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Die Subjektivierung des Verwaltungsrechts

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Schmidt, T. (2006). Die Subjektivierung des Verwaltungsrechts. Dargestellt anhand der Entwicklung der Ermessensansprüche innerhalb der ersten zwei Nachkriegsjahrzehnte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51784-8
Schmidt, Tanja. Die Subjektivierung des Verwaltungsrechts: Dargestellt anhand der Entwicklung der Ermessensansprüche innerhalb der ersten zwei Nachkriegsjahrzehnte. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51784-8
Schmidt, T (2006): Die Subjektivierung des Verwaltungsrechts: Dargestellt anhand der Entwicklung der Ermessensansprüche innerhalb der ersten zwei Nachkriegsjahrzehnte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51784-8

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Die Subjektivierung des Verwaltungsrechts

Dargestellt anhand der Entwicklung der Ermessensansprüche innerhalb der ersten zwei Nachkriegsjahrzehnte

Schmidt, Tanja

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1012

(2006)

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Abstract

Das Öffentliche Recht kann inzwischen auf eine 50-jährige Geschichte unter dem Grundgesetz zurückblicken. Eine ihrer interessantesten Entwicklungen ist die Subjektivierungstendenz. Tanja Schmidt legt in ihrem Werk die Subjektivierung anhand der Entstehung subjektiver Rechte im Bereich des Verwaltungsermessens offen und untersucht rechtsgeschichtlich die Entstehung der Ansprüche auf fehlerfreie Ermessensentscheidung und auf bestimmte Ermessensentscheidung.

Ausgehend von einer Einführung in die Lehre vom Ermessen und vom subjektiven öffentlichen Recht zeichnet sie die Entwicklung der Ermessensansprüche unter dem wechselseitigen Einfluss von Rechtsprechung und Rechtswissenschaft nach. Vor dem Hintergrund der Umsetzung des neuen Verfassungsrechts in einfachgesetzliches Verwaltungsrecht nach 1949 gelingt es der Autorin, im Detail nachzuvollziehen, wie ein anderes, neues Verständnis der Bürger-Staat-Beziehung Wirklichkeit werden konnte.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 20
1. Teil: Einführung in die Untersuchung 23
§ 1 Subjektivierungsthematik 23
I. Begriff der Subjektivierung 23
1. Subjektivierung im Verwaltungsrecht 23
2. Entwicklung des Subjektivierungsbegriffs 24
II. Dimensionen der Subjektivierung 27
1. Staatstheoretische Verflechtungen der Subjektivierung 27
a) Verstärkung des Rechtsstaatsgedankens 27
b) Funktionsbestimmung der Staatsgewalten 28
c) Positionierung des Einzelnen gegenüber dem Staat 28
2. Konkrete Auswirkungen auf das Verwaltungsrecht 28
a) Unmittelbare Grundrechtsgeltung als Verstärkung des Subjektivierungsgedankens 29
b) Subjektivierung im Teilbereich des Verwaltungsermessens 29
§ 2 Untersuchungsumfang 30
I. Fragestellung der Arbeit 30
II. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 31
1. Phänomen des subjektiv öffentlichen Rechts 31
2. Phänomen des Ermessens 32
3. Untersuchungszeitraum und -materialien 33
4. Dichte der Darstellung 33
III. Grundlegende Vorarbeiten 34
IV. Kommentierung der Themenauswahl 35
1. Forschungsdefizit im verwaltungsrechtshistorischen Bereich 35
2. Aktualität der untersuchten rechtsgeschichtlichen Problematik 35
