Polizeiliche Gefahrenabwehr bei Sportgroßveranstaltungen
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Polizeiliche Gefahrenabwehr bei Sportgroßveranstaltungen
Darstellung anhand des Fußballsports
Beiträge zum Sportrecht, Vol. 21
(2005)
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Abstract
Der Autor untersucht die polizeirechtlichen Fragen, die bei der Absicherung von Sportgroßveranstaltungen gegen gewaltsame Zuschauerausschreitungen auftreten. Nach einer Darstellung der gesellschaftlichen Relevanz des Hooliganismus und der polizeilichen Maßnahmen anlässlich von Sportveranstaltungen werden deren Grundlagen im Verfassungs- und Europarecht untersucht. Hiernach ist die Polizei laut deutschem Verfassungsrecht verpflichtet, die Gefahren des Hooliganismus abzuwehren. Innerhalb der Europäischen Union verpflichten die gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten die Mitgliedstaaten zur polizeilichen Zusammenarbeit.Im verwaltungsrechtlichen Teil wird die Polizeiarbeit im Verhältnis zu den Vereinen und Verbänden als Veranstalter der Wettkämpfe ("veranstalterorientierte" Gefahrenabwehr) und zu den Stadionbesuchern ("fanorientierte" Gefahrenabwehr) betrachtet. Im Rahmen der "veranstalterorientierten" Gefahrenabwehr werden Grundsätze, die aus dem Versammlungsrecht bekannt sind, zur Klärung der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit der Organisatoren von Sportgroßereignissen für die Gefahren des Hooliganismus herangezogen. Bei der Gefahrenvorbeugung im Vorfeld der Veranstaltung kann insbesondere das Kooperationsprinzip für die Zuordnung der Verantwortungsbereiche von Veranstalter und Polizei fruchtbar gemacht werden.Bei der "fanorientierten" Gefahrenabwehr stehen die polizeilichen Maßnahmen gegenüber den Zuschauern im Mittelpunkt. Es wird auch auf die europäische polizeiliche Zusammenarbeit bei länderübergreifenden Wettbewerben wie Welt- und Europameisterschaften oder der Champions-League eingegangen. Auf der Ebene der Kostenproblematik der Polizeieinsätze wird aufgezeigt, dass die umstrittene Heranziehung des Veranstalters für die Aufwendungen der Polizei weder von vornherein unzulässig noch zwingend geboten, sondern ausschließlich eine politische Entscheidung ist.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 21 | ||
Einleitung | 27 | ||
Erster Teil: Das Problem der Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen | 29 | ||
A. Das Phänomen der Gewalt bei Großveranstaltungen, insbesondere bei Fußballspielen | 29 | ||
I. Gewalt bei krawallträchtigen Anlässen | 29 | ||
II. Gewalt in der Menschenmenge | 30 | ||
1. Das Auftreten kollektiver Gewalt innerhalb der Menschenmenge | 30 | ||
2. Aggressionsfördernde Umstände | 31 | ||
3. Polizeiliche Reaktionen auf die anlassbezogene Entwicklung kollektiver Gewalt | 32 | ||
III. Die Gewaltform des Hooliganismus | 33 | ||
IV. Ergebnis | 34 | ||
B. Die gesellschaftliche Relevanz des Hooliganismus | 35 | ||
I. Die Entwicklung des Hooliganismus und seine Verbindung zum Fußballspiel | 35 | ||
II. Ursachen der Hooligangewalt | 37 | ||
1. Sportbezogene Faktoren | 37 | ||
a) Gewalt auf dem Spielfeld | 38 | ||
b) Kommerzialisierung des Sports | 38 | ||
c) „Erbfeindschaften“ zwischen gegnerischen Hooligans | 38 | ||
2. Psychologische und soziologische Faktoren | 39 | ||
a) Allgemeine Aggressionstheorien | 39 | ||
b) Auswirkungen der Menschenmenge | 39 | ||
