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Wege aus der »kostenlosen« Abfallentsorgung durch den Staat bei Insolvenz des Betreibers einer Abfallentsorgungsanlage

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Radcke, A. (2011). Wege aus der »kostenlosen« Abfallentsorgung durch den Staat bei Insolvenz des Betreibers einer Abfallentsorgungsanlage. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53579-8
Radcke, Andrea. Wege aus der »kostenlosen« Abfallentsorgung durch den Staat bei Insolvenz des Betreibers einer Abfallentsorgungsanlage. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53579-8
Radcke, A (2011): Wege aus der »kostenlosen« Abfallentsorgung durch den Staat bei Insolvenz des Betreibers einer Abfallentsorgungsanlage, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53579-8

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Wege aus der »kostenlosen« Abfallentsorgung durch den Staat bei Insolvenz des Betreibers einer Abfallentsorgungsanlage

Radcke, Andrea

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 171

(2011)

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About The Author

Frau Dr. jur. Andrea Radcke, geb. 1980, studierte und promovierte an der Europa-Universität Viadrina. Nach dem Abschluss der Referendarausbildung war sie als Rechtsreferentin beim Landesumweltamt Brandenburg und als akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, in Frankfurt (Oder) tätig. Während ihrer Beschäftigung als akademische Mitarbeiterin entstanden wissenschaftliche Beiträge zum Umwelt- und Gefahrenabwehrrecht.

Abstract

Die Insolvenz von Unternehmen hat regelmäßig erhebliche Folgen zulasten der Gläubiger und der Allgemeinheit. Neben privatrechtlichen Pflichten bleiben öffentlich-rechtliche Ordnungspflichten unerfüllt. Besondere Auswirkungen hat die Insolvenz, wenn der Unternehmer Umweltgefahren hinterlässt, deren Beseitigung sehr kostenintensiv ist. Eine solche umweltgefährdende Handlung ist die Abfallentsorgung.

Andrea Radcke widmet sich der Frage, wie im Falle der Insolvenz eines Abfallentsorgungsunternehmens zu verhindern ist, dass die öffentliche Hand die Kosten der Abfallentsorgung tragen muss, wie es in der Vergangenheit insbesondere in Brandenburg häufig auftrat. Nach einer Auseinandersetzung mit dem Abfallbegriff stellt die Autorin zunächst dar, wie bereits vor Eintritt der Insolvenz möglichen Kosten zulasten des Staates vorgebeugt werden kann. Neben den allgemeinen abfallbezogenen Betreiberpflichten bilden die Ausführungen zur Sicherheitsleistung im Anlagengenehmigungsrecht den Schwerpunkt dieser Betrachtung. Ferner erläutert die Autorin, ob nach dem Eintritt der Insolvenz Dritte für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung haften müssen. Sie untersucht die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters, des ehemaligen Abfallbesitzers, des Abfallerzeugers und des Grundstückseigentümers.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Kapitel 1: Einleitung 21
A. Problemdarstellung – Gang der Untersuchung 21
B. Der Abfallbegriff 24
I. Das Erfordernis einer beweglichen Sache? 25
II. Anhang I 27
III. Die Notwendigkeit der Entledigung 28
1. Die tatsächliche Entledigung i. S. d. § 3 Abs. 2 KrW-/AbfG 28
2. Der Anfall von Abfall bei Vorliegen eines Entledigungswillens 30
a) Der fehlende Produktionswille nach § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 KrW-/AbfG – „Produktionsabfall“ 31
aa) Die Definition des Produktionsabfalls im Allgemeinen 31
bb) Das Problem der „Nebenprodukte“ 32
