die Vermögensschutzpflichten geschützten Rechtspositionen als Legitimation für die Kreation neuer Substanzrechte | 197 | ||
b) Die Homogenität der Verkehrspflichten zum Schutz der in § 823 I BGB genannten Positionen, des dem deliktischen Vermögensschutz zu Grunde liegenden Rechtswidrigkeitsurteils und der Vermögensschutzpflichten | 198 | ||
c) Der allen Schadenshaftungen zu Grunde liegende materiale Haftungsgrund | 201 | ||
d) Die Unhaltbarkeit der Identifizierung überpositiver Vermögensschutzpflichten als Schutzgesetze im Sinne des § 823 II BGB als Verstoß gegen die rechtspolitische Grundentscheidung des Gesetzes | 201 | ||
e) Die Fehlsystematisierung durch die Lehre von den gesetzlichen Schutzpflichten | 202 | ||
4. Die gesetzliche Unrechtshaftung für Schäden an Erhaltungsinteressen innerhalb vertraglicher Beziehungen | 203 | ||
a) Die Erweiterung der Einstandspflicht der Vertragspartner zu einer allgemeinen Unrechtshaftung | 204 | ||
aa) Grund und Grenzen der deliktischen Haftungsbeschränkungen | 204 | ||
bb) Die Bedeutung der vertraglichen Beziehung als haftungsbegrenzendes Element | 205 | ||
cc) Die systematische Verankerung der allgemeinen Unrechtshaftung | 206 | ||
dd) Das Verhältnis der allgemeinen Unrechtshaftung zur Schutzpflichtdoktrin | 206 | ||
b) Die Zurechnung fremden Fehlverhaltens in der Sonderverbindung, insbesondere über § 278 BGB | 208 | ||
aa) Die Zurechnung nach § 278 BGB in der allgemeinen Unrechtshaftung | 208 | ||
bb) Rechtsdogmatische Umsetzung in der allgemeinen Unrechtshaftung | 210 | ||
cc) Der Vergleich mit der Schutzpflichtkonzeption | 210 | ||
5. Die gesetzliche Unrechtshaftung für Schäden an Erhaltungsinteressen innerhalb tatsächlicher Leistungsbeziehungen | 211 | ||
a) Die Bedeutung des tatsächlichen Leistungskontakts als haftungsbegrenzendes Element | 212 | ||
b) Der Schutz von Erhaltungsinteressen in der tatsächlichen Leistungsbeziehung durch die homogene gesetzliche Unrechtshaftung | 213 | ||
c) Die Anwendung des § 278 BGB im tatsächlichen Leistungsverhältnis | 213 | ||
d) Fazit | 213 | ||
6. Die Neuregelung durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 214 | ||
a) Die Kernpunkte der Neuregelung | 215 | ||
aa) Die Übernahme der Schutzpflichtdoktrin in das geschriebene Recht | 215 | ||
bb) Die Teilkodifizierung des vertraglichen Drittschutzes in § 311 III BGB | 216 | ||
cc) Die Rückführung des schadensrechtlichen Schutzes von Leistungs- und Erhaltungsinteressen auf eine einheitliche Anspruchsgrundlage | 216 | ||
b) Kritik an der dogmatischen Konzeption | 218 | ||
aa) Die kategoriale Verschiedenheit des in § 280 BGB vereinheitlichten Haftungsschutzes | 218 | ||
bb) Die Übernahme des dogmatischen Fehlschlusses der Schutzpflichtdoktrin in das geschriebene Recht | 220 | ||
cc) Die Defizite des § 311 III BGB | 222 | ||
dd) Fazit | 223 | ||
c) Die sachliche Berechtigung des mit der Übernahme der Schutzpflichtkonzeption verbundenen Anliegens | 223 | ||
d) Die fortbestehende rechtstheoretische Legitimation des hier verfolgten dogmatischen Alternativkonzepts | 224 | ||
aa) Die Differenzierungen in der Rechtstheorie des 19. Jahrhunderts | 224 | ||
bb) Gesetzgebung und dogmatische Aufbereitung des Rechtsstoffs | 226 | ||
cc) Fazit | 227 | ||
7. Ergebnis | 228 | ||
