Staat - Kirche - Kultur
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Staat - Kirche - Kultur
Staatskirchenrechtliche Abhandlungen, Vol. 43
(2004)
Additional Information
Book Details
Pricing
About The Author
Prof. Dr. Arnd Uhle, Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn, Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München. Seit 2009 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristischen Fakultät der Universität Dresden, geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Recht und Politik sowie Leiter der Forschungsstelle »Recht und Religion«. Seit 2017 hält er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist zudem Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Uhle ist Autor u.a. im Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig, im Handbuch des Staatsrechts, im Handbuch der Grundrechte sowie in weiteren Standardwerken. Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen sowie Leiter der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft. Ausgezeichnet u.a. mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und dem Friedwart-Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung.Abstract
Die Grundzüge des Verhältnisses von Kirche und Staat sind Regelungsthema wesensverschiedener Rechtsordnungen: Sie sind Gegenstand des Kirchen- wie des Staatskirchenrechts. Gleichwohl ist ihre Regelung in diesen Rechtsordnungen in der Gegenwart weitgehend von den gleichen Grundannahmen bestimmt. Diese Übereinstimmung im Prinzipiellen gründet maßgeblich in der abendländischen Kulturgeschichte, die die kirchliche und die weltliche Macht gemeinsam, wenngleich keinesfalls einträchtig, durchlaufen haben. Doch der kirchen- und staatskirchenrechtliche Grundkonsens der Gegenwart ist nicht allein von historischem Interesse; ihm kommt, wie Arnd Uhle belegt, in begrenztem Umfang auch verfassungsrechtliche Relevanz zu: Denn die institutionellen Garantien des Staatskirchenrechts wie etwa der Körperschaftsstatus stehen nur solchen Religionsgemeinschaften offen, die bereit und fähig sind, die für das abendländische Verständnis des Verhältnisses von Staat und Kirche maßgeblichen Grundsätze wirkmächtig zu stabilisieren und zu perpetuieren. Angesichts dieses Befundes schließt die Untersuchung mit einer staatskirchenrechtlichen Einordnung solcher Religionsgemeinschaften, die sich den entsprechenden Grundsätzen ihrem Selbstverständnis nach nicht anschließen können.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
A. Einleitung | 13 | ||
B. Der kirchen- und staatskirchenrechtliche Grundkonsens über das Verhältnis von Kirche und Staat im Recht der Gegenwart | 15 | ||
I. Grundlegende Wesensmerkmale des Verhältnisses von Kirche und Staat aus kirchenrechtlicher Perspektive | 15 | ||
1. Das Verhältnis von Kirche und Staat aus der Perspektive des kanonischen Rechts | 16 | ||
a) Die Wesensverschiedenheit von Kirche und Staat – Insbesondere zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht | 18 | ||
b) Die Verpflichtung des Staates zur Gewähr religiöser Freiheit | 24 | ||
c) Die Anerkennung der religiösen Neutralität des Staates | 26 | ||
d) Die kirchliche Bereitschaft zur Kooperation mit dem Staat | 27 | ||
e) Exkurs: Die „Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben“ vom 24. November 2002 | 28 | ||
2. Das Verhältnis von Kirche und Staat nach evangelischem Verständnis | 31 | ||
a) Die protestantische Unterscheidung von Kirche und Staat als Ausfluss der Zwei-Reiche-Lehre Martin Luthers | 34 | ||
aa) Luthers Lehre von den zwei Reichen | 34 | ||
bb) Insbesondere: Die Barmer Theologische Erklärung vom 31. Mai 1934 | 37 | ||
b) Die Verpflichtung des Staates zur Gewähr religiöser Freiheit | 38 | ||
c) Die Akzeptanz weltanschaulicher Neutralität des Staates | 39 | ||
d) Exkurs: Die sog. Demokratie-Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland von 1985 | 40 | ||
