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Der verfassungsrechtlich geforderte Mindestkündigungsschutz im Arbeitsverhältnis

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Bengsch, K. (2005). Der verfassungsrechtlich geforderte Mindestkündigungsschutz im Arbeitsverhältnis. Ein Beitrag zur kündigungsrechtlichen Konkretisierung der §§ 138 I, 242 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51436-6
Bengsch, Karen. Der verfassungsrechtlich geforderte Mindestkündigungsschutz im Arbeitsverhältnis: Ein Beitrag zur kündigungsrechtlichen Konkretisierung der §§ 138 I, 242 BGB. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51436-6
Bengsch, K (2005): Der verfassungsrechtlich geforderte Mindestkündigungsschutz im Arbeitsverhältnis: Ein Beitrag zur kündigungsrechtlichen Konkretisierung der §§ 138 I, 242 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51436-6

Format

Der verfassungsrechtlich geforderte Mindestkündigungsschutz im Arbeitsverhältnis

Ein Beitrag zur kündigungsrechtlichen Konkretisierung der §§ 138 I, 242 BGB

Bengsch, Karen

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 234

(2005)

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Abstract

Die Autorin geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang auch für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nicht in den Anwendungsbereich des KSchG fällt, ein Schutz vor arbeitgeberseitigen Kündigungen bestehen muß.

Für die Notwendigkeit eines solchen Mindestkündigungsschutzes wird die Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG fruchtbar gemacht; seine inhaltliche Reichweite wird anhand einer schutzpflichtenkonformen Konkretisierung der §§ 138 Abs. 1, 242 BGB bestimmt. Dabei werden die methodischen Grundlagen der Konkretisierung beleuchtet und - im Gegensatz zu den bereits vorhandenen einschlägigen Untersuchungen - nicht verfassungsrechtliche Vorgaben in Gestalt der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluß zur Kleinbetriebsklausel vom 27.1.1998, sondern die im besonderen Kündigungsschutz des einfachen Rechts liegenden gesetzgeberischen Wertentscheidungen als Konkretisierungsmaterial herangezogen. Der auf diese Weise entwickelte Kündigungsschutz wird sodann daraufhin überprüft, ob er mit den Vorgaben des KSchG, mit der Berufsfreiheit des Arbeitgebers sowie der Arbeitsplatzfreiheit der Arbeitsuchenden vereinbar ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
1. Kapitel: Verfassungsrechtliche und methodische Grundlagen eines Mindestkündigungsschutzes 37
§ 1 Problemaufriß 37
A. Einführung in die Problematik 37
B. Der Untersuchungsgegenstand 39
C. Der Anlaß der Untersuchung 41
§ 2 Die staatliche Pflicht zur Schaffung eines Mindestkündigungsschutzes – das „Ob“ 45
A. Die Pflicht des Gesetzgebers zur Schaffung eines Mindestkündigungsschutzes 45
I. Die Bindung des Gesetzgebers an die verfassungsmäßige Ordnung gem. Art. 20 III 1. Hs. GG 46
II. Die Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte, Art. 1 III GG 46
1. Die grundrechtliche Konfliktlage bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung 47
a) Die Kündigung als Grundrechtsausübung des Arbeitgebers 47
b) Die Grundrechtsrelevanz der Kündigung auf Seiten des Arbeitnehmers 49
c) Die Konfliktlage 51
2. Art. 12 I GG in seiner Funktion als Abwehrrecht 52
a) Die unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte 55
b) Die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte 57
3. Die Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten 59
a) Allgemeine Grundlagen der grundrechtlichen Schutzpflichtlehre 59
aa) Entwicklung der Schutzpflichtlehre in der Rechtsprechung des BVerfG 59
bb) Abweichende Begründungsansätze in der Literatur 61
(1) Die sog. abwehrrechtliche Konzeption 61
(2) Sonstige Begründungsansätze 63
cc) Der Adressat der Schutzpflicht 66
b) Die staatliche Pflicht aus Art. 12 I GG zur Schaffung eines Mindestkündigungsschutzes 67
aa) Anerkennung einer Schutzpflicht aus Art. 12 I GG in der Rechtsprechung des BVerfG und im Schrifttum 67
bb) Die Schutzpflicht ablehnende Auffassungen in der Literatur 68
(1) Boemke/Gründel 68
(2) Braun 69
cc) Abweichende Begründungsansätze 71
B. Ergebnis 74
§ 3 Inhalt und Umfang des verfassungsrechtlich erforderlichen Mindestkündigungsschutzes – das „Wie“ 75
A. Der Anwendungsbereich der Schutzpflicht aus Art. 12 I GG 75
B. Das verfassungsrechtlich geforderte Maß an Bestandsschutz 76
I. Die Forderung nach einem Mindestmaß an Schutz 77
1. Die Rechtsprechung des BVerfG: Von der Evidenzformel zum Untermaßverbot 77
2. Kritische Stimmen – die Kongruenzthese 79
3. Inhaltliche Vorgaben des Untermaßverbotes 83
4. Das Untermaß für die Schutzpflicht aus Art. 12 I GG im Hinblick auf den Schutz des Arbeitnehmers vor arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigungen 86
II. Die Ausfüllung des verbleibenden Raumes zwischen Unter- und Übermaßverbot durch den Gesetzgeber – eine Bestandsaufnahme 91
1. Die Erfüllung der gesetzgeberischen Schutzpflicht durch die Schaffung des KSchG 93
2. Die Erfüllung der gesetzgeberischen Schutzpflicht durch die Schaffung besonderer Kündigungsschutztatbestände 94
3. Die Erfüllung der gesetzgeberischen Schutzpflicht durch die Schaffung der §§ 622, 623 BGB 94
a) § 622 BGB als Kündigungsschutznorm 95
b) § 623 BGB als Kündigungsschutznorm 96
4. Die Erfüllung der gesetzgeberischen Schutzpflicht durch die Schaffung der zivilrechtlichen Generalklauseln 97
a) Die grundsätzliche Geeignetheit der Generalklauseln i. S. d. Untermaßverbotes 97
aa) Die Anwendbarkeit der Generalklauseln auf jedes Arbeitsverhältnis 97
bb) Die Anwendbarkeit der Generalklauseln auf Kündigungen 98
