Wege aus der »kostenlosen« Abfallentsorgung durch den Staat bei Insolvenz des Betreibers einer Abfallentsorgungsanlage
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Wege aus der »kostenlosen« Abfallentsorgung durch den Staat bei Insolvenz des Betreibers einer Abfallentsorgungsanlage
Schriften zum Umweltrecht, Vol. 171
(2011)
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Frau Dr. jur. Andrea Radcke, geb. 1980, studierte und promovierte an der Europa-Universität Viadrina. Nach dem Abschluss der Referendarausbildung war sie als Rechtsreferentin beim Landesumweltamt Brandenburg und als akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, in Frankfurt (Oder) tätig. Während ihrer Beschäftigung als akademische Mitarbeiterin entstanden wissenschaftliche Beiträge zum Umwelt- und Gefahrenabwehrrecht.Abstract
Die Insolvenz von Unternehmen hat regelmäßig erhebliche Folgen zulasten der Gläubiger und der Allgemeinheit. Neben privatrechtlichen Pflichten bleiben öffentlich-rechtliche Ordnungspflichten unerfüllt. Besondere Auswirkungen hat die Insolvenz, wenn der Unternehmer Umweltgefahren hinterlässt, deren Beseitigung sehr kostenintensiv ist. Eine solche umweltgefährdende Handlung ist die Abfallentsorgung.Andrea Radcke widmet sich der Frage, wie im Falle der Insolvenz eines Abfallentsorgungsunternehmens zu verhindern ist, dass die öffentliche Hand die Kosten der Abfallentsorgung tragen muss, wie es in der Vergangenheit insbesondere in Brandenburg häufig auftrat. Nach einer Auseinandersetzung mit dem Abfallbegriff stellt die Autorin zunächst dar, wie bereits vor Eintritt der Insolvenz möglichen Kosten zulasten des Staates vorgebeugt werden kann. Neben den allgemeinen abfallbezogenen Betreiberpflichten bilden die Ausführungen zur Sicherheitsleistung im Anlagengenehmigungsrecht den Schwerpunkt dieser Betrachtung. Ferner erläutert die Autorin, ob nach dem Eintritt der Insolvenz Dritte für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung haften müssen. Sie untersucht die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters, des ehemaligen Abfallbesitzers, des Abfallerzeugers und des Grundstückseigentümers.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Kapitel 1: Einleitung | 21 | ||
A. Problemdarstellung – Gang der Untersuchung | 21 | ||
B. Der Abfallbegriff | 24 | ||
I. Das Erfordernis einer beweglichen Sache? | 25 | ||
II. Anhang I | 27 | ||
III. Die Notwendigkeit der Entledigung | 28 | ||
1. Die tatsächliche Entledigung i. S. d. § 3 Abs. 2 KrW-/AbfG | 28 | ||
2. Der Anfall von Abfall bei Vorliegen eines Entledigungswillens | 30 | ||
a) Der fehlende Produktionswille nach § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 KrW-/AbfG – „Produktionsabfall“ | 31 | ||
aa) Die Definition des Produktionsabfalls im Allgemeinen | 31 | ||
bb) Das Problem der „Nebenprodukte“ | 32 | ||
(1) Nebenprodukte im deutschen Recht | 32 | ||
(2) Nebenprodukte nach der Rechtsprechung des EuGH | 33 | ||
(3) Nebenprodukte nach der neuen Abfallrahmen-RL | 35 | ||
cc) Ergebnis zu den Produktionsabfällen | 36 | ||
b) Der fehlende Gebrauchswille nach § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG – Die „Entwidmung“ | 36 | ||
3. Die Pflicht zur Entledigung – Der „objektive“ Abfallbegriff | 37 | ||
