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Katzenstein, M. (2004). Haftungsbeschränkungen zugunsten und zulasten Dritter. Zugleich ein Beitrag zur Systematik des Schadenshaftungsrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51184-6
Katzenstein, Matthias. Haftungsbeschränkungen zugunsten und zulasten Dritter: Zugleich ein Beitrag zur Systematik des Schadenshaftungsrechts. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51184-6
Katzenstein, M (2004): Haftungsbeschränkungen zugunsten und zulasten Dritter: Zugleich ein Beitrag zur Systematik des Schadenshaftungsrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51184-6

Format

Haftungsbeschränkungen zugunsten und zulasten Dritter

Zugleich ein Beitrag zur Systematik des Schadenshaftungsrechts

Katzenstein, Matthias

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 293

(2004)

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Abstract

Die vorliegende Arbeit bietet eine umfassende Erörterung möglicher Drittwirkungen relativer Haftungsbeschränkungen auf der Grundlage einer alternativen Haftungssystematik. Diese beseitigt die herkömmliche "Dichotomie des Schadenshaftungsrechts" und scheidet die rechtsgeschäftliche Bindung strikt von der Verpflichtung zum Schadensersatz. Der Verfasser leistet damit zugleich einen Beitrag zur Grundsystematik des bürgerlichen Haftungsrechts.

Nach der Darstellung und Kritik des gegenwärtigen Meinungsstandes zu den Drittwirkungen von Haftungsbeschränkungen setzt Matthias Katzenstein auf der Ebene der Haftungsbegründung eine einheitliche und originäre gesetzliche Unrechtshaftung in der Sonderverbindung an die Stelle der konkurrierenden Haftungssysteme aus Delikt und Vertrag. Auf der Basis dieser homogenen Einstandspflicht behandelt er mögliche Wirkungen von Haftungsbeschränkungen zulasten und zugunsten Dritter und entwickelt hierfür jeweils eine allgemeine Drittwirkungslehre. Diese wird durch Herausarbeitung von konkreteren Entscheidungsregeln für die in Betracht kommenden Fallgruppen näher erläutert und spezifiziert.

Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung 2003.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
1. Teil: Einführung und Problemstellung 29
A. Wirkungen einer relativen Haftungsbeschränkung zugunsten eines unbeteiligten Dritten – dargestellt an BGH, NJW 1995, 2991 29
B. Wirkungen einer relativen Haftungsbeschränkung zulasten eines unbeteiligten Dritten 30
C. Überblick über exemplarische Fälle von Haftungsbeschränkungen zulasten Dritter 31
I. Wirkung relativer Haftungsbeschränkungen zulasten von Deliktsansprüchen Dritter 31
1. Transportrecht 31
a) Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 31
b) Die Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte nach 1945 32
2. Gebrauchsüberlassungs- und Verwahrverträge 33
a) Verwahrung 33
b) Probefahrt 33
c) Miete und Leihe 34
3. Arbeitsrecht 35
II. Wirkung relativer Haftungsbeschränkungen zulasten von vertraglichen Schadensersatzansprüchen Dritter 35
1. Drittwirkung vertraglicher Haftungsbeschränkungen beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 35
2. Neuere Rechtsprechung bei Gegenläufigkeit der Interessen von Vertragspartner des Schädigers und Geschädigtem 36
a) Die neue Rechtsprechung zur Gutachtenhaftung 36
b) Die Pflichtprüfungsentscheidung 37
D. Überblick über exemplarische Fälle von Haftungsbeschränkungen zugunsten Dritter 38
I. Wirkung relativer Haftungsbeschränkungen zugunsten Dritter bei Schädigungen in Erfüllung einer Vertragspflicht des Privilegierten 38
1. Transportrecht 38
a) Binnen- und Seeschifffahrtsrecht 38
b) Straßengütertransportrecht 39
2. Begünstigung von Arbeitnehmern außerhalb des Transportrechts 40
3. KFZ-Vermietung 41
4. Sonstige Mietverträge 42
5. Familienrecht 43
II. Wirkung relativer Haftungsbeschränkungen zugunsten Dritter außerhalb einer Sonderverbindung 44
E. Erstes Fazit 44
2. Teil: Drittwirkungen von Haftungsbeschränkungen in Literatur und Rechtsprechung 45
A. Die Einschränkung von Deliktsansprüchen durch Haftungsbegrenzungen zulasten Dritter 45
I. Die Wirkung von Haftungsbeschränkungen zulasten von Deliktsansprüchen Dritter im Transportrecht 48
1. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 48
2. Die Rechtsprechung des BGH 50
a) Die Berufung auf Treu und Glauben 50
b) Differenzierungen 50
3. Differenzierende Lösungsansätze in der transportrechtlichen Literatur 51
a) Drittwirkung in den Speditionsfällen 51
b) Einschaltung eines Subunternehmers als Erfüllungsgehilfen durch den Frachtführer 52
c) Sonstige Eigentümer 53
d) Die Diskussion im Bereich internationaler Transportrechtsabkommen, insbesondere der CMR 54
4. Die Regelung des § 434 II HGB 55
a) Die Grundzüge der Regelung 55
b) Einordnung der Regelung 56
aa) Die Auslegung der Vorschrift durch Canaris 56
bb) Der Gehalt der Neuregelung vor dem Hintergrund des bisherigen Diskussionsstandes 58
5. Vorläufiges Fazit der für das Transportrecht erfolgten Bestandsaufnahme 58
II. Die Herausbildung eines allgemeinen Rechtsgedankens als Grundlage einer übergreifenden rechtsfortbildenden Lösung 59
