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Der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO

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Kraayvanger, J. (2004). Der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51427-4
Kraayvanger, Jan. Der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51427-4
Kraayvanger, J (2004): Der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51427-4

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Der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO

Kraayvanger, Jan

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 956

(2004)

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Abstract

Das zentrale Merkmal, welches im Rahmen des § 40 I 1 VwGO über die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs entscheidet, ist neben der Streitigkeit öffentlichen Rechts der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit. Obwohl dieser zurückreicht bis in die Zeit des Deutschen Bundes und darüber hinaus auch Eingang in die Weimarer Reichsverfassung gefunden hat, ist sein Inhalt bis heute umstritten. Die heute vorherrschende Meinung, wonach eine Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art (nur) dann vorliegen soll, wenn unmittelbar am Verfassungsleben beteiligte Faktoren über die Auslegung und Anwendung von Verfassungsrecht streiten, harrt bis heute ihrer dogmatischen Begründung und überzeugt im übrigen bereits deshalb nicht, weil ihre Vertreter selbst diese stringente Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht durchhalten und die Klage eines Bürgers gegen ein formelles Gesetz ebenfalls als verfassungsrechtlich qualifizieren.

Der Verfasser handelt zunächst das bislang in Rechtsprechung und Literatur vertretene Meinungsspektrum zur Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit ab und deckt Schwächen auf. Sodann analysiert er die Voraussetzungen der verfassungsrechtlichen Streitigkeiten des Grundgesetzes und der Landesverfassungen, insbesondere des Organstreits, des verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streits sowie der abstrakten Normenkontrolle und stellt sie anhand zahlreicher Fallbeispiele dar. Diese normativ ausgestalteten verfassungsrechtlichen Streitigkeiten dienen ihm als Grundlage für die Definition der verfassungsrechtlichen Streitigkeit i. S. d. § 40 I 1 VwGO. Aus dem Organstreitverfahren sowie dem verfassungsrechtlichen Bund-Länder-Streit folgt, dass eine verfassungsrechtliche Streitigkeit stets dann vorliegt, wenn unmittelbar über eine verfassungsrechtliche Kompetenz eines Verfassungsrechtssubjekts gestritten wird.

