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Sacher, M. (2006). Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51782-4
Sacher, Mariana. Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51782-4
Sacher, M (2006): Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51782-4

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Sonderwissen und Sonderfähigkeiten in der Lehre vom Straftatbestand

Sacher, Mariana

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 172

(2006)

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Abstract

Die Behandlung des Sonderwissens des Täters ist zum "crucial test" für die Theorie der objektiven Zurechnung geworden. Für weitere Fragestellungen ist sie der Kristallisationspunkt: Sind die objektiven Zurechnungsvoraussetzungen beim Vorsatz- und beim Fahrlässigkeitsdelikt identisch? Wie sind die Untergrenzen strafbaren Verhaltens zu setzen? Für die Relevanz objektiver und subjektiver Aspekte bei der Zurechnung werden Kategorien aus den Grundprinzipien des Strafrechts (Rechtsgüterschutz, ultima ratio, generalpräventive Wirkung der Strafrechtsnormen) abgeleitet. So wird beim Fahrlässigkeitsdelikt die strafrechtliche Relevanz durch eine Interessenabwägung zwischen Rechtsgüterschutz und Handlungsfreiheit festgelegt. Demgegenüber muß das Interesse des Vorsatztäters an seiner Handlungsfreiheit zurücktreten, weil die von ihm erkannte, ggf. beherrschte und verfolgte Beeinträchtigung von Rechtsgütern nach dem allgemeinen Schädigungsverbot zu vermeiden ist. Mariana Sacher trifft auch Differenzierungen bei der strafrechtlichen Relevanz von Sonderfähigkeiten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung und Problemdarstellung 15
§ 1 Entstehung der Frage nach den Sonderkenntnissen und Sonderfähigkeiten 28
A. Überblick 28
B. Adäquanztheorie 29
C. Vom Schwerpunkt Vorsatzdelikt zur Entwicklung der objektiven Grundlagen des Fahrlässigkeitsdelikts 34
§ 2 Unterschiedliche Bestimmung des strafbaren Verhaltens beim Vorsatz- und beim Fahrlässigkeitsdelikt durch den Finalismus 39
A. Hervorhebung des Vorsatzes 39
B. Untergrenzen strafbaren Verhaltens 43
C. Sonderwissen beim Finalismus? 52
D. Strenge Unterscheidung zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten bereits auf der Tatbestandsebene 60
E. Bestimmung des Fahrlässigkeitsunrechts 62
F. Die drei Untergrenzen strafbaren Verhaltens beim Finalismus: Zusammenfassung 68
G. Kohärenz der Systematik: Ein Vorteil? 69
§ 3 Rückkehr von Problemen bezüglich des Sonderwissens beim Vorsatzdelikt mit der Normativierung der Verbrechenslehre 71
A. Erforderlichkeit weiterer Untergrenzen strafbaren Verhaltens – Relevanz beim Thema der Sonderkenntnisse und Sonderfähigkeiten 71
B. Schaffung von Handlungsfreiräumen bei der objektiven Zurechnung 72
C. Übertragung der Zurechnungskriterien der Fahrlässigkeits- auf die Vorsatzdelikte und Gleichstellung beider Unrechtsformen 73
I. Überblick 73
II. Einige Erwägungen im Schrifttum zugunsten einer Gleichstellung 78
III. Kriminalpolitisch orientierte Bestimmung des erlaubten Risikos 81
IV. Bestimmung des erlaubten Risikos durch eine Interessenabwägung zwischen Handlungsfreiheit und Rechtsgüterschutz 87
1. Das Kriterium der Interessenabwägung 87
2. Gleichstellung der Struktur des tatbestandsmäßigen Verhaltens beim Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt 88
a) Übertragung der Fahrlässigkeitsstruktur auf das Vorsatzdelikt 88
b) Die Rolle der Kenntnisse und Absichten bei der Erlaubtheit bzw. Unerlaubtheit der Gefahr 89
aa) Vorsatzdelikt 89
(1) Standardwissen 89
(2) Sonderwissen 89
(3) Absicht 90
bb) Fahrlässigkeitsdelikt 91
3. Zwischenbewertung 92
V. Die Handlungsfreiräume im Rahmen einer gesellschaftsfunktionalen Sicht des Strafrechts 93
1. Grundlagen 93
2. Für das Sonderwissen relevante Konsequenzen einer systembezogenen Strafrechtsdogmatik 99
a) Rollen und Erwartungen 99