c) Gewaltausübung als Identitätssuche | 40 | ||
d) Gesellschaftliche Verwundbarkeit der Gewalttäter oder Spiegelbild der Gesellschaft? | 40 | ||
e) Hooliganismus und politischer Radikalismus | 41 | ||
f) Einfluss von Alkohol und sonstigen Drogen | 42 | ||
III. Gefahren und Auswirkungen des Hooliganismus | 42 | ||
1. Fußballfans als Opfer der Gewalt | 43 | ||
2. Beeinträchtigung des Sports und der Tätigkeit der Vereine | 43 | ||
3. Hooliganismus als Gefahr für Heranwachsende | 44 | ||
4. Angriff auf den Staat und Auswirkungen auf die Bevölkerung | 45 | ||
IV. Internationale Dimension des Hooliganismus | 46 | ||
1. Hooliganismus in anderen europäischen Staaten | 46 | ||
2. „Europäisierung“ des Hooliganismus | 47 | ||
V. Ergebnis | 48 | ||
C. Veranstaltungstypische Ausgangslage und polizeilicher Aufwand zur Verhinderung der Hooligangewalt | 48 | ||
I. Zuschauerbezogene Veranstaltungslage eines Fußballspiels | 49 | ||
1. Zusammensetzung der Besucher und Störerpotential | 49 | ||
a) Einteilung der Zuschauer | 49 | ||
b) Numerische Dimension der „Problemfans“ | 51 | ||
c) Kritik an der polizeilichen Einteilung der Zuschauer | 51 | ||
2. Struktur und Organisationsgrad der Hooligan-Szene | 52 | ||
a) Altersstruktur der Szene | 52 | ||
b) Szeneinterne Unterscheidung nach „Guten“ und „Lutschern“ sowie interne Verbindung unter den Hooligans | 52 | ||
c) Kommunikationswege der Hooligans | 53 | ||
II. Anlassbezogene Straftaten bei Sportgroßveranstaltungen | 53 | ||
1. Anzahl der Delikte | 54 | ||
2. Art der Delikte | 54 | ||
a) „Anlasstypische Delikte“ | 54 | ||
b) Körperverletzungen und Tötungen | 55 | ||
c) Verstöße gegen das WaffG | 55 | ||
d) Verstöße gegen das SprengstoffG | 55 | ||
e) „Stadionverbot“ und Hausfriedensbruch | 56 | ||
f) Das szeneinterne „Rippen“ und seine Entwicklung zum allgemeinen Raubdelikt | 56 | ||
g) Beleidigungen und Drohungen durch verbale Aggressionen | 57 | ||
III. Aufwand der Polizei für fußballerische Spielbegegnungen | 57 | ||
1. Größenordnungen im Personalaufwand | 58 | ||
2. Herausbildung von „Fußball-Spezialisten“ | 58 | ||
a) Polizeiinterne Fortbildungsmaßnahmen | 58 | ||
b) Tätigkeit der „szenekundigen Beamten“ | 58 | ||
c) Datenverarbeitung der Zentralen Informationsstelle für Sporteinsätze in der Datei „Gewalttäter Sport“ | 59 | ||
3. Polizeiliche Maßnahmen zur Absicherung eines Fußballspiels | 60 | ||
a) Vorbereitungsphase | 60 | ||
b) Vorspielphase | 62 | ||
c) Spielphase | 63 | ||
d) Nachspielphase | 64 | ||
4. Formen europäischer polizeilicher Zusammenarbeit | 64 | ||
a) Austausch und Verwertung von Informationen | 65 | ||
b) Einsatz von Polizeibeamten im fremden Hoheitsgebiet | 65 | ||
c) Anreiseverhinderung bekannter Rädelsführer | 66 | ||
IV. Ergebnis | 67 | ||
Zweiter Teil: Verfassungs- und europarechtliche Grundlagen bei der polizeilichen Absicherung von Sportereignissen | 68 | ||
A. Grundlagen im Verfassungsrecht | 68 | ||
I. Die Freiheitsrechte der veranstaltungsbeteiligten Grundrechtsträger | 68 | ||
1. Die Ausübung der Berufsfreiheit bei Sportgroßveranstaltungen | 69 | ||
a) Die Berufsfreiheit der Sportler | 69 | ||
b) Die Berufsfreiheit der Vereine und Veranstalter | 69 | ||
aa) Kapitalgesellschaft oder eingetragener Verein | 69 | ||
bb) Berufsfreiheit der Kapitalgesellschaften | 70 | ||
cc) Keine Berufsfreiheit für eingetragene Vereine | 71 | ||
