Zur Daseinsberechtigung der so genannten »Drittschadensliquidation«
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Zur Daseinsberechtigung der so genannten »Drittschadensliquidation«
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 412
(2011)
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Thomas Henn, geb. 1980, hat Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg studiert. Von 2005 bis 2008 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht von Prof. Dr. Thomas Lobinger. Das zweite Staatsexamen legte er 2008 ab, danach war er als Rechtsanwalt im Bereich Private Clients tätig. Seit 2010 Richter in Baden-Württemberg. Daneben ist er seit 2009 als Lehrbeauftragter der Universität im Bereich Erbrecht tätig.Abstract
Thomas Henn behandelt im Schwerpunkt die in der deutschen Zivilrechtslehre und -praxis seit über 100 Jahren diskutierte Rechtsfigur der »Drittschadensliquidation«, eine Hilfskonstruktion zur Bewältigung atypischer Schadensfälle in Mehrpersonenverhältnissen.Die Drittschadensliquidation stellt einen Hilfsmechanismus für Fälle dar, in denen als Folge einer Pflichtverletzung innerhalb einer Sonderverbindung anstelle des jeweiligen Partners allein ein außen stehender Dritter geschädigt wird oder in denen bei einer deliktischen Schädigung nicht der Rechtsgutsinhaber, sondern ein Dritter einen Schaden erleidet. Durch dieses »Auseinanderfallen« von Schaden und Anspruch droht eine allgemein als unbillig angesehene Freistellung des Schädigers.Nach der heute herrschenden Ansicht soll daher der Partner der Sonderverbindung oder der Rechtsgutsinhaber ausnahmsweise den Schaden des Dritten liquidieren können. Damit bricht die Drittschadensliquidation mit dem sonst einhellig anerkannten Grundsatz, es dürfe jeder nur die ihm selbst entstandenen Schäden geltend machen. Eine dogmatische Rechtfertigung für diese Durchbrechung des »Dogmas vom Gläubigerinteresse« ist allerdings nur schwer auszumachen.Der Autor beleuchtet die Sachverhaltskonstellationen, in denen herkömmlich die Drittschadensliquidation herangezogen wird, näher. Dabei zeigt er die Besonderheiten dieser Fälle in Abgrenzung zu »gewöhnlichen« Drittschadensfällen auf. Insbesondere wird untersucht, weshalb im Gegensatz zu sonstigen Drittschäden eine Ersatzpflicht geboten erscheint. Auf Grundlage dieser Analyse wird dann die weitergehende Frage gestellt, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, um den erwünschten Ersatzanspruch technisch umzusetzen. Dabei wird auch der Versuch, einen Direktanspruch des Geschädigten zu begründen, in den Blick genommen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 21 | ||
Teil 1: Einführung in die Problematik und Darstellung bisheriger Lösungsansätze | 23 | ||
A. Die Sachverhaltsproblematik in den Fällen der Drittschadensliquidation | 23 | ||
I. Grundzüge des deutschen Schadensersatzrechts | 23 | ||
II. Korrekturbedarf bei „Schadensverlagerung“? | 26 | ||
1. Einzelne Konstellationen der Drittschadensliquidation – die Fallgruppenlehre nach Tägert | 28 | ||
a) Pflichtverletzungen innerhalb von Kommissionsfällen – Die Fallgruppe der „mittelbaren Stellvertretung“ | 28 | ||
