Rechtsprechungsänderung und Rückanknüpfung
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Rechtsprechungsänderung und Rückanknüpfung
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1004
(2005)
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Abstract
Höchstrichterliche Rechtsprechung ist rechtlich verbindlich. Rechtsprechungsänderungen bedürfen einer Rechtfertigung. Gleiches gilt für die Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung an Sachverhalte der Vergangenheit, gegen die sich eine Abwehr- und Ausschlussregel bilden lässt, die mit der Frage der Verhältnismäßigkeit eine Argumentationslast auslöst. Dies sind die Kernthesen der von Heike Pohl vorgelegten Dissertation.Im Ersten Teil der Arbeit legt die Autorin die methodischen und theoretischen Grundlagen. Darauf aufbauend beschreibt sie im zweiten Teil die Problematik der Rückwirkung, die bei einer Rechtsprechungsänderung entsteht. Die Begriffe der teilweisen und vollständigen Rückanknüpfung werden entwickelt. Damit sind die Vorbereitungen getroffen, um im Dritten Teil die Frage zu beantworten, ob die Änderung von Rechtsprechung und deren Rückanknüpfung an Sachverhalte der Vergangenheit zulässig ist. Ein Grundlagenwerk auf diesem Gebiet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 15 | ||
Erster Teil: Methodische und theoretische Grundlagen | 17 | ||
A. Richterliche Rechtsgewinnung | 17 | ||
I. Zum Verhältnis von Text und Bedeutung. Falsifikation statt Verifizierung | 17 | ||
II. Der verfassungsrechtliche Rahmen für die richterliche Rechtsarbeit | 27 | ||
1. Gesetzesbegriff und Charakter der Bindung in Art. 20 III, 97 I GG | 29 | ||
2. Die Gesetzesbindung als richterliche Spielraumbegrenzung | 33 | ||
a) Gesetzesvorbehalt und Rechtsprechung | 33 | ||
b) Gesetzesvorrang und Rechtsprechung | 35 | ||
B. Die Allgemeinverbindlichkeit höchstrichterlicher Präjudizien | 36 | ||
I. Vorbemerkung | 36 | ||
II. Allgemeinverbindlichkeit im Rahmen der Gesetzesbindung | 37 | ||
III. Der Gegenstand einer möglichen Präjudizienbindung | 38 | ||
IV. Die derzeitige Disharmonie zwischen dem Umgang mit höchstrichterlichen Präjudizien in Rechtspraxis und -literatur und ihrer rechtstheoretischen Einordnung | 38 | ||
V. Die rechtstheoretische Einordnung höchstrichterlicher Präjudizien in der deutschen Rechtsgeschichte | 46 | ||
VI. Die aktuelle Gesetzeslage zum Umgang mit höchstrichterlichen Präjudizien | 49 | ||
1. Die Abweichung eines Bundesgerichts (Senats) von der Rechtsprechung eines anderen Bundesgerichts (Senats) oder des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes | 50 | ||
2. Die Abweichung eines Instanzgerichts von der Rechtsprechung des eigenen Bundesgerichts | 52 | ||
3. Zwischenergebnis | 55 | ||
4. Die Abweichung eines Instanzgerichts von der Rechtsprechung eines anderen Bundesgerichts sowie eines Bundesgerichts (Senats) von der eigenen Rechtsprechung | 55 | ||
5. Die bisherigen Folgen für die Frage der rechtlichen (Un-)Verbindlichkeit höchstrichterlicher Präjudizien | 58 | ||
6. Die Eignung der Konkretisierungsleistung der Judikative zur Reduktion von Komplexität innerhalb des Interpretationsspielraums des Gesetzes | 61 | ||
7. Zur Motivation des Strebens nach Einheitlichkeit der Rechtsprechung in den Vorlage- und Revisionsvorschriften | 63 | ||
VII. Konsequenzen für eine Theorie der Präjudizien | 71 | ||