C. Zentrale Folgerungen für die Drittwirkung relativer Haftungsbeschränkungen in tatsächlichen Leistungsverhältnissen | 228 | ||
I. Die tiefere Legitimation der Drittwirkungen von Haftungsbeschränkungen in tatsächlichen Leistungsverhältnissen | 229 | ||
1. Die faktische Verschärfung der Integritätshaftung in der tatsächlichen Leistungsbeziehung gegenüber der Vertragsbeziehung | 229 | ||
2. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen als mögliche Kompensation der faktischen Haftungsverschärfung | 230 | ||
a) Drittwirkung zulasten des Leistungsempfängers | 230 | ||
b) Drittwirkung zugunsten des leistenden Schädigers | 230 | ||
II. Die einheitliche Entscheidung über die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen und deren Einordnung als gesetzlicher Eingriff in originäre Drittrechte | 231 | ||
1. Die notwendig einheitliche Entscheidung in der Drittwirkungsfrage | 231 | ||
2. Die Drittwirkung als gesetzlicher Eingriff in originäre Drittrechte | 232 | ||
III. Folgerungen aus der Homogenität der Schadenshaftung auf Erhaltungsinteressen für die inhaltliche Reichweite von Haftungsbeschränkungen | 234 | ||
1. Die Verfehltheit einer nach „vertraglichen“ und deliktischen Anspruchsgrundlagen differenzierenden Anwendung verjährungsverkürzender Normen | 235 | ||
a) Die Praxis zu den besonderen Verjährungsfristen des vertraglichen BGB-Schuldrechts, insbesondere zur kurzen Verjährung im Kaufrecht | 236 | ||
aa) Die differenzierende Verjährungsentscheidung der herkömmlichen Praxis | 236 | ||
bb) Die Verjährung nach § 477 BGB a. F. insbesondere | 236 | ||
cc) Die neue Vorschrift des § 438 BGB | 237 | ||
b) Kritik | 238 | ||
aa) Die Willkür einer „doppelten“ Verjährungsentscheidung im Allgemeinen | 238 | ||
bb) Die Widersprüche im Kaufrecht | 239 | ||
c) Der zutreffende Lösungsansatz | 241 | ||
aa) Allgemeine Grundsätze | 241 | ||
bb) Der Anwendungsbereich der kurzen kaufrechtlichen Fristen | 242 | ||
2. Die parallelen Friktionen bei Beschränkungen der Haftung für Erhaltungsinteressen durch besondere gesetzliche oder vertragliche Verschuldensmaßstäbe | 243 | ||
a) Der theoretische Stand der Rechtspraxis zur Reichweite der gemilderten Verschuldensmaßstäbe | 244 | ||
b) Der zutreffende Lösungsansatz | 244 | ||
3. Die neueren Tendenzen zur Überwindung konstruktiver Unterscheidungen nach vertraglichem und deliktischem Schutz von Erhaltungsinteressen | 245 | ||
a) Besondere Verjährungsnormen | 245 | ||
aa) Die Vermeidung differenzierender Anwendung des § 438 BGB auf Mangelfolgeschäden | 246 | ||
bb) Das „Kurieren am Symptom“ durch die neuere Gesetzgebung: § 439 HGB | 247 | ||
b) Besondere Verschuldensmaßstäbe: § 434 I HGB | 248 | ||
c) Die allgemeine Tendenz zur Angleichung der Rechtsfolgen von „vertraglichem Integritätsschutz“ und Delikt | 249 | ||
4. Ergebnisse | 250 | ||
a) Das „Kurieren am Symptom“ als Beleg für die Vorzugswürdigkeit des Konzepts homogener Schadenshaftung | 250 | ||
b) Der Zwang zur einheitlichen Anwendung der Haftungsbeschränkungen | 251 | ||
D. Drittwirkung relativer Haftungsbeschränkungen zulasten des geschädigten Empfängers im tatsächlichen Leistungsverhältnis | 251 | ||
I. Drittwirkung gesetzlicher Haftungsbeschränkungen zulasten des Empfängers | 252 | ||
