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Die Rechte der Aktionäre beim Börsengang und Börsenrückzug ihrer Aktiengesellschaft

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Brauer, M. (2005). Die Rechte der Aktionäre beim Börsengang und Börsenrückzug ihrer Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51626-1
Brauer, Markus. Die Rechte der Aktionäre beim Börsengang und Börsenrückzug ihrer Aktiengesellschaft. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51626-1
Brauer, M (2005): Die Rechte der Aktionäre beim Börsengang und Börsenrückzug ihrer Aktiengesellschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51626-1

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Die Rechte der Aktionäre beim Börsengang und Börsenrückzug ihrer Aktiengesellschaft

Brauer, Markus

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 184

(2005)

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Abstract

Seit dem berühmten "Holzmüller"-Urteil des BGH ist heftig umstritten, ob es "ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen" in der AG gibt. Kernanliegen der Arbeit von Brauer ist es, die Existenz solcher Kompetenzen beim Börsengang und Börsenrückzug einer AG zu klären. Die aktiengesetzlichen Kompetenznormen zugunsten der Hauptversammlung erweisen sich - entgegen der "Holzmüller"-Doktrin und weiteren grundlegenden Entscheidungen des BGH - als wenig aussagekräftig.

Auch mit Hilfe einer Gesamtanalogie, die wichtigen Kompetenzen entnimmt, dass die Hauptversammlung für "Strukturmaßnahmen" zuständig sei, lässt sich für den Börsengang bzw. -rückzug nichts herleiten.