IV. Die Art des Abfalls – Abfall zur Verwertung oder Beseitigung? | 39 | ||
1. Allgemeine Begriffsdefinitionen | 39 | ||
2. Die Abgrenzung von energetischer Verwertung und thermischer Behandlung | 40 | ||
a) Die Abgrenzung nach deutschem Recht | 40 | ||
b) Die Abgrenzung im Europarecht | 43 | ||
3. Ergebnis zur Abgrenzung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung | 46 | ||
V. Das Ende der Abfalleigenschaft | 46 | ||
1. Das Ende der Abfalleigenschaft bei der Abfallbeseitigung | 46 | ||
2. Das Ende der Abfalleigenschaft bei der Abfallverwertung | 47 | ||
a) Die Rechtslage vor dem Erlass der Abfallrahmen-RL | 47 | ||
b) Die Rechtslage nach dem Erlass der Abfallrahmen-RL | 49 | ||
3. Fazit zum Ende der Abfalleigenschaft | 50 | ||
VI. Ergebnis zum Abfallbegriff | 50 | ||
Kapitel 2: Die mittelbare Verhinderung der Kostenlast der öffentlichen Hand vor Eintritt der Insolvenz des Anlagenbetreibers | 51 | ||
A. Das System der abfallbezogenen Pflichten im deutschen Umweltrecht | 52 | ||
B. Die allgemeinen Pflichten nach dem KrW-/AbfG | 53 | ||
I. Die Abfallvermeidung | 53 | ||
II. Die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung | 55 | ||
III. Fazit zur Wirkung der allgemeinen Pflichten nach dem KrW-/AbfG | 56 | ||
C. Die Betreiberpflicht aus § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG | 56 | ||
I. Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des BImSchG | 57 | ||
II. Die vorrangige Abfallvermeidungspflicht | 57 | ||
1. Allgemeine Anforderungen an die Abfallvermeidung | 57 | ||
2. Die Wiederverwendung innerhalb der Anlage – Abfallvermeidung oder Abfallverwertung? | 60 | ||
3. Ergebnis zur Abfallvermeidung | 62 | ||
III. Die Verwertung und Beseitigung von Abfällen | 62 | ||
IV. Die Durchsetzung der Betreiberpflicht nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG | 63 | ||
V. Fazit zur Wirkung der abfallbezogenen Betreiberpflicht nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG | 66 | ||
D. Abfallbezogene Betreiberpflichten bei nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 22 BImSchG | 66 | ||
E. Die Nachsorgepflicht nach § 5 Abs. 3 BImSchG | 68 | ||
I. Einleitung | 68 | ||
II. Das Erfordernis der Betriebseinstellung | 70 | ||
III. Die abfallbezogenen Nachsorgepflichten nach § 5 Abs. 3 BImSchG | 71 | ||
1. Die Abfallverwertung und Abfallbeseitigung | 71 | ||
2. Der Begriff der „vorhandenen Abfälle“ | 72 | ||
a) Die Behördenpraxis zum Begriff der „vorhandenen Abfälle“ | 73 | ||
b) Die Bedeutung des § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG | 73 | ||
c) Die Bedeutung des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BImSchG | 74 | ||
d) Die notwendige abweichende Auslegung des Begriffs „vorhanden“ | 75 | ||
e) Ergebnis zum Begriff der „vorhandenen Abfälle“ | 77 | ||
IV. Die Durchsetzung der Nachsorgepflicht | 77 | ||
1. Im Rahmen der Genehmigung nach § 6 BImSchG | 77 | ||
2. Die nachträgliche Anordnung nach § 17 Abs. 1 BImSchG | 80 | ||
3. Ergebnis zur Durchsetzung | 82 | ||
V. Der Adressat der Nachsorgepflicht | 82 | ||
VI. Fazit zur Nachsorgepflicht des § 5 Abs. 3 BImSchG | 85 | ||
F. Ergebnis zur mittelbaren Vermeidung der Kostenlast der öffentlichen Hand – Fazit zur Wirkung der abfallbezogenen Pflichten im Umweltrecht | 85 | ||