(1) § 134 BGB 98
(2) § 138 I BGB 98
(3) § 242 BGB 99
(4) § 315 I BGB 100
cc) Die Wahrung des Bestandsinteresses als Normziel 106
b) Die Wahrung des Effektivitätsgebotes durch die zivilrechtlichen Generalklauseln 108
c) Die Angemessenheit der Generalklauseln 109
III. Die Erfüllung der Schutzpflicht durch die Konkretisierung der zivilrechtlichen Generalklauseln seitens der Gerichte 110
§ 4 Die Konkretisierung der zivilrechtlichen Generalklauseln §§ 138 I, 242 BGB zur Gewährleistung des verfassungsrechtlich geforderten Mindestkündigungsschutzes 112
A. Der unbestimmte Gehalt der Generalklauseln 112
B. Methoden zur Konkretisierung der Generalklauseln 112
I. Die Konkretisierung der Generalklauseln im Wege der sog. Fallgruppenmethode 113
1. Die Konkretisierung des § 138 I BGB im Wege der Fallgruppenmethode 114
a) Allgemeine Fallgruppen der Sittenwidrigkeit gem. § 138 I BGB 114
b) Fallgruppen der sittenwidrigen Kündigung im Arbeitsrecht 115
2. Die Konkretisierung des § 242 BGB im Wege der Fallgruppenmethode 119
a) Allgemeine Fallgruppen des Verstoßes gegen Treu und Glauben gem. § 242 BGB 119
b) Fallgruppen der treuwidrigen Kündigung im Arbeitsrecht 122
aa) Die Kündigung als widersprüchliches Verhalten 124
bb) Das verwirkte Kündigungsrecht 125
cc) Die ungehörige Kündigung – Ausspruch der Kündigung „zur Unzeit“ 127
dd) Die ungehörige Kündigung – Kündigung in beleidigender, verletzender oder herabsetzender Form 129
ee) Die willkürliche Kündigung 130
ff) Die Treuwidrigkeit der grundlosen Kündigung 130
3. Die Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflicht durch die Konkretisierung der §§ 138 I, 242 BGB mittels der Fallgruppenmethode 131
a) Die Geeignetheit im Hinblick auf § 138 I BGB 133
b) Die Geeignetheit im Hinblick auf § 242 BGB 134
c) Bewertung der Fallgruppenmethode 135
II. Die Konkretisierung der Generalklauseln unter Anknüpfung an ihren Wortlaut – die verweisende Funktion der Generalklauseln 136
1. Die Wortlautinterpretation des § 138 I BGB 137
2. Die Wortlautinterpretation des § 242 BGB 140
3. Die Bandbreite möglicher Konkretisierungsmittel 142
a) Die Rangordnung der Konkretisierungsmittel 143
b) Die Rangordnung der Konkretisierungsmittel in den Konkretisierungskonzepten für einen „Kündigungsschutz außerhalb des KSchG“ in Literatur und Rechtsprechung 145
aa) Die Literatur vor dem Beschluß des BVerfG zur Kleinbetriebsklausel – das „grundrechtlich geleitete Verständnis der Generalklauseln“ 145
bb) Die Lösung des BVerfG: Konkretisierung unter Rückgriff auf die Verfassung 148
cc) Konkretisierungsvorschläge nach dem Beschluß des BVerfG zur Kleinbetriebsklausel 149
(1) Die Konkretisierung durch die Arbeitsgerichte 149
(a) Das Verbot willkürlicher und auf sachfremden Motiven beruhender Kündigungen 149
(b) Das „gewisse Maß an sozialer Rücksichtnahme“ 151
(c) Die Berücksichtigung eines „durch langjährige Mitarbeit erdienten Vertrauens in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses“ 152
(d) Zwischenergebnis 154
(2) Lösungsansätze in der Literatur nach dem Beschluß des BVerfG zur Kleinbetriebsklausel 154
(a) Das Verbot willkürlicher und auf sachfremden Motiven beruhender Kündigungen 155
(b) Das „gewisse Maß an sozialer Rücksichtnahme“ 161
(c) Die Berücksichtigung eines „durch langjährige Mitarbeit erdienten Vertrauens in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses“ 170
(d) Zwischenergebnis 174
c) Vorrang der verfassungsrechtlichen Wertungen vor den einfachgesetzlichen? 175
aa) Der Vorrang der Verfassung – Normenhierarchie und Metanormen 176
(1) Normenpyramide und die Regel „lex superior derogat legi inferiori“ 176
(2) Die Regel „lex specialis derogat legi generali“ 185
bb) Verfassungsrechtliche Argumente 191
(1) Die Bindung des Richters an „Recht und Gesetz“, Art. 20 III GG 191
(a) Gesetzesunterworfenheit gem. Art. 97 I GG 192
(b) Der Gewaltenteilungsgrundsatz, Art. 20 II 2, III GG 193
(c) Art. 1 III GG 199
(2) Zwischenergebnis für die Untersuchung der Verfassung 202
cc) Argumente aus der Methodenlehre – Die Maßgeblichkeit des gesetzgeberischen Willens und des Normkontextes bei der richterlichen Arbeit mit dem Gesetz 203
(1) Die Auslegung einer Norm 203
(2) Besonderheiten bei der verfassungskonformen Auslegung 207
(3) Die Rechtsfortbildung, insbesondere die Schließung von Lücken durch Analogie 209
(a) Die Voraussetzungen der rechtsfortbildenden Tätigkeit des Richters 210
(b) Die Durchführung der richterlichen Rechtsfortbildung 213
dd) Ergebnis 215
§ 5 Der Kündigungsschutz im einfachen Recht als Konkretisierungsmittel 217
A. Das System des einfachrechtlichen Kündigungsschutzes 217
B. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG als Konkretisierungsmittel 219
C. Der besondere Kündigungsschutz als Konkretisierungsmittel 221
I. Die Eignung der besonderen Kündigungsschutznormen als Konkretisierungsmittel 221
II. Der Kreis der als Konkretisierungsmittel geeigneten Normen 222
III. Der weitere Gang der Untersuchung 224
2. Kapitel: Der bestehende besondere Kündigungsschutz: spezielle Ausprägungen allgemeiner kündigungsschutzrechtlicher Grundgedanken 226
§ 6 Die Suche nach einem geeigneten Darstellungssystem 226
A. Vorüberlegungen 226
B. Die Bildung von Schutzgruppen anhand der gesetzgeberischen Wertentscheidung 227
I. Die widerstreitenden Interessen im Kündigungsfall 227
II. Besondere Interessenlagen als Grundlage des besonderen Kündigungsschutzes 229
1. Differenzierung zwischen Kündigungsschutz im allgemeinen und im individuellen Interesse 229
2. Schutzgruppen im Rahmen des Kündigungsschutzes im allgemeinen Interesse 230
3. Kündigungsschutz im Interesse des einzelnen Arbeitnehmers 231
§ 7 Der Kündigungsschutz im Interesse der Allgemeinheit 234
