Das Amt des Betriebsrats nach Umstrukturierungen
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Das Amt des Betriebsrats nach Umstrukturierungen
Das Substrat betriebsverfassungsrechtlicher Repräsentation und die Lehre von der betrieblichen Identität
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 302
(2011)
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Abstract
Der Betriebsrat ist, wie schon aus § 1 BetrVG folgt, an den Betrieb gebunden. Es liegt also nahe, dass sich betriebliche Änderungen - seien sie mit einem Betriebsübergang verbunden oder nicht - auf das Amt des Betriebsrats auswirken. Gesetzlich geregelt ist diese Frage allerdings nicht. Die ganz herrschende Meinung greift zu ihrer Beantwortung daher auf die von der Rechtsprechung entwickelte Lehre von der Betriebsidentität zurück. Danach sollen Änderungen in der betrieblichen Organisation (nur) dann Auswirkungen auf die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung haben, wenn sie die "Betriebsidentität" berühren.Was genau unter dem Begriff "Betriebsidentität" zu verstehen ist, ist allerdings unklar. Zweifel an der Tauglichkeit der Lehre von der betrieblichen Identität erscheinen deshalb angebracht. Lena Stöckel untersucht daher grundlegend, wie sich betriebliche Änderungen auf das Amt des Betriebsrats auswirken. Dabei setzt sie sich kritisch mit der Lehre von der betrieblichen Identität auseinander. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die berechtigten Zweifel durch eine teleologische Bestimmung der Betriebsidentität ausgeräumt werden können. Hierzu entwickelt sie ein eigenes Prüfungsmodell, das an das Substrat der betriebsverfassungsrechtlichen Repräsentation anknüpft und gegenüber der Vorgehensweise der herrschenden Meinung einen Zuwachs an Rechtssicherheit bietet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 19 | ||
A. Umstrukturierung und Betriebsrat | 19 | ||
B. Problemstellung: die Lehre von der betrieblichen Identität | 20 | ||
I. Möglichkeit der Bestimmung des Begriffs der betrieblichen Identität? | 20 | ||
II. Möglichkeit der Einordnung der Lehre von der Betriebsidentität in das aktuelle Betriebsverfassungsrecht? | 22 | ||
C. Ziel der Arbeit | 23 | ||
D. Gang der Untersuchung | 23 | ||
1. Teil: Bestandsaufnahme | 25 | ||
A. Lehre von der betrieblichen Identität | 25 | ||
I. Wahrung der Betriebsidentität als Voraussetzung für den Fortbestand der Betriebsverfassung | 25 | ||
II. Grundsatz der Betriebsbezogenheit des Betriebsverfassungsgesetzes als Ausgangspunkt der Lehre von der Betriebsidentität | 26 | ||
III. Spezifischer Identitätsbegriff der Lehre von der Betriebsidentität | 27 | ||
1. „Identität“ im Sinne der Logik | 28 | ||
2. „Identität“ im Sinne der Lehre von der Betriebsidentität | 28 | ||
IV. Lösungsansatz der herrschenden Meinung: Bewertung der Betriebsidentität anhand von Einzelkriterien | 29 | ||
1. Ausgangspunkt: die Kriterien des Betriebsbegriffs | 29 | ||
2. Gesamtbetrachtung zur Feststellung der Betriebsidentität ohne feststehenden Kreis oder abstrakte Rangfolge der Kriterien | 30 | ||
V. Anwendungsbereich | 31 | ||
1. Fortbestand des Betriebsrats | 31 | ||
a) Betriebsübergang | 31 | ||
b) Betriebliche Umstrukturierung | 31 | ||
2. Normative Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen | 32 | ||
a) Betriebliche Identität als Voraussetzung für die normative Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen | 32 | ||
b) Einheitlicher Identitätsbegriff? | 33 | ||
B. Betriebsidentität als Tatbestandsmerkmal des § 613a BGB | 35 | ||
I. Frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | 35 | ||
II. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs | 36 | ||
III. Neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | 37 | ||
