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Martin, S. (2006). Die Umsetzung der Unternehmensübergangsrichtlinie (Richtlinie 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie) in Spanien. Zugleich eine Kurzeinführung in das spanische Recht der Kollektivverträge und der kollektiven Arbeitnehmervertretung sowie in das neue Konkursrecht aus arbeitsrechtlicher Perspektive. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52075-6
Martin, Stefanie. Die Umsetzung der Unternehmensübergangsrichtlinie (Richtlinie 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie) in Spanien: Zugleich eine Kurzeinführung in das spanische Recht der Kollektivverträge und der kollektiven Arbeitnehmervertretung sowie in das neue Konkursrecht aus arbeitsrechtlicher Perspektive. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52075-6
Martin, S (2006): Die Umsetzung der Unternehmensübergangsrichtlinie (Richtlinie 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie) in Spanien: Zugleich eine Kurzeinführung in das spanische Recht der Kollektivverträge und der kollektiven Arbeitnehmervertretung sowie in das neue Konkursrecht aus arbeitsrechtlicher Perspektive, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52075-6

Format

Die Umsetzung der Unternehmensübergangsrichtlinie (Richtlinie 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie) in Spanien

Zugleich eine Kurzeinführung in das spanische Recht der Kollektivverträge und der kollektiven Arbeitnehmervertretung sowie in das neue Konkursrecht aus arbeitsrechtlicher Perspektive

Martin, Stefanie

Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, Vol. 38

(2006)

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Abstract

Stefanie Martin analysiert zunächst die europarechtlichen Vorgaben der Betriebsübergangsrichtlinie. Dabei liegt das Schwergewicht auf den 1998 vorgenommenen Änderungen und der neueren EuGH-Rechtsprechung nach dem Urteil Christel Schmidt. Neben der Darstellung der arbeitsrechtlichen Folgen eines Unternehmens(-teil-)übergangs in Spanien für einen Leserkreis mit deutschem Verständnishintergrund führt die Autorin zugleich in grundlegende Mechanismen des vom deutschen Arbeitsrecht stärker abweichenden spanischen Tarifrechts und des Betriebsverfassungsrechts ein und gibt einen Überblick über das neue spanische Insolvenzrecht seit dem 1.9.2004.

Martin kommt zu dem Ergebnis, daß die Richtlinie im Wesentlichen zutreffend umgesetzt ist. Im Zusammenhang mit der Auftragsnachfolge geht der spanische Arbeitnehmerschutz sogar weiter als europarechtlich gefordert. Hingegen bestehen gewisse Defizite beim Schutz gegen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen sowie im Bereich der Arbeitnehmervertretung beim Betriebsübergang.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 3
Inhaltsübersicht 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 19
Einleitung – Zielsetzung und Vorgehensweise der Untersuchung 21
1. Kapitel: Kurzer Überblick über die Geschichte des Arbeitnehmerschutzes bei Unternehmens- und Betriebsübergängen in Spanien 25
A. Art. 90 LCT 1931 und Art. 79 LCT 1944 25
