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Mehdorn, I. (2004). Der Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51320-8
Mehdorn, Ilka. Der Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51320-8
Mehdorn, I (2004): Der Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51320-8

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Der Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten

Mehdorn, Ilka

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 307

(2004)

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Abstract

Die interne Schuldenverteilung gesamtschuldnerisch haftender Eheleute ist in § 426 BGB nicht geregelt. Ausdrückliche Vereinbarungen sind selten. Die Autorin ordnet die umfangreiche Rechtsprechung in relevante Fallgruppen (Hauskredit, Konsumschuld, Einkommensteuerschuld, Geschäfts-/Umschuldungskredit). Deren Analyse zeigt, dass der gängige Rückgriff auf unbestimmte Rechtsbegriffe für die Regelung des Ausgleichs nicht erforderlich ist. Denn während des Bestehens der Ehe ergibt sich ein Ausgleichsmaßstab fallgruppenspezifisch aus konkludenten Kooperationsverträgen bzw. dem Gesetz. Mit endgültiger Trennung sind andere gesetzliche Vorschriften anwendbar, die Geschäftsgrundlage des Kooperationsvertrages entfällt. Ilka Mehdorn entwickelt ein Rechtsprinzip aus dem BGB, nach dem die Lastenverteilung dann dem Nutzen aus der Schuldenaufnahme folgt. Anhand von Beispielen erläutert sie, wann im Zuge von Trennung/Scheidung der Ausgleich erneut u. a. durch Güter- und Unterhaltsrecht modifiziert wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Verzeichnis der Abkürzungen 22
1. Kapitel: Einleitung 27
§ 1 Einführung 27
§ 2 Ehespezifische Fallgruppen der Gesamtschuld anhand von Fallbeispielen 32
A. Fallgruppe 1: Kredit zur Finanzierung des Familienheimes 33
B. Fallgruppe 2: Geschäfts- und Umschuldungskredite 35
C. Fallgruppe 3: Konsumschulden 35
D. Fallgruppe 4: Gesamtschuld nach den §§ 26 b EStG, 44 AO 36
2. Kapitel: Die ehegattenspezifische Gesamtschuld im Außenverhältnis 38
§ 1 Allgemeine Voraussetzungen einer Gesamtschuld 38
§ 2 Besonderheiten der Entstehung der ehespezifischen Gesamtschulden 39
A. Gemeinsame rechtsgeschäftliche Verpflichtung 40
I. Maßstäbe der §§ 138 Abs. 1 und 307 BGB 40
II. Unwirksamkeit der Mitverpflichtung des Ehepartners gem. § 138 Abs. 1 BGB 42
1. Fehlender Vorteil des Ehepartners aus der Mitverpflichtung 43
2. Ausnutzen einer strukturell ungleichen Verhandlungsstärke 44
III. Unwirksamkeit der Mitverpflichtung des Ehepartners gem. § 307 Abs. 1 S. 1 iVm. Abs. 2 BGB 45
1. Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB 46
2. Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB 46
IV. Wegfall der gesamtschuldnerischen Verpflichtung im Außenverhältnis 46
1. Nichtigkeit der Mitverpflichtung ex tunc 46
2. Späterer Wegfall der Mitverpflichtung bzw. mangelnde Durchsetzbarkeit 47
B. Gesetzliche Entstehung einer Gesamtschuld 48
I. Gemeinschaftliche Verpflichtung gem. § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB 48
1. Hintergrund der „Schlüsselgewalt“ 48
2. Anwendungsbereich der „Schlüsselgewalt“ gem. § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB 49
a) Eheliche Lebensgemeinschaft 49
b) Angemessene Deckung des Lebensbedarfes 49
c) Anwendbarkeit des § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB im Kreditbereich 50