Darüber hinaus ergibt sich aus der abstrakten Normenkontrolle, dass auch die prinzipale Normenkontrolle sowie die Normenerlassklage stets verfassungsrechtlicher Natur sind. Daran anschließend wird der besonders umstrittenen Fallgruppe der verfassungsrechtlichen Streitigkeiten mit Bürgerbeteiligung ein eigenes Kapitel gewidmet, in welchem zahlreiche Fallbeispiele abgehandelt werden. Abschließend geht Jan Kraayvanger auf die Rechtsschutzproblematik bei verfassungsrechtlichen Klagen eines Bürgers ein und plädiert für einen erweiterten Anwendungsbereich der Verfassungsbeschwerde.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Kapitel I: Einführung 13
A. Die Relevanz des Begriffs der verfassungsrechtlichen Streitigkeit i. S. d. § 40 I 1 VwGO 13
B. Ziel und Aufbau der vorliegenden Arbeit 15
Kapitel II: Formelle oder materielle Definition des Begriffs der verfassungsrechtlichen Streitigkeit? 17
A. Das formelle Verständnis des Begriffs der verfassungsrechtlichen Streitigkeit 17
B. Das materielle Verständnis des Begriffs der verfassungsrechtlichen Streitigkeit 17
C. Entscheidung zugunsten des materiellen Ansatzes 18
Kapitel III: Überblick über den Meinungsstand zur materiellen Definition des Begriffs der verfassungsrechtlichen Streitigkeit 22
A. Die Theorie von der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit 22
B. Die „Kern“-Theorien 24
C. Der vermittelnde Standpunkt 26
D. Die materielle Subjektstheorie 27
E. Der Definitionsansatz Schenkes 28
F. Die Rechtsprechung des BVerfG 29
G. Die Rechtsprechung des BVerwG 32
H. Die unterinstanzliche Rechtsprechung 33
I. Fazit 34
Kapitel IV: Die Definition des Begriffs der verfassungsrechtlichen Streitigkeit 35
A. Die historische Entwicklung des Begriffs der verfassungsrechtlichen Streitigkeit 35
I. Der Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit in der Weimarer Reichsverfassung 35
II. Die Manifestation der Lehre Thomas im Grundgesetz und in den Landesverfassungen 36
III. Übertragbarkeit der Definition Thomas auf die „Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art“ i. S. d. § 40 I 1 VwGO? 39
B. Die Relevanz der Rechtsnatur der Streitbeteiligten für die Bestimmung des Begriffs der verfassungsrechtlichen Streitigkeit i. S. d. § 40 I 1 VwGO 45
C. Die Relevanz der Rechtsnatur der streitentscheidenden Normen für die Bestimmung des Begriffs der verfassungsrechtlichen Streitigkeit i. S. d. § 40 I 1 VwGO 46
D. Die eigene Definition des Begriffs der verfassungsrechtlichen Streitigkeit 49
Kapitel V: Das Wesen der verfassungsrechtlichen Streitigkeit i. S. d. § 40 I 1 VwGO 52
A. Die im Grundgesetz und den Landesverfassungen normierten verfassungsrechtlichen Streitigkeiten i. S. d. § 40 I 1 VwGO 53
I. Die verfassungsrechtlichen Streitigkeiten im Sinne der Lehre Thomas 53
II. Sonstige verfassungsrechtliche Streitigkeiten des Grundgesetzes und der Landesverfassungen 55
B. Die Voraussetzungen der im Grundgesetz und den Landesverfassungen normierten verfassungsrechtlichen Streitigkeiten i. S. d. § 40 I 1 VwGO 58
I. Der Organstreit 59
1. Die im Organstreit parteifähigen Rechtssubjekte 59
2. Die rechtliche Beziehung zwischen den streitbeteiligten Verfassungsrechtssubjekten 64
a) Der Streitigkeit muss ein verfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zugrunde liegen 64
b) Es muss unmittelbar um formelles Verfassungsrecht gestritten werden 66
c) Sonderfall: Streitigkeiten über Bestimmungen der Geschäftsordnungen 70
d) Es muss über materielles Verfassungsrecht innerhalb der formellen Verfassung gestritten werden 72
e) Das verfassungsrechtliche Rechtsverhältnis muss Hauptgegenstand des Rechtsstreits sein 75
f) Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung muss nicht dargelegt sein 78
g) Verfassungsrechtliche Streitigkeiten kraft Sachzusammenhangs 79
II. Der Bund-Länder-Streit nach Art. 93 I Nr. 3 GG 79
1. Die Voraussetzungen für einen Bund-Länder-Streit nach Art. 93 I Nr. 3 GG 80
2. Anwendungsfälle des Bund-Länder-Streits nach Art. 93 I Nr. 3 GG 81
a) Weisungen 81
b) Die Verwaltungshaftung nach Art. 104 a V 1 Hs. 2 GG 83
C. Rückschlüsse aus den im Grundgesetz und den Landesverfassungen normierten verfassungsrechtlichen Streitigkeiten auf den Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit i. S. d. § 40 I 1 VwGO 86
I. Der „amputierte“ Organstreit 86
1. Die Statthaftigkeitsvoraussetzungen des Organstreits 86
2. Der Einfluss des Organstreits auf das Wesen der verfassungsrechtlichen Streitigkeit 87
a) Es wird nicht über die Ausübung einer formell-materiell verfassungsrechtlichen Kompetenz eines Verfassungsrechtssubjekts gestritten 87
aa) Die Kompetenz entstammt unmittelbar einem einfachen Gesetz und ist auch nicht zum materiellen Verfassungsrecht zu zählen 87
bb) Die Kompetenz entstammt unmittelbar einem einfachen Gesetz, ist jedoch zum materiellen Verfassungsrecht zu zählen 87
cc) Die Kompetenz entstammt der formellen Verfassung, ist jedoch nicht zum materiellen Verfassungsrecht zu zählen 89
dd) Die Kompetenz entstammt der formellen Verfassung, berechtigt und verpflichtet jedoch ein Nichtverfassungsrechtssubjekt 90
ee) Sonderfall: Für die Kompetenz gibt es keine Rechtsgrundlage 91
ff) Zwischenergebnis 91
b) Es wird nicht über die Verletzung eines formell-materiell verfassungsrechtlichen Rechts eines Verfassungsrechtssubjekts gestritten 92
aa) Das mutmaßlich verletzte Recht ist nicht formell-materiell verfassungsrechtlicher Natur 92
