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Stöckel, L. (2011). Das Amt des Betriebsrats nach Umstrukturierungen. Das Substrat betriebsverfassungsrechtlicher Repräsentation und die Lehre von der betrieblichen Identität. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53593-4
Stöckel, Lena. Das Amt des Betriebsrats nach Umstrukturierungen: Das Substrat betriebsverfassungsrechtlicher Repräsentation und die Lehre von der betrieblichen Identität. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53593-4
Stöckel, L (2011): Das Amt des Betriebsrats nach Umstrukturierungen: Das Substrat betriebsverfassungsrechtlicher Repräsentation und die Lehre von der betrieblichen Identität, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53593-4

Format

Das Amt des Betriebsrats nach Umstrukturierungen

Das Substrat betriebsverfassungsrechtlicher Repräsentation und die Lehre von der betrieblichen Identität

Stöckel, Lena

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 302

(2011)

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Abstract

Der Betriebsrat ist, wie schon aus § 1 BetrVG folgt, an den Betrieb gebunden. Es liegt also nahe, dass sich betriebliche Änderungen - seien sie mit einem Betriebsübergang verbunden oder nicht - auf das Amt des Betriebsrats auswirken. Gesetzlich geregelt ist diese Frage allerdings nicht. Die ganz herrschende Meinung greift zu ihrer Beantwortung daher auf die von der Rechtsprechung entwickelte Lehre von der Betriebsidentität zurück. Danach sollen Änderungen in der betrieblichen Organisation (nur) dann Auswirkungen auf die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung haben, wenn sie die "Betriebsidentität" berühren.

