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Allgemeine und spezielle Regelung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Recht

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Battafarano, L. (2011). Allgemeine und spezielle Regelung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53430-2
Battafarano, Laura. Allgemeine und spezielle Regelung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Recht. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53430-2
Battafarano, L (2011): Allgemeine und spezielle Regelung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53430-2

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Allgemeine und spezielle Regelung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Recht

Battafarano, Laura

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 187

(2011)

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About The Author

Laura Battafarano, Jahrgang 1980, studierte an der Juristischen Fakultät der Universität "Roma Tre" in Rom, wo sie 2004 mit einer Arbeit, welche das Dualistische System der Kapitalgesellschaften in Italien und Deutschland als Thema hatte, absolvierte. Zwischen 2005 und 2007 vertiefte sie ihre rechtsvergleichenden Kenntnisse im deutschen und italienischen Zivilrecht an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz, wo sie 2010 mit summa cum laude promovierte. Titel der Arbeit war "Allgemeine und spezielle Regelung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Recht". Im selben Jahr wurde sie in Italien als Anwältin zugelassen und ist jetzt in Bologna in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei tätig.

Abstract

Ziel und Aufgabe dieser Arbeit ist eine rechtsvergleichende Untersuchung sowohl der allgemeinen Regeln des italienischen $aCodice Civile$z mit derjenigen des deutschen BGB sowie der jeweiligen speziellen Regelungen zur Abtretung von Unternehmensforderungen (L. Nr. 52/1991 und § 354a HGB) durchzuführen. Aus diesem Vergleich hat sich deutlich ergeben, dass in beiden Ländern versucht wird der Dreierkonstellation der Forderungsabtretung gerecht zu werden und den direkt und indirekt involvierten Parteien, speziell aber dem Schuldner, größtmöglichen Schutz zu gewähren, ohne die Umlauffähigkeit der Forderungen zu beeinträchtigen, wobei das BGB stärker den Schuldnerschutz und der $aCodice Civile$z stärker die Umlauffähigkeit betont. Obwohl die Regelungen der beiden Länder auf zwei verschiedenen Grundprinzipien (dem Konsensual- und dem Abstraktionsprinzip) basieren, zeichnen sich jedoch in der Rechtsentwicklung und in der Rechtspraxis ähnliche Tendenzen ab, nicht zuletzt bedingt durch den sich ausweitenden internationalen Gebrauch der Forderungsabtretung als Kreditsicherheit.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
A. Die historische Entwicklung der Forderungsabtretung 19
I. Das Forderungsrecht im klassischen und nachklassischen römischen Recht 19
1. Das klassische römische Recht 19
2. Die Entwicklung im nachklassischen oströmischen Recht 22
3. Die Entwicklung im nachklassischen weströmischen Recht 23
II. Die Forderungsabtretung im Mittelalter 24
III. Das Forderungsrecht in der Frühen Neuzeit 25
IV. Das Forderungsrecht in der Historischen Rechtsschule und seine Entwicklungen im 19. Jahrhundert 27
V. Fazit 30
B. Die Einordnung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Rechtssystem 31
I. Die Forderungsabtretung im BGB und das Abstraktionsprinzip 31