C. Zusammenfassung | 38 | ||
2. Teil: Bestimmung der betrieblichen Identität | 39 | ||
A. Historischer Ursprung | 40 | ||
I. Keine Abhängigkeit der Betriebsvertretung von der betrieblichen Identität vor Einführung des Betriebsrätegesetzes von 1920 | 41 | ||
II. Selbstständigkeit des Betriebs als Voraussetzung für den Fortbestand des Betriebsrats unter der Geltung des Betriebsrätegesetzes von 1920 | 42 | ||
1. Herrschende Literatur | 42 | ||
2. Reichsarbeitsminister | 44 | ||
3. Rechtsprechung | 44 | ||
4. Zwischenergebnis: Keine inhaltliche Übereinstimmung zwischen der „Selbstständigkeit“ eines Betriebs und der „betrieblichen Identität“ | 45 | ||
III. Betriebsidentität als Voraussetzung für individualrechtlichen Kündigungsschutz unter der Geltung des Gesetzes über die Fristen für die Kündigung von Angestellten von 1926 | 46 | ||
1. Begriff der Rechtsnachfolge i.S.d. § 2 KSchG 1926 | 46 | ||
2. Kriterium der Betriebsnachfolge | 47 | ||
3. Betriebsidentität als Voraussetzung der Betriebsnachfolge | 48 | ||
4. Übernahme des Kriteriums in das Betriebsverfassungsrecht | 49 | ||
IV. Keine dogmatische Entwicklung der Lehre von der betrieblichen Identität | 49 | ||
B. Dogmatische Grundlagen für die Konkretisierung der betrieblichen Identität | 51 | ||
I. Bestimmung der einzelnen Begriffsmerkmale | 52 | ||
1. Maßgeblicher Betriebsbegriff | 52 | ||
a) Anknüpfung an „den“ Betriebsbegriff? | 52 | ||
b) Einheit der Rechtsordnung und Relativität der Rechtsbegriffe | 54 | ||
c) „Richtiger“ Betriebsbegriff – Übertragbarkeit der Kriterien des § 613a BG auf die Lehre von der Betriebsidentität? | 55 | ||
aa) Normativität des Betriebsbegriffs | 55 | ||
bb) Funktion des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs | 57 | ||
cc) Funktion des Betriebsbegriffs im Rahmen von § 613a BGB | 58 | ||
dd) Zwischenergebnis: Maßgeblichkeit des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs | 61 | ||
2. Begriffsmerkmale des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs | 62 | ||
II. Hierarchie der einzelnen Begriffsmerkmale | 63 | ||
1. Normativität des Ausdrucks „Betriebsidentität“ | 64 | ||
a) Das Substrat betriebsverfassungsrechtlicher Repräsentation als Gegenstand einer Wertungsfrage | 65 | ||
b) Bewertungsmaßstab | 65 | ||
2. Maßgebliche Wertungskriterien der Betriebsverfassung | 66 | ||
a) Belegschaftsnähe | 67 | ||
aa) Bedeutung | 67 | ||
bb) Gesetzliche Verankerung | 68 | ||
b) Entscheidungsnähe | 69 | ||
aa) Bedeutung | 69 | ||
bb) Gesetzliche Verankerung | 71 | ||
c) Umfassende Belegschaftsrepräsentation | 72 | ||
aa) Bedeutung | 72 | ||
bb) Gesetzliche Verankerung | 72 | ||
d) Klare Funktionsabgrenzung zwischen den Repräsentationsorganen | 74 | ||
aa) Bedeutung | 74 | ||
bb) Gesetzliche Verankerung | 74 | ||
e) Effektive Aufgabenwahrnehmung durch Freistellung und Spezialisierung | 75 | ||
aa) Bedeutung | 75 | ||
bb) Gesetzliche Verankerung | 76 | ||
3. Merkmale der betrieblichen Identität im Einzelnen | 77 | ||
a) Betriebszweck | 78 | ||
aa) Praktikabilität des Merkmals | 79 | ||
bb) Abstrakte Bedeutung für die fortgesetzte Repräsentierbarkeit der Belegschaft | 85 | ||
b) Materielle Betriebsmittel | 86 | ||
aa) Praktikabilität des Merkmals | 88 | ||
bb) Abstrakte Bedeutung für die fortgesetzte Repräsentierbarkeit der Belegschaft | 89 | ||
c) Immaterielle Betriebsmittel | 91 | ||
aa) Know How | 92 | ||
bb) Weiterführen der Firma | 94 | ||
cc) Eintritt in bestehende Verträge | 95 | ||
dd) Übernahme gewerblicher Schutzrechte | 96 | ||
ee) Übernahme des Kundenstamms | 97 | ||
ff) Zusammenfassung | 99 | ||
d) Betriebsorganisation | 100 | ||
aa) Innerbetriebliche Organisationseinheiten | 100 | ||
bb) Arbeitstechnische Betriebsorganisation | 102 | ||