Was genau unter dem Begriff "Betriebsidentität" zu verstehen ist, ist allerdings unklar. Zweifel an der Tauglichkeit der Lehre von der betrieblichen Identität erscheinen deshalb angebracht. Lena Stöckel untersucht daher grundlegend, wie sich betriebliche Änderungen auf das Amt des Betriebsrats auswirken. Dabei setzt sie sich kritisch mit der Lehre von der betrieblichen Identität auseinander. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die berechtigten Zweifel durch eine teleologische Bestimmung der Betriebsidentität ausgeräumt werden können. Hierzu entwickelt sie ein eigenes Prüfungsmodell, das an das Substrat der betriebsverfassungsrechtlichen Repräsentation anknüpft und gegenüber der Vorgehensweise der herrschenden Meinung einen Zuwachs an Rechtssicherheit bietet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 19
A. Umstrukturierung und Betriebsrat 19
B. Problemstellung: die Lehre von der betrieblichen Identität 20
I. Möglichkeit der Bestimmung des Begriffs der betrieblichen Identität? 20
II. Möglichkeit der Einordnung der Lehre von der Betriebsidentität in das aktuelle Betriebsverfassungsrecht? 22
C. Ziel der Arbeit 23
D. Gang der Untersuchung 23
1. Teil: Bestandsaufnahme 25
A. Lehre von der betrieblichen Identität 25
I. Wahrung der Betriebsidentität als Voraussetzung für den Fortbestand der Betriebsverfassung 25
II. Grundsatz der Betriebsbezogenheit des Betriebsverfassungsgesetzes als Ausgangspunkt der Lehre von der Betriebsidentität 26
III. Spezifischer Identitätsbegriff der Lehre von der Betriebsidentität 27
1. „Identität“ im Sinne der Logik 28
2. „Identität“ im Sinne der Lehre von der Betriebsidentität 28
IV. Lösungsansatz der herrschenden Meinung: Bewertung der Betriebsidentität anhand von Einzelkriterien 29
1. Ausgangspunkt: die Kriterien des Betriebsbegriffs 29
2. Gesamtbetrachtung zur Feststellung der Betriebsidentität ohne feststehenden Kreis oder abstrakte Rangfolge der Kriterien 30
V. Anwendungsbereich 31
1. Fortbestand des Betriebsrats 31
a) Betriebsübergang 31
b) Betriebliche Umstrukturierung 31
2. Normative Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen 32
a) Betriebliche Identität als Voraussetzung für die normative Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen 32
b) Einheitlicher Identitätsbegriff? 33
B. Betriebsidentität als Tatbestandsmerkmal des § 613a BGB 35
I. Frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 35
II. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 36
III. Neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 37
C. Zusammenfassung 38
2. Teil: Bestimmung der betrieblichen Identität 39
A. Historischer Ursprung 40
I. Keine Abhängigkeit der Betriebsvertretung von der betrieblichen Identität vor Einführung des Betriebsrätegesetzes von 1920 41
II. Selbstständigkeit des Betriebs als Voraussetzung für den Fortbestand des Betriebsrats unter der Geltung des Betriebsrätegesetzes von 1920 42
1. Herrschende Literatur 42
2. Reichsarbeitsminister 44
3. Rechtsprechung 44
4. Zwischenergebnis: Keine inhaltliche Übereinstimmung zwischen der „Selbstständigkeit“ eines Betriebs und der „betrieblichen Identität“ 45
III. Betriebsidentität als Voraussetzung für individualrechtlichen Kündigungsschutz unter der Geltung des Gesetzes über die Fristen für die Kündigung von Angestellten von 1926 46
1. Begriff der Rechtsnachfolge i.S.d. § 2 KSchG 1926 46
2. Kriterium der Betriebsnachfolge 47
3. Betriebsidentität als Voraussetzung der Betriebsnachfolge 48
4. Übernahme des Kriteriums in das Betriebsverfassungsrecht 49
IV. Keine dogmatische Entwicklung der Lehre von der betrieblichen Identität 49
B. Dogmatische Grundlagen für die Konkretisierung der betrieblichen Identität 51
I. Bestimmung der einzelnen Begriffsmerkmale 52
1. Maßgeblicher Betriebsbegriff 52
a) Anknüpfung an „den“ Betriebsbegriff? 52
b) Einheit der Rechtsordnung und Relativität der Rechtsbegriffe 54
c) „Richtiger“ Betriebsbegriff – Übertragbarkeit der Kriterien des § 613a BG auf die Lehre von der Betriebsidentität? 55