1. Keine bewusste gesetzgeberische Entscheidung gegen die Geltung im tatsächlichen Leistungsverhältnis | 252 | ||
2. Weichenstellung nach der Art der Haftungsbeschränkung | 253 | ||
3. Die Legitimation der Drittwirkung im tatsächlichen Leistungsverhältnis und die Maßgeblichkeit der Normauslegung | 255 | ||
a) Die Irrelevanz der vertraglichen Bindung für die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen | 255 | ||
b) Der Ausschluss von Drittwirkungen durch eine auf Vertragsverhältnisse bezogene Teleologie gesetzlicher Haftungsbeschränkungen | 256 | ||
4. Die Drittwirkung vor dem Hintergrund der gegenläufigen Interessen der Haftungsparteien | 258 | ||
a) Das berechtigte Interesse des Leistenden an der Überschaubarkeit der drohenden Schadenshaftung | 259 | ||
b) Das Interesse des Geschädigten an der Erhaltung ungeschmälerten Haftungsschutzes | 260 | ||
aa) Die Akzeptanz des Sonderkontakts durch den Leistungsempfänger | 260 | ||
bb) Der Schutz der Privatautonomie des Leistungsempfängers | 260 | ||
5. Zwischenergebnis | 262 | ||
II. Drittwirkung haftungsbeschränkender Allgemeiner Geschäftsbedingungen zulasten des Empfängers | 262 | ||
1. Teleologische und ökonomische Begründung einer Drittwirkung | 263 | ||
a) Die Bedeutung der Teleologie haftungsbeschränkender Geschäftsbedingungen | 263 | ||
aa) Die „sachlich-gegenständliche“ Einschlägigkeit haftungsverkürzender Geschäftsbedingungen auch im tatsächlichen Leistungsverhältnis | 264 | ||
bb) Einschränkungen | 264 | ||
b) Die ökonomische Bedeutung der Drittwirkung für den Leistenden | 265 | ||
2. Die Drittwirkung als Eingriff in die Privatautonomie des Geschädigten | 266 | ||
a) Mögliche Einwände gegen die Drittwirkung | 266 | ||
aa) Die Verknüpfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vertraglicher Bindung durch das AGBG bzw. §§ 305 ff. BGB | 267 | ||
bb) Die Bedeutung der Einbeziehungsvereinbarung für die Drittwirkung | 268 | ||
b) Die prinzipielle Relativierung der Einwände | 269 | ||
c) Die Struktur des vertragslosen Leistungsaustausches und ihre Bedeutung für die Drittwirkung | 271 | ||
aa) Das Fehlen der Einbeziehungsvereinbarung in den tatsächlichen Leistungsverhältnissen als Folge des generellen Verzichts auf rechtsgeschäftlichen Kontakt | 271 | ||
bb) Die Bedeutung des Verzichts auf rechtliche Bindung in den faktischen Leistungsverhältnissen | 272 | ||
cc) Keine Abhilfe durch eine positive rechtsgeschäftliche In-Geltung-Setzung im tatsächlichen Leistungsverhältnis | 273 | ||
dd) Die prinzipielle Lösung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schuldvertrag und Einbeziehungsvereinbarung | 273 | ||
d) Einschränkungen der Drittwirkung | 274 | ||
aa) Verhandlungskontakt im tatsächlichen Leistungsverhältnis | 274 | ||
bb) Zumutbarkeit von Verhandlungskontakt im tatsächlichen Leistungsverhältnis | 277 | ||
e) Die tiefere Legitimation der Drittwirkung | 277 | ||
3. Das Instrumentarium zum Schutz des der Drittwirkung unterworfenen Geschädigten | 279 | ||
a) Die judizielle Inhaltskontrolle | 279 | ||
b) Die Möglichkeit der Abwehrklausel | 280 | ||
4. Zwischenergebnis | 280 | ||
III. Drittwirkung individualvertraglicher Haftungsabreden zulasten des Empfängers | 281 | ||
1. Teleologische und ökonomische Betrachtung | 281 | ||
a) Die „sachlich-gegenständliche“ Einschlägigkeit auch im tatsächlichen Leistungsverhältnis | 281 | ||
