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Defizite bei der Umsetzung der EMRK im deutschen Strafverfahren

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Korn, D. (2005). Defizite bei der Umsetzung der EMRK im deutschen Strafverfahren. V-Leute, Lockspitzel, Telefonüberwachung von Rechtsanwälten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51646-9
Korn, Dörthe. Defizite bei der Umsetzung der EMRK im deutschen Strafverfahren: V-Leute, Lockspitzel, Telefonüberwachung von Rechtsanwälten. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51646-9
Korn, D (2005): Defizite bei der Umsetzung der EMRK im deutschen Strafverfahren: V-Leute, Lockspitzel, Telefonüberwachung von Rechtsanwälten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51646-9

Format

Defizite bei der Umsetzung der EMRK im deutschen Strafverfahren

V-Leute, Lockspitzel, Telefonüberwachung von Rechtsanwälten

Korn, Dörthe

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 167

(2005)

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Abstract

Ist es rechtmäßig, die Telefongespräche von Anwälten, Ärzten oder Journalisten uneingeschränkt abzuhören? Hat der Schutz von Zeugen und verdeckten Ermittlern durch Anonymität Vorrang vor dem Recht auf Konfrontation? Darf ein Delinquent verurteilt werden, wenn ihn ein Lockspitzel zur Straftat verführt hat?

Staatliches Abhören, Infiltrieren und Anstiften ist in nahezu allen europäischen Staaten gängige Ermittlungspraxis. Dies obwohl ihre rechtliche Zulässigkeit meist umstritten und eine gesetzliche Regelung der Materie nur vereinzelt vorhanden ist.

Betroffene beklagen als Folge die Verletzung ihres Rechts auf Achtung des Privatlebens und der Verfahrensfairness. Um ihren Einwänden Gehör zu verschaffen, ziehen sie bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und haben - nicht selten - Erfolg.

Die Arbeit von Dörthe Korn setzt an dieser Stelle ein. Sie untersucht zahlreiche Beschwerden zu den o. g. Themen aus den verschiedensten Mitgliedstaaten des Europarates und die hierzu ergangenen Entscheidungen des EGMR. Aus der Vielzahl der Urteile und abweisenden Beschlüsse arbeitet sie allgemeingültige Vorgaben heraus, die es für eine menschenrechtskonforme Vorgehensweise zu beachten gilt. Ihr Ziel ist es dabei vor allem, die Konventionsmäßigkeit der deutschen Rechtsordnung unter die Lupe zu nehmen.