d) Anwendung bei Fernabsatzverträgen 52
3. Ausschluss der Forderungs- und Schuldnergemeinschaft durch die „Umstände“ 52
II. Außenverhältnis bei § 44 AO, 26 b EStG 53
1. Berechnungsprinzip beim Ehegattensplitting 54
a) Berechnungsbeispiel in der Alleinverdienerehe 56
3. Kapitel: Das Innenverhältnis der Gesamtschuldner 60
§ 1 Vorbemerkung 60
§ 2 Ansprüche vor Tilgung der Schuld 60
A. Mitwirkungs- bzw. Freistellungsanspruch gem. § 426 Abs. 1 S. 1 iVm. § 257 S. 1 BGB 60
B. Freistellungsanspruch gem. den §§ 662, 670, 257 S. 1 BGB 61
C. Einschränkung des Befreiungsanspruches 62
§ 3 Ansprüche nach Tilgung der Schuld 62
A. Ausgleichsanspruch gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB 62
B. Verstärkende cessio legis der §§ 426 Abs. 2, 412, 401 BGB 63
C. Regressansprüche aus weiteren Rechtsverhältnissen 64
4. Kapitel: Das Innenverhältnis während intakter Ehe 65
§ 1 Ausgleichsmaßstab nach der Formel der h. M. 65
A. Ausgleichsmaßstab nach der Formel der h. M. 65
B. Differenzierung nach Allein- und Doppelverdienerehen in den Fallgruppen 1 und 3 67
§ 2 Auseinandersetzung mit der h. M. 69
A. Die anderweitige Bestimmung aus Vereinbarung oder Gesetz 70
I. Regelungsgehalt des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB 70
II. „Bestimmung“ durch Vereinbarung und Gesetz im weiteren Sinne 71
1. Vereinbarung eines Ausgleichsmaßstabes 71
2. Ausgleichsmaßstab aus dem Gesetz im weiteren Sinne 72
a) Maßstab aus anderen Vorschriften 72
b) Maßstab aus Rechtsprinzipen 72
c) Ausgleichsmaßstab als Ergebnis gerichtlicher Entscheidung 73
III. Zwischenergebnis 73
B. Ausgleichsmaßstab durch „Inhalt und Zweck“, „Natur der Sache“ oder „besondere Gestaltung des tatsächlichen Geschehens“ 74
I. „Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses“ als Ausgleichsmaßstab? 74
1. Methodische Einordnung 74
2. „Inhalt und Zweck“ einer Bruchteilsgemeinschaft oder BGB-Gesellschaft? 75
3. „Inhalt und Zweck“ der ehelichen Lebensgemeinschaft gem. § 1353 Abs. 1 BGB? 76
4. Zwischenergebnis 76
II. Die „Natur der Sache“ als Ausgleichsmaßstab? 76
1. Anwendungsbereich und Definitionsversuche 77
2. Rechtsverbindlichkeit der „Natur der Sache“? 77
3. Bestimmbarer Ausgleichsmaßstab aus der „Natur der Sache“? 79
a) Faktische „eheliche Lebensgemeinschaft“ oder „Institution der Ehe“ als „Sache“ 80
b) Bestimmbarkeit der „Natur“ dieser „Sache“ 80
aa) „Natur“ der ehelichen Lebensgemeinschaft 81
bb) „Natur“ der „Institution der Ehe“ unter Beschränkung auf einen „Minimalinhalt“ 81
cc) Ausgleichsmaßstab aus einem „Minimalinhalt“ der Ehe 83
4. Zwischenergebnis 84
III. Die „besondere Gestaltung des tatsächlichen Geschehens“ als Ausgleichsmaßstab? 84
IV. Zwischenergebnis 85
§ 3 Gesetzliche Ausgleichsmaßstäbe 85
A. Die §§ 748, 755 Abs. 1 BGB als allgemeiner gesetzlicher Maßstab 86
B. Ehespezifische gesetzliche Ausgleichsmaßstäbe 87
I. § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB als gesetzlicher Ausgleichsmaßstab? 87
II. Die §§ 1360 S. 1, 1360 a Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BGB als gesetzlicher Ausgleichsmaßstab? 89
1. Unterhaltsgegenstand und Unterhaltsberechnung 89
2. Tauglichkeit der §§ 1360, 1360 a BGB zur Bestimmung eines Ausgleichsmaßstabes 90
a) Ansätze in Rechtsprechung und Literatur 90
b) Keine Schuldquote aus den „Vermögensverhältnissen als solche“ 90