B. Art. 18.2 und 18.3 LRL 27
C. Art. 44 ET a.F. 29
D. Die Reform vom 11. Juli 2001 – Art. 44 ET n.F. – sowie der neue Art. 149 LC 30
2. Kapitel: Begriffsbestimmungen durch Legaldefinitionen, Rechtsprechung und Lehre vor dem Hintergrund der Erweiterung der Definitionen durch die Neufassung der Richtlinie 33
A. Objekt des Übergangs: Unternehmen, Betrieb, Unternehmens- oder Betriebsteil 35
I. Europarecht: Rezeption oder Korrektur der Begriffsfindung des Europäischen Gerichtshofs durch die Änderungsrichtlinie 98/50/EG? – Der europäische Normgeber im Dialog mit dem Europäischen Gerichtshof 35
1. Übergang einer ihre Identität wahrenden wirtschaftlichen Einheit 35
a) Die Entwicklung der Rechtsprechung: Spijkers – Schmidt – Süzen – Hernández Vidal – Temco 35
aa) Spijkers – allgemeine Leitlinien 35
(1) Vom Normzweck zum Schlüsselbegriff der ihre Identität wahrenden wirtschaftlichen Einheit 35
(2) Weiterführung der Tätigkeit der Einheit bzw. Weiterführung des Betriebes 37
(3) Die sieben Indizien für den Tatbestand der Identitätswahrung der wirtschaftlichen Einheit 37
(4) Beurteilungskompetenz des nationalen Gerichts 39
bb) Entwicklungen seit Spijkers – Funktions- contra Organisationsnachfolge: Zur Bedeutung der Identität der Tätigkeit, der Übernahme von Personal sowie zur Kompetenzabgrenzung zwischen den innerstaatlichen Gerichten und dem Gerichtshof 40
(1) Identität der Tätigkeit und Übernahme von Personal 40
(a) Spijkers 41
(b) Redmond Stichting, Rask, Schmidt, Rygaard, Mercks 43
(aa) Redmond Stichting 44
(bb) Rask 45
(cc) Schmidt 46
(dd) Rygaard 48
(ee) Mercks 50
(ff) Ergebnis 51
(c) Süzen und Nachfolgeentscheidungen 52
(aa) Süzen 52
(α) Differenzierung zwischen betriebsmittelreichen und betriebsmittelarmen Tätigkeiten 52
(β) Definition des Begriffs der wirtschaftlichen Einheit und Abkehr vom Einbezug der reinen Funktionsnachfolge 53
(γ) Neue Identitätsmerkmale? 55
(δ) Bedeutung der Übernahme von Personal als Anwendungsvoraussetzung 56
(ε) Zusammenfassung – Formulierung einer Definition 60
(bb) Hernández Vidal, Sánchez Hidalgo und spätere Urteile 60
(2) Kompetenzabgrenzung zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten 66
(a) Die unterschiedliche Handhabe in den verschiedenen Entscheidungen 66
(aa) Die Urteile in der Tradition von Spijkers 66
(bb) 1992 bis 1996, Redmond Stichting bis Mercks 67
(cc) 2001 bis 2003, Liikenne, Temco und Abler 70
(b) Bewertung und Kritik 72
b) Chronologie des Normsetzungsverfahrens zu Art. 1 Abs. 1 b) der RiL 98/50/EG – Überblick 73
c) Änderungsvorschläge der Richtlinie und Rechtsprechungsänderung – actio und reactio 77
d) Vergleich der geänderten Richtlinie mit den Termini der aktuellen EuGH-Rechtsprechung, Bewertung 81
2. Öffentliche und private Wirtschaftseinheiten 86
3. Mit und ohne Gewinnerzielungsabsicht 87
II. Rechtsprechung und Lehrmeinungen zu Art. 44 ET; Übernahme der Richtliniendefinition in den Gesetzestext durch das Ley 12/2001 vom 9. Juli 2001 – Objektives Element 88
1. Grundsätzliches zu den Anforderungen an den Gegenstand des Übergangs: La transmisión de empresa, centro de trabajo o unidad productiva autónoma – der Übergang eines Unternehmens, Betriebs oder einer selbständigen Produktionseinheit 89
