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Gerichtliche Kontrolle internationaler Verwaltung

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Rehs, A. (2006). Gerichtliche Kontrolle internationaler Verwaltung. Das Beispiel Bosnien und Herzegowina. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52028-2
Rehs, Alexander M.. Gerichtliche Kontrolle internationaler Verwaltung: Das Beispiel Bosnien und Herzegowina. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52028-2
Rehs, A (2006): Gerichtliche Kontrolle internationaler Verwaltung: Das Beispiel Bosnien und Herzegowina, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52028-2

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Gerichtliche Kontrolle internationaler Verwaltung

Das Beispiel Bosnien und Herzegowina

Rehs, Alexander M.

Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, Vol. 84

(2006)

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Abstract

Die Verwaltung von Krisenregionen durch die internationale Gemeinschaft hat nach dem Ende des Kalten Krieges zunehmend an Bedeutung gewonnen. Unmittelbar vor den Toren der Europäischen Union finden sich zwei Beispiele dieser internationalen Territorialverwaltung moderner Prägung: Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo.

Wenn Internationale Organisationen oder internationale Organe ein Gebiet verwalten, üben sie wie ein Staat Hoheitsgewalt aus. Insbesondere wenn eine solche Verwaltungsmission über einen längeren Zeitraum andauert, stellt sich die Frage, wo die rechtlichen Grenzen dieser "internationalen Notstandsverwalter" liegen. Wie weit reichen deren Kompetenzen bei der Ausübung legislativer und exekutiver Gewalt? Unterliegt diese internationale Hoheitsgewalt einer gerichtlichen Kontrolle? Wenn ja, durch wen? Oder müssen sich derartige Verwaltungsinstanzen den Vorwurf schrankenloser Machtausübung gefallen lassen?

