Subjektive Rechte und personale Identität
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Subjektive Rechte und personale Identität
Die Anwendung subjektiver Rechte bei Immanuel Kant, Carl Schmitt, Hans Kelsen und Hermann Heller
Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 218
(2004)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Marc Schütze befaßt sich im Kernpunkt mit der Frage, ob der Verleihung eines subjektiven Rechts durch eine Rechtsordnung eine moralische Auszeichnung der Art entspricht, daß die Inanspruchnahme des subjektiven Rechts automatisch moralisch legitim ist. Wäre dies so, dann träte eine erhebliche Entlastung des Rechtsträgers ein: Er bräuchte zur moralischen Vergewisserung nur einen Blick ins positive Recht zu werfen, um anschließend in Übereinstimmung von Legalität und Legitimität/Moralität seine Rechte geltend zu machen. Besteht dagegen eine Differenz zwischen dem Innehaben eines subjektiven Rechts und dessen Inanspruchnahme, bleibt der Rechtsträger moralisch aufgerufen, die Geltendmachung seiner legalen Rechtsmacht zu überprüfen. Er könnte z.B. aus moralischen Gründen in bestimmten Situationen auf sein Recht verzichten. Die These der Arbeit lautet, daß für eine Antwort das begriffliche Verhältnis von Recht und Moral um den Begriff der Identität ergänzt werden muß.Von diesem Ausgangspunkt rekonstruiert der Autor die Begriffe von Recht, Moral und Identität und ihr Verhältnis zueinander bei Immanuel Kant. Bei Kant korreliert jedem äußeren Rechtsverhältnis ein inneres Rechtsverhältnis, das bei der Ausübung von Rechtsmacht beachtet werden muß, um »recht zu handeln«. Am Begriff der Achtung läßt sich zeigen, daß nur die die Rechte der anderen achtende Person Selbstachtung und damit eine moralische Identität gewinnt.Mit Hilfe des gewonnenen Begriffsverständnisses werden anschließend die Theorien der drei Weimarer Rechtstheoretiker Carl Schmitt, Hans Kelsen und Hermann Heller verglichen. An ihnen läßt sich zeigen, daß reduktive Theorien individualistischer (Kelsen) und kollektivistischer (Schmitt) Provenienz, die subjektive Rechtsmacht und deren moralisch gerechtfertigte Inanspruchnahme entweder auseinanderreißen und in den Dezisionismus entlassen oder aber die Moralfrage verrechtlichen und gar kollektivieren, hinter den theoretischen Gehalt einer transpersonalistischen Theorie (Heller) zurückfallen. Nur Letztere kann angemessen die Spannung zwischen dem »Recht haben« und dem »recht handeln« erklären.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Kapitel 1: Einleitung | 11 | ||
I. Zielsetzung und Problemaufriß | 11 | ||
1. Die Zuordnung von Recht und Moral | 13 | ||
2. Die Identität als neues Zuordnungskriterium | 16 | ||
a) Recht als Handlungssystem? | 23 | ||
b) Der Stellenwert des Individuums für Recht und Moral | 27 | ||
3. These | 29 | ||
II. Untersuchungsgang | 30 | ||
Kapitel 2: Historische Vergegenwärtigung: Kants ursprüngliche Idee – Recht, Moral und Identität bei Immanuel Kant | 35 | ||
I. Das subjektive Recht bei Kant | 35 | ||
1. Exkurs: Eine analytische Strukturtheorie von subjektiven Rechten | 36 | ||
a) Das Recht auf etwas | 38 | ||