cc) Institutionell einheitliche Leitung in personellen und sozialen Angelegenheiten | 105 | ||
e) Unternehmensstruktur | 113 | ||
aa) Organisatorische Selbstständigkeit der betrieblichen Einheit im Unternehmen | 114 | ||
bb) Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen | 115 | ||
cc) Zusammenfassung | 116 | ||
f) Belegschaft | 117 | ||
aa) Praktikabilität des Merkmals | 117 | ||
bb) Abstrakte Bedeutung für die fortgesetzte Repräsentierbarkeit der Belegschaft | 125 | ||
g) Geographische Lage | 126 | ||
aa) Räumliche Lage | 126 | ||
bb) Räumliche Verbindung | 127 | ||
h) Äußeres Erscheinungsbild | 130 | ||
4. Hierarchie der einzelnen Merkmale | 131 | ||
a) Zweistufigkeit | 131 | ||
b) Dreistufigkeit? | 132 | ||
aa) Zielkonflikt zwischen Belegschaftsnähe und Entscheidungsnähe | 132 | ||
bb) Abwägung | 134 | ||
cc) Zwischenergebnis: Leitungsapparat in personellen und sozialen Angelegenheiten als wichtigstes Kennzeichen der betrieblichen Identität | 139 | ||
C. Zusammenfassung | 139 | ||
3. Teil: Einordnung der Lehre von der Betriebsidentität in die Systematik des Betriebsverfassungsrechts | 141 | ||
A. Die Lehre von der Betriebsidentität und das Übergangsmandat gem. § 21a BetrVG | 141 | ||
I. Prinzipien des § 21a BetrVG | 142 | ||
1. Änderung der Anzahl der betrieblichen Einheiten | 142 | ||
2. Regelmandat vor Übergangsmandat | 143 | ||
a) Übergangsmandat als brückenschlagendes Mandat | 143 | ||
b) Subsidiarität oder teleologische Reduktion? | 144 | ||
c) Zwischenergebnis | 146 | ||
3. Übergangsmandat als zeitlich befristetes, betriebsbezogenes Vollmandat | 146 | ||
4. Besetzungskontinuität | 147 | ||
II. Betriebliche Identität und Übergangsmandat im Einzelnen | 149 | ||
1. Bedeutung der betrieblichen Identität bei der Spaltung von Betrieben | 149 | ||
a) Vorrang des Regelmandats bei der Spaltung von Betrieben | 150 | ||
aa) Begriffsbildung der herrschenden Meinung: Unterscheidung zwischen Auf- und Abspaltung | 150 | ||
bb) Schwächen dieser Begriffsbildung – die Kritik von Kreutz | 151 | ||
cc) Eignung der Begriffe Auf- und Abspaltung zur Unterscheidung zwischen identitätswahrender und identitätsverändernder Umstrukturierung | 152 | ||
b) Kein Übergangsmandat nach § 21a Abs. 1 S. 1 BetrVG bei Eingliederung | 154 | ||
2. Bedeutung der betrieblichen Identität bei der Zusammenfassung von Betrieben | 154 | ||
a) Der Vorrang des Regelmandats bei der Zusammenfassung von Betrieben | 155 | ||
aa) Begriffsbildung der herrschenden Meinung: Unterscheidung zwischen Zusammenfassung und Eingliederung | 155 | ||
bb) Schwächen dieser Begriffsbildung – die Kritik von Kreutz | 155 | ||
cc) Eignung der Begriffe Zusammenfassung und Eingliederung zur Unterscheidung zwischen identitätswahrender und identitätsverändernder Umstrukturierung | 156 | ||
dd) Teleologische Reduktion oder analoge Anwendung des § 21a Abs. 1 S. 1 BetrVG? | 156 | ||
b) Übergangsmandat bei Beteiligung betriebsratsloser Einheiten | 159 | ||
aa) Zusammenfassung mit einer betriebsratslosen Einheit | 160 | ||
bb) Betriebsratslosigkeit der größten Einheit | 162 | ||
cc) Eingliederung in eine betriebsratslose Einheit | 164 | ||
dd) Zwischenergebnis | 165 | ||
3. Mehrfaches Übergangsmandat bei mehrfachem Identitätsverlust | 165 | ||
4. Übergangsmandat und Gemeinschaftsbetrieb | 167 | ||
III. Fazit | 168 | ||
1. Verhältnis von § 21a BetrVG zur Lehre von der Betriebsidentität | 168 | ||
a) Wegfall der Betriebsidentität als notwendige Bedingung für ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG | 168 | ||
b) Wegfall der Betriebsidentität als hinreichende Bedingung für ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG | 169 | ||