3. Subjektives Recht als Schnittstelle zwischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht 36
V. Aufbau der Arbeit 37
2. Teil: Zusammenspiel von subjektiv öffentlichem Recht und Ermessen 39
§ 3 Wandel des Verhältnisses von subjektiv öffentlichem Recht und Ermessen im Überblick 39
I. Veränderungen im rechtsdogmatischen Zusammenwirken von subjektiv öffentlichem Recht und Ermessen 39
II. Abriss der dogmengeschichtlichen Entwicklung 40
1. Abschnitt: Rechtslage im klassischen Verwaltungsrecht 42
§ 4 Die Epoche des klassischen Verwaltungsrechts 42
I. Notwendige Begriffsklärung 43
II. Zeitliche Dimension 44
III. Methodische und inhaltliche Grundzüge 45
IV. Bedeutung des klassischen Verwaltungsrechts 46
§ 5 Rechtsstellung des Einzelnen im klassischen Verwaltungsrecht 47
I. Entwicklungsskizze der Lehre vom subjektiv öffentlichen Recht 47
1. Stellung des Einzelnen in vorkonstitutioneller Zeit 48
2. Entwicklung des subjektiv öffentlichen Rechts in der Rechtswissenschaft 49
a) Erstmalige Erwähnung subjektiv öffentlicher Rechte bei Gerber 49
b) Labands Rolle als Wegbereiter 50
c) Eingliederung der subjektiv öffentlichen Rechte in das System des Verwaltungsrechts 50
d) Dogmatische Bearbeitung durch Georg Jellinek 51
e) Bühlers Habilitationsschrift als vorläufiger Endstand der Entwicklung 51
3. Stagnation in der Weimarer Republik 52
4. Entwertung des subjektiv öffentlichen Rechts unter dem Nationalsozialismus 53
II. Rechtsmethodischer und staatstheoretischer Hintergrund 54
1. Positivismus als Rechtsmethode 54
a) Konstruktion des subjektiv öffentlichen Rechts in Anlehnung an das Privatrecht 54
b) Entdeckung der Figur des Rechtsverhältnisses zwischen Staat und Bürger 55
c) Abkehr von einer naturrechtlichen Begründung subjektiver Rechte 57
2. Spannungen zwischen monarchischem Staatsverständnis und liberalem Rechtsstaatlichkeitsstreben 58
a) Hohes Vertrauen in die Stabilität subjektiver Rechte trotz ihrer Gesetzesabhängigkeit 59
b) Politische Neutralität als Folge eines wirtschaftlichen Sicherungsbedürfnisses 61
c) Rechtsstellung des Bürgers als Kompromiss 62
III. Konsenspunkte über das Wesen des subjektiv öffentlichen Rechts 63
1. Zwingender Rechtssatz 64
2. Notwendigkeit eines rechtlich geschützten Interesses 64
3. Möglichkeit einer gerichtlichen Durchsetzung 64
IV. Zusammenfassung 65
§ 6 Grundzüge der Ermessenslehre im klassischen Verwaltungsrecht 66
I. Rechtswissenschaftliche Erörterung der Ermessensproblematik 66
1. Rechtsbindung der Verwaltung als Konsequenz des Rechtsstaatsprinzips 67
2. Skizzierung der spätkonstitutionellen Ermessenslehre 68
3. Intensivierte Auseinandersetzungen in der Weimarer Republik 69
4. Rückschritte im nationalsozialistischen Verwaltungsrecht 71
II. Folgewirkungen der Entstehung der Verwaltungsgerichtsbarkeit 71
1. Gerichtliche Ermessensüberprüfung seit dem 19. Jahrhundert 72
2. Ermessensrechtsprechung in der Weimarer Republik 73
III. Staatstheoretische Bedingtheit der Ermessenslehren 73
IV. Zusammenfassung 75
§ 7 Wechselwirkungen zwischen subjektiv öffentlichem Recht und Ermessen 76
I. Stand der juristischen Dogmatik 76
1. Gegensätzlichkeit von Ermessen und Rechtsbindung zu Beginn des klassischen Verwaltungsrechts 76
2. Weiterentwicklung der Ermessensfehlerlehre in der Weimarer Republik 77
II. Zusammenfassung 78