c) Unterschied zur Bestimmung eines Ausgleichsmaßstabes aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB 91
3. Ausgleichsmaßstab aus den §§ 1360, 1360 a, b BGB für Konsumschulden 92
a) Bestimmung der Ausgleichsquote 92
b) Versagung eines Ausgleiches gem. § 1360b BGB 94
c) Zwischenergebnis 95
4. Ausgleichsmaßstab gem. den §§ 1360, 1360 a für die Gesamtschuld zur Finanzierung des Familienheims? 95
5. Ergebnis 97
III. Verteilungsmaßstab gem. § 1363 Abs. 2, 1414 BGB bei gemeinschaftlicher Steuerschuld 97
1. Aufteilung entsprechend der Steuerschuld im Außenverhältnis 98
2. Aufteilung orientiert am Verhältnis der Einkommen der Eheleute 98
a) Verhältnis der Einkommen zum Gesamteinkommen 99
aa) Berechnung der Quote der beiderseitigen Einkommen zum Gesamteinkommen 99
(1) Doppelverdienervariante 100
(2) Alleinverdienervariante 100
bb) Berechnung der Quote bei fiktiver getrennter Veranlagung 101
(1) Doppelverdienervariante 102
(2) Alleinverdienervariante 103
b) Begründung einer Ausgleichsquote bei fiktiver Getrenntveranlagung 104
aa) Analoge Anwendung der §§ 268, 279 AO 104
bb) Verteilungsmaßstab nach dem Prinzip der Gütertrennung gem. den §§ 1363 Abs. 2, 1414 BGB 105
cc) Rechtslage bei Gütergemeinschaft 107
3. Zwischenergebnis 107
4. Ausschluss eines Ausgleichs gem. § 1360b BGB? 107
5. Ergebnis 109
IV. Einfluss der Gütergemeinschaft auf den Innenausgleich 110
1. Möglichkeit eines Gesamtschuldnerausgleiches gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB während der Gütergemeinschaft 110
a) Grundsätze der Gütergemeinschaft 110
b) Entstehung von Gesamtschulden in Gütergemeinschaft 111
aa) Regelfall: Keine Gesamtschuld der Eheleute untereinander 111
bb) Ausnahme: Isolierte Gesamtschuld gem. § 1462 S. 1 BGB 112
2. Ergebnis 113
§ 4 Ausgleichsmaßstab aus Vereinbarungen 113
A. Ausgleichsmaßstab aus ausdrücklichen Vereinbarungen 114
B. Ausgleichsmaßstab aus stillschweigenden Vereinbarungen 114
I. Systematisierung von Vereinbarungen zwischen Ehegatten 115
II. Schuldrechtlicher Bereich: Innengesellschaft gem. den §§ 705, 706 BGB 116
1. Charakteristika der Ehegatteninnengesellschaft 116
2. Allgemeine Anforderungen an den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages 118
3. Leistungsfähigkeit für die ehespezifischen Fallgruppen 119
a) Fallgruppe 1: Finanzierung des Familienheims 119
b) Fallgruppe 2: Geschäfts- und Umschuldungskredite 120
c) Fallgruppe 3: Konsumschulden 121
d) Fallgruppe 4: Gemeinschaftliche Einkommensteuerschuld 121
e) Zwischenergebnis 122
4. Haftungsmaßstäbe aus den §§ 705, 706 während bestehender Gesellschaft 123
5. Problemfelder der Innengesellschaft während intakter Ehe 124
a) Fehlende Analogievoraussetzungen 124
b) Fehlender Rechtsfolgenwillen zur Gründung einer GbR 126
aa) Ermittlung des Rechtsfolgenwillens und „Fiktion“ 126
bb) Grenze der Auslegung bei Annahme eines Gesellschaftsvertrages 128
6. Zwischenergebnis 129
III. Familienrechtlicher Bereich: Eheliches Einvernehmen und stillschweigender Kooperationsvertrag 129
1. Ausgleichsmaßstab aus dem ehelichen Einvernehmen gem. § 1356 Abs. 1 S. 1 BGB? 129
a) Eheliches Einvernehmen als Dauerlösung für die Schuldenverteilung? 130
b) Bestimmbarkeit eines Ausgleichsmaßstabes aus dem ehelichen Einvernehmen? 130
c) Eheliches Einvernehmen als rechtsverbindliche und vermögensbezogene Ehevereinbarung? 131
d) Zwischenergebnis 134