2. Unmöglichkeit von Rückschlüssen auf die Begriffsmerkmale der betrieblichen Identität | 171 | ||
B. Die Lehre von der Betriebsidentität und der Grundsatz der Betriebsratskontinuität | 171 | ||
I. Vorrang der Betriebsratskontinuität als Normzweckdes § 613a BGB | 172 | ||
1. Fortbestand des Betriebsrats in seiner konkreten Zusammensetzung als Normzweck des § 613a BGB | 173 | ||
2. Fortbestand des Organs „Betriebsrat“ als Normzweck des § 613a BGB? | 175 | ||
a) Wille des Normgebers? | 175 | ||
b) Kontinuität des Betriebsrats als betriebsverfassungsrechtliches Problem | 176 | ||
c) Unmöglichkeit betriebsverfassungsrechtlicher Veränderungen durch den Übergang eines Betriebs | 177 | ||
3. Zwischenergebnis: Kontinuität des Betriebsrats kein Normzweck des § 613a BGB | 178 | ||
II. Vorrang der Betriebsratskontinuität als Gebot des Gemeinschaftsrechts (Art. 6 RL 2001/23/EG)? | 178 | ||
1. Eröffnung des Anwendungsbereichs von Art. 6 Abs. 1 RL 2001/23/EG? | 179 | ||
2. „Wahrung der Selbstständigkeit“ i.S.d. Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 RL 2001/23/EG | 180 | ||
a) „Wahrung der Selbstständigkeit“ i.S.d. Richtlinie als Wahrung der Betriebsidentität | 180 | ||
b) „Wahrung der Selbstständigkeit“ i.S.d. Richtlinie als Wahrung des Wahlbezirks | 182 | ||
3. Zwischenergebnis: Vorrang der Kontinuität des Betriebsrats keine Folge des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts | 183 | ||
III. Vorrang der Betriebsratskontinuität zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen? | 183 | ||
1. Bloße Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl bei fehlerhafter Betriebsabgrenzung | 184 | ||
2. Wertungswiderspruch | 186 | ||
3. Lösung durch die Anerkennung des Vorrangs der Betriebsratskontinuität | 186 | ||
4. Lösung des Gesetzes | 187 | ||
5. Zwischenergebnis: Kein Vorrang der Betriebsratskontinuität zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen | 188 | ||
IV. Fazit: Betriebsratskontinuität setzt Betriebsbezogenheit voraus | 188 | ||
C. Die Lehre von der Betriebsidentität und die gewillkürte Betriebsverfassung nach § 3 BetrVG | 189 | ||
I. „Betriebliche Identität“ vor dem Hintergrund der durch § 3 BetrVG gewährten Freiheit bei der Gestaltung der Betriebsverfassung | 190 | ||
1. Gestaltungsmöglichkeiten nach § 3 BetrVG | 190 | ||
a) Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats, § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. a BetrVG | 192 | ||
aa) Aufhebung der Unterscheidung zwischen Betrieb und Unternehmen | 192 | ||
bb) Begrenzung der Gestaltungsmöglichkeiten durch das Erfordernis der Dienlichkeit | 192 | ||
b) Bildung eines betriebsübergreifenden Betriebsrats, § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BetrVG | 193 | ||
aa) Aufhebung der Betriebsgrenzen innerhalb eines Unternehmens | 193 | ||
bb) Begrenzung der Gestaltungsmöglichkeiten durch das Erfordernis der Dienlichkeit | 194 | ||
c) Bildung von Spartenbetriebsräten, § 3 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG | 195 | ||
aa) Produkt- und Projektgruppen als Abgrenzungsmerkmale für den betriebsverfassungsrechtlichen Repräsentationsbereich | 195 | ||
bb) Begrenzung der Gestaltungsmöglichkeiten durch die Anknüpfung an Leitungsbefugnisse bei der Abgrenzung der Sparten sowie das Erfordernis der Dienlichkeit | 197 | ||
d) Schaffung anderer Arbeitnehmervertretungsstrukturen, § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG | 198 | ||
aa) Lösung von bestehenden Strukturen | 198 | ||
bb) Begrenzung der Gestaltungsmöglichkeiten durch das Erfordernis der Dienlichkeit | 199 | ||
e) Zusammenfassung | 200 | ||
2. Gesetzestechnik: Fiktion | 201 | ||
a) Bedeutung des § 3 BetrVG für die Bindung einer Arbeitnehmervertretung an die ihr zugrunde liegende Einheit | 202 | ||