2. Abschnitt: Rechtslage im aktuellen Verwaltungsrecht 79
§ 8 Grundlegende Veränderungen des Verwaltungsrechts 79
I. Relevanz verfassungsrechtlicher Neuerungen 80
II. Wesentliche Änderungen des Verfassungsrechts 81
1. Fortentwicklung zum materiellen Rechtsstaat 81
a) Formeller Rechtsstaatsbegriff 82
b) Wandlung zum materiellen Rechtsstaat 82
2. Sicherung der Rechtsbindung über die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit 84
3. Vorrang der Verfassung und Verfassungsabhängigkeit des einfachen Rechts 84
III. Auswirkungen des subjektiv-rechtlich orientierten Verfassungsrechts auf das Verwaltungsrecht 86
1. Grundrechte als Freiheitsgarantien 86
2. Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung als Ausfluss des rechtsstaatlichen Verfassungsprinzips 88
3. Ausbau der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit nach 1945 89
IV. Zusammenfassung 90
§ 9 Lehre des subjektiv öffentlichen Rechts nach 1945 91
I. Bedeutungen des subjektiven Rechts und bekannte Definitionsschwierigkeiten 91
II. Die neue Dimension der unmittelbaren Grundrechtsgeltung 93
1. Staatstheoretischer Hintergrund des Bonner Grundrechtskatalogs 93
a) Objektiv-rechtliche Bedeutung der Grundrechte und ihr Gehalt als Wertentscheidung 93
b) Menschenbild des Grundgesetzes 94
2. Beeinflussung der Lehre vom subjektiv öffentlichen Recht durch die Grundrechtsdogmatik 95
a) Verhältnis der Grundrechte zu den subjektiv öffentlichen Rechten 95
b) Verdrängung des subjektiv öffentlichen Rechts als Folge eines Lehrendualismus 97
c) Legislative Ausgestaltung des subjektiv öffentlichen Rechts innerhalb grundrechtlicher Direktiven 98
III. Verfassungsrechtliche Modifizierungen der Definition des subjektiv öffentlichen Rechts 99
1. Redundanz der Kriterien des zwingenden Rechtssatzes und der Rechtsmacht 100
2. Fokussierung auf den Schutzwillen des Gesetzgebers 102
3. Kritische Würdigung der Schutznormtheorie 104
IV. Bedeutungswandel des subjektiv öffentlichen Rechts nach 1949 105
1. Grenzziehung zwischen Exekutive und Judikative 105
2. Abgrenzung der Recht- und Machtsphären von Staat und Bürger 106
V. Kritische Bestandsaufnahme und Perspektiven des subjektiven Rechts 107
§ 10 Ermessenslehre nach 1945 108
I. Begriff und Wesen des Ermessens 108
1. Beschränkung des Untersuchungsgegenstandes „Ermessen“ 109
2. Unabhängigkeit als Hauptcharakteristikum des Ermessens 109
3. Materiell-rechtliche Betrachtungsweise der Ermessensproblematik 110
II. Einführung in die aktuellen Ermessenslehren 110
1. Übersicht über die verschiedenen Definitionsansätze des Ermessens 111
a) Bestimmung anhand der Normstruktur 111
b) Bestimmung anhand der Ermächtigung zur Normkonkretisierung 111
c) Bestimmung anhand der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit 112
2. Hauptfunktionen des Ermessens 113
III. Bedeutung der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns 113
1. Gestufte Rechtsbindung des Verwaltungsermessens 114
2. Begründung und Beschreibung der rechtlichen Bindung 115
3. Verfassungsmäßigkeit der Ermessenseinräumung 115
IV. Überblick über Grenzen und Fehler der Ermessensausübung 118
1. Ermessensmangel 118
2. Ermessensfehlgebrauch 119
3. Ermessensüberschreitung 119
V. Zusammenfassung 120
§ 11 Wechselwirkungen zwischen subjektiv öffentlichem Recht und Ermessen 121
