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Höger, J. (2005). Die gerichtliche Kontrolle von Unterhaltsvereinbarungen im Eherecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51796-1
Höger, Jochen. Die gerichtliche Kontrolle von Unterhaltsvereinbarungen im Eherecht. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51796-1
Höger, J (2005): Die gerichtliche Kontrolle von Unterhaltsvereinbarungen im Eherecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51796-1

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Die gerichtliche Kontrolle von Unterhaltsvereinbarungen im Eherecht

Höger, Jochen

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 328

(2005)

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Abstract

Die gerichtliche Kontrolle von Eheverträgen zählt zu den Problemkreisen, die in der Zivilrechtsprechung und im juristischen Schrifttum in den letzten Jahren äußerst kontrovers diskutiert wurden. Die vorliegende Dissertation von Jochen Höger liefert eine umfassende und aktuelle Analyse des Status Quo der Ehevertragsfreiheit im Bereich des Unterhaltsrechts. Vor dem Hintergrund der richtungsweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6.2.2001 (BVerfGE 103, 89 ff) und des Bundesgerichtshofs vom 11.2.2004 (BGHZ 158, 81 ff) arbeitet der Verfasser Umfang und Grenzen einer gerichtlichen Kontrolle von Unterhaltsvereinbarungen und Eheverträgen präzise und fundiert heraus. Neben den dogmatischen Grundlagen werden hierbei - im Rahmen eines eigenen Lösungsvorschlags - auch die Kriterien dargestellt, anhand derer eine solche Kontrolle praktisch durchzuführen ist. Der Autor leistet damit zugleich eine wertvolle Orientierungshilfe für die tägliche Praxis des mit der Gestaltung und Würdigung von Eheverträgen befassten Juristen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 15
I. Grundlagen und Problemaufriss 17
1. Ehe und Unterhaltsansprüche 17
a) Die Ehe als Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten 17
aa) Wesenselemente der Ehe 18
bb) Die Generalklausel des Eherechts 20
b) Ehebedingte Unterhaltsansprüche nach gegenwärtiger Rechtslage 21
aa) Familienunterhalt, § 1360 BGB 21
bb) Unterhalt bei Getrenntleben, § 1361 BGB 24
(1) Verhältnis zu § 1360 BGB 24
(2) Zur Berechnung des Anspruchs aus § 1361 BGB 25
cc) Nachehelicher Unterhalt, §§ 1569 ff BGB 27
(1) Die nacheheliche Solidarität als Legitimation des nachehelichen Unterhalts 27
(2) Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, § 1570 BGB 28
(3) Unterhalt wegen Alters, § 1571 BGB 29
(4) Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, § 1572 BGB 30
(5) Unterhalt bis zur Erlangung angemessener Erwerbstätigkeit, § 1573 BGB 30
(6) Aufstockungsunterhalt, § 1573 Abs. 2 BGB 31
(7) Ausbildungsunterhalt, § 1575 BGB 32
(8) Unterhalt aus Billigkeitsgründen, § 1576 BGB 33
(9) Zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts 33
(10) Das System der Einsatzzeitpunkte 34
c) Exkurs: Weitere vermögensrechtliche Folgen bei Scheitern der Ehe 36
2. Das Erfordernis ehevertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten 37
a) Das Ehemodell des Gesetzes und die tatsächliche Ausgestaltung des ehelichen Lebens in der Gesellschaft 37
b) § 1408 BGB und die grundsätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Ehevertrag 39
aa) Der Ehevertrag im engeren gesetzlichen und im erweiterten Sinne 40
bb) Typische ehemodellbezogene Gestaltungsformen aus der Vertragspraxis 41
