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Kann die Einübung in Normanerkennung die Strafrechtsdogmatik leiten?

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Schneider, H. (2004). Kann die Einübung in Normanerkennung die Strafrechtsdogmatik leiten?. Eine Kritik des strafrechtlichen Funktionalismus. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51494-6
Schneider, Hendrik. Kann die Einübung in Normanerkennung die Strafrechtsdogmatik leiten?: Eine Kritik des strafrechtlichen Funktionalismus. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51494-6
Schneider, H (2004): Kann die Einübung in Normanerkennung die Strafrechtsdogmatik leiten?: Eine Kritik des strafrechtlichen Funktionalismus, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51494-6

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Kann die Einübung in Normanerkennung die Strafrechtsdogmatik leiten?

Eine Kritik des strafrechtlichen Funktionalismus

Schneider, Hendrik

Schriften zum Strafrecht, Vol. 162

(2004)

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Abstract

Die Strafrechtswissenschaft hat unterhalb der dogmatischen Einzelfragen eine Tiefenschicht, in der sie sich an die in einer Epoche jeweils gültigen Vorstellungen vom Menschen und seinem abweichenden Verhalten anschließt. Mit dem Aufstieg der Soziologie waren es seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts vor allem sozialwissenschaftliche Konzepte, die in diese Tiefenschicht eindrangen - darunter auch die Systemtheorie Luhmanns.