1. Der Einwendungsdurchgriff zur Verhinderung eines venire contra factum proprium 59
a) Grundgedanken 59
b) Dogmatische Einwände 60
c) Sachliche Bewertung 61
2. Die Grundlagen einer Rechtsfortbildung bei Räcke und Klein 62
a) Die Grundlegung durch Räcke: besonders enger Rechtsgüterkontakt 63
b) Die von Räcke gestellten Anforderungen in subjektiver Hinsicht 63
c) Unklare Ausnahmen 63
d) Prinzipielle Zweifel an den von Räcke gestellten subjektiven Anforderungen 64
aa) Keine Kenntnis von der konkreten Haftungsbeschränkung 64
bb) Die Kenntnis vom Rechtsgüterkontakt 65
e) Die notwendige Konkretisierung der objektiven Anforderungen für die Drittwirkung 66
f) Ergebnis 67
III. Fazit 67
B. Die Einschränkung vertraglicher Schadensersatzansprüche durch Haftungsbegrenzungen zulasten Dritter 68
I. Die Beurteilung der Drittwirkung bei Ansprüchen aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte durch Rechtsprechung und Literatur 69
1. Der Standpunkt der Rechtsprechung zur Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen 69
a) Die Rechtsprechung seit BGHZ 56, 269 69
b) Neue Tendenzen bei „gegenläufigen Interessen“ 70
2. Die Ansichten in der Literatur zur Frage der Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen 71
a) Die Verkürzung des vertraglichen Drittschutzes durch drittwirkende Haftungsbeschränkungen aus Sicht der Lehre vom vertraglichen Integritätsschutz 72
b) Die Verkürzung des vertraglichen Drittschutzes durch drittwirkende Haftungsbeschränkungen aus Sicht der heute herrschenden Lehren 73
aa) Die Beurteilung der Drittwirkung in den klassischen Fällen 74
bb) Die dogmatische Konzeption in der neuen Fallgruppe 75
c) Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen aus Sicht der Lehre von der Vertrauenshaftung 76
d) Die Ablehnung einer Verkürzung des vertraglichen Drittschutzes durch drittwirkende Haftungsbeschränkungen in der Literatur 77
aa) Die Lehre vom sozialen Kontakt 77
bb) Verankerung des Drittschutzes im Deliktsrecht 78
cc) Neue Tendenzen im Recht der Gutachterhaftung 78
3. Keine neuen Impulse durch die Modernisierung des Schuldrechts 80
II. Die Beurteilung der Drittwirkung in den Fallgruppen der Drittschadensliquidation durch Rechtsprechung und Literatur 80
III. Die Beurteilung der Drittwirkung bei Haftung Dritter aus culpa in contrahendo sowie aus positiver Forderungsverletzung in Rechtsprechung und Literatur 81
IV. Die Unrichtigkeit der für die Drittwirkung gegebenen Begründungen bei Schutzpflichtverletzungen aus drittschützendem Vertrag 82
1. Grundsätzliche Überlegungen 82
2. Der Integritätsschutz des Dritten als Inhalt des drittschützenden Vertrags? 83
3. Die Unschlüssigkeit der herrschenden Schutzpflichtkonzeption 83
a) „Vertragliche“ Schutzpflichten? 83
b) Willkürliche Verknüpfung des Integritätsschutzes mit dem Zustandekommen rechtsgeschäftlicher Bindung 85
4. Die Unrichtigkeit der von der Lehre von der Vertrauenshaftung gegebenen Begründung 86
a) Die fehlende Begründung für den nur abgeleiteten Charakter des Haftungsschutzes 86
b) Die Verfehltheit der aus der Vertretung im Vertrauen für die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen gezogenen Konsequenzen 88
5. Die Unsicherheit in den neuen Gutachterfällen als weiterer Beleg für die Unrichtigkeit der herrschenden Auffassungen 88
V. Die Unstimmigkeiten bei Verletzungen drittschützender Leistungspflichten sowie bei der Drittschadensliquidation 89
1. Die neue Fallgruppe des Vertrags mit Schutzwirkung 89
2. Die Drittschadensliquidation 91
VI. Die Austauschbarkeit der Rechtsinstitute als weiterer Beleg für die Fragwürdigkeit der konstruktiven Drittwirkungsthesen 91
1. Der Austausch der dogmatischen Kategorie in den neuen Gutachtenfällen des BGH 92
2. Bedenken 93
VII. Fazit 95
C. Die Einschränkung von Deliktsansprüchen durch Haftungsbegrenzungen zugunsten Dritter 95
I. Überblick 95
II. Die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Transportrechts 96
1. Die Rechtslage im internationalen Straßentransport: Art. 28 II CMR 96
2. Sonderregelung einer Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen in der GüKUMB 97
3. Die seefrachtrechtliche Norm des § 607 a II HGB 98
4. Die Rechtslage im Luftfrachtrecht bis zum Transportrechtsreformgesetz 98
a) Internationales Luftfrachtrecht 99
b) Nationales Luftfrachtrecht: LuftVG 100
5. Die Neuregelung durch das Transportrechtsreformgesetz 100
a) Die Privilegierung von Hilfspersonen nach § 436 HGB 101
b) Die Haftung des ausführenden Frachtführers nach § 437 HGB 102
aa) Das Regelungsmodell des § 437 HGB nach den Vorstellungen der Gesetzesverfasser 102
bb) Die mit § 437 HGB verbundenen Auslegungsprobleme 102
6. Zusammenfassende Betrachtung der gesetzlichen Regelungen 105
III. Lösungsansätze und Ergebnisse der Rechtsprechung 106
1. Drittwirkung als Ergebnis ergänzender Vertragsauslegung? 106
a) Allgemeine Kritik 107
b) Die Entscheidung BGH, NJW 1995, 2991 im Besonderen 108
2. Argumente für eine Drittwirkung haftungsbeschränkender allgemeiner Geschäftsbedingungen zugunsten von wirtschaftlich oder sozial abhängigen Erfüllungsgehilfen 110
a) Differenzierungen im Schifffahrtsrecht 110
