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Begründung des Völkerstrafrechts auf der Grundlage der Kantischen Rechtslehre

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Gierhake, K. (2005). Begründung des Völkerstrafrechts auf der Grundlage der Kantischen Rechtslehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51743-5
Gierhake, Katrin. Begründung des Völkerstrafrechts auf der Grundlage der Kantischen Rechtslehre. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51743-5
Gierhake, K (2005): Begründung des Völkerstrafrechts auf der Grundlage der Kantischen Rechtslehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51743-5

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Begründung des Völkerstrafrechts auf der Grundlage der Kantischen Rechtslehre

Gierhake, Katrin

Schriften zum Strafrecht, Vol. 167

(2005)

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Abstract

Die Autorin entwickelt die Begründung des Völkerstrafrechts in zwei großen gedanklichen Schritten: Im ersten Teil entfaltet sie, wie im Ausgang vom kantischen Freiheits- und Rechtsbegriff staatliche Strafe als freiheitliches Rechtsinstitut zu begründen ist. Der zweite Teil nimmt die Ergebnisse dieser Untersuchung auf und überprüft, inwieweit sie auch für den internationalen Zusammenhang tragende Begründungskraft haben. Dem Begründungsgang liegt ein Rechtsverständnis zugrunde, das im wesentlichen von Immanuel Kant geprägt wurde. Das Recht soll das selbständige Leben der einzelnen Rechtsgenossen in Freiheit ermöglichen, indem es wechselseitige personale Achtung für die Lebenswirklichkeit vernunftbegabter Individuen verfestigt. Rechtsstrafe erweist sich als vereinbar mit diesen Grundbestimmungen des Rechts, indem sie durch Aufhebung strafwürdigen Unrechts erstens das rechtliche Anerkennungsverhältnis der Individuen untereinander restituiert, zweitens die allgemeine Geltung des Rechts innerhalb einer rechtlichen Gemeinschaft wiederherstellt und drittens die Möglichkeit der Garantie des Rechts durch verfaßte Strukturen erhält. Für die Begründung der völkerrechtlichen Strafe wird prinzipiell derselbe gedankliche Dreischritt fruchtbar gemacht. Der gewählte Ansatz - Strafe als Unrechtsaufhebung - macht es jedoch notwendig, zunächst die besondere Qualität völkerrechtlichen Strafunrechts zu bestimmen. Im ersten Schritt wird deshalb das völkerrechtliche Verbrechen auf die mit ihm verbundene konkrete Freiheitsverletzung im Anerkennungsverhältnis zurückgeführt. Im zweiten Schritt ist hinsichtlich der Allgemeinheitsseite der Straftat auf Weltebene zunächst die Möglichkeit allgemeiner Rechtsgeltung und ihrer Sicherung in Form einer verfaßten Rechtsordnung zu bestimmen. Der Völkerverbrechensbegriff hat dann diejenige Rechtsverletzung zu kennzeichnen, die durch weltgemeinschaftliche Reaktion in Form der Strafe aufgehoben werden muß. Eine Definition, die dem Rechnung trägt, verbindet den allgemeinen Verbrechensbegriff mit der - im Durchgang durch Kants Rechts- und Friedenslehre in ihren Grundzügen bestimmten - Weltrechtsordnung. Völkerrechtliche Strafe kann dann als Aufhebung völkerrechtlichen Unrechts in all seinen Dimensionen begründet werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Kennzeichnung der Fragestellung 13
A. Die Schwierigkeit der Begründung internationaler Strafe 19
B. Exemplarische Kritik am vorherrschenden Umgang mit der Begründungsfrage 21
C. Skizzierung des Begründungsgangs und des Anliegens der vorliegenden Arbeit 29