b) Einbringung gläubigerfremder Sachen in ein Vertragsverhältnis – die so genannten „Obhutsfälle“ | 29 | ||
c) Versendungskauffälle – die Fallgruppe der „obligatorischen Gefahrentlastung“ | 30 | ||
d) Fälle des Zahlungsverzuges nach Sicherungszession – die „Zessionsfälle“ | 31 | ||
2. Die Frage nach der Notwendigkeit einer Ergebniskorrektur | 31 | ||
a) Die Kritik an der „Zufälligkeit“ der fehlenden Ersatzpflicht | 32 | ||
b) Haftungsfreiheit als Zweckentfremdung der Gefahrtragungsregelungen | 35 | ||
c) Der Präventionsgedanke als Begründungsmöglichkeit einer Ersatzpflicht | 36 | ||
d) Der Ausgleichsgedanke als Gebot zum Ersatz des Drittschadens? | 38 | ||
e) Die Versagung eines Ersatzanspruchs als teleologisch verfehlte Anwendung des Tatbestandsprinzips | 38 | ||
f) Resümee hinsichtlich der Ausgangslage | 39 | ||
3. Methoden zur Umsetzung des Korrekturbedarfs | 40 | ||
4. Analyse der über die Drittschadensliquidation gelösten Sachverhalte | 41 | ||
a) Feststellung der sich bisher ergebenden Gemeinsamkeiten | 41 | ||
b) Der Begriff der „Risiko-“ oder „Interessenverlagerung“ | 42 | ||
aa) Art der „verlagerten“ Position – „Schadens- oder „Interessenverlagerung“? | 42 | ||
bb) Umfang der Interessenverlagerung in den bisher behandelten Fällen | 44 | ||
cc) Zum Zeitpunkt der Interessenverlagerung | 46 | ||
c) Zum Kriterium der „Zufälligkeit“ der Interessenverlagerung | 46 | ||
d) Kritik an dem Begriff der Risikoverlagerung | 47 | ||
III. Ergebnis der Problemanalyse | 49 | ||
B. Lösungsansätze unter Durchbrechung des Dogmas vom Gläubigerinteresse – Die Rechtsfigur der Drittschadensliquidation | 50 | ||
I. Einleitung | 50 | ||
II. Bisherige Begründungsansätze der Rechtslehre | 51 | ||
1. Versuche, aus dem Schaden des Dritten eine Interessenbeeinträchtigung des Gläubigers herzuleiten | 52 | ||
a) Verpflichtung des Vordermanns zur vertraglichen Vereinbarung der Drittschadensliquidation mit seinem Geschäftspartner? | 52 | ||
b) Eigeninteresse des Anspruchsinhabers durch das Rechtsverhältnis zu dem Dritten? | 54 | ||
2. Weitere Konzeptionen zur Legitimation der Drittschadensliquidation | 55 | ||
a) Die Möglichkeit einer actio inanis | 55 | ||
b) Der gegenständlich fixierte Interessenbegriff | 55 | ||
c) Rechtfertigung der Drittschadensliquidation durch apagogischen Beweis? | 60 | ||
3. Der aktuelle Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung – Gewohnheitsrechtliche Absicherung der Drittschadensliquidation? | 62 | ||
a) Zu den Voraussetzungen und der Bedeutung einer gewohnheitsrechtlichen Absicherung | 63 | ||
b) Die „Systematisierung“ der Rechtsfigur – Zur Bedeutung der „Fallgruppenbildung“ | 64 | ||
aa) Die modifizierte Fallgruppenlehre | 64 | ||
bb) Der Streit um die Anwendung der „DSL“ auf Fälle deliktischer Schädigung | 66 | ||
cc) Resümee der Suche nach einer gefestigten Rechtsüberzeugung in der Literatur | 67 | ||
III. Analyse der höchstrichterlichen Urteile zur Drittschadensliquidation | 68 | ||
1. Der Korkholzfall des OAG Lübeck auf Grundlage des Gemeinen Rechts | 68 | ||
2. Die Rechtsprechung des Reichsoberhandelsgerichts | 69 | ||
3. Die Anfänge der reichsgerichtlichen Rechtsprechung | 71 | ||
4. Die Wandlung des Ersatzanspruchs zu einem materiellen Recht des Dritten | 73 | ||
