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Die Unvereinbarkeit des Amts des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person als Erben

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Sprenger, R. (2011). Die Unvereinbarkeit des Amts des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person als Erben. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53569-9
Sprenger, Roman. Die Unvereinbarkeit des Amts des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person als Erben. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53569-9
Sprenger, R (2011): Die Unvereinbarkeit des Amts des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person als Erben, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53569-9

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Die Unvereinbarkeit des Amts des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person als Erben

Sprenger, Roman

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 413

(2011)

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Abstract

Die Ämterkumulation von Testamentsvollstrecker und gesetzlichem Vertreter einer natürlichen Person wirft eine außerordentlich vielschichtige Problematik im Grenzbereich von Familien- und Erbrecht auf.

Anhand des Verbots des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) und des gerichtlichen Entzugs der Vertretungsmacht (§ 1796 BGB) untersucht Roman Sprenger, ob bei den verschiedenen Arten der gesetzlichen Vertretung einer natürlichen Person aufgrund der Ämterkumulation die vorbeugende Bestellung eines Ergänzungspflegers bzw. -betreuers in Betracht kommt. Der Autor kommt dabei zu dem Ergebnis, dass eine prophylaktische Bestellung rechtsdogmatisch nicht begründbar ist.

Im weiteren Verlauf der Testamentsvollstreckung kann es jedoch nach Auffassung des Autors durchaus zur Vornahme von Rechtsgeschäften und geschäftsähnlichen Handlungen kommen, denen das Verbot des Insichgeschäfts entgegensteht. Hier kann es auch zu Konfliktsituationen kommen, bei denen in einer erweiterten Auslegung des § 1796 BGB die tatsächliche Vermögenssorge des gesetzlichen Vertreters entzogen werden muss.