(1) Nebenprodukte im deutschen Recht 32
(2) Nebenprodukte nach der Rechtsprechung des EuGH 33
(3) Nebenprodukte nach der neuen Abfallrahmen-RL 35
cc) Ergebnis zu den Produktionsabfällen 36
b) Der fehlende Gebrauchswille nach § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG – Die „Entwidmung“ 36
3. Die Pflicht zur Entledigung – Der „objektive“ Abfallbegriff 37
IV. Die Art des Abfalls – Abfall zur Verwertung oder Beseitigung? 39
1. Allgemeine Begriffsdefinitionen 39
2. Die Abgrenzung von energetischer Verwertung und thermischer Behandlung 40
a) Die Abgrenzung nach deutschem Recht 40
b) Die Abgrenzung im Europarecht 43
3. Ergebnis zur Abgrenzung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung 46
V. Das Ende der Abfalleigenschaft 46
1. Das Ende der Abfalleigenschaft bei der Abfallbeseitigung 46
2. Das Ende der Abfalleigenschaft bei der Abfallverwertung 47
a) Die Rechtslage vor dem Erlass der Abfallrahmen-RL 47
b) Die Rechtslage nach dem Erlass der Abfallrahmen-RL 49
3. Fazit zum Ende der Abfalleigenschaft 50
VI. Ergebnis zum Abfallbegriff 50
Kapitel 2: Die mittelbare Verhinderung der Kostenlast der öffentlichen Hand vor Eintritt der Insolvenz des Anlagenbetreibers 51
A. Das System der abfallbezogenen Pflichten im deutschen Umweltrecht 52
B. Die allgemeinen Pflichten nach dem KrW-/AbfG 53
I. Die Abfallvermeidung 53
II. Die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung 55
III. Fazit zur Wirkung der allgemeinen Pflichten nach dem KrW-/AbfG 56
C. Die Betreiberpflicht aus § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG 56
I. Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des BImSchG 57
II. Die vorrangige Abfallvermeidungspflicht 57
1. Allgemeine Anforderungen an die Abfallvermeidung 57
2. Die Wiederverwendung innerhalb der Anlage – Abfallvermeidung oder Abfallverwertung? 60
3. Ergebnis zur Abfallvermeidung 62
III. Die Verwertung und Beseitigung von Abfällen 62
IV. Die Durchsetzung der Betreiberpflicht nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG 63
V. Fazit zur Wirkung der abfallbezogenen Betreiberpflicht nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG 66
D. Abfallbezogene Betreiberpflichten bei nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 22 BImSchG 66
E. Die Nachsorgepflicht nach § 5 Abs. 3 BImSchG 68
I. Einleitung 68
II. Das Erfordernis der Betriebseinstellung 70
III. Die abfallbezogenen Nachsorgepflichten nach § 5 Abs. 3 BImSchG 71
1. Die Abfallverwertung und Abfallbeseitigung 71
2. Der Begriff der „vorhandenen Abfälle“ 72
a) Die Behördenpraxis zum Begriff der „vorhandenen Abfälle“ 73
b) Die Bedeutung des § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG 73
c) Die Bedeutung des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BImSchG 74
d) Die notwendige abweichende Auslegung des Begriffs „vorhanden“ 75
e) Ergebnis zum Begriff der „vorhandenen Abfälle“ 77
IV. Die Durchsetzung der Nachsorgepflicht 77
1. Im Rahmen der Genehmigung nach § 6 BImSchG 77
2. Die nachträgliche Anordnung nach § 17 Abs. 1 BImSchG 80
3. Ergebnis zur Durchsetzung 82
V. Der Adressat der Nachsorgepflicht 82
VI. Fazit zur Nachsorgepflicht des § 5 Abs. 3 BImSchG 85
F. Ergebnis zur mittelbaren Vermeidung der Kostenlast der öffentlichen Hand – Fazit zur Wirkung der abfallbezogenen Pflichten im Umweltrecht 85
Kapitel 3: Die unmittelbare Vermeidung der Kostenlast der öffentlichen Hand vor Eintritt der Insolvenz des Anlagenbetreibers – Die Anordnung einer Sicherheitsleistung 86
A. Einleitung 86