2. Der Schutz der Vereinigungsfreiheit auf den verschiedenen Ebenen der beteiligten Grundrechtsträger | 72 | ||
a) Die Ebene des einzelnen Sportlers | 72 | ||
b) Die Ebene der Vereine bzw. Kapitalgesellschaften | 73 | ||
c) Die Verbandsebene (DFB, UEFA, FIFA) | 74 | ||
3. Der Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG für Stadioneigentümer und Inhaber eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs | 74 | ||
a) Nutzung des Eigentums am Stadion | 75 | ||
aa) Die öffentliche Hand als Stadioneigentümerin | 75 | ||
bb) Der Verein als Stadioneigentümer | 75 | ||
b) Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb | 76 | ||
4. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG | 77 | ||
5. Kein Schutz durch die Versammlungsfreiheit | 77 | ||
6. Art. 2 Abs. 1 GG als Auffanggrundrecht bei Sportgroßveranstaltungen | 78 | ||
a) Auffanggrundrecht für ausländische Spieler | 78 | ||
b) Grundrechtsschutz für den Spielbetrieb der eingetragenen Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht | 78 | ||
c) Grundrechtsschutz für Stadionbesucher | 78 | ||
II. Verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates zum Schutz der Veranstaltung? | 79 | ||
1. Pflicht zur Gefahrenabwehr aus verfassungsrechtlichem Sportförderungsauftrag? | 79 | ||
a) Sportförderung nach dem Wortlaut des Grundgesetzes? | 79 | ||
b) Sportförderung und staatlicher Kulturauftrag | 80 | ||
c) Keine sozialstaatliche Begründung sportfördernder polizeilicher Schutzmaßnahmen | 82 | ||
d) Polizeiliche Schutzpflicht aus landesverfassungsrechtlichem Sportförderungsauftrag? | 83 | ||
aa) Adressatenkreis des landesverfassungsrechtlichen Sportförderungsauftrags | 83 | ||
bb) Relevanz landesverfassungsrechtlicher Sportförderungsnormen für die Polizei | 84 | ||
2. Pflicht zur polizeilichen Gefahrenabwehr bei Sportgroßveranstaltungen aus den grundrechtlichen Schutzpflichten | 86 | ||
a) Existenz und Herkunft der grundrechtlichen Schutzpflichten | 86 | ||
b) Ausformung der grundrechtlichen Schutzpflichten durch die Polizeigesetze | 87 | ||
c) Erfüllung grundrechtlicher Schutzpflichten durch Polizeieinsätze bei Sportgroßveranstaltungen | 88 | ||
3. Subjektives öffentliches Recht auf polizeilichen Schutz bei der Durchführung des Spiels? | 89 | ||
a) Kein subjektives öffentliches Recht auf Polizeischutz aus verfassungsrechtlicher Sportförderungsklausel oder aus grundrechtlichen Leistungsansprüchen | 89 | ||
b) Subjektives öffentliches Recht auf Veranstaltungsschutz aus den grundrechtlichen Schutzpflichten? | 90 | ||
aa) Der Anspruch des Einzelnen auf fehlerfreie Ermessensausübung und Ermessensreduktion auf Null | 90 | ||
bb) Anspruch auf ermessensfehlerfreie Gefahrenvorsorge bei Sportgroßveranstaltungen? | 91 | ||
III. Ergebnis zur verfassungsmäßigen Ausgangslage von Sportgroßveranstaltungen | 95 | ||
B. Europarechtliche Grundlagen | 95 | ||
I. Recht der Europäischen Gemeinschaft | 96 | ||
1. Grundfreiheiten und Gemeinschaftsgrundrechte | 96 | ||
a) Sportler | 96 | ||
b) Vereine und Veranstalter | 98 | ||
c) Stadionbesucher | 100 | ||
2. Polizeiliche Pflicht der Mitgliedstaaten zum Schutz von Sportveranstaltungen aus der gemeinschaftsrechtlichen Pflicht zur Sicherstellung der Beachtung der Grundfreiheiten | 100 | ||
a) Inhalt der gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten nach dem „Bauernprotest-Urteil“ | 100 | ||
b) Dogmatische Herleitung der mitgliedstaatlichen Handlungspflicht | 101 | ||
