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Schütze, M. (2004). Subjektive Rechte und personale Identität. Die Anwendung subjektiver Rechte bei Immanuel Kant, Carl Schmitt, Hans Kelsen und Hermann Heller. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51094-8
Schütze, Marc. Subjektive Rechte und personale Identität: Die Anwendung subjektiver Rechte bei Immanuel Kant, Carl Schmitt, Hans Kelsen und Hermann Heller. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51094-8
Schütze, M (2004): Subjektive Rechte und personale Identität: Die Anwendung subjektiver Rechte bei Immanuel Kant, Carl Schmitt, Hans Kelsen und Hermann Heller, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51094-8

Format

Subjektive Rechte und personale Identität

Die Anwendung subjektiver Rechte bei Immanuel Kant, Carl Schmitt, Hans Kelsen und Hermann Heller

Schütze, Marc

Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 218

(2004)

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Abstract

Marc Schütze befaßt sich im Kernpunkt mit der Frage, ob der Verleihung eines subjektiven Rechts durch eine Rechtsordnung eine moralische Auszeichnung der Art entspricht, daß die Inanspruchnahme des subjektiven Rechts automatisch moralisch legitim ist. Wäre dies so, dann träte eine erhebliche Entlastung des Rechtsträgers ein: Er bräuchte zur moralischen Vergewisserung nur einen Blick ins positive Recht zu werfen, um anschließend in Übereinstimmung von Legalität und Legitimität/Moralität seine Rechte geltend zu machen. Besteht dagegen eine Differenz zwischen dem Innehaben eines subjektiven Rechts und dessen Inanspruchnahme, bleibt der Rechtsträger moralisch aufgerufen, die Geltendmachung seiner legalen Rechtsmacht zu überprüfen. Er könnte z.B. aus moralischen Gründen in bestimmten Situationen auf sein Recht verzichten. Die These der Arbeit lautet, daß für eine Antwort das begriffliche Verhältnis von Recht und Moral um den Begriff der Identität ergänzt werden muß.

Von diesem Ausgangspunkt rekonstruiert der Autor die Begriffe von Recht, Moral und Identität und ihr Verhältnis zueinander bei Immanuel Kant. Bei Kant korreliert jedem äußeren Rechtsverhältnis ein inneres Rechtsverhältnis, das bei der Ausübung von Rechtsmacht beachtet werden muß, um »recht zu handeln«. Am Begriff der Achtung läßt sich zeigen, daß nur die die Rechte der anderen achtende Person Selbstachtung und damit eine moralische Identität gewinnt.