B. Allgemeine Ausführungen zur Sicherheitsleistung 86
I. Grundsätze zum Begriff der Sicherheitsleistung 86
II. Die Sicherheitsleistung im öffentlichen Recht 88
1. Die Charakterisierung der Sicherheitsleistung im öffentlichen Recht 88
2. Die Sicherheitsleistung im Umweltrecht 90
3. Die Verfassungsmäßigkeit der Sicherheitsleistung – Die Grundrechtsrelevanz 91
C. Die Sicherheitsleistung bezüglich Abfallentsorgungsanlagen 92
I. Die historische Entwicklung der Sicherheitsleistung im Abfallrecht 92
1. Im Abfallrecht als solchen 92
2. Die Entwicklung der Sicherheitsleistung im Immissionsschutzrecht 94
II. Die Abgrenzung der Anwendungsbereiche des KrW-/AbfG und des BImSchG 96
D. Die Sicherheitsleistung im Immissionsschutzrecht 97
I. Die Bedeutung der Sicherheitsleistung im Immissionsschutzrecht 97
II. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherheitsleistung 100
1. Abfallentsorgungsanlage i. S. d. BImSchG 100
Exkurs: Ist die Sicherung einer stillgelegten Abfallentsorgungsanlage ein genehmigungsbedürftiger Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage? 102
2. Die „Nachsorgepflicht“ nach § 5 Abs. 3 BImSchG 104
3. Ist die Anordnung einer Sicherheitsleistung auch bei Nebenanlagen möglich? 104
III. Die Form der Anordnung einer Sicherheitsleistung 105
1. Die Vorteile einer Bedingung während des behördlichen Vollzugs 106
2. Prozessuale Vorteile einer Bedingung? 107
3. Die Anordnung der Sicherheitsleistung auch in Form einer Inhaltsbestimmung? 110
4. Ergebnis zur Form der Anordnung einer Sicherheitsleistung 110
IV. Das Entscheidungsermessen bei der Anordnung einer Sicherheitsleistung 111
1. Die „Insolvenzgefahr“ 111
a) Der Begriff der „Insolvenzgefahr“ in der Verwaltungspraxis 112
b) Der Hessische VGH zur „Insolvenzgefahr“ 115
c) Die Urteile des VG Minden und des VG Leipzig 116
d) Das BVerwG zur „Insolvenzgefahr“ 117
e) Das Rechtsbereinigungsgesetz 117
f) Ergebnis zur „Insolvenzgefahr“ 118
2. Wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die bisherige Verwaltungspraxis 119
a) Besteht Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anlagenbetreibern? 120
aa) Der Begriff des Wettbewerbs 120
bb) Anwendung des entwickelten Wettbewerbsbegriffs auf öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsunternehmen gem. den §§ 13, 15 KrW-/AbfG 122
(1) Der Begriff der Überlassungspflicht im KrW-/AbfG 122
(2) Begründet die Überlassungspflicht ein Wettbewerbsverhältnis? 125
cc) Anwendung des Wettbewerbsbegriffs auf eine öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlage ohne Bezug zu den §§ 13, 15 KrW-/AbfG 126
(1) Die Zulässigkeit der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung 126
(2) Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses? 129
b) Ist eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung möglich? 133
aa) Die Insolvenzgründe bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts 134
bb) Ausschluss der Insolvenzgründe durch die Mittel der Kommunalaufsicht 135
cc) Ausschluss der Insolvenzgründe durch die Aufnahme von Kassenkrediten/Kommunalkrediten 137
dd) Ausschluss der Insolvenzgründe durch die Finanzausstattung der Kommune durch das Bundesland 138
(1) Der Anspruch der Gemeinden auf Finanzausstattung 138
(2) Anspruchsinhalt: Wie ist die finanzielle Mindestausstattung zu gewährleisten? 140
(a) Der übergemeindliche Finanzausgleich – Die Grundlagen 141
(b) Das Verbot der Aushöhlung der finanziellen Mindestausstattung 142
(c) Die Mindestausstattung für freiwillige Aufgaben 143
(d) Die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes 144