Kapitel 3: Die unmittelbare Vermeidung der Kostenlast der öffentlichen Hand vor Eintritt der Insolvenz des Anlagenbetreibers – Die Anordnung einer Sicherheitsleistung | 86 | ||
A. Einleitung | 86 | ||
B. Allgemeine Ausführungen zur Sicherheitsleistung | 86 | ||
I. Grundsätze zum Begriff der Sicherheitsleistung | 86 | ||
II. Die Sicherheitsleistung im öffentlichen Recht | 88 | ||
1. Die Charakterisierung der Sicherheitsleistung im öffentlichen Recht | 88 | ||
2. Die Sicherheitsleistung im Umweltrecht | 90 | ||
3. Die Verfassungsmäßigkeit der Sicherheitsleistung – Die Grundrechtsrelevanz | 91 | ||
C. Die Sicherheitsleistung bezüglich Abfallentsorgungsanlagen | 92 | ||
I. Die historische Entwicklung der Sicherheitsleistung im Abfallrecht | 92 | ||
1. Im Abfallrecht als solchen | 92 | ||
2. Die Entwicklung der Sicherheitsleistung im Immissionsschutzrecht | 94 | ||
II. Die Abgrenzung der Anwendungsbereiche des KrW-/AbfG und des BImSchG | 96 | ||
D. Die Sicherheitsleistung im Immissionsschutzrecht | 97 | ||
I. Die Bedeutung der Sicherheitsleistung im Immissionsschutzrecht | 97 | ||
II. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherheitsleistung | 100 | ||
1. Abfallentsorgungsanlage i. S. d. BImSchG | 100 | ||
Exkurs: Ist die Sicherung einer stillgelegten Abfallentsorgungsanlage ein genehmigungsbedürftiger Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage? | 102 | ||
2. Die „Nachsorgepflicht“ nach § 5 Abs. 3 BImSchG | 104 | ||
3. Ist die Anordnung einer Sicherheitsleistung auch bei Nebenanlagen möglich? | 104 | ||
III. Die Form der Anordnung einer Sicherheitsleistung | 105 | ||
1. Die Vorteile einer Bedingung während des behördlichen Vollzugs | 106 | ||
2. Prozessuale Vorteile einer Bedingung? | 107 | ||
3. Die Anordnung der Sicherheitsleistung auch in Form einer Inhaltsbestimmung? | 110 | ||
4. Ergebnis zur Form der Anordnung einer Sicherheitsleistung | 110 | ||
IV. Das Entscheidungsermessen bei der Anordnung einer Sicherheitsleistung | 111 | ||
1. Die „Insolvenzgefahr“ | 111 | ||
a) Der Begriff der „Insolvenzgefahr“ in der Verwaltungspraxis | 112 | ||
b) Der Hessische VGH zur „Insolvenzgefahr“ | 115 | ||
c) Die Urteile des VG Minden und des VG Leipzig | 116 | ||
d) Das BVerwG zur „Insolvenzgefahr“ | 117 | ||
e) Das Rechtsbereinigungsgesetz | 117 | ||
f) Ergebnis zur „Insolvenzgefahr“ | 118 | ||
2. Wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die bisherige Verwaltungspraxis | 119 | ||
a) Besteht Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anlagenbetreibern? | 120 | ||
aa) Der Begriff des Wettbewerbs | 120 | ||
bb) Anwendung des entwickelten Wettbewerbsbegriffs auf öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsunternehmen gem. den §§ 13, 15 KrW-/AbfG | 122 | ||
(1) Der Begriff der Überlassungspflicht im KrW-/AbfG | 122 | ||
(2) Begründet die Überlassungspflicht ein Wettbewerbsverhältnis? | 125 | ||
cc) Anwendung des Wettbewerbsbegriffs auf eine öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlage ohne Bezug zu den §§ 13, 15 KrW-/AbfG | 126 | ||
(1) Die Zulässigkeit der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung | 126 | ||
(2) Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses? | 129 | ||
b) Ist eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung möglich? | 133 | ||
