Menu Expand

Cite BOOK

Style

Nägel, W. (2004). Einmanngesellschaften im deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51129-7
Nägel, Werner. Einmanngesellschaften im deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51129-7
Nägel, W (2004): Einmanngesellschaften im deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51129-7

Format

Einmanngesellschaften im deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht

Nägel, Werner

Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, Vol. 28

(2004)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Die Frage nach der Zulässigkeit der Einmanngesellschaft läßt sich nur beantworten, wenn man die Grundstrukturen des Verbandsrechts erforscht. Denn sie ist bei den Kapitalgesellschaften unangefochten anerkannt, während sie bei den Personengesellschaften bisher nicht entstehen konnte. Das für Gesamthandsgesellschaften geltende Prinzip der Anwachsung sieht vor, daß das Gesellschaftsvermögen dem letzten Gesellschafter als sein Alleinvermögen anwächst. Das Europarecht in Form der EWIV hat diesen Grundsatz durchbrochen.

Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor, welche dogmatischen Begründungsmuster für die Diskrepanz bestehen. Dabei klärt er auch, ob die Anerkennung von Einmannpersonengesellschaften praktisch geboten ist. Werner Nägel kommt zu dem Ergebnis, daß es angesichts der Haftungsverfassung der Gesamthand unnötig ist, die Einmanngesellschaft als Dauereinrichtung zuzulassen. Das Anwachsungsprinzip führt aber zu rechtstechnischen Schwierigkeiten, wenn die Fortführung der Gesellschaft mit neuen Anteilseignern beabsichtigt wird. Dies rechtfertigt es, für einen begrenzten Zeitraum die Gesellschaft als Einmannpersonengesellschaft bestehen zu lassen.

Table of Contents.

