Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle?
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Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle?
Ein Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit eines Grundrechts zu bestimmen, zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Art. 19 Abs. 3 GG
Schriften zu Kommunikationsfragen, Vol. 41
(2006)
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Abstract
Die Deutsche Welle ist die einzige Rundfunkanstalt des Bundes. Ihre Aufgabe nach dem Deutsche-Welle-Gesetz ist es, für das Ausland Rundfunk und Telemedien anzubieten. Seit der Wiedervereinigung und besonders mit dem Regierungswechsel 1998 ist die Anstalt Gegenstand politischer Debatten geworden, die vor allem Programmauftrag und Finanzierung betreffen. Unausweichlich stellt sich dabei die Frage, ob die Deutsche Welle Trägerin des Grundrechts der Rundfunkfreiheit ist oder nicht und wie staatsnah Auslandsrundfunk verfaßt sein darf. Das BVerfG hat die Frage noch nicht entschieden, neueres Schrifttum will sie wie bei den Landesrundfunkanstalten beantwortet sehen.Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß sich die Deutsche Welle ihrem Wesen und dem Wesen der Grundrechte nach nicht auf die Rundfunkfreiheit berufen kann und auch nicht im Wege eines Reflexes von objektivrechtlichen Grundrechtswirkungen profitiert. Die Deutsche Welle, so weist er nach, veranstaltet keinen Rundfunk im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG, sondern betreibt Öffentlichkeitsarbeit für den Bund. Der Kompetenz des Bundes für die auswärtigen Angelegenheiten entsprungen, obliege der Anstalt eine ausschließliche Staatsaufgabe. Ihre Sendungen erfüllten eine politische Mission, die durchaus propagandistisch gefärbt sein dürfe. Die Freiheit, in der sie ihre Aufgabe erledigt, sei einfachgesetzlicher Natur: als Mittel zum außenpolitischen Zweck vom Gesetzgeber gewollt, von Verfassungs wegen aber nicht gesollt, sondern nur erlaubt.Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Beschäftigung mit Art. 19 Abs. 3 und Art. 5 Abs. l GG sowie mit den Kompetenznormen der Art. 73 Nr. 1 und 87 Abs. 1 Satz 1 GG. Als Rechtstatsachen kommen die Geschichte des deutschen Ausandsrundfunks und die Rechtslage in Frankreich, Großbritannien und den USA in den Blick.Ausgezeichnet mit dem Dr.-Eduard-Martin-Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistung der Vereinigung der Freunde der Universität des Saarlandes 2005.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 13 | ||
§ 1 Gegenstand der Untersuchung | 13 | ||
1. Teil: Die Rechtstatsachen: Das Phänomen Auslandsrundfunk in Deutschland und anderswo | 17 | ||
1. Abschnitt: Die Deutsche Welle in der Gestalt des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 | 17 | ||
§ 2 Der gesetzliche Phänotypus: normativer Befund | 17 | ||
§ 3 Der mediale Phänotypus: publizistischer Befund | 22 | ||
I. Der Werkbereich: Aussage und Bedeutung, Zeichen und Signale | 23 | ||
1. Die Hörfunkprogramme der Deutschen Welle | 24 | ||
a) Das Deutsche Programm | 24 | ||
b) Die Fremdsprachenprogramme | 26 | ||
2. Die Fernsehprogramme der Deutschen Welle | 28 | ||
3. Das Online-Angebot der Deutschen Welle | 30 | ||
II. Der Wirkbereich: Zielgruppen und Empfänger-Horizont | 31 | ||
2. Abschnitt: Die Geschichte des deutschen Auslandsrundfunks | 37 | ||
