Die Rechte der Aktionäre beim Börsengang und Börsenrückzug ihrer Aktiengesellschaft
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Die Rechte der Aktionäre beim Börsengang und Börsenrückzug ihrer Aktiengesellschaft
Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 184
(2005)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Seit dem berühmten "Holzmüller"-Urteil des BGH ist heftig umstritten, ob es "ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen" in der AG gibt. Kernanliegen der Arbeit von Brauer ist es, die Existenz solcher Kompetenzen beim Börsengang und Börsenrückzug einer AG zu klären. Die aktiengesetzlichen Kompetenznormen zugunsten der Hauptversammlung erweisen sich - entgegen der "Holzmüller"-Doktrin und weiteren grundlegenden Entscheidungen des BGH - als wenig aussagekräftig.Auch mit Hilfe einer Gesamtanalogie, die wichtigen Kompetenzen entnimmt, dass die Hauptversammlung für "Strukturmaßnahmen" zuständig sei, lässt sich für den Börsengang bzw. -rückzug nichts herleiten.Die Gesetzesanalyse ergibt, dass die Hauptversammlung generell über "Änderungen des Gesellschaftsvertrages" entscheidet. Daraus folgt, dass die Aktionäre über den Gang an die Börse sowie den Rückzug von der Börse nicht zu bestimmen haben. Schließlich wird gezeigt, dass es auch kein "Abfindungsrecht" für Aktionäre gibt, die mit dem Börsengang oder Börsenrückzug ihrer AG nicht einverstanden sind.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
A. Der Börsengang und der Börsenrückzug als wirtschaftlich, kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich bedeutsame Vorgänge | 15 | ||
B. Börsengang und Börsenrückzug – Klärung der Begriffe, der tatsächlichen und der rechtlichen Aspekte der Vorgänge | 20 | ||
I. Zum Begriff, Ablauf und zu den Rechtsfolgen des Börsengangs in der Praxis | 20 | ||
1. Begriff des Börsengangs | 20 | ||
2. Wirtschaftlicher Hintergrund und Ablauf des Börsengangs in der Praxis | 24 | ||
a) Wirtschaftlicher Hintergrund des Börsengangs | 24 | ||
b) Verschiedene Phasen des Börsengangs in der Praxis | 25 | ||
3. Die rechtliche Seite des Börsengangs | 29 | ||
a) Die Erfüllung der börsenrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen durch den Emittenten, die Erteilung der Zulassung und die Börseneinführung | 29 | ||
b) Der Weg der im Rahmen des Börsengangs emittierten Aktien zum neuen Gesellschafter | 31 | ||
(1) Verkauf von „Altanteilen“ und Kapitalerhöhung; Emission von Stamm- oder Vorzugsaktien; Namensaktien als bevorzugte Aktienart | 31 | ||
(2) Übernahme der Anteile durch die Emissionsbanken | 34 | ||
4. Die wesentlichen an den Börsengang geknüpften Rechtsfolgen | 41 | ||
a) Anwendbarkeit des Kapitalmarktrechts als wesentliche Rechtsfolge | 41 | ||
b) Die vorbörslichen Veröffentlichungspflichten und die daran anknüpfende Haftung, §§ 44 ff. BörsG | 41 | ||
c) Aufnahme neuer Anteilseigner; Gleichbehandlungsgebot | 42 | ||
d) Publizität der Rechnungslegung; Zwischenberichte | 43 | ||
e) Ad hoc-Publizität nach § 15 WpHG | 43 | ||
f) Verbot von Insidergeschäften, §§ 12 ff. WpHG | 46 | ||
g) Weitere Zulassungsfolgepflichten bzw. Rechtsfolgen des Börsengangs | 47 | ||
h) Steuerliche Folgen des Börsengangs | 50 | ||
II. Zum Begriff, Ablauf und zu den Rechtsfolgen des Börsenrückzugs | 53 | ||
1. Begriff des Börsenrückzugs | 53 | ||
2. Wirtschaftlicher Hintergrund und Ablauf des Börsenrückzugs; die an den Börsenrückzug geknüpften Rechtsfolgen | 55 | ||
III. Zusammenfassung | 56 | ||
C. Die innergesellschaftlichen Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug | 58 | ||
I. Die „einstufige“ Entscheidung beim Delisting im Gegensatz zum „mehrstufigen“ Prozess Börsengang | 58 | ||
II. Die unzutreffende Gleichsetzung der Entscheidungen über eine Kapitalerhöhung bzw. über den Verkauf von Aktien durch Altaktionäre mit der Entscheidung über den Börsengang | 60 | ||
III. Die unzutreffende Gleichsetzung der Entscheidung über den Abschluss des „Übernahmevertrags“ mit der Entscheidung über den Börsengang | 62 | ||
