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Zur Daseinsberechtigung der so genannten »Drittschadensliquidation«

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Henn, T. (2011). Zur Daseinsberechtigung der so genannten »Drittschadensliquidation«. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53514-9
Henn, Thomas. Zur Daseinsberechtigung der so genannten »Drittschadensliquidation«. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53514-9
Henn, T (2011): Zur Daseinsberechtigung der so genannten »Drittschadensliquidation«, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53514-9

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Zur Daseinsberechtigung der so genannten »Drittschadensliquidation«

Henn, Thomas

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 412

(2011)

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About The Author

Thomas Henn, geb. 1980, hat Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg studiert. Von 2005 bis 2008 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht von Prof. Dr. Thomas Lobinger. Das zweite Staatsexamen legte er 2008 ab, danach war er als Rechtsanwalt im Bereich Private Clients tätig. Seit 2010 Richter in Baden-Württemberg. Daneben ist er seit 2009 als Lehrbeauftragter der Universität im Bereich Erbrecht tätig.

Abstract

Thomas Henn behandelt im Schwerpunkt die in der deutschen Zivilrechtslehre und -praxis seit über 100 Jahren diskutierte Rechtsfigur der »Drittschadensliquidation«, eine Hilfskonstruktion zur Bewältigung atypischer Schadensfälle in Mehrpersonenverhältnissen.

Die Drittschadensliquidation stellt einen Hilfsmechanismus für Fälle dar, in denen als Folge einer Pflichtverletzung innerhalb einer Sonderverbindung anstelle des jeweiligen Partners allein ein außen stehender Dritter geschädigt wird oder in denen bei einer deliktischen Schädigung nicht der Rechtsgutsinhaber, sondern ein Dritter einen Schaden erleidet. Durch dieses »Auseinanderfallen« von Schaden und Anspruch droht eine allgemein als unbillig angesehene Freistellung des Schädigers.

Nach der heute herrschenden Ansicht soll daher der Partner der Sonderverbindung oder der Rechtsgutsinhaber ausnahmsweise den Schaden des Dritten liquidieren können. Damit bricht die Drittschadensliquidation mit dem sonst einhellig anerkannten Grundsatz, es dürfe jeder nur die ihm selbst entstandenen Schäden geltend machen. Eine dogmatische Rechtfertigung für diese Durchbrechung des »Dogmas vom Gläubigerinteresse« ist allerdings nur schwer auszumachen.