aa) Drittwirkung haftungsbeschränkender Geschäftsbedingungen zugunsten abhängiger Erfüllungsgehilfen 110
bb) Keine Drittwirkung zugunsten selbstständiger Erfüllungsgehilfen 111
b) Bestätigung durch BGH, NJW 1995, 2991 113
c) Die Rechtsprechung zur Drittwirkung bei gewerblicher KFZ-Vermietung 113
d) Ergebnis 114
IV. Lösungsansätze der Literatur zur Wirkung von Haftungsbeschränkungen zugunsten Dritter 114
1. Drittwirkung zugunsten von abhängigen Hilfspersonen des privilegierten Schuldners, insbesondere von Arbeitnehmern 115
a) Die Begründung Gernhubers 115
b) Kritik 116
2. Drittwirkung zugunsten aller Erfüllungsgehilfen 118
a) Gesetzliche Haftungsbeschränkungen 118
b) Die Weiterentwicklung der Konzeption zu einer Bereichsregelung der Haftung 120
c) Kritik 120
aa) Bedenken gegen Gerhardts „Raum verdünnter Haftung“ 120
bb) Die neue Begrifflichkeit bei Geissler 122
3. Ergebnis 123
V. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen als Weiterentwicklung des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 123
1. Die Rechtsprechung zum Mietrecht und ihre Verarbeitung in der Literatur 123
2. Die Fundierung dieser Auffassung durch Räcke 125
a) Grundsätzliche Thesen und Gang der Untersuchung 125
b) Die mangelnde Differenziertheit des Ansatzes und seine Belastung mit ungelösten Grundsatzfragen 126
c) Die dem Konzept immanenten Widersprüche 128
aa) Leistungsnähe 128
bb) Gläubigerinteresse am Schutz des Dritten 129
cc) Schutzbedürftigkeit des Dritten 130
d) Die grundsätzlichen Bedenken gegen den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 131
VI. Die Drittwirkung von Haftungsbegrenzungen zum Schutze des Privilegierten vor Regress 132
1. Die Lehre vom Regressrisiko 132
a) Problemskizze 132
b) Die Einschränkung der Arbeitnehmeraußenhaftung zur Erhaltung der Haftungsfreistellung des Arbeitgebers 133
2. Die Eignung des Umgehungsarguments zur Schaffung interessengerechter Lösungen 134
a) Die rechtspolitische Tragfähigkeit des Umgehungsarguments 134
b) Die fehlende Verarbeitung der für eine Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen sprechenden Gründe durch die Lehre vom Regressrisiko 135
3. Möglichkeiten einer Beschränkung der Arbeitnehmeraußenhaftung mit Hilfe des Umgehungsarguments 136
a) Ergänzende Auslegung bei AGB-Freizeichnungen 136
b) Die Feststellung des gemeinsamen Regelungsplans 137
c) Normauslegung bei gesetzlichen Haftungsbeschränkungen 138
4. Die Entwicklung in der Rechtspraxis 139
D. Ergebnis 139
3. Teil: Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen in tatsächlichen Leistungsbeziehungen 141
A. Dogmatisierung und Präzisierung der Fragestellung 141
I. Die Funktion und Wirkungsweise vertragsbezogener Haftungsbeschränkungen sowie deren Einordnung in das System des Schadenshaftungsrechts 142
1. Das Schadensersatzrecht als Ausschnitt des umfassenden Schutzes subjektiver Rechtspositionen 142
a) Der Vorrang der Zuordnungsentscheidung vor dem Schutz der zugewiesenen Rechtsposition 142
b) Der prinzipiell umfassende Schutz der anerkannten Rechtspositionen durch die Trias der Haftungssysteme 143
2. Der Begriff der relativen, insbesondere vertragsbezogenen Haftungsbeschränkungen 145
a) Grundbedingungen schadensrechtlichen Schutzes 145
b) Verbreitete Modifikationen 145
c) Die „Beschränkung“ der Haftung als Abweichung vom inter omnes geltenden Schutzrecht 146
d) Die vertragsbezogenen Haftungsbeschränkungen im Besonderen 146
3. Die schutzrechtsmodifizierende Wirkung der relativen Haftungsbeschränkungen und ihre Irrelevanz für die Zuweisung des Substanzrechts 147
a) Vertragliche Modifikationen des Verschuldensmaßstabs des § 276 BGB 148
b) Gesetzliche Modifikationen des Verschuldensmaßstabs des § 276 BGB 149
c) Sonstige Regelungen 149
4. Die Drittwirkung vertragsbezogener Haftungsbeschränkungen als Erweiterung ihrer schutzrechtsmodifizierenden Wirkung über die Vertragsbeziehung hinaus 149
a) Unterscheidung nach dem Gegenstand der Modifikation 150
b) Einer Drittwirkung bereits inhaltlich unzugängliche Haftungsbegrenzungen 150
c) Die Relevanz der Drittwirkungsfrage 151
II. Die Drittwirkung vertragsbezogener Haftungsbeschränkungen als Problem tatsächlicher Leistungsverhältnisse 151
1. Leistungsaustausch in Vertragsketten als gemeinsames tatsächliches Datum 152
2. Das weitgehende Leerlaufen vertragsbezogener Haftungsbeschränkungen in tatsächlichen Leistungsbeziehungen 154
a) Geltung vertragsbezogener gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur im Vertragsverhältnis 154
aa) Die fehlende Integration der gesetzlichen Regelungen der Schadenshaftung in die vertragliche Bindung 154
bb) Die Reichweite der gesetzlichen Normen als Auslegungsproblem 155
cc) Die Beschränkung des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Normen auf die schuldvertragliche Beziehung als Folge von Wortlaut und Systematik 155
b) Die Nichtgeltung vertraglicher Haftungsmodifikationen in der tatsächlichen Leistungsbeziehung als tatsächliches Datum 155
3. Die Einordnung der Drittwirkungsfrage in die generelle Problematik der Ausgestaltung des Haftungsrechts in tatsächlichen Leistungsverbünden 156