c) Insbesondere: § 1585 c BGB und die Gestaltungsmöglichkeiten bei Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt 42
3. Problemaufriss: Das Spannungsverhältnis zwischen Vertragsfreiheit und gerichtlicher Vertragskontrolle 44
II. Die Entwicklung der Gesetzgebung im Bereich ehelicher und nachehelicher Unterhaltsansprüche seit Inkrafttreten des BGB 46
1. Die Entwicklung der Rechtslage im Bereich ehebedingter Unterhaltsansprüche 46
a) BGB 1896 46
aa) Unterhalt während bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft, § 1360 BGB 1896 47
bb) Unterhalt bei Getrenntleben, §§ 1361, 1360 BGB 1896 49
cc) Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, §§ 1578 ff BGB 1896 50
(1) Anspruchsvoraussetzungen – Das strenge Verschuldensprinzip 51
(2) Die Gesetzesintention 52
b) Ehegesetz 1938 und Ehegesetz 1946 53
aa) Unterhalt während bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft und bei Getrenntleben, §§ 1360, 1361 BGB 1896 54
bb) Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, §§ 66 ff EheG 1938 54
c) Gleichberechtigungsgesetz 1957 56
aa) Unterhalt während bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft, § 1360 BGB 1957 57
bb) Unterhalt bei Getrenntleben, § 1361 BGB 1957 58
cc) Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, §§ 58 ff EheG 1946 – Die Unvereinbarkeit des § 58 EheG 1946 mit Art. 3 Abs. 2 GG 59
d) 1. EheRG 1976 61
aa) Unterhalt während bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft, § 1360 BGB 63
bb) Unterhalt bei Getrenntleben, § 1361 BGB 63
cc) Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, §§ 1569 ff BGB 64
e) Zwischenergebnis 66
2. Die Entwicklung der Rechtslage im Bereich der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich ehebedingter Unterhaltsansprüche 67
a) BGB 1896 68
aa) Vereinbarungen zum Unterhalt während bestehender Ehe 68
bb) Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt 70
b) Ehegesetz 1938 und Ehegesetz 1946 71
aa) Die Neuregelung in §§ 80 EheG 1938, 72 EheG 1946 und deren Gesetzesintention 71
bb) Vereinbarungen zur Geltendmachung von Scheidungsgründen 73
c) Gleichberechtigungsgesetz 1957 74
d) 1. EheRG 1976 und heutige Rechtslage 75
aa) Vereinbarungen zum Familienunterhalt 75
bb) Vereinbarungen zum Unterhalt bei Getrenntleben 76
cc) Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt, § 1585 c BGB 77
(1) Selbständige und unselbständige Unterhaltsvereinbarungen, Unterhaltsverzicht 78
(2) Formerfordernis (nur) bei Zusammenhang mit anderen formbedürftigen Rechtsgeschäften 80
e) Zwischenergebnis 82
3. Die Motive des Gesetzgebers 83
a) Die klare Grenzziehung zwischen Unterhalt während bestehender Ehe und nach der Ehe 83
aa) Die Gesetzesintention: Zäsurwirkung der Scheidung 83
bb) Verschiedene prozessuale Streitgegenstände 85
b) Kein Formerfordernis bei Unterhaltsvereinbarungen nach § 1585 c BGB 86
c) Eigenverantwortlichkeit und nacheheliche Solidarität in der Praxis – Kritik am System der Einsatzzeitpunkte 89
4. Exkurs: Das Verhältnis von ehebedingten Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsvereinbarungen zu § 1615 l BGB 91
a) Historische Entwicklung 91
b) Abgrenzung zwischen § 1570 BGB und § 1615 l BGB 93
c) Anwendbarkeit des § 1614 BGB 93
d) Wertungswiderspruch zwischen §§ 1570, 1585 c BGB und §§ 1615 l, 1614 BGB? 94
III. Die Entwicklung der Rechtsprechung zur gerichtlichen Kontrolle von Unterhaltsvereinbarungen 97