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
§ 1 Einführung 23
A. Dogmatische Zielsetzung 24
B. Das Recht der Einmanngesellschaft im Europäischen Kontext 24
C. Praktische Bedeutung und praktisches Bedürfnis 26
D. Methoden 27
E. Die Reichweite des Gesellschaftsrechts 27
F. Die „Einmanngesellschaft“ als Teil des Gesellschaftsrechts 29
G. Die gesetzespositivistische Abgrenzung zwischen juristischer Person und Gesamthand 31
§ 2 Bestandsaufnahme 33
A. Die Einmanngesellschaft im Recht der Gesamthand 33
I. Das Organisationsprinzip der Gesamthand 33
1. Die Entstehungsgeschichte der §§ 705 ff. BGB 35
2. Die Unzulässigkeit der Einmann-Gesamthand nach der klassischen „vermögensrechtlichen“ Lehre 37
3. Die Unzulässigkeit der Einmann-Gesamthand nach der neueren „personenrechtlichen“ Lehre 39
4. Die Unzulässigkeit der Einmann-Gesamthand aufgrund der „Sozietätskonstruktion“ der Gesamthandsgesellschaften 41
5. Ergebnis 42
II. Die Folgen der Anteilsvereinigung in der Hand eines Gesellschafters im deutschen Recht 43
1. Die Rechtsfolgen bei der BGB-Gesellschaft 43
a) Die Auflösung der Gesellschaft 43
b) Das Erlöschen der Gesellschaft ohne Liquidationsverfahren 44
2. Besonderheiten bei OHG und KG 47
a) Die Handelsgesellschaft als werbende Gesellschaft 47
b) Die Auswirkungen des Handelsrechtsreformgesetzes 47
(1) Der Ausschluß von Gesellschaftern 48
(2) Die Kündigung der Gesellschaft durch den Privatgläubiger bzw. die Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines Gesellschafters 51
(3) Ergebnis 51
c) Die Handelsgesellschaft im Liquidationsstadium 52
3. Besonderheiten bei der Partnerschaft 56
a) Die Partnerschaft als „Schwesterfigur“ der OHG 56
b) Die Einmannpartnerschaft in den früheren Gesetzesentwürfen des PartGG 57
c) Folgerungen aus der Entstehungsgeschichte des PartGG für die Zulässigkeit der Einmann-Gesamthand 59
4. Besonderheiten beim nichtrechtsfähigen Verein 60
a) Der nichtrechtsfähige Verein zwischen Gesellschafts- und Vereinsrecht 60
(1) Die Bedeutung des § 54 S. 1 BGB für das Vereinsrecht 60
(2) Die Rechtsfähigkeit der nichtrechtsfähigen Vereine 62
(3) Die Abgrenzung des nichtrechtsfähigen Vereins von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts 63
b) Der nichtrechtsfähige Verein als werbende Vereinigung 65
(1) Die Fortsetzung des einstmals rechtsfähigen Einmannvereins nach dem Entzug der Rechtsfähigkeit gemäß § 73 BGB 65
(a) Die Folgen des Entzugs der Rechtsfähigkeit nach den Theorien zum Liquidationsgebot des § 43 BGB 65
(b) Der Entzug der Rechtsfähigkeit als Maßnahme zur Beseitigung von Kleinstvereinen 67
(c) Das Erfordernis der Personenmehrheit als Tatbestandsmerkmal des Vereinsbegriffs 69
(d) Das Erfordernis der Personenmehrheit als Teil des Sonderrechts des nichtrechtsfähigen Vereins 70
(2) Das Ausscheiden des vorletzten Vereinsmitglieds 71
c) Der nichtrechtsfähige Verein in der Liquidation 72
(1) Die Liquidation des eingetragenen Einmannvereins nach Entzug seiner Rechtsfähigkeit 73
(2) Die Liquidation nach Ausscheiden des vorletzten Vereinsmitglieds 73
III. Die Folgen der Anteilsvereinigung in der Hand eines Gesellschafters im europäischen Recht 77
1. Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung als Gesamthandsgesellschaft 77
2. Die Sonderregelungen der EWIV-VO betreffend der Zulässigkeit der Einmann-EWIV 80
a) Die EWIV als werbende Gesellschaft 80
(1) Das Mindesterfordernis von zwei Mitgliedern nach Art. 4 Abs. 2 EWIV-VO 80
(2) Der Beendigungsmodus der EWIV nach den Artt. 31 und 32 EWIV-VO 81
(3) Die Entstehung einer Einmann-EWIV beim Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters 83
b) Die EWIV im Liquidationsstadium 84
3. Die Artt. 31 und 32 EWIV-VO als Erlaubnistatbestand der Einmann-Gesamthand 87
IV. Die Möglichkeit der Einmanngründung 87