§ 4 Bis 1945: Anfänge und Abgründe | 37 | ||
§ 5 Von 1949 bis 1960: Langer Streit um kurze Welle | 43 | ||
§ 6 Die Ver-Anstaltung der Deutschen Welle | 51 | ||
§ 7 Von 1960 bis zum Rundfunkneuordnungsgesetz von 1993 | 58 | ||
§ 8 Die Entstehung des Deutsche-Welle-Gesetzes von 1997 | 65 | ||
3. Abschnitt: Der Auslandsrundfunk in anderen Ländern des Westens | 71 | ||
§ 9 Einführung | 71 | ||
§ 10 Radio France Internationale (RFI) | 72 | ||
§ 11 Voice of America (VoA) | 79 | ||
§ 12 Der World Service der British Broadcasting Corporation (BBC-WS) | 88 | ||
2. Teil: Der Maßstab: Das Wesen der Grundrechte und des Grundrechts der Rundfunkfreiheit | 96 | ||
1. Abschnitt: Maßgabe und Unmaßgeblichkeit der Verfassung in Art. 19 Abs. 3 GG | 96 | ||
§ 13 Das Wesen des Wesens | 97 | ||
§ 14 Wesen und Wert des Art. 19 Abs. 3 GG | 101 | ||
§ 15 Der „Wesensvorbehalt“ des Art. 19 Abs. 3 GG | 104 | ||
2. Abschnitt: Die Wesensfremdheit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Wesenlosigkeit der Rundfunkanstalt | 109 | ||
§ 16 Wesensfremdheit: Thema (herrschende Meinung) | 109 | ||
§ 17 Wesensfremdheit: Variation (materiell-institutionelle Sicht) | 113 | ||
§ 18 Die Wesenlosigkeit der Rundfunkanstalt | 121 | ||
3. Abschnitt: Das Wesen der Rundfunkfreiheit | 124 | ||
§ 19 Die Rundfunkfreiheit als subjektives Abwehrrecht | 124 | ||
§ 20 Die Rundfunkfreiheit als objektive Garantie der Staatsfreiheit des Rundfunks | 125 | ||
§ 21 Die Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit | 130 | ||
3. Teil: Die Meßgröße: Das grundgesetzliche noumenon Deutsche Welle | 135 | ||
§ 22 Einführung | 135 | ||
§ 23 Gesetzgebungszuständigkeit | 136 | ||
I. Zur Auslegung des Art. 73 Nr. 1 (1. Fall) GG | 138 | ||
II. Zur kompetenzrechtlichen Qualifikation von Gesetzen | 142 | ||
III. Der Zweck des Deutsche-Welle-Gesetzes | 143 | ||
1. Indienstnahme des Rundfunks für die Außenpolitik | 144 | ||
2. Indienstnahme des Rundfunks für auswärtige Öffentlichkeitsarbeit | 150 | ||
§ 24 Verwaltungszuständigkeit | 156 | ||
I. Zum Regelungsanspruch des Art. 87 Abs. 1 Satz 1 GG | 157 | ||
II. Zum Begriff des Auswärtigen Dienstes | 159 | ||
III. Zur rechtlichen Verselbständigung der Deutschen Welle | 162 | ||
4. Teil: Die Messung: Was des Staates ist und Freiheit vom Staat | 170 | ||
§ 25 Zur Einführung: Erinnerungen und Bedenken | 170 | ||
§ 26 Auslandsrundfunk als Staatsaufgabe | 176 | ||
I. Öffentliche Aufgaben und staatliche Aufgaben | 177 | ||
II. Auswärtige Angelegenheiten als ausschließliche Staatsaufgabe | 179 | ||
III. Auswärtige Staatspflege und Nicht-Identifikation | 180 | ||
§ 27 Ergebnis und neue Fragen | 182 | ||
5. Teil: Das Ausmaß objektivrechtlicher Bindungen | 185 | ||
§ 28 Einführung | 185 | ||
§ 29 Auswärtige Meinungspflege und Meinungsbildungsfreiheit im Ausland | 185 | ||
§ 30 Auslandsrundfunk als Medium und Faktor inländischer Meinungsbildung? | 191 | ||
6. Teil: Nachtrag | 198 | ||
§ 31 Zum DWG-Änderungsgesetz vom 15. Dezember 2004 | 198 | ||
Thesen | 204 | ||
I. Zu Freiheit und Staatsnähe des Auslands-„Rundfunks“ | 204 | ||
II. Zu „Wesen“, Schutzgut und Geboten der Rundfunkfreiheit | 205 | ||
III. Zur Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen, namentlich des öffentlichen Rechts | 205 | ||
IV. Zum Kompetenzgrund | 206 | ||
V. Zu „Wesen“ und Aufgabe der Deutschen Welle | 208 | ||
Literaturverzeichnis | 211 | ||
Sachverzeichnis | 241 |