1. Die Rechtsprechung zu Vereinbarungen über den Familienunterhalt 97
2. Die Rechtsprechung zu Vereinbarungen über den Unterhalt bei Getrenntleben 98
a) Grundsätze der Rechtsprechung 99
b) Die Rechtsprechung zum Teilverzicht auf den nach § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB geschuldeten Unterhalt 100
3. Die Entwicklung der Rechtsprechung zu Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt bis zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2001 102
a) Die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des 1. EheRG im Überblick 102
b) Die Inhaltskontrolle anhand des § 138 BGB 104
aa) Sittenwidrigkeit wegen unzulässiger Drittbelastung 104
bb) Sittenwidrigkeit wegen unangemessener Benachteiligung oder Ausnutzung einer Zwangslage 106
(1) Das Argument der Eheschließungsfreiheit 106
(2) Zulässigkeit von Globalverzichtsvereinbarungen 108
cc) Sittenwidrigkeit wegen Beeinträchtigung der Kindesinteressen 109
c) Die Ausübungskontrolle anhand des § 242 BGB 110
aa) Treu und Glauben und der Verzicht auf den Betreuungsunterhalt aus § 1570 BGB 110
bb) Weitere Anwendungsfälle des § 242 BGB 111
d) Exkurs: Überprüfung von Freistellungsklauseln bezüglich des Kindesunterhalts 112
e) Zwischenergebnis: Weitgehende Vertragsfreiheit aufgrund Eheschließungsfreiheit 113
4. Die kontroversen Auffassungen zu dieser Rechtsprechung im Schrifttum 114
a) Die Argumente der Befürworter der früheren Rechtsprechung des BGH 114
b) Die teilweise heftige Kritik 115
5. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2001 116
a) Die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts zur gerichtlichen Kontrolle von Unterhaltsvereinbarungen und Eheverträgen 116
b) Die Zurückdrängung des Arguments der Eheschließungsfreiheit 118
c) Geltung dieser Grundsätze für alle ehevertraglichen Vereinbarungen 120
d) Reaktionen auf diese Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 121
aa) Stimmen aus dem Schrifttum 121
bb) Nachfolgende Entscheidungen aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte 122
(1) Die Entscheidung des OLG München vom 01.10.2002 124
(2) Kritische Würdigung 125
6. Das Grundsatzurteil des BGH vom 11.02.2004 126
a) Die Grundsätze der Entscheidung 126
b) Erste Reaktionen 128
IV. Die Ehevertragsfreiheit bei Unterhaltsvereinbarungen zwischen Privatautonomie der Ehegatten und gerichtlicher Kontrolle 130
1. Das Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und gerichtlicher Inhaltskontrolle 130
a) Die Vertragsfreiheit und deren Begrenzung durch die gerichtliche Inhaltskontrolle im Einzelfall 131
aa) Vertragsfreiheit und Verfassung 132
bb) Zum Begriff der gerichtlichen Inhaltskontrolle 134
b) Die gerichtliche Inhaltskontrolle von Verträgen in anderen Rechtsgebieten 135
aa) Die gerichtliche Inhaltskontrolle im Arbeitsrecht 136
bb) Die gerichtliche Inhaltskontrolle im Gesellschaftsrecht 140
cc) Die gerichtliche Inhaltskontrolle im Handelsvertreterrecht – Die Handelsvertreterentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 141
dd) Die gerichtliche Inhaltskontrolle im Bürgschaftsrecht 142
ee) Gemeinsame Kriterien dieser Rechtsprechung 145
c) Privatautonomie im Eherecht – Besondere Interessenlagen und besonderer Schutz aus der Verfassung 146
d) Zwischenergebnis: Zulässigkeit einer gerichtlichen Inhaltskontrolle auch im Eherecht 148
2. Grundsätze zur gerichtlichen Kontrolle von Unterhaltsvereinbarungen im Eherecht 149
