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Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA

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Hailer, C. (2006). Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51989-7
Hailer, Claudia. Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51989-7
Hailer, C (2006): Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51989-7

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Menschenrechte vor Zivilgerichten – die Human Rights Litigation in den USA

Hailer, Claudia

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 161

(2006)

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Abstract

Die US-amerikanische Human Rights Litigation (HRL) ermöglicht es dem Einzelnen, völkerrechtliche Positionen vor US-Gerichten geltend zu machen. Bemerkenswert ist dabei, dass eine Klagemöglichkeit auch dann besteht, wenn ein Fall keine Bezüge zu den USA aufweist, wenn also Streitgegenstand ein im Ausland zwischen Ausländern vorgefallenes Ereignis ist. Entsprechend wird die HRL gleichermaßen als Ausdruck US-amerikanischer Rechtshegemonie sowie als Beitrag zur Verringerung des Vollzugsdefizits des internationalen Menschenrechtsschutzes gewertet. Die Autorin stellt die HRL dar und analysiert ihre rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Sie legt den Schwerpunkt auf jene Problemkreise, die sich aus der transnationalen Ausrichtung der HRL ergeben. So wird vertreten, dass die HRL gegen völkerrechtliche Vorgaben zum Immunitätsrecht verstößt, indem sie Klagen gegen ausländische Staaten und Staatsoberhäupter ermöglicht. Die in der HRL praktizierte extraterritoriale Ausrichtung der zivilen Rechtsprechungs- und Rechtsetzungskompetenz hingegen wird mangels konkreter völkerrechtlicher Vorgaben zu den Grenzen nationaler Jurisdiktionskompetenz nicht als völkerrechtswidrig erachtet. Es wird ferner herausgearbeitet, wie es der HRL gelingt, das Völkerrecht als primär staatenzentrierten Rechtskörper zur Grundlage von Klagen zwischen Individuen zu machen. Insofern wird dargelegt, dass die HRL das Völkerrecht hinsichtlich seines Normadressaten verändert und zugleich auf einzigartige Weise mit Elementen des nationalen Rechts vermengt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 21
Teil I:rDie Grundlagen der Human Rights Litigation 24
1. Kapitel:rDie dogmatische Einordnung der Human Rights Litigation 24
I. Die Human Rights Litigation als hybrides Gebilde 24
II. Die Human Rights Litigation vor dem Hintergrund des US-Rechts 26
III. Die Human Rights Litigation vor dem Hintergrund des Völkerrechts 28
2. Kapitel: Die gesetzlichen Pfeiler der Human Rights Litigation 29
I. Der Alien Tort Claims Act (ATCA) 30
1. Geschichtliche Hintergründe des ATCA 31
a) Gründe für den Erlass des ATCA 31
b) Die anfängliche Bedeutungslosigkeit des ATCA 35
c) Die Wiederentdeckung des ATCA im Fall Filártiga v. Peña-Irala 44
2. Die heutige Auslegung des ATCA durch die Rechtsprechung 47
a) Die rechtliche Natur des ATCA und das materielle Recht eines Falles 47
(1) Die völkergewohnheitsrechtliche Alternative des ATCA 47
(2) Die völkervertragliche Alternative des ATCA 54
b) Die Tatbestandsvoraussetzungen des ATCA 58
(1) Die Begrenzung auf ausländische Kläger 58
(2) Die Begrenzung auf Delikte 59
(3) Die Verletzung des Völkerrechts 61
(a) Die Verletzung des Völkergewohnheitsrechts 61
(b) Die Verletzung des Völkervertragsrechts 67
c) Der Kreis der möglichen Beklagten 69
(1) Staatliche und private Akteure 69
(2) Täter und Teilnehmer 72
(3) Natürliche und juristische Personen 74
d) Der Vorbehalt richterlicher Vorsicht bei Anwendung des ATCA 75
II. Der Torture Victim Protection Act (TVPA) 81
1. Der Tatbestand des TVPA 82
2. Das Verhältnis des TVPA zum ATCA 83
III. Der Foreign Sovereign Immunities Act (FSIA) 85
1. Die Ausnahmen vom Grundsatz der Staatenimmunität 85
a) Inlandsdelikte 85
b) Kommerzielles Handeln 87
c) Immunitätsverzicht 89
d) Abschluss völkerrechtlicher Verträge 89
e) Verletzung einer Norm des ius cogens 90
f) Der Antiterrorism and Effective Death Penalty Act (AEDPA) 91
2. Das materielle Recht einer Klage über den FSIA 95
3. Das Verhältnis des FSIA zu ATCA und TVPA 96