5. Die Anfänge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs | 75 | ||
6. Die Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs durch den Dritten | 76 | ||
7. Die Durchsetzung der „Fallgruppenlehre“ in der Rechtsprechung | 78 | ||
8. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und Zufälligkeitskriterium | 80 | ||
9. Abkehr von einer den Dritten stärkenden Rechtsprechungsentwicklung | 81 | ||
10. Zwischenbetrachtung | 85 | ||
IV. Resümee zur Drittschadensliquidation | 86 | ||
C. Lösungsansätze unter Korrektur des hergebrachten Schadensbegriffs – Die Lehre vom normativen Schaden | 87 | ||
I. Existenz eines „normativen“ Schadens im Bereich der Drittschadensfälle? | 88 | ||
1. Neuners Lösung über die Zwecke der Sanktion und der Rechtsverfolgung | 88 | ||
2. Einbeziehung der Lehre der Vorteilsausgleichung durch Wilburg | 88 | ||
3. Der subjektive Schadensbegriff von Hagen | 89 | ||
4. Büdenbenders Weiterentwicklung der Parallele zur versagten Vorteilsausgleichung | 90 | ||
II. Beurteilung der Lehre vom normativen Schaden in den vorliegenden Fällen | 91 | ||
1. Der objektive Wert der Sache als Mindestschaden | 92 | ||
a) Die restitutio in natura als Beleg für einen objektiven Mindestschaden? | 92 | ||
b) Anhaltspunkte für einen objektiven Mindestschaden in § 849 BGB und § 285 BGB? | 95 | ||
aa) Die Bedeutung des § 849 BGB | 95 | ||
bb) Stellvertretendes Commodum und objektiver Mindestschaden | 97 | ||
c) Drohende Sanktionslosigkeit von Pflichtverstößen im vertraglichen Bereich? | 100 | ||
2. Die Parallele zum Institut der Vorteilsausgleichung | 101 | ||
3. Begründung des Eigenschadens durch die subjektive Interessenlehre | 107 | ||
4. Schlussbetrachtung | 110 | ||
D. Lösungsansätze über die Begründung eines eigenen Anspruchs in der Person des geschädigten Dritten | 110 | ||
I. Die Drittschadensregelungen der § 421 Abs. 1 HGB und § 437 Abs. 1 HGB | 111 | ||
1. § 421 Abs. 1 S. 2 HGB: Aktivlegitimation des Dritten oder gesetzliche Prozessstandschaft? | 112 | ||
a) Der Wortlaut der Neuregelung | 112 | ||
b) Die systematische Einordnung der Neuregelung | 113 | ||
c) Die Begründung des historischen Gesetzgebers | 114 | ||
2. Zwischenergebnis | 116 | ||
3. Objektiv-teleologische Norminterpretation und Einordnung in das Schadensersatzrecht | 116 | ||
4. Das Vertragsargument des Bundesgerichtshofs in der Frachtführerhaftung | 117 | ||
5. Rechtfertigung der Doppellegitimation aus anderen Gründen? | 118 | ||
6. Resümee | 119 | ||
II. Ansätze zur Begründung eines Direktanspruchs innerhalb der Literatur | 119 | ||
1. Die Vertretung im Vertrauen (V.i.V.) | 120 | ||
a) Grundlagen der V.i.V. | 120 | ||
b) Die Konstruktion der V.i.V. | 121 | ||
aa) „Vertrauen“ als vermittelbarer Pflichtverstärkungsfaktor | 121 | ||
bb) Erprobung der Lösung Junkers anhand von typischen Drittschadenskonstellationen | 122 | ||
c) Kritik an dem Modell Junkers | 123 | ||
aa) Die §§ 164ff. BGB als fehlerhafter Anknüpfungspunkt für eine Vertrauenszurechnung | 123 | ||
(1) Die Theorie der Stellvertretung nach dem BGB | 124 | ||
(2) Vereinbarkeit der V.i.V. mit dem gesetzlichen Konzept der Stellvertretung | 124 | ||
bb) Die hinter der Vertrauensmittlung liegenden Wertungen | 126 | ||