1. Teil: Freiheitliche Strafbegründung im Staat 33
A. Die Freiheit des Subjekts als Fundament jeder Rechtsbegründung 35
B. Die Verbundenheit der freien Subjekte miteinander 47
C. Der rechtliche Zusammenhang 51
I. Inhaltlich-materielle Bestimmung des Rechts nach Kant 54
1. Das allgemeine Rechtsgesetz 56
2. Die Zwangsbefugnis 62
3. Zusammenfassung zu I. 70
II. Das Zustandekommen positiver Gesetze und die Garantie der Rechtswirklichkeit in einer rechtlich verfaßten Gemeinschaft 71
1. Positive Gesetze 76
a) Materielle Bestimmungen 76
b) Formelle Bestimmungen 78
2. Garantie der Rechtswirklichkeit 81
3. Zusammenfassung zu II. 88
D. Staatliche Strafe als Unrechtsreaktion 89
I. Staatlicher Rechtszwang 94
II. Staatliche Rechtsstrafe 104
1. Freiheitliche Strafbegründung 106
a) Unrecht bzw. Verbrechen als Anknüpfungspunkt der Strafe 108
aa) Interpersonales Unrecht 109
bb) Die "Verletzung des Rechts als Recht" 110
cc) Bruch des rechtlich verfaßten Friedensverhältnisses 123
b) Die Strafe 129
aa) Strafe im Interpersonalverhältnis? 129
bb) Aufhebung der Verletzung des Rechts als Recht 135
(1) Wiederherstellung der Rechtsgeltung 135
(2) Aufhebung des Selbstwiderspruchs 139
cc) Ausgleich zum Bruch des rechtlich verfaßten Friedensverhältnisses 141
c) Zusammenfassung zu 1. 146
2. Die Rolle des Staates für eine freiheitliche Strafbegründung 147
a) Strafe wegen der Verletzung der gesetzlichen Ordnung als solcher 148
b) Die Realisierung moralisch begründeter Strafe im Staat 152
c) Materiell-formelle Strafbegründung 155
d) Zusammenfassung zu 2. 156
3. Kritik an instrumentalen Denkansätzen zur Strafbegründung 157
E. Zusammenfassung des 1. Teils 165
2. Teil: Rechtsstrafe auf internationaler Ebene 168
A. Notwendige Begründungserweiterung im internationalen Zusammenhang 169
B. Materiell-rechtliche Begründungselemente des Völkerstrafrechts 173
I. Interpersonales Unrecht im Völkerstrafrecht 173
1. Die Gültigkeit eines interpersonalen Unrechtsbegriffs im Völkerstrafrecht 174
a) Der Begriff der "Makrokriminalität" 175
b) Der Begriff der "staatsverstärkten Kriminalität" 181
c) Der Begriff des "Systemunrechts" 185
2. Das völkerrechtliche Verbrechen als konkrete Freiheitsverletzung im Interpersonalverhältnis 192
3. Zusammenfassung zu I. 205
II. Die "Verletzung des Rechts als Recht" durch ein völkerrechtliches Verbrechen 206
1. Das allgemeine Weltrecht 210
a) Vorbedingungen eines Rechtsfriedens: Das Fundament der internationalen Rechtsbegründung 214
b) Inhaltlich-materielle Bestimmung des internationalen Rechts 222
c) Internationale Rechtsfriedensordnung 226
aa) Das Staatsrecht 228
bb) Das (öffentliche) Völkerrecht 231
cc) Das Weltbürgerrecht 239
d) Zusammenfassung zu 1. 244
2. Das völkerrechtliche Verbrechen als Negation allgemeinen Weltrechts: Völkerstrafrechtlicher Unrechtsbegriff 245
a) Differierende Begründungsansätze 248
aa) Zustand der Rechtlosigkeit durch das völkerrechtliche Verbrechen 252
bb) Das universale Verbrechen als Negation der Verfassungs- und Völkerrechtsfähigkeit eines Volkes bzw. Staates 263
b) Die Straftatbestände des Völkerstrafrechts: Grundzüge einer Unrechtsbestimmung 266
aa) Völkermord 267
bb) Verbrechen gegen die Menschlichkeit 271
cc) Kriegsverbrechen 276
c) Zusammenfassung zu 2. 286
III. Zusammenfassung zu B. 287
C. Formell-rechtliche Aspekte der Legitimität des Völkerstrafrechts 288
I. Primäre Zuständigkeit der Staaten 288
II. Freiheitliche Wahrnehmung des Völkerstrafrechts 292
D. Zusammenfassung des 2. Teils 297
Fazit 299
Literaturverzeichnis 301
Stichwortverzeichnis 314