A. Kündigungsschutz zur Durchsetzung beschäftigungspolitischer Ziele 234
I. Kündigungsschutz für Teilzeitbeschäftigte nach dem TzBfG 234
1. Entstehungshintergrund, Sinn und Zweck des Schutzes von Teilzeitbeschäftigten 234
2. Das Diskriminierungsverbot in § 4 I 1 TzBfG 235
a) Der Sinn und Zweck der Norm 235
b) Der Schutzumfang des § 4 I 1 TzBfG 236
aa) Schlechterbehandlung vergleichbarer Arbeitnehmer i. S. d. § 4 I 1 TzBfG 237
bb) Schlechterstellung „wegen“ der Teilzeitarbeit 238
cc) Die sachliche Rechtfertigung der Schlechterbehandlung 239
c) Das aus dem Diskriminierungsverbot des § 4 I 1 TzBfG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 239
aa) Unzulässige und zulässige Auswahlkriterien 240
(1) Der Bezug des Differenzierungskriteriums zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses 241
(a) Grammatische Interpretation des § 4 I 1 TzBfG 241
(b) Teleologische Interpretation des § 4 I 1 TzBfG 242
(c) Systematische und historische Interpretation des § 4 I 1 TzBfG 242
(aa) Teilzeitfremde Differenzierungskriterien 243
(bb) Anforderungen an den sachlichen Grund bei teilzeitspezifischen Differenzierungskriterien 244
(d) Zwischenergebnis 246
(2) Der Einfluß sozialer Gesichtspunkte auf den Kündigungsschutz 246
(a) Gesetzgeberische Überlegungen zur Relevanz der sozialen Lage für den Bestandsschutz 246
(b) Die Relevanz anderweitiger wirtschaftlicher Absicherung in der Rspr. des BAG zur unterproportionalen Vergütung Teilzeitbeschäftigter 248
(c) Zwischenergebnis 252
(3) Ergebnis: Vorgaben des § 4 I 1 TzBfG für Auswahlkriterien 252
bb) Zulässige und unzulässige Kündigungsgründe 253
cc) Das Vorliegen eines Kündigungsgrundes als Wirksamkeitserfordernis 254
dd) Ergebnis 256
II. Kündigungsschutz für Beschäftigte im job-sharing-Arbeitsverhältnis: § 13 II TzBfG 256
1. Der Sinn und Zweck des Kündigungsverbotes in § 13 II TzBfG 256
2. Der Schutzumfang des § 13 II TzBfG 257
3. Das aus § 13 II TzBfG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 258
a) Grammatische Interpretation des § 13 II 1 TzBfG 259
b) Teleologische Interpretation des § 13 II 1 TzBfG 259
c) Historische Interpretation des § 13 II TzBfG 260
d) Zwischenergebnis 261
4. Das Vorliegen eines Kündigungsgrundes als Wirksamkeitsvoraussetzung 262
a) Grammatische Interpretation des § 13 II TzBfG 262
b) Systematische Interpretation des § 13 II TzBfG 262
c) Teleologische Interpretation des § 13 II TzBfG 263
d) Historische Interpretation des § 13 II TzBfG 264
aa) Die Bedeutung des Passus „wegen“ in § 5 II BeschFG 264
bb) Die „anderen“ Gründe i. S. d. § 5 II 2 BeschFG 266
5. Ergebnis für § 13 II TzBfG 267
III. Kündigungsschutz für Beschäftigte mit befristetem Arbeitsverhältnis 267
1. Relevanz und Ausgestaltung des Kündigungsschutzes im befristeten Arbeitsverhältnis 267
2. Sinn und Zweck des Schutzes befristet Beschäftigter 268
3. Der Ausschluß der ordentlichen Kündigung im befristeten Arbeitsverhältnis gem. § 15 III i.V.m. § 14 I, II TzBfG 269
a) Die wirksame Befristung nach § 14 I, II TzBfG als Voraussetzung des Kündigungsschutzes nach § 15 III TzBfG: Erfordernis eines (sachlichen) Kündigungsgrundes? 270
aa) Die Zulässigkeit der Befristung vor Inkrafttreten des TzBfG 270
bb) Zulässigkeit der Befristung nach § 14 TzBfG 271
(1) Das Erfordernis eines sachlichen Grundes für die Befristung nach § 14 I TzBfG 271
(a) Festhalten am Sachgrunderfordernis trotz der Unanwendbarkeit des KSchG? 272
(b) § 14 TzBfG als Instrument des Umgehungsschutzes? 274
(c) Sachgrunderfordernis für die Befristung – Erforderlichkeit eines Grundes für die Kündigung? 276
(d) Ergebnis 279
(2) Die erleichterte Befristung nach § 14 II TzBfG 279
b) Ergebnis 282
4. Das Diskriminierungsverbot für befristet beschäftigte Arbeitnehmer – § 4 II 1 TzBfG 282
a) Schutzumfang und Sinn und Zweck der Norm 282
b) Das aus dem Diskriminierungsverbot des § 4 II 1 TzBfG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 283
aa) Wertungen zu Auswahlkriterien 283
bb) Wertungen zu Kündigungsgründen 285
IV. Ergebnis für den Kündigungsschutz zur Durchsetzung beschäftigungspolitischer Ziele 286
B. Der Kündigungsschutz zur Durchsetzung arbeitsmarktpolitischer Ziele: Schutz im Rahmen von Massenentlassungen nach §§ 17 ff. KSchG 286
I. Sinn und Zweck der §§ 17 ff. KSchG 287
II. Der Schutz durch §§ 17 ff. KSchG – Kündigungs- oder Entlassungsschutz? 288
C. Der Kündigungsschutz zur Durchsetzung familienpolitischer Ziele: § 18 I BErzGG 291
I. Sinn und Zweck des Schutzes 291
II. Der Umfang des Schutzes nach § 18 I BErzGG 292
III. Das aus § 18 I 1, 2 BErzGG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 293
1. Der „besondere Fall“ als zulässiger Kündigungsgrund 294
a) Die Existenzgefährdung des Unternehmens als zulässiger Kündigungsgrund 295
b) Die Pflichtverletzung als zulässiger Kündigungsgrund 296
c) Ergebnis 297
2. Die ausnahmsweise Zulassung einer Kündigung – Erforderlichkeit eines Kündigungsgrundes? 297
3. Gesamtergebnis für § 18 I 1, 2 BErzGG 298
D. Der Kündigungsschutz im Rahmen der Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht 298
I. Der Kündigungsschutz für Soldaten auf Zeit sowie Wehr- und Zivildienstleistende 299
1. Sinn und Zweck des Schutzes der Soldaten auf Zeit sowie der Wehr- und Zivildienstleistenden 299
2. Der Umfang des Schutzes nach § 2 ArbPlSchG bzw. § 2 EignungsübungsG 300
3. Das aus § 2 I, II ArbPlSchG bzw. § 2 I, II EignungsübungsG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 301
a) Die Geeignetheit des § 2 I ArbPlSchG bzw. des § 2 I EignungsübungsG als Untersuchungsmaterial 301
b) Die in § 2 II ArbPlSchG bzw. in § 2 II EignungsübungsG liegenden Wertungen zu Kündigungsgründen 302