aa) Die Insolvenzgründe bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts | 134 | ||
bb) Ausschluss der Insolvenzgründe durch die Mittel der Kommunalaufsicht | 135 | ||
cc) Ausschluss der Insolvenzgründe durch die Aufnahme von Kassenkrediten/Kommunalkrediten | 137 | ||
dd) Ausschluss der Insolvenzgründe durch die Finanzausstattung der Kommune durch das Bundesland | 138 | ||
(1) Der Anspruch der Gemeinden auf Finanzausstattung | 138 | ||
(2) Anspruchsinhalt: Wie ist die finanzielle Mindestausstattung zu gewährleisten? | 140 | ||
(a) Der übergemeindliche Finanzausgleich – Die Grundlagen | 141 | ||
(b) Das Verbot der Aushöhlung der finanziellen Mindestausstattung | 142 | ||
(c) Die Mindestausstattung für freiwillige Aufgaben | 143 | ||
(d) Die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes | 144 | ||
(e) Gesonderte Finanzzuweisungen bei akuten Finanzlöchern? | 146 | ||
(f) Ergebnis zum Anspruchsinhalt | 153 | ||
ee) Keine Ungleichbehandlung wegen einer Gewährträgerhaftung bzw. Gesamtrechtsnachfolge? | 154 | ||
ff) BVerfG: Kein Bedürfnis einer Sicherheitsleistung bei öffentlich-rechtlichen Anlagen | 156 | ||
gg) Das Problem der „Insolvenzunfähigkeit“ nach § 12 InsO | 157 | ||
(1) Der Hintergrund der Regelung § 12 InsO | 157 | ||
(2) Die Auswirkungen auf die Insolvenzgefahr | 160 | ||
(3) Ergebnis | 162 | ||
hh) Eine Rechtfertigung aus Gründen der Daseinsvorsorge? | 163 | ||
ii) Sonderproblem: Bund und Länder – „Staatsbankrott“? | 163 | ||
jj) Ergebnis zur Rechtfertigung der Ungleichbehandlung | 164 | ||
c) Ist das Absehen von einer Sicherheitsleistung eine verbotene Beihilfe? | 164 | ||
aa) Ist eine öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlage ein Unternehmen? | 165 | ||
bb) Der Beihilfetatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV | 165 | ||
(1) Die Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils | 166 | ||
(2) Das Vorliegen einer staatlichen Maßnahme | 166 | ||
(3) Das Entstehen einer Wettbewerbsverfälschung | 167 | ||
(4) Eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten | 168 | ||
(5) Ergebnis zum Beihilfetatbestand | 169 | ||
cc) Ist die Beihilfe gerechtfertigt i. S. d. Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV? | 169 | ||
dd) Ergebnis zur Beihilfe i. S. d. Art. 107 AEUV | 170 | ||
d) Ergebnis zu den wettbewerbsrechtlichen Bedenken | 170 | ||
3. Ergebnis zum Entscheidungsermessen | 170 | ||
V. Das Auswahlermessen bei der Anordnung einer Sicherheitsleistung | 170 | ||
1. Die Höhe der Sicherheitsleistung | 170 | ||
2. Die Art der Erfüllung der Sicherheitsleistung | 173 | ||
VI. Der Zeitpunkt der Anordnung | 173 | ||
VII. Der Adressat der Anordnung einer Sicherheitsleistung | 175 | ||
VIII. Die Verwendung der Sicherheitsleistung | 176 | ||
1. Die Voraussetzungen zur Verwendung der Sicherheitsleistung | 176 | ||
2. Die zulässigen Maßnahmen der Ersatzvornahme mit Mitteln der Sicherheitsleistung | 178 | ||
3. Die Freigabe der Sicherheitsleistung | 179 | ||
IX. Die Sicherheitsleistung bei vorzeitigem Beginn, § 8a BImSchG | 180 | ||
X. Eine Sicherheitsleistung bei Anlagen nach § 22 BImSchG? | 181 | ||
E. Fazit zur Sicherheitsleistung | 181 | ||
Kapitel 4: Die Verhinderung der Kostenlast des Staats nach Eintritt der Insolvenz des Anlagenbetreibers | 182 | ||
A. Der Kreis der möglichen Adressaten einer Sicherungs- und Entsorgungsanordnung | 182 | ||