a) Wörtliche Übereinstimmung 90
b) Inhaltliche Übereinstimmung mit der bisherigen spanischen Rechtsprechung und herrschenden Lehre 90
aa) Die spanische Rechtsprechung 91
(1) Unternehmen, Betrieb, selbständige Produktionseinheit 91
(2) Gemeinsames Kriterium 94
(3) Ausgewählte Sonderprobleme 96
(a) Erwerb von Mehrheitsbeteiligungen an Aktiengesellschaften 96
(b) Auftragsnachfolge und Nachfolge in Verwaltungskonzessionen: Art. 44 ET und die reine Funktionsnachfolge 97
(c) Notar und Corredor de comercio 99
(d) Weiterführung eines Unternehmens durch Gründung einer Sociedad Anónima Laboral (SAL) 101
(e) Zur Bedeutung der Übernahme von Personal, insbesondere im Bereich von Auftragsnachfolge und Nachfolge in Verwaltungskonzessionen 107
(aa) Auftragsnachfolge und Nachfolge in Verwaltungskonzessionen 109
(α) Entscheidungen des Tribunal Supremo bis zum 20.10.2004 109
(β) Die Rechtsprechung des Tribunal Supremo seit dem 20.10.2004 115
(bb) Sonstige Tätigkeitsnachfolge 119
bb) Die spanische Lehre 120
cc) Zwischenergebnis: Weitgehende Übereinstimmung mit der Neufassung der Richtlinie und dem umsetzenden Art. 44 ET n.F. 124
2. Öffentliche und private Wirtschaftseinheiten 129
3. Mit und ohne Gewinnerzielungsabsicht 132
4. Ergebnis 132
B. Wesen und Rechtsgrund des Übergangs: „durch vertragliche Übertragung oder durch Verschmelzung“ 134
I. Die Bedeutungslosigkeit als Abgrenzungskriterium nach der Richtlinie in ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 134
1. Überblick über die vom EuGH entschiedenen Fälle 134
a) Wesen des Übergangs bzw. der Übertragung 134
aa) Zur Terminologie des Gerichtshofs 134
bb) Inhalt und Bedeutungsgehalt der Begriffe 135
b) Bedeutung der Zusätze „vertraglich“ und „durch Verschmelzung“ – Anforderungen an den Rechtsgrund der Übertragung 139
aa) Konkurs- und ähnliche Verfahren 140
bb) Übergänge auf indirekter oder entfernter vertraglicher Grundlage 141
(1) Rückfall eines vertraglich übertragenen Unternehmens 141
(2) Zwischenschaltung Dritter beim Übergang 143
2. Die Änderungsrichtlinie 145
3. Zusammenfassung 146
4. Bewertung 148
II. Spanien: Cambio de titularidad (Wechsel des Inhabers) – Subjektives Element – sowie transmisión (Übertragung) 152
1. Grundsätzliche Bedeutung und Systematik 152
2. Subjektives Element: Inhaberwechsel durch Handlungen unter Lebenden oder von Todes wegen 154
a) Gleichlauf des Richtlinienanwendungsbereichs mit Art. 44 ET 154
aa) Vertragliche Zweierbeziehung 154
bb) Vertragliche Beziehung über einen Dritten als Mittler – Entfall des Merkmals des tracto directo 154
b) Überschießender Anwendungsbereich von Art. 44 ET 156
aa) Unternehmensübergang mortis causa 156
bb) Übergang außerhalb eines vertraglichen Rahmens 158
3. Wesen und Inhalt des Begriffs der transmisión 159
a) Die enge Auslegung des Begriffs in der spanischen höchstrichterlichen Rechtsprechung der letzten Jahre 159
b) Zusammenfassung und Bewertung 164
c) Konsequenzen für die Auslegung des Begriffs in Art. 44 ET n.F. 166
4. Ergebnis 167
C. Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis 168