a) Die Fragwürdigkeit des Leerlaufens vertragsbezogener Haftungsbeschränkungen in der tatsächlichen Leistungsbeziehung 156
b) Die konzeptionellen Schwierigkeiten der herkömmlichen Dogmatik mit den tatsächlichen Leistungsverhältnissen 157
c) Die Auswirkungen der konzeptionellen Schwierigkeiten für die Haftungsbegründung 158
4. Die herkömmlichen Vermeidestrategien 158
a) Die Einschränkung des deliktischen Haftungsschutzes durch Drittwirkung 158
b) Die für den vertraglichen Haftungsschutz verfolgten Differenzierungen 159
5. Programm für die weitere Darstellung 160
B. Grundlegung einer allgemeinen Unrechtshaftung innerhalb von Vertrags- und tatsächlichen Leistungsbeziehungen 161
I. Der derzeitige Status quo 161
1. Die Konkurrenz von vertraglicher und deliktischer Schadenshaftung innerhalb von Vertragsbeziehungen 161
a) Vertragliches Schadensersatzrecht 162
aa) Der schadensrechtliche Schutz der durch den Vertrag begründeten Primärleistungsansprüche 162
bb) Der schadensrechtliche Schutz von Erhaltungsinteressen in der Vertragsbeziehung durch Schutzpflichten 162
cc) Der Schutz des Erhaltungsinteresses durch Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Verletzung von Hauptleistungspflichten nach bisheriger Praxis 163
b) Die Funktion und der Anwendungsbereich des Deliktsrechts innerhalb von Vertragsbeziehungen 165
2. Das Konzept vertraglichen Drittschutzes in tatsächlichen Leistungsbeziehungen 166
a) Drittschadensliquidation 166
b) Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte 167
c) Culpa in contrahendo 167
3. Die Relevanz der Haftungsbegründung im tatsächlichen Leistungsverhältnis für die Drittwirkungsfrage 168
II. Die Irrelevanz der vertraglichen Bindung und ihres gesetzlichen Schutzes für den Schutz von Erhaltungsinteressen in Vertrags- und tatsächlichen Leistungsbeziehungen 169
1. Die Grenzen der vertraglichen Bindung 169
a) Der Schutz des Leistungsinteresses als gesetzliche Haftung und die Bedeutung der vertraglichen Bindung als Mittel der Rechtszuweisung 170
b) Die völlige Irrelevanz der vertraglichen Bindung für den Schutz von Erhaltungsinteressen 170
2. Die Irrelevanz des gesetzlichen Schutzes der vertraglichen Leistungsansprüche durch das Leistungsstörungsrecht für den Schutz von Erhaltungsinteressen 171
a) Der Schutz des positiven Interesses durch das Leistungsstörungsrecht bis zur Schuldrechtsmodernisierung 171
b) Der Schutz des negativen Interesses durch das Deliktsrecht 172
c) Die Übernahme der Differenzierungen durch die Schuldrechtsmodernisierung 173
d) Das Sonderproblem der „Mangelfolgeschäden“ 175
3. Konsequenzen für das Konzept vertraglichen Drittschutzes von Erhaltungsinteressen in der tatsächlichen Leistungsbeziehung 178
III. Die dem deliktischen Schutz im Prinzip homogene gesetzliche Unrechtshaftung in Vertrags- und tatsächlichen Leistungsbeziehungen 179
1. Der schadensrechtliche Schutz durch das gesetzliche Deliktsrecht innerhalb von Sonderverbindungen 182
a) Das § 823 I BGB vorgelagerte Substanzrecht 182
b) Die Zuordnungsentscheidung und ihre Darstellung 183
c) Die Rückführung der unmittelbaren und mittelbaren Verletzungen der in § 823 I BGB geschützten Rechtsgüter und Rechte auf eine einheitliche dogmatische Grundlage 184
2. Die Verfehltheit der Statuierung zusätzlicher Schutzpflichten zum Schutze der Rechte und Rechtsgüter des § 823 I BGB neben dem deliktischen Schutzsystem 186
a) „Vertragliche“ Integritätsschutzpflichten als Beschreibung des geschützten Substanzrechts 186
b) Die inhaltliche Identität der „vertraglichen“ Schutzpflichten und der deliktischen Verhaltenspflichten 187
aa) Die parallele Methode bei der Herausbildung von Schutzpflichten und deliktischen Verhaltenspflichten 187
bb) Keine inhaltliche Steigerung des Schutzes durch absolute Rechtsgüter schützende Schutzpflichten gegenüber deliktischen Verhaltenspflichten 188
cc) Keine Unterscheidung allgemeiner Rechtspflichten des Deliktsrechts von besonderen Schutzpflichten 190
dd) Die Diskussion um Ansprüche auf Erfüllung von Schutzpflichten als weiterer Beleg für die Identität der Schutzpflichten mit den deliktischen Verhaltenspflichten 190
c) Die Rechtsfolgenorientiertheit der h. M. 193
aa) Die Erfindung eines neuen Substanzrechts allein mit Blick auf die Rechtsfolgen 193
bb) Die Unzulänglichkeit der Vorgehensweise zur Begründung des erstrebten Ergebnisses 194
d) Folgerungen 196
3. Die prinzipielle Homogenität des deliktischen Vermögensschutzes und der vermögensschützenden Schutzpflichten 196
a) Die Unterschiedlichkeit der durch die positiven deliktischen Verhaltenspflichten und die Vermögensschutzpflichten geschützten Rechtspositionen als Legitimation für die Kreation neuer Substanzrechte 197
b) Die Homogenität der Verkehrspflichten zum Schutz der in § 823 I BGB genannten Positionen, des dem deliktischen Vermögensschutz zu Grunde liegenden Rechtswidrigkeitsurteils und der Vermögensschutzpflichten 198
c) Der allen Schadenshaftungen zu Grunde liegende materiale Haftungsgrund 201
d) Die Unhaltbarkeit der Identifizierung überpositiver Vermögensschutzpflichten als Schutzgesetze im Sinne des § 823 II BGB als Verstoß gegen die rechtspolitische Grundentscheidung des Gesetzes 201
