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Dornheim, B. (2005). Sanktionen und ihre Rechtsfolgen im BGB unter besonderer Berücksichtigung des § 241 a BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51472-4
Dornheim, Bertram. Sanktionen und ihre Rechtsfolgen im BGB unter besonderer Berücksichtigung des § 241 a BGB. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51472-4
Dornheim, B (2005): Sanktionen und ihre Rechtsfolgen im BGB unter besonderer Berücksichtigung des § 241 a BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51472-4

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Sanktionen und ihre Rechtsfolgen im BGB unter besonderer Berücksichtigung des § 241 a BGB

Dornheim, Bertram

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 311

(2005)

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Abstract

In nicht unerheblichem Umfang wird in der Literatur zu dem neu geschaffenen § 241a BGB - neben weiteren Kritikpunkten - vertreten, dass § 241a BGB restriktiv ausgelegt werden müsse und dass ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Sanktionsmoment der Anwendung der Norm nicht zu Grunde gelegt werden dürfe. Mit dieser Rechtsnorm solle ein wettbewerbswidriges Zusenden unbestellter Waren sanktioniert werden. Ein solcher Regelungszweck sei jedoch nicht im Zivilrecht verwirklichbar. Flume geht sogar soweit zu fordern, dass die Vorschrift des § 241a BGB zu streichen und, solange dies nicht geschehen sei, diese als pro non scripto zu behandeln sei.

Der Autor erörtert das begriffliche Fundament einer Auseinandersetzung mit § 241a BGB. Es wird versucht, Begriffe wie Sanktion und Norm mit Strafcharakter insbesondere im Kontext der Rechtsprechung darzustellen und Ursachen für deren Schaffung herauszuarbeiten. Das Ergebnis dieser Ausführungen wird im Folgenden für die Lösung von Problemstellungen bei der Auslegung und Anwendung von § 241a BGB fruchtbar gemacht. Im Weiteren geht es beispielsweise um die Beantwortung von Fragen wie der Rechtsnatur der Bestellung, dem Umfang des Anspruchsausschlusses sowie dem Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz im Rahmen des § 241a BGB.