c) Voraussetzungen mitgliedstaatlicher Handlungspflichten | 103 | ||
aa) Beeinträchtigung einer Grundfreiheit | 103 | ||
bb) Zurechnung der Beeinträchtigung | 105 | ||
cc) Keine Rechtfertigung der Beeinträchtigung der Grundfreiheit | 106 | ||
d) Durchsetzbarkeit der mitgliedstaatlichen Pflicht zur Sicherstellung der Grundfreiheiten | 106 | ||
II. Grundlagen im Recht der Europäischen Union, im Recht der internationalen Europäischen Organisationen und im internationalen Polizeikooperationsrecht | 107 | ||
1. Primärrechtliche Basis des EUV und völkerrechtliche Grundlagen europäischer polizeilicher Zusammenarbeit bei sportlichen Großveranstaltungen | 107 | ||
a) Sicherheitskooperation innerhalb der Europäischen Union | 107 | ||
aa) Von der „vor-unionalen“ europäischen Polizeikooperation zu Titel VI EUV | 108 | ||
bb) Eingliederung der TREVI-Kooperation in den EUV und Bildung der „AG Polizeiliche Zusammenarbeit“ | 109 | ||
cc) Handlungsmöglichkeiten des Rates im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit | 110 | ||
b) Völkerrechtliche Vereinbarungen des Europarechts im weiteren Sinne | 111 | ||
c) Bilaterales Polizeikooperationsrecht als Grundlage grenzüberschreitender Sicherheitsarbeit am Beispiel der Gemeinsamen Erklärung (. . .) von Deutschland, Belgien und den Niederlanden vom 16.02.2000 | 111 | ||
aa) Inhalt der Erklärung | 112 | ||
bb) Rechtmäßigkeitsmaßstäbe völkerrechtlicher Polizeikooperation | 112 | ||
2. EU-Sekundärrecht und Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europarates | 113 | ||
a) Absichtserklärung der TREVI-Kooperation in La Hague: Schaffung eines Korrespondentennetzes zur Informationsübermittlung | 114 | ||
b) Check-Liste des Ständigen Ausschusses des Europarates | 114 | ||
c) Erste Sitzung des Rates der EU für Justiz und Inneres am 30. November 1993: Empfehlung zur Übernahme der Check-Liste des Ständigen Ausschusses des Europarates | 115 | ||
d) Empfehlung des Rates vom 01. Dezember 1994 über den Informationsaustausch bei Großveranstaltungen und Versammlungen | 115 | ||
e) Empfehlung des Ständigen Ausschusses des Europarates vom 02.06.1994: Check-Liste bei Hallensportveranstaltungen | 116 | ||
f) Empfehlung des Rates vom 22. April 1996: einheitliches Formblatt zum Informationsaustausch | 116 | ||
g) Gemeinsame Maßnahme vom 26.05.1997: erster formeller Rechtsakt zur Institutionalisierung der bisherigen polizeilichen Zusammenarbeit | 117 | ||
h) Entschließung des Rates vom 09.06.1997: Nutzung der Möglichkeiten des Stadionverbotes auf Europäischer Ebene und weitere Intensivierung der Zusammenarbeit | 118 | ||
i) Entschließung des Rates vom 21.06.1999: Handbuch für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit (. . .) bei Fußballspielen | 118 | ||
j) Entschließung des Rates vom 06.12.2001: Aktualisierung des Handbuches für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit (. . .) bei Fußballspielen | 119 | ||
k) Beschluss des Rates vom 25.04.2002: verbindliche Pflicht der Mitgliedstaaten zur Errichtung einer nationalen Fußballinformationsstelle | 120 | ||
l) Entschließung des Rates zu internationalen Stadionverboten | 121 | ||
3. Justizielle Kontrolle internationaler polizeilicher Zusammenarbeit unter dem Dach des EUV | 121 | ||
a) Gerichtliches Kontrollsystem des Art. 35 EUV | 122 | ||
aa) Klagebefugnis der Mitgliedstaaten und der Kommission | 122 | ||
