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Staat - Kirche - Kultur

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Uhle, A. (2004). Staat - Kirche - Kultur. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51467-0
Uhle, Arnd. Staat - Kirche - Kultur. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51467-0
Uhle, A (2004): Staat - Kirche - Kultur, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51467-0

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Staat - Kirche - Kultur

Uhle, Arnd

Staatskirchenrechtliche Abhandlungen, Vol. 43

(2004)

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About The Author

Prof. Dr. Arnd Uhle, Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn, Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München. Seit 2009 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristischen Fakultät der Universität Dresden, geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Recht und Politik sowie Leiter der Forschungsstelle »Recht und Religion«. Seit 2017 hält er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist zudem Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Uhle ist Autor u.a. im Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig, im Handbuch des Staatsrechts, im Handbuch der Grundrechte sowie in weiteren Standardwerken. Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen sowie Leiter der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft. Ausgezeichnet u.a. mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und dem Friedwart-Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung.

Abstract

Die Grundzüge des Verhältnisses von Kirche und Staat sind Regelungsthema wesensverschiedener Rechtsordnungen: Sie sind Gegenstand des Kirchen- wie des Staatskirchenrechts. Gleichwohl ist ihre Regelung in diesen Rechtsordnungen in der Gegenwart weitgehend von den gleichen Grundannahmen bestimmt. Diese Übereinstimmung im Prinzipiellen gründet maßgeblich in der abendländischen Kulturgeschichte, die die kirchliche und die weltliche Macht gemeinsam, wenngleich keinesfalls einträchtig, durchlaufen haben. Doch der kirchen- und staatskirchenrechtliche Grundkonsens der Gegenwart ist nicht allein von historischem Interesse; ihm kommt, wie Arnd Uhle belegt, in begrenztem Umfang auch verfassungsrechtliche Relevanz zu: Denn die institutionellen Garantien des Staatskirchenrechts wie etwa der Körperschaftsstatus stehen nur solchen Religionsgemeinschaften offen, die bereit und fähig sind, die für das abendländische Verständnis des Verhältnisses von Staat und Kirche maßgeblichen Grundsätze wirkmächtig zu stabilisieren und zu perpetuieren. Angesichts dieses Befundes schließt die Untersuchung mit einer staatskirchenrechtlichen Einordnung solcher Religionsgemeinschaften, die sich den entsprechenden Grundsätzen ihrem Selbstverständnis nach nicht anschließen können.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 13
B. Der kirchen- und staatskirchenrechtliche Grundkonsens über das Verhältnis von Kirche und Staat im Recht der Gegenwart 15
I. Grundlegende Wesensmerkmale des Verhältnisses von Kirche und Staat aus kirchenrechtlicher Perspektive 15
1. Das Verhältnis von Kirche und Staat aus der Perspektive des kanonischen Rechts 16
a) Die Wesensverschiedenheit von Kirche und Staat – Insbesondere zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht 18
b) Die Verpflichtung des Staates zur Gewähr religiöser Freiheit 24
c) Die Anerkennung der religiösen Neutralität des Staates 26
d) Die kirchliche Bereitschaft zur Kooperation mit dem Staat 27
e) Exkurs: Die „Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben“ vom 24. November 2002 28
2. Das Verhältnis von Kirche und Staat nach evangelischem Verständnis 31
a) Die protestantische Unterscheidung von Kirche und Staat als Ausfluss der Zwei-Reiche-Lehre Martin Luthers 34
aa) Luthers Lehre von den zwei Reichen 34
bb) Insbesondere: Die Barmer Theologische Erklärung vom 31. Mai 1934 37