aa) Normativität des Betriebsbegriffs 55
bb) Funktion des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs 57
cc) Funktion des Betriebsbegriffs im Rahmen von § 613a BGB 58
dd) Zwischenergebnis: Maßgeblichkeit des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs 61
2. Begriffsmerkmale des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs 62
II. Hierarchie der einzelnen Begriffsmerkmale 63
1. Normativität des Ausdrucks „Betriebsidentität“ 64
a) Das Substrat betriebsverfassungsrechtlicher Repräsentation als Gegenstand einer Wertungsfrage 65
b) Bewertungsmaßstab 65
2. Maßgebliche Wertungskriterien der Betriebsverfassung 66
a) Belegschaftsnähe 67
aa) Bedeutung 67
bb) Gesetzliche Verankerung 68
b) Entscheidungsnähe 69
aa) Bedeutung 69
bb) Gesetzliche Verankerung 71
c) Umfassende Belegschaftsrepräsentation 72
aa) Bedeutung 72
bb) Gesetzliche Verankerung 72
d) Klare Funktionsabgrenzung zwischen den Repräsentationsorganen 74
aa) Bedeutung 74
bb) Gesetzliche Verankerung 74
e) Effektive Aufgabenwahrnehmung durch Freistellung und Spezialisierung 75
aa) Bedeutung 75
bb) Gesetzliche Verankerung 76
3. Merkmale der betrieblichen Identität im Einzelnen 77
a) Betriebszweck 78
aa) Praktikabilität des Merkmals 79
bb) Abstrakte Bedeutung für die fortgesetzte Repräsentierbarkeit der Belegschaft 85
b) Materielle Betriebsmittel 86
aa) Praktikabilität des Merkmals 88
bb) Abstrakte Bedeutung für die fortgesetzte Repräsentierbarkeit der Belegschaft 89
c) Immaterielle Betriebsmittel 91
aa) Know How 92
bb) Weiterführen der Firma 94
cc) Eintritt in bestehende Verträge 95
dd) Übernahme gewerblicher Schutzrechte 96
ee) Übernahme des Kundenstamms 97
ff) Zusammenfassung 99
d) Betriebsorganisation 100
aa) Innerbetriebliche Organisationseinheiten 100
bb) Arbeitstechnische Betriebsorganisation 102
cc) Institutionell einheitliche Leitung in personellen und sozialen Angelegenheiten 105
e) Unternehmensstruktur 113
aa) Organisatorische Selbstständigkeit der betrieblichen Einheit im Unternehmen 114
bb) Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen 115
cc) Zusammenfassung 116
f) Belegschaft 117
aa) Praktikabilität des Merkmals 117
bb) Abstrakte Bedeutung für die fortgesetzte Repräsentierbarkeit der Belegschaft 125
g) Geographische Lage 126
aa) Räumliche Lage 126
bb) Räumliche Verbindung 127
h) Äußeres Erscheinungsbild 130
4. Hierarchie der einzelnen Merkmale 131
a) Zweistufigkeit 131
b) Dreistufigkeit? 132
aa) Zielkonflikt zwischen Belegschaftsnähe und Entscheidungsnähe 132
bb) Abwägung 134
cc) Zwischenergebnis: Leitungsapparat in personellen und sozialen Angelegenheiten als wichtigstes Kennzeichen der betrieblichen Identität 139
C. Zusammenfassung 139
3. Teil: Einordnung der Lehre von der Betriebsidentität in die Systematik des Betriebsverfassungsrechts 141
A. Die Lehre von der Betriebsidentität und das Übergangsmandat gem. § 21a BetrVG 141
I. Prinzipien des § 21a BetrVG 142
1. Änderung der Anzahl der betrieblichen Einheiten 142
2. Regelmandat vor Übergangsmandat 143
a) Übergangsmandat als brückenschlagendes Mandat 143
b) Subsidiarität oder teleologische Reduktion? 144
c) Zwischenergebnis 146
3. Übergangsmandat als zeitlich befristetes, betriebsbezogenes Vollmandat 146
4. Besetzungskontinuität 147
II. Betriebliche Identität und Übergangsmandat im Einzelnen 149
1. Bedeutung der betrieblichen Identität bei der Spaltung von Betrieben 149
a) Vorrang des Regelmandats bei der Spaltung von Betrieben 150
aa) Begriffsbildung der herrschenden Meinung: Unterscheidung zwischen Auf- und Abspaltung 150
bb) Schwächen dieser Begriffsbildung – die Kritik von Kreutz 151
cc) Eignung der Begriffe Auf- und Abspaltung zur Unterscheidung zwischen identitätswahrender und identitätsverändernder Umstrukturierung 152
b) Kein Übergangsmandat nach § 21a Abs. 1 S. 1 BetrVG bei Eingliederung 154
2. Bedeutung der betrieblichen Identität bei der Zusammenfassung von Betrieben 154
a) Der Vorrang des Regelmandats bei der Zusammenfassung von Betrieben 155