b) Die eingeschränkte wirtschaftliche Bedeutung der individualvertraglichen Haftungsabreden | 282 | ||
2. Der Schutz der Privatautonomie des Geschädigten als wesentlicher Einwand gegen die Drittwirkung | 282 | ||
a) Die Bedeutung des rechtsgeschäftlichen Elements | 282 | ||
b) Die Struktur mehrseitiger Leistungsbeziehungen und ihre Bedeutung für die Drittwirkung | 283 | ||
c) Die fehlende judizielle Inhaltskontrolle individualvertraglicher Haftungsabreden | 284 | ||
3. Die Legitimation der Drittwirkung nach § 242 BGB | 285 | ||
4. Zwischenergebnis | 286 | ||
IV. Die Notwendigkeit einer Konkretisierung der bisherigen Überlegungen | 286 | ||
E. Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen zulasten des Leistungsempfängers in einzelnen tatsächlichen Leistungsbeziehungen | 287 | ||
I. Die mittelbare Stellvertretung | 287 | ||
1. Die erweiterte Schadenshaftung im Ausführungsverhältnis bei mittelbarer Stellvertretung | 287 | ||
a) Der Ausgangspunkt der überkommenen Auffassung | 287 | ||
b) Die Drittschadensliquidation bei mittelbarer Stellvertretung | 288 | ||
c) Die zutreffende dogmatische Einordnung des über die Drittschadensliquidation gewährten Integritätsschutzes | 289 | ||
2. Die Drittwirkung von gesetzlichen Haftungsbeschränkungen und haftungsverkürzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei mittelbarer Stellvertretung | 290 | ||
a) Die teleologische und ökonomische Begründung der Drittwirkung | 290 | ||
b) Die tiefere Rechtfertigung der Drittwirkung vor dem Schadensabwendungsinteresse des Geschädigten | 291 | ||
c) Die Drittwirkung als Konsequenz der Sonderhaftung im Ausführungsverhältnis | 292 | ||
d) Ergebnis | 293 | ||
3. Die Drittwirkung haftungsverkürzender Normen oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei mittelbarer Stellvertretung in der Rechtspraxis, insbesondere bei Speditionsverhältnissen | 294 | ||
a) Die so genannten vertraglichen Schadensersatzansprüche | 295 | ||
b) Die deliktischen Ansprüche | 296 | ||
c) Exemplarische Bewertung der Judikatur zur Drittwirkung bei deliktischen Ansprüchen des Interessenten | 298 | ||
d) Neuregelung durch das Transportrechtsreformgesetz: § 434 II HGB | 301 | ||
4. Die Probefahrtentscheidung und die Drittwirkung individualvertraglicher Haftungsabreden | 302 | ||
a) Die Probefahrtentscheidung BGH, NJW 1979, 643 | 302 | ||
b) Überlegungen zur Drittwirkung haftungsverkürzender Individualabreden bei mittelbarer Stellvertretung | 304 | ||
aa) Drittwirkung wegen widersprüchlichen Verhaltens | 304 | ||
bb) Die Voraussetzungen im Einzelnen | 305 | ||
II. Die Fälle vertraglicher Obhutspositionen über gläubigerfremde Sachen | 306 | ||
1. Die Annahme einer Sonderverbindung zwischen Schädiger und Eigentümer in den Obhutsfällen | 307 | ||
a) Übersicht | 307 | ||
b) Der tatsächliche Sonderkontakt zwischen Vertragsschuldner und Eigentümer | 307 | ||
c) Die privatautonome Entscheidung der Haftungsparteien für den Sonderkontakt | 308 | ||
aa) Die privatautonome Entscheidung des Vertragsschuldners | 308 | ||
bb) Die privatautonome Entscheidung des Eigentümers | 309 | ||
cc) Differenzierungen | 309 | ||
(a) Vom Eigentümer ausdrücklich konsentierter, insbesondere ihn wirtschaftlich begünstigender Sonderkontakt | 309 | ||