a) Kontrolle anhand der allgemeinen Regeln unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes aus der Verfassung (Art. 6 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) 149
aa) § 134 BGB und Unterhaltsvereinbarungen im Eherecht 149
bb) § 138 Abs. 1 BGB und Unterhaltsvereinbarungen im Eherecht 151
(1) Die Konkretisierung der „guten Sitten“ im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB 152
(2) Zur Konkretisierung des Begriffs der „guten Sitten“ im Eherecht 154
(3) Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt 157
(4) Zur grundsätzlichen Vereinbarkeit des Verzichts auf nachehelichen Unterhalt mit § 138 Abs. 1 BGB und Art. 6 Abs. 1 GG 159
(a) Unterhaltsverzicht und Kernbereich der Ehe 159
(b) Unterhaltsverzicht als unzulässiger Verstoß gegen den Grundsatz gleicher Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten? 160
cc) § 242 BGB und Unterhaltsvereinbarungen im Eherecht 162
(1) Zur Konkretisierung von „Treu und Glauben“ im Eherecht 163
(2) Anwendungsbereich und mögliche Rechtsfolgen des § 242 BGB 163
dd) Zur Abgrenzung der Kontrollinstrumente des § 138 Abs. 1 BGB und des § 242 BGB 165
(1) Inhaltskontrolle anhand des § 138 Abs. 1 BGB oder des § 242 BGB? 166
(2) Die Ausübungskontrolle anhand des § 242 BGB 169
(3) Die Ausübungskontrolle beim Verzicht auf den nachehelichen Unterhalt – Ein dogmatischer Widerspruch? 171
(4) Die Durchführung der gerichtlichen Kontrolle in der Praxis 172
b) Der Zeitpunkt des Abschlusses der Unterhaltsvereinbarung 173
aa) Zur Zulässigkeit vorehelicher Vereinbarungen 173
bb) Die Bedeutung der Umstände zur Zeit des Vertragsschlusses für die Anwendung der § 138 Abs. 1 BGB und § 242 BGB 176
c) Die Sonderstellung des § 1570 BGB im nachehelichen Unterhaltsrecht 178
aa) § 1570 BGB als Anspruch des Kindes? 178
bb) Generelle Unverzichtbarkeit des Anspruchs aus § 1570 BGB? 181
cc) Der Verzicht auf den Betreuungsunterhalt aus § 1570 BGB und §§ 138 Abs. 1, 242 BGB 184
d) Unterschiedlicher Prüfungsmaßstab bei privatschriftlichen und notariell beurkundeten Vereinbarungen? 185
e) Strengere gerichtliche Kontrolle aufgrund sozial- und gesellschaftspolitischer Gesichtspunkte? 189
f) Erforderlichkeit einer Gesamtbetrachtung der ehevertraglichen Vereinbarungen 192
aa) Rechtfertigung der Gesamtbetrachtung 193
bb) Die Kontrolle der Unterhaltsvereinbarung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung 194
cc) Unverzichtbarer Kernbereich der Scheidungsfolgen? 196
dd) Die möglichen Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit einzelner ehevertraglicher Abreden 197
g) Der Vorrang der Einzelfallbeurteilung vor einer Schematisierung von Unwirksamkeitsgründen 198
h) Exkurs: Die gerichtliche Genehmigung von Scheidungskonventionen nach schweizer Recht (Art. 140 ZGB) – Ein Modell für das deutsche Eherecht? 199
aa) Art. 140 ZGB 199
(1) Der Anwendungsbereich des Art. 140 ZGB 201
(2) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der gerichtlichen Genehmigung nach Art. 140 ZGB 202
bb) Erforderlichkeit einer gerichtlichen Genehmigung auch im deutschen Eherecht? 204
(1) Das Gegenargument der Rechtssicherheit und des Sinn und Zwecks des § 1585 c BGB 205
(2) Das Gegenargument der Privatautonomie und der Systematik des Vertragsrechts des BGB 206
(3) Keine andere Beurteilung aufgrund § 1587 o Abs. 2 S. 3 BGB 207
3. Die gerichtliche Kontrolle von Unterhaltsvereinbarungen im konkreten Einzelfall 209
a) Vereinbarungen über den Unterhalt während bestehender Ehe 209