I. Art. 2 Abs. 1 lit. d) und Abs. 2 der Richtlinie 2001/23 EG: Begriffsbestimmung nach nationalem Recht 168
II. Der Arbeitnehmerbegriff in Spanien, Art. 1 Abs. 1 ET 170
1. Gesetzessystematik 170
2. Grundsätze und allgemeine Charakteristika 170
a) Naturaleza contractual y voluntariedad – Vertragliche Natur und Freiwilligkeit 171
b) Prestación laboral personal – Persönliche Dienstleistungspflicht 171
c) Retribución – Vergütung 171
d) Dependencia – Persönliche Abhängigkeit 172
e) Ajenidad – „Fremdheit“ 173
3. Art. 8 Abs. 1 ET – Vermutung eines Arbeitsvertrags 174
4. Ausnahmetatbestände 175
a) Beamte, statutarisches Personal der Sozialversicherungsträger und sonstige öffentliche Bedienstete, Art. 1 Abs. 3 lit. a) ET 175
b) Ausschluss wegen fehlender Abhängigkeit oder wegen Tätigkeit für eigene Rechnung 176
aa) Trabajadores autónomos, selbständige Arbeiter, DF 1.a ET 176
bb) Selbständige Handelsvertreter, Art. 1 Abs. 3 lit. f) ET 177
cc) Selbständige Fuhrunternehmer, Art. 1 Abs. 3 lit. g) S. 2 ET 178
dd) Räte oder Mitglieder in Verwaltungsorganen von Unternehmen, Art. 1 Abs. 3 lit. c) ET 179
c) Ausschluss wegen fehlender Vergütung 181
aa) Freundschafts- und Gefälligkeitsdienste, Art. 1 Abs. 3 lit. d) ET 181
bb) Dienstleistungen im familiären Bereich, Art. 1 Abs. 3 lit. e) ET 182
d) Ausschluss wegen fehlender Freiwilligkeit – Art. 1 Abs. 3 lit. b) ET 183
5. Besondere Arbeitsverhältnisse 184
3. Kapitel: Die individualvertraglichen Auswirkungen des Übergangs 187
A. Art. 3 – Übergang des Arbeitsvertrags auf den Erwerber 188
I. Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1: Auswechslung des Arbeitgebers bei sonst gleich bleibendem Vertragsinhalt 188
1. Wirkungsweise der Vorschrift: Übergang ipso iure, zwingender Normcharakter und arbeitnehmerseitiges Widerspruchsrecht 188
2. Vom Übergang erfasste Arbeitnehmer 193
a) Zuordnung zur übergegangenen wirtschaftlichen Einheit in persönlicher Hinsicht 193
b) Erfasste Arbeitnehmer in zeitlicher Hinsicht: Voraussetzung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses im maßgeblichen Zeitpunkt des Übergangs 199
c) Sonderregelungen für bestimmte Arten von Arbeitsverhältnissen 205
3. Inhalt und Umfang der Erwerberpflichten 208
4. Zur Zulässigkeit von Änderungen 213
II. Die Haftung des Veräußerers gegenüber den übergehenden Arbeitnehmern, Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 und 2, und die Ausgestaltung des Regelungsspielraums in Spanien 217
1. Die Haftung des Veräußerers für Altverbindlichkeiten 217
2. Spanische Besonderheit: Gesamtschuldnerische Weiterhaftung des Veräußerers auch für nach dem Übergang entstandene Verbindlichkeiten bei „deliktischem“ Übergang, Art. 44 Abs. 3 UAbs. 2 ET 222
III. Der neue Art. 3 Abs. 2 223
IV. Die Ausnahme der Ansprüche aus betrieblichen Zusatzversorgungseinrichtungen in Art. 3 Abs. 4 225
B. Kündigungsverbot für den Arbeitgeber und Arbeitnehmerschutz bei Änderungen der Arbeitsbedingungen – Art. 4 der Richtlinie 230
I. Doppelter Arbeitnehmerschutz durch Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 230