II. Die Forderungsabtretung im Codice Civile und das Konsensualprinzip 34
1. Der Codice Civile in seinen Grundzügen 34
2. Versuche einer Einordnung der Abtretung als abstraktes Rechtsgeschäft 39
3. Die „causa allgemeiner Art“ bei der Forderungsabtretung 41
4. Die Abtretung als kausales Rechtsgeschäft 42
III. Die speziellen Regelungen des § 354a HGB und des italienischen Gesetzes Nr. 52/1991 43
1. § 354a HGB 43
2. Das italienische Gesetz Nr. 52/1991 44
C. Das Verhältnis zum Schuldner 48
I. Die Wirksamkeit der Abtretung gegenüber dem Schuldner 48
1. Art. 1264 48
a) Art. 1264 als konstitutive Voraussetzung für die Forderungsübertragung 48
b) Art. 1264 als Vorschrift zur Wahrung des Vertrauens und der Redlichkeit des Schuldners 50
c) Die relative Unwirksamkeit der Abtretung gegenüber dem Schuldner gemäß Art. 1264 Abs. 1 52
2. Deutschland: Das Pandektenrecht 55
3. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung 59
II. Die Abtretungsanzeige, -annahme und die Kenntnis der Abtretung in Italien und Deutschland 61
1. Die deutsche Abtretungsanzeige und die italienische „notifica della cessione“ 61
a) Die Abtretungsanzeige nach deutschem Recht 61
b) Die „notifica della cessione“ gemäß Art. 1264 Abs. 1 65
c) Vergleichende Zusammenfassung 68
2. Die deutsche Abtretungsannahme und die italienische „accettazione della cessione“ 69
a) Die Abtretungsannahme nach deutschem Recht 69
b) Die „accettazione della cessione“ gemäß Art. 1264 Abs. 1 72
c) Vergleichende Zusammenfassung 77
3. Die Kenntnis der Abtretung 77
a) Die deutsche Regelung 77
b) Die italienische Regelung 79
c) Vergleichende Zusammenfassung 82
III. Die spezielle Regelung des italienischen Gesetzes Nr. 52/1991 über die Abtretung von Unternehmensforderungen 83
1. Die Abtretung von Unternehmensforderungen (Gesetz Nr. 52/1991) und das Factoring 83
2. Sachlicher Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 52/1991 85
3. Persönlicher Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 52/1991 87
D. Rechtsfolgen und Schuldnerschutz 89
I. Neben- und Vorzugsrechte (§ 401 – Art. 1263) 89
1. Die Reichweite des § 401 und des Art. 1263 89
2. Das Pfandrecht und die Bürgschaft 91
3. Die fälligen Früchte 94
4. Die Abtretung einer durch Hypothek gesicherten Forderung 94
II. Gestaltungsrechte 96
1. Einleitung 96
2. Die forderungsbezogenen Gestaltungsrechte nach deutschem und italienischem Recht 98
3. Die vertragsbezogenen Gestaltungsrechte nach deutschem und italienischem Recht 100
a) Einleitung 100
b) Das Anfechtungsrecht 102
c) Das Rücktrittsrecht 104
aa) Die italienische Regelung 104
bb) Die deutsche Regelung 109
cc) Vergleichende Zusammenfassung 110
III. Einreden und Einwendungen (§ 404 – Art. 1263) 111
1. Einleitung 111
a) Die zum Zeitpunkt der Abtretung begründeten Einwendungen gemäß § 404 113
b) Die gegenüber dem Zessionar geltenden Einwendungen nach italienischem Recht 114
2. Die Ausübung von Gestaltungsrechten durch den Schuldner 117
3. Der Empfänger der Gestaltungserklärung des Schuldners 118
4. Einwendungen aus dem Verpflichtungs- und dem Verfügungsgeschäft bei der Abtretung 120
a) Der Schuldnerschutz nach § 409: Die Gutgläubigkeit des Schuldners als zusätzliche Voraussetzung 122
b) Die italienische Prüfungspflicht des Schuldners bei Unwirksamkeit der Abtretung 125
aa) Einleitung 125
bb) Die Rechtslage des Schuldners bei einer nichtigen oder aufschiebend bedingten Forderungsabtretung 126