IV. Gleichsetzung der Entscheidungen über die Beantragung der Börsenzulassung und der Grundsatzentscheidung über den Börsengang | 63 | ||
V. Zusammenfassung | 66 | ||
D. Die Zuständigkeit für die innergesellschaftlichen Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug | 67 | ||
I. Die grundsätzliche Zuständigkeit des Vorstands | 67 | ||
II. Das Fehlen einer exklusiven Kompetenz des Aufsichtsrates; mögliche Zustimmungsrechte des Aufsichtsrates | 69 | ||
III. Kein Ausschluss der Zuständigkeit der Hauptversammlung mit Blick auf den „Normzweck des AktG“ | 72 | ||
IV. Das Fehlen einer originären, geschriebenen Kompetenz der Hauptversammlung | 73 | ||
1. Keine faktische Satzungsänderung durch den Börsengang oder das Delisting; Unzulässigkeit eines „Börsenverbots“ oder eines „Delistingverbots“ in der Satzung | 73 | ||
2. Unzulässigkeit sonstiger satzungsmäßiger Gestaltungen in Bezug auf den Börsengang und den Börsenrückzug | 77 | ||
3. Keine Kompetenz der Hauptversammlung aus § 121 I Var. 3 AktG; keine originäre Zuständigkeit aus sonstigen aktiengesetzlichen Kompetenznormen in direkter Anwendung | 77 | ||
4. Keine Kompetenz der Hauptversammlung aus Art. 14 I GG | 82 | ||
a) Die Macrotron-Entscheidung des BGH | 82 | ||
b) Stellungnahme | 83 | ||
(1) Das Fehlen von Erörterungen zur kapitalmarktrechtlichen Regelung des Börsenrückzugs in § 38 IV BörsG | 83 | ||
(2) Die Zweifelhaftigkeit des dogmatischen Ansatzes | 84 | ||
(3) Die Zweifelhaftigkeit der verfassungsrechtlichen Argumentation in der Sache | 88 | ||
5. Zwischenergebnis | 93 | ||
V. Vorlage der Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug an die Hauptversammlung nach § 119 II AktG | 93 | ||
1. § 119 II AktG und die Auslegung der Vorschrift in der richtungweisenden Holzmüller-Entscheidung des BGH (BGHZ 83, 122) | 93 | ||
2. Klärung von Aussagegehalt und Reichweite der Holzmüller-Entscheidung | 94 | ||
a) Zusammenfassung des Sachverhalts; Klageziel | 94 | ||
b) Die Urteilsgründe | 95 | ||
(1) Kein Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Betriebsübertragung aufgrund aktienrechtlicher Kompetenznormen zugunsten der Hauptversammlung | 95 | ||
(2) Dogmatischer Ausgangspunkt und Kriterien des BGH für die Beteiligungsrechte der Hauptversammlung | 96 | ||
(3) Die erforderliche Mehrheit bei der Zustimmung | 103 | ||
(4) Die Wirksamkeit der Ausgliederung des Betriebes, unabhängig von der Erteilung der Zustimmung | 104 | ||
(5) Präzisierung des Aussagegehaltes: Reichweite der Entscheidung über den konkreten Fall hinaus | 104 | ||
3. Stellungnahme | 106 | ||
a) Die Ablehnung ausdrücklich normierter Beteiligungsrechte der Hauptversammlung durch den BGH | 106 | ||
b) Die Zweifelhaftigkeit des dogmatischen Ansatzes | 107 | ||
c) Die Zweifelhaftigkeit der materiellen Kriterien für die Zustimmungspflicht | 111 | ||
4. Aufnahme und Weiterführung der Holzmüller-Grundsätze durch die Literatur zum Börsengang und zum Börsenrückzug | 118 | ||
a) Die Ansicht Grupps zum Börsengang und Börsenrückzug | 118 | ||
b) Stellungnahme | 120 | ||
c) Die Ansicht von de Vries zum Delisting | 122 | ||
d) Stellungnahme | 123 | ||
e) Die Ansicht von Schanz zum Börsengang; Stellungnahme | 124 | ||
5. Zwischenergebnis | 125 | ||
VI. Der (Analogie-)Schluss von den gesetzlich geregelten „Grundlagenkompetenzen“ der Hauptversammlung auf die Zustimmungsbedürftigkeit der Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug | 125 | ||
1. Die Erforderlichkeit einer Analogie zur Begründung einer etwaigen Hauptversammlungszuständigkeit | 125 | ||
2. Keine Kompetenz der Hauptversammlung beim Delisting analog §§ 68 II, 180 II AktG | 126 | ||
3. Die Klassifizierung der Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug als „Strukturentscheidungen“ in Anlehnung an die gesetzlichen Grundlagenkompetenzen der Hauptversammlung | 129 | ||
a) Die Entstehung der Lehre von den „Strukturentscheidungen“ oder „Strukturmaßnahmen“ | 129 | ||