Der Autor beleuchtet die Sachverhaltskonstellationen, in denen herkömmlich die Drittschadensliquidation herangezogen wird, näher. Dabei zeigt er die Besonderheiten dieser Fälle in Abgrenzung zu »gewöhnlichen« Drittschadensfällen auf. Insbesondere wird untersucht, weshalb im Gegensatz zu sonstigen Drittschäden eine Ersatzpflicht geboten erscheint. Auf Grundlage dieser Analyse wird dann die weitergehende Frage gestellt, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, um den erwünschten Ersatzanspruch technisch umzusetzen. Dabei wird auch der Versuch, einen Direktanspruch des Geschädigten zu begründen, in den Blick genommen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 21
Teil 1: Einführung in die Problematik und Darstellung bisheriger Lösungsansätze 23
A. Die Sachverhaltsproblematik in den Fällen der Drittschadensliquidation 23
I. Grundzüge des deutschen Schadensersatzrechts 23
II. Korrekturbedarf bei „Schadensverlagerung“? 26
1. Einzelne Konstellationen der Drittschadensliquidation – die Fallgruppenlehre nach Tägert 28
a) Pflichtverletzungen innerhalb von Kommissionsfällen – Die Fallgruppe der „mittelbaren Stellvertretung“ 28
b) Einbringung gläubigerfremder Sachen in ein Vertragsverhältnis – die so genannten „Obhutsfälle“ 29
c) Versendungskauffälle – die Fallgruppe der „obligatorischen Gefahrentlastung“ 30
d) Fälle des Zahlungsverzuges nach Sicherungszession – die „Zessionsfälle“ 31
2. Die Frage nach der Notwendigkeit einer Ergebniskorrektur 31
a) Die Kritik an der „Zufälligkeit“ der fehlenden Ersatzpflicht 32
b) Haftungsfreiheit als Zweckentfremdung der Gefahrtragungsregelungen 35
c) Der Präventionsgedanke als Begründungsmöglichkeit einer Ersatzpflicht 36
d) Der Ausgleichsgedanke als Gebot zum Ersatz des Drittschadens? 38
e) Die Versagung eines Ersatzanspruchs als teleologisch verfehlte Anwendung des Tatbestandsprinzips 38
f) Resümee hinsichtlich der Ausgangslage 39
3. Methoden zur Umsetzung des Korrekturbedarfs 40
4. Analyse der über die Drittschadensliquidation gelösten Sachverhalte 41
a) Feststellung der sich bisher ergebenden Gemeinsamkeiten 41
b) Der Begriff der „Risiko-“ oder „Interessenverlagerung“ 42
aa) Art der „verlagerten“ Position – „Schadens- oder „Interessenverlagerung“? 42
bb) Umfang der Interessenverlagerung in den bisher behandelten Fällen 44
cc) Zum Zeitpunkt der Interessenverlagerung 46
c) Zum Kriterium der „Zufälligkeit“ der Interessenverlagerung 46
d) Kritik an dem Begriff der Risikoverlagerung 47
III. Ergebnis der Problemanalyse 49
B. Lösungsansätze unter Durchbrechung des Dogmas vom Gläubigerinteresse – Die Rechtsfigur der Drittschadensliquidation 50
I. Einleitung 50
II. Bisherige Begründungsansätze der Rechtslehre 51
1. Versuche, aus dem Schaden des Dritten eine Interessenbeeinträchtigung des Gläubigers herzuleiten 52
a) Verpflichtung des Vordermanns zur vertraglichen Vereinbarung der Drittschadensliquidation mit seinem Geschäftspartner? 52
b) Eigeninteresse des Anspruchsinhabers durch das Rechtsverhältnis zu dem Dritten? 54
2. Weitere Konzeptionen zur Legitimation der Drittschadensliquidation 55
a) Die Möglichkeit einer actio inanis 55
b) Der gegenständlich fixierte Interessenbegriff 55
c) Rechtfertigung der Drittschadensliquidation durch apagogischen Beweis? 60
3. Der aktuelle Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung – Gewohnheitsrechtliche Absicherung der Drittschadensliquidation? 62
a) Zu den Voraussetzungen und der Bedeutung einer gewohnheitsrechtlichen Absicherung 63
b) Die „Systematisierung“ der Rechtsfigur – Zur Bedeutung der „Fallgruppenbildung“ 64
aa) Die modifizierte Fallgruppenlehre 64
bb) Der Streit um die Anwendung der „DSL“ auf Fälle deliktischer Schädigung 66