b) Bedeutung des § 3 BetrVG für den betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff | 202 | ||
3. Zwischenergebnis: Vereinbarkeit der Lehre von der betrieblichen Identität mit § 3 BetrVG | 203 | ||
II. Betriebsidentität als Voraussetzung für den Fortbestand der gewillkürten Betriebsvertretung | 204 | ||
1. Ausgangspunkt: Keine besondere Regelung der Amtszeit | 204 | ||
2. Gewillkürte Betriebsvertretung und Betriebsübergang | 205 | ||
a) Besonderheiten bei tariflicher Regelung | 205 | ||
b) Besonderheiten bei der Regelung durch Betriebsvereinbarung | 207 | ||
c) Zwischenergebnis: Keine Abhängigkeit der gewillkürten Betriebsvertretung vom Bestand des ihr zu Grunde liegenden Kollektivvertrags | 208 | ||
3. Gewillkürte Betriebsvertretung und betriebliche Umstrukturierungen | 208 | ||
a) „Betriebliche“ Identität einer gewillkürten Organisationseinheit | 209 | ||
aa) Bestimmung der maßgeblichen Kriterien | 209 | ||
bb) Hierarchie der einzelnen Merkmale | 210 | ||
b) Übergangsmandat | 211 | ||
III. Fazit | 212 | ||
D. Zusammenfassung | 213 | ||
4. Teil: Konsequenzen für Gesamt- und Konzernbetriebsrat | 214 | ||
A. Gesamtbetriebsrat und die Lehre von der betrieblichen Identität | 214 | ||
I. Auswirkungen des Hinzukommens oder Wegfallens einzelner Betriebe | 215 | ||
1. Abhängigkeit des Gesamtbetriebsrats vom Fortbestand seiner Errichtungsvoraussetzungen | 215 | ||
2. Untergang des Gesamtbetriebsrats bei Verlust der Unternehmensidentität? | 217 | ||
a) „Austauschbarkeit“ von Einzel- und Gesamtbetriebsrat | 217 | ||
b) Gesamtbetriebsrat als Dauereinrichtung | 218 | ||
c) Zwischenergebnis: Keine Übertragbarkeit des Begriffs „Betriebsidentität“ | 218 | ||
II. Auswirkungen der Übertragung sämtlicher Betriebe auf eine Vorratsgesellschaft – der Beschluss des BAG vom 5.6.2002 | 219 | ||
1. Ausgangspunkt: Bindung des Gesamtbetriebsrats an das Unternehmen, in dem er errichtet wurde | 219 | ||
2. Ausnahme bei Wahrung der Unternehmensidentität | 220 | ||
a) Unternehmensidentität als Kontinuitätsmerkmal? | 221 | ||
b) Zweckmäßigkeit als Legitimationsgrund für den Fortbestand des Gesamtbetriebsrats | 222 | ||
c) Zwischenergebnis: Unternehmensidentität kein Kontinuitätsmerkmal | 223 | ||
3. Definition der Unternehmensidentität | 224 | ||
4. Zwischenergebnis: Funktioneller Unterschied zwischen Betriebs- und Unternehmensidentität | 225 | ||
III. Zusammenfassung | 225 | ||
B. Konzernbetriebsrat und die Lehre von der betrieblichen Identität | 226 | ||
I. Auswirkungen des Hinzukommens oder Wegfallens einzelner Unternehmen | 228 | ||
1. Abhängigkeit des Konzernbetriebsrats vom Fortbestand seiner Errichtungsvoraussetzungen | 228 | ||
a) Eingliederung des Konzerns in einen anderen Konzern | 229 | ||
aa) Konzern im Konzern | 229 | ||
bb) Einheitliche Leitung als Voraussetzung eines Konzerns? | 230 | ||
cc) Zwischenergebnis: Fortbestand beider Konzernbetriebsräte bei Vorliegen eines Konzerns im Konzern | 231 | ||
b) Unterschreiten des Quorums | 231 | ||
2. Zwischenergebnis: Keine Übertragbarkeit des Begriffs Betriebsidentität | 232 | ||
II. Auswirkungen der Übertragung sämtlicher Unternehmen auf eine Vorratsgesellschaft | 232 | ||
III. Zusammenfassung | 233 | ||
Zusammenfassung der Ergebnisse und Schluss | 234 | ||
A. Kein Abschied von der Betriebsidentitätslehre | 234 | ||
I. Möglichkeit der Bestimmung des Begriffs der betrieblichen Identität | 234 | ||
II. Möglichkeit der Einordnung der Lehre von der Betriebsidentität in das aktuelle Betriebsverfassungsrecht | 235 | ||
III. Gesamt- und Konzernbetriebsrat und die Lehre von der betrieblichen Identität | 236 | ||
B. Abschied von alten Begrifflichkeiten | 236 | ||
Literaturverzeichnis | 238 | ||
Sachwortverzeichnis | 251 |