V. Exkurs – Die Sonderstellung der Vorgesellschaften 88
1. Die Existenz der Vorgesellschaften als Gründungsverbände 89
2. Die Mehrpersonen-Vorgesellschaft als Gesamthandsgesellschaft nach herrschender Lehre 90
3. Der Status der Einmann-Vorgesellschaft als Gesamthand 92
4. Die §§ 1 GmbHG und 2 AktG als Erlaubnistatbestand der Einmann-Gesamthand 95
VI. Ergebnis 97
1. Das liquidationslose Erlöschen der Gesamthand als regelmäßige Rechtsfolge der Anteilsvereinigung 97
2. Die grundsätzliche Undurchführbarkeit der Einmanngründung im deutschen und europäischen Recht 97
3. Die Zulassung der Einmann-Gesamthand durch gesetzliche Fortbestandsklauseln 97
B. Die Einmanngesellschaft im Recht der juristischen Personen 99
I. Das Organisationsprinzip der juristischen Person 100
II. Das Urteil des Reichsgerichts vom 28.11.1888 101
III. Die Folgen der Anteilsvereinigung in der Hand eines Gesellschafters 102
1. GmbH/AG 103
a) Die Zulässigkeitsschranken für die Einmann-GmbH/AG 103
(1) Der fehlende körperschaftliche Charakter der Einmanngesellschaft 104
(2) Die Gewährung der Haftungsbeschränkung für die Einzelperson 105
(3) Die Einmanngesellschaft und das Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung 108
b) Ergebnis 110
2. KGaA 110
a) Die Zulässigkeitsschranken für die Einmann-KGaA 111
(1) Der Wortlaut des § 278 Abs. 1 AktG 112
(2) Der Stimmrechtsausschluß des § 285 Abs. 1 AktG für Aktien der persönlich haftenden Gesellschafter 113
(3) Der Gleichlauf von beschränkter und unbeschränkter Haftung 115
b) Ergebnis 116
3. Verein 118
a) Die Zulässigkeitsschranken für den Einmannverein 118
(1) Die Definition des Vereins 118
(2) Der Entzug der Rechtsfähigkeit nach § 73 BGB 119
b) Ergebnis 121
4. Die eingetragene Genossenschaft 121
IV. Die Möglichkeit der Einmanngründung 123
1. Das Erfordernis von mindestens zwei Gründern 123
2. Die Erlaubnis der Einmanngründung von GmbH und AG durch den Gesetzgeber 124
3. Ergebnis 126
V. Die Weiterentwicklung des Rechts der Einmanngesellschaft durch das Europarecht – Die Zwölfte Gesellschaftsrechtliche Richtlinie 126
1. Die Gewährung der Haftungsbeschränkung für die Einzelperson als Mittelstandsförderung 126
2. Die Auswirkungen der Richtlinie auf das deutsche GmbH-Recht 128
VI. Ergebnis 129
1. Der Fortbestand der juristischen Person als regelmäßige Rechtsfolge der Anteilsvereinigung 129
2. Die Zulassung der Einmanngründung durch gesetzliche Klauseln 130
3. Die Einmanngesellschaft im europäischen Recht 130
§ 3 Die Zulassung der Einmanngesellschaft de lege lata – die Einordnung der Gesamthandsgesellschaften als juristische Personen 132
A. Die strukturellen Unterscheidungsmerkmale zwischen Gesamthand und juristischer Person 133
I. Die zwingende Einheitlichkeit des Anteils versus der Möglichkeit, mehrere Anteile zu halten 134
1. Gesamthandsgesellschaften 134
2. Juristische Personen 136
3. Ergebnis 136
II. Die Unmöglichkeit versus der Fähigkeit, eigene Anteile zu erwerben 138
1. Gesamthandsgesellschaften 139
2. Juristische Personen 139
3. Ergebnis 139
III. Die Persönliche Haftung versus der Haftungsbeschränkung 140
1. Gesamthandsgesellschaften 140
2. Juristische Personen 142
3. Ergebnis 144
IV. Der ungeschützte Bestand des Gesellschaftsvermögens versus der geschützten Haftungsmasse 145
1. Gesamthandsgesellschaften 145
2. Juristische Personen 145
3. Ergebnis 147
V. Die Selbst- versus der Drittorganschaft 148
1. Gesamthandsgesellschaften 150
2. Juristische Personen 152
3. Ergebnis 154
VI. Die Abhängigkeit vom Gesellschafterbestand versus der Dauerhaftigkeit 155
1. Die Kündigung der Gesellschaft bzw. der Austritt eines Gesellschafters 155
a) Gesamthandsgesellschaften 155
b) Juristische Personen 157
(1) AG/Verein/eG 157
(2) GmbH 158
(3) KGaA 161
c) Ergebnis 163