aa) Begriffsbildung der herrschenden Meinung: Unterscheidung zwischen Zusammenfassung und Eingliederung 155
bb) Schwächen dieser Begriffsbildung – die Kritik von Kreutz 155
cc) Eignung der Begriffe Zusammenfassung und Eingliederung zur Unterscheidung zwischen identitätswahrender und identitätsverändernder Umstrukturierung 156
dd) Teleologische Reduktion oder analoge Anwendung des § 21a Abs. 1 S. 1 BetrVG? 156
b) Übergangsmandat bei Beteiligung betriebsratsloser Einheiten 159
aa) Zusammenfassung mit einer betriebsratslosen Einheit 160
bb) Betriebsratslosigkeit der größten Einheit 162
cc) Eingliederung in eine betriebsratslose Einheit 164
dd) Zwischenergebnis 165
3. Mehrfaches Übergangsmandat bei mehrfachem Identitätsverlust 165
4. Übergangsmandat und Gemeinschaftsbetrieb 167
III. Fazit 168
1. Verhältnis von § 21a BetrVG zur Lehre von der Betriebsidentität 168
a) Wegfall der Betriebsidentität als notwendige Bedingung für ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG 168
b) Wegfall der Betriebsidentität als hinreichende Bedingung für ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG 169
2. Unmöglichkeit von Rückschlüssen auf die Begriffsmerkmale der betrieblichen Identität 171
B. Die Lehre von der Betriebsidentität und der Grundsatz der Betriebsratskontinuität 171
I. Vorrang der Betriebsratskontinuität als Normzweckdes § 613a BGB 172
1. Fortbestand des Betriebsrats in seiner konkreten Zusammensetzung als Normzweck des § 613a BGB 173
2. Fortbestand des Organs „Betriebsrat“ als Normzweck des § 613a BGB? 175
a) Wille des Normgebers? 175
b) Kontinuität des Betriebsrats als betriebsverfassungsrechtliches Problem 176
c) Unmöglichkeit betriebsverfassungsrechtlicher Veränderungen durch den Übergang eines Betriebs 177
3. Zwischenergebnis: Kontinuität des Betriebsrats kein Normzweck des § 613a BGB 178
II. Vorrang der Betriebsratskontinuität als Gebot des Gemeinschaftsrechts (Art. 6 RL 2001/23/EG)? 178
1. Eröffnung des Anwendungsbereichs von Art. 6 Abs. 1 RL 2001/23/EG? 179
2. „Wahrung der Selbstständigkeit“ i.S.d. Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 RL 2001/23/EG 180
a) „Wahrung der Selbstständigkeit“ i.S.d. Richtlinie als Wahrung der Betriebsidentität 180
b) „Wahrung der Selbstständigkeit“ i.S.d. Richtlinie als Wahrung des Wahlbezirks 182
3. Zwischenergebnis: Vorrang der Kontinuität des Betriebsrats keine Folge des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts 183
III. Vorrang der Betriebsratskontinuität zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen? 183
1. Bloße Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl bei fehlerhafter Betriebsabgrenzung 184
2. Wertungswiderspruch 186
3. Lösung durch die Anerkennung des Vorrangs der Betriebsratskontinuität 186
4. Lösung des Gesetzes 187
5. Zwischenergebnis: Kein Vorrang der Betriebsratskontinuität zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen 188
IV. Fazit: Betriebsratskontinuität setzt Betriebsbezogenheit voraus 188
C. Die Lehre von der Betriebsidentität und die gewillkürte Betriebsverfassung nach § 3 BetrVG 189
I. „Betriebliche Identität“ vor dem Hintergrund der durch § 3 BetrVG gewährten Freiheit bei der Gestaltung der Betriebsverfassung 190
1. Gestaltungsmöglichkeiten nach § 3 BetrVG 190
a) Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats, § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. a BetrVG 192
aa) Aufhebung der Unterscheidung zwischen Betrieb und Unternehmen 192
bb) Begrenzung der Gestaltungsmöglichkeiten durch das Erfordernis der Dienlichkeit 192
b) Bildung eines betriebsübergreifenden Betriebsrats, § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BetrVG 193
aa) Aufhebung der Betriebsgrenzen innerhalb eines Unternehmens 193
bb) Begrenzung der Gestaltungsmöglichkeiten durch das Erfordernis der Dienlichkeit 194
c) Bildung von Spartenbetriebsräten, § 3 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 195
aa) Produkt- und Projektgruppen als Abgrenzungsmerkmale für den betriebsverfassungsrechtlichen Repräsentationsbereich 195