4. Die Anwendbarkeit des FSIA auf individuelle Hoheitsträger 96
5. Die Außenseiterstellung des FSIA im System der HRL 100
IV. Die general federal question jurisdiction in Verbindung mit Völkerrecht 101
3. Kapitel:rDie Human Rights Litigation vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Zivil- und Zivilprozessrechts 106
I. Zulässigkeitsspezifische Fragen 106
1. Die Zuständigkeit über den Streitgegenstand (subject matter jurisdiction) 106
2. Das standing des Klägers 108
3. Die personelle Zuständigkeit (personal jurisdiction) 111
II. Materiellrechtliche Fragen 119
III. Das anwendbare Recht 122
Teil II:rProbleme und Grenzen der Human Rights Litigation 125
1. Kapitel:rInternationale, nationale und intranationale Kompetenzkonflikte 125
I. Internationale Kompetenzkonflikte 125
1. Der Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten 126
a) Das Immunitätsrecht der USA 126
(1) Ausländische Staaten 126
(2) Amtierende ausländische Staatsoberhäupter, Regierungschefs und Außenminister 127
(3) Ehemalige ausländische Staatsoberhäupter, Regierungschefs und Außenminister sowie sonstige Hoheitsträger 130
(4) Diplomaten und Gesandte zu den Vereinten Nationen 131
b) Die act of state-Doktrin 132
2. Die Personal- und Gebietshoheit des ausländischen Staates 135
a) Die Doktrin der comity 135
b) Die Doktrin des forum non conveniens 140
c) Erschöpfung lokaler Rechtsmittel 143
3. Ergebnis 144
II. Nationale Kompetenzkonflikte 145
1. Der Zuständigkeitsbereich der Exekutive 145
a) Klagen gegen US-amerikanische Beklagte 145
(1) Die Immunitäten der USA und ihrer Hoheitsträger 146
(2) Die political questions-Doktrin 150
b) Klagen gegen ausländische Beklagte 152
2. Der Zuständigkeitsbereich der Legislative 154
a) Die Entnahme einer Primärnorm aus dem Völkergewohnheitsrecht 154
b) Die Schaffung einer innerstaatlichen Sekundärnorm 160
3. Ergebnis 161
III. Intranationale Kompetenzkonflikte 162
IV. Ergebnis 165
2. Kapitel:rDie Vereinbarkeit der Human Rights Litigation mit dem Völkerrecht 166
I. Das Immunitätsrecht 166
1. Völkerrechtliche Grundlagen 166
2. Vereinbarkeit der US-amerikanischen Immunitätspraxis mit dem Völkerrecht 169
a) Immunitätsausnahme für den Bereich von Menschenrechtsverletzungen 170
(1) Völkerrechtliche Verträge 170
(2) Völkergewohnheitsrecht 176
(a) Der AEDPA und die Staatenimmunität 177
(b) Der AEDPA und die personelle Immunität amtierender ausländischer Staatsoberhäupter 182
(c) Die funktionelle Immunität 183
(3) Deduktion aus etabliertem Völkerrecht 192
b) Immunitätsverweigerung als Repressalie 195
c) Ergebnis 197
II. Die extraterritorial orientierte Jurisdiktionsausübung 198
1. Völkergewohnheitsrechtliche Grenzen zivilrechtlicher Jurisdiktionsgewalt 199
a) Rechtsprechungsgewalt 200
b) Rechtsetzungsgewalt 202
2. Begrenzung zivilrechtlicher Jurisdiktionsgewalt mittels Deduktion aus völkerrechtlichen Strukturprinzipien 204
3. Ergebnis 205
4. Existenz eines zivilrechtlichen Universalitätsprinzips 205
III. Ergebnis 211
3. Kapitel:rDie Human Rights Litigation im Schnittbereich von nationalem Recht und Völkerrecht 211
I. Die Einwirkung des Völkerrechts in den nationalen Rechtsraum 211
1. Die verschiedenen Arten der innerstaatlichen Bezugnahme auf das Völkerrecht 211
a) Der unmittelbare Vollzug des Völkerrechts 212
b) Die ergänzende Implementierung 213
c) Die verändernde Implementierung 213
d) Die inhaltliche Anknüpfung an das Völkerrecht 214
2. Die Bedeutung der Unterscheidung in verschiedene Arten der innerstaatlichen Bezugnahme auf das Völkerrecht 214
II. Die Bezugnahme auf das Völkerrecht im Rahmen der Human Rights Litigation 216
1. TVPA und AEDPA 216
2. Der ATCA 216
a) Der ATCA und das Völkergewohnheitsrecht 217
(1) Der Ansatz der ATCA-Rechtsprechung 217
(2) Das Konzept der ATCA-Rechtsprechung auf dem Prüfstein 218
(a) Die unmittelbare völkerrechtliche Verpflichtung der natürlichen Person 219
(b) Die unmittelbare völkerrechtliche Verpflichtung der juristischen Person des Privatrechts 223
(c) Ergebnis 226
b) Der ATCA und das Völkervertragsrecht 227
c) Der ATCA als Ermächtigung zur Schaffung bundesrechtlicher Primärnormen? 228
d) Warum wird die Adressatenproblematik in Literatur und Rechtsprechung nicht beachtet? 230