(e) Gesonderte Finanzzuweisungen bei akuten Finanzlöchern? 146
(f) Ergebnis zum Anspruchsinhalt 153
ee) Keine Ungleichbehandlung wegen einer Gewährträgerhaftung bzw. Gesamtrechtsnachfolge? 154
ff) BVerfG: Kein Bedürfnis einer Sicherheitsleistung bei öffentlich-rechtlichen Anlagen 156
gg) Das Problem der „Insolvenzunfähigkeit“ nach § 12 InsO 157
(1) Der Hintergrund der Regelung § 12 InsO 157
(2) Die Auswirkungen auf die Insolvenzgefahr 160
(3) Ergebnis 162
hh) Eine Rechtfertigung aus Gründen der Daseinsvorsorge? 163
ii) Sonderproblem: Bund und Länder – „Staatsbankrott“? 163
jj) Ergebnis zur Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 164
c) Ist das Absehen von einer Sicherheitsleistung eine verbotene Beihilfe? 164
aa) Ist eine öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlage ein Unternehmen? 165
bb) Der Beihilfetatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV 165
(1) Die Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils 166
(2) Das Vorliegen einer staatlichen Maßnahme 166
(3) Das Entstehen einer Wettbewerbsverfälschung 167
(4) Eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten 168
(5) Ergebnis zum Beihilfetatbestand 169
cc) Ist die Beihilfe gerechtfertigt i. S. d. Art. 107 Abs. 2 und 3 AEUV? 169
dd) Ergebnis zur Beihilfe i. S. d. Art. 107 AEUV 170
d) Ergebnis zu den wettbewerbsrechtlichen Bedenken 170
3. Ergebnis zum Entscheidungsermessen 170
V. Das Auswahlermessen bei der Anordnung einer Sicherheitsleistung 170
1. Die Höhe der Sicherheitsleistung 170
2. Die Art der Erfüllung der Sicherheitsleistung 173
VI. Der Zeitpunkt der Anordnung 173
VII. Der Adressat der Anordnung einer Sicherheitsleistung 175
VIII. Die Verwendung der Sicherheitsleistung 176
1. Die Voraussetzungen zur Verwendung der Sicherheitsleistung 176
2. Die zulässigen Maßnahmen der Ersatzvornahme mit Mitteln der Sicherheitsleistung 178
3. Die Freigabe der Sicherheitsleistung 179
IX. Die Sicherheitsleistung bei vorzeitigem Beginn, § 8a BImSchG 180
X. Eine Sicherheitsleistung bei Anlagen nach § 22 BImSchG? 181
E. Fazit zur Sicherheitsleistung 181
Kapitel 4: Die Verhinderung der Kostenlast des Staats nach Eintritt der Insolvenz des Anlagenbetreibers 182
A. Der Kreis der möglichen Adressaten einer Sicherungs- und Entsorgungsanordnung 182
I. Die ordnungsrechtlichen Pflichten des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren hinsichtlich einer Abfallentsorgungsanlage 183
1. Das allgemeine Verhältnis der Insolvenzordnung zum Ordnungsrecht 183
2. Sind ordnungsrechtliche Pflichten eine Masse- oder Insolvenzschuld i. S. d. InsO? 184
a) Die Definition der Begriffe Masse- und Insolvenzschuld 184
b) Der Streit um die Einordnung von ordnungsrechtlichen Pflichten in das insolvenzrechtliche System 185
aa) Das Meinungsbild bis zum Jahr 1998 185
bb) Die Urteile des BVerwG in den Jahren 1998 und 1999 187
cc) Die Reaktionen der insolvenzrechtlichen Literatur und des BGH 188
dd) Die erneute Stellungnahme des BVerwG 189
ee) Weitere Reaktionen auf das BVerwG 191
ff) Eigene Stellungnahme zur Einordnung ordnungsrechtlicher Pflichten 191
gg) Ergebnis zum Problem der Einordnung ordnungsrechtlicher Pflichten in das System der Insolvenzordnung 192
3. Die Anwendung dieser Grundsätze auf mögliche Rechtsgrundlagen für die Verfügung einer Anlagensicherung und Abfallentsorgung 193
a) Die Haftung nach dem BImSchG 193
aa) Anordnungen nach den §§ 5, 17 BImSchG 193
(1) Die Definition des Anlagenbetreibers 194
(2) Folgen des Insolvenzbeschlags 194