I. Die ordnungsrechtlichen Pflichten des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren hinsichtlich einer Abfallentsorgungsanlage | 183 | ||
1. Das allgemeine Verhältnis der Insolvenzordnung zum Ordnungsrecht | 183 | ||
2. Sind ordnungsrechtliche Pflichten eine Masse- oder Insolvenzschuld i. S. d. InsO? | 184 | ||
a) Die Definition der Begriffe Masse- und Insolvenzschuld | 184 | ||
b) Der Streit um die Einordnung von ordnungsrechtlichen Pflichten in das insolvenzrechtliche System | 185 | ||
aa) Das Meinungsbild bis zum Jahr 1998 | 185 | ||
bb) Die Urteile des BVerwG in den Jahren 1998 und 1999 | 187 | ||
cc) Die Reaktionen der insolvenzrechtlichen Literatur und des BGH | 188 | ||
dd) Die erneute Stellungnahme des BVerwG | 189 | ||
ee) Weitere Reaktionen auf das BVerwG | 191 | ||
ff) Eigene Stellungnahme zur Einordnung ordnungsrechtlicher Pflichten | 191 | ||
gg) Ergebnis zum Problem der Einordnung ordnungsrechtlicher Pflichten in das System der Insolvenzordnung | 192 | ||
3. Die Anwendung dieser Grundsätze auf mögliche Rechtsgrundlagen für die Verfügung einer Anlagensicherung und Abfallentsorgung | 193 | ||
a) Die Haftung nach dem BImSchG | 193 | ||
aa) Anordnungen nach den §§ 5, 17 BImSchG | 193 | ||
(1) Die Definition des Anlagenbetreibers | 194 | ||
(2) Folgen des Insolvenzbeschlags | 194 | ||
(3) Die Entscheidung über eine Betriebsfortführung nach § 157 S. 1 InsO | 196 | ||
(4) Gilt die alleinige Stilllegung einer Anlage als Anlagenbetrieb? | 197 | ||
(5) Ergebnis zur Haftung des Insolvenzverwalters nach den §§ 5, 17 BImSchG | 198 | ||
bb) Die Haftung nach § 22 BImSchG | 198 | ||
b) Haftung nach dem BBodSchG? | 199 | ||
aa) Der Insolvenzverwalter als Inhaber der tatsächlichen Gewalt | 199 | ||
bb) Die Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen nach § 4 Abs. 2 BBodSchG | 199 | ||
(1) Die Funktionsbeeinträchtigung und die Begriffe Gefahr, erheblicher Nachteil und erhebliche Belästigung | 200 | ||
(2) Ist eine Abfallentsorgungsanlage eine schädliche Bodenveränderung? | 202 | ||
cc) Die Sanierungspflicht nach § 4 Abs. 3 BBodSchG | 205 | ||
(1) Sind Abfallentsorgungsanlagen eine Altlast? | 206 | ||
(a) Der Begriff der Altablagerungen gem. § 3 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG | 206 | ||
(b) Der Begriff des Altstandorts | 207 | ||
(c) Ergebnis zur Altlast | 208 | ||
(2) Die Notwendigkeit einer schädlichen Bodenveränderung oder von Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit | 208 | ||
(3) Das Problem der Stilllegung im Rahmen des § 2 Abs. 5 BBodSchG | 209 | ||
dd) Der Inhalt einer Anordnung nach § 4 Abs. 2, Abs. 3 BBodSchG | 211 | ||
ee) Ergebnis zur Haftung des Insolvenzverwalters nach BBodSchG | 212 | ||
c) Die Haftung nach § 21 KrW-/AbfG | 212 | ||
aa) Der Begriff des Abfallbesitzes | 212 | ||
(1) Die tatsächliche Sachherrschaft nach § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG | 213 | ||
(a) Der zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Besitz | 214 | ||
(b) Die tatsächliche Sachherrschaft im öffentlich-rechtlichen Sinne | 214 | ||
(2) Anwendung auf den Insolvenzverwalter | 217 | ||
bb) Ergebnis zur Haftung nach § 21 KrW-/AbfG | 218 | ||
d) Die Haftung nach allgemeinem Ordnungsrecht | 218 | ||