Die Gesetzesanalyse ergibt, dass die Hauptversammlung generell über "Änderungen des Gesellschaftsvertrages" entscheidet. Daraus folgt, dass die Aktionäre über den Gang an die Börse sowie den Rückzug von der Börse nicht zu bestimmen haben. Schließlich wird gezeigt, dass es auch kein "Abfindungsrecht" für Aktionäre gibt, die mit dem Börsengang oder Börsenrückzug ihrer AG nicht einverstanden sind.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Der Börsengang und der Börsenrückzug als wirtschaftlich, kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich bedeutsame Vorgänge 15
B. Börsengang und Börsenrückzug – Klärung der Begriffe, der tatsächlichen und der rechtlichen Aspekte der Vorgänge 20
I. Zum Begriff, Ablauf und zu den Rechtsfolgen des Börsengangs in der Praxis 20
1. Begriff des Börsengangs 20
2. Wirtschaftlicher Hintergrund und Ablauf des Börsengangs in der Praxis 24
a) Wirtschaftlicher Hintergrund des Börsengangs 24
b) Verschiedene Phasen des Börsengangs in der Praxis 25
3. Die rechtliche Seite des Börsengangs 29
a) Die Erfüllung der börsenrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen durch den Emittenten, die Erteilung der Zulassung und die Börseneinführung 29
b) Der Weg der im Rahmen des Börsengangs emittierten Aktien zum neuen Gesellschafter 31
(1) Verkauf von „Altanteilen“ und Kapitalerhöhung; Emission von Stamm- oder Vorzugsaktien; Namensaktien als bevorzugte Aktienart 31
(2) Übernahme der Anteile durch die Emissionsbanken 34
4. Die wesentlichen an den Börsengang geknüpften Rechtsfolgen 41
a) Anwendbarkeit des Kapitalmarktrechts als wesentliche Rechtsfolge 41
b) Die vorbörslichen Veröffentlichungspflichten und die daran anknüpfende Haftung, §§ 44 ff. BörsG 41
c) Aufnahme neuer Anteilseigner; Gleichbehandlungsgebot 42
d) Publizität der Rechnungslegung; Zwischenberichte 43
e) Ad hoc-Publizität nach § 15 WpHG 43
f) Verbot von Insidergeschäften, §§ 12 ff. WpHG 46
g) Weitere Zulassungsfolgepflichten bzw. Rechtsfolgen des Börsengangs 47
h) Steuerliche Folgen des Börsengangs 50
II. Zum Begriff, Ablauf und zu den Rechtsfolgen des Börsenrückzugs 53
1. Begriff des Börsenrückzugs 53
2. Wirtschaftlicher Hintergrund und Ablauf des Börsenrückzugs; die an den Börsenrückzug geknüpften Rechtsfolgen 55
III. Zusammenfassung 56
C. Die innergesellschaftlichen Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug 58
I. Die „einstufige“ Entscheidung beim Delisting im Gegensatz zum „mehrstufigen“ Prozess Börsengang 58
II. Die unzutreffende Gleichsetzung der Entscheidungen über eine Kapitalerhöhung bzw. über den Verkauf von Aktien durch Altaktionäre mit der Entscheidung über den Börsengang 60
III. Die unzutreffende Gleichsetzung der Entscheidung über den Abschluss des „Übernahmevertrags“ mit der Entscheidung über den Börsengang 62
IV. Gleichsetzung der Entscheidungen über die Beantragung der Börsenzulassung und der Grundsatzentscheidung über den Börsengang 63
V. Zusammenfassung 66
D. Die Zuständigkeit für die innergesellschaftlichen Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug 67
I. Die grundsätzliche Zuständigkeit des Vorstands 67
II. Das Fehlen einer exklusiven Kompetenz des Aufsichtsrates; mögliche Zustimmungsrechte des Aufsichtsrates 69
III. Kein Ausschluss der Zuständigkeit der Hauptversammlung mit Blick auf den „Normzweck des AktG“ 72
IV. Das Fehlen einer originären, geschriebenen Kompetenz der Hauptversammlung 73
1. Keine faktische Satzungsänderung durch den Börsengang oder das Delisting; Unzulässigkeit eines „Börsenverbots“ oder eines „Delistingverbots“ in der Satzung 73
2. Unzulässigkeit sonstiger satzungsmäßiger Gestaltungen in Bezug auf den Börsengang und den Börsenrückzug 77
3. Keine Kompetenz der Hauptversammlung aus § 121 I Var. 3 AktG; keine originäre Zuständigkeit aus sonstigen aktiengesetzlichen Kompetenznormen in direkter Anwendung 77
4. Keine Kompetenz der Hauptversammlung aus Art. 14 I GG 82
a) Die Macrotron-Entscheidung des BGH 82
b) Stellungnahme 83
(1) Das Fehlen von Erörterungen zur kapitalmarktrechtlichen Regelung des Börsenrückzugs in § 38 IV BörsG 83
(2) Die Zweifelhaftigkeit des dogmatischen Ansatzes 84
(3) Die Zweifelhaftigkeit der verfassungsrechtlichen Argumentation in der Sache 88
5. Zwischenergebnis 93
V. Vorlage der Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug an die Hauptversammlung nach § 119 II AktG 93
1. § 119 II AktG und die Auslegung der Vorschrift in der richtungweisenden Holzmüller-Entscheidung des BGH (BGHZ 83, 122) 93
2. Klärung von Aussagegehalt und Reichweite der Holzmüller-Entscheidung 94
a) Zusammenfassung des Sachverhalts; Klageziel 94
b) Die Urteilsgründe 95
(1) Kein Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Betriebsübertragung aufgrund aktienrechtlicher Kompetenznormen zugunsten der Hauptversammlung 95
(2) Dogmatischer Ausgangspunkt und Kriterien des BGH für die Beteiligungsrechte der Hauptversammlung 96
(3) Die erforderliche Mehrheit bei der Zustimmung 103
(4) Die Wirksamkeit der Ausgliederung des Betriebes, unabhängig von der Erteilung der Zustimmung 104