(3) Die Entscheidung über eine Betriebsfortführung nach § 157 S. 1 InsO 196
(4) Gilt die alleinige Stilllegung einer Anlage als Anlagenbetrieb? 197
(5) Ergebnis zur Haftung des Insolvenzverwalters nach den §§ 5, 17 BImSchG 198
bb) Die Haftung nach § 22 BImSchG 198
b) Haftung nach dem BBodSchG? 199
aa) Der Insolvenzverwalter als Inhaber der tatsächlichen Gewalt 199
bb) Die Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen nach § 4 Abs. 2 BBodSchG 199
(1) Die Funktionsbeeinträchtigung und die Begriffe Gefahr, erheblicher Nachteil und erhebliche Belästigung 200
(2) Ist eine Abfallentsorgungsanlage eine schädliche Bodenveränderung? 202
cc) Die Sanierungspflicht nach § 4 Abs. 3 BBodSchG 205
(1) Sind Abfallentsorgungsanlagen eine Altlast? 206
(a) Der Begriff der Altablagerungen gem. § 3 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG 206
(b) Der Begriff des Altstandorts 207
(c) Ergebnis zur Altlast 208
(2) Die Notwendigkeit einer schädlichen Bodenveränderung oder von Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit 208
(3) Das Problem der Stilllegung im Rahmen des § 2 Abs. 5 BBodSchG 209
dd) Der Inhalt einer Anordnung nach § 4 Abs. 2, Abs. 3 BBodSchG 211
ee) Ergebnis zur Haftung des Insolvenzverwalters nach BBodSchG 212
c) Die Haftung nach § 21 KrW-/AbfG 212
aa) Der Begriff des Abfallbesitzes 212
(1) Die tatsächliche Sachherrschaft nach § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG 213
(a) Der zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Besitz 214
(b) Die tatsächliche Sachherrschaft im öffentlich-rechtlichen Sinne 214
(2) Anwendung auf den Insolvenzverwalter 217
bb) Ergebnis zur Haftung nach § 21 KrW-/AbfG 218
d) Die Haftung nach allgemeinem Ordnungsrecht 218
e) Konkurrenzen 219
aa) Der Anwendungsvorrang des BImSchG 219
(1) Das Verhältnis des BImSchG zum BBodSchG 219
(a) Welche Normen im BImSchG begründen einen Anwendungsvorrang? 220
(b) Wirkungen des Anwendungsvorrangs 222
(2) Das Verhältnis des BImSchG zum KrW-/AbfG 224
(3) Ergebnis zum Anwendungsvorrang des BImSchG 225
bb) Das Verhältnis von KrW-/AbfG und BBodSchG 225
(1) Schließt der Anwendungsbereich des BBodSchG Anordnungen nach dem BBodSchG bei Abfallentsorgungsanlagen aus? 225
(2) Weitere Abgrenzung der unterschiedlichen Anwendungsbereiche 227
(3) Ergebnis zum Verhältnis von KrW-/AbfG und BBodSchG 228
cc) Ergebnis zu den Konkurrenzen 228
f) Ergebnis zu den Rechtsgrundlagen für die Haftung des Insolvenzverwalters 228
4. Ein Sonderfall: Die Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters 229
a) § 5 BImSchG – Betreibereigenschaft des vorläufigen Insolvenzverwalters 230
b) § 21 KrW-/AbfG: Ist der vorläufige Insolvenzverwalter Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer? 231
c) Durchsetzbarkeit 231
d) Ergebnis zur Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters 232
5. Das Problem der „Freigabe“ 232
a) Die Freigabe im insolvenzrechtlichen Sinne 233
aa) Der Begriff der Freigabe und deren allgemeine Zulässigkeit 233
bb) Die Folgen einer Freigabeerklärung auf die umweltrechtlichen Pflichten des Insolvenzverwalters 234
(1) Der Insolvenzverwalter als Anlagenbetreiber nach § 5 BImSchG 234
(2) Der Insolvenzverwalter als Abfallbesitzer 236
(a) Die herrschende Ansicht 236
(b) Bedenken gegen eine Freigabe beim Bestehen ordnungsrechtlicher Pflichten 237
(aa) Eine Ansicht: Die Freigabe führt grundsätzlich zu keiner Haftungsbefreiung 237
(bb) Ist die Freigabe bei öffentlich-rechtlichen Pflichten im Allgemeinen sittenwidrig? 239
(cc) Eine Ansicht: Das Abfallrecht enthält ein Verbot der Freigabe 242