b) Unvollständigkeit des Nachweises einer Gesetzeslücke durch die Literatur zu den „Strukturmaßnahmen“ | 131 | ||
c) Das Fehlen überzeugender Kriterien für die Einordnung einer Maßnahme als „Strukturmaßnahme“ | 132 | ||
d) Keine überzeugenden Kriterien für die Einordnung des Börsengangs bzw. des Börsenrückzugs als insbesondere der Umwandlung einer GmbH in eine AG bzw. der Umwandlung einer AG in eine GmbH vergleichbare „Strukturmaßnahmen“ | 142 | ||
(1) Die Ansicht von Lutter und Drygala | 142 | ||
(2) Stellungnahme | 144 | ||
(a) Der „einverständliche“ Börsengang als irrelevante Kategorie | 144 | ||
(b) Irrelevanz der Differenzierung zwischen Börsengängen mit und solchen ohne Kapitalerhöhung | 145 | ||
(c) Der Strukturbegriff als untauglicher Maßstab für eine Hauptversammlungszuständigkeit | 145 | ||
(d) Irrelevanz der Lockerung der „Treuebindungen“ | 146 | ||
(e) Die fehlende Vergleichbarkeit des Börsengangs mit der Umwandlung einer GmbH in eine AG bzw. des Börsenrückzugs mit der Umwandlung einer AG in eine GmbH | 146 | ||
(f) Die Zweifelhaftigkeit des Ergebnisses | 157 | ||
e) Keine weitergehenden Argumente zur Zustimmungspflichtigkeit des Börsengangs und des Börsenrückzugs als „Strukturmaßnahmen“ aus der Literatur | 158 | ||
(1) Die Ansicht von Vollmer/Grupp | 158 | ||
(2) Stellungnahme | 159 | ||
4. Zwischenergebnis | 160 | ||
5. Die eigene Klassifikation der gesetzlichen Grundlagenkompetenzen der Hauptversammlung | 161 | ||
a) Bestimmung der maßgeblichen Kompetenznormen sowie der historischen Grundlagen dieser Normen für die Ermittlung eines einheitlichen Regelungsgedankens | 161 | ||
b) Zur planwidrigen Gesetzeslücke bezüglich der Entscheidungen über den Börsengang sowie über den Börsenrückzug | 163 | ||
(1) Ausblick | 163 | ||
(2) Die abschließende Regelung des Börsenrückzugs in § 38 IV BörsG und das Fehlen einer abschließenden börsenrechtlichen Regelung des Börsengangs | 164 | ||
(3) Keine abschließende Regelung der Hauptversammlungskompetenzen in § 119 I AktG | 168 | ||
(4) Keine abschließende Regelung in § 111 IV AktG | 170 | ||
(5) Kein Verstoß gegen Grundsätze des Rechts der Arbeitnehmermitbestimmung | 171 | ||
(6) Keine abschließende Regelung der Hauptversammlungszuständigkeiten in den Grundlagenkompetenzen selbst | 174 | ||
(a) Die Regelungsabsicht des Gesetzes: Vertragsänderungen als ein Grund für die Zuständigkeit der Hauptversammlung | 174 | ||
(b) Insbesondere: Satzungsänderungen, § 179 AktG | 176 | ||
(c) Insbesondere: Kapitalerhöhung und -herabsetzung, §§ 182 ff., 222 ff. AktG | 177 | ||
(d) Insbesondere: Auflösung kraft Hauptversammlungsbeschlusses (§ 262 I Nr. 2 AktG) und Fortsetzungsbeschluss (§ 274 I, II AktG) | 179 | ||
(e) Insbesondere: Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens, § 179a AktG | 179 | ||
(f) Insbesondere: Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechten, § 221 AktG | 184 | ||
(g) Insbesondere: Nachgründung, § 52 AktG | 188 | ||
(h) Insbesondere: Ermächtigungen i. S.v. § 71 I AktG | 190 | ||
(i) Insbesondere: Recht der Unternehmensverbindungen | 192 | ||
(j) Die Erweiterbarkeit des Prinzips der „vertragsmäßigen Zuständigkeiten“ und die fehlende Erweiterbarkeit rechtspolitischer Erwägungen | 203 | ||
c) Fehlende „Vergleichbarkeit der Fallgestaltungen“ mangels Übereinstimmung des Börsengangs mit dem ermittelten Prinzip | 205 | ||
d) Das Fehlen einer abweichenden ratio legis innerhalb der Grundlagenkompetenzen, welcher sich der Börsengang zuordnen ließe | 209 | ||
VII. Zusammenfassung und Ergebnis | 215 | ||
E. Das Fehlen von Austritts- und Abfindungsrechten beim Börsengang und Börsenrückzug | 217 | ||
I. Kein Abfindungsanspruch aus Art. 14 I GG | 217 | ||
II. Kein Abfindungsanspruch in Analogie zum Aktien- oder Umwandlungsrecht | 220 | ||
III. Kein „Fungibilitätsausgleich“ beim Delisting | 225 | ||
IV. Kein „Austrittsrecht aus wichtigem Grund“ infolge des Börsengangs oder des Börsenrückzugs | 226 | ||
V. Ergebnis | 226 | ||
Literaturverzeichnis | 227 | ||
Sachverzeichnis | 238 |