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Der Europäische Gerichtshof als Gericht

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Mähner, T. (2005). Der Europäische Gerichtshof als Gericht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51855-5
Mähner, Tobias. Der Europäische Gerichtshof als Gericht. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51855-5
Mähner, T (2005): Der Europäische Gerichtshof als Gericht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51855-5

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Der Europäische Gerichtshof als Gericht

Mähner, Tobias

Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, Vol. 32

(2005)

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Abstract

Dem Europäischen Gerichtshof obliegt nach den Gemeinschaftsverträgen die Wahrung des Rechts. Dadurch bestimmt er die Rechtsentwicklung in der Union wie kein anderes Organ der Union und deren Mitgliedstaaten. Dabei stellt sich die Frage, ob dieser machtvolle Gerichtshof überhaupt ein Gericht ist, jedenfalls wie weit er als Gericht gerichtliche Befugnisse ausübt. Dieser Ansatz wirft ein bislang kaum bedachtes demokratierechtliches Problem auf: Ist der demokratische Status als Begriffsmerkmal eines Gerichts einzustufen?

Tobias Mähner untersucht auf Basis der von ihm herausgebildeten Begrifflichkeiten, Rechtsprechung und Gericht sowie der untersuchten Einrichtung des Europäischen Gerichtshofes, ob dieser die erforderliche Gerichtsqualität besitzt. Dabei steht der Aspekt der demokratischen Legitimation im Mittelpunkt. Diese hält der Autor für nur unzureichend ausgebildet und postuliert dementsprechend die Beschränkung der Kompetenzen des Gerichtshofes.