cc) Resümee der Suche nach einer gefestigten Rechtsüberzeugung in der Literatur 67
III. Analyse der höchstrichterlichen Urteile zur Drittschadensliquidation 68
1. Der Korkholzfall des OAG Lübeck auf Grundlage des Gemeinen Rechts 68
2. Die Rechtsprechung des Reichsoberhandelsgerichts 69
3. Die Anfänge der reichsgerichtlichen Rechtsprechung 71
4. Die Wandlung des Ersatzanspruchs zu einem materiellen Recht des Dritten 73
5. Die Anfänge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 75
6. Die Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs durch den Dritten 76
7. Die Durchsetzung der „Fallgruppenlehre“ in der Rechtsprechung 78
8. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und Zufälligkeitskriterium 80
9. Abkehr von einer den Dritten stärkenden Rechtsprechungsentwicklung 81
10. Zwischenbetrachtung 85
IV. Resümee zur Drittschadensliquidation 86
C. Lösungsansätze unter Korrektur des hergebrachten Schadensbegriffs – Die Lehre vom normativen Schaden 87
I. Existenz eines „normativen“ Schadens im Bereich der Drittschadensfälle? 88
1. Neuners Lösung über die Zwecke der Sanktion und der Rechtsverfolgung 88
2. Einbeziehung der Lehre der Vorteilsausgleichung durch Wilburg 88
3. Der subjektive Schadensbegriff von Hagen 89
4. Büdenbenders Weiterentwicklung der Parallele zur versagten Vorteilsausgleichung 90
II. Beurteilung der Lehre vom normativen Schaden in den vorliegenden Fällen 91
1. Der objektive Wert der Sache als Mindestschaden 92
a) Die restitutio in natura als Beleg für einen objektiven Mindestschaden? 92
b) Anhaltspunkte für einen objektiven Mindestschaden in § 849 BGB und § 285 BGB? 95
aa) Die Bedeutung des § 849 BGB 95
bb) Stellvertretendes Commodum und objektiver Mindestschaden 97
c) Drohende Sanktionslosigkeit von Pflichtverstößen im vertraglichen Bereich? 100
2. Die Parallele zum Institut der Vorteilsausgleichung 101
3. Begründung des Eigenschadens durch die subjektive Interessenlehre 107
4. Schlussbetrachtung 110
D. Lösungsansätze über die Begründung eines eigenen Anspruchs in der Person des geschädigten Dritten 110
I. Die Drittschadensregelungen der § 421 Abs. 1 HGB und § 437 Abs. 1 HGB 111
1. § 421 Abs. 1 S. 2 HGB: Aktivlegitimation des Dritten oder gesetzliche Prozessstandschaft? 112
a) Der Wortlaut der Neuregelung 112
b) Die systematische Einordnung der Neuregelung 113
c) Die Begründung des historischen Gesetzgebers 114
2. Zwischenergebnis 116
3. Objektiv-teleologische Norminterpretation und Einordnung in das Schadensersatzrecht 116
4. Das Vertragsargument des Bundesgerichtshofs in der Frachtführerhaftung 117
5. Rechtfertigung der Doppellegitimation aus anderen Gründen? 118
6. Resümee 119
II. Ansätze zur Begründung eines Direktanspruchs innerhalb der Literatur 119
1. Die Vertretung im Vertrauen (V.i.V.) 120
a) Grundlagen der V.i.V. 120
b) Die Konstruktion der V.i.V. 121
aa) „Vertrauen“ als vermittelbarer Pflichtverstärkungsfaktor 121
bb) Erprobung der Lösung Junkers anhand von typischen Drittschadenskonstellationen 122
c) Kritik an dem Modell Junkers 123
aa) Die §§ 164ff. BGB als fehlerhafter Anknüpfungspunkt für eine Vertrauenszurechnung 123
(1) Die Theorie der Stellvertretung nach dem BGB 124
(2) Vereinbarkeit der V.i.V. mit dem gesetzlichen Konzept der Stellvertretung 124
bb) Die hinter der Vertrauensmittlung liegenden Wertungen 126
cc) Die Figur der Vertrauensvertretung als rechtsmethodischer Missgriff 127
2. Lösung über § 844 BGB in entsprechender Anwendung 128
a) Konstruktion und Herleitung eines rein deliktischen Ansatzes 128
b) Fragwürdigkeit des Ausschlusses jeglicher „vertraglichen“ Haftung 129
aa) Dogmatische Begründung der Versagung vertraglicher Ansprüche des Dritten 129
(1) Die vertragliche Haftung als bewusstes Haftungsversprechen der Parteien? 130