(b) Keine Sonderverbindung bei Abhandenkommen der Sache | 310 | ||
(c) Grenzfall: Duldung des Vertragsschlusses und des Sonderkontakts durch den Eigentümer | 310 | ||
2. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen in Fällen einverständlichen, insbesondere den Eigentümer wirtschaftlich begünstigenden Sonderkontakts | 311 | ||
a) Grundsatz: Gleichbehandlung mit der mittelbaren Stellvertretung | 311 | ||
b) Gesetzliche und vorformulierte Haftungsbeschränkungen | 311 | ||
aa) Die teleologische und ökonomische Begründung | 312 | ||
bb) Die Rechtfertigung der Drittwirkung vor dem Schadensabwendungsinteresse des Eigentümers | 313 | ||
c) Die Drittwirkung individualvertraglicher Haftungsabreden | 313 | ||
3. Keine Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen bei Abhandenkommen der Sache | 314 | ||
4. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen bei bloßer Duldung des Vertragsschlusses und des Sonderkontakts durch den Eigentümer | 314 | ||
5. Insbesondere: Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen in Obhutsfällen aus dem Transportrecht | 316 | ||
a) Allgemeine Grundsätze für das gesamte Transportrecht | 317 | ||
b) Neuregelung durch das Transportrechtsreformgesetz | 318 | ||
aa) Die Positivierung der allgemeinen Regeln über die Drittwirkung in Obhutsfällen durch § 434 II HGB | 318 | ||
bb) Der Schutz des guten Glaubens des Frachtführers in § 434 II 2 HGB | 319 | ||
c) Beispiele aus der Judikatur | 319 | ||
aa) AG Köln, NJW 1976, 2076 | 320 | ||
bb) OLG Breslau, JW 1924, 1185 | 321 | ||
6. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen in sonstigen Obhutsfällen | 322 | ||
a) Einlagerung von Eigentum der Tochtergesellschaft | 322 | ||
b) Probefahrt mit einem fremden Kraftfahrzeug | 323 | ||
c) Weitergabe des Mietgebrauchs durch den Mieter | 323 | ||
d) Verleihung des Sicherungsguts durch den Sicherungsgeber | 325 | ||
III. Die Fälle des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte | 326 | ||
1. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen im Bereich der Gutachterhaftung | 327 | ||
a) Die Verfehltheit der bisherigen Lösungsversuche zur Drittwirkungsfrage | 329 | ||
aa) Die rechtsgeschäftliche Lösung bei Canaris | 331 | ||
bb) Die Differenzierungen bei Weber | 331 | ||
b) Die Dritthaftung der Gutachter als gesetzliche Einstandspflicht kraft tatsächlicher Leistungsbeziehung | 332 | ||
aa) Die rechtsdogmatische Einordnung der Dritthaftung | 333 | ||
bb) Besonderheiten in der Pflichtprüfungsentscheidung | 333 | ||
c) Wirkung der Haftungsordnung des Gutachtenvertrags zulasten dritter Nutzer: Grundsätze und erste Klärungen | 335 | ||
d) Die Drittwirkung gesetzlicher Haftungsbeschränkungen im Rahmen der Gutachterhaftung, insbesondere die Anwendbarkeit des § 323 II HGB zulasten des Geschädigten in BGHZ 138, 257 | 335 | ||
e) Die Drittwirkung vorformulierter vertraglicher Haftungsbeschränkungen im Rahmen der Gutachterhaftung | 338 | ||
aa) Der Steuerberaterfall BGH, NJW 1987, 1758 und die prinzipielle Kritik an dessen Weichenstellung | 339 | ||
bb) Möglichkeit und Grenzen der Drittwirkung haftungsbeschränkender Geschäftsbedingungen, insbesondere im Steuerberaterfall | 340 | ||
f) Drittwirkung des Arglist- oder Mitverschuldenseinwands in BGHZ 127, 378 und BGH, NJW 1998, 1059? | 343 | ||