cc) Die Figur der Vertrauensvertretung als rechtsmethodischer Missgriff | 127 | ||
2. Lösung über § 844 BGB in entsprechender Anwendung | 128 | ||
a) Konstruktion und Herleitung eines rein deliktischen Ansatzes | 128 | ||
b) Fragwürdigkeit des Ausschlusses jeglicher „vertraglichen“ Haftung | 129 | ||
aa) Dogmatische Begründung der Versagung vertraglicher Ansprüche des Dritten | 129 | ||
(1) Die vertragliche Haftung als bewusstes Haftungsversprechen der Parteien? | 130 | ||
(2) Fortbestehende Entlastung des Schädigers bei rein deliktischer Haftung | 131 | ||
bb) Fazit | 132 | ||
c) Tragfähigkeit der Analogie zu § 844 Abs. 1 BGB | 132 | ||
aa) Analogiefähigkeit des § 844 Abs. 1 BGB | 132 | ||
bb) Die Nichtregelung der Drittschadensfälle als auffüllungsbedürftige Lücke | 132 | ||
cc) Vergleichbarkeit mit dem § 844 Abs. 1 BGB zugrunde liegenden Sachverhalt | 133 | ||
(1) Regelungszweck des § 844 Abs. 1 BGB | 133 | ||
(2) Vergleichbarkeit trotz unterschiedlicher schadensrechtlicher Ausgangslage? | 134 | ||
(3) Gründe für die Zuweisung des Anspruchs an den materiell Geschädigten | 135 | ||
dd) Ergebnis | 136 | ||
3. Canaris' Lösungsweg über eine teleologische Extension des § 823 BGB | 137 | ||
a) Die Möglichkeit eines deliktsrechtlichen Anspruchs des Dritten über § 823 BGB | 137 | ||
aa) Die Haftungsfreiheit als ungewollte Folge einer zu eng gefassten Norm | 137 | ||
bb) Methodische Ansätze zur Korrektur des Gesetzes | 138 | ||
cc) Kritik an dem Modell von Canaris | 139 | ||
(1) Fehlender Nachweis der Prämisse des Allgemeinen Schädigungsverbots | 139 | ||
(2) Die Begrenzung auf den deliktsrechtlichen Bereich | 139 | ||
b) Das Allgemeine Schädigungsverbot als Ausgangspunkt für einen Anspruch des Drittgeschädigten in den Fällen der DSL | 140 | ||
III. Ergebnis hinsichtlich der Lösungsansätze über einen Direktanspruch | 141 | ||
Teil 2: Bedeutung des Tatbestandsmodells im deutschen Haftungsrecht | 142 | ||
A. Einleitung | 142 | ||
I. Vorüberlegungen – Die Enge des Tatbestandsprinzips als Ansatzpunkt? | 142 | ||
II. Bedeutung des Tatbestandsmodells für die bisherigen Lösungsansätze | 143 | ||
1. Die Erwägungen der Gesetzesverfasser bei dem Verzicht auf eine Kodifizierung der Drittschadensproblematik | 143 | ||
2. Die Korrektur auf Tatbestandsebene bei Canaris | 145 | ||
3. Umorientierung innerhalb des Haftungssystems durch die Lehre Pickers | 146 | ||
a) Darstellung des Haftungssystems nach Picker | 146 | ||
b) Bedeutung der Lehre Pickers für die behandelten Drittschadensfälle | 148 | ||
4. Voraussetzungen einer Lösung der Drittschadensfälle auf Tatbestandsebene | 148 | ||
III. Geltendes Schadensersatzrecht und allgemeines Schädigungsverbot | 149 | ||
IV. Der „naturrechtliche“ Aspekt des Allgemeinen Schädigungsverbotes | 149 | ||
B. Bedeutung des neminem laedere für Entwicklung und Begründung des Ersatzrechts | 151 | ||
I. Präzisierung der Begriffe „Schaden“ und „Schädigung“ für die vorliegende Untersuchung | 151 | ||
II. Ein kurzer geschichtlicher Abriss | 152 | ||
1. Römische Wurzeln? | 153 | ||
2. Die direkte Bezugnahme auf den Grundsatz: alterum non laedere | 156 | ||
3. Zwischenbilanz | 158 | ||