(2) Fortbestehende Entlastung des Schädigers bei rein deliktischer Haftung 131
bb) Fazit 132
c) Tragfähigkeit der Analogie zu § 844 Abs. 1 BGB 132
aa) Analogiefähigkeit des § 844 Abs. 1 BGB 132
bb) Die Nichtregelung der Drittschadensfälle als auffüllungsbedürftige Lücke 132
cc) Vergleichbarkeit mit dem § 844 Abs. 1 BGB zugrunde liegenden Sachverhalt 133
(1) Regelungszweck des § 844 Abs. 1 BGB 133
(2) Vergleichbarkeit trotz unterschiedlicher schadensrechtlicher Ausgangslage? 134
(3) Gründe für die Zuweisung des Anspruchs an den materiell Geschädigten 135
dd) Ergebnis 136
3. Canaris' Lösungsweg über eine teleologische Extension des § 823 BGB 137
a) Die Möglichkeit eines deliktsrechtlichen Anspruchs des Dritten über § 823 BGB 137
aa) Die Haftungsfreiheit als ungewollte Folge einer zu eng gefassten Norm 137
bb) Methodische Ansätze zur Korrektur des Gesetzes 138
cc) Kritik an dem Modell von Canaris 139
(1) Fehlender Nachweis der Prämisse des Allgemeinen Schädigungsverbots 139
(2) Die Begrenzung auf den deliktsrechtlichen Bereich 139
b) Das Allgemeine Schädigungsverbot als Ausgangspunkt für einen Anspruch des Drittgeschädigten in den Fällen der DSL 140
III. Ergebnis hinsichtlich der Lösungsansätze über einen Direktanspruch 141
Teil 2: Bedeutung des Tatbestandsmodells im deutschen Haftungsrecht 142
A. Einleitung 142
I. Vorüberlegungen – Die Enge des Tatbestandsprinzips als Ansatzpunkt? 142
II. Bedeutung des Tatbestandsmodells für die bisherigen Lösungsansätze 143
1. Die Erwägungen der Gesetzesverfasser bei dem Verzicht auf eine Kodifizierung der Drittschadensproblematik 143
2. Die Korrektur auf Tatbestandsebene bei Canaris 145
3. Umorientierung innerhalb des Haftungssystems durch die Lehre Pickers 146
a) Darstellung des Haftungssystems nach Picker 146
b) Bedeutung der Lehre Pickers für die behandelten Drittschadensfälle 148
4. Voraussetzungen einer Lösung der Drittschadensfälle auf Tatbestandsebene 148
III. Geltendes Schadensersatzrecht und allgemeines Schädigungsverbot 149
IV. Der „naturrechtliche“ Aspekt des Allgemeinen Schädigungsverbotes 149
B. Bedeutung des neminem laedere für Entwicklung und Begründung des Ersatzrechts 151
I. Präzisierung der Begriffe „Schaden“ und „Schädigung“ für die vorliegende Untersuchung 151
II. Ein kurzer geschichtlicher Abriss 152
1. Römische Wurzeln? 153
2. Die direkte Bezugnahme auf den Grundsatz: alterum non laedere 156
3. Zwischenbilanz 158
4. Vereinbarkeit mit der Parömie „casum sentit dominus“ 158
5. Das „deutsche“ Schadensersatzrecht im kurzen Überblick 160
6. Die vernunftrechtliche Legitimation der Ersatzverpflichtung 162
7. Historische Schule und Pandektistik 164
III. Die Kodifikation des Schadensersatzrechts im BGB 165
1. Die Vorentwürfe zum Schadensersatzrecht 166
2. Das Gesetzgebungsverfahren 168
3. Der § 704 E I als Grundnorm des deliktsrechtlichen Schadensersatzes 170
4. Abschluss des Verfahrens und Entstehung des heutigen Gesetzestextes 171
IV. Die nachfolgende schrittweise Ausdehnung des Schadensersatzrechts 173
1. Die Erweiterung der geschützten Rechtsgüter in § 823 Abs. 1 BGB 174
a) Das „Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ 174
b) Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht 176
c) Das Vermögen als geschütztes Rechtsgut bei „unberechtigter Verfahrenseinleitung“? 177
2. Die Ausdehnung der „vertraglichen“ Haftung auf Dritte 178
a) Die Eigenhaftung Dritter bei vertraglichen Verhältnissen 179
b) Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Gutachterhaftung 180
V. Schlussbetrachtung 182
C. Die Frage nach der Notwendigkeit „besonderer“ Haftungsgründe 184
I. Besondere Haftungsbegründung bei der Verletzung absoluter Rechte? 185
1. Die „Absolutheit“ eines Rechts 185