bb) Begrenzung der Gestaltungsmöglichkeiten durch die Anknüpfung an Leitungsbefugnisse bei der Abgrenzung der Sparten sowie das Erfordernis der Dienlichkeit 197
d) Schaffung anderer Arbeitnehmervertretungsstrukturen, § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 198
aa) Lösung von bestehenden Strukturen 198
bb) Begrenzung der Gestaltungsmöglichkeiten durch das Erfordernis der Dienlichkeit 199
e) Zusammenfassung 200
2. Gesetzestechnik: Fiktion 201
a) Bedeutung des § 3 BetrVG für die Bindung einer Arbeitnehmervertretung an die ihr zugrunde liegende Einheit 202
b) Bedeutung des § 3 BetrVG für den betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriff 202
3. Zwischenergebnis: Vereinbarkeit der Lehre von der betrieblichen Identität mit § 3 BetrVG 203
II. Betriebsidentität als Voraussetzung für den Fortbestand der gewillkürten Betriebsvertretung 204
1. Ausgangspunkt: Keine besondere Regelung der Amtszeit 204
2. Gewillkürte Betriebsvertretung und Betriebsübergang 205
a) Besonderheiten bei tariflicher Regelung 205
b) Besonderheiten bei der Regelung durch Betriebsvereinbarung 207
c) Zwischenergebnis: Keine Abhängigkeit der gewillkürten Betriebsvertretung vom Bestand des ihr zu Grunde liegenden Kollektivvertrags 208
3. Gewillkürte Betriebsvertretung und betriebliche Umstrukturierungen 208
a) „Betriebliche“ Identität einer gewillkürten Organisationseinheit 209
aa) Bestimmung der maßgeblichen Kriterien 209
bb) Hierarchie der einzelnen Merkmale 210
b) Übergangsmandat 211
III. Fazit 212
D. Zusammenfassung 213
4. Teil: Konsequenzen für Gesamt- und Konzernbetriebsrat 214
A. Gesamtbetriebsrat und die Lehre von der betrieblichen Identität 214
I. Auswirkungen des Hinzukommens oder Wegfallens einzelner Betriebe 215
1. Abhängigkeit des Gesamtbetriebsrats vom Fortbestand seiner Errichtungsvoraussetzungen 215
2. Untergang des Gesamtbetriebsrats bei Verlust der Unternehmensidentität? 217
a) „Austauschbarkeit“ von Einzel- und Gesamtbetriebsrat 217
b) Gesamtbetriebsrat als Dauereinrichtung 218
c) Zwischenergebnis: Keine Übertragbarkeit des Begriffs „Betriebsidentität“ 218
II. Auswirkungen der Übertragung sämtlicher Betriebe auf eine Vorratsgesellschaft – der Beschluss des BAG vom 5.6.2002 219
1. Ausgangspunkt: Bindung des Gesamtbetriebsrats an das Unternehmen, in dem er errichtet wurde 219
2. Ausnahme bei Wahrung der Unternehmensidentität 220
a) Unternehmensidentität als Kontinuitätsmerkmal? 221
b) Zweckmäßigkeit als Legitimationsgrund für den Fortbestand des Gesamtbetriebsrats 222
c) Zwischenergebnis: Unternehmensidentität kein Kontinuitätsmerkmal 223
3. Definition der Unternehmensidentität 224
4. Zwischenergebnis: Funktioneller Unterschied zwischen Betriebs- und Unternehmensidentität 225
III. Zusammenfassung 225
B. Konzernbetriebsrat und die Lehre von der betrieblichen Identität 226
I. Auswirkungen des Hinzukommens oder Wegfallens einzelner Unternehmen 228
1. Abhängigkeit des Konzernbetriebsrats vom Fortbestand seiner Errichtungsvoraussetzungen 228
a) Eingliederung des Konzerns in einen anderen Konzern 229
aa) Konzern im Konzern 229
bb) Einheitliche Leitung als Voraussetzung eines Konzerns? 230
cc) Zwischenergebnis: Fortbestand beider Konzernbetriebsräte bei Vorliegen eines Konzerns im Konzern 231
b) Unterschreiten des Quorums 231
2. Zwischenergebnis: Keine Übertragbarkeit des Begriffs Betriebsidentität 232
II. Auswirkungen der Übertragung sämtlicher Unternehmen auf eine Vorratsgesellschaft 232
III. Zusammenfassung 233
Zusammenfassung der Ergebnisse und Schluss 234
A. Kein Abschied von der Betriebsidentitätslehre 234
I. Möglichkeit der Bestimmung des Begriffs der betrieblichen Identität 234
II. Möglichkeit der Einordnung der Lehre von der Betriebsidentität in das aktuelle Betriebsverfassungsrecht 235
III. Gesamt- und Konzernbetriebsrat und die Lehre von der betrieblichen Identität 236
B. Abschied von alten Begrifflichkeiten 236
Literaturverzeichnis 238
Sachwortverzeichnis 251