Rücktritt und Normgeltung
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Rücktritt und Normgeltung
Zum Einfluss glaubwürdiger Umkehr auf die Rechtsfolgebestimmung
Schriften zum Strafrecht, Vol. 221
(2011)
Additional Information
Book Details
Pricing
About The Author
Heike Wege, Jahrgang 1982, studierte von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete sie neben ihrer Promotion als Dozentin für das Juristische Repetitorium hemmer. Auch war sie während dieser Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl ihres Doktorvaters Prof. Dr. G. Freund beschäftigt. Derzeit absolviert sie ihr Referendariat am Landgericht Koblenz.Abstract
Nach geltendem Recht bleibt, wer vom Versuch einer Straftat zurücktritt, straflos. Obwohl schon viel darüber geschrieben worden ist, wie man dieses gesetzliche Privileg rechtsdogmatisch, wenigstens aber rechtspolitisch begründen soll, und noch mehr darüber, wie man die Rücktrittsvorschrift denn nun anwenden soll, sucht man eines vergebens: Eine Abhandlung, die den Rücktritt vom Versuch in ein System des positiven Nachtatverhaltens einbettet. Der Schlüssel zum Geheimnis der Straflosigkeit durch Nachtatverhalten liegt darin, dass der Täter hier selbst etwas leistet, was ansonsten allein der strafende Staat besorgt - zu zeigen, dass die gerade verletzte Norm trotz der Verletzung weiter gelten soll. Das Strafrechtssystem macht sich nicht nur den Normverstoß, sondern tatsächlich auch den Täter zunutze, um glaubwürdig erklären zu können: Die Rechtsordnung bleibt in Kraft!
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 13 | ||
A. Problemaufriss | 13 | ||
B. Gang der Untersuchung | 14 | ||
Kapitel 1: Der Rücktritt vom Versuch: Grund und Grenzen der Begründbarkeit eines Privilegs | 16 | ||
A. „Rechtstheorien“ | 18 | ||
B. Kriminalpolitische Theorie der „Goldenen Brücke“ | 20 | ||
C. Verdienstlichkeitstheorie (Gnaden-, Prämientheorie) | 24 | ||
D. Schulderfüllungstheorie | 26 | ||
E. Opferschutzgedanke | 29 | ||
F. Strafzwecktheorie | 35 | ||
Kapitel 2: Der angemessene Begründungsrahmen: Zweck von Strafe | 41 | ||
A. Die Zweckgebundenheit von Strafe | 43 | ||
B. Der Rechtsgüterschutz als legitimer Zweck von Strafe | 44 | ||
C. Die Geltungskraft der verletzten Verhaltensnorm als strafrechtlich geschütztes Rechtsgut | 46 | ||
D. Die Geeignetheit von Strafe zum Schutz der Geltungskraft der Verhaltensnormenordnung | 49 | ||
I. Das Rechtssystem und seine kommunikativen Operationen | 50 | ||
II. Von der kognitiven zur normativen Erwartung | 52 | ||
III. Von der Stabilisierung von Verhaltenserwartung zur Stabilisierung von Geltungserwartung | 54 | ||
Kapitel 3: Abschließende Festigung des Begründungsrahmens: Kein eigener Strafgrund des Versuchs | 58 | ||
A. Objektive Versuchslehren | 59 | ||
B. Subjektive Versuchslehre | 61 | ||
C. Anerkennungstheorie | 62 | ||
D. Eindruckstheorie | 64 | ||
E. Verhaltensnormtheoretische Analyse und Synthese der Strafbegründungsmodelle | 65 | ||
I. Objektive und subjektive Momente als äußerste Verhaltensnormpole | 66 | ||
II. Zwischen den Verhaltensnormpolen: Das rechtserschütternde Verhalten | 70 | ||
III. Die Identität der Strafbegründung bei Versuch und Vollendung | 72 | ||
Kapitel 4: Das Begründungsmodell: Ränge der Strafzweckerreichung durch positives Nachtatverhalten | 76 | ||
A. Der Rücktritt als positives Nachtatverhalten | 76 | ||
I. Keine Aufhebung des Versuchsunrechts | 77 | ||