I. Ermessensreduktion durch subjektive Rechte 122
1. Rechtstheoretische Begründung der Einschränkung 122
2. Gefahr einer Überdehnung der Ermessensreduktion 123
II. Entwicklung subjektiv öffentlicher Rechte im Ermessensbereich 124
1. Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung 124
a) Rechtsgrundlage 125
b) Tatbestand 125
c) Anspruchsinhalt 126
2. Anspruch auf eine inhaltlich bestimmte Ermessensentscheidung 126
a) Rechtsgrundlagen 127
b) Tatbestand 127
c) Anspruchsinhalt 128
III. Zusammenfassung 129
3. Teil: Entwicklung des formellen zum materiellen subjektiv öffentlichen Recht 131
§ 12 Unterteilung in formelle und materielle subjektiv öffentliche Rechte 131
I. Einteilungsmöglichkeiten der subjektiv öffentlichen Rechte 131
1. Unterscheidung nach der Rechtsschutzmöglichkeit 132
2. Unterscheidung nach dem Inhalt des Rechtsanspruchs 132
3. Fortentwicklung der Bühlerschen Unterscheidung unter dem Grundgesetz 134
4. Unterscheidung nach dem Grad der rechtlichen Gebundenheit der Verwaltungsentscheidung 135
II. Kritische Bewertung der Einteilungsmöglichkeiten 135
1. Beurteilung der Unterscheidung nach dem Grad der rechtlichen Gebundenheit 136
2. Beurteilung der Unterscheidung nach dem Anspruchsinhalt 136
a) Wesen des subjektiv öffentlichen Rechts als rein formelles Recht 136
b) Wesen des subjektiv öffentlichen Rechts als rein materielles Recht 137
c) Entscheidung für die Einteilung nach dem Anspruchsinhalt des subjektiven Rechts 138
III. Zusammenfassung 138
1. Abschnitt: Entstehung des formellen subjektiv öffentlichen Rechts 140
§ 13 Ursprünge des Anspruchs im Verwaltungsrecht der Weimarer Republik 140
I. Frühe Ansätze zur Konstruktion des formellen subjektiv öffentlichen Rechts 141
1. Walter Jellineks Vorarbeit 141
2. Scheidung des formellen vom materiellen subjektiven Recht durch Bühler 142
3. Rezension Bühlers durch Jellinek 143
4. Anerkennung durch Richter 143
5. Wiederaufnahme in Jellineks Verwaltungslehre 144
II. Typische Probleme der dogmatischen Anspruchskonstruktion 145
1. Einbindung des Ermessens in den Rechtsstaat 145
2. Funktion des Ermessens 145
3. Funktion der Verwaltung 146
4. Auswirkungen der Dichotomie auf die Ermessensfehlerlehren 146
5. Vergleich mit dem aktuellen formellen Ermessensanspruch 147
III. Zusammenfassung 148
§ 14 Das formelle subjektiv öffentliche Recht nach Kriegsende 148
I. Übergangsrechtliche Situation für die Überprüfbarkeit der Ermessensakte 149
1. Gesetzliche Regelung der Klagebefugnis 150
2. Voraussetzungen der Klagebefugnis 152
II. Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung in der Rechtswissenschaft 153
III. Inhalte der ersten landesverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen 155
IV. Zusammenfassung 156
§ 15 Das formelle subjektiv öffentliche Recht unter dem Bonner Grundgesetz 157
I. Indirekte inhaltliche Anerkennung um 1950 157
1. Zurückhaltende und uneinheitliche Aussagen der Rechtsprechung 157
2. Otto Bachofs Neukonstruktion des Ermessensanspruchs 159
II. Explizite Nennung des formellen subjektiv öffentlichen Rechts ab 1951 160
1. Intensivierte Rechtsprechungstätigkeit 160
2. Zustimmende Grundhaltung der Literatur 162
III. Auseinandersetzung um die Rechtsfigur des formellen subjektiv öffentlichen Rechts ab 1952 163
1. Ablehnende Position des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs 163