II. Die Situation in Spanien: Fehlen einer ausdrücklichen Umsetzungsvorschrift im ET und nur partielle Anpassung der allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften an die Richtlinienvorgaben 235
1. Ausreichende Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 235
2. Analyse der Vorschriften im ET über wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben aus Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 236
a) Art. 50 ET 236
b) Art. 39, 40 und 41 ET 238
c) Zusammenfassung und Ergebnis 241
C. Sonderfall: Betriebsübergang im Rahmen eines Insolvenzverfahrens 242
I. Bestätigung und Korrektur der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes durch den Richtliniengeber 242
1. Überblick über die zur Richtlinie 77/187/EWG ergangene EuGH-Rechtsprechung 242
2. Die Neuregelung der Änderungsrichtlinie 98/50/EG 243
a) Fälle der Unternehmensauflösung: Differenzierte Bestätigung 244
b) Sanierungssachverhalte: Differenzierte Korrektur 245
II. Insolvenz und Unternehmensübergang im spanischen Recht 250
1. Einführung in das neue Konkursrecht nach dem Ley Concursal aus arbeitsrechtlicher Perspektive 252
a) Grundprinzipien: Einheitlichkeit, Vereinfachung und Beschleunigung, Flexibilisierung, Bewahrung wirtschaftlicher Einheiten 252
b) Organe 253
c) Freiwilliger und notwendiger Konkurs 254
d) Allgemeine Wirkungen der Konkurserklärung 254
e) Auswirkungen der Konkurserklärung auf Bestand und Inhalt der Arbeitsverhältnisse 255
f) Rangordnung der Schulden 261
g) Vereinbarung 263
h) Liquidation 265
i) Überblick über die Arbeitnehmermitbestimmung im Konkurs 266
2. Der Unternehmensübergang nach dem neuen Konkursrecht 267
a) Rechtslage vor Geltung des Ley Concursal als regelungspolitischer Hintergrund: Wirkungsweise von Art. 44 ET, Art. 51 Abs. 10 ET a.F. und Art. 51 Abs. 11 ET 267
b) Zusammenspiel von Art. 100 Abs. 2, Art. 149 Abs. 2 LC und Art. 44 ET sowie Art. 51 Abs. 11 ET 270
aa) Phase vor Eröffnung des förmlichen Insolvenzverfahrens nach dem LC 270
bb) Unternehmensübergang während des förmlichen Insolvenzverfahrens 271
(1) Übergang im Rahmen der Vereinbarung, Art. 100 LC 271
(a) Anhörungsrecht nach Art. 100 Abs. 2 letzter Satz LC 272
(b) Bedeutung der Wendung „zu den im Vereinbarungsvorschlag festgelegten Konditionen“ in Art. 100 Abs. 2 Satz 2 LC für den Arbeitnehmerschutz nach Art. 44 ET 274
(2) Unternehmensübergang in der Liquidationsphase, Art. 148 f. LC 277
(a) Der Übergang im Rahmen eines Liquidationsplans, Art. 148 LC 277
(b) Der Übergang nach den gesetzlichen Auffangregeln für die Liquidation, Art. 149 LC 278
(aa) Art. 149 Abs. 2 Satz 2 LC – Begrenzung der zu übernehmenden Arbeitsschulden 279
(bb) Art. 149 Abs. 2 Satz 3 LC – Vereinbarung kollektiver Änderungen der Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitnehmervertretern und Erwerber 280
(3) Das Verhältnis der Art. 100, 148 und 149 LC zu den Vorschriften Art. 44 und 51 ET sowie zu Art. 44 LC 281
c) Zusammenfassende Bewertung mit Blick auf die Richtlinienvorgaben 283
d) Rechtspolitische Stellungnahme im Übrigen 287
4. Kapitel: Die kollektivrechtlichen Auswirkungen des Übergangs 291