cc) Die These eines Leistungsverweigerungsrechts und der Ablehnung einer Prüfungspflicht des Schuldners 127
dd) Die Prüfungspflicht des Schuldners 129
ee) Grenzen der Prüfungspflicht des Schuldners 131
ff) Die Hinterlegung mit befreiender Wirkung 133
gg) Die Einwendungen des Schuldners bei Anfechtbarkeit oder Auflösbarkeit des der Abtretung zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts 134
5. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung 137
IV. Forderungsbezogene Rechtsgeschäfte: Stundung, Erlass, Aufrechnung und Vergleich (§ 407 Abs. 1 – Art. 1264 Abs. 2) 139
1. Die Regelung des § 407 Abs. 1 139
2. Die Rechtsgeschäfte im Sinne des § 407 Abs. 1 140
3. Die italienische Regelung forderungsbezogener Rechtsgeschäfte zwischen Schuldner und Zedent 141
4. Die Frage des Schuldnerschutzes bei für den Schuldner vorteilhaften bzw. nachteiligen Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften 144
a) Deutschland 144
b) Italien 145
5. Die Leistung des Schuldners und Leistung durch einen Dritten in Deutschland und Italien 146
a) Der Begriff der Leistung 146
b) Leistung durch einen Dritten 146
6. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung 147
V. Besondere Leistungssurrogate: die Aufrechnung 148
1. Einleitung 148
2. Die deutsche Regelung der Aufrechnung und Forderungsabtretung: §§ 404, 406, 407 152
a) Die Merkmale der deutschen Regelung: Kenntnis und Fälligkeit 154
b) Die Bestimmung der „ratio legis“ der Vorschrift 156
3. Die italienische Regelung der Aufrechnung und Forderungsabtretung: Art. 1248 158
a) Die rechtliche Einordnung der Abtretungsannahme ohne Vorbehalt 160
b) Die Bedeutung der Kenntnis gemäß Art. 1264 Abs. 2 hinsichtlich des Art. 1248 162
c) Die Bestimmung der „ratio legis“ der Vorschrift 164
4. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung 165
E. Die Abtretbarkeit 168
I. Einleitung 168
II. Gesetzliche Abtretungsausschlüsse 169
III. Vertragliche Abtretungsausschlüsse 175
1. Einleitung 175
2. Die Wirkung 179
a) Die deutsche Regelung und die wissenschaftliche Diskussion 179
b) Die italienische Regelung und die wissenschaftliche Diskussion 185
3. Vergleichende Zusammenfassung 190
4. Die Heilung der verbotswidrigen Abtretung 196
IV. Die besondere Regelung des § 354a Abs. 1 HGB 201
1. Der Anwendungsbereich des § 354a Abs. 1 HGB 201
2. Die Wirksamkeit der verbotswidrigen Abtretung 206
3. Die Empfangszuständigkeit des Zedenten 209
4. „Leistung“ im Sinne des § 354a Abs. 1 HGB und Rechtsgeschäfte in Ansehung der Forderung gemäß § 407 Abs. 1 Fall 2 210
5. Die Wahlmöglichkeit des Schuldners nach § 354a Abs. 1 Satz 2 HGB 214
6. Die Schranken der Wahlmöglichkeit des Schuldners gemäß § 354a Abs. 1 HGB 214
7. Die Wirksamkeit schuldrechtlicher Abtretungsverbote 215
8. § 354a Abs. 1 HGB als Argument für bzw. gegen die relative Unwirksamkeit einer verbotswidrigen Abtretung 218
V. Das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) 219
1. Einleitung 219
2. Das Risikobegrenzungsgesetz: Entstehungsgeschichte und Regelung 222
VI. Die internationale Entwicklung zur Vereinheitlichung des Zessionsrechts 224
1. Einleitung 224
2. Das UNIDROIT-Übereinkommen über das internationale Factoring 226
3. Das UNCITRAL-Übereinkommen über Abtretungen von Forderungen im internationalen Handel 231
4. Die internationalen Übereinkommen im Vergleich zur deutschen und italienischen Regelung 236
VII. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung 238