An diesen Einschätzungen ändert sich nach Ansicht des Autors auch dann nichts, wenn der Gesellschaftsanteil einer Personen- oder Kapitalgesellschaft in den Nachlass fällt und der gesetzliche Vertreter als Mitgesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
§ 1 Einleitung 13
§ 2 Die Unvereinbarkeit des Amts des Testamentsvollstreckers mit seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person als Erben 15
A. Testamentsvollstreckeramt und elterliche Sorge 15
I. Der Ausschluss des Elternteils von der gesetzlichen Vertretung gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB 16
1. Das Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) im Sinne eines Selbstkontrahierens oder einer Doppelvertretung 17
2. Die Anwendbarkeit des § 181 BGB auf die Situation der Ämterkumulation 19
a) Bisherige Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des § 181 BGB 20
b) Meinungsbild der Literatur und eigene Stellungnahme 23
aa) Die Anwendbarkeit des § 181 BGB bei der Mitteilung des Nachlassverzeichnisses gem. § 2215 BGB 23
bb) Die Anwendbarkeit des § 181 BGB bei den Informationspflichten gem. §§ 2218, 666 BGB 24
cc) Die Anwendbarkeit des § 181 BGB bei der Nachlassauseinandersetzung gem. § 2204 BGB 25
(1) Der Abschluss eines Erbauseinandersetzungsvertrags 26
(2) Die Aufstellung des Auseinandersetzungsplans 31
(3) Die Anhörung und der Widerspruch der Erben 36
(4) Die Ausführung des Auseinandersetzungsplans(-vertrags) 37
dd) Die Anwendbarkeit des § 181 BGB bei der Freigabepflicht des Testamentsvollstreckers gem. § 2217 BGB 39
ee) Die Anwendbarkeit des § 181 BGB bei der Haftung des Testamentsvollstreckers gem. § 2219 BGB 43
ff) Die Anwendbarkeit des § 181 BGB bei dem Entlassungsverfahren gem. § 2227 BGB 45
3. Zwischenergebnis 46
II. Der Entzug der Vertretungsmacht des Elternteils gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 3, 1796 BGB 48
1. Anwendbarkeit des § 1796 BGB auch bei Nichtvorliegen eines Rechtsgeschäfts 49
2. Vorliegen eines „erheblichen Interessengegensatzes“ i.S.d. § 1796 Abs. 2 BGB 56
a) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Pflicht zur Übermittlung eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2215 BGB 58
aa) Bisherige Rechtsprechung zu der Verzeichnispflicht des § 2215 BGB 58
bb) Auffassungen in der Literatur zu der Verzeichnispflicht des § 2215 BGB 60
cc) Stellungnahme 62
b) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB 67
aa) Bisherige Rechtsprechung zu den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB 67
bb) Auffassungen in der Literatur zu den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB 68
cc) Stellungnahme 70
c) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Pflicht zur Nachlassauseinandersetzung gem. § 2204 BGB 72
d) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Freigabepflicht gem. § 2217 BGB 73
e) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Haftung des Testamentsvollstreckers gem. § 2219 BGB 75
f) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus dem Entlassungsverfahren des § 2227 BGB 76
3. Zwischenergebnis 80
III. Der Entzug der Vermögenssorge des Elternteils gem. § 1666 BGB 81
IV. Ergebnis 82
B. Testamentsvollstreckeramt und Vormundschaft 85
I. Der Ausschluss des Vormunds von der gesetzlichen Vertretung gem. §§ 1795 Abs. 2, 181 BGB 86
II. Der Entzug der Vertretungsmacht des Vormunds gem. § 1796 BGB 87
1. Anwendbarkeit des § 1796 BGB auch bei Nichtvorliegen eines Rechtsgeschäfts 87
2. Vorliegen eines „erheblichen Interessengegensatzes“ i.S.d. § 1796 Abs. 2 BGB 90
a) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Pflicht zur Übermittlung eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2215 BGB 92
b) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB 95
aa) Bisherige Rechtsprechung zu den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB 96
bb) Auffassungen in der Literatur zu den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB 96
cc) Stellungnahme 97
c) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Pflicht zur Nachlassauseinandersetzung gem. § 2204 BGB 102
d) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Freigabepflicht gem. § 2217 BGB 102
e) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Haftung des Testamentsvollstreckers gem. § 2219 BGB 104
f) Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus dem Entlassungsverfahren des § 2227 BGB 105
III. Ergebnis 106
C. Testamentsvollstreckeramt und Betreuung 108
I. Ausschluss des Betreuers von der gesetzlichen Vertretung gem. §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB 110
II. Der Entzug der Vertretungsmacht des Betreuers gem. §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1796 BGB 111
1. Bisherige Rechtsprechung und Meinungsbild der Literatur 111
2. Stellungnahme 112
III. Ergebnis 115
§ 3 Die Ämterkumulation unter besonderer Berücksichtigung eines Gesellschaftsanteils einer Personen- oder Kapitalgesellschaft als Nachlassbestandteil 117
A. Die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft 117
I. Die Testamentsvollstreckung in einer Personengesellschaft 119
1. Die Testamentsvollstreckung an einem Gesellschaftsanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer OHG und KG 120
2. Die Testamentsvollstreckung an einem Gesellschaftsanteil einer GbR 122
3. Die Testamentsvollstreckung an einer Kommanditbeteiligung einer KG 122
II. Die Testamentsvollstreckung in einer Kapitalgesellschaft 123
1. Die Testamentsvollstreckung an einem GmbH-Geschäftsanteil 124
2. Die Testamentsvollstreckung an Aktien 125
B. Die Unvereinbarkeit der Ämter im Hinblick auf den Gesellschaftsanteil einer Personen- oder Kapitalgesellschaft als Nachlassbestandteil 125
I. Der Ausschluss von der gesetzlichen Vertretung gem. § 181 BGB 127
II. Der Entzug der Vertretungsmacht gem. § 1796 BGB 131
1. Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Pflicht zur Übermittlung eines Nachlassverzeichnisses gem. § 2215 BGB 132
2. Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus den Informationspflichten der §§ 2218, 666 BGB 137
3. Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Pflicht zur Nachlassauseinandersetzung gem. § 2204 BGB 140
4. Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Freigabepflicht gem. § 2217 BGB 141
5. Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus der Haftung des Testamentsvollstreckers gem. § 2219 BGB 143
6. Herleitung eines erheblichen Interessengegensatzes aus dem Entlassungsverfahren des § 2227 BGB 144
C. Ergebnis 144
§ 4 Schlussbetrachtung 147
Literaturverzeichnis 150
Sachwortverzeichnis 157