Mit der vorliegenden Untersuchung leistet Mähner einen Beitrag zum Europäischen Verfassungsrecht, aber auch zu einem Grundproblem des Rechtsstaates, dem demokratischen Status von Gerichten. Sie stärkt die Lehre von der Einheit von Rechtsstaat und Demokratie, wie sie in einer vom Republikprinzip geleiteten Rechtslehre zunehmend vertreten wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 11
B. Der demokratische Aspekt 18
I. Problemstellung 18
II. Das demokratische Prinzip im Verfassungsgefüge 20
III. Die liberalistisch-herrschaftliche Konzeption der Staatsgewalt 23
1. Herrschaftsordnung und Volkssouveränität 23
2. Das Prinzip der Repräsentation 27
3. Trennung von Staat und Gesellschaft 31
IV. Die republikanische Konzeption der Staatsgewalt 35
1. Die Entscheidung des Grundgesetzes für die demokratische Republik 35
2. Keine Herrschaft in der Republik 36
3. Die Repräsentation des Volkes als Vertretung des Volkes 37
4. Keine Trennung von Staat und Gesellschaft 40
V. Stellungnahme 41
VI. Die demokratische Legitimation der Volksvertreter 48
1. Die Wahl 48
a) Das Mehrheitsprinzip 49
b) Periodizität der Wahlen 51
2. Die ununterbrochene Legitimationskette 51
C. Der Begriff der Rechtsprechung 54
I. Problemstellung 54
II. Zur Definition der Rechtsprechung 54
III. Die verschiedenen Definitionen 56
1. Die materiellen Definitionen 56
a) Der materiell-historische Ansatz 58
b) Die Kriterien der Rechtsanwendung und des verselbständigten Ausspruchs 60
c) Das Kriterium der Antragstellung 62
d) Das Kriterium des Gesetzes als Handlungsmaßstab 63
e) Das Kriterium der Gegenwärtigkeit 64
f) Der Aspekt der Gerechtigkeit 65
g) Das Kriterium der Gesetzesunterworfenheit 67
h) Das Kriterium der fremden Angelegenheiten 68
i) Das Kriterium der Streitentscheidung 69
j) Die Kriterien der Letztverbindlichkeit, des geregelten Verfahrens und des Richters 72
k) Zwischenergebnis 76
2. Die formellen Definitionsmodelle 76
a) Die Lehre Herzogs 76
b) Die Definition Zimmers 79
c) Zwischenergebnis 80
3. Eigene Stellungnahme 81
a) Das Merkmal der Rechtsklärung 82
aa) Die Bindung der Gesetzesrechtsprechung an das Gesetz und ihre funktionale Gesetzgebungsfunktion 84
bb) Gesetzesbindung und Gesetzgebungsfunktion der Verfassungsrechtsprechung 89
cc) Die Gemeinsamkeit von Politik und Rechtsprechung bei der Rechtsklärung 92
b) Zwischenergebnis 96
IV. Schlussergebnis 96
D. Die qualitativen Anforderungen an ein Gericht 98
I. Problemstellung 98
II. Die Schwierigkeit der Bestimmung des Begriffs „Gericht“ 99
III. Was ist ein Gericht? 100
1. Die gerichtliche Unabhängigkeit 100
a) Die sachliche Unabhängigkeit 101
aa) Der Inhalt 101
bb) Ist die sachliche Unabhängigkeit Charakteristikum der Gerichtsqualität? 103
b) Die persönliche Unabhängigkeit 104
aa) Der Inhalt 104
bb) Ist die persönliche Unabhängigkeit Charakteristikum der Gerichtsqualität? 105
c) Zwischenergebnis 107
2. Die gerichtliche Neutralität 107
a) Der Inhalt 108
b) Ist die Neutralität Charakteristikum der Gerichtsqualität? 110
3. Das rechtsstaatliche Prozessverfahren 110
a) Der Inhalt 111
b) Gehört das rechtsstaatliche Prozessverfahren zu den Charakteristika eines Gerichts? 113
4. Das Bild des Richters 114
5. Die Staatlichkeit der Gerichte 117
a) Anforderungen an die Staatlichkeit 117
b) Die private Rechtsprechung 119
c) Internationale Gerichte und Schiedsgerichte 120
6. Die Rechtsprechungsfunktion 122
7. Die demokratische Legitimation 123
a) Legitimation durch Bindung an das Gesetz 128
aa) Die Divergenz zwischen dem Gesetzesbegriff des Art. 97 Abs. 1 GG und der Rechtsquellenlehre 129
bb) Relativierung der Gesetzesbindung des Art. 97 Abs. 1 GG 131
cc) Gewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze 133
dd) Ergebnis 134
b) Legitimation durch Verfahren 134
c) Legitimation durch Wahrheit 136
d) Legitimation durch Kombination von Legitimationsgründen 136
e) Die Kriterien der funktionell-institutionellen, der sachlich-inhaltlichen und der personellen Legitimation 139
f) Legitimation durch Wahl 140
aa) Das Volk als Wahlberechtigter 146
bb) Wahl durch die Richterschaft 147
cc) Bestellung durch die Exekutive 147
dd) Wahl durch das Parlament 149
IV. Ergebnis 152
E. Der Europäische Gerichtshof 153
I. Problemstellung 153
II. Der Rechtsrahmen der Europäischen Union 153
III. Zur Geschichte des Europäischen Gerichtshofs 163
IV. Die Organisation des Europäischen Gerichtshofs 166
1. Die Zusammensetzung des Gerichtshofs vor dem Vertrag von Nizza 169
2. Die Zusammensetzung des Gerichtshofs seit dem Vertrag von Nizza 170
3. Die Geschäftsverteilung 172
V. Die Funktion des Europäischen Gerichtshofs 172
1. Der Europäische Gerichtshof als Organ der Rechtsprechung 172
2. Der Europäische Gerichtshof als Organ der Rechtssetzung 180
a) Der „Solange I“-Beschluss 188
b) Der „Vielleicht“-Beschluss 190
c) Der „Solange II“-Beschluss 190
d) Das „Maastricht“-Urteil 192
3. Die Einzelbefugnisse des Europäischen Gerichtshofs 194
a) Die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof 194
b) Das Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 234 EGV, Art. 150 EAGV 197
c) Die Nichtigkeitsklage gemäß Art 230, 231 EGV, Art. 146 EAGV 201
d) Das Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art. 226 Abs. 2 EGV, Art. 141 EAGV 204
4. Fazit 206
F. Ist der Europäische Gerichtshof ein Gericht? 208
I. Problemstellung 208
II. Der Europäische Gerichtshof und der Begriff der Rechtsprechung und Neutralität 208
III. Die demokratische Legitimation des Europäischen Gerichtshofs 211
1. Die institutionelle Legitimation 211
2. Die sachlich-inhaltliche Legitimation 213
3. Die personelle Legitimation 218
4. Ergebnis 221
IV. Der Europäische Gerichtshof und das rechtsstaatliche Verfahren 222
V. Die fachliche Qualifikation der Richter am Europäischen Gerichtshof 228
VI. Die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs 228
VII. Das Schlussfazit 230
G. Zusammenfassung 232
Literaturverzeichnis 240
Stichwortverzeichnis 270