c) Ergebnis für § 2 II 1 ArbPlSchG sowie § 2 II 1 EignungsübungsG 304
II. Der Kündigungsschutz der ehrenamtlich im Zivil- und Katastrophenschutz Tätigen 305
1. Sinn und Zweck des Schutzes 305
2. Der Umfang des durch § 9 II 1 ZSchG, § 9 II 1 KatSchG gewährten Schutzes 305
3. Das aus § 9 II 1 ZSchG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 307
a) Wertungen zu Auswahlkriterien 307
b) Wertungen zu Kündigungsgründen 309
c) Ergebnis für die Untersuchung des § 9 II 1 ZSchG 310
E. Ergebnis der Untersuchung kündigungsschützender Normen im Allgemeininteresse 310
§ 8 Der Kündigungsschutz im Interesse des einzelnen Arbeitnehmers 312
A. Der Kündigungsschutz aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben 312
I. Der Kündigungsschutz für (werdende) Mütter in § 9 MuSchG 313
1. Hintergrund und Ausgestaltung des Schutzes nach § 9 MuSchG; Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 313
2. Ausgestaltung, Sinn und Zweck des Kündigungsschutzes nach § 9 I 1, III 1 MuSchG 314
3. Das aus § 9 I, III MuSchG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 315
a) Die strukturelle Eignung des § 9 I 1, III 1 MuSchG als Untersuchungsmaterial 315
b) Die vom Gesetzgeber in § 9 I 1, III 1 MuSchG anerkannten Kündigungsgründe 317
aa) Der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit infolge wirtschaftlicher Entscheidungen oder Zwangslagen als zugelassener Kündigungsgrund 317
bb) Erhebliche Pflichtverletzungen als zugelassener Kündigungsgrund 319
c) Die vom Gesetzgeber mißbilligten Kündigungsgründe 320
aa) Die Schwangerschaft als „weiblicher Zustand“ – Verbot geschlechterspezifischer Kündigungsgründe? 321
bb) Der Bezug des Kündigungsgrundes zum Arbeitsverhältnis 321
d) Die ausnahmsweise Zulässigkeit der Kündigung in einem besonderen Fall gem. § 9 III 1 MuSchG – Erforderlichkeit eines Kündigungsgrundes? 323
e) Ergebnis für § 9 I 1, III 1 MuSchG 324
II. Der Kündigungsschutz für Parlamentarier 325
1. Der Sinn und Zweck eines Schutzes für Parlamentarier 325
2. Der Umfang des Kündigungsschutzes für Parlamentarier; Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes 326
a) Das allgemeine Behinderungsverbot in § 2 I AbgG 326
b) Das Benachteiligungsverbot in § 2 II AbgG 327
c) Das Kündigungsverbot in § 2 III AbgG 328
3. Das aus § 2 II, III AbgG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 328
a) Die in § 2 II AbgG liegenden kündigungsschutzrechtlichen Wertentscheidungen 329
aa) Wertungen zu Auswahlkriterien 330
bb) Wertungen zu Kündigungsgründen 332
cc) Ergebnis für § 2 II AbgG 332
b) Die Eignung des § 2 III AbgG zur Herauslösung kündigungsschutzrechtlicher Wertungen 333
III. Der Kündigungsschutz durch einfachgesetzliche Umsetzung der grundrechtlichen Gleichheitssätze in Art. 3 GG 333
1. Kollektivrechtliche Diskriminierungsverbote 334
a) Der Kündigungsschutz nach § 75 I BetrVG: Umfang und Sinn und Zweck 335
aa) Die absoluten Diskriminierungsverbote des § 75 I 1 BetrVG 335
bb) Das relative Diskriminierungsverbot in § 75 I 2 BetrVG 337
b) Das aus § 75 I BetrVG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 338
aa) Die kündigungsschutzrechtlichen Wertungen des § 75 I 1 BetrVG 338
(1) Wertungen zu Auswahlkriterien 339
(a) Die einzelnen Diskriminierungsverbote des § 75 I 1 BetrVG 339
(b) Die den Diskriminierungsverboten beigelegte gemeinsame Grundwertung 341
(2) Wertungen zu Kündigungsgründen 344
(3) Ergebnis für § 75 I 1 BetrVG 344
bb) Die kündigungsschutzrechtlichen Wertungen des § 75 I 2 BetrVG 345
(1) Wertungen zu Auswahlkriterien 345
(a) Die in der Versagung altersbezogener Differenzierungskriterien liegende Wertung 345
(b) Das Lebensalter als Beispiel für den Einfluß sozialer Gesichtspunkte auf eine vorzunehmende Auswahl unter mehreren Arbeitnehmern 347
(c) Ergebnis 348
(2) Wertungen zu Kündigungsgründen 348
(3) Ergebnis für § 75 I 2 BetrVG 349
2. Individualrechtliche Diskriminierungsverbote 349
a) Das Verbot der geschlechtsbezogenen Benachteiligung in § 611a BGB 349
aa) Umfang und Sinn und Zweck des Schutzes nach § 611a I 1 BGB 349
bb) Das aus § 611a I 1 BGB zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 352
(1) Wertungen zu Auswahlkriterien 352
(2) Wertungen zu Kündigungsgründen 354
(3) Ergebnis für § 611a I BGB 355
b) Das Verbot der Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer gem. § 81 II SGB IX 355
aa) Sinn und Zweck und Umfang des Schutzes nach § 81 II SGB IX 355
bb) Das aus § 81 II SGB IX zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 357
(1) Wertungen zu Auswahlkriterien 357
(2) Wertungen zu Kündigungsgründen 359
(3) Ergebnis für § 81 II SGB IX 360
3. Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer nach §§ 85 ff. SGB IX 360
a) Sinn und Zweck und Umfang des Schutzes nach §§ 85 ff. SGB IX 360
b) Das aus §§ 85, 89 SGB IX zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 364
aa) Die Eignung der in Verwaltungsvorschriften liegenden gesetzgeberischen Wertungen zur Konkretisierung privatrechtlicher Generalklauseln 364
bb) § 87 II a.E. SGB IX als Grundlage einer Pflicht zur Anhörung des Arbeitnehmers 365
cc) Inhaltliche Vorgaben zur Ermessensentscheidung des Integrationsamtes als Untersuchungsgegenstand 367
(1) Die im Regelfall in die Interessenabwägung einzustellenden Gesichtspunkte 371
(2) Die im Ausnahmefall gem. § 89 SGB IX liegenden Wertungen 372
dd) Das Vorliegen eines Kündigungsgrundes als Wirksamkeitsvoraussetzung 374
ee) Ergebnis für §§ 85, 89 SGB IX 375
B. Der Kündigungsschutz im Rahmen der freiwilligen Betätigung des Arbeitnehmers in einer den Interessen des Arbeitgebers zuwiderlaufenden Art und Weise 376
I. Kündigungsschutz hinsichtlich der Betätigung im Rahmen einer Amtsinhaberschaft 376