(dd) Wirkt die Freigabe wie eine unzulässige Dereliktion? 244
(ee) Ergebnis zu den Bedenken gegen eine Freigabe 244
(c) Ergebnis zu den Folgen der Freigabe beim Abfallbesitzer 245
(3) Ergebnis zu den Folgen der Freigabe 245
cc) Der Inhalt der Freigabeerklärung – Die isolierte Freigabe von Abfällen 245
b) Haftungsbefreiungstatbestände neben der insolvenzrechtlichen Freigabe 246
6. Ergebnis zur Haftung des Insolvenzverwalters 247
II. Die Haftung des Anlagenbetreibers nach Stellung des Insolvenzantrags 247
1. Die Haftungsgrundlagen bei Betreibern einer Abfallentsorgungsanlage 248
2. Die Folgen der Insolvenz für die ordnungsrechtliche Haftung des Betreibers 250
a) Der Regelfall: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens 250
b) Die Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse 250
c) Freigabe aus der Masse 252
aa) Der Insolvenzverwalter als Betreiber der Anlage 252
bb) Der Insolvenzverwalter war nicht Betreiber der Anlage 252
(1) Ist die Hemmung der Frist nach § 17 Abs. 4a S. 2 BImSchG möglich? 253
(a) Der Begriff der Hemmung 253
(b) Verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Fristhemmung 253
(c) Fristhemmung mittels Analogie? 255
(d) Ergebnis zur Fristhemmung 259
(2) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? 260
(3) Ergebnis zur Verhinderung des Fristablaufs 260
cc) Ergebnis zur Haftung des Anlagenbetreibers nach Freigabe 260
d) Einstellung des Verfahrens, §§ 207 ff. InsO 261
e) Beendigung des Verfahrens 261
f) Zusammenfassung zur Haftung des Anlagenbetreibers 262
3. Andere mögliche Adressaten bei einer Betreibergesellschaft? 262
4. Die Strohmannhaftung 264
5. Ergebnis zum Anlagenbetreiber 265
III. Der Abfallerzeuger als Störer im Insolvenzverfahren 265
1. Der Begriff des Abfallerzeugers 265
2. Die Folgen für den Abfallerzeuger bei Insolvenz des Anlagenbetreibers 267
IV. Die Pflichten der „ehemaligen“ Abfallbesitzer hinsichtlich lagernden Abfalls auf Abfallentsorgungsanlagen 267
1. Das Problem der „Abfalltransporteure“ – § 16 Abs. 1 S. 2 KrW-/AbfG 268
a) Bisherige Literaturstimmen zu § 16 Abs. 1 S. 2 KrW-/AbfG 268
b) Die Rechtsprechung zu § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG 269
aa) VG Freiburg und VG Sigmaringen 270
bb) VG Potsdam und OVG Berlin-Brandenburg 270
cc) Das BVerwG 271
c) Die Bewertung der Rechtsprechung – Das Problem der „Ewigkeitshaftung“ 273
aa) Legitimer Zweck des § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG? 275
(1) Der Inhalt des Verursacherprinzips und der Begriff des Verursachers 276
(2) Anwendung der entwickelten Grundsätze auf den Abfallbesitzer 279
(3) Ergebnis zum legitimen Zweck 280
bb) Geeignetheit und Erforderlichkeit 280
cc) Angemessenheit 281
(1) Wirkungen für den Abfallbesitzer 282
(2) Wirkungen für die Allgemeinheit 282
(3) Gerechter Ausgleich? 283
(a) Haftung als Verhaltensstörer 283
(b) Haftung als Zustandsstörer 285
(c) Ergebnis zur Interessenabwägung 287
(4) Ergebnis zur Frage der Angemessenheit 287
dd) Ergebnis zur Verfassungsmäßigkeit der Ewigkeitshaftung 287
d) Die Grenzen der Zustandshaftung 287
aa) Einschränkungen der Haftung eines Eigentümers als Zustandsstörer 288
(1) Die grundsätzliche Anerkennung der Zustandsverantwortlichkeit 288
(2) Grenzen im Rahmen der Ermessenserwägungen – Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 289
(3) Bewertung der Rechtsprechung des BVerfG 291
(a) Die Bejahung der Zustandshaftung als solche 291
(b) Grenzen der Verhältnismäßigkeit 292
bb) Anwendbarkeit dieser Grundsätze auf den (ehemaligen) Abfallbesitzer 293