b) Das Recht auf Freiheit | 39 | ||
(1) Unbewehrte Freiheiten | 40 | ||
(2) Bewehrte Freiheiten | 41 | ||
c) Das subjektive Recht als Kompetenz | 42 | ||
d) Das subjektive Recht als Bündel von Positionen? | 43 | ||
2. Die Struktur des subjektiven Rechts bei Kant | 43 | ||
a) Das Recht auf etwas | 44 | ||
(1) Die Begründung von objektivem Recht und subjektiven Rechten | 46 | ||
(a) Die transzendentale Methode im Bereich des Praktischen | 47 | ||
(b) Das Faktum der Sittlichkeit: Es gibt verbindliche Handlungen | 51 | ||
(c) Moral: Es gibt verbindliche Handlungen, die ihre Erfüllungsbedingungen von der Spontaneität des Menschen abhängig machen | 52 | ||
(d) Das äußere Rechtsverhältnis: Es gibt verbindliche Handlungen, die ihre Erfüllungsbedingung nicht von der menschlichen Spontaneität abhängig machen können | 54 | ||
(e) Rechtspflichten führen zur Notwendigkeit von Zwang und subjektiven Rechten | 57 | ||
(2) Der Modus des Rechts auf etwas | 61 | ||
(a) Sind Rechtspflichten Gebote des Adressaten? | 61 | ||
(b) Entspricht der Rechtspflicht des Adressaten eine Rechtspflicht auf seiten des Rechtsträgers? | 64 | ||
(c) Kann die Rechtsdurchsetzung verboten sein? | 66 | ||
(d) Ist das subjektive Recht eine Erlaubnis? | 68 | ||
(3) Zwischenergebnis | 70 | ||
b) Das Recht auf Freiheit | 70 | ||
(1) Ein Recht ohne äußere Pflicht | 72 | ||
(2) Das Freiheitsrecht als „Dürfensnorm“ | 77 | ||
(3) Das Freiheitsrecht als Recht zu unmoralischem Handeln | 79 | ||
(4) Das Recht auf Freiheit als bewehrtes Freiheitsrecht | 80 | ||
(5) Exkurs: Kant als Vorbote Savignys | 81 | ||
3. Die Bedeutung der subjektiven Rechte: Funktionaler oder normativer Status? | 83 | ||
a) Die funktionale Lesart der Rechte | 87 | ||
b) Die normative Lesart der Rechte | 89 | ||
(1) Unterscheidung: Grund – Inhalt des Rechts | 89 | ||
(2) Das innere Rechtsverhältnis | 92 | ||
(a) „honeste vive“ | 92 | ||
(b) „neminem laede“ | 96 | ||
(c) „suum cuique tribue“ | 97 | ||
(3) Das Strafrecht als normative Voraussetzung des Rechtsverzichts | 99 | ||
c) Zwischenergebnis: Das Recht als inneres und äußeres Rechtsverhältnis | 102 | ||
4. Regeln und Prinzipien: Die Begründung und Anwendung der subjektiven Rechte im positiven Recht | 106 | ||
a) Das Begründungsverfahren des positiven Rechts | 107 | ||
(1) Legeshierarchie | 109 | ||
(2) Die prozedurale Begründung des Rechts am Horizont des Rechts der Menschheit | 111 | ||
(a) Die Bestimmung der Vertragskriterien und des allgemein vereinigten Willens | 112 | ||
(b) Die Bestimmung der positiven Rechtskriterien | 116 | ||
(c) Die Willensbildung des Gemeinwesens: Das Zwei-Stufen-Modell | 118 | ||
(d) Die Rolle des Subjekts bei der Begründung des positiven Rechts | 122 | ||
(e) Die Entlastung des Subjekts? | 123 | ||
(f) Die „Lehre“ der Rechtszwecke versus die „Leere“ der Rechtsuniversalisierung | 125 | ||
(g) Kollektive Zwecke als Möglichkeit, das moralische „Reich der Zwecke“ in das Recht zu transformieren | 130 | ||
(h) Die Selbsterhaltung des Staates als Kompetenztitel zur Begründung von Rechtspflichten – Soziale Rechte | 133 | ||
(i) Die Aufteilung der Autonomie? | 136 | ||
(3) Zwischenergebnis | 139 | ||