2. Ausgleichsmaßstab aus einem stillschweigenden Kooperationsvertrag 135
a) Bisheriges Auftreten des stillschweigenden Kooperationsvertrages in Schrifttum und Rechtsprechung 135
aa) Ehebezogener Kooperationsvertrag nach Gernhuber 135
bb) Ehebezogener Kooperationsvertrag in der Rechtsprechung 136
cc) Familienrechtlicher Vertrag sui generis als causa der ehebezogenen Zuwendung 136
dd) Familienrechtlicher Vertrag sui generis und Kritik in der Literatur 137
b) Rechtsbindungswillen zur Kooperation zu ehebezogenen Zwecken 138
aa) Fallgruppe 1: Finanzierung des Familienheimes 138
(1) Rechtsbindungswillen 138
(2) Ehebezogener Zweck 139
bb) Fallgruppe 2: Geschäfts- und Umschuldungskredite 139
(1) Rechtsbindungswillen 139
(2) Ehebezogener Zweck 140
cc) Zwischenergebnis 141
c) Inhalt des Rechtsbindungswillen der Eheleute in den einzelnen Fallgruppen 141
aa) Fallgruppe 1: Finanzierung des Familienheimes 141
bb) Fallgruppe 2: Geschäfts- und Umschuldungskredite 144
(1) Objektives Erklärungsverhalten 144
(2) Abweichung vom „vernünftigen“ Willen 144
d) Problem bei unklarem Erklärungsverhalten 145
e) Nachkalkulation in der Krise 146
3. Ergebnis 147
§ 5 Darlegungs- und Beweislast für den Ausgleichsmaßstab während intakter Ehe 148
A. Anwendung der allgemeinen Beweislastregel 148
B. Keine Beweislastumkehr 148
C. Keine Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises 149
D. Folgen in den ehespezifischen Fallgruppen 150
I. Beweislast bei Konsumschulden 150
II. Beweislast bei gemeinschaftlicher Einkommensteuerschuld 150
III. Beweislast bei Schulden zur Finanzierung des Familienheims und bei Umschuldungs- bzw. Geschäftskrediten 150
§ 6 Zusammenfassung des 4. Kapitels in Leitsätzen 151
5. Kapitel: Veränderungen durch „Scheitern“ der Ehe 153
§ 1 Bedürfnis einer Veränderung des Verteilungsmaßstabes mit „Scheitern der Ehe“ 153
§ 2 Fallgruppenspezifische Untersuchung der Gründe für ein Bedürfnis nach Änderung des Verteilungsmaßstabes mit „Scheitern der Ehe“ 154
A. Fallgruppe 1: Finanzierung des Familienheimes 154
B. Fallgruppe 2: Umschuldungs- und Geschäftskredite 155
C. Fallgruppe 3: Konsumschulden 155
D. Fallgruppe 4: Gemeinschaftliche Einkommensteuerschuld nach §§ 26 b EStG, 44 AO 156
E. Zwischenergebnis 156
§ 3 Begriff des „Scheiterns der Ehe“ 157
A. Begriff des „Scheiterns“ nach der Wertung der §§ 1565 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB 157
B. „Scheitern der Ehe“ mit endgültiger Trennung 158
I. „Scheitern der Ehe“ mit Rechtskraft der Scheidung? 159
II. „Scheitern der Ehe“ mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages? 159
III. „Scheitern der Ehe“ mit Ablauf des Trennungsjahres? 160
IV. „Scheitern der Ehe“ mit endgültiger Trennung 160
C. Ergebnis 161
§ 4 Änderung des Verteilungsmaßstabes mit „Scheitern der Ehe“ 161
A. Möglichkeiten einer Beendigung der Kooperationsvereinbarung 161
I. Allgemeine Möglichkeiten zur Beendigung von Rechtsgeschäften 161
II. Diskussion über die Beendigung von Ehevereinbarungen 162
III. Anforderungen an die Beendigung der Kooperationsvereinbarung 163
B. Einseitige Lösung von der Kooperationsvereinbarung 163
I. Widerruf der Kooperationsvereinbarung mit endgültiger Trennung 163
II. Einseitige Lösung durch Kündigung aus wichtigem Grund 164
C. Änderung mit Veränderung der Umstände 165
I. Voraussetzungen und Rechtsfolge einer analogen Anwendung des § 726 BGB 165