e) Konkurrenzen | 219 | ||
aa) Der Anwendungsvorrang des BImSchG | 219 | ||
(1) Das Verhältnis des BImSchG zum BBodSchG | 219 | ||
(a) Welche Normen im BImSchG begründen einen Anwendungsvorrang? | 220 | ||
(b) Wirkungen des Anwendungsvorrangs | 222 | ||
(2) Das Verhältnis des BImSchG zum KrW-/AbfG | 224 | ||
(3) Ergebnis zum Anwendungsvorrang des BImSchG | 225 | ||
bb) Das Verhältnis von KrW-/AbfG und BBodSchG | 225 | ||
(1) Schließt der Anwendungsbereich des BBodSchG Anordnungen nach dem BBodSchG bei Abfallentsorgungsanlagen aus? | 225 | ||
(2) Weitere Abgrenzung der unterschiedlichen Anwendungsbereiche | 227 | ||
(3) Ergebnis zum Verhältnis von KrW-/AbfG und BBodSchG | 228 | ||
cc) Ergebnis zu den Konkurrenzen | 228 | ||
f) Ergebnis zu den Rechtsgrundlagen für die Haftung des Insolvenzverwalters | 228 | ||
4. Ein Sonderfall: Die Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters | 229 | ||
a) § 5 BImSchG – Betreibereigenschaft des vorläufigen Insolvenzverwalters | 230 | ||
b) § 21 KrW-/AbfG: Ist der vorläufige Insolvenzverwalter Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer? | 231 | ||
c) Durchsetzbarkeit | 231 | ||
d) Ergebnis zur Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters | 232 | ||
5. Das Problem der „Freigabe“ | 232 | ||
a) Die Freigabe im insolvenzrechtlichen Sinne | 233 | ||
aa) Der Begriff der Freigabe und deren allgemeine Zulässigkeit | 233 | ||
bb) Die Folgen einer Freigabeerklärung auf die umweltrechtlichen Pflichten des Insolvenzverwalters | 234 | ||
(1) Der Insolvenzverwalter als Anlagenbetreiber nach § 5 BImSchG | 234 | ||
(2) Der Insolvenzverwalter als Abfallbesitzer | 236 | ||
(a) Die herrschende Ansicht | 236 | ||
(b) Bedenken gegen eine Freigabe beim Bestehen ordnungsrechtlicher Pflichten | 237 | ||
(aa) Eine Ansicht: Die Freigabe führt grundsätzlich zu keiner Haftungsbefreiung | 237 | ||
(bb) Ist die Freigabe bei öffentlich-rechtlichen Pflichten im Allgemeinen sittenwidrig? | 239 | ||
(cc) Eine Ansicht: Das Abfallrecht enthält ein Verbot der Freigabe | 242 | ||
(dd) Wirkt die Freigabe wie eine unzulässige Dereliktion? | 244 | ||
(ee) Ergebnis zu den Bedenken gegen eine Freigabe | 244 | ||
(c) Ergebnis zu den Folgen der Freigabe beim Abfallbesitzer | 245 | ||
(3) Ergebnis zu den Folgen der Freigabe | 245 | ||
cc) Der Inhalt der Freigabeerklärung – Die isolierte Freigabe von Abfällen | 245 | ||
b) Haftungsbefreiungstatbestände neben der insolvenzrechtlichen Freigabe | 246 | ||
6. Ergebnis zur Haftung des Insolvenzverwalters | 247 | ||
II. Die Haftung des Anlagenbetreibers nach Stellung des Insolvenzantrags | 247 | ||
1. Die Haftungsgrundlagen bei Betreibern einer Abfallentsorgungsanlage | 248 | ||
2. Die Folgen der Insolvenz für die ordnungsrechtliche Haftung des Betreibers | 250 | ||
a) Der Regelfall: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens | 250 | ||
b) Die Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse | 250 | ||
c) Freigabe aus der Masse | 252 | ||
aa) Der Insolvenzverwalter als Betreiber der Anlage | 252 | ||
bb) Der Insolvenzverwalter war nicht Betreiber der Anlage | 252 | ||
(1) Ist die Hemmung der Frist nach § 17 Abs. 4a S. 2 BImSchG möglich? | 253 | ||
(a) Der Begriff der Hemmung | 253 | ||
(b) Verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Fristhemmung | 253 | ||