bb) Fakultatives Vorabentscheidungsverfahren | 122 | ||
cc) Prüfungsumfang des EuGH nach Art. 35 EUV | 123 | ||
b) Individualrechtsschutz nach Art. 230 EGV im Bereich der dritten Säule? | 123 | ||
aa) Selbst-judizierte Kompetenzen der europäischen Gerichte im Bereich des Titels VI EUV | 124 | ||
bb) Auswirkungen der Rechtsprechung der europäischen Gerichte | 124 | ||
III. Ergebnis zur europarechtlichen Ausgangslage bei internationalen Sportgroßveranstaltungen | 125 | ||
Dritter Teil: Umsetzung der verfassungs- und europarechtlichen Ausgangslage im Polizeirecht | 127 | ||
A. „Veranstalterorientierte“ Gefahrenabwehr | 127 | ||
I. Polizeipflicht des Veranstalters | 128 | ||
1. Bandbreite der Ansätze aus dem allgemeinen Polizeirecht zur Polizeipflicht des Veranstalters | 129 | ||
a) Theorie der unmittelbaren Verursachung | 129 | ||
aa) Kriterien zur Abgrenzung der polizeilichen Verantwortlichkeit und Voraussetzungen für die Polizeipflicht des „Zweckveranlassers“ | 129 | ||
bb) Veranstalter als „Zweckveranlasser“? | 130 | ||
cc) Veranstalter als „Gestörter“ | 130 | ||
b) Theorie der rechtswidrigen Verursachung | 132 | ||
c) Weitere Ansätze zur Abgrenzung der polizeilichen Verantwortlichkeit und ihre Anwendung zur Frage der Polizeipflicht des Veranstalters | 133 | ||
2. Gefahrenzurechnung im Versammlungsrecht | 135 | ||
a) Notwendigkeit der Beschränkung der Versammlungsfreiheit und Umsetzung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht | 136 | ||
b) Verantwortlichkeit des Versammlungsveranstalters, insbesondere bei unfriedlichen Versammlungen | 137 | ||
c) Unterbrechung der polizeilichen Gefahrenzurechnung bei gewaltsamen Handlungen Dritter oder einer gewaltsamen Versammlungsminderheit | 138 | ||
3. Relevanz der Gefahrenzurechnung des Brokdorf-Beschlusses für das allgemeine Polizeirecht, insbesondere für Sportgroßveranstaltungen | 139 | ||
a) Die Maßstäbe des allgemeinen Polizeirechts im Brokdorf-Beschluss bei der Zurechnung der Gefahren gewaltsamen Verhaltens | 139 | ||
b) Abwehr „veranstaltungstypischer“ Gefahren, insbesondere bei unfriedlichen Veranstaltungen | 140 | ||
c) Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei gewaltsamem Verhalten von Hooligans | 142 | ||
II. Das Kooperationsprinzip als Mittel zur Gefahrenvorbeugung | 144 | ||
1. Kooperation zwischen Versammlungsbehörde und Demonstrationsveranstalter | 144 | ||
a) Ziel und Zweck der Kooperation zwischen Behörde und Veranstalter | 145 | ||
b) Durchführung einer erfolgreichen Kooperation | 145 | ||
c) Rechtsfolgen fehlerhafter oder unterbliebener Kooperation | 146 | ||
aa) Auswirkungen für die Versammlungsbehörde | 146 | ||
bb) Auswirkungen aus der Sicht des Veranstalters | 147 | ||
2. Die Anwendbarkeit des Kooperationsprinzips im allgemeinen Polizeirecht bei Sportgroßveranstaltungen | 148 | ||
a) Herleitung des Kooperationsprinzips | 148 | ||
aa) Begründungsversuch aus grundrechtlicher Schutzpflicht | 148 | ||
bb) Kooperation als Element der Staatsaufgabenlehre | 149 | ||
cc) Kooperation als grundrechtseffektuierende Organisations- und Verfahrensgestaltung | 150 | ||
b) Auswirkungen für die Polizeipraxis | 153 | ||
aa) Einwirkungen der Kooperation auf die polizeiliche Eingriffsschwelle | 153 | ||
bb) Verwaltungsbehördliche Kooperation als Rechtspflicht der Polizei | 154 | ||
cc) Pflichten und Obliegenheiten der Vereine | 155 | ||