II. Voraussetzungen und Rechtsfolge einer Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB 166
III. Voraussetzungen und Rechtsfolge einer auflösenden Bedingung gem. § 158 Abs. 2 BGB 167
IV. Vergleich der Beendigungsmöglichkeit gem. § 726 (BGB) analog und § 313 bzw. § 158 Abs. 2 BGB 168
V. Grundlagenstörung der Kooperationsvereinbarung gem. § 313 BGB 170
1. Fortbestand der Ehe als subjektive Vertragsgrundlage gem. § 313 Abs. 2 BGB 170
a) Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft als Vertragsinhalt bzw. Bedingung? 171
aa) Meinungsstand 171
bb) Übertragbarkeit der Argumente der h. M. auf die Kooperationsvereinbarung 171
b) Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft als unbeachtliches Motiv? 172
c) Zwischenergebnis 173
d) Objektive oder subjektive Geschäftsgrundlage 173
2. Zumutbarkeit der Berücksichtigung der Grundlagenstörung 174
a) Zumutbarkeit als Ausprägung der Risikozurechnung 174
b) Regelfall: Unzumutbarkeit eines weiteren Festhaltens an der Kooperationsvereinbarung 175
c) Ausnahmefall: Gleichbleibende Vorstellungen trotz endgültiger Trennung 175
VI. Rechtsfolge: Anpassung an die Veränderungen mit endgültiger Trennung 176
1. Geltendmachung des Anspruches 176
2. Keine Rückwirkung für den Zeitraum intakter Ehe 177
3. Rechtsfolgen für die ehebezogene Kooperationsvereinbarung 177
VII. Ergebnis 178
§ 5 Zusammenfassung des 5. Kapitels in Leitsätzen 178
6. Kapitel: Neuer Verteilungsmaßstab mit endgültiger Trennung 179
§ 1 Veränderungen durch die Trennung 179
§ 2 Folgevereinbarung durch Vertragsanpassung nach endgültiger Trennung? 179
A. Folgevereinbarung durch Vertragsanpassung der Kooperationsvereinbarung in den Fallgruppen 1 und 2 179
I. Keine rechtsgestaltende Anpassung 180
II. Folgevereinbarung im Wege der „Rechtsfindung“? 181
B. Folgevereinbarung in der Fallgruppe 3? 183
§ 3 Ausgleichsmaßstab gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB aus einem Rechtsprinzip 183
A. Begründungsansätze in der Literatur 183
B. Bestimmung i. S. d. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB durch das Gesetz gem. § 748 BGB analog? 185
C. Die Orientierung am fortwirkenden Nutzen aus der Schuldenaufnahme als Ausprägung eines allgemeinen Rechtsprinzipes im BGB 185
I. Methode des Nachweises eines Rechtsprinzips 186
II. Anwendung eines einheitlichen Prinzipes in der Rechtsprechung 187
1. These: Die Schuldenverteilung nach einer Orientierung am fortwirkenden Nutzen aus der Schuldenaufnahme 187
2. Bestätigende Analyse der Rechtsprechung 188
a) Ausprägung in der Fallgruppe 1 des finanzierten Familienheimes 188
b) Ausprägung in der Fallgruppe 2 der Geschäfts- und Umschuldungskredite 190
c) Ausprägung in der Fallgruppe 3 der Konsumschulden 191
3. Zwischenergebnis 193
III. Ausprägung des Prinzips im BGB als geschlossener Rechtskreis 193
1. Unmittelbare gesetzliche Verknüpfung zwischen Lasten und Nutzen 194
a) Verknüpfung zwischen Nutzungsrecht und Kosten oder Lasten 194
b) Folgen der Herausgabe eines Gegenstandes: Nutzungs- und Aufwendungsersatz 195
c) Kosten der Bereitstellung von Hilfsmitteln in der Rechtsverfolgung 196
2. Kosten einer potenziellen Nutzungsmöglichkeit 197
3. Ausnahmen von einer Orientierung am Nutzen infolge gesetzlicher Wertung 197
IV. Zwischenergebnis 198
§ 4 Benennung als Nutzenausgleich-Prinzip 198
§ 5 Leistungsfähigkeit des Nutzenausgleich-Prinzips als gesetzlicher Maßstab 199