e) Die Fehlsystematisierung durch die Lehre von den gesetzlichen Schutzpflichten 202
4. Die gesetzliche Unrechtshaftung für Schäden an Erhaltungsinteressen innerhalb vertraglicher Beziehungen 203
a) Die Erweiterung der Einstandspflicht der Vertragspartner zu einer allgemeinen Unrechtshaftung 204
aa) Grund und Grenzen der deliktischen Haftungsbeschränkungen 204
bb) Die Bedeutung der vertraglichen Beziehung als haftungsbegrenzendes Element 205
cc) Die systematische Verankerung der allgemeinen Unrechtshaftung 206
dd) Das Verhältnis der allgemeinen Unrechtshaftung zur Schutzpflichtdoktrin 206
b) Die Zurechnung fremden Fehlverhaltens in der Sonderverbindung, insbesondere über § 278 BGB 208
aa) Die Zurechnung nach § 278 BGB in der allgemeinen Unrechtshaftung 208
bb) Rechtsdogmatische Umsetzung in der allgemeinen Unrechtshaftung 210
cc) Der Vergleich mit der Schutzpflichtkonzeption 210
5. Die gesetzliche Unrechtshaftung für Schäden an Erhaltungsinteressen innerhalb tatsächlicher Leistungsbeziehungen 211
a) Die Bedeutung des tatsächlichen Leistungskontakts als haftungsbegrenzendes Element 212
b) Der Schutz von Erhaltungsinteressen in der tatsächlichen Leistungsbeziehung durch die homogene gesetzliche Unrechtshaftung 213
c) Die Anwendung des § 278 BGB im tatsächlichen Leistungsverhältnis 213
d) Fazit 213
6. Die Neuregelung durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts 214
a) Die Kernpunkte der Neuregelung 215
aa) Die Übernahme der Schutzpflichtdoktrin in das geschriebene Recht 215
bb) Die Teilkodifizierung des vertraglichen Drittschutzes in § 311 III BGB 216
cc) Die Rückführung des schadensrechtlichen Schutzes von Leistungs- und Erhaltungsinteressen auf eine einheitliche Anspruchsgrundlage 216
b) Kritik an der dogmatischen Konzeption 218
aa) Die kategoriale Verschiedenheit des in § 280 BGB vereinheitlichten Haftungsschutzes 218
bb) Die Übernahme des dogmatischen Fehlschlusses der Schutzpflichtdoktrin in das geschriebene Recht 220
cc) Die Defizite des § 311 III BGB 222
dd) Fazit 223
c) Die sachliche Berechtigung des mit der Übernahme der Schutzpflichtkonzeption verbundenen Anliegens 223
d) Die fortbestehende rechtstheoretische Legitimation des hier verfolgten dogmatischen Alternativkonzepts 224
aa) Die Differenzierungen in der Rechtstheorie des 19. Jahrhunderts 224
bb) Gesetzgebung und dogmatische Aufbereitung des Rechtsstoffs 226
cc) Fazit 227
7. Ergebnis 228
C. Zentrale Folgerungen für die Drittwirkung relativer Haftungsbeschränkungen in tatsächlichen Leistungsverhältnissen 228
I. Die tiefere Legitimation der Drittwirkungen von Haftungsbeschränkungen in tatsächlichen Leistungsverhältnissen 229
1. Die faktische Verschärfung der Integritätshaftung in der tatsächlichen Leistungsbeziehung gegenüber der Vertragsbeziehung 229
2. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen als mögliche Kompensation der faktischen Haftungsverschärfung 230
a) Drittwirkung zulasten des Leistungsempfängers 230
b) Drittwirkung zugunsten des leistenden Schädigers 230
II. Die einheitliche Entscheidung über die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen und deren Einordnung als gesetzlicher Eingriff in originäre Drittrechte 231
1. Die notwendig einheitliche Entscheidung in der Drittwirkungsfrage 231
2. Die Drittwirkung als gesetzlicher Eingriff in originäre Drittrechte 232
III. Folgerungen aus der Homogenität der Schadenshaftung auf Erhaltungsinteressen für die inhaltliche Reichweite von Haftungsbeschränkungen 234
1. Die Verfehltheit einer nach „vertraglichen“ und deliktischen Anspruchsgrundlagen differenzierenden Anwendung verjährungsverkürzender Normen 235
a) Die Praxis zu den besonderen Verjährungsfristen des vertraglichen BGB-Schuldrechts, insbesondere zur kurzen Verjährung im Kaufrecht 236
aa) Die differenzierende Verjährungsentscheidung der herkömmlichen Praxis 236
bb) Die Verjährung nach § 477 BGB a. F. insbesondere 236
cc) Die neue Vorschrift des § 438 BGB 237
b) Kritik 238
aa) Die Willkür einer „doppelten“ Verjährungsentscheidung im Allgemeinen 238
bb) Die Widersprüche im Kaufrecht 239
c) Der zutreffende Lösungsansatz 241
aa) Allgemeine Grundsätze 241
bb) Der Anwendungsbereich der kurzen kaufrechtlichen Fristen 242
2. Die parallelen Friktionen bei Beschränkungen der Haftung für Erhaltungsinteressen durch besondere gesetzliche oder vertragliche Verschuldensmaßstäbe 243
a) Der theoretische Stand der Rechtspraxis zur Reichweite der gemilderten Verschuldensmaßstäbe 244
b) Der zutreffende Lösungsansatz 244
3. Die neueren Tendenzen zur Überwindung konstruktiver Unterscheidungen nach vertraglichem und deliktischem Schutz von Erhaltungsinteressen 245
a) Besondere Verjährungsnormen 245
aa) Die Vermeidung differenzierender Anwendung des § 438 BGB auf Mangelfolgeschäden 246
bb) Das „Kurieren am Symptom“ durch die neuere Gesetzgebung: § 439 HGB 247
b) Besondere Verschuldensmaßstäbe: § 434 I HGB 248
c) Die allgemeine Tendenz zur Angleichung der Rechtsfolgen von „vertraglichem Integritätsschutz“ und Delikt 249
4. Ergebnisse 250
a) Das „Kurieren am Symptom“ als Beleg für die Vorzugswürdigkeit des Konzepts homogener Schadenshaftung 250