2. Materielle Vorrangstellung absoluter Rechte gegenüber relativen Rechten? 186
3. Zuweisungsgehalt und Bestimmung der Rechtswidrigkeit des Eingriffs 187
a) Die begriffliche Möglichkeit der Beeinträchtigung von Forderungsrechten durch Dritte 188
b) Die Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung absoluter und relativer Rechte 190
aa) Die Bedeutung einer Beeinträchtigung absoluter Rechte für das Rechtswidrigkeitsurteil – dargestellt am Beispiel der mittelbaren Schädigung 190
bb) Die Rechtswidrigkeit der unmittelbaren oder vorsätzlichen Verletzung relativer Rechte – fehlender Eingriff in fremden Zuweisungsgehalt? 193
c) Zwischenbetrachtung 195
4. Die sozialtypische Erkennbarkeit des Schadens als Kriterium der Rechtswidrigkeit bei § 823 Abs. 1 BGB 196
5. Schlussfolgerungen 197
II. Versuch des Nachweises besonderer haftungsbegründender Faktoren innerhalb von vertraglichen oder quasivertraglichen Beziehungen 198
1. Auf den Willensäußerungen des haftenden Teils basierende Ansätze 199
a) Vertragsschluss und „Erhaltungsversprechen“ 200
aa) Selbstbindung durch habitualisiertes Verhalten 202
bb) Legitimation der Haftung durch den Zweck des Handelns 203
cc) Annahme eines „objektiven rechtsgeschäftsanalogen Erklärungstatbestands“ 205
b) Ergebnis hinsichtlich der auf die Willensäußerung abstellenden Ansichten 206
2. Die Lehre vom sozialen Kontakt 207
a) Begründung der Erheblichkeit faktischer Nähebeziehungen 208
aa) Die gesteigerte Eingriffsmöglichkeit als Haftungsbegründung? – Eine ökonomische Betrachtung 208
bb) Die Verantwortlichkeit für die eigene Rechtssphäre als Haftungsbegründung 211
b) Zwischenergebnis zu der Lehre vom sozialen Kontakt 213
c) Modifikation der Lehre vom sozialen Kontakt durch den „Rechtskreisgedanken“ 214
d) Exkurs: Ansatzpunkte zur Begründung eines Direktanspruchs des Dritten nach der Lehre vom sozialen Kontakt 215
3. Vertrauensbasierende Begründungsmodelle 215
4. Zusammenfassung 218
III. Resümee hinsichtlich der Lehre der gesondert zu begründenden Haftung 219
IV. Bedeutung und Grenzen der Aussagekraft eines „umgekehrten“ Schadensersatzmodells 221
V. „Neue“ Haftungsinstitute als Prüfstein der haftungslimitierenden Technik 224
1. Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte im Allgemeinen 224
2. Der „eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb“ 225
3. Die „Gutachterhaftung“ 226
VI. Zusammenfassung und Folgen für die Drittschadensproblematik 227
Teil 3: Die Möglichkeit eines Direktanspruchs im geltenden Recht 228
A. Einordnung des Direktanspruchs in das System des Haftungsrechts 228
I. Analyse der einzelnen DSL-Konstellationen hinsichtlich des jeweils beeinträchtigten Drittinteresses 229
1. Die mittelbare Stellvertretung 229
2. Die Treuhand-/Zessionsfälle 229
3. Die Obhutsfälle 230
4. Die Fälle der obligatorischen Gefahrentlastung 230
5. Zwischenergebnis 231
II. Trennung nach „vertraglicher“ oder deliktischer Schädigung 231
III. Die Möglichkeit eines Direktanspruchs in den einzelnen Konstellationen 232
1. Drittschadenskonstellationen mit der Möglichkeit eines „vertraglichen“ Direktanspruchs 232
a) Ersatzanspruch bei Integritätsschäden aufgrund einer Nebenpflichtverletzung – Die so genannten „Obhutsfälle“ 233
aa) Die Sonderverbindung als technisch verstandene Haftungsbegrenzung 234
bb) Sonderverbindung trotz fehlender persönlicher Beziehung? 235
cc) Die faktische Nähebeziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem 238
dd) Die Vertrauenslehre 240
ee) Die sozialtypische Erkennbarkeit der drohenden Ersatzpflicht 240
ff) Bewertung anhand der herkömmlichen Kriterien 241
b) Gesetzessystematische Einordnung des Drittanspruchs 242
c) Alternativ: Analoge Anwendung des § 991 Abs. 2 BGB? 243