§ 6 Darlegungs- und Beweislast 201
§ 7 Zusammenfassung des 6. Kapitels in Leitsätzen 201
7. Kapitel: Modifikation durch trennungsspezifische Regelungen 203
§ 1 Gesetzliche Regelungen zur Bestimmung eines Ausgleichsmaßstabes 203
A. Allgemeine gesetzliche Regelungen, §§ 748, 755 Abs. 1 BGB (Fallgruppe 1) 204
B. Ehespezifsche gesetzliche Regelungen: §§ 1363 Abs. 2, 1414 BGB (Fallgruppe 4) 204
§ 2 Ausgleichsmaßstab durch trennungsspezifische gerichtliche Entscheidungen 204
A. Eignung gerichtlicher Entscheidungen zur Beeinflussung des Innenausgleiches gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB 205
B. Auswirkungen der Trennungsunterhaltsregelung gem. § 1361 BGB auf den Ausgleichsmaßstab gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB 206
I. Überblick über die Trennungsunterhaltsvorschriften 206
II. Berechnung des Trennungsunterhaltes unter Berücksichtigung der Schulden 207
1. Voraussetzungen einer Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden bei Bedarf (§ 1361 Abs. 1) und Leistungsfähigkeit (§ 1603 Abs. 1) 208
2. Berücksichtigung in den einzelnen Fallgruppen ehespezifischer Schulden 209
a) Fallgruppe 1: Finanzierung des Familienheims 209
b) Fallgruppe 2: Geschäfts- und Umschuldungskredite 209
c) Fallgruppe 3: Konsumschulden 209
d) Fallgruppe 4: Einkommensteuerschulden gem. §§ 26 b EStG, 44 AO 210
III. Sonderfall: Schulden und Wohnwert in der Fallgruppe 1 210
1. Nutzungswert der Ehewohnung bei Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1361 Abs. 2 BGB) 210
2. Differenzierter Ansatz von Zins- bzw. Tilgungsleistungen beim Wohnwert 211
a) Uneingeschränkter Ansatz von Zinsleistungen 211
b) Kein Ansatz von Tilgungsleistungen 212
3. Wohnwertzurechnung beim Gesamtbedarf im Einzelnen 212
a) Begrenzung auf den angemessenen Wohnwert 212
b) Keine Anwendung der so genannten „Drittelobergrenze“ 213
c) Unterhaltsberechnung nach der Additionsmethode 214
d) Abzug von Tilgungslasten bei der wohnwertgeprägten Bedarfsermittlung 214
4. Wohnwertansatz auf Seiten des Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten 215
a) Bedarfsmindernder Wohnwertansatz auf Seiten des Unterhaltsberechtigten 215
b) Leistungsfähigkeitserhöhender Wohnwertansatz auf Seiten des Verpflichteten 216
5. Zwischenergebnis 217
IV. Auswirkungen der Unterhaltsberechnung auf den Innenausgleich 217
1. Ansatz der Schuld entsprechend der tatsächlichen Verpflichtung 218
a) Hälftiger Ansatz der Schuld beim Einkommen beider Eheleute 218
b) Voller Ansatz der Schuld durch einen Partner bei seinem Einkommen 218
2. Realisierung des Ausgleichsanspruches über die Unterhaltsberechnung 218
a) Direktabzug des hälftigen Ausgleichsanspruches vom Unterhaltsanspruch 218
b) Ausgleich über den vollen Ansatz beim Unterhaltsverpflichteten 219
aa) Grundsätzlich hälftiger Ausgleich 220
bb) Restausgleich bei Erwerbstätigkeit? 220
(1) Anspruchsverkürzung von 1 ⁄ 14 bei Erwerbstätigkeit des Unterhaltsverpflichteten 220
(2) Erfordernis eines Restausgleiches in Höhe von 1 ⁄ 14 der Schuldrate? 221
V. Ergebnis 223
C. Beeinflussung durch gerichtlich festgesetztes Nutzungsentgelt gem. § 1361 b Abs. 3 S. 2 BGB 223
I. Voraussetzungen des Vergütungsanspruches gem. § 1361 b Abs. 3 S. 2 BGB 224
1. Tatsächliche Überlassung der Ehewohnung 224
2. Beginn der Zahlungsverpflichtung des § 1361 b Abs. 3 S. 2 BGB 224