b) Der Zwang zur einheitlichen Anwendung der Haftungsbeschränkungen 251
D. Drittwirkung relativer Haftungsbeschränkungen zulasten des geschädigten Empfängers im tatsächlichen Leistungsverhältnis 251
I. Drittwirkung gesetzlicher Haftungsbeschränkungen zulasten des Empfängers 252
1. Keine bewusste gesetzgeberische Entscheidung gegen die Geltung im tatsächlichen Leistungsverhältnis 252
2. Weichenstellung nach der Art der Haftungsbeschränkung 253
3. Die Legitimation der Drittwirkung im tatsächlichen Leistungsverhältnis und die Maßgeblichkeit der Normauslegung 255
a) Die Irrelevanz der vertraglichen Bindung für die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen 255
b) Der Ausschluss von Drittwirkungen durch eine auf Vertragsverhältnisse bezogene Teleologie gesetzlicher Haftungsbeschränkungen 256
4. Die Drittwirkung vor dem Hintergrund der gegenläufigen Interessen der Haftungsparteien 258
a) Das berechtigte Interesse des Leistenden an der Überschaubarkeit der drohenden Schadenshaftung 259
b) Das Interesse des Geschädigten an der Erhaltung ungeschmälerten Haftungsschutzes 260
aa) Die Akzeptanz des Sonderkontakts durch den Leistungsempfänger 260
bb) Der Schutz der Privatautonomie des Leistungsempfängers 260
5. Zwischenergebnis 262
II. Drittwirkung haftungsbeschränkender Allgemeiner Geschäftsbedingungen zulasten des Empfängers 262
1. Teleologische und ökonomische Begründung einer Drittwirkung 263
a) Die Bedeutung der Teleologie haftungsbeschränkender Geschäftsbedingungen 263
aa) Die „sachlich-gegenständliche“ Einschlägigkeit haftungsverkürzender Geschäftsbedingungen auch im tatsächlichen Leistungsverhältnis 264
bb) Einschränkungen 264
b) Die ökonomische Bedeutung der Drittwirkung für den Leistenden 265
2. Die Drittwirkung als Eingriff in die Privatautonomie des Geschädigten 266
a) Mögliche Einwände gegen die Drittwirkung 266
aa) Die Verknüpfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vertraglicher Bindung durch das AGBG bzw. §§ 305 ff. BGB 267
bb) Die Bedeutung der Einbeziehungsvereinbarung für die Drittwirkung 268
b) Die prinzipielle Relativierung der Einwände 269
c) Die Struktur des vertragslosen Leistungsaustausches und ihre Bedeutung für die Drittwirkung 271
aa) Das Fehlen der Einbeziehungsvereinbarung in den tatsächlichen Leistungsverhältnissen als Folge des generellen Verzichts auf rechtsgeschäftlichen Kontakt 271
bb) Die Bedeutung des Verzichts auf rechtliche Bindung in den faktischen Leistungsverhältnissen 272
cc) Keine Abhilfe durch eine positive rechtsgeschäftliche In-Geltung-Setzung im tatsächlichen Leistungsverhältnis 273
dd) Die prinzipielle Lösung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schuldvertrag und Einbeziehungsvereinbarung 273
d) Einschränkungen der Drittwirkung 274
aa) Verhandlungskontakt im tatsächlichen Leistungsverhältnis 274
bb) Zumutbarkeit von Verhandlungskontakt im tatsächlichen Leistungsverhältnis 277
e) Die tiefere Legitimation der Drittwirkung 277
3. Das Instrumentarium zum Schutz des der Drittwirkung unterworfenen Geschädigten 279
a) Die judizielle Inhaltskontrolle 279
b) Die Möglichkeit der Abwehrklausel 280
4. Zwischenergebnis 280
III. Drittwirkung individualvertraglicher Haftungsabreden zulasten des Empfängers 281
1. Teleologische und ökonomische Betrachtung 281
a) Die „sachlich-gegenständliche“ Einschlägigkeit auch im tatsächlichen Leistungsverhältnis 281
b) Die eingeschränkte wirtschaftliche Bedeutung der individualvertraglichen Haftungsabreden 282
2. Der Schutz der Privatautonomie des Geschädigten als wesentlicher Einwand gegen die Drittwirkung 282
a) Die Bedeutung des rechtsgeschäftlichen Elements 282
b) Die Struktur mehrseitiger Leistungsbeziehungen und ihre Bedeutung für die Drittwirkung 283
c) Die fehlende judizielle Inhaltskontrolle individualvertraglicher Haftungsabreden 284
3. Die Legitimation der Drittwirkung nach § 242 BGB 285
4. Zwischenergebnis 286
IV. Die Notwendigkeit einer Konkretisierung der bisherigen Überlegungen 286
E. Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen zulasten des Leistungsempfängers in einzelnen tatsächlichen Leistungsbeziehungen 287
I. Die mittelbare Stellvertretung 287
1. Die erweiterte Schadenshaftung im Ausführungsverhältnis bei mittelbarer Stellvertretung 287
a) Der Ausgangspunkt der überkommenen Auffassung 287
b) Die Drittschadensliquidation bei mittelbarer Stellvertretung 288
c) Die zutreffende dogmatische Einordnung des über die Drittschadensliquidation gewährten Integritätsschutzes 289
2. Die Drittwirkung von gesetzlichen Haftungsbeschränkungen und haftungsverkürzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei mittelbarer Stellvertretung 290
a) Die teleologische und ökonomische Begründung der Drittwirkung 290
b) Die tiefere Rechtfertigung der Drittwirkung vor dem Schadensabwendungsinteresse des Geschädigten 291
c) Die Drittwirkung als Konsequenz der Sonderhaftung im Ausführungsverhältnis 292
d) Ergebnis 293
3. Die Drittwirkung haftungsverkürzender Normen oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei mittelbarer Stellvertretung in der Rechtspraxis, insbesondere bei Speditionsverhältnissen 294