Anhand des Beispiels Bosnien und Herzegowinas untersucht Alexander M. Rehs den rechtlichen Rahmen einer internationalen Verwaltungsmission der Staatengemeinschaft in einem Post-Konfliktszenario. Ausgangspunkt ist die Grundlegung der internationalen Verwaltungsstruktur für Bosnien und Herzegowina im Friedensabkommen von Dayton im Jahre 1995. Vor diesem Hintergrund wird die Frage der Rechtsnatur der internationalen Verwaltungsorgane, insbesondere der Behörde des Hohen Repräsentanten der Staatengemeinschaft, erörtert. Darauf aufbauend erfolgt eine Analyse der Frage, in welchen Fällen, in welchem Umfang, anhand welcher Rechtsnormen und durch welche Instanzen eine gerichtliche Kontrolle der internationalen Verwaltungsorgane in Bosnien und Herzegowina stattgefunden hat. Es werden die prozessualen, rechtsdogmatischen und praktischen Probleme beleuchtet, die dabei aufgeworfen wurden. Abschließend unternimmt der Verfasser den Versuch einer Bewertung des in Bosnien und Herzegowina vorgefundenen Rechtszustands einer fragmentarischen gerichtlichen Kontrolle der internationalen Verwaltungsorgane vor dem Hintergrund einschlägiger allgemeiner Normen des Völkerrechts. Ebenso werden mögliche Lösungsansätze für zukünftige Szenarien skizziert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 14
Einführung 19
A. Die internationale Gemeinschaft auf neuen Wegen zur Konfliktbewältigung? 19
B. Stationen des nation-building in Bosnien und Herzegowina 27
C. Problemstellung 30
I. Rule of Law in Post-Konfliktszenarien? 30
II. Untersuchungsgegenstand 33
D. Gang der Untersuchung 37
Kapitel I: Das Abkommen von Dayton als Ausgangspunkt der internationalen Verwaltung in Bosnien und Herzegowina 41
A. Der Weg nach Dayton – eine historische Skizze 41
B. Ein Überblick über die Vereinbarungen von Dayton 45
I. Der Aufbau des „Vertragspakets“ von Dayton 46
1. Das Allgemeine Rahmenabkommen 46
2. Die wesentlichen Regelungen der Anhänge 47
II. Die Besonderheiten des Vertragsschlussverfahrens 49
1. Die völkerrechtliche Stellung der beiden Landesteile 49
2. Die Rechtsnatur der Vertragsvereinbarungen der Landesteile 50
3. Das Paraphierungsabkommen 51
C. Eine Verfassung als völkerrechtlicher Vertrag? 52
I. Die Rechtsnatur von Annex 4 53
1. Die Verfassungsqualität von Annex 4 53
2. Die völkervertragsrechtliche Qualität von Annex 4 54
II. Eine völkerrechtliche Intervention in die Verfassungsgebung 54
D. Die Verfassung des „Dayton Staats“ 58
I. Die bundesstaatliche Ordnung 59
II. Die Verwirklichung des Demokratieprinzips 62
III. Die Internationalisierung der Verfassung – Konfliktlösung durch Rechtsimport? 65
IV. Nachbesserung durch das Verfassungsgericht 69
E. Dayton – eine Bilanz 74
Kapitel II: Das Wesen der internationalen Verwaltung in Bosnien und Herzegowina 82
A. Die Rolle der Vereinten Nationen 82
B. Die Funktion der Staatengemeinschaft 86
C. Die Verwaltungsstruktur 88
I. Das Amt des Hohen Repräsentanten 89
1. Rechtsgrundlagen 89
2. Das Mandat des OHR 91
3. Die organisatorische Gliederung des OHR 102
4. Die Rechtsnatur des OHR 102
a) Die Völkerrechtspersönlichkeit des OHR 103
b) Das OHR als Teil eines anderen Völkerrechtssubjekts? 109
c) Das OHR als eine „internationale Behörde“? 113
d) Bewertung 116
II. Die weiteren Säulen der internationalen Verwaltung 117
Kapitel III: Gerichtliche Kontrolle internationaler Verwaltung in Bosnien und Herzegowina 119
A. Das Schweigen des Abkommens von Dayton und des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 119
B. Die kontrollrelevanten Rechtsbereiche 121
I. Der primäre Rechtsschutz 121
1. Der kompetenzielle Bereich 121
2. Der Bereich des Individualrechtsschutzes 122
II. Der sekundäre Rechtsschutz 123
C. Gerichtliche Kontrolle der internationalen Verwaltung auf der Grundlage des Abkommens von Dayton 124
I. Die duale Verfassungswirklichkeit von Bosnien und Herzegowina 125
II. Das BIHVG als Akteur im Spannungsfeld von nationaler und internationaler Rechtsordnung 129
III. Rechtskontrolle des Hohen Repräsentanten durch das BIHVG 133
1. Die Überprüfung der „Verfassungsmäßigkeit“ des allgemeinen Friedensrahmenabkommens von Dayton 133
2. Die Überprüfung der Rechtsakte des Hohen Repräsentanten 136
a) Die Entscheidung U 9/00 136
aa) Der Sachverhalt 136
bb) Die Theorie der „funktionalen Dualität“ 137
cc) Historische Wurzeln der „funktionalen Dualität“? 145
(1) Das Beispiel des Rechtsschutzes gegenüber alliierter Hoheitsgewalt durch die deutsche Gerichtsbarkeit 145
(2) Das Beispiel des Rechtsschutzes gegenüber supranationaler Hoheitsgewalt durch die deutsche Gerichtsbarkeit 152
(3) Das Beispiel der Mandats- und Treuhandgebiete 155
(4) Das Beispiel der Verwaltung des Saargebiets durch den Völkerbund 159
(5) Ergebnis 162
b) Die Überprüfung der Ermächtigungsgrundlage des HR 164