a) Argument der fehlerhaften Anspruchskonstruktion 163
b) Argument des fehlenden Bedarfs an einem formellen subjektiven Recht 164
c) Auflösung der Einsprüche des Verwaltungsgerichtshofs 165
d) Entscheidungspraxis der Folgejahre 166
2. Meinungsverschiedenheiten innerhalb der rechtswissenschaftlichen Literatur 167
IV. Weitreichende Anerkennung des formellen subjektiv öffentlichen Rechts 169
1. Überblick über die landes- und bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung 170
2. Verfestigung des subjektiven Rechts in der Literatur 172
V. Zusammenfassung 173
§ 16 Rechtsgrundlagen und Tatbestandsvoraussetzungen des formellen Ermessensanspruchs 175
I. Schwacher Aussagewert gerichtlicher Äußerungen 176
1. Fehlende Begründung des formellen subjektiv öffentlichen Rechts 176
2. Vermeintliche Propagierung eines allgemeinen formellen subjektiv öffentlichen Rechts 178
II. Betroffenheit als Kriterium einer Rechtsinhaberschaft 180
III. Bestimmung von subjektiven Rechten über die Schutznormtheorie 182
1. Entwicklung der Schutznormtheorie in der Rechtswissenschaft 182
a) Erarbeitung der Grundsätze durch Bachof 183
b) Positive Rezeption des Schutzzweckgedankens 183
2. Aufnahme der Schutznormtheorie in der Rechtsprechung 185
3. Wahrnehmung der Schutznormtheorie unter dem besonderen Aspekt der spezialgesetzlichen Grundlage 187
IV. Grundrechte als Rechtsgrundlage des formellen subjektiv öffentlichen Rechts 188
1. Divergierende Ansichten in der rechtswissenschaftlichen Literatur 188
2. Unterschiedliche Entscheidungspraxis der Bundesgerichte 191
a) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 191
b) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 192
3. Beurteilung der anspruchsbegründenden Tauglichkeit der Grundrechte 193
V. Gleichbehandlungsgrundsatz als Rechtsgrundlage des formellen subjektiv öffentlichen Rechts 196
1. Sympathien für Art. 3 Abs. 1 GG in der Literatur 196
2. Konsequente Ablehnung durch die Rechtsprechung 198
3. Beurteilung einer Geeignetheit von Art. 3 Abs. 1 GG als Anspruchsgrundlage 199
VI. Weitere Begründungsansätze der Literatur 201
1. Rechtsstellung als Verfahrensbeteiligter 201
2. Formelles Hauptgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG 202
3. Grundsatz einer gesetzmäßigen Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG 203
VII. Zusammenfassung 203
§ 17 Das formelle subjektiv öffentliche Recht als Symptom der Subjektivierung der Ermessenslehre 205
I. Bestimmung des Anspruchsinhalts durch die Ermessensfehlerlehre 205
II. Grundtendenz einer Verengung der Ermessensgrenzen 206
III. Auswirkungen der Subjektivierung auf die Ermessensgrenzen 206
1. Ermessensreduktion aufgrund einer unmittelbaren Geltung von subjektiven Rechten 207
2. Ermessensreduktion aufgrund einer mittelbaren Geltung von subjektiven Rechten 207
a) Entwicklung individualrechtsschützender Prinzipien 208
b) Abwägungsfaktor der subjektiven Idee in der Ermessensentscheidung 208
IV. Zwei Dimensionen der Subjektivierung der Ermessenslehre 209
2. Abschnitt: Entstehung des materiellen subjektiv öffentlichen Rechts 209
§ 18 Einführung in die Thematik des materiellen subjektiv öffentlichen Rechts 210
I. Rechtstheoretische Konzeption 210
1. Strikte Verpflichtung der Behörde 210