II. Keine Einordnung als persönlicher Strafaufhebungsgrund | 80 | ||
III. Die strafzweckorientierte Minderung des Sanktionsbedürfnisses | 81 | ||
B. Die Strafzweckerreichung durch kommunikativ hinreichend glaubwürdiges Nachtatverhalten | 83 | ||
I. Die Erfolgsvereitelung und ihre Glaubwürdigkeitsbedingungen | 85 | ||
1. Erfolgserreichungsmöglichkeit | 86 | ||
2. Zurechenbarkeit | 87 | ||
3. Unbedingtheit | 87 | ||
4. Ununterbrochene Nachtatherrschaft | 87 | ||
II. Die Stufen der Strafzweckerreichung | 88 | ||
1. Strafzweckerreichung ersten Ranges: Die voll zurechenbare und bedingungslose Erfolgsvereitelung bei uneingeschränkter Nachtatherrschaft | 88 | ||
2. Strafzweckerreichung zweiten Ranges: Die voll zurechenbare und bedingungslose Erfolgsvereitelung bei eingeschränkter Nachtatherrschaft | 91 | ||
3. Strafzweckerreichung dritten Ranges: Die nicht voll zurechenbare und bedingungslose Erfolgsvereitelung bei uneingeschränkter Nachtatherrschaft | 91 | ||
Kapitel 5: Die erste Inspektion des § 24 StGB: Nachtatverhaltensanalyse | 92 | ||
A. Erfolgsvereitelungsvarianten | 92 | ||
I. Aufgeben der weiteren Tatausführung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB | 94 | ||
II. Verhindern der Tatvollendung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB | 96 | ||
III. Ernsthaftes Bemühen zur Verhinderung der Tatvollendung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB | 98 | ||
B. Einschränkende Glaubwürdigkeitsmerkmale | 100 | ||
I. Erfolgserreichungsmöglichkeit | 100 | ||
II. Zurechenbarkeit | 101 | ||
1. Rechtsprechungspraxis | 102 | ||
2. Rechtswissenschaftliche Konzepte | 104 | ||
a) Zurechnungslösung | 104 | ||
b) Parallele zum Unterlassungsdelikt | 105 | ||
III. Unbedingtheit | 106 | ||
1. Deliktsvorbehalt | 106 | ||
2. Außertatbestandliche Zielerreichung | 110 | ||
3. Der antizipierte Rücktritt | 116 | ||
a) Wortlaut der amtlichen Überschrift: Kein Rücktritt ohne Vortritt | 118 | ||
b) Versuchsverhinderung als optimale Erfolgsvereitelungshandlung | 120 | ||
IV. Ununterbrochene Nachtatherrschaft | 123 | ||
C. Mängelaufstellung: Strafzweckverfehlendes Nachtatverhalten | 124 | ||
I. Absolute Strafzweckverfehlung: Die Privilegierung des „ernsthaften Bemühens“ gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB | 124 | ||
II. Relative Strafzweckverfehlung: Die Nachtatverhaltensvarianten des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB | 124 | ||
Kapitel 6: Die zweite Inspektion des § 24 StGB: Tatbegriffsanalyse | 125 | ||
A. Extensiver Tatbegriff: Die Gesamtbetrachtungslehre | 126 | ||
B. Strukturelles Glaubwürdigkeitsproblem der Gesamtbetrachtungslehre: Der temporäre Nachtatherrschaftsverlust | 130 | ||
C. Restriktiver Tatbegriff: Die Einzelaktstheorie | 134 | ||
Kapitel 7: Die praktischen Konsequenzen: Notversorgung de lege lata und Rehabilitationsmaßnahmen de lege ferenda | 138 | ||
A. Vorläufige normzweckrationale Maßnahmen de lege lata | 139 | ||
I. Teleologische Auslegung des Begriffs des „ernsthaften Bemühens“ gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB | 139 | ||
II. Restriktive Auslegung des Tatbegriffs | 140 | ||
1. Glaubwürdigkeitsmerkmal der ununterbrochenen Nachtatherrschaft | 140 | ||
2. Glaubwürdigkeitsmerkmal der Unbedingtheit der Erfolgsvereitelung | 140 | ||
B. Abschließende normzweckrationale Maßnahmen de lege ferenda | 142 | ||
Zusammenfassung der Untersuchung in Thesen | 146 | ||
Literaturverzeichnis | 149 | ||
Sachwortverzeichnis | 164 |