1. Berücksichtigungsgebot, nur bedingtes Abweichungsverbot. Rechtsverbindlichkeit, Wirksamkeit, Geltung und Rechtsnormcharakter des Präjudizes | 71 | ||
2. Das Erfordernis einer amtlichen Publikation | 75 | ||
3. Harmonisierung des Umgangs mit höchstrichterlichen Präjudizien in Rechtspraxis und Rechtsliteratur und ihrer rechtstheoretischen Einordnung infolge der Allgemeinverbindlichkeit der Präjudizien | 77 | ||
4. Verbleibende mögliche Einwände gegen die Allgemeinverbindlichkeit höchstrichterlicher Präjudizien | 78 | ||
VIII. Ergebnis | 80 | ||
Zweiter Teil: Eine Deskription der Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung | 82 | ||
A. Vorbemerkung | 82 | ||
B. Der Begriff der Rechtsprechungsänderung | 83 | ||
I. Der Begriff der „alten“ Rechtsprechung | 83 | ||
1. Der Begriff Rechtsprechung. Richterrecht | 84 | ||
2. Die Notwendigkeit des Vorhandenseins einer alten Rechtsprechung | 86 | ||
3. Keine Erforderlichkeit einer Entscheidung expressis verbis | 88 | ||
4. Der Status des die alte Rechtsprechung erarbeitenden Gerichts | 89 | ||
a) Begrenzung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung | 89 | ||
b) Zum Begriff der höchstrichterlichen Rechtsprechung | 91 | ||
5. Die notwendige Anzahl der (Vor-)Entscheidungen | 93 | ||
6. Ergebnis | 95 | ||
II. Der Begriff der „neuen“ Rechtsprechung | 95 | ||
1. Der Gegenstand der Änderung | 96 | ||
a) Ausgewählte Charakterisierungen aus Literatur und Rechtsprechung | 96 | ||
b) Die Zweckmäßigkeit einer Objektbetrachtung. Identität von Änderungsgegenstand und Gegenstand der Präjudizienbindung | 100 | ||
c) Die lediglich indizielle Bedeutung der Anwendung derselben Vorschrift in alter wie neuer Rechtsprechung | 101 | ||
2. Die Art und Weise der Änderung | 102 | ||
3. Keine Erforderlichkeit der Entscheidung expressis verbis | 104 | ||
4. Der Status des rechtsprechungsändernden Gerichts | 105 | ||
a) Die Judikative als Bezugsgröße | 105 | ||
b) Fremdänderung und Selbständerung | 108 | ||
5. Die notwendige Anzahl der (Neu-)Entscheidungen | 109 | ||
6. Ergebnis | 110 | ||
C. Der Begriff der Rückanknüpfung bei einer Rechtsprechungsänderung | 110 | ||
I. Existenz, Wirksamkeit und zeitlicher Anwendungsbereich von formellen Gesetzen und Präjudizien | 110 | ||
II. Von der vollständigen und teilweisen Rückanknüpfung des Gesetzes zur vollständigen und teilweisen Rückanknüpfung des Präjudizes | 116 | ||
1. Unzureichende Definitionen der Rückwirkung geänderter Rechtsprechung | 116 | ||
2. Eine Kritik des Rückwirkungsbegriffs bei der Gesetzesänderung | 117 | ||
3. Der Begriff der Rückanknüpfung für die Rechtsprechungsänderung | 126 | ||
III. Das Erfordernis der Belastung | 127 | ||
D. Ergebnis | 127 | ||
Dritter Teil: Auf der Suche nach einer Lösung der Problematik der Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung | 128 | ||
A. Vorbemerkung | 128 | ||
I. Grundsätzliches zum Maßstab für eine Problemlösung | 128 | ||
1. Verfassungsnormorientierung | 128 | ||
2. Ansätze außerhalb der Verfassung | 131 | ||
a) Zur Zulässigkeit der Rechtsprechungsänderung | 131 | ||
b) Zur Zulässigkeit der Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung | 132 | ||
aa) Lösung anhand des einfachen Rechts | 132 | ||
bb) Anlehnung an das anglo-amerikanische Recht und Ankündigung einer Rechtsprechungsänderung | 134 | ||
3. Das Europäische Gemeinschaftsrecht als Maßstab | 135 | ||
II. Das Verhältnis der Frage der Zulässigkeit einer Rechtsprechungsänderung zur Frage der Zulässigkeit der Rückanknüpfung der geänderten Rechtsprechung | 138 | ||