aa) Allgemeines 99
bb) Rollentheorie und Sonderwissen 101
cc) Rollentheorie vs. Rechtsgüterschutz 102
dd) Rollentheorie und tatsächliche Gesellschaftsstruktur 105
b) Eine „objektive“ und „subjektive“ Seite der Straftat? 108
aa) Allgemeines 108
bb) Die „objektive Seite“ 108
cc) Keine „subjektive Seite“, sondern „personale“ Zurechnung (i. S. von Maske oder Rolle) 109
c) Zurechnung gleich für Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte 114
d) Bestimmung des erlaubten Risikos aufgrund „historischer Legitimation“ 114
D. Kritik aus dem Spätfinalismus 116
I. Das Subjektive als Beurteilungsgrundlage 116
II. Mangel des Spätfinalismus an rechtlichen Kriterien 118
III. Differenzierung des objektiven Tatbestandes der Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte 120
E. Generalisierung beim Vorsatzdelikt und Individualisierung beim Fahrlässigkeitsdelikt? 123
F. Differenzierung der Zurechnungskriterien für Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte in der Literatur 126
I. Die zwei (gegensätzlichen) Ansätze 126
II. Untergrenzen strafbaren Verhaltens höher beim Fahrlässigkeits- als beim Vorsatzdelikt 126
III. Untergrenzen strafbaren Verhaltens niedriger beim Fahrlässigkeits- als beim Vorsatzdelikt 133
G. Fazit 137
§ 4 Rechtsgüterschutz und strafrechtsfreier Raum 139
A. Strafrecht und Rechtsgüterschutz 139
B. Interessenabwägung zwischen Handlungsfreiheit und Rechtsgüterschutz 143
C. Die Interessenabwägung gegenüber der Figur des einsichtigen Menschen 153
§ 5 Folgerungen für das Vorsatzdelikt 155
A. Ratio der Vorsatzstrafe, Schwererbewertung des Vorsatzes 155
I. Relevanz einer Begründung 155
II. Stand der Diskussion 155
III. Steuerung der Sozialschädlichkeit 160
B. Interessenabwägung auch für die Zurechnung beim Vorsatzdelikt? Unterschiedliche Zurechnungskriterien für Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte 162
C. Untergrenzen des Vorsatzdelikts 166
I. Im objektiven Tatbestand 166
II. Im subjektiven Tatbestand 171
1. Bewertung der Vorsatztheorien 171
2. Vorsatz als Sicherung der Tatherrschaft oder als rechtsgüterfeindliche Einstellung 176
a) Voraussetzungen des Vorsatzbegriffes 176
aa) Bezug auf die Ratio der Vorsatzstrafe 177
bb) Die reale psychische Beziehung zur Tat als Gegenstand der Bewertung 177
cc) Rechtliche Kriterien 179
(1) Wissensseite des Vorsatzes 179
(a) Sicheres Wissen, Tatherrschaft 179
(b) Kenntnis nur der Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung und ihre Spezifizierung durch die Wollensseite 180
(2) Wollensseite 181
b) Objektivität und Subjektivität der Vorsatzkomponenten 185
§ 6 Sonderwissen und Sonderfähigkeiten des Täters 187
A. Bisheriger Gang der Untersuchung 187
B. Die Debatte über das Sonderwissen 188
I. Belastende Wirkung des Sonderwissens nach der h.M. für Vorsatz- wie für Fahrlässigkeitsdelikte 188
1. Allgemeinheiten 188
2. Spezielle Ansichten innerhalb der h.M.: Das rein objektive, allgemeine Gefahrurteil nach Frisch 191
3. Erwägungen zur h.M. 193
a) Zwischenbewertung 193
b) Die aus der h.M. entstandene Kategorie des Sonderwissens – Nebenfragen zur Unrechtsstruktur 194
II. Die Gegenansichten 195
1. Gegen eine stets belastende Wirkung des Sonderwissens (Jakobs) 195
2. Annahme einer belastenden Wirkung des Sonderwissens, aber nicht als „Zusatzelement“ des objektiven Tatbestandes 196
a) Gegen eine ex ante-Beurteilung (Burkhardt, Roth) 196
aa) Ex post-Perspektive im objektiven Tatbestand 196
bb) Außerachtlassung der inneren Sorgfalt im subjektiven Tatbestand – Berücksichtigung der Tätervorstellungen 198
cc) Kritik der ex post-Risikobeurteilung 198
b) Gegen die Objektivität des Beurteilungsgegenstands; für eine Täterperspektive als Wissensbasis – Zugleich Debatte mit der h.M. 203
aa) Annahme der Täterperspektive aus sachlogischen Gründen (Spätfinalismus) 204
bb) Debatte mit der herrschenden Lehre 205