II. Inhalt und Höhe des Nutzungsentgeltes unter Berücksichtigung der Unterhaltssituation 225
1. Nachrangigkeit gegenüber der Unterhaltsberechnung 225
2. Inhalt und Höhe des Nutzungsentgeltes 225
a) Inhalt: Nutzungsentgelt und Abstandszahlung 225
b) Höhe: Wohnwertberechnung begrenzt durch Billigkeit 226
aa) Festsetzung nach Billigkeit 226
bb) Festsetzung des Nutzungsentgeltes bei Miete 227
cc) Festsetzung des Nutzungsentgeltes bei Alleineigentum des Ausgezogenen 227
dd) Festsetzung des Nutzungsentgeltes bei Miteigentum 227
c) Berücksichtigung der Hauslasten bei der Festsetzung des Entgeltes in der Fallgruppe 1 227
III. Verhältnis zum Innenausgleich gem. § 426 BGB 229
1. Gemeinschaftliche Mietschulden (Fallgruppe 3) 229
2. Alleineigentum eines Partners (Fallgruppe 1) 229
3. Verrechnung durch das Gericht oder Aufrechnung gem. § 387 BGB 229
IV. Ergebnis 230
D. Beeinflussung durch gerichtlich festgesetztes Nutzungsententgelt gem. § 1361 a Abs. 3 S. 2 BGB 230
I. Voraussetzungen der Festsetzung eines Nutzungsentgeltes gem. § 1361 a Abs. 2 S. 3 BGB 231
II. Auswirkungen auf den Innenausgleichsanspruch gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB 232
§ 3 Ausgleichsmaßstab durch Vereinbarungen der Eheleute 232
A. Ausgleichsmaßstab durch ausdrückliche Vereinbarungen 233
I. Trennungsvereinbarungen 233
II. Nutzungsvereinbarungen gem. den §§ 1361 a, b BGB 233
III. Vereinbarungen gem. § 745 Abs. 1 bzw. 2 BGB 234
1. Vereinbarungen gem. § 745 Abs. 1 S. 1 BGB 234
2. Anspruch auf eine Nutzungsregelung gem. § 745 Abs. 2 BGB 235
a) Anspruch auf Einwilligung in die Zahlung eines Nutzungsengeltes 235
b) Verhältnis zum Unterhaltsrecht 236
c) Höhe eines Nutzungsentgeltes nach § 745 Abs. 2 BGB 237
d) Auswirkungen auf den Gesamtschuldnerausgleich gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB 238
aa) Billige Nutzungsregelung unter Einbeziehung der Hauslasten 238
bb) Regelung ohne Berücksichtigung der Lasten 239
e) Zeitpunkt der Anspruchsentstehung i. S. d. § 745 Abs. 2 BGB 239
aa) Lastentragung durch den in der Immobilie verbleibenden Ehepartner 240
bb) Lastentragung durch den ausgezogenen Partner 241
f) Rangverhältnis von 745 Abs. 2 und 1361 b Abs. 2 BGB 242
IV. Analoge Anwendung der §§ 745 Abs. 2, 1361 b Abs. 3 S. 2 BGB bei Alleineigentum? 243
V. Ergebnis 244
B. Ausgleichsmaßstab durch stillschweigende Vereinbarungen 244
I. Stillschweigende Vereinbarungen im Zusammenhang mit Unterhaltsregelungen 245
II. Stillschweigende Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer stillschweigenden Benutzungsregelung gem. § 745 Abs. 2 BGB 246
§ 4 Zusammenfassung des 7. Kapitels in Leitsätzen 246
8. Kapitel: Ausgleichsmaßstab mit der Scheidung 248
§ 1 Veränderungen durch die Scheidung 248
§ 2 Gesetzliche Ausgleichsmaßstäbe im Zusammenhang mit der Scheidung 248
A. Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft 249
B. Folge der Auseinandersetzungsregeln 251
§ 3 Gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Scheidung 251
A. Ausgleichsmaßstab durch Berechnung des Geschiedenenunterhaltes gem. den §§ 1577, 1578 Abs. 1, 1581 BGB 251
I. Berechnung nach der Differenz bzw. Additionsmethode 252
II. Unterschiede zum Trennungsunterhalt bei der Wohnwertberechnung 252
III. Restausgleich neben der Berücksichtigung der vollen Schuldrate bei der Scheidungsunterhaltsberechnung? 253
B. Regelungen nach der HausratsVO 253