(5) Präzisierung des Aussagegehaltes: Reichweite der Entscheidung über den konkreten Fall hinaus 104
3. Stellungnahme 106
a) Die Ablehnung ausdrücklich normierter Beteiligungsrechte der Hauptversammlung durch den BGH 106
b) Die Zweifelhaftigkeit des dogmatischen Ansatzes 107
c) Die Zweifelhaftigkeit der materiellen Kriterien für die Zustimmungspflicht 111
4. Aufnahme und Weiterführung der Holzmüller-Grundsätze durch die Literatur zum Börsengang und zum Börsenrückzug 118
a) Die Ansicht Grupps zum Börsengang und Börsenrückzug 118
b) Stellungnahme 120
c) Die Ansicht von de Vries zum Delisting 122
d) Stellungnahme 123
e) Die Ansicht von Schanz zum Börsengang; Stellungnahme 124
5. Zwischenergebnis 125
VI. Der (Analogie-)Schluss von den gesetzlich geregelten „Grundlagenkompetenzen“ der Hauptversammlung auf die Zustimmungsbedürftigkeit der Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug 125
1. Die Erforderlichkeit einer Analogie zur Begründung einer etwaigen Hauptversammlungszuständigkeit 125
2. Keine Kompetenz der Hauptversammlung beim Delisting analog §§ 68 II, 180 II AktG 126
3. Die Klassifizierung der Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug als „Strukturentscheidungen“ in Anlehnung an die gesetzlichen Grundlagenkompetenzen der Hauptversammlung 129
a) Die Entstehung der Lehre von den „Strukturentscheidungen“ oder „Strukturmaßnahmen“ 129
b) Unvollständigkeit des Nachweises einer Gesetzeslücke durch die Literatur zu den „Strukturmaßnahmen“ 131
c) Das Fehlen überzeugender Kriterien für die Einordnung einer Maßnahme als „Strukturmaßnahme“ 132
d) Keine überzeugenden Kriterien für die Einordnung des Börsengangs bzw. des Börsenrückzugs als insbesondere der Umwandlung einer GmbH in eine AG bzw. der Umwandlung einer AG in eine GmbH vergleichbare „Strukturmaßnahmen“ 142
(1) Die Ansicht von Lutter und Drygala 142
(2) Stellungnahme 144
(a) Der „einverständliche“ Börsengang als irrelevante Kategorie 144
(b) Irrelevanz der Differenzierung zwischen Börsengängen mit und solchen ohne Kapitalerhöhung 145
(c) Der Strukturbegriff als untauglicher Maßstab für eine Hauptversammlungszuständigkeit 145
(d) Irrelevanz der Lockerung der „Treuebindungen“ 146
(e) Die fehlende Vergleichbarkeit des Börsengangs mit der Umwandlung einer GmbH in eine AG bzw. des Börsenrückzugs mit der Umwandlung einer AG in eine GmbH 146
(f) Die Zweifelhaftigkeit des Ergebnisses 157
e) Keine weitergehenden Argumente zur Zustimmungspflichtigkeit des Börsengangs und des Börsenrückzugs als „Strukturmaßnahmen“ aus der Literatur 158
(1) Die Ansicht von Vollmer/Grupp 158
(2) Stellungnahme 159
4. Zwischenergebnis 160
5. Die eigene Klassifikation der gesetzlichen Grundlagenkompetenzen der Hauptversammlung 161
a) Bestimmung der maßgeblichen Kompetenznormen sowie der historischen Grundlagen dieser Normen für die Ermittlung eines einheitlichen Regelungsgedankens 161
b) Zur planwidrigen Gesetzeslücke bezüglich der Entscheidungen über den Börsengang sowie über den Börsenrückzug 163
(1) Ausblick 163
(2) Die abschließende Regelung des Börsenrückzugs in § 38 IV BörsG und das Fehlen einer abschließenden börsenrechtlichen Regelung des Börsengangs 164
(3) Keine abschließende Regelung der Hauptversammlungskompetenzen in § 119 I AktG 168
(4) Keine abschließende Regelung in § 111 IV AktG 170
(5) Kein Verstoß gegen Grundsätze des Rechts der Arbeitnehmermitbestimmung 171
(6) Keine abschließende Regelung der Hauptversammlungszuständigkeiten in den Grundlagenkompetenzen selbst 174
(a) Die Regelungsabsicht des Gesetzes: Vertragsänderungen als ein Grund für die Zuständigkeit der Hauptversammlung 174
(b) Insbesondere: Satzungsänderungen, § 179 AktG 176
(c) Insbesondere: Kapitalerhöhung und -herabsetzung, §§ 182 ff., 222 ff. AktG 177
(d) Insbesondere: Auflösung kraft Hauptversammlungsbeschlusses (§ 262 I Nr. 2 AktG) und Fortsetzungsbeschluss (§ 274 I, II AktG) 179
(e) Insbesondere: Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens, § 179a AktG 179
(f) Insbesondere: Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechten, § 221 AktG 184
(g) Insbesondere: Nachgründung, § 52 AktG 188
(h) Insbesondere: Ermächtigungen i. S.v. § 71 I AktG 190
(i) Insbesondere: Recht der Unternehmensverbindungen 192
(j) Die Erweiterbarkeit des Prinzips der „vertragsmäßigen Zuständigkeiten“ und die fehlende Erweiterbarkeit rechtspolitischer Erwägungen 203
c) Fehlende „Vergleichbarkeit der Fallgestaltungen“ mangels Übereinstimmung des Börsengangs mit dem ermittelten Prinzip 205
d) Das Fehlen einer abweichenden ratio legis innerhalb der Grundlagenkompetenzen, welcher sich der Börsengang zuordnen ließe 209
VII. Zusammenfassung und Ergebnis 215
E. Das Fehlen von Austritts- und Abfindungsrechten beim Börsengang und Börsenrückzug 217
I. Kein Abfindungsanspruch aus Art. 14 I GG 217
II. Kein Abfindungsanspruch in Analogie zum Aktien- oder Umwandlungsrecht 220
III. Kein „Fungibilitätsausgleich“ beim Delisting 225
IV. Kein „Austrittsrecht aus wichtigem Grund“ infolge des Börsengangs oder des Börsenrückzugs 226
V. Ergebnis 226
Literaturverzeichnis 227
Sachverzeichnis 238