bb) Das Recht entstammt der formellen Verfassung, berechtigt jedoch ein Nichtverfassungsrechtssubjekt 92
cc) Zwischenergebnis 93
c) Fazit 94
II. Der „amputierte“ Bund-Länder-Streit nach Art. 93 I Nr. 3 GG 95
1. Die Statthaftigkeitsvoraussetzungen des Bund-Länder-Streits nach Art. 93 I Nr. 3 GG 95
2. Der Einfluss des Bund-Länder-Streits nach Art. 93 I Nr. 3 GG auf das Wesen der verfassungsrechtlichen Streitigkeit 95
a) Es wird nicht über die Ausübung einer materiell verfassungsrechtlichen Kompetenz gestritten 95
b) Es wird nicht über die Verletzung eines materiell verfassungsrechtlichen Rechts des Bundes bzw. eines Bundeslands gestritten 96
aa) Das mutmaßlich verletzte Recht des Bundes bzw. des Bundeslands zählt nicht zu den materiell verfassungsrechtlichen Rechten 96
bb) Das mutmaßlich verletzte Recht zählt zum materiellen Verfassungsrecht, berechtigt jedoch nicht den Bund bzw. ein Bundesland 96
c) Fazit 97
III. Der Zwischenländerstreit 98
IV. Zusammenfassung der bislang gewonnenen Erkenntnisse für den Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit i. S. d. § 40 I 1 VwGO 99
V. Rückschlüsse aus den verfassungsrechtlichen Normenkontrollverfahren auf den Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit 101
1. Die prinzipale Normenkontrolle formeller Gesetze 101
2. Die Klage auf Erlass eines formellen Gesetzes 102
3. Die prinzipale Normenkontrolle untergesetzlicher Rechtsnormen 103
4. Die Klage auf Erlass untergesetzlicher Rechtsnormen 111
VI. Rückschlüsse aus den übrigen verfassungsrechtlichen Streitigkeiten des Grundgesetzes auf den Begriff der verfassungsrechtlichen Streitigkeit i. S. d. § 40 I 1 VwGO 112
VII. Fazit 113
Kapitel VI: Verfassungsrechtliche Streitigkeiten mit Beteiligung eines Nichtverfassungsrechtssubjekts 114
A. Öffentlichkeitsarbeit der Regierung 114
I. Die Darstellung der Regierungspolitik im Wahlkampf 114
II. Warnungen der Regierung 117
B. Widerruf politischer Meinungsäußerungen von Verfassungsorganen im interparlamentarischen Bereich 118
C. Die Klage eines Bürgers gegen die Durchführung von Tiefflügen 120
D. Die Klage eines Bürgers auf bzw. gegen die Auflösung des Bundestags 120
E. Die Parlamentarische Wahlprüfung 120
F. Streitigkeiten im Vorfeld von Parlamentswahlen 121
I. Die Klage auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, bzw. auf Erteilung eines Wahlscheins 123
II. Streitigkeiten um die Aufstellung der Wahlkreis- und Listenkandidaten 124
III. Streitigkeiten um die Anerkennung als Partei durch den Bundeswahlausschuss 125
IV. Streitigkeiten um die Festsetzung des Wahltermins 125
V. Streitigkeiten über die Einteilung der Wahlkreise 126
VI. Streitigkeiten um die Besetzung der Wahlausschüsse und Wahlvorstände 126
G. Volksbegehren und Volksentscheide am Beispiel der Gesetzgebung des Landes Baden-Württemberg 127
I. Streitigkeiten über den Ausgang eines Volksbegehrens oder Volksentscheids 129
II. Streitigkeiten über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens oder Volksentscheids 131
III. Streitigkeiten über die Bestimmung des Wahltags 132
IV. Streitigkeiten über die Modalitäten eines Volksbegehrens oder Volksentscheids 132
H. Schlichte Parlamentsbeschlüsse 135
I. Aufforderungen an die Regierung 135
II. Die Festsetzung der Hauptstadt 136
III. Die Feststellung des Verteidigungsfalls und die Ausübung des Misstrauensvotums 137
IV. Immunitätsentscheidungen 137
V. Die Feststellung des Haushaltsplans 138
I. Untersuchungsausschüsse am Beispiel des Landes Baden-Württemberg 138
I. Streitigkeiten um die Rechtmäßigkeit eines Einsetzungsbeschlusses 138
II. Streitigkeiten über Maßnahmen des Untersuchungsausschusses, welche der richterlichen Anordnung bedürfen 139
III. Streitigkeiten über Maßnahmen des Untersuchungsausschusses, welche dieser selbst anordnen kann 140
1. Die Klage eines Bürgers gegen die Aufforderung auf Herausgabe bestimmter Unterlagen 140
2. Die Klage eines Bürgers gegen die Anforderung von Akten bei der Regierung oder einer Behörde 142
IV. Fazit 143
V. Ergänzung: Streitigkeiten zwischen dem Untersuchungsausschuss und der Regierung um die Erteilung einer Aussagegenehmigung 143
J. Rechtsschutz einer Gemeinde im Anhörungsverfahren bei Gebietsreformen in Baden-Württemberg 144
Kapitel VII: Rechtsschutz des Bürgers in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten 146
A. Der Justizgewährleistungsanspruch in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten 146
I. Die „öffentlichen Gewalt“ i. S. d. Art. 19 IV 1 GG 146
II. Keine Beschränkung des Art. 19 IV GG auf fachgerichtlichen Rechtsschutz 149
III. Fazit 150
B. Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten 150
I. Der begrenzte Prüfungsumfang der Verfassungsbeschwerde 152
1. Rechtsschutz gegen verfassungsrechtliche Akte 153
a) Rechtsschutz gegen verfassungsrechtliche Akte auf Bundesebene 153
b) Rechtsschutz gegen verfassungsrechtliche Akte auf Landesebene 153
2. Rechtsschutz gegen das Unterlassen verfassungsrechtlicher Akte 154
a) Rechtsschutz vor Verstößen gegen grundgesetzlich begründete Leistungsansprüche auf die Vornahme verfassungsrechtlicher Akte 154
b) Rechtsschutz vor Verstößen gegen unterhalb des Grundgesetzes begründete Leistungsansprüche auf die Vornahme verfassungsrechtlicher Akte 155
II. Die Befristung des § 93 III BVerfGG 157
III. Das Annahmeerfordernis des § 93 a BVerfGG 157
IV. Fazit 157
Kapitel VIII: Zusammenfassung 158
Literaturverzeichnis 160
Sachwortverzeichnis 168