1. Kündigungsschutz im Rahmen der Betätigung außerhalb des Betriebes – Kündigungsschutz für ehrenamtliche Richter gem. § 26 I ArbGG, § 20 I SGG 377
a) Sinn und Zweck des Schutzes ehrenamtlicher Richter 377
b) Umfang des Schutzes nach § 26 I ArbGG; Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes 378
c) Das aus § 26 I 2. Alt. ArbGG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 379
aa) Wertungen zu Auswahlkriterien 379
bb) Wertungen zu Kündigungsgründen 381
cc) Ergebnis für § 26 I 2. Alt. ArbGG 381
2. Die Betätigung innerhalb des Betriebes – Kündigungsschutz für Amtsträger 381
a) Kündigungsschutz für betriebliche Amtsträger nach § 15 KSchG 382
aa) Der Umfang des Kündigungsschutzes nach § 15 KSchG 382
bb) Der Sinn und Zweck des Schutzes nach § 15 KSchG 383
cc) Das aus § 15 KSchG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 385
(1) Vom Gesetzgeber als unzulässig bewertete Kündigungsgründe 386
(2) Vom Gesetzgeber als zulässig bewertete Kündigungsgründe 387
(3) Die Erforderlichkeit eines Kündigungsgrundes zur Wirksamkeit einer Kündigung 390
(4) Ergebnis 391
b) Der Kündigungsschutz für betriebliche Amtsträger nach § 78 BetrVG, § 8 BPersVG, § 2 III SprAuG, § 40 I, II EBRG, § 42 Nr. 2, 3 EBRG sowie § 96 II SGB IX 392
aa) Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes 393
(1) Die Eignung des § 2 III SprAuG als Untersuchungsgegenstand 393
(2) Die Eignung des § 42 Nr. 2, 3 EBRG als Untersuchungsgegenstand 394
(3) Die Eignung des § 40 I, II EBRG als Untersuchungsgegenstand 395
bb) Schutzumfang, Sinn und Zweck der Behinderungs- und Benachteiligungsverbote 396
cc) Das aus § 78 S. 2 BetrVG, § 8 BPersVG sowie § 96 II SGB IX zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 400
(1) Wertungen zu Auswahlkriterien 401
(2) Wertungen zu Kündigungsgründen 403
(3) Ergebnis 405
3. Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat 405
a) Der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nach dem MitbestG 406
aa) Der Kündigungsschutz gem. § 26 MitbestG 406
(1) Schutzumfang; Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes 406
(2) Sinn und Zweck eines Schutzes für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat 407
(3) Das aus § 26 S. 2 MitbestG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 407
(a) Wertungen zu Differenzierungskriterien 408
(b) Wertungen zu Kündigungsgründen 409
(c) Ergebnis für § 26 S. 2 MitbestG 410
bb) Schutz vor ordentlicher Kündigung durch § 15 KSchG (analog)? 410
b) Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem BetrVG 1952 411
aa) Kündigungsschutz nach § 76 II 5 BetrVG 1952 i.V.m. § 78 S. 2 BetrVG 411
bb) Kündigungsschutz nach § 15 KSchG (analog)? 412
c) Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem Montan-MitbestG 412
aa) Kündigungsschutz im Wege des Benachteiligungsverbotes für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem Montan-MitbestG 412
bb) Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem Montan-MitbestG durch § 15 KSchG (analog)? 413
4. Gesamtergebnis für die Schutzgruppe innerbetrieblicher Amtsträger 413
II. Kündigungsschutz in Form von Maßregelungsverboten 414
1. Das allgemeine Maßregelungsverbot in § 612a BGB 415
a) Schutzumfang und Sinn und Zweck der Norm 415
b) Das aus § 612a BGB zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 138 I BGB 417
aa) Maßregelungsverbote als Vergeltungsverbote – Der Zukunftsbezug der Kündigung 417
bb) Wertungen zu Auswahlkriterien 422
cc) Wertungen zu Kündigungsgründen 424
dd) Ergebnis 425
2. Kündigungsschutz durch besondere Maßregelungsverbote 425
a) Kündigungsschutz durch Maßregelungsverbote für besondere Beschäftigtengruppen 426
aa) Spezialgesetzliche Ausprägungen des Maßregelungsverbotes zum Schutz Teilzeitbeschäftigter 426
(1) Das Kündigungsverbot in § 11 TzBfG als spezielle Ausprägung des Maßregelungsverbotes Teilzeitbeschäftigter 426
(a) Umfang des Schutzes und Sinn und Zweck der Norm 427
(b) Das aus § 11 TzBfG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 138 I BGB 428
(aa) Die in § 11 S. 1 TzBfG liegende Wertung zu unzulässigen Kündigungsgründen 428
(bb) Die in § 11 S. 2 TzBfG liegende Wertung zu zulässigen Kündigungsgründen 431
(cc) Der Zukunftsbezug der Kündigung 432
(dd) Ergebnis für § 11 TzBfG 432
(2) Das besondere Maßregelungsverbot in § 5 TzBfG 433
(a) Sinn und Zweck und Umfang des Schutzes gem. § 5 TzBfG für Teilzeitbeschäftigte 433
(b) Das aus § 5 TzBfG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 138 I BGB 435
(aa) Der Zukunftsbezug der Kündigung 435
(bb) Wertungen zu Auswahlkriterien 435
(cc) Wertungen zu Kündigungsgründen 437
(dd) Ergebnis für § 5 TzBfG im Hinblick auf Teilzeitbeschäftigte 438
bb) § 5 TzBfG als spezialgesetzliches Maßregelungsverbot zum Schutz der job-sharer i. S. d. § 13 TzBfG als besondere Gruppe der Teilzeitarbeitnehmer 438
(1) Umfang und Sinn und Zweck des Schutzes nach § 5 TzBfG für job-sharer 439
(2) Das aus § 5 TzBfG im Hinblick auf job-sharer zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 138 I BGB 440
(a) Wertungen zu Auswahlkriterien 441
(b) Wertungen zu Kündigungsgründen 442
(c) Ergebnis für § 5 TzBfG im Hinblick auf job-sharer 442
cc) § 5 TzBfG als spezialgesetzliche Ausprägung des Maßregelungsverbotes zum Schutz der Abrufarbeiter gem. § 12 TzBfG 443
(1) Schutzumfang und Sinn und Zweck des § 5 TzBfG in Bezug auf Abrufarbeiter 443
(2) Das aus § 5 TzBfG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 138 I BGB 444
(a) Wertungen zu Auswahlkriterien 445
(b) Wertungen zu Kündigungsgründen 446
(c) Ergebnis für § 5 TzBfG im Hinblick auf Abrufarbeiter 446
dd) § 5 TzBfG als spezialgesetzliche Ausprägung des Maßregelungsverbotes zum Schutz befristet Beschäftigter 447