4. Vereinbarkeit mit der Parömie „casum sentit dominus“ | 158 | ||
5. Das „deutsche“ Schadensersatzrecht im kurzen Überblick | 160 | ||
6. Die vernunftrechtliche Legitimation der Ersatzverpflichtung | 162 | ||
7. Historische Schule und Pandektistik | 164 | ||
III. Die Kodifikation des Schadensersatzrechts im BGB | 165 | ||
1. Die Vorentwürfe zum Schadensersatzrecht | 166 | ||
2. Das Gesetzgebungsverfahren | 168 | ||
3. Der § 704 E I als Grundnorm des deliktsrechtlichen Schadensersatzes | 170 | ||
4. Abschluss des Verfahrens und Entstehung des heutigen Gesetzestextes | 171 | ||
IV. Die nachfolgende schrittweise Ausdehnung des Schadensersatzrechts | 173 | ||
1. Die Erweiterung der geschützten Rechtsgüter in § 823 Abs. 1 BGB | 174 | ||
a) Das „Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ | 174 | ||
b) Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht | 176 | ||
c) Das Vermögen als geschütztes Rechtsgut bei „unberechtigter Verfahrenseinleitung“? | 177 | ||
2. Die Ausdehnung der „vertraglichen“ Haftung auf Dritte | 178 | ||
a) Die Eigenhaftung Dritter bei vertraglichen Verhältnissen | 179 | ||
b) Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Gutachterhaftung | 180 | ||
V. Schlussbetrachtung | 182 | ||
C. Die Frage nach der Notwendigkeit „besonderer“ Haftungsgründe | 184 | ||
I. Besondere Haftungsbegründung bei der Verletzung absoluter Rechte? | 185 | ||
1. Die „Absolutheit“ eines Rechts | 185 | ||
2. Materielle Vorrangstellung absoluter Rechte gegenüber relativen Rechten? | 186 | ||
3. Zuweisungsgehalt und Bestimmung der Rechtswidrigkeit des Eingriffs | 187 | ||
a) Die begriffliche Möglichkeit der Beeinträchtigung von Forderungsrechten durch Dritte | 188 | ||
b) Die Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung absoluter und relativer Rechte | 190 | ||
aa) Die Bedeutung einer Beeinträchtigung absoluter Rechte für das Rechtswidrigkeitsurteil – dargestellt am Beispiel der mittelbaren Schädigung | 190 | ||
bb) Die Rechtswidrigkeit der unmittelbaren oder vorsätzlichen Verletzung relativer Rechte – fehlender Eingriff in fremden Zuweisungsgehalt? | 193 | ||
c) Zwischenbetrachtung | 195 | ||
4. Die sozialtypische Erkennbarkeit des Schadens als Kriterium der Rechtswidrigkeit bei § 823 Abs. 1 BGB | 196 | ||
5. Schlussfolgerungen | 197 | ||
II. Versuch des Nachweises besonderer haftungsbegründender Faktoren innerhalb von vertraglichen oder quasivertraglichen Beziehungen | 198 | ||
1. Auf den Willensäußerungen des haftenden Teils basierende Ansätze | 199 | ||
a) Vertragsschluss und „Erhaltungsversprechen“ | 200 | ||
aa) Selbstbindung durch habitualisiertes Verhalten | 202 | ||
bb) Legitimation der Haftung durch den Zweck des Handelns | 203 | ||
cc) Annahme eines „objektiven rechtsgeschäftsanalogen Erklärungstatbestands“ | 205 | ||
b) Ergebnis hinsichtlich der auf die Willensäußerung abstellenden Ansichten | 206 | ||
2. Die Lehre vom sozialen Kontakt | 207 | ||
a) Begründung der Erheblichkeit faktischer Nähebeziehungen | 208 | ||
aa) Die gesteigerte Eingriffsmöglichkeit als Haftungsbegründung? – Eine ökonomische Betrachtung | 208 | ||
bb) Die Verantwortlichkeit für die eigene Rechtssphäre als Haftungsbegründung | 211 | ||
b) Zwischenergebnis zu der Lehre vom sozialen Kontakt | 213 | ||
