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Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle?

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Schmidt-Husson, F. (2006). Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle?. Ein Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit eines Grundrechts zu bestimmen, zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Art. 19 Abs. 3 GG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51737-4
Schmidt-Husson, Franck. Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle?: Ein Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit eines Grundrechts zu bestimmen, zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Art. 19 Abs. 3 GG. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51737-4
Schmidt-Husson, F (2006): Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle?: Ein Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit eines Grundrechts zu bestimmen, zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Art. 19 Abs. 3 GG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51737-4

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Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle?

Ein Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit eines Grundrechts zu bestimmen, zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Art. 19 Abs. 3 GG

Schmidt-Husson, Franck

Schriften zu Kommunikationsfragen, Vol. 41

(2006)

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Abstract

Die Deutsche Welle ist die einzige Rundfunkanstalt des Bundes. Ihre Aufgabe nach dem Deutsche-Welle-Gesetz ist es, für das Ausland Rundfunk und Telemedien anzubieten. Seit der Wiedervereinigung und besonders mit dem Regierungswechsel 1998 ist die Anstalt Gegenstand politischer Debatten geworden, die vor allem Programmauftrag und Finanzierung betreffen. Unausweichlich stellt sich dabei die Frage, ob die Deutsche Welle Trägerin des Grundrechts der Rundfunkfreiheit ist oder nicht und wie staatsnah Auslandsrundfunk verfaßt sein darf. Das BVerfG hat die Frage noch nicht entschieden, neueres Schrifttum will sie wie bei den Landesrundfunkanstalten beantwortet sehen.

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß sich die Deutsche Welle ihrem Wesen und dem Wesen der Grundrechte nach nicht auf die Rundfunkfreiheit berufen kann und auch nicht im Wege eines Reflexes von objektivrechtlichen Grundrechtswirkungen profitiert. Die Deutsche Welle, so weist er nach, veranstaltet keinen Rundfunk im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG, sondern betreibt Öffentlichkeitsarbeit für den Bund. Der Kompetenz des Bundes für die auswärtigen Angelegenheiten entsprungen, obliege der Anstalt eine ausschließliche Staatsaufgabe. Ihre Sendungen erfüllten eine politische Mission, die durchaus propagandistisch gefärbt sein dürfe. Die Freiheit, in der sie ihre Aufgabe erledigt, sei einfachgesetzlicher Natur: als Mittel zum außenpolitischen Zweck vom Gesetzgeber gewollt, von Verfassungs wegen aber nicht gesollt, sondern nur erlaubt.

Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Beschäftigung mit Art. 19 Abs. 3 und Art. 5 Abs. l GG sowie mit den Kompetenznormen der Art. 73 Nr. 1 und 87 Abs. 1 Satz 1 GG. Als Rechtstatsachen kommen die Geschichte des deutschen Ausandsrundfunks und die Rechtslage in Frankreich, Großbritannien und den USA in den Blick.

