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Außerordentliche Rechtsbehelfe

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Seidel, C. (2004). Außerordentliche Rechtsbehelfe. Verfassungsbeschwerden vor dem Fachgericht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51376-5
Seidel, Christiane. Außerordentliche Rechtsbehelfe: Verfassungsbeschwerden vor dem Fachgericht. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51376-5
Seidel, C (2004): Außerordentliche Rechtsbehelfe: Verfassungsbeschwerden vor dem Fachgericht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51376-5

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Außerordentliche Rechtsbehelfe

Verfassungsbeschwerden vor dem Fachgericht

Seidel, Christiane

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 947

(2004)

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Abstract

Christiane Seidel beschäftigt sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen der außerordentlichen Rechtsbehelfe. Ausgehend von der Zielsetzung der Rechtsbehelfe als solcher und dem Versuch der Klärung des Begriffs der Außerordentlichkeit, widmet sie sich zunächst der Frage nach den Ursachen für die zunehmende Bedeutung außerordentlicher Rechtsbehelfe.

Der Gesetzgeber hat die Verfassungsbeschwerde als zulässigen Rechtsbehelf für denjenigen vorgesehen, der durch eine Gerichtsentscheidung in seinen Grundrechten verletzt wird. Das Bundesverfassungsgericht erschwert die Inanspruchnahme dieses gesetzlich vorgesehenen außerordentlichen Rechtsbehelfs zunehmend durch immer neue Anforderungen. Gleichzeitig versuchen die Fachgerichte, eigene Fehler bereits innerhalb der Fachgerichtsbarkeit durch Zulassung außerordentlicher Rechtsbehelfe zu beheben.