b) Die Verpflichtung des Staates zur Gewähr religiöser Freiheit 38
c) Die Akzeptanz weltanschaulicher Neutralität des Staates 39
d) Exkurs: Die sog. Demokratie-Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland von 1985 40
e) Insbesondere: Die kirchenrechtlichen Aussagen zum Verhältnis von Kirche und Staat in der Grundordnung der EKD und in den Verfassungen der Gliedkirchen 41
aa) Die Grundordnung der EKD 42
bb) Die Verfassungen der Gliedkirchen der EKD 44
3. Das Verhältnis von Kirche und Staat nach katholischer und evangelischer Lehre – Zwischenergebnis 51
II. Grundlegende Wesensmerkmale des Verhältnisses von Kirche und Staat aus staatskirchenrechtlicher Perspektive 53
1. Die Wesensverschiedenheit von Kirche und Staat – Zur Säkularität des freiheitlichen Verfassungsstaates 54
2. Die Religionsfreiheit 56
3. Neutralität und Parität 59
4. Zwischenergebnis 62
III. Zum Grundkonsens des kirchen- und des staatskirchenrechtlichen Verständnisses über das Verhältnis von Kirche und Staat im Recht der Gegenwart 63
C. Spurensuche: Wesentliche Gründe für den kirchen- und staatskirchenrechtlichen Grundkonsens – Das Verhältnis von Kirche und Staat als Ausdruck abendländischer Kulturidentität 65
I. Wesentliche kulturgeschichtliche Wurzeln der Säkularität des Staates 67
1. Die Etablierung des Christentums 67
2. Das Mittelalter – Insbesondere der Investiturstreit (1075–1122) 71
3. Das Zeitalter der Reformation 77
4. Das Zeitalter der Aufklärung 82
5. Die Entwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat in Deutschland 83
6. Zwischenergebnis 86
II. Wesentliche kulturgeschichtliche Wurzeln der Religionsfreiheit 87
1. Die Menschenwürde als ideengeschichtliche Grundlegung der Idee der Religionsfreiheit 88
a) Die ideengeschichtlichen Wurzeln der Menschenwürde 88
b) Der ideengeschichtlich unauflösliche Zusammenhang von Menschenwürde und allgemeiner menschlicher Freiheit – Wesentliche Aspekte von den Anfängen des Christentums bis zum Mittelalter 93
2. Die Renaissance 103
3. Die Reformation 104
4. Der Augsburger Religionsfriede von 1555 106
5. Der Westfälische Friede von 1648 108
6. Die Entwicklung außerhalb Deutschlands – Die Anfänge der Religionsfreiheit in Europa und Nordamerika 109
7. Das 18. und 19. Jahrhundert in Deutschland 114
8. Zwischenergebnis 117
III. Wesentliche kulturgeschichtliche Wurzeln von staatlicher Neutralität und religionsrechtlicher Parität 119
1. Die Bedeutung ideeller Quellen für die Postulate staatlicher Neutralität und Parität 119
2. Die historische Herausbildung staatlicher Neutralität und Parität 120
IV. Conclusio: Das Verhältnis von Kirche und Staat als Ausdruck abendländischer Kulturidentität 125
D. Die verfassungsrechtliche Relevanz des kirchen- und staatskirchenrechtlichen Grundkonsenses über das Verhältnis von Kirche und Staat 129
I. Zur doppelten funktionalen Dimension des Staatskirchenrechts – Das Staatskirchenrecht als Instrument der Freiheitsgewähr und der Freiheitssicherung 130
1. Die evidente funktionale Dimension des Staatskirchenrechts: Freiheitsgewähr durch Grundrechtsschutz 130
2. Die verborgene funktionale Dimension des Staatskirchenrechts: Freiheitssicherung durch kulturstabilisierendes institutionelles Recht 131
3. Das Verhältnis von freiheitsgewährender und freiheitssichernder Zweckbindung des Staatskirchenrechts 144
4. Zwischenergebnis 147
II. Conclusio: Die rechtliche Relevanz des Grundkonsenses über das Verhältnis von Kirche und Staat und ihre Grenze – Das partielle Ineinandergreifen von Kirchen- und Staatskirchenrecht 147
III. Exkurs: Das Verhältnis von Kirche und Staat als nationaler Ausdruck europäischer Kulturidentität und sein Schutz gem. Art. 6 Abs. 3 EUV (Art. I – 5 Abs. 1 EU-Verfassungsentwurf 2003) 150
E. Ausblick: Der Grundkonsens über das Verhältnis von Kirche und Staat in der Bewährung – Die Herausforderung durch die Präsenz neuer Religionen im Abendland 155
Literaturverzeichnis 170
Personen- und Sachwortverzeichnis 196