Das Ergebnis: Auch in Deutschland besteht Nachholbedarf. Die bislang halbherzige Auseinandersetzung mit der Straßburger Rechtsauffassung führte zu Lücken bei der Umsetzung von Menschenrecht in Deutschland. Am Beispiel Telefonüberwachung, Lockspitzel und anonymer Zeuge zeigt die Autorin, wie das deutsche Recht dem Völkerrecht angepasst werden muss.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Verzeichnis der wichtigsten Abkürzungen 13
Einleitung 19
A. Gegenstand der Untersuchung 19
B. Gang der Untersuchung 21
Teil 1: Heimliche Ermittler und Hauptverhandlung 22
A. Problemstellung 22
B. Die Spruchpraxis der Konventionsorgane zu anonymen Zeugenaussagen und die nationalen Reaktionen im Überblick 24
I. Die Spruchpraxis der Konventionsorgane 24
1. Erfolgreiche Beschwerden 25
a) Kostovski gegen die Niederlande 25
b) Windisch gegen Österreich 28
c) Lüdi gegen die Schweiz 30
d) Saïdi gegen Frankreich 32
e) Van Mechelen u. a. gegen die Niederlande 34
f) Visser gegen die Niederlande 37
2. Erfolglose Beschwerden 39
a) J.O. and T.T. gegen die Niederlande 39
b) Liefveld gegen die Niederlande 40
c) Baegen gegen die Niederlande 41
d) Doorson gegen die Niederlande 43
e) S. E. gegen die Schweiz 44
f) Kok gegen die Niederlande 46
3. Die für zulässig befundene Beschwerde Birutis u. a. gegen Litauen 48
II. Reaktionen der betroffenen Staaten auf die Urteile des EGMR 49
1. Niederlande 50
2. Österreich 51
3. Schweiz 54
4. Frankreich 58
C. Analyse der Straßburger Rechtsprechung und ihrer Auswirkungen auf die deutsche Rechtsordnung 60
I. Analyse der Straßburger Judikatur 60
1. Allgemeine Probleme im Umgang mit der konventionsrechtlichen Spruchpraxis 60
2. Zu Inhalt und Umfang des Rechts auf Konfrontation mit Belastungszeugen 61
a) Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK – einfaches Fragerecht oder Recht auf Konfrontation? 61
b) Art. 6 Abs. 3 lit. d i.V.m. Art 6 Abs. 1 EMRK als Prüfungsmaßstab 62
c) Die Auslegung des Begriffs „Belastungszeuge“ 63
d) Zeitpunkt des Rechts auf Konfrontation 64
e) Adressaten des Rechts auf Konfrontation 66
3. Zur Einschränkbarkeit des Konfrontationsrechts 67
a) Allgemein 67
b) Die Zulässigkeit der Anonymisierung und Geheimhaltung von Zeugen 68
aa) „Relevante und ausreichende Gründe“ für die Anonymisierung von Zeugen 69
(1) Notwendigkeit wirksamer Verbrechensbekämpfung allgemein 69
(2) Gefährdung hochwertiger Rechtsgüter des Zeugen oder ihm nahe stehender Personen 69
(3) Aufrechterhaltung von Informantennetzen 71
bb) Der Maßstab eines „Counterbalancing Procedure“ 72
(1) Kontradiktorische Einvernahme unter Geheimhaltung der Identität des Zeugen 73
(2) Kontradiktorische Einvernahme unter räumlicher Trennung und Tarnung des Zeugen 75
(3) Die Einführung des Wissens von Zeugen unter Rückgriff auf Beweissurrogate 77
4. Zusammenfassung 80
II. Auswirkungen auf die deutsche Rechtsordnung 82
1. Die kontradiktorische Einvernahme unter Geheimhaltung der Identität des Zeugen 82
a) Derzeitige Rechtslage 82
b) Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des EGMR 83
2. Die kontradiktorische Einvernahme unter räumlicher Trennung und Tarnung des Zeugen 84
a) Derzeitige Rechtslage 84
aa) Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung 84
bb) Die Geheimhaltung des äußeren Erscheinungsbildes des Zeugen 85
cc) Kommissarische Vernehmung des Zeugen unter Ausschluss des Angeklagten und ohne Benachrichtigung des Verteidigers 87
b) Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des EGMR 88
aa) Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung 88
bb) Geheimhaltung des äußeren Erscheinungsbildes des Zeugen 89
cc) Kommissarische Vernehmung des Zeugen unter Ausschluss des Angeklagten und ohne Benachrichtigung des Verteidigers 90
3. Die Einführung des Wissens von gesperrten Zeugen unter Verwendung von Beweissurrogaten 90
a) Derzeitige Rechtslage 91
aa) Die Sperrung des Zeugen durch die Exekutive 91
bb) Die Heranziehung von Ersatzbeweisen im gerichtlichen Verfahren 92
(1) Die gerichtliche Überprüfung der Sperrerklärung 93
(2) Ausgleich der fehlenden Gewährung der Verteidigungsrechte über den Grundsatz der freien Beweiswürdigung 94
b) Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des EGMR 96
aa) Der Rückgriff auf Beweissurrogate bei rechtswidrigen Sperrerklärungen 96
bb) Die Beweiswürdigungslösung im Falle des behördlich gesperrten Zeugen 97
III. Lösungsweg: Erweiterte Zulassung alternativer Vernehmungsmethoden 99
D. Fazit 101
Teil 2: Der polizeiliche Lockspitzeleinsatz 102
A. Problemstellung 102
B. Die Spruchpraxis der Konventionsorgane zur Zulässigkeit sog. Lockspitzeleinsätze und die nationalen Reaktionen im Überblick 105
I. Die Spruchpraxis der Konventionsorgane 106