A. Vorübergehende Beibehaltung der kollektivvertraglichen Arbeitsbedingungen durch den Erwerber 291
I. Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie – Weitergeltung der kollektivvertraglichen Arbeitsbedingungen 291
II. Grundzüge des Rechts der Kollektivverträge in Spanien 294
1. Die Verfassungsgarantie der Koalitionsfreiheit 294
2. Der convenio colectivo estatutario, der Kollektivvertrag nach den Regeln des ET 295
a) Legitimation zur Kollektivverhandlung nach dem ET 296
aa) Haustarifverträge und Kollektivverträge mit untergeordnetem räumlichen Geltungsbereich 296
bb) Kollektivverträge mit umfassenderem Geltungsbereich 297
(1) Legitimation auf Arbeitnehmerseite 297
(2) Legitimation auf Arbeitgeberseite 298
b) Zusammensetzung der Verhandlungskommission bei über das Unternehmen hinausreichenden Kollektivverträgen und Vertragsschluss 298
c) Zeitliche Geltung, Konkurrenz 299
3. Der convenio colectivo extraestatutario 300
III. Die Auswirkungen des Übergangs auf bestehende Kollektivverträge 301
1. Übergang auf einen zuvor nicht kollektivvertraglich gebundenen Erwerber, Geltung desselben Kollektivvertrags bei Veräußerer und Erwerber oder Ausschluss der übergegangenen Arbeitnehmer aus dem allgemeinen Anwendungsbereich des beim Erwerber geltenden Kollektivvertrags 301
2. Übergang auf einen Erwerber im Geltungsbereich eines bestehenden, anderen Kollektivvertrags, in dessen allgemeinen Anwendungsbereich auch die übergegangenen Arbeitnehmer fallen – Tarifkonkurrenz oder Tarifpluralität? 303
a) Unter Geltung des Art. 44 ET a.F. gefundene Lösungen 303
aa) Anwendung des Konkurrenzverbots, Art. 84 Abs. 1 ET 303
bb) Anwendung des Prinzips der einheitlichen kollektivvertraglichen Regelung in ein und demselben Anwendungsbereich, Art. 82 Abs. 3 ET 304
cc) Lösung nach dem Günstigkeitsprinzip, Art. 3 Abs. 3 ET 305
dd) Rückkehr zur alleinigen Anwendung von Art. 44 ET und dem Verständnis als Tarifpluralität 307
b) Der neue Art. 44 Abs. 4 ET 309
aa) Grundsatz: Weitergeltung des beim Veräußerer anwendbaren Kollektivvertrags für die betroffenen Arbeitnehmer 309
(1) Allgemeine Wirkungsweise 309
(2) Begriff und Wirksamkeitsvoraussetzung des Kollektivvertrags 312
(a) Begriff 312
(b) Wirksamkeit des Kollektivvertrags in zeitlicher Hinsicht 314
(3) Sonderproblem: Rückwirkende kollektivvertragliche Vereinbarungen 316
bb) Ende der Fortgeltung und Möglichkeiten einer Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen im aufnehmenden Unternehmen I: Ablauf der Geltungszeit oder Anwendung eines neuen Kollektivvertrags, Art. 44 Abs. 4 UAbs. 2 321
(1) In-Kraft-Treten eines neuen Kollektivvertrags im Unternehmen des Erwerbers 321
(2) Ablauf der Geltungsdauer des beim Veräußerer anwendbaren Kollektivvertrags 322
(a) Tarifpluralität im Unternehmen des Erwerbers 327
(b) Aufnehmendes Unternehmen bislang außerhalb jeglicher Tarifgeltung oder übergegangene Arbeitnehmer vom persönlichen Anwendungsbereich des beim Erwerber geltenden Kollektivvertrags ausgeschlossen 328
(c) Zusammenfassung 329
cc) Möglichkeit zur Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen im aufnehmenden Unternehmen II: Zur umstrittenen Bedeutung des pactus contrarius, Art. 44 Abs. 4 UAbs. 1 ET 330