I. Ausgleichsmaßstab nach § 10 Abs. 1 HausratsVO 253
1. Anwendungsbereich 254
2. Inhalt und Reichweite einer Regelung nach § 10 Abs. 1 HausratsVO 254
II. Mittelbare Beeinflussung des Innenausgleiches durch Vorschriften der HausratsVO 256
1. Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der Hausratsverteilung 256
a) Ausgleichszahlung gem. § 8 Abs. 3 S. 2 HausratsVO 256
b) Ausgleichszahlung gem. § 9 Abs. 2 S. 2 HausratsVO 256
c) Verhältnis zu einem Ausgleichsanspruch gem. § 426 BGB 257
2. Innenausgleich und Zuweisung der Ehewohnung 257
a) Grundlagen einer Zuweisung 257
b) Vollzug in direkter oder analoger Anwendung des § 5 Abs. 2 HausratsVO 258
c) Ausgleichszahlung bei Zuweisung der Ehewohnung analog § 8 Abs. 3 S. 2 HausratsVO 259
d) Verhältnis zum Ausgleichsanspruch gem. § 426 BGB 260
3. Ergebnis 260
C. Ausgleichsmaßstab durch die Einbeziehung in die Berechnung des Zugewinnausgleichs 260
I. Überblick über den ZGA gem. den §§ 1372 ff. BGB 261
II. Nebeneinander von ZGA und Gesamtschuldnerausgleich 262
III. Besonderheiten einzelner Gesamtschulden in der Bilanzierung 264
1. Besonderheiten bei Hausratsschulden (Fallgruppe 3) 264
2. Besonderheiten bei der Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden gem. §§ 26 b EStG, 44 AO (Fallgruppe 4) 265
IV. Ausgleichsmaßstab durch das Berechnungsverfahren 266
1. Folgen der Berechnung bei hälftiger Haftung im Innenverhältnis 267
a) Beiderseitiger Aktiv-Zugewinn 267
aa) Offene Gesamtschuld im Außenverhältnis 267
bb) Getilgte Schuld vor Rechtshängigkeit des ZGA-Verfahrens 269
b) Probleme bei negativem Endvermögen eines Partners 270
c) Negatives Endvermögen beider Partner 271
2. Folgen der Bilanzierung bei Alleinhaftung eines Partners 272
a) Regelmäßige wirtschaftliche Beteiligung des Partners über den ZGA bei Alleinhaftung des anderen 272
b) Beteiligung an der Haftung bei Miteigentum am Familienheim (Fallgruppe 1) 273
3. Folgen eines vollen Ansatzes der Verbindlichkeit im Endvermögen eines Ehepartners 273
4. Probleme bei wirtschaftlich wertloser Ausgleichsforderung 275
V. Ergebnis: Erfordernis eines isolierten Gesamtschuldner(rest-)ausgleiches 276
VI. Reaktion auf das Nebeneinander von Gesamtschuldnerausgleich und ZGA-Verfahren 277
§ 4 Ausgleichsmaßstab durch Vereinbarungen 278
A. Scheidungsvereinbarungen 278
B. Regelungsinhalte einer Scheidungsvereinbarung im Hinblick auf den Gesamtschuldnerausgleich 278
I. Allgemeine Möglichkeiten der Vereinbarung des Schuldendienstes im Innen- und Außenverhältnis 278
II. Ausgleichsmaßstab durch Unterhaltsvereinbarungen nach § 1585c BGB 279
III. Ausgleichsmaßstab Vereinbarungen über die Höhe des ZGA 279
IV. Ausgleichsmaßstab durch Auseinandersetzungsvereinbarungen nach § 1474 BGB 280
C. Ausgleichsmaßstab durch Vereinbarungen gem. § 745 BGB 280
§ 5 Zusammenfassung des 8. Kapitels in Leitsätzen 280
9. Kapitel: Prozessuale Geltendmachung des Ausgleichsanspruches 282
§ 1 Gerichtliche Zuständigkeit 282
§ 2 Vermeidung widerstreitender Ergebnisse vor dem Prozess- und Familiengericht bei unterschiedlichen Zuständigkeiten 283
10. Kapitel: Gesamtbetrachtung 285
§ 1 Rechtliche Grundlagen der Bestimmung eines Ausgleichsmaßstabes gem. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB 285
§ 2 Ausgleich während intakter Ehe 285
§ 3 Ausgleich nach „Scheitern der Ehe“ mit endgültiger Trennung 287
Literaturverzeichnis 289
Sachwortverzeichnis 302