dd) Rechtsprobleme aus der Verzahnung der Sicherheitsvorkehrungen des Veranstalters mit dem polizeilichen Sicherheitskonzept: Stadionverbot und Durchsuchungen durch private Sicherheitsdienste | 157 | ||
c) Grenzen des Kooperationsmodells | 161 | ||
aa) Grenzen aus polizeilicher Sicht | 162 | ||
bb) Grenzen aus Veranstaltersicht | 164 | ||
III. Veranstalter als Adressat einer polizeilich verfügten Spielabsage | 165 | ||
1. Ermächtigungsgrundlage | 166 | ||
2. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigung zur Spielabsage | 166 | ||
a) Gegenwärtige erhebliche Gefahr wegen drohender Ausschreitungen gewaltsamer Hooligans | 167 | ||
b) Unmöglichkeit der Gefahrenabwehr durch Maßnahmen gegen die Hooligans als Störer | 167 | ||
c) Keine Möglichkeit der Gefahrenabwehr durch eigene Mittel der Polizei | 168 | ||
d) Kein Überschreiten der Zumutbarkeitsgrenze durch Spielabsage | 169 | ||
3. Entschädigung für den von einer Spielabsage betroffenen Veranstalter? | 170 | ||
a) Nur teilweise Sonderopfersituation der Vereine | 170 | ||
b) Entschädigung nur für unmittelbare Schäden | 171 | ||
c) Mitverantwortung des Veranstalters für unterbliebene oder gescheiterte Kooperation | 172 | ||
d) Auswirkungen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit | 172 | ||
IV. Ergebnis | 173 | ||
B. „Fanorientierte“ Gefahrenabwehr | 174 | ||
I. Differenzierungsgebot als Grundlage fanorientierter Polizeiarbeit | 174 | ||
1. Recht des friedlichen Fußballfans auf Sicherheit | 174 | ||
2. Umsetzung des Differenzierungsgebotes in den polizeilichen Einsatzkonzepten | 175 | ||
II. Informationsgewinnung und Informationsauswertung als Entscheidungsgrundlage für personenbezogene Gefahrenprognose | 176 | ||
1. Verfassungsrechtliche Vorgaben aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG | 176 | ||
2. Umsetzung des Persönlichkeitsschutzes bei der polizeilichen Informationsgewinnung und -verarbeitung | 177 | ||
a) Polizeiliche Informationserhebung im Vorfeld der Veranstaltung | 177 | ||
b) Datenerhebung und Observation am Spieltag | 178 | ||
c) Informationelle Nachbereitung des Spieltages | 180 | ||
3. Verarbeitung personenbezogener Daten in der Datei „Gewalttäter Sport“ | 181 | ||
III. Anforderungen an die personenbezogene Gefahrenabwehr | 183 | ||
1. Gefahrenabwehr durch die Wohnsitzbehörden | 184 | ||
a) Gefährderansprachen | 184 | ||
b) Meldeauflage und Ingewahrsamnahme zur Verhinderung der Anreise | 185 | ||
2. Personenbezogene Gefahrenabwehr während der Anreise | 187 | ||
a) Personenkontrolle | 187 | ||
b) Durchsuchung | 188 | ||
c) Beschlagnahme von Gegenständen | 189 | ||
d) Platzverweis und Verbringungsgewahrsam | 190 | ||
e) Ingewahrsamnahme auf der Anreise | 191 | ||
IV. Gefahrenabwehr gegenüber der Fanansammlung | 193 | ||
1. Adressateneigenschaft und Polizeipflicht der Fanansammlung im Zusammenhang mit polizeilichen Verfügungen | 193 | ||
2. Eingriff und Befugnis bei der einschließenden Begleitung | 195 | ||
3. Verzögerter Abmarsch der Fan-Blöcke | 197 | ||
4. Auflösung einer Ansammlung durch Platzverweis und Einkesselung | 199 | ||
V. Besonderheiten bei internationalen Spielen | 201 | ||
1. Gefährdete Rechtsgüter und polizeitaktische Methoden bei internationalen Spielen | 201 | ||
2. Maßnahmen bei Spielbegegnungen mit deutscher Beteiligung im Ausland | 202 | ||
a) Sammlung und Weitergabe von Informationen zur Erstellung einer Risikoanalyse durch die ausländischen Behörden | 202 | ||