3. Ergebnis und Ausblick 233
Teil III:rDie Human Rights Litigation im internationalen Kontext 236
1. Kapitel:rNeuere internationale Dokumente mit Bezug zur Human Rights Litigation 236
I. Der Entwurf zu einer Haager Konvention zur internationalen Zuständigkeit und Anerkennung 236
1. Hintergrundinformation zum Konventionsentwurf 236
2. Die potentiellen Auswirkungen der geplanten Konvention auf die Human Rights Litigation 239
a) Auswirkungen auf das US-amerikanische Zuständigkeitsrecht 239
b) Auswirkungen auf die Anerkennung US-amerikanischer Menschenrechtsurteile im Ausland 243
3. Bedeutung eines zivilrechtlichen Universalitätsprinzips 245
II. Die Basic Principles and Guidelines on the Right to a Remedyrand Reparation for Victims of Gross Violations of InternationalrHuman Rights and Serious Violations of InternationalrHumanitarian Law der UN-Menschenrechtskommissionr 246
2. Kapitel:rGründe für Existenz und Erfolg eines Systems des zivilrechtlichen Menschenrechtsschutzes in den USA 251
I. Gründe für die Existenz eines Systems des zivilrechtlichen Menschenrechtsschutzes in den USA 252
II. Gründe für den Erfolg der Human Rights Litigation 262
1. Der Umgang mit transnationalen Fallkonstellationen 262
2. Die Präsenz von Tätern und Opfern in den USA 266
3. Die Attraktivität der USA als Forum 267
4. Die Rechtskultur der USA 271
5. Das US-amerikanische Verständnis vom Völkergewohnheitsrecht 274
6. Die fehlende Opferbezogenheit des US-amerikanischen Strafverfahrens 275
III. Ergebnis 276
Teil IV:rNeuere Entwicklungen und Bewertung der Human Rights Litigation 278
1. Kapitel:rNeuere Entwicklungen der Human Rights Litigation 278
I. Die Ausdehnung des ATCA auf neuartige Sachverhalte 278
1. Etablierte Delikte 278
2. Neue Delikte 280
a) Spezifisch umwelt-, arbeits- oder frauenrechtliche Delikte 280
(1) Umweltrecht 280
(2) Arbeitsrecht 281
(3) Frauenrechte 283
b) Völkerrechtliche Rechte als Delikte 283
II. Die Ausdehnung des ATCA auf neuartige Beklagte: die Klage gegen multinationale Konzerne 284
1. Wichtige bisher entschiedene Klagen 284
2. Rechtliche Konstruktion der Klagen 287
III. Rechtliche Rahmenbedingungen und Perspektiven der neueren ATCA-Klagen 287
2. Kapitel:rBewertung der Human Rights Litigation 291
I. Nutzen der Human Rights Litigation 291
1. Chancen für die Opfer 291
a) Theorie 291
b) Praxis 293
(1) Finanzielle Entschädigung des Opfers 293
(2) Immaterielle Nutzen der Human Rights Litigation 297
c) Ergebnis 298
2. Nutzen für die internationale Gemeinschaft und die Sache der Menschenrechte 298
a) Die Einbeziehung der Human Rights Litigation unter die Nutzensanalyse herkömmlicher Modelle zur Durchsetzung der Menschenrechter 298
(1) Die Abschreckung und Bestrafung der Täter 299
(2) Die Aufklärung eines historischen Ereignisses 302
b) Die spezifischen Nutzen der Human Rights Litigation 305
(1) Rechtsfortbildende Funktion der HRL 305
(2) Innerstaatliche Akzeptanz des Völkergewohnheitsrechts 307
(3) Einbindung der multinationalen Konzerne in die internationale Rechtsordnung 308
c) Ergebnis 311
II. Nachteile der Human Rights Litigation 312
1. Nachteile für die USA 312
a) Außenpolitische Komplikationen 312
b) Negative Auswirkungen auf die Wirtschaft 314
c) Schäden für das Ansehen der US-amerikanischen Gerichtsbarkeit? 316
2. Nachteile für die internationale Gemeinschaft und die Sache der Menschenrechte 316
3. Ergebnis 323
III. Einwände speziell gegen die US-amerikanische Praxis des zivilrechtlichen Menschenrechtsschutzes 323
1. Der US-amerikanische Unilateralismus 323
2. Die Human Rights Litigation als zweifelhafter Beitrag zur Fortentwicklung des Völkerrechts 324
3. Die Konzentration auf Befehlsempfänger und Gehilfen 326
4. Die Beachtung der Menschenrechte des Beklagten 327
5. Die Durchsetzung der Menschenrechte durch die ideologische Brille der Nichtregierungsorganisationen 329
6. Ergebnis 330
IV. Der Vergleich mit anderen Formen der Durchsetzung der Menschenrechte 330
1. Nationale und internationale Durchsetzung 330
2. Strafrechtliche und zivilrechtliche Durchsetzung 334
3. Gewöhnliche Deliktsklage und Human Rights Litigation 335
4. Ergebnis 338
Zusammenfassung 339
Literaturverzeichnis 342
Stichwortverzeichnis 358