c) Die Überprüfung der Legislativakte des HR 166
aa) Die Bedeutung der legislativen Tätigkeit des HR 166
bb) Die rechtliche Einordnung der Legislativakte des HR 166
cc) Die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der Legislativakte des HR 169
d) Die Überprüfung der Exekutivakte des HR 176
aa) Begriff und Bedeutung exekutiven Handelns des HR 176
bb) Anwendbarkeit der U 9/00-Rechtsprechung auf Exekutivakte? 178
cc) Der Fall U 37/01 178
dd) Bewertung dieser Entscheidung 180
ee) Der Fall U 41/01 184
ff) Die weitere Entwicklung 187
3. Ergebnis: System der partiellen Rechtskontrolle des Hohen Repräsentanten durch das BIHVG 189
a) Schema der partiellen Rechtskontrolle des HR durch das BIHVG 189
b) Bewertung dieser Rechtsprechung des BIHVG: Funktionale Dualität – ein gangbares Funktionsmodell? 190
aa) Der Zwei-Stufen-Gedanke im Rahmen der Theorie der funktionalen Dualität 192
bb) Die Parallele zum Problem der Rechtskontrolle des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 194
cc) Nichtüberprüfbarkeit der ersten Stufe 197
dd) Das Problem der Übertragbarkeit der Theorie der funktionalen Dualität auf exekutives Handeln des HR 198
ee) Ergebnis 202
IV. Rechtskontrolle des Hohen Repräsentanten durch die Menschenrechtskammer (MRK) 203
1. Der internationale Charakter der MRK 203
2. Überprüfbarkeit der Akte des HR durch die MRK? 204
V. Die rechtliche Kontrolle der sonstigen internationalen Institutionen 208
1. Die Urteile der Menschenrechtskammer (Annex 6) 208
a) Kontrolle der Urteile der MRK durch das BIHVG? 208
b) Bewertung 211
2. Rechtsakte im Rahmen der Durchführung von Wahlen (Annex 3) 212
a) Internationale Verwaltung von Wahlen 212
b) Rechtskontrolle durch das BIHVG? 213
c) Rechtskontrolle durch die MRK? 216
3. Rechtsakte der Commission for Real Property Claims (Annex 7) 217
a) Restitution unter internationaler Verwaltung 217
b) Rechtskontrolle durch das BIHVG? 219
c) Die These von der Parallelität der Annexe – ein taugliches Modell für die Auslegung des Abkommens von Dayton? 220
d) Rechtskontrolle durch die MRK? 224
4. Akte der IPTF (Annex 11) 226
a) Restrukturierung des Polizeiwesens unter internationaler Verwaltung 226
b) Die Dezertifizierungsverfahren 227
5. Akte der SFOR (Annex 1A) 231
a) Stabilisierung durch internationale Militärpräsenz 231
b) Rechtskontrolle durch die MRK? 232
6. Bewertung der Rechtsprechung der MRK zur Rechtskontrolle internationaler Verwaltungsorgane 236
a) Das Problem der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit und Zurechnung 236
b) Das Problem der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit für die internationale Verwaltung in Bosnien und Herzegowina 240
c) Die Rechtsprechung der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 246
aa) Stufe 1: Die Frage der Zuständigkeit ratione personae 246
bb) Stufe 2: Die Zurechnungsfrage 247
cc) Stufe 3: Übertragung von Hoheitsrechten versus Menschenrechtsgewährleistungen 249
d) Fazit 253
VI. Gerichtliche Kontrolle der internationalen Verwaltung in Bosnien und Herzegowina: Zwischen System und Fragment 257
D. Gerichtliche Kontrolle internationaler Verwaltung nach allgemeinem Völkerrecht 260
I. Ein völkerrechtlicher Rahmen für internationale Verwaltungsmissionen? 260
II. Der Treuhandgedanke 261
III. Das internationale Recht der Menschenrechte 262
1. Die Bindung internationaler Verwaltungsorgane an völkerrechtliche Menschenrechtsgarantien 262
2. Die Situation in Bosnien und Herzegowina 268
a) Die Geltung von Art. 6 (1) EMRK 268
b) Der Schutzumfang von Art. 6 (1) EMRK 269
c) Rechtsweggarantie versus Jurisdiktionsimmunität 272
d) Ergebnis 276
IV. Das humanitäre Völkerrecht 278
V. Allgemeine Rechtsgrundsätze 282
VI. Ergebnis 288
E. Gesamtergebnis: Eine internationale Kontrollinstanz als Ausweg? 290
Schlussbemerkung 296
Anhang 301
Anhang I: The General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina 301
Anhang II: The General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina, Annex 4 304
Anhang III: The General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina, Annex 6 317
Anhang IV: The General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina, Annex 10 325
Literaturverzeichnis 329
Rechtsprechungsverzeichnis 359
I. Ständiger Internationaler Gerichtshof 359
II. Internationaler Gerichtshof 359
III. Europäische Kommission für Menschenrechte 360
IV. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 360
V. Europäischer Gerichtshof 361
VI. Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina 361
VII. Menschenrechtskammer von Bosnien und Herzegowina 363
VIII. Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland 364
IX. Sonstige nationale und internationale Gerichte 365
Sachverzeichnis 366