g) Wirkung individualvertraglicher Haftungsabreden des Gutachters zulasten des dritten Nutzers | 346 | ||
2. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen in den klassischen Fällen drittschützender Verträge bei Personen- und Sachschäden | 347 | ||
a) Folgerungen aus dem Konzept homogener Unrechtshaftung in der Sonderverbindung | 347 | ||
b) Die Drittwirkung der Haftungsbeschränkung im Gerüstfall BGHZ 56, 269 | 348 | ||
aa) Einige Stichworte zur Haftungsbegründung | 348 | ||
bb) Der gegenständliche Anwendungsbereich der Freizeichnungsklausel als Vorfrage für die Drittwirkung der Bestimmung | 349 | ||
cc) Die Bedeutung des § 619 BGB | 350 | ||
dd) Die Anwendung der Freizeichnung des Bestellers zulasten des Subunternehmers in BGHZ 56, 269 | 351 | ||
ee) Ergebnis | 354 | ||
IV. Der Einsatz von Erfüllungsgehilfen bei Durchführung des vertraglichen Leistungsprogramms | 355 | ||
1. Die Direkthaftung von Erfüllungsgehilfen | 355 | ||
a) Gegenwärtiger Stand | 355 | ||
b) Die Sonderhaftung des Erfüllungsgehilfen im tatsächlichen Leistungsverhältnis | 357 | ||
aa) Allgemeines | 358 | ||
bb) Besonderheiten bei abhängigen Erfüllungsgehilfen, vor allem bei Arbeitnehmern | 359 | ||
2. Die Drittwirkung gesetzlicher Haftungsbeschränkungen und haftungsverkürzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Erfüllungsgehilfenfällen | 360 | ||
a) Die Grundlinien der hier vertretenen Position | 360 | ||
b) Die Gegenposition des Reichsgerichts | 362 | ||
c) Die Bedeutung der Zurechnung nach § 278 BGB | 364 | ||
aa) Ratio legis | 364 | ||
bb) Legitimation der Direkthaftung von Erfüllungsgehilfen trotz § 278 BGB | 364 | ||
cc) Folgerungen für die Drittwirkung | 365 | ||
d) Ergebnis | 366 | ||
3. Drittwirkung der arbeitsrechtlichen Haftungsreduktionen? | 366 | ||
a) Der dogmatische Gehalt der Haftungsbeschränkung im Arbeitsverhältnis | 367 | ||
b) Die Ausgrenzung des Problems der Arbeitnehmeraußenhaftung aus der hier verfolgten Thematik | 368 | ||
4. Die Drittwirkung in den Mehrpersonenverhältnissen des Transportrechts | 369 | ||
a) Die Drittwirkung bei der „vertraglichen“ Haftung über die Drittschadensliquidation | 370 | ||
b) Die Drittwirkung bei Deliktsansprüchen | 371 | ||
aa) Binnenschifffahrtsrecht bis zum Transportrechtsreformgesetz | 371 | ||
bb) Straßentransportrecht | 372 | ||
c) Die neue Rechtslage nach dem Transportrechtsreformgesetz | 373 | ||
aa) Die Anerkennung einer Sonderhaftung des ausführenden Frachtführers gegenüber dem Versender durch § 437 HGB | 374 | ||
bb) Die Einwendungskonzeption des § 437 HGB | 374 | ||
cc) Bedenken gegen die Einwendungskonzeption des § 437 HGB | 375 | ||
dd) Teleologische Reduktion des § 437 HGB | 377 | ||
F. Drittwirkung relativer Haftungsbeschränkungen zugunsten Dritter | 378 | ||
I. Die Erfüllungsgehilfenfälle als alleiniges Anwendungsgebiet der Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter | 378 | ||
1. Die Auffassung in Rechtsprechung und Literatur | 378 | ||
2. Nähere Begründung für die Beschränkung möglicher Drittbegünstigung auf Erfüllungsgehilfen | 379 | ||
II. Keine Drittwirkung zugunsten aller Erfüllungsgehilfen des privilegierten Schuldners | 380 | ||
1. Die für eine Drittwirkung zugunsten aller Erfüllungsgehilfen des Schuldners angeführten Argumente | 381 | ||