a) Ermessensreduktion auf Null als Voraussetzung eines materiellen subjektiv öffentlichen Rechts 211
b) Zum Rechtsinstitut der konkreten Ermessensreduktion auf Null 211
2. Übertragbarkeit der Grundsätze der subjektiven Berechtigung des Einzelnen 212
3. Rechtskonstruktives Verhältnis von materiellem und formellem Recht 213
4. Anmerkung zur Prüfung und Darstellung des materiellen Rechts 214
II. Schwierigkeiten der Begriffsbestimmungen 214
1. Bezeichnung als Ermessensreduktion auf Null 215
2. Bezeichnung als materieller Anspruch auf eine bestimmte Ermessensentscheidung 215
III. Prozessuale Durchsetzbarkeit 216
IV. Rechtstheoretische Wesentlichkeit des materiellen Anspruchs trotz seiner Praxisirrelevanz 217
V. Sicherheitsrecht als praktischer Hauptanwendungsbereich 218
1. Nähe des materiellen Anspruchs zu polizeirechtlichen Fragestellungen 219
2. Zur Verallgemeinerungsfähigkeit von im Polizeirecht gewonnenen Ergebnissen 219
§ 19 Nichtexistenz eines materiellen subjektiv öffentlichen Rechts vor der Grundgesetzeinführung 221
I. Amtshaftungsrechtsprechung des Reichsgerichts 221
1. Grundzüge der Zivilrechtsprechung 221
2. Dogmatische Grundlegung durch Jellineks Schädlichkeitsgrenze 223
II. Ablehnende Haltung der frühen Verwaltungsrechtsprechung 225
III. Ursachen der Unübertragbarkeit amtshaftungsrechtlicher Grundsätze auf das Verwaltungsrecht 225
1. Kategorisierung in gebundene und ungebundene Verwaltung 226
2. Schutzzweckausrichtung von Ermessensnormen an öffentlichen Belangen 226
3. Die rechtspraktisch notwendige Voraussetzung der Verpflichtungsklage 227
IV. Zusammenfassung 228
§ 20 Das materielle subjektiv öffentliche Recht nach 1945 229
I. Theoretische Grundlegung durch Otto Bachof 229
II. Aufgreifen der Thematik in der Verwaltungsrechtsprechung der Länder 230
1. Fortschrittliche Entscheidungen auf landesverwaltungsgerichtlicher Ebene 231
a) Erstes Aufkeimen der Idee vom Anspruch auf bestimmte Ermessensentscheidung 231
b) Inhaltliche Aussagen der Landesverwaltungsrechtsprechung nach 1949 232
c) Geringe Erfolgsquote der Vornahmeklagen 233
d) Auffällige Bedeutungslosigkeit des prozessualen Aspekts 234
e) Spezielle Anwendungsgebiete im Verwaltungsrecht 234
f) Bewertung der positiven landesgerichtlichen Entscheidungen 235
2. Normalfall einer Ablehnung des Verpflichtungsanspruchs 235
3. Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 236
III. Billigung in der verwaltungsrechtlichen Literatur 237
IV. Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Bandsäge-Fall 238
V. Widerstreitende Reaktionen in Rechtsprechung und Literatur 240
1. Das restriktive Privatweg-Urteil des Verwaltungsgerichts Minden 240
2. Streifzug durch die rechtwissenschaftliche Kritik 242
VI. Anerkennung des materiellen subjektiv öffentlichen Rechts als richterrechtliches Institut 243
1. Fortführung der Bundesverwaltungsgerichtsrechtsprechung 243
2. Bestätigung durch die Literatur 244
VII. Angezweifelte Automatismen im Entwicklungsprozess des materiellen Ermessensanspruchs 245
§ 21 Anspruchskonstruktionen der Zivil- und der Verwaltungsrechtsprechung 246
I. Zivilrechtliche Konzeption eines Ermessens- und Pflichtbereichs der Verwaltung 247
1. Konstruktion einer behördlichen Verpflichtung im Ermessensbereich 247
2. Pflicht- und Ermessensbereich in der Amtshaftungsrechtsprechung 248