a) Die so genannten vertraglichen Schadensersatzansprüche 295
b) Die deliktischen Ansprüche 296
c) Exemplarische Bewertung der Judikatur zur Drittwirkung bei deliktischen Ansprüchen des Interessenten 298
d) Neuregelung durch das Transportrechtsreformgesetz: § 434 II HGB 301
4. Die Probefahrtentscheidung und die Drittwirkung individualvertraglicher Haftungsabreden 302
a) Die Probefahrtentscheidung BGH, NJW 1979, 643 302
b) Überlegungen zur Drittwirkung haftungsverkürzender Individualabreden bei mittelbarer Stellvertretung 304
aa) Drittwirkung wegen widersprüchlichen Verhaltens 304
bb) Die Voraussetzungen im Einzelnen 305
II. Die Fälle vertraglicher Obhutspositionen über gläubigerfremde Sachen 306
1. Die Annahme einer Sonderverbindung zwischen Schädiger und Eigentümer in den Obhutsfällen 307
a) Übersicht 307
b) Der tatsächliche Sonderkontakt zwischen Vertragsschuldner und Eigentümer 307
c) Die privatautonome Entscheidung der Haftungsparteien für den Sonderkontakt 308
aa) Die privatautonome Entscheidung des Vertragsschuldners 308
bb) Die privatautonome Entscheidung des Eigentümers 309
cc) Differenzierungen 309
(a) Vom Eigentümer ausdrücklich konsentierter, insbesondere ihn wirtschaftlich begünstigender Sonderkontakt 309
(b) Keine Sonderverbindung bei Abhandenkommen der Sache 310
(c) Grenzfall: Duldung des Vertragsschlusses und des Sonderkontakts durch den Eigentümer 310
2. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen in Fällen einverständlichen, insbesondere den Eigentümer wirtschaftlich begünstigenden Sonderkontakts 311
a) Grundsatz: Gleichbehandlung mit der mittelbaren Stellvertretung 311
b) Gesetzliche und vorformulierte Haftungsbeschränkungen 311
aa) Die teleologische und ökonomische Begründung 312
bb) Die Rechtfertigung der Drittwirkung vor dem Schadensabwendungsinteresse des Eigentümers 313
c) Die Drittwirkung individualvertraglicher Haftungsabreden 313
3. Keine Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen bei Abhandenkommen der Sache 314
4. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen bei bloßer Duldung des Vertragsschlusses und des Sonderkontakts durch den Eigentümer 314
5. Insbesondere: Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen in Obhutsfällen aus dem Transportrecht 316
a) Allgemeine Grundsätze für das gesamte Transportrecht 317
b) Neuregelung durch das Transportrechtsreformgesetz 318
aa) Die Positivierung der allgemeinen Regeln über die Drittwirkung in Obhutsfällen durch § 434 II HGB 318
bb) Der Schutz des guten Glaubens des Frachtführers in § 434 II 2 HGB 319
c) Beispiele aus der Judikatur 319
aa) AG Köln, NJW 1976, 2076 320
bb) OLG Breslau, JW 1924, 1185 321
6. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen in sonstigen Obhutsfällen 322
a) Einlagerung von Eigentum der Tochtergesellschaft 322
b) Probefahrt mit einem fremden Kraftfahrzeug 323
c) Weitergabe des Mietgebrauchs durch den Mieter 323
d) Verleihung des Sicherungsguts durch den Sicherungsgeber 325
III. Die Fälle des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte 326
1. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen im Bereich der Gutachterhaftung 327
a) Die Verfehltheit der bisherigen Lösungsversuche zur Drittwirkungsfrage 329
aa) Die rechtsgeschäftliche Lösung bei Canaris 331
bb) Die Differenzierungen bei Weber 331
b) Die Dritthaftung der Gutachter als gesetzliche Einstandspflicht kraft tatsächlicher Leistungsbeziehung 332
aa) Die rechtsdogmatische Einordnung der Dritthaftung 333
bb) Besonderheiten in der Pflichtprüfungsentscheidung 333
c) Wirkung der Haftungsordnung des Gutachtenvertrags zulasten dritter Nutzer: Grundsätze und erste Klärungen 335
d) Die Drittwirkung gesetzlicher Haftungsbeschränkungen im Rahmen der Gutachterhaftung, insbesondere die Anwendbarkeit des § 323 II HGB zulasten des Geschädigten in BGHZ 138, 257 335
e) Die Drittwirkung vorformulierter vertraglicher Haftungsbeschränkungen im Rahmen der Gutachterhaftung 338
aa) Der Steuerberaterfall BGH, NJW 1987, 1758 und die prinzipielle Kritik an dessen Weichenstellung 339
bb) Möglichkeit und Grenzen der Drittwirkung haftungsbeschränkender Geschäftsbedingungen, insbesondere im Steuerberaterfall 340
f) Drittwirkung des Arglist- oder Mitverschuldenseinwands in BGHZ 127, 378 und BGH, NJW 1998, 1059? 343
g) Wirkung individualvertraglicher Haftungsabreden des Gutachters zulasten des dritten Nutzers 346
2. Die Drittwirkung von Haftungsbeschränkungen in den klassischen Fällen drittschützender Verträge bei Personen- und Sachschäden 347
a) Folgerungen aus dem Konzept homogener Unrechtshaftung in der Sonderverbindung 347
b) Die Drittwirkung der Haftungsbeschränkung im Gerüstfall BGHZ 56, 269 348
aa) Einige Stichworte zur Haftungsbegründung 348
bb) Der gegenständliche Anwendungsbereich der Freizeichnungsklausel als Vorfrage für die Drittwirkung der Bestimmung 349
cc) Die Bedeutung des § 619 BGB 350
dd) Die Anwendung der Freizeichnung des Bestellers zulasten des Subunternehmers in BGHZ 56, 269 351
ee) Ergebnis 354
IV. Der Einsatz von Erfüllungsgehilfen bei Durchführung des vertraglichen Leistungsprogramms 355