e) Insbesondere: Die kirchenrechtlichen Aussagen zum Verhältnis von Kirche und Staat in der Grundordnung der EKD und in den Verfassungen der Gliedkirchen | 41 | ||
aa) Die Grundordnung der EKD | 42 | ||
bb) Die Verfassungen der Gliedkirchen der EKD | 44 | ||
3. Das Verhältnis von Kirche und Staat nach katholischer und evangelischer Lehre – Zwischenergebnis | 51 | ||
II. Grundlegende Wesensmerkmale des Verhältnisses von Kirche und Staat aus staatskirchenrechtlicher Perspektive | 53 | ||
1. Die Wesensverschiedenheit von Kirche und Staat – Zur Säkularität des freiheitlichen Verfassungsstaates | 54 | ||
2. Die Religionsfreiheit | 56 | ||
3. Neutralität und Parität | 59 | ||
4. Zwischenergebnis | 62 | ||
III. Zum Grundkonsens des kirchen- und des staatskirchenrechtlichen Verständnisses über das Verhältnis von Kirche und Staat im Recht der Gegenwart | 63 | ||
C. Spurensuche: Wesentliche Gründe für den kirchen- und staatskirchenrechtlichen Grundkonsens – Das Verhältnis von Kirche und Staat als Ausdruck abendländischer Kulturidentität | 65 | ||
I. Wesentliche kulturgeschichtliche Wurzeln der Säkularität des Staates | 67 | ||
1. Die Etablierung des Christentums | 67 | ||
2. Das Mittelalter – Insbesondere der Investiturstreit (1075–1122) | 71 | ||
3. Das Zeitalter der Reformation | 77 | ||
4. Das Zeitalter der Aufklärung | 82 | ||
5. Die Entwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat in Deutschland | 83 | ||
6. Zwischenergebnis | 86 | ||
II. Wesentliche kulturgeschichtliche Wurzeln der Religionsfreiheit | 87 | ||
1. Die Menschenwürde als ideengeschichtliche Grundlegung der Idee der Religionsfreiheit | 88 | ||
a) Die ideengeschichtlichen Wurzeln der Menschenwürde | 88 | ||
b) Der ideengeschichtlich unauflösliche Zusammenhang von Menschenwürde und allgemeiner menschlicher Freiheit – Wesentliche Aspekte von den Anfängen des Christentums bis zum Mittelalter | 93 | ||
2. Die Renaissance | 103 | ||
3. Die Reformation | 104 | ||
4. Der Augsburger Religionsfriede von 1555 | 106 | ||
5. Der Westfälische Friede von 1648 | 108 | ||
6. Die Entwicklung außerhalb Deutschlands – Die Anfänge der Religionsfreiheit in Europa und Nordamerika | 109 | ||
7. Das 18. und 19. Jahrhundert in Deutschland | 114 | ||
8. Zwischenergebnis | 117 | ||
III. Wesentliche kulturgeschichtliche Wurzeln von staatlicher Neutralität und religionsrechtlicher Parität | 119 | ||
1. Die Bedeutung ideeller Quellen für die Postulate staatlicher Neutralität und Parität | 119 | ||
2. Die historische Herausbildung staatlicher Neutralität und Parität | 120 | ||
IV. Conclusio: Das Verhältnis von Kirche und Staat als Ausdruck abendländischer Kulturidentität | 125 | ||
D. Die verfassungsrechtliche Relevanz des kirchen- und staatskirchenrechtlichen Grundkonsenses über das Verhältnis von Kirche und Staat | 129 | ||
I. Zur doppelten funktionalen Dimension des Staatskirchenrechts – Das Staatskirchenrecht als Instrument der Freiheitsgewähr und der Freiheitssicherung | 130 | ||
1. Die evidente funktionale Dimension des Staatskirchenrechts: Freiheitsgewähr durch Grundrechtsschutz | 130 | ||
2. Die verborgene funktionale Dimension des Staatskirchenrechts: Freiheitssicherung durch kulturstabilisierendes institutionelles Recht | 131 | ||
3. Das Verhältnis von freiheitsgewährender und freiheitssichernder Zweckbindung des Staatskirchenrechts | 144 | ||
4. Zwischenergebnis | 147 | ||
II. Conclusio: Die rechtliche Relevanz des Grundkonsenses über das Verhältnis von Kirche und Staat und ihre Grenze – Das partielle Ineinandergreifen von Kirchen- und Staatskirchenrecht | 147 | ||
III. Exkurs: Das Verhältnis von Kirche und Staat als nationaler Ausdruck europäischer Kulturidentität und sein Schutz gem. Art. 6 Abs. 3 EUV (Art. I – 5 Abs. 1 EU-Verfassungsentwurf 2003) | 150 | ||
E. Ausblick: Der Grundkonsens über das Verhältnis von Kirche und Staat in der Bewährung – Die Herausforderung durch die Präsenz neuer Religionen im Abendland | 155 | ||
Literaturverzeichnis | 170 | ||
Personen- und Sachwortverzeichnis | 196 |