Die Autorin beleuchtet das Spannungsfeld zwischen gerichtlicher Überlastung einerseits und verfassungsrechtlichen Anforderungen andererseits, wobei eine mögliche Lösung der Problematik anhand der Verfassung aufgezeigt wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 21
Teil 1: Begriffsbestimmung und Erscheinungsformen 25
§ 1 Zielsetzung der Rechtsbehelfe und verfassungsrechtliche Grundlagen 25
I. Art. 19 Abs. 4 GG 26
II. Allgemeiner Justizgewähranspruch 28
III. Art. 17 GG 28
§ 2 Außerordentliche Rechtsbehelfe: Eine Begriffsbestimmung 32
I. Rechtsbehelfe als ein allein prozessuales Mittel? 32
II. Die Voraussetzung der Gewährung durch die Rechtsordnung als kennzeichnendes Merkmal des Rechtsbehelfs 34
III. Rechtsbehelfe als Mittel zur Verwirklichung eines Rechts 35
IV. Mögliche Einteilungen der Rechtsbehelfe 36
1. Verfassungsrechtliche Grundlage 36
2. Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe 38
V. Außerordentlichkeit der Rechtbehelfe 38
1. „Ordnung“ der Rechtsbehelfe 38
2. Durch den Gesetzgeber selbst vorgesehene außerordentliche Rechtsbehelfe 41
3. Analoge Anwendung bestehender Vorschriften 42
4. Außerordentliche Rechtsbehelfe allein als Ausprägung von Art. 17 GG? 42
§ 3 Die außerordentliche Beschwerde 44
I. Allgemeine Anwendbarkeit der außerordentlichen Beschwerde 45
II. Zulässigkeit und Begründetheit der außerordentlichen Beschwerde 46
III. Rechtsprechung der Zivilgerichtsbarkeit zu der außerordentlichen Beschwerde 48
1. Möglichkeit der außerordentlichen Beschwerde bei Vorliegen „greifbarer Gesetzeswidrigkeit“ 48
2. Möglichkeit der außerordentlichen Beschwerde bei der Verletzung rechtlichen Gehörs 52
3. Außerordentliche Beschwerde bei Vorliegen einer Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter 54
4. Wegfall der außerordentlichen Beschwerde nach Erlaß von § 321a ZPO im Rahmen des Zivilprozeßreformgesetzes 55
5. Zusammenfassung der zivilgerichtlichen Rechtsprechung 55
IV. Außerordentliche Beschwerde in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit 56
1. Möglichkeit der außerordentlichen Beschwerde bei Vorliegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit 57
2. Außerordentliche Beschwerde bei Verletzung rechtlichen Gehörs oder des Rechts auf den gesetzlichen Richter 58
V. Auffassungen in der Literatur zu der Zulässigkeit und Begründetheit der außerordentlichen Beschwerde 59
1. Bedarf für die Zulassung außerordentlicher Rechtsbehelfe 59
a) Bedarf bei freier Abänderbarkeit der erlassenen Entscheidung 60
b) Bedarf bei fehlender Abänderungsbefugnis 61
2. Vertretene Auffassungen in der Literatur zu den einzelnen Fallgruppen der Anwendbarkeit der außerordentlichen Beschwerde 62
a) Greifbare Gesetzeswidrigkeit 62
aa) Greifbare Gesetzeswidrigkeit gleich Grundrechts- oder Verfassungswidrigkeit? 63
bb) Grundrechtswidrigkeit gleich Willkürlichkeit? 65
b) Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs und Rechts auf den gesetzlichen Richter 66
VI. Zwischenergebnis 66
§ 4 Die außerordentliche Berufung und außerordentliche Revision 67
I. Außerordentliche Berufung 67
1. Zivilgerichtliche Rechtsprechung zu der Frage der Möglichkeit der außerordentlichen Berufung 69
a) Außerordentliche Berufung bei der Verletzung rechtlichen Gehörs 69
aa) Zulassung der Berufung trotz bestehenden Berufungsausschlusses 70
bb) Zulassung der Berufung im Wege der Analogiebildung 72
b) Greifbare Gesetzeswidrigkeit der Entscheidung als Grund für eine außerordentliche Berufung 73
c) Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter 74
2. Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu der Frage der Möglichkeit der außerordentlichen Berufung 75
3. Auffassungen der Literatur zu der Frage der Existenz einer außerordentlichen Berufung 75
a) Ablehnung der Möglichkeit der außerordentlichen Berufung 75
b) Außerordentliche Berufung als zulässiges Mittel in Ausnahmefällen 76
II. Außerordentliche Revision 78
III. Zulässigkeit und Begründetheit der außerordentlichen Berufung und Revision 81
IV. Zwischenergebnis 81
§ 5 Die Gegenvorstellung 81
I. Rechtsprechung zu dem außerordentlichen Rechtsbehelf der Gegenvorstellung 83
1. Gegenstand der Gegenvorstellung, Abänderungsbefugnis des Gerichts 83
a) Urteile als Gegenstand der Gegenvorstellung 84
b) Beschlüsse als Gegenstand der Gegenvorstellung 85
2. Zulässigkeit und Begründetheit der Gegenvorstellung 86