F. Die Berechtigung des Zedenten 242
I. Die Abtretung von einem Nichtberechtigten – cessione a non domino 242
1. Einleitung 242
2. Die Haftung des Zedenten nach der deutschen Regelung 242
3. Die Haftung des Zedenten nach der italienischen Regelung 248
a) Die Auffassung von Panuccio 249
b) Die Auffassung von Franceschelli 250
c) Die Auffassung von Perlingieri 251
d) Die Auffassung von Dolmetta 253
e) Die Auffassung von Bianca 254
f) Die Auffassung von Zaccaria 255
4. Vergleich der deutschen und italienischen Rechtslage 256
II. Die Haftung für die Bonität der Forderung (§ 438 a. F., Art. 1267, Art. 4 des Gesetzes Nr. 52/1991) 260
1. Die Haftung für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners 260
a) Italien: Art. 1267 260
b) Deutschland: § 438 a. F. 262
2. Die Reichweite der Bonitätshaftung 263
a) Italien: Reichweite und zeitlicher Anwendungsbereich der Haftung gemäß Art. 1267 263
b) Deutschland: § 438 a. F. 266
3. Die Beweislast hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Sorgfaltspflicht des Zessionars 266
4. Die Rechtsfolgen der Bonitätshaftung gemäß Art. 1267 268
5. Vergleich der italienischen und deutschen Regelung 269
G. Die Mehrfachabtretung 272
I. Deutschland: § 408 272
1. Die Regelung des § 408 272
2. Die Durchbrechung des Grundsatzes der Priorität 275
II. Italien: Art. 1265, 2914 Nr. 2 280
1. Die Regelung der Art. 1265, 2914 Nr. 2 280
2. Der Anwendungsbereich von Art. 1265 282
3. Zum Verhältnis von Art. 1265 und Art. 1376 283
a) Das Konsensualprinzip nach Art. 1376 und die Priorität der Abtretung als Lösungskriterium der Kollisionsfälle bei Mehrfachabtretung 284
b) Art. 1265 als einziges Lösungskriterium bei Mehrfachabtretung 286
c) Stellungnahme 288
4. Funktion und Inhalt der Anzeige und der Annahme gemäß Art. 1265 290
5. Die Zahlung mit sicherem Datum gemäß Art. 5 des Gesetzes Nr. 52/1991 293
6. Zusammenfassung der italienischen Regelung 297
III. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung 299
H. Die Abtretung künftiger Forderungen 301
I. Die Zulässigkeit der Abtretung künftiger Forderungen in Italien und Deutschland 301
II. Bestimmtheit und Bestimmbarkeit der Forderung 304
1. Einleitung 304
2. Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit künftiger Forderungen in Deutschland 305
3. Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit künftiger Forderungen in Italien 309
a) Die Auffassung der Rechtsprechung und die Einwände des Schrifttums 311
b) Die Stellungnahme des Gesetzgebers: Das Gesetz über die Abtretung von Unternehmensforderungen (L. Nr. 52/1991) und die internationalen Übereinkommen 312
c) Die Auffassung von Troiano 314
d) Die Kritik an der Auffassung von Troiano 317
4. Vergleich der deutschen und italienischen Regelung 319
III. Die Wirksamkeit der Vorausabtretung zwischen den Parteien und gegenüber Dritten 319
1. Der Direkt- und Durchgangserwerb und dessen insolvenzrechtliche Folgen in Deutschland 319
a) Die Stellungnahme der Rechtsprechung 320
b) Die Auffassungen des Schrifttums 321
2. Die Theorien des Durchgangs- und Direkterwerbs in Italien 327
3. Vergleichende Zusammenfassung 328
IV. Die Vorausabtretung und das vertragliche Abtretungsverbot in Italien und Deutschland 328
J. Die Forderungsabtretung in der deutschen und italienischen Rechtsordnung – Zusammenfassung 331
Anhang: Legge 21 febbraio 1991, n. 52 344
Literaturverzeichnis 347
Personenverzeichnis 372
Sachregister 379