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Die Struktur des Raubtatbestandes (§ 249 Abs. 1 StGB)

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Albrecht, A. (2011). Die Struktur des Raubtatbestandes (§ 249 Abs. 1 StGB). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53484-5
Albrecht, Anna Helena. Die Struktur des Raubtatbestandes (§ 249 Abs. 1 StGB). Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53484-5
Albrecht, A (2011): Die Struktur des Raubtatbestandes (§ 249 Abs. 1 StGB), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53484-5

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Die Struktur des Raubtatbestandes (§ 249 Abs. 1 StGB)

Albrecht, Anna Helena

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 229

(2011)

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About The Author

Anna Helena Albrecht wurde 1982 geboren. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften promovierte sie und arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bei Prof. Dr. Mark Deiters und Prof. em. Dr. Friedrich Dencker. Nach Abschluss ihres Referendariates ist sie dort seit Juli 2011 Akademische Rätin.

Abstract

Ziel der Arbeit ist es, die allgemein anerkannten Kriterien des erforderlichen spezifischen Zusammenhangs zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels und der Wegnahme im Raubtatbestand auf ihre Berechtigung zu überprüfen. Die Argumentation stützt sich maßgeblich auf die Gesetzgebungsgeschichte und systematische Erwägungen auf Grundlage einer zu Beginn hergeleiteten engen Verwandtschaft des Raubes mit den Tatbeständen der räuberischen Erpressung und der sexuellen Nötigung. Anhand dieser werden das allgemein anerkannte Erfordernis eines Finalzusammenhangs zwischen den einzelnen Raubakten sowie das umstrittene eines Kausalzusammenhangs bestätigt, dasjenige einer engen räumlichen und zeitlichen Verknüpfung verworfen. Stattdessen wird ein raubspezifischer Zusammenhang verlangt. Dieser wird nur dann bejaht, wenn die Kausalverknüpfung über die Schwächung der Verteidigungsfähigkeit oder -bereitschaft des Opfers hinsichtlich des Tatobjekts vermittelt ist. Eine solche wird nicht nur in der Überwindung körperlichen Widerstandes gesehen; auch die Überwindung in sachlichen Hilfsmitteln institutionalisierter Verteidigung wird als ausreichend erachtet. Die bisherige Auslegung des Raubtatbestandes erfährt durch die Arbeit erhebliche Korrekturen.

Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Westfälischen Wilhelmsuniversität Münster 2010.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung und Gang der Untersuchung 13
A. Einleitung 13
B. Gang der Untersuchung 13
1. Teil: Vorüberlegungen und Arbeitshypothesen 15
1. Kapitel: Vorüberlegungen zu den Nötigungsmitteln der §§ 249 Abs. 1, 255, 177 Abs. 1 StGB 15
A. Die Gewaltalternative der §§ 177 Abs. 1, 249 Abs. 1, 255 StGB 16
I. Der Gewaltbegriff im Allgemeinen 16
1. Die Lehre vom einheitlichen Gewaltbegriff 16
2. Der einfache Gewaltbegriff 17
II. Der Begriff der Gewalt gegen eine Person in den §§ 249 Abs. 1, 255 StGB 18
III. Der Gewaltbegriff in § 177 StGB 19
1. Gegner einer restriktiven Auslegung 19
2. Kritik 20
a) Wertungen des Gesetzes 20
b) Antinomie zwischen §§ 177 Abs. 1 und 240 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB 21
c) Strafrahmen 22
d) Rückgriff auf § 177 Abs. 1 Nr. 3 und § 240 Abs. 1, Abs. 4 StGB 22
aa) Zulässigkeit eines Rückgriffs auf § 240 StGB 23
bb) Ausreichen eines Rückgriffs auf § 240 StGB 25
3. Ergebnis für den Gewaltbegriff in § 177 Abs. 1 StGB 26
B. Die Drohungsvariante der §§ 177 Abs. 1, 249 Abs. 1, 255 StGB 26
I. Drohung 26
II. Gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben 28
1. Gegenwärtige Gefahr 28
2. Leibes- oder Lebensgefahr 29
C. Zusammenfassung 33
2. Kapitel: Arbeitshypothesen 34
A. Gemeinsamkeiten der Delikte 34
I. Tatbestandsseite 34
II. Rechtsfolgenseite 37
III. Auffangtatbestände 38
IV. Qualifikationstatbestände 38
V. Kriminologische Gemeinsamkeiten 40
B. Folge: Übertragbarkeit der Ergebnisse 41
2. Teil: Die Struktur des Raubtatbestandes 43
3. Kapitel: Erfordernis eines Finalzusammenhangs und Strafgrund 43
A. Der zugrunde gelegte Absichts- und Finalitätsbegriff 44
B. Herleitung 45
I. Wortlaut 45
1. „Gewalt“ 46
2. „mit“ 47
3. „unter Anwendung“ 48
II. „Simultaneitätsprinzip“ 49
III. Historie 50
1. Entwicklung des Raubtatbestandes seit dem 19. Jahrhundert 50
2. Entwicklung des Tatbestands des räuberischen Diebstahls 55
3. Ergebnis der Gesetzgebungsgeschichte 56
IV. Systematik 56
1. Raub als lex specialis zur Nötigung 57
2. Unrechtsäquivalenz zu sexueller Nötigung und räuberischer Erpressung 59
3. Ausgestaltung des Tatbestands des räuberischen Diebstahls 61
a) Die Nähe von Raub und räuberischem Diebstahl 62
b) Unrechtsdefizit: Behaltenwollen 63
c) Unrechtsdefizit: besondere Bedrängnis des Täters 65
d) Ergebnis für den räuberischen Diebstahl und Übertragbarkeit auf den Raub 66
4. Ergebnis der systematischen Analyse 69
V. Strafgrund und Strafhöhe 69
VI. Gegenkritik zu Jakobs und Hillenkamp 70
VII. Ergebnis 71
C. Inhalt des Finalitätserfordernisses 72
4. Kapitel: Erfordernis eines Kausalzusammenhangs 75
A. Erfordernis eines Kausalzusammenhangs in § 249 Abs. 1 StGB 76
I. Verzicht auf eine objektive Verknüpfung 76
II. Kritik 77
III. Der raubspezifische Zurechnungszusammenhang nach Kindhäuser 82
IV. Ergebnis der Diskussion um ein Kausalitätserfordernis 84
B. Grundlagen der Kausalität 84
I. Kausalitätsmodelle 84
1. Condicio-sine-qua-non-Formel 84
2. Formel der gesetzmäßigen Bedingung 85
3. Konzeption Puppe 86
4. Konzeption Dencker und Frister 86
II. Sonderprobleme der Kausalität 87
1. Psychische Kausalität 87
2. Hypothetische Kausalverläufe 89
III. Bestimmung des tatbestandlichen Erfolges 90
C. Anwendung auf den Raubtatbestand 93
I. Ausscheiden von Fällen tatsächlicher Kausalität 94
II. Über die Täterpsyche vermittelter Kausalverlauf 97
III. Zwischenergebnis 100
D. Ergebnis 101
5. Kapitel: Erfordernis eines engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs 102
A. Kriterien 104
B. Argumentation 105
I. Wortlaut 105
1. „mit“ und „unter Anwendung“ 105
a) Wortlaut des § 249 Abs. 1 StGB 105
b) Wortlaut des § 202 Abs. 1 Nr. 2 StGB 106
c) Wortlaut der §§ 253, 255 StGB 107
2. Ergebnis der Wortlautanalyse 108
II. Systematik 108
1. Ausgestaltung des § 252 StGB 108
a) Das Merkmal der Tatfrische aus § 252 StGB 108
b) Die Übertragbarkeit des Tatfrischemerkmals 110
2. Raub als lex specialis zur Nötigung 113
3. Sexuelle Nötigung 114
4. Systematik der Rechtfertigungsgründe 115
5. Konkurrenzen 117
III. Strafwürdigkeit 121
IV. Unbestimmtheit 123
C. Ergebnis 124
6. Kapitel: Erfordernis eines raubspezifischen Zusammenhangs 125
A. Schwächung der Verteidigungsfähigkeit oder -bereitschaft als Nötigungserfolg 127
I. Bisherige Prämisse: Duldung der Wegnahme als Nötigungserfolg 128
II. Tödlicher Einsatz des Nötigungsmittels als Problemfall 129
III. Begriffliche Präzisierung 134
IV. Herleitung 135
1. Gesetzgebungsgeschichte 135
2. Systematik 136
a) Räuberischer Diebstahl 136
b) Sexuelle Nötigung 137
c) Räuberische Erpressung 137
d) Betrug 141
e) Zwischenergebnis 141
B. Unmittelbarkeit 145
C. Ergebnis 147
3. Teil: Schluss 149
A. Zusammenfassung 149
B. Ausblick 151
Literaturverzeichnis 155
Sachwortverzeichnis 167