III. Die Suche nach spezifischen Grenzen des rückanknüpfenden Rechtsprechungswechsels | 142 | ||
B. Die Zulässigkeit einer Rechtsprechungsänderung | 143 | ||
I. Das strafrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 103 II GG) | 144 | ||
II. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) | 145 | ||
1. Die Bindung der Rechtsprechung an Art. 3 I GG | 145 | ||
2. Die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem durch Änderung der Rechtsprechung | 152 | ||
a) Vergleichbarkeit der Sachverhalte | 153 | ||
b) Allgemeine rechtliche (Ungleich-)Behandlung vergleichbarer Sachverhalte auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens | 153 | ||
c) Vergleichssachverhalte im Kompetenzbereich derselben handelnden Stelle | 154 | ||
3. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung | 155 | ||
a) Willkürverbot und Verhältnismäßigkeitsprüfung | 155 | ||
b) Differenzierung zwischen Willkür- und Verhältnismäßigkeitsprüfung auch bei der Selbstbindung der Rechtsprechung | 159 | ||
c) Die Anforderungen an die Rechtfertigung der Rechtsprechungsänderung im Einzelnen | 164 | ||
III. Die Grundrechte im Übrigen | 169 | ||
IV. Das Rechtsstaatsprinzip | 170 | ||
1. Die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 III GG) | 171 | ||
2. Die Unabhängigkeit des Richters (Art. 97 I GG) | 173 | ||
3. Die Prinzipien Rechtssicherheit und Vertrauensschutz | 173 | ||
a) Zum Verhältnis von Rechtssicherheit und Vertrauensschutz zueinander und zu ihrer rechtlichen Grundlage. Das Prinzip Rechtssicherheit als einschlägiger Maßstab | 173 | ||
b) Die ambivalente Natur des Prinzips Rechtssicherheit | 177 | ||
c) Keine Abwehr- und Ausschlussregel gegen zukunftgerichtete Rechtsprechungsänderungen | 179 | ||
V. Das Sozialstaatsprinzip | 182 | ||
VI. Ergebnis | 184 | ||
C. Die Zulässigkeit der Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung | 184 | ||
I. Das strafrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 103 II GG) | 184 | ||
II. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) | 189 | ||
1. Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem durch eine rückanknüpfende neue Rechtsprechung | 189 | ||
2. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung | 193 | ||
III. Die Grundrechte im Übrigen | 195 | ||
IV. Das Rechtsstaatsprinzip | 196 | ||
1. Die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 III GG) | 196 | ||
2. Das Prinzip Rechtssicherheit | 197 | ||
a) Das Prinzip Rechtssicherheit und die vollständige Rückanknüpfung | 197 | ||
aa) Rechtssicherheit als Erwartungssicherheit | 198 | ||
bb) Abwägung unter dem Rechtssicherheitsprinzip | 201 | ||
cc) Zur Argumentationsfigur der Widersprüchlichkeit durch vollständige Rückanknüpfung | 212 | ||
b) Das Prinzip Rechtssicherheit und die teilweise Rückanknüpfung | 214 | ||
c) Das Verhältnis von vollständiger und teilweiser Rückanknüpfung unter dem Gesichtspunkt der Dispositionsmöglichkeit | 216 | ||
d) Die Konkretisierung der Abwägungsformel unter dem Rechtssicherheitsprinzip und ihre Umsetzung für die Rückanknüpfung geänderter Rechtsprechung rechtsgebietsbezogen und für den Einzelfall | 217 | ||
V. Das Sozialstaatsprinzip | 228 | ||
VI. Ergebnis | 229 | ||
Zusammenfassung | 230 | ||
I. | 230 | ||
II. | 231 | ||
III. | 232 | ||
Literaturverzeichnis | 235 | ||
Sachwortverzeichnis | 256 |