(1) Schutzumfang und Sinn und Zweck der Norm in Bezug auf befristet Beschäftigte 447
(2) Das aus § 5 TzBfG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 138 I BGB 448
(a) Wertungen zu Auswahlkriterien 448
(b) Wertungen zu Kündigungsgründen 449
(c) Ergebnis für § 5 TzBfG im Hinblick auf befristet Beschäftigte 449
ee) Gesamtergebnis für die Maßregelungsverbote im Hinblick auf besondere Beschäftigtengruppen 450
b) Kündigungsschutz in Form von Maßregelungsverboten für besondere Formen der Rechtsausübung 450
aa) Kündigungsschutz durch Maßregelungsverbote im Hinblick auf Beschwerde- und Leistungsverweigerungsrechte 451
(1) Das besondere Maßregelungsverbot nach § 84 III BetrVG 451
(a) Umfang und Sinn und Zweck des Schutzes nach § 84 III BetrVG 451
(b) Das aus § 84 III BetrVG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 138 I BGB 452
(aa) Der Zukunftsbezug der Kündigung 452
(bb) Wertungen zu Auswahlkriterien 452
(cc) Wertungen zu Kündigungsgründen 454
(dd) Ergebnis 454
(2) Das besondere Maßregelungsverbot in § 17 II 2 ArbSchG 454
(a) Umfang und Sinn und Zweck des Schutzes nach § 17 II 2 ArbSchG 454
(b) Das aus § 17 II 2 ArbSchG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 138 I BGB 457
(aa) Der Zukunftsbezug der Kündigung 457
(bb) Wertungen zu Auswahlkriterien 457
(cc) Wertungen zu Kündigungsgründen 458
(dd) Ergebnis 459
(3) Das besondere Maßregelungsverbot in § 21 VI 3 GefStoffVO 459
(a) Umfang und Sinn und Zweck des Schutzes nach § 21 VI 3 GefStoffVO 459
(b) Das aus § 21 VI 3 GefStoffVO zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 138 I BGB 460
(aa) Der Zukunftsbezug der Kündigung 460
(bb) Wertungen zu Auswahlkriterien 461
(cc) Wertungen zu Kündigungsgründen 462
(dd) Ergebnis 463
(4) Das besondere Maßregelungsverbot in § 4 III BeschSchG 464
(a) Umfang und Sinn und Zweck des Schutzes nach § 4 III BeschSchG 464
(b) Das aus § 4 III BeschSchG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 138 I BGB 465
(aa) Der Zukunftsbezug der Kündigung 465
(bb) Wertungen zu Auswahlkriterien 466
(cc) Wertungen zu Kündigungsgründen 467
(dd) Ergebnis 467
bb) Kündigungsschutz durch Maßregelungsverbote im Hinblick auf Wahlrechte 468
(1) Das besondere Maßregelungsverbot in § 2 II AbgG 468
(a) Umfang und Sinn und Zweck des Schutzes nach § 2 II AbgG 468
(b) Das aus § 2 II AbgG zu gewinnende Substrat für die kündigungsschutzrechtliche Konkretisierung des § 138 I BGB 470
(aa) Wertungen zu Auswahlkriterien 470
(bb) Wertungen zu Kündigungsgründen 471
(cc) Ergebnis 471
(2) Die besonderen Maßregelungsverbote in § 20 I, II BetrVG, § 24 I 1, 2 BPersVG, § 94 VI 2 SGB IX sowie § 20 I, II MitbestG 472
(a) Umfang und Sinn und Zweck des Schutzes nach § 20 I, II BetrVG 472
(b) Umfang und Sinn und Zweck des Schutzes nach § 24 I 1, 2 BPersVG, § 94 VI 2 SGB IX sowie § 20 I, II MitbestG; Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes 476
(c) Das aus den Behinderungsverboten in § 20 I BetrVG, § 24 I 1 1. Alt. BPersVG sowie § 20 I MitbestG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 138 I BGB 480
(aa) Wertungen zu Kündigungsgründen 480
(bb) Der Zukunftsbezug der Kündigung 482
(cc) Ergebnis für die Behinderungsverbote 482
(d) Das aus den Beeinflussungsverboten in § 20 II BetrVG, § 24 I 1 2. Alt. BPersVG sowie § 20 II MitbestG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 138 I BGB 482
(aa) Der Zukunftsbezug der Kündigung 482
(bb) Wertungen zu Auswahlkriterien 483
(cc) Wertungen zu Kündigungsgründen 485
(dd) Ergebnis für die Beeinflussungsverbote 485
(3) Gesamtergebnis für die Maßregelungsverbote im Hinblick auf besondere Formen der Rechtsausübung 486
C. Kündigungsschutz für Arbeitnehmer mit Kontrollfunktionen gegenüber dem Arbeitgeber (Betriebsbeauftragte) 486
I. Kündigungsschutz für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach dem ASiG 488
1. Der Kündigungsschutz nach § 8 I 2 ASiG 490
a) Der Umfang des nach § 8 I 2 ASiG gewährten Schutzes 490
b) Das aus § 8 I 2 ASiG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 490
aa) Wertungen zu Differenzierungskriterien 491
bb) Wertungen zu Kündigungsgründen 493
cc) Ergebnis für § 8 I 2 ASiG 493
2. Der Schutz nach § 9 III ASiG 494
II. Der Kündigungsschutz für Sicherheitsbeauftragte nach § 22 III SGB VII 497
1. Umfang und Sinn und Zweck des Schutzes nach § 22 III SGB VII 497
2. Das aus § 22 III SGB VII zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 498
a) Wertungen zu Auswahlkriterien 498
b) Wertungen zu Kündigungsgründen 499
c) Ergebnis für § 22 III SGB VII 499
III. Der Kündigungsschutz für Betriebsbeauftragte im Umweltschutzrecht 499
1. Der Kündigungsschutz für Immissionsschutzbeauftragte nach dem BImSchG 501
a) Sinn und Zweck und Umfang des Schutzes nach § 58 BImSchG 501
b) Das aus § 58 I BImSchG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 503
aa) Wertungen zu Differenzierungskriterien 503
bb) Wertungen zu Kündigungsgründen 505
cc) Ergebnis für § 58 I BImSchG 505
c) Das dem Kündigungsverbot nach § 58 II BImSchG zu entnehmende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 506
2. Der Kündigungsschutz für Störfallbeauftragte nach dem BImSchG 507
3. Der Kündigungsschutz für Abfallbeauftragte gem. § 55 III KrW-/AbfG 508
4. Der Kündigungsschutz für Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz nach § 21f WHG 509
a) Umfang und Sinn und Zweck des Schutzes nach § 21f WHG 509
b) Das aus § 21f I WHG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 510
c) Das dem Kündigungsverbot nach § 21f II WHG zu entnehmende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 512
d) Ergebnis für § 21f WHG 512