Hendrik Schneider zeigt auf, dass mit dieser Ausrichtung der Strafrechtswissenschaft, die unter dem Etikett "Funktionalismus" firmiert, ein völliger Systembruch der bisher immer anthropomorph ausgestalteten Grundlagen des Strafrechts verbunden ist. Er unterscheidet drei Schulen des Funktionalismus und veranschaulicht die Auswirkungen der einzelnen Grundpositionen für praxisrelevante Auslegungsprobleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Seine Analysen münden in einer Kritik des "reinen" funktionalen Ansatzes, der sich nach Auffassung Schneiders als kontraproduktiv und in sich selbst widersprüchlich erweist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 13
I. Aufgabenstellungen, Zielsetzungen und Grenzen der vorliegenden Arbeit 13
II. Gliederung 16
Kapitel 1: Strafrechtsgeschichtliche Einordnung des Funktionalismus 18
I. Einleitung 18
II. Gemeinsame Zielsetzung und Frontstellung des Funktionalismus 20
III. Strafrechtsgeschichtlicher Bezugsrahmen für eine erste Einordnung des Funktionalismus 22
1. Strafrechtssystematik zwischen Naturalismus und Neukantianismus 22
2. Neuorientierung des Strafrechts in den 50er Jahren 25
3. Vergessener gemeinsamer kulturwissenschaftlicher Ausgangspunkt von Neukantianismus und Finalismus 26
4. Anknüpfungspunkte des Funktionalismus 33
IV. Die Tragfähigkeit bisheriger Klassifikationsversuche 34
Kapitel 2: Rechtssoziologische Einordnung des Funktionalismus 40
I. Die funktionale Methode der Rechtssoziologie und -anthropologie 40
1. Funktionalismus bei Emile Durkheim 40
2. Funktionalismus in der Rechtsethnologie und -anthropologie 42
3. Funktionalismus in der Rechtssoziologie 44
a) Funktionalismus bei Talcott Parsons 45
b) Funktionalismus bei Niklas Luhmann 47
II. Helmut Schelskys Begriff der Systemfunktionalität 51
III. Konsequenzen für die Einordnung des Funktionalismus 55
1. Systemfunktionale oder personfunktionale Strafrechtsdogmatik 55
2. Die Hörfallenproblematik als strafprozessrechtliches Beispiel für die hier getroffene Differenzierung 60
a) Die Position der Rechtsprechung 61
b) Die Argumentation der Literatur 63
3. Ausblick auf weitere Problemstellungen 67
Kapitel 3: Funktionalismus bei Günther Jakobs 70
I. Straftheoretische Grundannahmen 70
1. Die Bedeutung von strafrechtlichen Normen und die Aufgabe des Strafrechts 70
2. Die Funktion der Strafe 73
3. Zur Kontinuität im straftheoretischen Denken Jakobs’ 79
II. Kritik aus personfunktionaler Sicht 84
III. Strafrechtsdogmatische Schlussfolgerungen 93
1. Der Handlungsbegriff 93
a) Strafrechtsgeschichtlicher Bezugsrahmen für den von Jakobs vertretenen Handlungsbegriff 93
b) Die Auflösung des Handlungsbegriffs zu einem allgemeinen Begriff des tatbestandsmäßigen Verhaltens 99
c) Weitergehende Abstraktion zu einem allgemeinen Verbrechensbegriff 101
d) Kritik aus personfunktionaler Sicht 107
2. Vorsatz und Fahrlässigkeit 108
a) Differenzierung der subjektiven Deliktsseite nach dem Angriff auf die Normgeltung 108
b) Die Zerreißprobe: Jakobs’ Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit 111
c) Kritik aus personfunktionaler Sicht 118
3. Schuld 121
a) Grundlagen des von Jakobs vertretenen Schuldbegriffs 121
b) Schuld als Zuschreibung von Gleichheit 122
c) Die systemfunktionale Theorie zur Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums 123
4. Rücktritt vom Versuch 128
a) Versuchsinterne Begründung der Rücktrittsregelungen 128
b) Konsequenzen für den Rücktritt 132
aa) Die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch 132
bb) Rücktritt vom beendeten Versuch 134
cc) Rücktritt vom unbeendeten Versuch 136
c) Kritik aus personfunktionaler Sicht 139
IV. Zusammenfassung und Tendenzen 143
Kapitel 4: Funktionalismus bei Wolfgang Frisch und Georg Freund 147
I. Straf- und normtheoretische Grundannahmen 147
1. Normtheoretische Unterscheidung 148
a) Das Problem der Genese der Verhaltensnormen 150
b) Die Abgrenzung der Verhaltensnormen von den Sanktionsnormen 157
2. Straftheoretische Schlussfolgerungen 161
a) Die Funktion der Verhaltensnormen 161
b) Die Funktion der Sanktionsnormen 164
c) Die Funktion des Strafverfahrens 169
3. Kritik aus personfunktionaler Sicht 171
II. Strafrechtsdogmatische Schlussfolgerungen 176