1. Die Direkthaftung von Erfüllungsgehilfen 355
a) Gegenwärtiger Stand 355
b) Die Sonderhaftung des Erfüllungsgehilfen im tatsächlichen Leistungsverhältnis 357
aa) Allgemeines 358
bb) Besonderheiten bei abhängigen Erfüllungsgehilfen, vor allem bei Arbeitnehmern 359
2. Die Drittwirkung gesetzlicher Haftungsbeschränkungen und haftungsverkürzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Erfüllungsgehilfenfällen 360
a) Die Grundlinien der hier vertretenen Position 360
b) Die Gegenposition des Reichsgerichts 362
c) Die Bedeutung der Zurechnung nach § 278 BGB 364
aa) Ratio legis 364
bb) Legitimation der Direkthaftung von Erfüllungsgehilfen trotz § 278 BGB 364
cc) Folgerungen für die Drittwirkung 365
d) Ergebnis 366
3. Drittwirkung der arbeitsrechtlichen Haftungsreduktionen? 366
a) Der dogmatische Gehalt der Haftungsbeschränkung im Arbeitsverhältnis 367
b) Die Ausgrenzung des Problems der Arbeitnehmeraußenhaftung aus der hier verfolgten Thematik 368
4. Die Drittwirkung in den Mehrpersonenverhältnissen des Transportrechts 369
a) Die Drittwirkung bei der „vertraglichen“ Haftung über die Drittschadensliquidation 370
b) Die Drittwirkung bei Deliktsansprüchen 371
aa) Binnenschifffahrtsrecht bis zum Transportrechtsreformgesetz 371
bb) Straßentransportrecht 372
c) Die neue Rechtslage nach dem Transportrechtsreformgesetz 373
aa) Die Anerkennung einer Sonderhaftung des ausführenden Frachtführers gegenüber dem Versender durch § 437 HGB 374
bb) Die Einwendungskonzeption des § 437 HGB 374
cc) Bedenken gegen die Einwendungskonzeption des § 437 HGB 375
dd) Teleologische Reduktion des § 437 HGB 377
F. Drittwirkung relativer Haftungsbeschränkungen zugunsten Dritter 378
I. Die Erfüllungsgehilfenfälle als alleiniges Anwendungsgebiet der Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter 378
1. Die Auffassung in Rechtsprechung und Literatur 378
2. Nähere Begründung für die Beschränkung möglicher Drittbegünstigung auf Erfüllungsgehilfen 379
II. Keine Drittwirkung zugunsten aller Erfüllungsgehilfen des privilegierten Schuldners 380
1. Die für eine Drittwirkung zugunsten aller Erfüllungsgehilfen des Schuldners angeführten Argumente 381
a) Die besondere Haftungssituation des Erfüllungsgehilfen 381
b) Die für die Drittwirkung gezogenen Folgerungen 382
2. Keine Einbeziehung selbstständiger Erfüllungsgehilfen in haftungsbeschränkende Geschäftsbedingungen des Vertragsschuldners 383
a) Ausgangspunkt 383
b) Die Eigenständigkeit der den Erfüllungsgehilfen treffenden Einstandspflicht 384
c) Die eigene privatautonome Ausgestaltung des Leistungskontakts durch selbstständige Erfüllungsgehilfen 385
3. Keine Einbeziehung selbstständiger Erfüllungsgehilfen in gesetzliche Haftungsbeschränkungen des Vertragsschuldners 387
a) Geltung der Haftungsnormen auch im Innenverhältnis des Erfüllungsgehilfen 387
b) Keine generelle Drittwirkung in den übrigen Fällen 388
4. Drittwirkung zugunsten aller Erfüllungsgehilfen zur Vermeidung einer Besserstellung des Vertragsgläubigers bei Gehilfeneinsatz? 389
5. Exemplarische Judikate 390
a) BGH, NJW 1995, 1150 391
b) Der Kühlhausfall des Reichsgerichts 392
III. Drittwirkung zugunsten abhängiger Erfüllungsgehilfen zum Ausgleich eines Defizits an Privatautonomie 393
1. Die Einbeziehung von Arbeitnehmern in die Haftungsregelungen des Hauptvertrags 393
a) Die Haftungssituation von Arbeitnehmern im Außenverhältnis 393
b) Die Bedeutung der arbeitsvertraglichen Bindung 394
aa) Die defizitäre Ausgestaltung der schädigenden Interaktion durch den Arbeitsvertrag 394
bb) Die Eingliederung der Arbeitnehmer in fremde Wirtschaftskontakte 395
cc) Folgerungen für die Arbeitnehmeraußenhaftung 395
c) Die Einbeziehung der Arbeitnehmer in das Haftungsregime des Hauptvertrags 396
d) Ergebnis 399
2. Einschränkungen 400
3. Die personale Reichweite der entwickelten Drittwirkung 401
a) Grundsatz 401
b) Der exemplarische Charakter der Rechtsprechung des BGH zum Binnenschifffahrtsrecht 402
c) Die Entscheidung BGH, NJW 1995, 2991 403
aa) Die Differenzierung zwischen Spedition und Frachtgeschäft 403
bb) Die Einbeziehung des Frachtführers in die Haftungsbeschränkung des § 64 ADSp a. F. bei Frachtgeschäft 404
d) Drittwirkung bei enger persönlicher Verbindung zum Erfüllungsgehilfen 406
aa) Gründe für die Erweiterung der Drittwirkung 406
bb) Exemplarische Judikatur 407
e) Erweiterung der Drittwirkung über die Fälle enger persönlicher Verbindung zum Erfüllungsgehilfen hinaus 409
IV. Drittwirkung zugunsten von Erfüllungsgehilfen im Transportrecht 411
1. Internationaler Straßentransport: Art. 28 II CMR 412
a) OLG Frankfurt, VersR 1983, 141 412
b) Sonderregelung durch Art. 28 II CMR? 414
2. Die Rechtslage im Seefrachtrecht am Beispiel des § 607 a II HGB 415
3. Die Rechtslage im Luftfrachtrecht 417
4. Die Rechtslage im HGB-Frachtrecht nach dem Transportrechtsreformgesetz 418
a) Die Einbeziehung der Leute in die Haftungsordnung des Frachtvertrags durch § 436 HGB 418
b) Die Drittwirkung zugunsten ausführender Frachtführer in § 437 HGB 419
G. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 420
Literaturverzeichnis 426
Sachwortverzeichnis 441