e) Fazit zum „Problem der Abfalltransporteure“ 294
2. Andere Fälle der ehemaligen Abfallbesitzer 295
a) Der Grundstückseigentümer als ehemaliger Abfallbesitzer 295
aa) Die Folgen für die Haftung bei Übereignung des „belasteten“ Grundstücks 296
bb) Die Folgen für die Haftung bei Dereliktion 297
b) Insolvenzverwalter – Freigabe aus Insolvenzmasse 298
c) Wertungswiderspruch – Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip? 298
aa) Die Vergleichbarkeit i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG 299
(1) Aufgabe des Eigentums an einem mit Abfällen belasteten Grundstücks 299
(2) Die Freigabe aus der Insolvenzmasse 300
bb) Die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 300
cc) Ergebnis zur Frage des Wertungswiderspruchs 300
3. Ergebnis zur Haftung der ehemaligen Abfallbesitzer 300
V. Die Haftung des Grundstückseigentümers 301
1. Die Rechtsgrundlagen für eine Anordnung an den Grundstückseigentümer 301
a) Ist eine Anordnung nach dem BImSchG möglich? 301
b) Anordnungen nach dem BBodSchG? 302
c) Anordnungen nach KrW-/AbfG? 303
aa) Abfallbesitz kraft tatsächlicher Sachherrschaft 303
bb) Begründet mittelbarer Besitz i. S. d. § 868 BGB auch Abfallbesitz i. S. d. § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG? 304
(1) Zivilrechtliche Besitzverhältnisse zwischen Grundstückseigentümer und Anlagenbetreiber 304
(2) Ist das Problem des mittelbaren Besitzes wegen der Haftung nach § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG irrelevant? 307
(3) Folgen des zivilrechtlichen mittelbaren Besitzes für den Abfallbesitz 307
(a) Mögliche theoretische Ansätze im Umgang mit dem mittelbaren Besitz im Rahmen des § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG 308
(aa) Unterscheidung von öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher tatsächlicher Sachherrschaft 308
(bb) Anwendung des mittelbaren Besitzes nach § 868 BGB und die Folgen für den Abfallbesitz 309
(cc) Lösungsansatz des OVG Münster 311
(dd) Ergebnis zum mittelbaren Besitz im Abfallrecht 311
(b) Anwendung auf Miet- und Pachtverhältnisse 312
(c) Zusammenfassung zum mittelbaren Besitz im Abfallrecht 315
cc) Ergebnis zur Haftung nach Abfallrecht 316
d) Die Haftung nach allgemeinem Ordnungsrecht 316
e) Ergebnis zu den Haftungsgrundlagen bezüglich des Grundstückseigentümers 317
2. Die Grenzen der Inanspruchnahme des Eigentümers 317
a) Grundsätze zur Haftung eines Zustandsstörers 317
b) Die Anwendung der entwickelten Maßstäbe auf Abfallentsorgungsanlagen 318
c) Ergebnis zu den Haftungsgrenzen 320
3. Ergebnis zur Haftung des Grundstückseigentümers 320
VI. Ergebnis zum Kreis der möglichen Störer 321
B. Das Auswahlermessen – Die Störerauswahl 321
I. Die Ermittlungstiefe 321
II. Der Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr 322
III. Besonderheiten im Abfallrecht 322
C. Zusammenfassung/Fazit zu den Möglichkeiten der Verhinderung einer Kostenlast nach Eintritt der Insolvenz 323
Kapitel 5: Endergebnis, Ausblick und Vorschläge 325
Zusammenfassende Thesen 328
Einleitung 328
Die mittelbare Verhinderung der Kostenlast der öffentlichen Hand vor Eintritt der Insolvenz des Anlagenbetreibers 328
Die unmittelbare Vermeidung der Kostenlast der öffentlichen Hand vor Eintritt der Insolvenz des Anlagenbetreibers – Die Anordnung einer Sicherheitsleistung 329
Die Verhinderung der Kostenlast des Staats nach Eintritt der Insolvenz des Anlagenbetreibers 331
Endergebnis, Ausblick und Vorschläge 333
Literaturverzeichnis 334
Stichwortverzeichnis 360