c) Modifikation der Lehre vom sozialen Kontakt durch den „Rechtskreisgedanken“ | 214 | ||
d) Exkurs: Ansatzpunkte zur Begründung eines Direktanspruchs des Dritten nach der Lehre vom sozialen Kontakt | 215 | ||
3. Vertrauensbasierende Begründungsmodelle | 215 | ||
4. Zusammenfassung | 218 | ||
III. Resümee hinsichtlich der Lehre der gesondert zu begründenden Haftung | 219 | ||
IV. Bedeutung und Grenzen der Aussagekraft eines „umgekehrten“ Schadensersatzmodells | 221 | ||
V. „Neue“ Haftungsinstitute als Prüfstein der haftungslimitierenden Technik | 224 | ||
1. Der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte im Allgemeinen | 224 | ||
2. Der „eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb“ | 225 | ||
3. Die „Gutachterhaftung“ | 226 | ||
VI. Zusammenfassung und Folgen für die Drittschadensproblematik | 227 | ||
Teil 3: Die Möglichkeit eines Direktanspruchs im geltenden Recht | 228 | ||
A. Einordnung des Direktanspruchs in das System des Haftungsrechts | 228 | ||
I. Analyse der einzelnen DSL-Konstellationen hinsichtlich des jeweils beeinträchtigten Drittinteresses | 229 | ||
1. Die mittelbare Stellvertretung | 229 | ||
2. Die Treuhand-/Zessionsfälle | 229 | ||
3. Die Obhutsfälle | 230 | ||
4. Die Fälle der obligatorischen Gefahrentlastung | 230 | ||
5. Zwischenergebnis | 231 | ||
II. Trennung nach „vertraglicher“ oder deliktischer Schädigung | 231 | ||
III. Die Möglichkeit eines Direktanspruchs in den einzelnen Konstellationen | 232 | ||
1. Drittschadenskonstellationen mit der Möglichkeit eines „vertraglichen“ Direktanspruchs | 232 | ||
a) Ersatzanspruch bei Integritätsschäden aufgrund einer Nebenpflichtverletzung – Die so genannten „Obhutsfälle“ | 233 | ||
aa) Die Sonderverbindung als technisch verstandene Haftungsbegrenzung | 234 | ||
bb) Sonderverbindung trotz fehlender persönlicher Beziehung? | 235 | ||
cc) Die faktische Nähebeziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem | 238 | ||
dd) Die Vertrauenslehre | 240 | ||
ee) Die sozialtypische Erkennbarkeit der drohenden Ersatzpflicht | 240 | ||
ff) Bewertung anhand der herkömmlichen Kriterien | 241 | ||
b) Gesetzessystematische Einordnung des Drittanspruchs | 242 | ||
c) Alternativ: Analoge Anwendung des § 991 Abs. 2 BGB? | 243 | ||
d) Entstehung und Reichweite des Anspruchs | 244 | ||
aa) Die Relativität des Schuldverhältnisses als entgegenstehender Rechtsgrundsatz? | 245 | ||
bb) Gefahr einer Haftungsausdehnung gegenüber dem bisherigen Modell? | 247 | ||
e) Ergebnis hinsichtlich der Obhutsfälle | 248 | ||
2. Mittelbare Stellvertretung und Transportfälle | 248 | ||
a) Parallelen zu „Netzvertrag“ und „faktischer Leistungsbeziehung“ | 249 | ||
aa) Der Netzvertrag | 249 | ||
bb) Die faktische Leistungsbeziehung | 251 | ||
cc) Gemeinsamkeiten der Ansätze und Folgerungen für die eigene Lösung | 252 | ||
b) Kriterien für eine Sonderverbindung de lege lata in den Fällen der mittelbaren Stellvertretung und in den Transportfällen | 253 | ||
c) Gesetzessystematische Einordnung des Drittanspruchs | 254 | ||
d) Umfang der Rechtsposition des Dritten | 255 | ||
e) Ergebnis hinsichtlich der Fälle der mittelbaren Stellvertretung und der Transportfälle der obligatorischen Gefahrentlastung | 259 | ||