Wesentliches Ergebnis des Verfassers ist, dass die Argumentation mit dem Sanktions- oder dem Strafcharakter einer Norm im Zivilrecht nicht zutrifft. Die Berufung auf diese Topoi bei der Rechtsanwendung ist willkürlich und nicht methodengerecht. Der Regelungszweck von § 241a BGB wurde zutreffend im BGB verankert. Hinsichtlich der Rechtsfolgen von § 241a BGB wird festgestellt, dass sich der Anspruchsausschluss auf sämtliche gesetzlichen Ansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher mit Ausnahme der aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag erstreckt. § 241a BGB hat keine Auswirkungen auf die dingliche Rechtslage, so dass der Eigentümer seine Rechtsstellung nicht verliert. § 241a Abs.1 BGB gibt dem Verbraucher ein Recht zum Besitz an der erbrachten Leistung. § 241a BGB stellt weiterhin einen Rechtfertigungsgrund dar, der eine Strafbarkeit des Verbrauchers aus Eigentumsdelikten ausschließt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 21
1. Kapitel: Sanktionen im Schuldrecht und ihre Rechtsfolgen 23
A. Begriffsbestimmung 24
B. Definition des Strafcharakters durch die Rechtsprechung des BGH 29
C. Folgen aus der Qualifizierung als Norm mit Strafcharakter 34
I. Auswirkung auf die Auslegung 34
II. Strafwirkung und die Beteiligung Dritter 37
1. Zurechnung des Verhaltens Dritter 37
2. Abtretung von Forderungen 38
III. Strafnormen in der Insolvenz 39
IV. Zusammenfassung 41
V. Ursachen für die Berufung auf den Sanktions- und Strafcharakter einer Vorschrift 43
1. Einleitung 43
2. Verkürzung des methodischen Aufwandes 45
3. Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts 48
4. Anerkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zivilrecht 49
2. Kapitel: Gesetzesanwendung ohne Berücksichtigung eines Sanktions- oder Strafcharakters 54
A. Grundsätzliche Verteilung der Interessen im Zivilrecht 56
I. Historische Interessenverwirklichung im Zivilrecht 56
II. Heutige Sicht der Interessenverteilung 57
III. Zusammenfassung 60
B. Zulässigkeit der Verankerung von Allgemeininteressen im Zivilrecht 60
C. Konsequenzen der verstärkten Berücksichtigung von Allgemeininteressen im Schuldrecht 69
D. Beschreibung von Allgemein- und Individualinteressen 71
I. Bestimmung des Allgemeininteresses gegenüber dem Individualinteresse 71
II. Bewertung der Abgrenzung 73
III. Abgrenzung der Interessenlage am Beispiel von § 241a BGB 76
1. Motive des Gesetzgebers 76
2. Schutzobjekt des Wettbewerbsrechts 77
E. Auswirkungen der Verfolgung von Allgemeininteressen auf die Anwendung der Norm 78
F. Zusammenfassung 80
3. Kapitel: Die Anwendung des § 241a BGB 81
A. Empirischer Bedarf einer Regelung der Zusendung unbestellter Waren 81
B. Umsetzungsbedarf der Richtlinie 97/7/EG vom 20.5.1997 82
I. Umsetzungsbedarf nach Art. 9, erster Spiegelstrich FARL 82
II. Umsetzungsbedarf nach Art. 9, zweiter Spiegelstrich FARL 87
III. Art. 14 FARL 89
C. Standort für eine Umsetzung der Richtlinie 89
I. Umsetzung im BGB 91
II. Umsetzung im Wettbewerbsrecht 92
III. Umsetzung im Allgemeinen Teil des Schuldrechts 95
D. Regelungstechnik des § 241a BGB 96
E. Tatbestand des § 241a Abs. 1 BGB 97
I. Sachlicher Anwendungsbereich 98
1. Begriff der Leistung und der Lieferung im Sinne des § 241a BGB 98
2. Die Lieferung oder sonstige unbestellte Leistung beim Handeln Dritter 100
a) Träger der Leistung 100
b) Zurechnung der unbestellten Lieferung oder sonstigen Leistung 102
aa) Systematik der Zurechnung 103
bb) Zurechnung entsprechend § 13 Abs. 4 UWG 104
cc) Zurechnung gem. § 278 Satz 1 BGB 107
(1) Vorvertragliches Schuldverhältnis gem. § 311 Abs. 2 BGB 107
(2) Sonderverbindung gem. § 241a BGB 110
dd) „Zurechnung“ gem. § 831 BGB 111
ee) Zurechnung entsprechend § 166 Abs. 1 BGB 112
ff) Ergebnis 114
3. Begriff der unbestellten Lieferung oder sonstigen Leistung 114
a) Das Verhältnis der Bestellung zum Angebot auf Abschluss eines Vertrages 116
b) Rechtsnatur der Bestellung 120
aa) Bestellung als Willenserklärung 120
bb) Bestellung als geschäftsähnliche Handlung und die Rechtsfolgen 121
(1) Anwendbarkeit der Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit 123
(2) Anwendbarkeit der Vorschriften über die Anfechtung gem. §§ 119 ff. BGB 124
(a) Wirkungen der Anfechtung der Bestellung 125
(b) Zwischenergebnis 128
(3) Anwendung der weiteren Vorschriften für Willenserklärungen 129
4. Verhältnis von Bestellung und erbrachter Leistung 131
II. Personaler Anwendungsbereich 136
1. Unternehmerbegriff 136
2. Verbraucherbegriff 137
F. Rechtsfolgen des § 241a Abs. 1 BGB 140
I. Durch die Lieferung oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen 141
II. Ausschluss der Ansprüche aus der Geschäftsführung ohne Auftrag 151
1. Ausschluss der Ansprüche aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag 152
a) Teleologische Reduktion des § 241a Abs. 1 BGB 153
b) Zwischenergebnis 157
2. Ausschluss der Ansprüche aus unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag 158
III. Ausschluss des Herausgabeanspruchs gem. § 985 BGB 159
1. Auslegung des § 241a Abs. 1 BGB 160
2. Teleologische Reduktion des § 241a Abs. 1 BGB 162
3. Totalkorrektur des § 241a BGB 166
4. Einschränkung des Anwendungsbereiches auf wettbewerbswidriges Verhalten 167
a) Wirkung des Wettbewerbsrechts auf das Bürgerliche Recht 168
b) Wirkung des Bürgerlichen Rechts auf das Wettbewerbsrecht 169
c) Teleologische Reduktion des § 241a BGB durch Anbindung an die wettbewerbsrechtliche Beurteilung 173
aa) Bewertung der Erbringung unbestellter Leistungen im Wettbewerbsrecht 174
bb) Behandlung der nach Wettbewerbsrecht zulässigen unbestellten Leistungserbringung in § 241a BGB 175
cc) Ergebnis 177
5. Sonstige Gründe für einen Ausschluss des Herausgabeanspruches 177
IV. Wirkung des § 241a BGB auf die materielle Rechtslage 179
1. Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz als allgemeines Rechtsproblem 180
2. Rechtsfolgen der Verjährung eines dinglichen Herausgabeanspruches 180
3. Bewertung der Vorschläge einer dinglichen Wirkung von § 241a BGB 182
V. § 241a BGB als Recht zum Besitz 185
VI. Ausschluss der Ansprüche bei fehlender Eigentümerstellung des Unternehmers 188
VII. Wirkung des § 241a BGB auf den Vertragsschluss 196
VIII. Die Anfechtung des Verbrauchervertrages und die Wirkung des § 241a BGB 199
1. Anfechtungsgründe hinsichtlich des Verbrauchervertrages und § 241a BGB 199
2. Rechtsfolgen der Anfechtung des Verbrauchervertrages und § 241a BGB 202
a) Anfechtung eines Rechtsgeschäftes über eine unbestellte Leistung 202
b) Anfechtung eines Rechtsgeschäftes über eine bestellte Leistung 205
IX. Der Rücktritt vom Verbrauchervertrag und die Wirkung des § 241a BGB 206
X. Die Aufhebung des Verbrauchervertrages und die Wirkung des § 241a BGB 208
G. Tatbestand des § 241a Abs. 2 BGB 209
H. Tatbestand des § 241a Abs. 3 BGB 213
I. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung 213
II. Erbringung einer anderen als der bestellten Leistung gem. § 241a Abs. 3 BGB 214
1. Angebot einer nach Qualität und Preis gleichwertigen Leistung 214
a) Gleichwertigkeit der Qualität 215
b) Gleichwertigkeit des Preises 216
2. Hinweis auf die fehlende Annahmepflicht und die Nichttragung der Rücksendungskosten 217
3. Einschränkung der Vorschrift 218
4. Weitere Problemfälle 219
I. § 241a und der strafrechtliche Schutz des Eigentums 220
4. Kapitel: Zusammenfassung 225
Anhang 228
Anhang I 228
Anhang II 229
Anhang III 229
Anhang IV 230
Anhang V 230
Literaturverzeichnis 232
Sachwortverzeichnis 248