Ausgezeichnet mit dem Dr.-Eduard-Martin-Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistung der Vereinigung der Freunde der Universität des Saarlandes 2005.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 13
§ 1 Gegenstand der Untersuchung 13
1. Teil: Die Rechtstatsachen: Das Phänomen Auslandsrundfunk in Deutschland und anderswo 17
1. Abschnitt: Die Deutsche Welle in der Gestalt des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 17
§ 2 Der gesetzliche Phänotypus: normativer Befund 17
§ 3 Der mediale Phänotypus: publizistischer Befund 22
I. Der Werkbereich: Aussage und Bedeutung, Zeichen und Signale 23
1. Die Hörfunkprogramme der Deutschen Welle 24
a) Das Deutsche Programm 24
b) Die Fremdsprachenprogramme 26
2. Die Fernsehprogramme der Deutschen Welle 28
3. Das Online-Angebot der Deutschen Welle 30
II. Der Wirkbereich: Zielgruppen und Empfänger-Horizont 31
2. Abschnitt: Die Geschichte des deutschen Auslandsrundfunks 37
§ 4 Bis 1945: Anfänge und Abgründe 37
§ 5 Von 1949 bis 1960: Langer Streit um kurze Welle 43
§ 6 Die Ver-Anstaltung der Deutschen Welle 51
§ 7 Von 1960 bis zum Rundfunkneuordnungsgesetz von 1993 58
§ 8 Die Entstehung des Deutsche-Welle-Gesetzes von 1997 65
3. Abschnitt: Der Auslandsrundfunk in anderen Ländern des Westens 71
§ 9 Einführung 71
§ 10 Radio France Internationale (RFI) 72
§ 11 Voice of America (VoA) 79
§ 12 Der World Service der British Broadcasting Corporation (BBC-WS) 88
2. Teil: Der Maßstab: Das Wesen der Grundrechte und des Grundrechts der Rundfunkfreiheit 96
1. Abschnitt: Maßgabe und Unmaßgeblichkeit der Verfassung in Art. 19 Abs. 3 GG 96
§ 13 Das Wesen des Wesens 97
§ 14 Wesen und Wert des Art. 19 Abs. 3 GG 101
§ 15 Der „Wesensvorbehalt“ des Art. 19 Abs. 3 GG 104
2. Abschnitt: Die Wesensfremdheit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Wesenlosigkeit der Rundfunkanstalt 109
§ 16 Wesensfremdheit: Thema (herrschende Meinung) 109
§ 17 Wesensfremdheit: Variation (materiell-institutionelle Sicht) 113
§ 18 Die Wesenlosigkeit der Rundfunkanstalt 121
3. Abschnitt: Das Wesen der Rundfunkfreiheit 124
§ 19 Die Rundfunkfreiheit als subjektives Abwehrrecht 124
§ 20 Die Rundfunkfreiheit als objektive Garantie der Staatsfreiheit des Rundfunks 125
§ 21 Die Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit 130
3. Teil: Die Meßgröße: Das grundgesetzliche noumenon Deutsche Welle 135
§ 22 Einführung 135
§ 23 Gesetzgebungszuständigkeit 136
I. Zur Auslegung des Art. 73 Nr. 1 (1. Fall) GG 138
II. Zur kompetenzrechtlichen Qualifikation von Gesetzen 142
III. Der Zweck des Deutsche-Welle-Gesetzes 143
1. Indienstnahme des Rundfunks für die Außenpolitik 144
2. Indienstnahme des Rundfunks für auswärtige Öffentlichkeitsarbeit 150
§ 24 Verwaltungszuständigkeit 156
I. Zum Regelungsanspruch des Art. 87 Abs. 1 Satz 1 GG 157
II. Zum Begriff des Auswärtigen Dienstes 159
III. Zur rechtlichen Verselbständigung der Deutschen Welle 162
4. Teil: Die Messung: Was des Staates ist und Freiheit vom Staat 170
§ 25 Zur Einführung: Erinnerungen und Bedenken 170
§ 26 Auslandsrundfunk als Staatsaufgabe 176
I. Öffentliche Aufgaben und staatliche Aufgaben 177
II. Auswärtige Angelegenheiten als ausschließliche Staatsaufgabe 179
III. Auswärtige Staatspflege und Nicht-Identifikation 180
§ 27 Ergebnis und neue Fragen 182
5. Teil: Das Ausmaß objektivrechtlicher Bindungen 185
§ 28 Einführung 185
§ 29 Auswärtige Meinungspflege und Meinungsbildungsfreiheit im Ausland 185
§ 30 Auslandsrundfunk als Medium und Faktor inländischer Meinungsbildung? 191
6. Teil: Nachtrag 198
§ 31 Zum DWG-Änderungsgesetz vom 15. Dezember 2004 198
Thesen 204
I. Zu Freiheit und Staatsnähe des Auslands-„Rundfunks“ 204
II. Zu „Wesen“, Schutzgut und Geboten der Rundfunkfreiheit 205
III. Zur Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen, namentlich des öffentlichen Rechts 205
IV. Zum Kompetenzgrund 206
V. Zu „Wesen“ und Aufgabe der Deutschen Welle 208
Literaturverzeichnis 211
Sachverzeichnis 241