(1) Zeitpunkt der Vereinbarung 330
(2) Geltungsumfang in persönlicher Hinsicht 331
(3) Parteien 332
(4) Rechtsnatur und Inhalt 334
(5) Zur Notwendigkeit einer richtlinienkonformen Auslegung von Art. 44 Abs. 4 ET 338
(6) Zusammenfassung 340
B. Kontinuität und Anpassungen bei den Arbeitnehmervertretungen 341
I. Art. 6 der Richtlinie 341
1. Zielsetzung 341
2. Art. 6 Abs. 1 – Sicherung einer „angemessenen“ Arbeitnehmervertretung nach dem Übergang 342
a) Die Regelungsgrundsätze 342
b) Zweifelsfragen 345
aa) Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 346
bb) Reichweite von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 4 347
3. Art. 6 Abs. 2 – Schutz der ausscheidenden Arbeitnehmervertreter 348
II. Die Umsetzung in Spanien durch Art. 44 Abs. 5 ET sowie die allgemeinen Regeln über die Arbeitnehmervertretung im Unternehmen 350
1. Schematischer Überblick zur spanischen Arbeitnehmervertretung im Unternehmen 350
a) Die unitarische Arbeitnehmervertretung 351
b) Die gewerkschaftlichen Arbeitnehmervertreter 354
2. Arbeitnehmervertretung und Unternehmensübergang 356
a) Art. 44 Abs. 5 ET – Kontinuität der Arbeitnehmervertretung bei Bewahrung der Selbständigkeit 356
aa) Grundsatz – Kodifizierung gefestigter Rechtsprechungskriterien 356
bb) Zur Bedeutung des Einbezugs der Produktionseinheit und zur Auslegung des Begriffs der Selbständigkeit 358
(1) Erster Ansatz: Konstitutiver Charakter von Art. 44 Abs. 5 ET durch die Aufnahme der Produktionseinheit in den Gesetzestext 358
(2) Zweiter Ansatz: Restriktive Auslegung des Begriffs autonomía, Selbständigkeit, in Art. 44 Abs. 5 ET 362
(a) Gleiche Bedeutung des Begriffs in Art. 44 Abs. 5 und Abs. 1 362
(b) Natürliche Wortinterpretation 363
(c) Bezug der Selbständigkeit auf die Eigenschaft als Wahleinheit 364
cc) Der Begriff der gesetzlichen Arbeitnehmervertreter in Art. 44 Abs. 5 ET 365
(1) Einbezug der gewerkschaftlichen Arbeitnehmervertreter 365
(2) Das comité intercentros und Art. 44 Abs. 5 ET 367
(3) Die Bedeutung von Art. 44 Abs. 5 ET für andere Vertretungsorgane 369
b) Die Vertretung der übergegangenen Arbeitnehmer in allen übrigen Fällen 369
aa) Vollständiger Übergang einer Wahleinheit und Verlust ihrer Selbständigkeit durch Bildung einer neuen Wahleinheit mit einem beim Erwerber bereits bestehenden Unternehmen(steil) 373
(1) Mögliche Konstellationen am Beispiel der unitarischen Arbeitnehmervertretung 373
(2) Rechtliche Würdigung hinsichtlich Art. 6 Abs. 1 UAbs. 4 der Richtlinie 374
(3) Rechtliche Würdigung im Übrigen 378
(4) Gewerkschaftliche Vertreter 382
(5) Zusammenfassung 385
bb) Teilübergang einer Wahleinheit 385
(1) Verselbständigung als neue, eigene Wahleinheit 385
(2) Zusammenfassung zu einer Wahleinheit mit mindestens einem Unternehmensteil des Veräußerers 391
(a) Bildung eines gemeinsamen Betriebs (Interessenvertretung auf betrieblicher Stufe) bzw. Unternehmens (Interessenvertretung auf Unternehmensebene) 392
(b) Fortführung übergegangener Einheiten als eigene Betriebe und Bildung eines comité de empresa conjunto mit Altbetrieben des Erwerbers 396