3. Begründetheit der Gegenvorstellung trotz fehlender Abänderungsbefugnis des Gerichts in bestimmten Ausnahmefällen 87
4. Fallgruppen der Gegenvorstellung in der Rechtsprechung: Gründe für die Durchbrechung des „Abänderungsverbots“ 89
a) Fallgruppen der Gegenvorstellung im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit 89
aa) Vorliegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit als Grund für die Gegenvorstellung 89
bb) Verletzung rechtlichen Gehörs 90
b) Fallgruppen der Möglichkeit der Gegenvorstellung im Rahmen der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit/Finanzgerichtsbarkeit 91
aa) Fehlen jeglicher gesetzlicher Grundlage 91
bb) Verletzung rechtlichen Gehörs 92
II. In der Literatur vertretene Auffassungen zu dem Rechtsbehelf der Gegenvorstellung 93
1. Gegenvorstellung bei fehlender Abänderungsbefugnis des iudex a quo 93
2. In der Literatur vorgenommene Differenzierungen nach der Art des vorliegenden Fehlers 97
a) Gegenvorstellung bei Vorliegen einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör 97
b) Gegenvorstellung bei Vorliegen von schweren Fehlern 99
III. Zwischenergebnis 100
§ 6 Zwischenergebnis Teil 1 101
Teil 2: Ursachen der zunehmenden Bedeutung außerordentlicher Rechtsbehelfe 103
§ 7 Die Rechtsprechung des BVerfG als Ursache der zunehmenden Bedeutung außerordentlicher Rechtsbehelfe 104
I. Rechtscharakter 105
II. Gebot der Rechtswegerschöpfung und allgemeiner Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde 105
1. Gebot der Rechtswegerschöpfung 106
a) Rechtsprechung des BVerfG 107
aa) Gesetzliche Normierung 108
bb) Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität 109
cc) Einbeziehung des Rechtsschutzzieles und der Sachnähe 110
dd) Grenzfall: Zulässigkeit durch Auslegung 111
b) Auffassung der Literatur 113
2. Allgemeines Prinzip der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde 114
III. Auswirkungen des Subsidiaritätsprinzips 117
1. Prozessuale Auswirkungen des Subsidiaritätsprinzips für den Beschwerdeführer 118
a) Erschöpfung gesetzlich nicht geregelter außerordentlicher Rechtsbehelfe 118
b) Gebot der doppelten Rechtswegerschöpfung 122
c) Rügeobliegenheiten 123
2. Auswirkungen des Subsidiaritätsprinzips auf das Fachgericht 123
a) Zulassung von Rechtsbehelfen durch Auslegung/Analogiegebot 124
b) Gebot der Rechtsbehelfszulassung 125
c) Abhilfepflicht 126
IV. Entbehrlichkeit der Rechtswegerschöpfung und der Einhaltung der sich aus dem Prinzip der Subsidiarität ergebenden Anforderungen 127
1. Bedeutungsgehalt von § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG 127
a) Allgemeine Bedeutung der Verfassungsbeschwerde, § 90 Abs. 2 S. 2 1. Alt. BVerfGG 128
b) Schwerer und unabwendbarer Nachteil, § 90 Abs. 2 S. 2 2. Alt. BVerfGG 128
c) Unzumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung 128
2. Anwendbarkeit auf Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz der Subsidiarität ergeben 129
V. Rügeobliegenheit des Bürgers und Abhilfepflicht der Fachgerichte: Eine doppelte Absicherung für das BVerfG? 130
VI. Zwischenergebnis 131
§ 8 Rechtsbehelfsbeschränkungsbemühungen durch den Gesetzgeber als weitere Ursache zunehmender Bedeutung außerordentlicher Rechtsbehelfe 132
I. Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozeßreformgesetz – ZPO-RG) vom 27.07.2001 133
1. Zulässigkeit der Beschwerde 133
a) Sofortige Beschwerde 134
b) Rechtsbeschwerde 135
2. Zulässigkeit der Gegenvorstellung nach § 321 a ZPO n. F. 136
3. Zulässigkeit der Berufung 137
4. Zulässigkeit der Revision 137
II. 6. Gesetz zur Änderung der VwGO vom 01.11.1996 sowie Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozeß vom 20.11.2001 138
1. Zulässigkeit der Beschwerde 138
2. Berufung 139
a) Zulassungsberufung 139
aa) § 124 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO: Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils 140
bb) § 124 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO: Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache 141
cc) § 124 Abs. 2 Ziff. 5 VwGO: Vorliegen eines Verfahrensmangels, der der Beurteilung durch das Berufungsgericht unterliegt 142
b) Auswirkung des Ausschlusses der Berufung kraft Gesetzes 143
aa) Vollständiger Rechtsmittelausschluß 144
bb) Rechtsmittelausschluß, aber Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 135 VwGO 144
3. Revision 145
4. Analoge Anwendung des § 321a ZPO im Bereich des Verwaltungsprozesses 145
§ 9 Zwischenergebnis Teil 2 146