2. Die Insolvenz eines Gesellschafters/Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger 165
a) Gesamthandsgesellschaften 165
b) Juristische Personen 165
c) Ergebnis 167
3. Der Tod eines Gesellschafters 167
a) Gesamthandsgesellschaften 167
b) Juristische Personen 168
c) Ergebnis 169
VII. Die Zuständigkeit der Gesellschafter für die Rechtsakte und Klagen betreffend der Mitgliedschaft versus der Zuständigkeit der Gesellschaft 170
1. Gesamthandsgesellschaften 171
2. Juristische Personen 174
a) AG/GmbH/Verein/eG 174
b) KGaA 175
3. Ergebnis 177
VIII. Der „einzelpersönliche“ versus den „überindividuellen“ Zweck 178
1. Merkmale überindividueller Zweckverfolgung 179
a) Die Verfolgung öffentlicher Zwecke durch juristische Personen 179
b) Die „Unterwerfung“ der persönlichen Interessen der Verfügungsmacht von Vorstand und Mehrheit 181
c) Die Unabhängigkeit der Organisation von den konkreten Mitgliedern 183
2. Der überindividuelle Zweck als Ausprägung des Verbandsinteresses von Gesamthand und juristischer Person 183
3. Ergebnis 184
IX. Die Vertrags- versus der Satzungsgesellschaft 185
1. Die Verfassung der Gesamthandsgesellschaften 185
2. Die Verfassung der juristischen Personen 186
a) Die uneingeschränkte Normentheorie 186
b) Die eingeschränkte Normentheorie 188
c) Die rechtsgeschäftliche Theorie 188
3. Die Einheitsbetrachtung der Verfassung der Gesellschaftsrechtsformen 189
4. Der gleichartige rechtsgeschäftliche Charakter der Verbandsverfassungen 191
5. Die Trennung zwischen rechtsgeschäftlichen und normähnlichen Verbandsverfassungen 194
6. Ergebnis 196
X. Ergebnis 197
B. Die fehlende Rechtsfähigkeit der Gesamthandsgesellschaften 198
I. Die Rechtsfähigkeit als substantielle Eigenschaft der juristischen Personen 198
II. Die Rechtsfähigkeit der Gesamthandsgesellschaften nach neuerer Lehre 199
1. Die Rechtsfähigkeit der Gesamthandsgesellschaften 200
2. § 124 HGB als zentrale Norm des Rechts der Gesamthandsgesellschaften 201
III. Die Unterscheidung nach dem Umfang der Rechtsfähigkeit 204
IV. Ergebnis 208
C. Die fehlende Registereintragung der Gesamthandsgesellschaften 209
I. Die Möglichkeiten der Begründung juristischer Personen 209
1. Das Konzessionssystem 210
2. Das System der Normativbestimmungen 210
3. Das Prinzip der freien Körperschaftsbildung 212
4. Ergebnis 214
II. Die Begründung der Gesamthand als Anwendungsfall des Prinzips der freien Körperschaftsbildung 215
D. Die fehlende Feststellung juristischer Persönlichkeit durch den Gesetzgeber 216
I. Die Vereinbarkeit der Rechtsfortbildung mit dem rechtsdogmatischen Verständnis der juristischen Person 217
1. Die Fiktionstheorie 217
2. Die Theorie der realen Verbandspersönlichkeit 218
3. Ergebnis 219
II. Die juristische Person im BGB 220
1. Die rechtsdogmatische Neutralität des BGB 220
2. Der „Abschluß“ des Theorienstreits und der Rechtspositivismus der herrschenden Lehre 221
E. Die Zulässigkeit der Anerkennung juristischer Personen im Wege der Rechtsfortbildung 222
I. Die neuere Gesamthandslehre als Rechtsfortbildung 222
II. Die Einordnung der Gesamthandsgesellschaften als juristische Personen als Fortführung der modernen Lehre 223
III. Die Kriterien der Rechtsfortbildung 224
1. Die Rechtsfortbildung anhand struktureller Kriterien 224
a) Die fehlende Eindeutigkeit der strukturellen Kriterien 225
b) Die Überwindung der strukturellen Kriterien durch die Vertragspraxis 225
2. Die rechtspraktische Vernünftigkeit als entscheidendes Kriterium 226
a) Die praktische Vernünftigkeit als Zweck der juristischen Personifikation 226
b) Die praktische Vernünftigkeit der Rechtsfähigkeit der Gesamthandsgesellschaften 227
c) Ergebnis 229
F. Rechtspraktische Vernünftigkeit der Einordnung der Gesamthandsgesellschaften als juristische Personen? 229