c) Auswirkungen des Teilübergangs auf die Vertretung der beim Veräußerer verbleibenden Arbeitnehmer 397
3. Arbeitnehmervertretung im Konkurs 400
4. Schutz der ausscheidenden Arbeitnehmervertreter 401
5. Zusammenfassung und Ergebnis 403
5. Kapitel: Konsultations- und Informationspflichten 407
A. Hinweise zu den 1998 in den aktuellen Art. 7 der Richtlinie aufgenommenen Neuerungen, insbesondere zum widersprüchlichen Anwendungsbereich der Informationspflichten 407
I. Inhalt der Informationspflichten 407
II. Mitbestimmung im Konzern 407
III. Lückenlose Informationspflicht für alle Unternehmensgrößen: Zum Verhältnis von Art. 7 Abs. 1, 5 und 6 409
B. Wörtliche Übernahme der in Art. 7 Abs. 1, 2, 4 und 6 der Richtlinie aufgestellten Grundregeln durch Art. 44 Abs. 6 bis 10 ET nach bislang völlig unzureichender Umsetzung 411
I. Überblick über die alte Rechtslage 411
II. Die neuen Mitbestimmungsvorschriften des Art. 44 Abs. 6–10 ET 412
1. Umsetzungsprinzip: Übernahme der Grundregeln aus Art. 7 der Richtlinie 412
2. Zur Anwendbarkeit auf von Todes wegen erfolgte Unternehmensübergänge 414
3. Adressaten der Bestimmungen 418
a) Selbständige Verpflichtung von Veräußerer und Erwerber 418
b) Die Berechtigten auf Arbeitnehmerseite 418
aa) Gesetzliche Arbeitnehmervertreter, Art. 44 Abs. 6 und 9 418
bb) Die Arbeitnehmer selbst, Art. 44 Abs. 7 ET 419
cc) Betroffenheit der Arbeitnehmer 420
4. Form und Zeitpunkt von Information und Einleitung der Konsultation 421
a) Konsultationsrecht, Art. 44 Abs. 9 ET 423
b) Informationsrecht, Art. 44 Abs. 6 und 7 ET 423
5. Behandlung von Konzernen, Art. 44 Abs. 10 ET 425
6. Inhalt der Informationspflichten 426
a) Für den Übergang vorgesehenes Datum 426
b) Gründe für den Übergang 427
c) Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer 427
d) Hinsichtlich der Arbeitnehmer vorgesehene Maßnahmen 428
7. Verhältnis zu anderweitig geregelten Informationsrechten der Arbeitnehmer(vertreter): Anspruchskonkurrenz 429
8. Voraussetzungen und Inhalt der Konsultationspflichten, Konkurrenzen 431
9. Folgen aus der Verletzung der Mitbestimmungsrechte 438
a) Verwaltungsrechtliche Sanktion: Ahndung mit Bußgeld als infracción grave, schwerer Verstoß 438
b) Grundsatz: Keine Folgen für die Wirksamkeit des Unternehmensübergangs und den Eintritt der in Art. 44 Abs. 1–5 bestimmten Rechtsfolgen 440
c) Sonderfall: Gesellschaftsfusionen und -spaltungen 443
d) Auswirkungen auf die Maßnahmen im Sinne von Art. 44 Abs. 6 lit. d) und Abs. 9 ET 444
Zusammenfassung und Ergebnis 446
Anhang 455
I. Arbeitsrechtliche Gesetzesnormen 455
1. Vorschriften aus dem ET 455
a) Originalvorschriften 455
b) Vorschriften in deutscher Übersetzung 477
2. Vorschriften aus dem LOLS 500
a) Originalvorschriften 500
b) Vorschriften in deutscher Übersetzung 502
3. Vorschriften mit arbeitsrechtlichem Bezug aus dem LC 503
a) Originalvorschriften 503
b) Vorschriften in deutscher Übersetzung 509
II. Vorschriften aus dem Código Civil 516
1. Originalvorschriften 516
2. Vorschriften in deutscher Übersetzung 517
Entscheidungen des EuGH zur Richtlinie 520
Literaturverzeichnis 522
Stichwortverzeichnis 533