Teil 3: Verfassungsbeschwerde als gesetzlich vorgesehener Rechtsbehelf 148
§ 10 Begründetheit der Verfassungsbeschwerde in den Fallgruppen der Zulässigkeit außerordentlicher Rechtsbehelfe 149
I. Problematik der Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsentscheidungen 149
1. Problemaufriß 150
a) Art. 3 Abs. 1 GG 150
b) Art. 2 Abs. 1 GG 151
2. Lösung durch das BVerfG: Verletzung „spezifischen Verfassungsrechts“ 153
II. Art. 3 Abs. 1 GG: Willkürverbot 158
1. Willkürformel des BVerfG 159
a) Willkürliche Gleichbehandlung/Ungleichbehandlung 159
b) Allgemeines Willkürverbot 159
2. „Neue Formel“ 163
a) Kriterien für die Anwendung der „neuen Formel“ 164
b) Anwendung auf Gerichtsentscheidungen 164
c) Nebeneinander von „allgemeinem Willkürverbot“ und dem Verbot willkürlicher oder unverhältnismäßiger Ungleichbehandlung 165
3. Willkürprüfung statt Grundrechtsprüfung 165
III. Art. 103 Abs. 1 GG: Verletzung des Rechts auf richterliches Gehör 166
IV. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG 169
V. Zwischenergebnis 169
§ 11 Vergleich der Rechtsprechung der Fachgerichte mit der Rechtsprechung des BVerfG und zugleich Versuch einer Bewertung des durch die Fachgerichte verwendeten Begriffs der greifbaren Gesetzeswidrigkeit 170
I. Vergleich der Rechtsprechung der Fachgerichte mit der Rechtsprechung des BVerfG: Grundrechtsprüfung durch die Fachgerichte 170
1. Art. 3 Abs. 1 GG 172
2. Art. 103 Abs. 1 GG 175
3. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG 176
4. Andere Grundrechte 177
II. Ansätze zur Konkretisierung des Begriffs der greifbaren Gesetzeswidrigkeit: Eine kritische Betrachtung 178
III. Greifbare Gesetzeswidrigkeit: Anzuwendender Prüfungsmaßstab 180
1. Art der gesetzlichen Grundlage 181
2. Zulässigkeit der Überprüfung der Entscheidung an einfachem Gesetzesrecht: zugleich die Frage nach der Rechtfertigung der Existenz außerordentlicher Rechtsbehelfe 182
3. Verfassungsrechtliche Grundlagen 183
§ 12 Zwischenergebnis Teil 3 184
Teil 4: Verfassungsrechtliche Legitimation außerordentlicher Rechtsbehelfe 186
§ 13 Abhilfepflicht der Fachgerichte als verfassungsrechtliche Legitimation außerordentlicher Rechtsbehelfe 186
I. Grundlage der Abhilfepflicht der Fachgerichte 186
1. Grundrechtsbindung der Fachgerichte 187
2. Reichweite der Grundrechtsbindung: Beschränkung der Abhilfepflicht auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten? 189
3. Grundrechtsbindung gleich Abhilfeverpflichtung bei eingetretenem Verstoß? 189
a) Bestehen der Abhilfepflicht auf Grund der Grundrechtsbindung 190
b) Reichweite der Abhilfepflicht in zeitlicher Hinsicht 191
c) Primäre Abhilfepflicht des iudex a quo oder des iudex ad quem? 192
d) Abhilfe nur auf Antrag oder auch von Amts wegen? 193
4. Reichweite der Abhilfepflicht entsprechend der Grundrechtsbindung oder Beschränkung auf Verfahrensgrundrechte 193
II. Abhilfezuständigkeit 195
1. Subsidiarität 195
a) Art. 94 Abs. 2 S. 2 GG 197
b) § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG 198
c) Prinzip der Subsidiarität als Richterrecht 199
2. Fachgerichtliche Abhilfepflicht wegen des Gebots des effektiven Grundrechtsschutzes 200
3. Exkurs: Zulässige Delegation durch das BVerfG 201
III. Ergebnis 201
§ 14 Folgen und Grenzen der Abhilfepflicht: Konsequenzen für die Zulassung außerordentlicher Rechtsbehelfe 202
I. Abhilfepflicht im Rahmen der geltenden Verfahrensordnung 203
1. Verfassungskonforme Auslegung des Prozeßrechts 204
2. Verwirklichung der Abhilfepflicht mittels richterlicher Rechtsfortbildung 205
a) Analoge Anwendung der Zulässigkeitsvorschriften bestimmter Rechtsbehelfe 205
aa) Allgemeine Analogie zu den Vorschriften über die Zulässigkeit der Rechtsmittel 206
bb) Analoge Anwendung einzelner Vorschriften 207
cc) Analogie zu § 321a ZPO 208
b) Teleologische Reduktion der Unanfechtbarkeitsbestimmung 210
II. Zulassung gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe – Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung zur Verwirklichung der Abhilfepflicht 210
§ 15 Verfassungsrechtlicher Anspruch des Betroffenen auf eine zweite Instanz als Legitimation für die außerordentlichen Rechtsbehelfe 213
I. Recht auf eine zweite Instanz aus Art. 19 Abs. 4 GG 213
II. Andere Ansätze zu Begründung eines Anspruchs auf eine zweite Instanz 215
§ 16 Zwischenergebnis Teil 4 217
Zusammenfassung 219
1. Teil 219
2. Teil 219
3. Teil 220
4. Teil 221
Literaturverzeichnis 223
Sachregister 234