1. Der Vorsatzbegriff Frischs 177
a) Die Ratio der Vorsatzbestrafung 177
b) Konsequenzen für den Vorsatzbegriff 180
c) Fallgruppenspezifische Abgrenzung von Vorsatz und (bewusster) Fahrlässigkeit 185
aa) Zur Vorsatzproblematik in den Aids-Fällen 185
bb) Die von der Mitbewusstseinslehre erfassten Problemsachverhalte 188
d) Kritik aus personfunktionaler Sicht 194
2. Tatbestandsmäßiges Verhalten und Zurechnung des Erfolgs 195
a) Kritik an der Ausweitung der Lehre von der objektiven Erfolgszurechnung 196
b) Frischs eigener Lösungsansatz: systemfunktionale Differenzierung zwischen Handlungs- und Erfolgsunwert 200
c) Eigentliche und uneigentliche Probleme der Erfolgszurechnung – Beispielhafte Verdeutlichung 203
aa) Die Fallgruppe der bewussten Selbstschädigung des Opfers 204
bb) Die Fallgruppe abweichender Kausalverläufe 207
d) Kritik aus personfunktionaler Sicht 211
3. Schuld 214
4. Versuchsunrecht und Rücktritt 217
a) Der argumentative Ausgangspunkt der Frisch-Schule 217
b) Konsequenzen für den Rücktritt 220
aa) Die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch 220
bb) Rücktritt vom beendeten Versuch 222
cc) Rücktritt vom unbeendeten Versuch 225
c) Kritik aus personfunktionaler Sicht 226
III. Zusammenfassung und Tendenzen 227
Kapitel 5: Funktionalismus der „Münchener Schule“ um Claus Roxin 229
I. Grundlagen des zweckrationalen (funktionalen) Strafrechtssystems 229
1. Kriminalpolitische Grundlagen 230
a) Die Aufgabe des Strafrechts 230
aa) Strafrecht als Rechtsgüterschutz 233
bb) Strafrecht als ultima-ratio der Kriminalpolitik 235
b) Der Zweck der Strafe 236
aa) Kritik am Vergeltungsprinzip 236
bb) General- und Spezialprävention als Legitimationsgrundlagen der Strafe 237
cc) Die limitierende Funktion der Schuld 240
c) Abgrenzung von der Schuldlehre Jakobs 248
2. Methodologische Grundlagen 251
3. Einzelne Elemente des teleologisch-kriminalpolitischen Systems 255
4. Kritik aus personfunktionaler Sicht 258
II. Strafrechtsdogmatische Schlussfolgerungen 261
1. Handlungsbegriff und Zurechnung 261
a) Der Handlungsbegriff als das Produkt kulturwissenschaftlicher Begriffsbildung 261
b) Kritik aus personfunktionaler Sicht 268
c) Objektive Zurechnung und Risikoerhöhung 270
aa) Die Entwicklung der Lehre von der objektiven Zurechnung 270
bb) Systemfunktionale Interpretation der Lehre von der objektiven Zurechnung 274
cc) Zur Notwendigkeit eines zusätzlichen Zurechnungskorrektivs 278
2. Vorsatz und Abgrenzung zur Fahrlässigkeit 283
a) Die Ratio der Vorsatzstrafe und der Begriff des Vorsatzes 283
aa) Die Position von Claus Roxin und Hans-Joachim Rudolphi 283
bb) Der neuere typologische Vorsatzbegriff Bernd Schünemanns 287
b) Einzelne Anwendungsbeispiele der Vorsatzdogmatik der Münchener Schule 289
aa) Der nicht Stellung nehmende (gleichgültige) Täter 289
bb) Zur Vorsatzproblematik in den AIDS-Fällen 291
c) Kritik aus personfunktionaler Sicht 292
3. Schuld 294
a) Die Differenzierung zwischen Schuld und Verantwortlichkeit 294
b) Die Voraussetzungen der Schuldfähigkeit 296
c) Die Kategorie der Verantwortlichkeit 297
4. Versuchsunrecht und Rücktritt 302
a) Die Ratio der Rücktrittsregelungen 302
b) Konsequenzen für den Rücktritt 304
aa) Die Abgrenzung zwischen fehlgeschlagenem, unbeendetem und beendetemVersuch 304
bb) Rücktritt vom beendeten Versuch 307
cc) Rücktritt vom unbeendeten Versuch 308
III. Zusammenfassung und Tendenzen 310
Kapitel 6: Die rechtssoziologische Plausibilität des systemfunktionalen Ansatzes 312
I. Präzisierung der verbleibenden Fragestellung 312
II. Die Weiterentwicklung der funktionalen Analyse durch Robert King Merton 315
1. Die Beschränkung der bisherigen Perspektive 315
2. Das von Merton entwickelte Paradigma einer funktionalen Analyse 320
III. Konsequenzen für die Funktionsbestimmung der Strafrechtsdogmatik – Erörterung der Ausgangshypothesen 325
1. Die manifeste Funktion der Strafrechtsdogmatik 325
2. Die latente Funktion der Strafrechtsdogmatik 328
IV. Konsequenzen der Umwandlung latenter in manifeste Funktionen 335
1. Die Gefahr unbemerkter Sinnverschiebungen 335
2. Die Differenzierung Niklas Luhmanns 337
Schlussbetrachtung 341
Literaturverzeichnis 344
Sachwortverzeichnis 379