d) Entstehung und Reichweite des Anspruchs 244
aa) Die Relativität des Schuldverhältnisses als entgegenstehender Rechtsgrundsatz? 245
bb) Gefahr einer Haftungsausdehnung gegenüber dem bisherigen Modell? 247
e) Ergebnis hinsichtlich der Obhutsfälle 248
2. Mittelbare Stellvertretung und Transportfälle 248
a) Parallelen zu „Netzvertrag“ und „faktischer Leistungsbeziehung“ 249
aa) Der Netzvertrag 249
bb) Die faktische Leistungsbeziehung 251
cc) Gemeinsamkeiten der Ansätze und Folgerungen für die eigene Lösung 252
b) Kriterien für eine Sonderverbindung de lege lata in den Fällen der mittelbaren Stellvertretung und in den Transportfällen 253
c) Gesetzessystematische Einordnung des Drittanspruchs 254
d) Umfang der Rechtsposition des Dritten 255
e) Ergebnis hinsichtlich der Fälle der mittelbaren Stellvertretung und der Transportfälle der obligatorischen Gefahrentlastung 259
IV. Mögliche deliktische Ansprüche des Dritten bei mittelbarer Stellvertretung und obligatorischer Gefahrentlastung 259
1. Die obligatorische Rechtsposition des Dritten als „sonstiges Recht“ i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB? 260
a) Die Begrenzungsfunktion des absoluten Rechts 261
b) Die Wahrung der Begrenzungstechnik bei Annahme eines „sonstigen Rechts“ des Dritten in den Fällen der Interessenverlagerung 263
c) Fehlende Absolutheit des Rechts und Rechtswidrigkeit der Schädigung 265
d) Parallelen zu der Figur des „berechtigten Besitzes“ in § 823 Abs. 1 BGB 266
aa) Ähnlichkeiten bei Besitz des Dritten 266
bb) Bedeutung des Faktums „Besitz“ für die Begründung des Ersatzanspruchs 267
e) Parallelen zum Eingriff in die Forderungsinhaberschaft? 270
f) Übertragbarkeit einzelner Wertungen des früheren ius ad rem? 272
g) Vergleichende Betrachtung 274
2. Unterlassungsansprüche des Dritten gemäß 1004 BGB analog? 274
3. Dem Direktanspruch möglicherweise entgegenstehende Rechtsgrundsätze 276
V. Zwischenergebnis 277
B. Auswirkungen des Direktanspruchs auf Belange des Schädigers 278
I. Die Gefahr der Ersatzleistung an den Nichtberechtigten 278
II. Weitere Einwendungen und Aufrechnungsmöglichkeiten des Schädigers dem formalen Gläubiger gegenüber 280
1. Aufrechnungsmöglichkeiten des Schädigers 281
2. Rechtsvernichtende Einwendungen 283
3. Zurückbehaltungsrechte und die Einrede des § 320 BGB 284
4. Fazit 285
5. Vereinbarkeit mit den Wertungen des § 334 BGB? 286
III. Auswirkungen von Haftungserleichterungen auf den Dritten 286
1. Parallelen zu § 991 Abs. 2 BGB und § 434 Abs. 2 HGB? 287
2. Grund der Erstreckung der vereinbarten Haftungserleichterung 288
3. Erstreckung der Haftungsbeschränkung aufgrund der mittelbaren Herleitung des Drittanspruchs aus dem Handeln des formalen Gläubigers? 289
IV. Die Bedeutung eines Mitverschulden des formalen Gläubigers 291
V. Ergebnis hinsichtlich der Interessen des Schädigers 293
C. Direktanspruch und Insolvenz eines Beteiligten 293
I. Insolvenz des Schädigers 294
II. Insolvenz des formalen Gläubigers 294
III. Insolvenz des Dritten 296
IV. Ergebnis: Lösungswege und Hinweise auf mögliche Problemfälle 299
D. Lösungen einzelner Drittschadenssachverhalte mittels des Direktanspruchs 301
I. Lösung der Fallgruppen der Drittschadensliquidation 301
1. Die „Obhutsfälle“ 301
2. Die „mittelbare Stellvertretung“ 304
3. Die obligatorische Gefahrentlastung 305
4. Die Zessionsfälle 306
5. „Mittelbare Stellvertretung“ und Schädigung bei Zufallskontakt 306
6. „Obligatorische Gefahrentlastung“ und deliktische Schädigung 307
II. Risikoverlagerung außerhalb der benannten Fallgruppen 308
III. Anwendung auf Fälle mit Zweifeln an einer Interessenverlagerung 309
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 312
Literaturverzeichnis 315
Sachwortverzeichnis 334