(c) Fristhemmung mittels Analogie? | 255 | ||
(d) Ergebnis zur Fristhemmung | 259 | ||
(2) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? | 260 | ||
(3) Ergebnis zur Verhinderung des Fristablaufs | 260 | ||
cc) Ergebnis zur Haftung des Anlagenbetreibers nach Freigabe | 260 | ||
d) Einstellung des Verfahrens, §§ 207 ff. InsO | 261 | ||
e) Beendigung des Verfahrens | 261 | ||
f) Zusammenfassung zur Haftung des Anlagenbetreibers | 262 | ||
3. Andere mögliche Adressaten bei einer Betreibergesellschaft? | 262 | ||
4. Die Strohmannhaftung | 264 | ||
5. Ergebnis zum Anlagenbetreiber | 265 | ||
III. Der Abfallerzeuger als Störer im Insolvenzverfahren | 265 | ||
1. Der Begriff des Abfallerzeugers | 265 | ||
2. Die Folgen für den Abfallerzeuger bei Insolvenz des Anlagenbetreibers | 267 | ||
IV. Die Pflichten der „ehemaligen“ Abfallbesitzer hinsichtlich lagernden Abfalls auf Abfallentsorgungsanlagen | 267 | ||
1. Das Problem der „Abfalltransporteure“ – § 16 Abs. 1 S. 2 KrW-/AbfG | 268 | ||
a) Bisherige Literaturstimmen zu § 16 Abs. 1 S. 2 KrW-/AbfG | 268 | ||
b) Die Rechtsprechung zu § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG | 269 | ||
aa) VG Freiburg und VG Sigmaringen | 270 | ||
bb) VG Potsdam und OVG Berlin-Brandenburg | 270 | ||
cc) Das BVerwG | 271 | ||
c) Die Bewertung der Rechtsprechung – Das Problem der „Ewigkeitshaftung“ | 273 | ||
aa) Legitimer Zweck des § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG? | 275 | ||
(1) Der Inhalt des Verursacherprinzips und der Begriff des Verursachers | 276 | ||
(2) Anwendung der entwickelten Grundsätze auf den Abfallbesitzer | 279 | ||
(3) Ergebnis zum legitimen Zweck | 280 | ||
bb) Geeignetheit und Erforderlichkeit | 280 | ||
cc) Angemessenheit | 281 | ||
(1) Wirkungen für den Abfallbesitzer | 282 | ||
(2) Wirkungen für die Allgemeinheit | 282 | ||
(3) Gerechter Ausgleich? | 283 | ||
(a) Haftung als Verhaltensstörer | 283 | ||
(b) Haftung als Zustandsstörer | 285 | ||
(c) Ergebnis zur Interessenabwägung | 287 | ||
(4) Ergebnis zur Frage der Angemessenheit | 287 | ||
dd) Ergebnis zur Verfassungsmäßigkeit der Ewigkeitshaftung | 287 | ||
d) Die Grenzen der Zustandshaftung | 287 | ||
aa) Einschränkungen der Haftung eines Eigentümers als Zustandsstörer | 288 | ||
(1) Die grundsätzliche Anerkennung der Zustandsverantwortlichkeit | 288 | ||
(2) Grenzen im Rahmen der Ermessenserwägungen – Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit | 289 | ||
(3) Bewertung der Rechtsprechung des BVerfG | 291 | ||
(a) Die Bejahung der Zustandshaftung als solche | 291 | ||
(b) Grenzen der Verhältnismäßigkeit | 292 | ||
bb) Anwendbarkeit dieser Grundsätze auf den (ehemaligen) Abfallbesitzer | 293 | ||
e) Fazit zum „Problem der Abfalltransporteure“ | 294 | ||
2. Andere Fälle der ehemaligen Abfallbesitzer | 295 | ||
a) Der Grundstückseigentümer als ehemaliger Abfallbesitzer | 295 | ||
aa) Die Folgen für die Haftung bei Übereignung des „belasteten“ Grundstücks | 296 | ||
bb) Die Folgen für die Haftung bei Dereliktion | 297 | ||
b) Insolvenzverwalter – Freigabe aus Insolvenzmasse | 298 | ||
c) Wertungswiderspruch – Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip? | 298 | ||
aa) Die Vergleichbarkeit i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG | 299 | ||