Mit Hilfe des gewonnenen Begriffsverständnisses werden anschließend die Theorien der drei Weimarer Rechtstheoretiker Carl Schmitt, Hans Kelsen und Hermann Heller verglichen. An ihnen läßt sich zeigen, daß reduktive Theorien individualistischer (Kelsen) und kollektivistischer (Schmitt) Provenienz, die subjektive Rechtsmacht und deren moralisch gerechtfertigte Inanspruchnahme entweder auseinanderreißen und in den Dezisionismus entlassen oder aber die Moralfrage verrechtlichen und gar kollektivieren, hinter den theoretischen Gehalt einer transpersonalistischen Theorie (Heller) zurückfallen. Nur Letztere kann angemessen die Spannung zwischen dem »Recht haben« und dem »recht handeln« erklären.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Kapitel 1: Einleitung 11
I. Zielsetzung und Problemaufriß 11
1. Die Zuordnung von Recht und Moral 13
2. Die Identität als neues Zuordnungskriterium 16
a) Recht als Handlungssystem? 23
b) Der Stellenwert des Individuums für Recht und Moral 27
3. These 29
II. Untersuchungsgang 30
Kapitel 2: Historische Vergegenwärtigung: Kants ursprüngliche Idee – Recht, Moral und Identität bei Immanuel Kant 35
I. Das subjektive Recht bei Kant 35
1. Exkurs: Eine analytische Strukturtheorie von subjektiven Rechten 36
a) Das Recht auf etwas 38
b) Das Recht auf Freiheit 39
(1) Unbewehrte Freiheiten 40
(2) Bewehrte Freiheiten 41
c) Das subjektive Recht als Kompetenz 42
d) Das subjektive Recht als Bündel von Positionen? 43
2. Die Struktur des subjektiven Rechts bei Kant 43
a) Das Recht auf etwas 44
(1) Die Begründung von objektivem Recht und subjektiven Rechten 46
(a) Die transzendentale Methode im Bereich des Praktischen 47
(b) Das Faktum der Sittlichkeit: Es gibt verbindliche Handlungen 51
(c) Moral: Es gibt verbindliche Handlungen, die ihre Erfüllungsbedingungen von der Spontaneität des Menschen abhängig machen 52
(d) Das äußere Rechtsverhältnis: Es gibt verbindliche Handlungen, die ihre Erfüllungsbedingung nicht von der menschlichen Spontaneität abhängig machen können 54
(e) Rechtspflichten führen zur Notwendigkeit von Zwang und subjektiven Rechten 57
(2) Der Modus des Rechts auf etwas 61
(a) Sind Rechtspflichten Gebote des Adressaten? 61
(b) Entspricht der Rechtspflicht des Adressaten eine Rechtspflicht auf seiten des Rechtsträgers? 64
(c) Kann die Rechtsdurchsetzung verboten sein? 66
(d) Ist das subjektive Recht eine Erlaubnis? 68
(3) Zwischenergebnis 70
b) Das Recht auf Freiheit 70
(1) Ein Recht ohne äußere Pflicht 72
(2) Das Freiheitsrecht als „Dürfensnorm“ 77
(3) Das Freiheitsrecht als Recht zu unmoralischem Handeln 79
(4) Das Recht auf Freiheit als bewehrtes Freiheitsrecht 80
(5) Exkurs: Kant als Vorbote Savignys 81
3. Die Bedeutung der subjektiven Rechte: Funktionaler oder normativer Status? 83
a) Die funktionale Lesart der Rechte 87
b) Die normative Lesart der Rechte 89
(1) Unterscheidung: Grund – Inhalt des Rechts 89
(2) Das innere Rechtsverhältnis 92
(a) „honeste vive“ 92
(b) „neminem laede“ 96
(c) „suum cuique tribue“ 97
(3) Das Strafrecht als normative Voraussetzung des Rechtsverzichts 99
c) Zwischenergebnis: Das Recht als inneres und äußeres Rechtsverhältnis 102
4. Regeln und Prinzipien: Die Begründung und Anwendung der subjektiven Rechte im positiven Recht 106
a) Das Begründungsverfahren des positiven Rechts 107
(1) Legeshierarchie 109
(2) Die prozedurale Begründung des Rechts am Horizont des Rechts der Menschheit 111
(a) Die Bestimmung der Vertragskriterien und des allgemein vereinigten Willens 112
(b) Die Bestimmung der positiven Rechtskriterien 116
(c) Die Willensbildung des Gemeinwesens: Das Zwei-Stufen-Modell 118
(d) Die Rolle des Subjekts bei der Begründung des positiven Rechts 122
(e) Die Entlastung des Subjekts? 123
(f) Die „Lehre“ der Rechtszwecke versus die „Leere“ der Rechtsuniversalisierung 125
(g) Kollektive Zwecke als Möglichkeit, das moralische „Reich der Zwecke“ in das Recht zu transformieren 130
(h) Die Selbsterhaltung des Staates als Kompetenztitel zur Begründung von Rechtspflichten – Soziale Rechte 133
(i) Die Aufteilung der Autonomie? 136
(3) Zwischenergebnis 139
b) Die Rechtsanwendung im positiven Recht: Die Verbindlichkeit eines subjektiven Rechts 140
(1) Entscheidungssituationen: Recht als Regel- oder Prinzipienmodell? 141
(2) Die Perspektiven der Rechtsüberprüfung: extern 149
(3) Die Perspektiven der Rechtsüberprüfung: intern 153
c) Die Rechtsanwendung im positiven Recht durch das einzelne Subjekt 158
II. Recht und Selbstachtung: Transzendentale Einheit im Bereich des Praktischen 160
1. Der Begriff der Achtung und das Recht 160
a) Die Formen der Achtung: Respekt und Reverenz 163
b) Das Entstehen der Selbstachtung 168
c) Der Zusammenhang von Recht und Selbstachtung 171
(1) Setzt der Glaube an die eigenen Rechte das Haben von Rechten voraus? 171
(2) Selbstachtung als Triebfeder für die moralische Inanspruchnahme von Rechten 177
(3) Selbstachtung und die Bedeutung des Umgangs mit Rechten für die Individuen: Bewußtsein der Selbstbestimmung 179
(a) Die Bedingungen qualitativer Ich-Identität: Selbstbezüglichkeit 180
(b) Theoretisches Selbstbewußtsein 180
(c) Praktisches Selbstbewußtsein: „Identität des Wollens“ 182
(4) Exkurs: Die Dynamik des sinnlichen Vernunftmenschen – Schuld 191
2. Recht, Achtung und Identität 195
a) Das Beispiel des „Shylock“ 195
(1) Die Sichtweise Iherings 195
(2) Die Sichtweise Kants 199
b) Exkurs: Rechtsverzicht – Konstitutiv für die Willens- oder Interessentheorie? 207
III. Zwischenbetrachtung: Die Einheit durch Prinzipien, oder: Achtung als Gefühl der Vergewisserung der eigenen Identität vor einem moralischen und rechtlichen Horizont 209
Kapitel 3: Systematische Aktualisierung: Kant individualistisch, überindividualistisch und transpersonalistisch interpretiert 215
I. Begriffliche Einführung: Die antinomische Trias von Radbruch 215
1. Gustav Radbruch 215
2. Begriffliche Neuausrichtung 216
a) „Individualistisch“ 216
b) „Überindividualistisch“ 217
c) „Transpersonalistisch“ 217
II. Carl Schmitt: Der Mensch als Funktion „homo iuridicus“ 218
1. Methode: Recht und Moral als zwei unüberbrückbare Sollenssphären 220
2. Die Identität im Recht als Kriterium 227
III. Hans Kelsen: Verantwortung ohne Horizont 232
1. Methode: Recht ist nicht vorgegeben, sondern aufgegeben 232
2. Die Grundnorm als Voraussetzung der Einheit der Rechtsordnung und nicht des Menschen 241
3. Die Identität nach Kelsen 243
4. Die dezisionistische Identität nach Kelsen als Vorbote der postmodernen Identität 249
IV. Hermann Heller: Einheit in der Vielheit oder „in die Mitte hindurch“ 256
1. Methode: In der Dialektik die Einheit finden 257
2. Recht als Oszillation zwischen Rechtsgrundsätzen und Rechtssätzen 262
a) Die Rechtsidee als Integrationsquelle 263
b) Rechtsanwendung als persönliche Verantwortung 265
3. Identität: Der Mensch ist (als Persönlichkeit) aufgegeben 270
Kapitel 4: Ergebnis und Ausblick 280
I. Ergebnis der Untersuchung 280
II. Ausblick 283
Literaturverzeichnis 285