b) Maßnahmen im Inland zur Anreiseverhinderung | 204 | ||
aa) Beschränkungen der Ausreise zur Verhinderung einer Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland | 205 | ||
bb) Ausreiseverhinderung durch den Bundesgrenzschutz | 206 | ||
3. Anlassbezogene Eingriffsbefugnisse bei internationalen Spielbegegnungen im Inland | 207 | ||
a) Zurückweisung gewaltbereiter Hooligans an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland | 207 | ||
aa) Zurückweisung von „Negativstaatern“ | 207 | ||
bb) Zurückweisung von „Positivstaatern“, EG-Ausländern und EWR-Staatsangehörigen | 209 | ||
cc) Zurückweisung an den Schengener Binnengrenzen | 211 | ||
b) Polizeilicher Zwang zum Verlassen des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland während der Sportveranstaltung? | 213 | ||
VI. Ergebnis | 218 | ||
C. Kostenpflicht des Veranstalters für Polizeieinsätze bei Sportgroßveranstaltungen | 219 | ||
I. Kostenpflicht des Veranstalters nach geltendem Recht | 219 | ||
1. Kostenpflicht des Veranstalters aus den Polizei- bzw. Verwaltungsvollstreckungsgesetzen? | 219 | ||
2. Kostenpflicht aus dem Landesgebührenrecht? | 221 | ||
a) Gebührenrechtlicher Vorteilsausgleich und das öffentliche Interesse am polizeilichen Handeln | 221 | ||
b) Keine Ausschließlichkeit der polizeilichen Kostenerhebung nach den Polizeigesetzen | 223 | ||
c) Erforderlichkeit eines speziellen Gebührentatbestandes im Gebührenverzeichnis | 223 | ||
d) Gebührenbefreiung bei überwiegendem öffentlichen Interesse | 224 | ||
II. Eckpunkte für eine Kostenpflicht des Veranstalters de lege ferenda | 226 | ||
1. Polizeiliche Kostenerstattung zwischen Zulässigkeit und Gebotenheit | 226 | ||
a) Begründungsbedürftigkeit einer normativen Kostenpflicht des Veranstalters | 226 | ||
b) Verfassungsmäßige Gebotenheit einer polizeilichen Kostenregelung? | 227 | ||
2. Vorgaben für eine normative Regelung zur Kostenpflicht des Veranstalters de lege ferenda | 228 | ||
a) Die Pflicht zur polizeilichen Kostenerstattung im Verhältnis zum allgemeinen Abgabenrecht | 229 | ||
b) Rechtmäßigkeitsbedingungen einer Gebührenpflicht des Veranstalters | 230 | ||
aa) Formelles Gesetz oder Rechtsvorschrift zur Festlegung der Gebührenpflicht? | 230 | ||
bb) Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes an eine Gebührenpflicht des Veranstalters | 232 | ||
cc) Grundrechtsbezug der Gebührenpflicht des Veranstalters | 233 | ||
dd) Das Äquivalenzprinzip als Maßstab für die Höhe der Gebühr | 234 | ||
III. Ergebnis | 235 | ||
Vierter Teil: Gesamtergebnis und Thesen | 237 | ||
A. Zusammenfassendes Ergebnis | 237 | ||
I. Ergebnis der Grundlagen im Verfassungs- und Europarecht | 237 | ||
1. Polizeigesetzlich konkretisierte Verfassungspflicht zum Schutz der Veranstaltung | 237 | ||
2. Gemeinschaftsrechtliche Pflichten der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Hooliganismus und ihre Umsetzung auf der Ebene des EUV und des Europarechts im weiteren Sinn | 238 | ||
II. Verwaltungsrechtliches Ergebnis zur veranstalter- und fanorientierten Gefahrenabwehr | 239 | ||
1. Beschränkung der polizeilichen Verantwortlichkeit und Kooperationsobliegenheit des Veranstalters | 239 | ||
2. Gefahrenprognose im Rahmen der „fanorientierten“ Gefahrenabwehr | 239 | ||
3. Die Umlegung veranstaltungsbedingter Polizeikosten | 240 | ||
B. Thesen | 240 | ||
Literaturverzeichnis | 242 | ||
Sachwortregister | 261 |