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Sticherling, P. (2005). Schenkungen in fraudem testamenti. Zur analogen Anwendbarkeit der §§ 2287, 2288 BGB beim gemeinschaftlichen Testament. Zugleich ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte der Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments im Bürgerlichen Gesetzbuch. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51823-4
Sticherling, Philipp. Schenkungen in fraudem testamenti: Zur analogen Anwendbarkeit der §§ 2287, 2288 BGB beim gemeinschaftlichen Testament. Zugleich ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte der Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments im Bürgerlichen Gesetzbuch. Duncker & Humblot, 2005. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51823-4
Sticherling, P (2005): Schenkungen in fraudem testamenti: Zur analogen Anwendbarkeit der §§ 2287, 2288 BGB beim gemeinschaftlichen Testament. Zugleich ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte der Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments im Bürgerlichen Gesetzbuch, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51823-4

Format

Schenkungen in fraudem testamenti

Zur analogen Anwendbarkeit der §§ 2287, 2288 BGB beim gemeinschaftlichen Testament. Zugleich ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte der Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments im Bürgerlichen Gesetzbuch

Sticherling, Philipp

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 335

(2005)

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Abstract

Verschenkt der Überlebende sein Vermögen zu Lebzeiten, so wird der Vertragserbe beim Erbvertrag über die §§ 2287, 2288 BGB geschützt. In Rechtsprechung und Schrifttum werden diese Vorschriften ohne größeres Problembewusstsein auf das Berliner Testament übertragen. Im neueren Schrifttum finden sich vereinzelt kritische Stimmen. Diese stellen insbesondere das historische Fundament der herrschenden Meinung in Frage und bieten dem Autor Anlass, die Analogie einer umfassenden historischen Prüfung zu unterziehen.

Ausführungen zur Methode der Rechtsfortbildung, mit denen Philipp Sticherling die Bedeutung der historischen Gesetzesauslegung hervorhebt und sich zur subjektiven Auslegungstheorie bekennt, folgt ein Gang durch die Entstehungsgeschichte der Vorschriften über den Erbvertrag und das gemeinschaftliche Testament von den Römern und Germanen bis hin zum BGB. Im Vordergrund stehen hierbei die Bindungswirkungen beider Rechtsinstitute. Die historischen Ergebnisse stärken die herrschende Meinung und widerlegen die kritischen Stimmen jüngster Zeit.

Sticherling stellt dem Berliner Testament den Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt an die Seite. Er kommt zu dem Ergebnis, dass nicht nur historische Argumente für eine Gleichbehandlung sprechen und ist der Ansicht, dass sich bei Wahl des richtigen Vergleichsobjekts kaum noch Unterschiede zeigen.

Schließlich geht der Autor über die herrschende Meinung hinaus, die die §§ 2287, 2288 BGB erst nach dem Tod des Erstversterbenden analog anwenden will. Er schließt sich einer im Vordringen befindlichen Meinung an, wonach die §§ 2287, 2288 BGB - unter bestimmten Umständen - Schenkungen zu Lebzeiten beider Ehegatten erfassen sollen. Er geht noch einen Schritt weiter und fordert unter Berücksichtigung der historischen Erkenntnisse eine generelle Anwendung der §§ 2287, 2288 BGB zu Lebzeiten beider Ehegatten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 12
Einleitung 15
Methodentheoretischer Teil 21
A. Bedeutung der historischen Auslegung 21
I. Historische Auslegung 21
II. Historische Auslegung und objektiv-teleologische Kriterien 23
1. Meinungsstand in der Rechtsprechung 25
2. Meinungsstand in der Literatur 27
3. Stellungnahme 30
B. Voraussetzungen richterlicher Rechtsfortbildung 32
Teil 1: Schenkungen nach dem Tod eines Ehegatten 37
A. Überblick über den derzeitigen Meinungsstand 37
B. Vorliegen einer Gesetzeslücke 39
I. Unvollständigkeit der Rechtsordnung 39
Exkurs: Richterrecht und Gewohnheitsrecht 40
II. Planwidrigkeit 43
1. Grammatische und systematische Auslegung 43
2. Historische Auslegung 45
a) Historische Ausgangssituation 46
aa) Testament und Erbvertrag 47
α) Römisches Recht 47
β) Deutsches Recht 49
αα) Entdeckung der Verfügungsmacht und gesetzliches Familienerbrecht 49
ββ) Vergabungen auf den Todesfall 51
γγ) Verfügungen von Todes wegen 57
(1) Erbvertrag 58
(2) Gemeinschaftliches Testament 71
(a) testamentum simultaneum 72
(b) testamentum reciprocum 76
(c) pactum de non revocando und testamentum correspectivum 77
γ) Zusammenfassende Bewertung (Testament und Erbvertrag) 94
bb) Schenkungen in fraudem pacti und testamenti 97
α) Gemeines Recht 98
αα) Schenkungen in fraudem pacti 98
ββ) Schenkungen in fraudem testamenti 100
(1) Ältere Einheitslösung 100
(2) Trennungslösung 102
(3) Einheitslösung 104
β) Preußisches Recht 105
αα) Schenkungen in fraudem pacti 105
ββ) Schenkungen in fraudem testamenti 106
γ) Sächsisches Recht 108
δ) Zusammenfassende Bewertung (Schenkungen in fraudem pacti und testamenti) 110
b) Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch 111
aa) Arbeiten der ersten Kommission 111
α) Vorbereitende Sitzungen vom 26. und 28. September 1877 112
αα) Vorlage Nr. 4/1877 112
ββ) Beschlüsse der Kommission 115
β) Teilentwurf zum Erbrecht (1879) 117
γ) Revidierter Teilentwurf von 1886 120
δ) Beratungen der ersten Kommission – Erster Entwurf 122
ε) Kritik am ersten Entwurf 127
bb) Arbeiten der zweiten Kommission – Zweiter Entwurf 136
α) Beratung der Vorschriften über den Erbvertrag 136
β) Beratung der Vorschriften über das gemeinschaftliche Testament 140
αα) Beschränkte Zulassung des gemeinschaftlichen Testaments 140
ββ) Korrespektivität des gemeinschaftlichen Testaments 141
c) Erste Reaktionen in der Literatur 148
d) Zusammenfassung und Bewertung der historischen Auslegung 152
aa) Kein Gewohnheitsrecht 152
bb) Der „Wille des Gesetzgebers“ 153
α) Beredtes Schweigen? 153
β) Berücksichtigung des gesetzgeberischen Willens 156
3. Berücksichtigung objektiv-teleologischer Kriterien 158
a) Gemeinsamkeiten und Unterschiede 158
aa) Die ablehnende Auffassung von Kricke 159
bb) Die vermittelnde Auffassung von Fleischmann 161
cc) Die herrschende Meinung – Stellungnahme 162
b) Ergebnis zur Berücksichtigung objektiv-teleologischer Kriterien 167
4. Ergebnis zur Planwidrigkeit – Analogieschluß 167
C. Zusammenfassendes Ergebnis zum Teil 1 168
Teil 2: Annex: Schenkungen vor dem Tod eines Ehegatten 169
A. Überblick über den derzeitigen Meinungsstand 169
B. Stellungnahme 170
Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse in Thesen 173
Quellen- und Literaturverzeichnis 175
Sachwortverzeichnis 190