IV. Mögliche deliktische Ansprüche des Dritten bei mittelbarer Stellvertretung und obligatorischer Gefahrentlastung | 259 | ||
1. Die obligatorische Rechtsposition des Dritten als „sonstiges Recht“ i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB? | 260 | ||
a) Die Begrenzungsfunktion des absoluten Rechts | 261 | ||
b) Die Wahrung der Begrenzungstechnik bei Annahme eines „sonstigen Rechts“ des Dritten in den Fällen der Interessenverlagerung | 263 | ||
c) Fehlende Absolutheit des Rechts und Rechtswidrigkeit der Schädigung | 265 | ||
d) Parallelen zu der Figur des „berechtigten Besitzes“ in § 823 Abs. 1 BGB | 266 | ||
aa) Ähnlichkeiten bei Besitz des Dritten | 266 | ||
bb) Bedeutung des Faktums „Besitz“ für die Begründung des Ersatzanspruchs | 267 | ||
e) Parallelen zum Eingriff in die Forderungsinhaberschaft? | 270 | ||
f) Übertragbarkeit einzelner Wertungen des früheren ius ad rem? | 272 | ||
g) Vergleichende Betrachtung | 274 | ||
2. Unterlassungsansprüche des Dritten gemäß 1004 BGB analog? | 274 | ||
3. Dem Direktanspruch möglicherweise entgegenstehende Rechtsgrundsätze | 276 | ||
V. Zwischenergebnis | 277 | ||
B. Auswirkungen des Direktanspruchs auf Belange des Schädigers | 278 | ||
I. Die Gefahr der Ersatzleistung an den Nichtberechtigten | 278 | ||
II. Weitere Einwendungen und Aufrechnungsmöglichkeiten des Schädigers dem formalen Gläubiger gegenüber | 280 | ||
1. Aufrechnungsmöglichkeiten des Schädigers | 281 | ||
2. Rechtsvernichtende Einwendungen | 283 | ||
3. Zurückbehaltungsrechte und die Einrede des § 320 BGB | 284 | ||
4. Fazit | 285 | ||
5. Vereinbarkeit mit den Wertungen des § 334 BGB? | 286 | ||
III. Auswirkungen von Haftungserleichterungen auf den Dritten | 286 | ||
1. Parallelen zu § 991 Abs. 2 BGB und § 434 Abs. 2 HGB? | 287 | ||
2. Grund der Erstreckung der vereinbarten Haftungserleichterung | 288 | ||
3. Erstreckung der Haftungsbeschränkung aufgrund der mittelbaren Herleitung des Drittanspruchs aus dem Handeln des formalen Gläubigers? | 289 | ||
IV. Die Bedeutung eines Mitverschulden des formalen Gläubigers | 291 | ||
V. Ergebnis hinsichtlich der Interessen des Schädigers | 293 | ||
C. Direktanspruch und Insolvenz eines Beteiligten | 293 | ||
I. Insolvenz des Schädigers | 294 | ||
II. Insolvenz des formalen Gläubigers | 294 | ||
III. Insolvenz des Dritten | 296 | ||
IV. Ergebnis: Lösungswege und Hinweise auf mögliche Problemfälle | 299 | ||
D. Lösungen einzelner Drittschadenssachverhalte mittels des Direktanspruchs | 301 | ||
I. Lösung der Fallgruppen der Drittschadensliquidation | 301 | ||
1. Die „Obhutsfälle“ | 301 | ||
2. Die „mittelbare Stellvertretung“ | 304 | ||
3. Die obligatorische Gefahrentlastung | 305 | ||
4. Die Zessionsfälle | 306 | ||
5. „Mittelbare Stellvertretung“ und Schädigung bei Zufallskontakt | 306 | ||
6. „Obligatorische Gefahrentlastung“ und deliktische Schädigung | 307 | ||
II. Risikoverlagerung außerhalb der benannten Fallgruppen | 308 | ||
III. Anwendung auf Fälle mit Zweifeln an einer Interessenverlagerung | 309 | ||
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 312 | ||
Literaturverzeichnis | 315 | ||
Sachwortverzeichnis | 334 |