b) Die Rechtsanwendung im positiven Recht: Die Verbindlichkeit eines subjektiven Rechts | 140 | ||
(1) Entscheidungssituationen: Recht als Regel- oder Prinzipienmodell? | 141 | ||
(2) Die Perspektiven der Rechtsüberprüfung: extern | 149 | ||
(3) Die Perspektiven der Rechtsüberprüfung: intern | 153 | ||
c) Die Rechtsanwendung im positiven Recht durch das einzelne Subjekt | 158 | ||
II. Recht und Selbstachtung: Transzendentale Einheit im Bereich des Praktischen | 160 | ||
1. Der Begriff der Achtung und das Recht | 160 | ||
a) Die Formen der Achtung: Respekt und Reverenz | 163 | ||
b) Das Entstehen der Selbstachtung | 168 | ||
c) Der Zusammenhang von Recht und Selbstachtung | 171 | ||
(1) Setzt der Glaube an die eigenen Rechte das Haben von Rechten voraus? | 171 | ||
(2) Selbstachtung als Triebfeder für die moralische Inanspruchnahme von Rechten | 177 | ||
(3) Selbstachtung und die Bedeutung des Umgangs mit Rechten für die Individuen: Bewußtsein der Selbstbestimmung | 179 | ||
(a) Die Bedingungen qualitativer Ich-Identität: Selbstbezüglichkeit | 180 | ||
(b) Theoretisches Selbstbewußtsein | 180 | ||
(c) Praktisches Selbstbewußtsein: „Identität des Wollens“ | 182 | ||
(4) Exkurs: Die Dynamik des sinnlichen Vernunftmenschen – Schuld | 191 | ||
2. Recht, Achtung und Identität | 195 | ||
a) Das Beispiel des „Shylock“ | 195 | ||
(1) Die Sichtweise Iherings | 195 | ||
(2) Die Sichtweise Kants | 199 | ||
b) Exkurs: Rechtsverzicht – Konstitutiv für die Willens- oder Interessentheorie? | 207 | ||
III. Zwischenbetrachtung: Die Einheit durch Prinzipien, oder: Achtung als Gefühl der Vergewisserung der eigenen Identität vor einem moralischen und rechtlichen Horizont | 209 | ||
Kapitel 3: Systematische Aktualisierung: Kant individualistisch, überindividualistisch und transpersonalistisch interpretiert | 215 | ||
I. Begriffliche Einführung: Die antinomische Trias von Radbruch | 215 | ||
1. Gustav Radbruch | 215 | ||
2. Begriffliche Neuausrichtung | 216 | ||
a) „Individualistisch“ | 216 | ||
b) „Überindividualistisch“ | 217 | ||
c) „Transpersonalistisch“ | 217 | ||
II. Carl Schmitt: Der Mensch als Funktion „homo iuridicus“ | 218 | ||
1. Methode: Recht und Moral als zwei unüberbrückbare Sollenssphären | 220 | ||
2. Die Identität im Recht als Kriterium | 227 | ||
III. Hans Kelsen: Verantwortung ohne Horizont | 232 | ||
1. Methode: Recht ist nicht vorgegeben, sondern aufgegeben | 232 | ||
2. Die Grundnorm als Voraussetzung der Einheit der Rechtsordnung und nicht des Menschen | 241 | ||
3. Die Identität nach Kelsen | 243 | ||
4. Die dezisionistische Identität nach Kelsen als Vorbote der postmodernen Identität | 249 | ||
IV. Hermann Heller: Einheit in der Vielheit oder „in die Mitte hindurch“ | 256 | ||
1. Methode: In der Dialektik die Einheit finden | 257 | ||
2. Recht als Oszillation zwischen Rechtsgrundsätzen und Rechtssätzen | 262 | ||
a) Die Rechtsidee als Integrationsquelle | 263 | ||
b) Rechtsanwendung als persönliche Verantwortung | 265 | ||
3. Identität: Der Mensch ist (als Persönlichkeit) aufgegeben | 270 | ||
Kapitel 4: Ergebnis und Ausblick | 280 | ||
I. Ergebnis der Untersuchung | 280 | ||
II. Ausblick | 283 | ||
Literaturverzeichnis | 285 |