5. Der Kündigungsschutz für Tierschutzbeauftragte nach § 8b TierSchG 512
a) Sinn und Zweck und Umfang des Schutzes nach § 8b TierSchG 512
b) Das aus § 8b VI 2 TierSchG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 514
c) Ergebnis für § 8b VI 2 TierSchG 514
6. Der Kündigungsschutz für Beauftragte für biologische Sicherheit gem. § 6 IV GenTG i.V.m. § 19 II GenTSV 515
a) Sinn und Zweck und Umfang des Schutzes 515
b) Das aus § 19 II GenTSV zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 515
c) Ergebnis für § 19 II GenTSV 516
7. Der Kündigungsschutz für Gefahrgutbeauftragte nach § 3 I Nr. 14 GBefGG i.V.m. § 7 I GbV 516
a) Sinn und Zweck und Umfang des Schutzes 516
b) Das aus § 7 I GbV zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 517
c) Ergebnis für § 7 I GbV 518
8. Der Kündigungsschutz für Strahlenschutzbeauftragte gem. § 32 V StrlSchVO bzw. § 14 V RöntgenVO 518
a) Sinn und Zweck und Umfang des Schutzes 518
b) Das aus § 32 V 2. Hs. StrlSchVO zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 519
c) Ergebnis für § 32 V 2. Hs. StrlSchVO 519
IV. Der Kündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte nach § 4f BDSG 520
1. Der Sinn und Zweck des Schutzes des Datenschutzbeauftragten 520
2. Der Umfang des durch § 4f III BDSG vermittelten Kündigungsschutzes 521
3. Das aus § 4f III 3 BDSG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 525
4. Ergebnis für § 4f III 3 BDSG 525
V. Der Kündigungsschutz für Gleichstellungsbeauftragte nach § 18 V 1, 3 BGleiG 526
1. Sinn und Zweck und Umfang des Schutzes 526
2. Das aus § 18 V 1 BGleiG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 527
3. Das aus § 18 V 3 BGleiG zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 527
4. Ergebnis für § 18 V BGleiG 528
VI. Ergebnis für den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer mit Kontrollfunktion 528
D. Der Kündigungsschutz durch die Beteiligung betrieblicher Arbeitnehmervertretungen 528
I. Der Kündigungsschutz durch die Beteiligung des Betriebsrates gem. § 102 I BetrVG 529
1. Umfang und Sinn und Zweck des Schutzes 529
2. Die Eignung des § 102 I BetrVG für das Untersuchungsziel 532
II. Der Kündigungsschutz durch die Beteiligung des Personalrats gem. § 79 BPersVG 533
1. Sinn und Zweck und Umfang des Schutzes nach § 79 BPersVG 533
2. Die Eignung des § 79 BPersVG für das Untersuchungsziel 534
III. Der Kündigungsschutz durch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 II SGB IX 534
IV. Ergebnis für den Kündigungsschutz durch Beteiligungsrechte 536
E. Der Kündigungsschutz gem. § 613a IV 1 BGB 536
I. Sinn und Zweck und Umfang des Schutzes nach § 613a IV 1 BGB 537
II. Das aus § 613a IV 1 BGB zu gewinnende Substrat zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung des § 242 BGB 539
1. Die im Verbot betriebsübergangsbedingter Kündigungsgründe liegende Wertung 540
2. Die in der Erlaubnis betriebsübergangsfremder Kündigungsgründe liegende Wertung 542
3. Das Vorliegen eines Kündigungsgrundes als Wirksamkeitsvoraussetzung 543
III. Ergebnis für § 613a IV BGB 544
§ 9 Zusammenfassung der aus den Normen des besonderen Kündigungsschutzes herausgearbeiteten gesetzgeberischen Wertungen zur kündigungsschutzrechtlichen Konkretisierung der §§ 138 I, 242 BGB 545
A. Die erarbeiteten Wertungen zur Konkretisierung der sittenwidrigen Kündigung gem. § 138 I BGB 545
B. Die erarbeiteten Wertungen zur Konkretisierung der treuwidrigen Kündigung gem. § 242 BGB 547
I. Die erarbeiteten Wertungen zu Kündigungsgründen 548
1. Wertungen zum Inhalt eines Kündigungsgrundes 548
2. Wertungen zur Erforderlichkeit eines Kündigungsgrundes 549
II. Die erarbeiteten Wertungen zur Auswahl zwischen mehreren Arbeitnehmern 550
1. Zugelassene und nicht zugelassene Auswahlkriterien 550
2. Die Relevanz sozialer Gesichtspunkte 552
3. Kapitel: Die verfassungsrechtliche Überprüfung des entwickelten Kündigungsschutzes 553
§ 10 Die methodische Einordnung der Konkretisierung 553
§ 11 Die Grenzen der Rechtsfortbildung in Gestalt der Konkretisierung der §§ 138 I, 242 BGB 564
A. Richterliche Rechtsfortbildung und die Angst vor einem „Kampf um das Recht“ 564
B. Staatsorganisationsrechtliche Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung 565
I. Das Rechtsstaatsprinzip 565
II. Das Gewaltenteilungsprinzip, Art. 20 II 2 GG 568
1. Das Gewaltenteilungsprinzip als Gewähr für die Mäßigung staatlicher Macht und den Schutz der Freiheit des Einzelnen 572
a) Der Kernbereich legislativer Tätigkeit 572
b) Das Eindringen in den Kernbereich 574
2. Gewaltenteilung als Gewähr sachgerechter Aufgabenwahrnehmung 575
a) Die Wesentlichkeitstheorie als Grenze der Delegation rechtsetzender Aufgaben 576
b) Gesetzeskonkretisierende Rechtsfortbildung – sachgerechte Ansiedlung bei den Gerichten? 581
aa) Der den Gerichten zugewiesene Aufgabenkreis 582
bb) Die Fähigkeit und Geeignetheit der Gerichte zur Rechtsetzung in Form gesetzeskonkretisierender Rechtsfortbildung 583
(1) Die Geeignetheit der Rechtsprechung als Organ zur Gewährung eines Kündigungsschutzes im Wege gesetzeskonkretisierender Rechtsfortbildung 585
(a) Das Ausmaß der demokratischen Legitimation als Gradmesser 585
(b) Der Status des Richters als Gradmesser 589
(c) Die personellen, sachlichen und organisatorischen Möglichkeiten der Gerichte als Gradmesser 590
(2) Die Geeignetheit der der Rechtsprechung zu Gebote stehenden Verfahren zur Hervorbringung eines Kündigungsschutzes 591
(3) Ergebnis 596
III. Die Bindung des Richters an Gesetz und Recht, Art. 20 III GG 596
§ 12 Grenzziehung durch bestehende Kündigungsschutznormen des einfachen Rechts 600
A. Grundwertungen des KSchG 600