II. Verwaltungsrechtliche Konzeption einer Ermessensreduktion auf Null 249
1. Figur der Ermessensreduktion auf Null 249
2. Ermessensreduktion auf Null in der Verwaltungsrechtsprechung 250
III. Kritischer Vergleich beider Konstruktionen einer Verpflichtung der Verwaltung 251
1. Bewertung der zivilgerichtlichen Auffassung 252
2. Bewertung der verwaltungsgerichtlichen Dogmatik 253
3. Ergebnis des Vergleichs 254
§ 22 Besonderheiten von Rechtsgrundlagen und Inhaberschaft des materiellen Ermessensanspruchs 255
I. Verwaltungsrechtlicher Begründungsansatz über die Schutznormtheorie 255
II. Verfassungsrechtliche Begründungsmöglichkeiten über die Grundrechte 256
1. Ablehnung eines direkten grundrechtlichen Anspruchs 256
2. Existenz eines subsidiär geltenden grundrechtlichen Schutzanspruchs 257
a) Grundrechtsdogmatische Ableitung eines materiellen subjektiv öffentlichen Rechts 258
b) Systematische Einordnung der rechtswissenschaftlichen Beiträge 260
c) Anmerkung zur praktischen Bedeutung einer grundrechtlichen Anspruchsbegründung 261
3. Grundrechte in ihrer Funktion als Auslegungsdirektiven des Gesetzesrechts 262
a) Staat-Bürger-Beziehung als Rechtsverhältnis 262
b) Möglichkeit eines grundrechtlichen Anspruchs auf behördliches Tätigwerden 263
4. Folgenbeseitigungslast und Selbstbindung der Verwaltung 264
III. Zusammenfassung 265
§ 23 Der Anspruch auf bestimmte Ermessensentscheidung als Symptom der Intensivierung verfassungsrechtlicher Bindungen 265
I. Intensive Einwirkung und Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben 266
II. Verfassungsrechtliche Verstärkung der Subjektivierungsidee 267
3. Abschnitt: Vergleich der Entwicklungen von formellem und materiellem Ermessensanspruch 268
§ 24 Gegenüberstellung der Entstehungsgeschichten 268
I. Gemeinsamkeiten beider Entwicklungen 268
1. Ähnlichkeit der zeitlichen Entwicklungsphasen 269
2. Ähnlichkeit der Initiativkräfte der Entwicklungen 270
3. Ähnlichkeit der Anspruchsbegründungen 271
4. Zusammenfassung 272
II. Unterschiede der beiden Entwicklungen 272
1. Unterschiedlicher Zeitpunkt der Anerkennung 272
2. Unterschiedliche Bedeutung des prozessualen Aspekts 273
3. Unterschiedliche Argumentation bei der grundrechtsunmittelbaren Ableitung 275
4. Unterschiedliche Intensität der Diskussionen um die Entwicklung der beiden Ansprüche 275
5. Zusammenfassung 279
III. Zwangs- und Gegenläufigkeiten in der Entstehung von formellem und materiellem subjektiv öffentlichen Recht 279
4. Teil: Zukunftsperspektiven der Subjektivierung 281
§ 25 Weiterentwicklung der Subjektivierung 281
I. Konsolidierung der subjektivierten Ermessensdogmatik 281
II. Prognose eines Wandels der deutschen Ermessenslehre 283
§ 26 Veränderungsdruck und Veränderungschancen 284
I. Besonderheit der deutschen Ermessenslehre im gemeinschaftsrechtlichen Vergleich 285
1. Charakteristika der deutschen Ermessensdogmatik 286
2. Wesen der europarechtlichen Ermessenslehre 286
3. Merkmale der Ermessenslehren anderer europäischer Mitgliedstaaten 288
4. Ursachen der Eigenartigkeit der deutschen Ermessenslehre 290
II. Veränderungsdruck durch Rechtsvereinheitlichung 292
III. Veränderungschancen für die deutsche Ermessensdogmatik 294
Resümee: Zusammenfassung und Schlussgedanke 297
Rechtsprechungsverzeichnis 300
Literaturverzeichnis 306
Personen- und Sachwortverzeichnis 327