aa) Vereinbarungen über den Familienunterhalt 210
bb) Vereinbarungen über den Unterhalt bei Getrenntleben 212
(1) § 134 BGB und die Grenze zur unzulässigen Teilverzichtsvereinbarung 213
(a) Die h.M. zur Grenze des unzulässigen Teilverzichts 213
(b) Stellungnahme: Erforderlichkeit der Beachtung der engen Grenzen des § 1614 Abs. 1 BGB 214
(2) Nichtigkeit eines pactum de non petendo bezüglich des Unterhalts bei Getrenntleben 218
(3) §§ 138 Abs. 1, 242 BGB und Vereinbarungen über den Unterhalt bei Getrenntleben 220
b) Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt 221
aa) Die Umstände zur Zeit des Vertragsschlusses 222
(1) Sittenwidrigkeit wegen unzulässiger Belastung Dritter 223
(a) Sittenwidrigkeit wegen Belastung der Sozialhilfeträger 224
(aa) Vorsorgende Unterhaltsvereinbarungen 226
(bb) Scheidungsbezogene Unterhaltsvereinbarungen 228
(b) Sittenwidrigkeit wegen Belastung nachrangig unterhaltspflichtiger Verwandter 229
(c) Sittenwidrigkeit wegen Belastung gemeinschaftlicher Kinder 229
(aa) Differenzierung zwischen vorsorgenden und scheidungsbezogenen Vereinbarungen 232
(bb) Rechtsfolgen beim sittenwidrigen Verzicht auf den Betreuungsunterhalt 233
(d) Zusammenfassung zur Nichtigkeit wegen sittenwidriger Drittbelastung 235
(2) Sittenwidrigkeit wegen gestörter Vertragsparität 236
(a) Objektiv einseitige Benachteiligung eines Ehegatten 237
(b) Die gestörte Vertragsparität 239
(aa) Zum Begriff der gestörten Vertragsparität 239
(bb) Fälle der gestörten Vertragsparität 241
(c) Die Kausalität zwischen Vertragsdisparität und einseitiger Belastung 243
(d) Die subjektive Seite der Sittenwidrigkeit bei gestörter Vertragsparität 244
(e) Die Beweislast in Fällen gestörter Vertragsparität 246
(f) Zusammenfassung zur Sittenwidrigkeit wegen gestörter Vertragsparität 248
(3) Sittenwidrigkeit wegen Verzicht auf den „Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts“? 249
(a) Zur Kernbereichsdefinition über die Versorgungsinteressen 250
(b) Ehevertragsfreiheit und objektiv einseitige Benachteiligung – Erfordernis weiterer sittenwidrigkeitsbegründender Umstände 252
(4) Sittenwidrigkeit wegen des Inhalts der Unterhaltsvereinbarung 256
(5) § 242 BGB und die Umstände zur Zeit des Vertragsschlusses 259
bb) Die nach Vertragsschluss eintretenden Umstände 261
(1) Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 BGB? 261
(2) Der Anwendungsbereich des § 242 BGB 262
(a) Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB 263
(aa) Unterhaltsregelnde Vereinbarungen 263
(bb) Unterhaltsverzichtsvereinbarungen 264
(b) Die Ausübungskontrolle anhand des § 242 BGB bei Vereinbarungen zum Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus § 1570 BGB 267
(aa) Die Einrede des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens 267
(bb) Ausübungskontrolle und Unterhaltsmaß 269
(c) Extension des Anwendungsbereichs der Ausübungskontrolle auf die übrigen Unterhaltstatbestände 274
(aa) Die Ausübungskontrolle zwischen dem Rechtssicherheitsbedürfnis und der Schutzbedürftigkeit der Ehegatten 274
(bb) Zur Durchführung der Ausübungskontrolle im Einzelfall 276
(cc) Keine Wiedereinführung des überkommenen Verschuldensprinzips 278
c) Exkurs: Vereinbarungen über die Freistellung vom Kindesunterhalt 278
d) Der Rat zur Dokumentation von Sachverhalt und Motiven der Vertragspartner 280
e) Die Vorzüge der notariellen Beratung 282
V. Ausblick 285
Literaturverzeichnis 287
Sachwortregister 300