a) Die besondere Haftungssituation des Erfüllungsgehilfen | 381 | ||
b) Die für die Drittwirkung gezogenen Folgerungen | 382 | ||
2. Keine Einbeziehung selbstständiger Erfüllungsgehilfen in haftungsbeschränkende Geschäftsbedingungen des Vertragsschuldners | 383 | ||
a) Ausgangspunkt | 383 | ||
b) Die Eigenständigkeit der den Erfüllungsgehilfen treffenden Einstandspflicht | 384 | ||
c) Die eigene privatautonome Ausgestaltung des Leistungskontakts durch selbstständige Erfüllungsgehilfen | 385 | ||
3. Keine Einbeziehung selbstständiger Erfüllungsgehilfen in gesetzliche Haftungsbeschränkungen des Vertragsschuldners | 387 | ||
a) Geltung der Haftungsnormen auch im Innenverhältnis des Erfüllungsgehilfen | 387 | ||
b) Keine generelle Drittwirkung in den übrigen Fällen | 388 | ||
4. Drittwirkung zugunsten aller Erfüllungsgehilfen zur Vermeidung einer Besserstellung des Vertragsgläubigers bei Gehilfeneinsatz? | 389 | ||
5. Exemplarische Judikate | 390 | ||
a) BGH, NJW 1995, 1150 | 391 | ||
b) Der Kühlhausfall des Reichsgerichts | 392 | ||
III. Drittwirkung zugunsten abhängiger Erfüllungsgehilfen zum Ausgleich eines Defizits an Privatautonomie | 393 | ||
1. Die Einbeziehung von Arbeitnehmern in die Haftungsregelungen des Hauptvertrags | 393 | ||
a) Die Haftungssituation von Arbeitnehmern im Außenverhältnis | 393 | ||
b) Die Bedeutung der arbeitsvertraglichen Bindung | 394 | ||
aa) Die defizitäre Ausgestaltung der schädigenden Interaktion durch den Arbeitsvertrag | 394 | ||
bb) Die Eingliederung der Arbeitnehmer in fremde Wirtschaftskontakte | 395 | ||
cc) Folgerungen für die Arbeitnehmeraußenhaftung | 395 | ||
c) Die Einbeziehung der Arbeitnehmer in das Haftungsregime des Hauptvertrags | 396 | ||
d) Ergebnis | 399 | ||
2. Einschränkungen | 400 | ||
3. Die personale Reichweite der entwickelten Drittwirkung | 401 | ||
a) Grundsatz | 401 | ||
b) Der exemplarische Charakter der Rechtsprechung des BGH zum Binnenschifffahrtsrecht | 402 | ||
c) Die Entscheidung BGH, NJW 1995, 2991 | 403 | ||
aa) Die Differenzierung zwischen Spedition und Frachtgeschäft | 403 | ||
bb) Die Einbeziehung des Frachtführers in die Haftungsbeschränkung des § 64 ADSp a. F. bei Frachtgeschäft | 404 | ||
d) Drittwirkung bei enger persönlicher Verbindung zum Erfüllungsgehilfen | 406 | ||
aa) Gründe für die Erweiterung der Drittwirkung | 406 | ||
bb) Exemplarische Judikatur | 407 | ||
e) Erweiterung der Drittwirkung über die Fälle enger persönlicher Verbindung zum Erfüllungsgehilfen hinaus | 409 | ||
IV. Drittwirkung zugunsten von Erfüllungsgehilfen im Transportrecht | 411 | ||
1. Internationaler Straßentransport: Art. 28 II CMR | 412 | ||
a) OLG Frankfurt, VersR 1983, 141 | 412 | ||
b) Sonderregelung durch Art. 28 II CMR? | 414 | ||
2. Die Rechtslage im Seefrachtrecht am Beispiel des § 607 a II HGB | 415 | ||
3. Die Rechtslage im Luftfrachtrecht | 417 | ||
4. Die Rechtslage im HGB-Frachtrecht nach dem Transportrechtsreformgesetz | 418 | ||
a) Die Einbeziehung der Leute in die Haftungsordnung des Frachtvertrags durch § 436 HGB | 418 | ||
b) Die Drittwirkung zugunsten ausführender Frachtführer in § 437 HGB | 419 | ||
G. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 420 | ||
Literaturverzeichnis | 426 | ||
Sachwortverzeichnis | 441 |