I. Der dauerhafte Fortbestand als Einmann-Gesellschaft als regelmäßige Rechtsfolge 230
1. Die Rechtsfolgen bei der BGB-Gesellschaft, OHG, KG, der Partnerschaft und beim nichtrechtsfähigen Verein 230
2. Die Rechtsfolgen bei der EWIV und bei den Vorgesellschaften 230
3. Ergebnis 231
II. Das praktische Bedürfnis für den dauerhaften Fortbestand als Einmanngesellschaft 231
1. Die Haftungsbeschränkung 232
a) Die Einmann-GmbH als Mittel zur Erreichung der Haftungsbeschränkung für den Einzelunternehmer 232
b) Die Haftungsbeschränkung im Recht der Gesamthandsgesellschaften 233
c) Ergebnis 236
2. Die Rechtliche Einheit des Unternehmens 237
a) Die Einmann-GmbH als Mittel zur Verselbständigung des Einzelunternehmens 237
b) Die Tauglichkeit der Einmannpersonengesellschaft als verselbständigtes Einzelunternehmen 238
(1) Die Einmannpersonengesellschaft als Konzerngesellschaft 239
(2) Die Einmannpersonengesellschaft als Mittel zur Sicherung der Unternehmensnachfolge 241
c) Die Unzumutbarkeit für Kleinunternehmer und Existenzgründer, mit Hilfe der GmbH das Einzelunternehmen zu verselbständigen 242
d) Ergebnis 243
3. Die Bildung von Einmanngesellschaften durch Mehrfachbeteiligungen des einzigen Gesellschafters 244
a) Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Beteiligung beim Anteilserwerb 244
b) Die Rechtsprobleme bei Vor- und Nacherbschaft innerhalb der Personengesellschaft mit zwei Gesellschaftern 245
c) Ergebnis 248
4. Die Einmann-GmbH & Co. KG als Strohmannkonstruktion? 249
a) Die Problematik des Strohmanneinsatzes bei den Personengesellschaften 250
b) Die Beweggründe für die GmbH & Co. KG 251
(1) Die zivilrechtlichen Vorteile der GmbH & Co. KG 251
(2) Die steuerlichen Vorteile der GmbH & Co. KG 253
c) Ergebnis 256
5. Ergebnis 256
III. Die praktischen Probleme der dauerhaft fortbestehenden Einmanngesellschaft 257
1. Die Ungleichbehandlung der EWIV mit den anderen Personengesellschaften 257
2. Die Ungleichbehandlung des eingetragenen mit dem nichtrechtsfähigen Verein 258
3. Die ungeklärte Rechtsnatur der unechten Einmann-Vorgesellschaften 259
4. Die Einpersonengesellschaft als neuartiges Gebilde 260
5. Ergebnis 262
G. Ergebnis 263
§ 4 Die Zulassung der Einmanngesellschaft de lege ferenda – die Einmanngesellschaft in Form der Einmann-Gesamthand 264
A. Das praktische Bedürfnis der Zulassung auf bestimmte Zeit 265
I. Die Gesamtrechtsnachfolge nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters als unerwünschte Rechtsfolge 265
1. Die Notwendigkeit der Neugründung der Gesellschaft 265
2. Die Gefährdung der Haftungsbeschränkung des Kommanditisten 265
3. Ergebnis 267
II. Die Vermeidung der Gesamtrechtsnachfolge nach bisherigem Recht 268
1. Das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts 268
2. Das Recht der Handelsgesellschaften 270
a) Die Ausscheidensgründe des § 131 Abs. 3 HGB n.F. 270
b) Die Bestandsgefährdung von Zweimanngesellschaften durch § 131 Abs. 3 HGB n.F. 272
c) Ergebnis 274
III. Der Erhalt der Haftungsbeschränkung des Kommanditisten nach bisherigem Recht 274
IV. Die „Überlebensfrist“ im ausländischen, insbesondere im französischen Personengesellschaftsrecht 278
1. Die Grundstruktur des französischen Personengesellschaftsrechts 278
2. Die Zulassung der Einmanngesellschaft im französischen Recht 280
3. Die „Überlebensfrist“ für Personengesellschaften mit einem Mitglied 281
4. Ergebnis 283
V. Die Gewährung einer „Überlebensfrist“ in den Entwürfen zum PartGG 283
VI. Ergebnis 285
B. Die praktischen Probleme der Zulassung auf bestimmte Zeit 285
I. Die Ermöglichung des dauerhaften Fortbestands der Einmanngesellschaft 285
II. Das liquidationslose Erlöschen als praktische Form der Unternehmensumwandlung 287
III. Ergebnis 289
C. Ergebnis 290
§ 5 Zusammenfassung 291
Literaturverzeichnis 294
Sachwortverzeichnis 310