1. Erfolgreiche Beschwerden 106
a) Lüdi gegen die Schweiz 107
aa) Der Einwand fehlender Beschwer nach Art. 25 EMRK a.F. 107
bb) Die Rüge im Hinblick auf Art. 8 Abs. 1 EMRK 108
b) Teixeira de Castro gegen Portugal 110
2. Erfolglose Beschwerden 113
a) A.B. gegen Deutschland 113
b) Radermacher und Pferrer gegen Deutschland 114
c) Kritsch gegen Österreich 115
d) R. Müller gegen Österreich 116
e) Myrdal gegen Norwegen 116
f) Speckmann gegen Großbritannien 117
g) M.H. Shahzad und K. L. gegen Großbritannien 117
h) S. E. gegen die Schweiz 118
i) Kempter gegen Deutschland 119
k) Calabro gegen Italien 119
3. Für zulässig befundene Beschwerden 120
a) Lewis gegen Großbritannien 120
b) Edwards gegen Großbritannien 121
II. Reaktionen einzelner Staaten auf die Urteile des EGMR 122
1. Österreich 122
2. Schweiz 124
C. Analyse der Straßburger Rechtsprechung und ihrer Auswirkungen auf die deutsche Rechtsordnung 126
I. Analyse der Straßburger Judikatur 126
1. Der Lockspitzeleinsatz als gesetzlich zu regelnde Eingriffsmaßnahme nach Art. 8 EMRK 126
a) Art. 8 Abs. 1 EMRK als Prüfungsmaßstab 127
b) Der Einsatz heimlicher Ermittler als „Nichteingriff“ 128
c) Zusammenfassung 130
2. Zulässigkeit und Grenzen einer polizeilichen Tatprovokation nach Art. 6 Abs. 1 EMRK 131
a) Art. 6 Abs. 1 EMRK als Prüfungsmaßstab 131
b) Abgrenzung zulässiger Ermittlungstätigkeit von unzulässiger Tatprovokation 132
aa) Darlegungspflicht des Beschwerdeführers 132
bb) Beurteilungskriterien 133
(1) Anstoß zur Begehung der strafbaren Handlung (Anstiftungshandlung) 133
(2) Provokation eines „zur Tat geneigten Verdächtigen“ 133
(a) Das Kriterium des Tatverdachts 134
(b) Das Kriterium der gerichtlichen Anordnung und Überwachung von Lockspitzeleinsätzen 136
c) Zusammenfassung 136
3. Folgen einer gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstoßenden Tatprovokation 137
a) Problemstellung 137
b) Strafmilderung als ausreichende Wiedergutmachungsmaßnahme i. S. d. Art. 41 EMRK 138
aa) Feststellung einer „von Beginn an“ fehlenden Fairness des Verfahrens 139
bb) Festsetzung einer hohen Entschädigung 140
cc) Die Ausführungen des EGMR zu Art. 25 a.F. im Fall Lüdi 140
c) Zusammenfassung 141
II. Auswirkungen auf die deutsche Rechtsordnung 141
1. Der Lockspitzeleinsatz ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage 142
a) Derzeitige Rechtslage 142
b) Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 8 EMRK 143
2. Zulässigkeit und Grenzen einer polizeilichen Tatprovokation 144
a) Derzeitige Rechtslage 144
b) Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 Abs. 1 EMRK 145
3. Folgen einer gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstoßenden Tatprovokation 146
a) Derzeitige Rechtslage 146
b) Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 Abs. 1 und 41 EMRK 147
III. Lösungsweg: Straffreiheit für den rechtswidrig Provozierten bei fehlender materieller Rechtsgutverletzung 150
1. Staatliche Provokation als Verfahrenshindernis 150
2. Keine Straffreiheit bei materieller Rechtsgutsverletzung 152
D. Fazit 153
Teil 3: Die Überwachung des Fernmeldeverkehrs von Rechtsanwälten als Vertrauenspersonen und Berufsgeheimnisträger 154
A. Problemstellung 154
B. Die Spruchpraxis der Konventionsorgane zur Fernmeldeüberwachung von Rechtsanwälten und nationale Reaktionen im Überblick 157
I. Die Spruchpraxis der Konventionsorgane 157
1. Erfolglose Beschwerden 157
a) Mulders gegen die Niederlande 157
b) Remmers and Hamer gegen die Niederlande 159
2. Die Beschwerde Kopp gegen die Schweiz 161
II. Reaktionen einzelner Staaten auf die Urteile des EGMR 163
1. Schweiz 164
2. Die Rechtslage in anderen europäischen Staaten 166
C. Analyse der Straßburger Rechtsprechung und ihrer Auswirkungen auf die deutsche Rechtsordnung 167
I. Analyse der Straßburger Judikatur 167
1. Problemstellung 167
2. Die Telefonüberwachung von Rechtsanwälten als „in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Eingriffsmaßnahme“ 168
a) Allgemeine Grundsätze 168
b) Die Verhältnismäßigkeit von Telefonüberwachungsmaßnahmen unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes 169
3. Die Telefonüberwachung von Rechtsanwälten als „gesetzlich vorgesehene Eingriffsmaßnahme“ 173
a) Allgemeine Grundsätze 174
b) Die Bestimmtheit von Telefonüberwachungsregelungen im Hinblick auf den betroffenen Personenkreis 176
4. Zusammenfassung 178
II. Auswirkungen auf die deutsche Rechtsordnung 178
1. Derzeitige Rechtslage 178
2. Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des EGMR 181
III. Lösungsweg: Schutz des anwaltlichen Vertrauensverhältnisses durch ein Beweisverwertungsverbot – der geplante § 53b StPO 184
D. Fazit 186
Abschließende Würdigung 187
Literaturverzeichnis 190
Sachwortverzeichnis 203