cc) Annahme der Täterperspektive aus normativen Gründen 206
(1) Täterperspektive aus generalpräventiven Gründen (Schünemann) 206
(2) Täterperspektive aufgrund der Interessen der Normbildung und Norminternalisierung (Burkhardt) 207
(3) Täterperspektive als Ausgangssituation der Verhaltensregel (Puppe) 208
(4) Täterperspektive aufgrund der Bestimmungsfunktion der Normen (Zielinski) 209
dd) Zwischenbewertung 210
c) Gegen die Allgemeinheit der Fahrlässigkeitsnormen (individualisierende Fahrlässigkeitslehre) 214
aa) Grundsätze 214
bb) Einzelne Argumente der individualisierenden Lehre und Einwände der h.M. 216
(1) Argument der Motivierungsfunktion der Verhaltensnorm 216
(2) Argument des Unterschiedes vom „instrumentellen“ und „sittlichen“ Können 222
(3) Argument der Analogie zu den Unterlassungsdelikten 223
(4) Argument des von der h.M. bereits angenommenen individuellen Maßstabes 225
cc) Allgemeine Einwände gegen die individualisierende Lehre 225
(1) Nichteinhaltung der Trennung von Unrecht und Schuld 226
(2) Generalisierung aufgrund der Generalprävention und des Gleichheitssatzes 228
(3) Rückkehr zu einem objektiven Maßstab durch den Rückgriff auf die Übernahmefahrlässigkeit und das erlaubte Risiko 230
(4) Kollision mit dem Maßregelrecht, Regeln der Notwehr und Vollrauschtatbestand 234
dd) Neue Tendenzen der individualisierenden Lehre 237
d) Objektivierung der Fahrlässigkeit bis in die Schuld? 240
e) Fazit: Rechtlich bedingte Berücksichtigung des individuellen Wissens und Könnens 241
C. Sonderwissen als Zeichen der Ungleichheit beider Deliktsformen 243
D. Kategorien zur Begründung der strafrechtlichen Relevanz 244
I. Tatherrschaft kraft sicheren Wissens 245
II. Schaffung einer Gefahr mit unsicherem Wissen, aber mit einer rechtsgüterfeindlichen Einstellung 246
III. Sorgfaltswidrigkeit bzw. Schaffung einer unerlaubten Gefahr 247
1. Allgemeines 247
2. Schaffung einer Gefahr 251
a) Bewußte Fahrlässigkeit 251
b) Unbewußte Fahrlässigkeit 252
aa) Erforderliche Sorgfalt und Kenntnisverschaffungspflichten 253
bb) Unergiebigkeit der Tätervorstellungen als Beurteilungsbasis bei Verletzung der Kenntnisverschaffungspflichten 254
cc) Berücksichtigung der Tätervorstellungen 255
dd) Rechtliche Relevanz unbewußter Fahrlässigkeit 256
3. Unerlaubtheit der geschaffenen Gefahr 259
E. Ergebnis: Relevanz des Sonderwissens beim Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt 261
I. Vorsatzdelikt 261
II. Fahrlässigkeitsdelikt 261
F. Die sekundäre Frage der Unrechtssystematik 264
G. Einsatz von Sonderfähigkeiten 266
I. Die Debatte über die Sonderfähigkeiten 266
1. Problemdarstellung 266
2. Für eine entlastende Wirkung des fehlenden Einsatzes von Sonderfähigkeiten 266
3. Für eine belastende Wirkung der Sonderfähigkeiten 267
4. Differenzierende Auffassungen 267
a) Differenzierung nach der Konkretheit des Verletzungsrisikos 267
b) Differenzierung nach Zuständigkeiten 268
c) Differenzierung nach dem Bewußtsein oder Unbewußtsein des Nichteinsatzes 269
d) Differenzierung nach gesellschaftlich in Kauf genommenen Risiken bzw. nach Kreierung neuer Sorgfaltsmaßstäbe durch Sonderfähigkeiten 270
II. Entstehung von Sorgfaltsregeln für die Allgemeinheit aus den Sonderfähigkeiten des einzelnen 271
III. Sonderfähigkeiten des einzelnen 272
§ 7 Resumée 276
A. Problemdarstellung 276
B. Zusammenfassende Thesen 277
I. Sonderwissen als materielles, nicht nur systematisches Problem 277
II. Rechtsgüterschutz und strafrechtsfreier Raum 278
III. Besonderheiten beim Vorsatzdelikt 279
IV. Kategorien zur Begründung der strafrechtlichen Relevanz 280
1. Einstellung gegenüber der Rechtsgutsverletzung beim dolus eventualis 281
2. Sorgfaltswidrigkeit bei der Fahrlässigkeit 282
V. Relevanz des Sonderwissens 283
VI. Die sekundäre Frage der Unrechtssystematik 284
VII. Ablehnung anderer Zurechnungskonzepte 286
VIII. Sonderfähigkeiten 289
Literaturverzeichnis 290