B. Die Vereinbarkeit des durch Konkretisierung des § 242 BGB gewonnenen Kündigungsschutzes mit dem Kündigungsschutz nach dem KSchG 602
I. Das Verhältnis zwischen § 242 BGB und dem KSchG 602
1. Die bislang in Rechtsprechung und Literatur herrschende Ansicht: § 1 KSchG als lex specialis gegenüber § 242 BGB 603
2. Methodische Untersuchung des Verhältnisses von § 1 KSchG zu § 242 BGB 608
a) Die grammatische Auslegung einzelner Normen des KSchG 608
b) Systematische Auslegung 610
c) Teleologische Auslegung 614
aa) §§ 4 ff. KSchG a.F. 614
bb) Die Einschränkung des Anwendungsbereichs des KSchG durch §§ 1 I, 23 I KSchG 615
d) Historische Auslegung 622
e) Ergebnis 622
II. Das Verhältnis des § 138 I BGB zum KSchG 623
III. Ergebnis 626
§ 13 Grenzziehung durch Grundrechte – Eingriff und Schutzpflicht 627
A. Die Vereinbarkeit des Kündigungsschutzes mit Grundrechten des Arbeitgebers 627
I. Die durch den Kündigungsschutz berührten Grundrechte des Arbeitgebers 628
1. Positionen in der Rechtsprechung und im Schrifttum 628
2. Stellungnahme 629
a) Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers als Ausprägung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 I GG 629
b) Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers als Ausprägung der Eigentumsfreiheit nach Art. 14 I GG 630
c) Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers als Ausprägung der Berufsfreiheit nach Art. 12 I GG 631
II. Der Kündigungsschutz als Eingriff in die Berufsfreiheit des Arbeitgebers aus Art. 12 I GG 632
1. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers als von Art. 12 I GG geschütztes Verhalten 632
2. Der Kündigungsschutz auf der Grundlage der §§ 138 I, 242 BGB als Eingriff in die durch Art. 12 I GG geschützte Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers 633
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs 636
a) Das richterliche Urteil als Eingriff auf Grund eines Gesetzes i. S. d. Art. 12 I 2 GG 637
b) §§ 138 I, 242 BGB als Grundlage für den richterlichen Eingriff 640
aa) Wesentlichkeitstheorie 641
bb) Das Verbot des Einzelfallgesetzes, Art. 19 I 1 GG 644
cc) Das Zitiergebot, Art. 19 I 2 GG 644
dd) Das Bestimmtheitsgebot 645
c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des richterlichen Urteils selbst 648
aa) Das richterliche Urteil im Lichte des Übermaßverbotes 648
bb) Kollidierendes Verfassungsrecht 654
cc) Die Wesensgehaltsgarantie, Art. 19 II GG 660
III. Ergebnis 664
B. Kündigungsschutz als Marktzutrittsschranke – Die Vereinbarkeit des entwickelten Kündigungsschutzes mit der Berufsfreiheit der Arbeitsuchenden aus Art. 12 I GG 665
I. Problemaufriß; Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes 665
II. Die Grundrechtsbetroffenheit der Arbeitsuchenden 668
III. Der richterlicherseits entwickelte und angewendete Kündigungsschutz als Eingriff in die Arbeitsplatzfreiheit der Arbeitsuchenden aus Art. 12 I GG 676
IV. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des richterlichen Eingriffs in die freie Wahl des Arbeitsplatzes 682
1. Eingriff in die Arbeitsplatzfreiheit nur „auf Grund Gesetzes“ gem. Art. 12 I 2 GG? 682
2. Das richterliche Urteil im Lichte des Übermaßverbotes 684
a) Die Geeignetheit der Stufentheorie 686
b) Die Rechtfertigung des Kündigungsschutzes anhand der Stufentheorie 688
c) Lösungsvorschläge zur Anpassung des Rechtfertigungsmaßstabs 691
aa) Die „typisierende Betrachtungsweise“ innerhalb der Stufentheorie 691
bb) Die Grundsätze der numerus-clausus-Rechtsprechung 692
cc) Der Ausgleich kollidierender Grundrechte 693
(1) Grundrechtskollision und Stufentheorie 693
(2) Die Arbeitsplatzfreiheit der Arbeitsuchenden 696
(a) Der arbeitslose Arbeitsuchende 696
(b) Der Arbeitsplatzwechsler 697
(3) Die Arbeitsplatzfreiheit des Arbeitsplatzinhabers 697
V. Ergebnis 700
C. Ergebnis der verfassungsrechtlichen Untersuchung 701
4. Kapitel: Prozessuale Geltendmachung des entwickelten Kündigungsschutzes 702
§ 14 Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung nach §§ 138 I, 242 BGB 702
§ 15 Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung gem. §§ 138 I, 242 BGB 706
A. Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzverfahren 706
B. Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 I ZPO 709
C. Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei der gerichtlichen Geltendmachung des Kündigungsschutzes nach §§ 138 I, 242 BGB 710
I. Allgemeine Grundsätze 710
II. Modifizierungen der Darlegungs- und Beweislast 712
1. Die Umkehr der Beweislast 713
a) Beweislastumkehr im Wege der analogen Anwendung gesetzlicher Sonderregeln 713
b) Der fehlende Verstoß gegen die zivilrechtlichen Generalklauseln als negatives Tatbestandsmerkmal einer wirksamen Kündigung 715
c) Beweislastumkehr hinsichtlich subjektiver Kausalitätserfordernisse 716
2. Beweiserleichterungen nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast 717
a) Erleichterungen der Darlegungs- und Beweislast durch den Anscheinsbeweis 718
b) Erleichterungen auf der Ebene der Darlegungs- bzw. Behauptungslast: die sog. sekundäre Behauptungslast des Prozeßgegners 721
aa) Die Anwendung der Grundsätze von der sekundären Behauptungslast auf die gerichtliche Geltendmachung eines unzulässigen Kündigungsgrundes 724
bb) Die Anwendung der Grundsätze der sekundären Behauptungslast auf die gerichtliche Geltendmachung einer Auswahl nach unzulässigen Differenzierungskriterien 726
c) Erleichterungen auf der Ebene der Beweisführung 728
III. Ergebnis 730
5. Kapitel: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und Ausblick 731
Thesen 738
Anhang: Die der Untersuchung zugrundegelegten Normen des besonderen Kündigungsschutzes im einfachen Recht 742
Literaturverzeichnis 758
Sachwortverzeichnis 800