(1) Aufgabe des Eigentums an einem mit Abfällen belasteten Grundstücks | 299 | ||
(2) Die Freigabe aus der Insolvenzmasse | 300 | ||
bb) Die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung | 300 | ||
cc) Ergebnis zur Frage des Wertungswiderspruchs | 300 | ||
3. Ergebnis zur Haftung der ehemaligen Abfallbesitzer | 300 | ||
V. Die Haftung des Grundstückseigentümers | 301 | ||
1. Die Rechtsgrundlagen für eine Anordnung an den Grundstückseigentümer | 301 | ||
a) Ist eine Anordnung nach dem BImSchG möglich? | 301 | ||
b) Anordnungen nach dem BBodSchG? | 302 | ||
c) Anordnungen nach KrW-/AbfG? | 303 | ||
aa) Abfallbesitz kraft tatsächlicher Sachherrschaft | 303 | ||
bb) Begründet mittelbarer Besitz i. S. d. § 868 BGB auch Abfallbesitz i. S. d. § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG? | 304 | ||
(1) Zivilrechtliche Besitzverhältnisse zwischen Grundstückseigentümer und Anlagenbetreiber | 304 | ||
(2) Ist das Problem des mittelbaren Besitzes wegen der Haftung nach § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG irrelevant? | 307 | ||
(3) Folgen des zivilrechtlichen mittelbaren Besitzes für den Abfallbesitz | 307 | ||
(a) Mögliche theoretische Ansätze im Umgang mit dem mittelbaren Besitz im Rahmen des § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG | 308 | ||
(aa) Unterscheidung von öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher tatsächlicher Sachherrschaft | 308 | ||
(bb) Anwendung des mittelbaren Besitzes nach § 868 BGB und die Folgen für den Abfallbesitz | 309 | ||
(cc) Lösungsansatz des OVG Münster | 311 | ||
(dd) Ergebnis zum mittelbaren Besitz im Abfallrecht | 311 | ||
(b) Anwendung auf Miet- und Pachtverhältnisse | 312 | ||
(c) Zusammenfassung zum mittelbaren Besitz im Abfallrecht | 315 | ||
cc) Ergebnis zur Haftung nach Abfallrecht | 316 | ||
d) Die Haftung nach allgemeinem Ordnungsrecht | 316 | ||
e) Ergebnis zu den Haftungsgrundlagen bezüglich des Grundstückseigentümers | 317 | ||
2. Die Grenzen der Inanspruchnahme des Eigentümers | 317 | ||
a) Grundsätze zur Haftung eines Zustandsstörers | 317 | ||
b) Die Anwendung der entwickelten Maßstäbe auf Abfallentsorgungsanlagen | 318 | ||
c) Ergebnis zu den Haftungsgrenzen | 320 | ||
3. Ergebnis zur Haftung des Grundstückseigentümers | 320 | ||
VI. Ergebnis zum Kreis der möglichen Störer | 321 | ||
B. Das Auswahlermessen – Die Störerauswahl | 321 | ||
I. Die Ermittlungstiefe | 321 | ||
II. Der Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr | 322 | ||
III. Besonderheiten im Abfallrecht | 322 | ||
C. Zusammenfassung/Fazit zu den Möglichkeiten der Verhinderung einer Kostenlast nach Eintritt der Insolvenz | 323 | ||
Kapitel 5: Endergebnis, Ausblick und Vorschläge | 325 | ||
Zusammenfassende Thesen | 328 | ||
Einleitung | 328 | ||
Die mittelbare Verhinderung der Kostenlast der öffentlichen Hand vor Eintritt der Insolvenz des Anlagenbetreibers | 328 | ||
Die unmittelbare Vermeidung der Kostenlast der öffentlichen Hand vor Eintritt der Insolvenz des Anlagenbetreibers – Die Anordnung einer Sicherheitsleistung | 329 | ||
Die Verhinderung der Kostenlast des Staats nach Eintritt der Insolvenz des Anlagenbetreibers | 331 | ||
Endergebnis, Ausblick und Vorschläge | 333 | ||
Literaturverzeichnis | 334 | ||
Stichwortverzeichnis | 360 |