Menu Expand

Zur strafrechtlichen Beurteilung der Rettungsfolter

Cite BOOK

Style

Wagenländer, G. (2006). Zur strafrechtlichen Beurteilung der Rettungsfolter. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52056-5
Wagenländer, Georg. Zur strafrechtlichen Beurteilung der Rettungsfolter. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52056-5
Wagenländer, G (2006): Zur strafrechtlichen Beurteilung der Rettungsfolter, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52056-5

Format

Zur strafrechtlichen Beurteilung der Rettungsfolter

Wagenländer, Georg

Schriften zum Strafrecht, Vol. 173

(2006)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Im Zentrum der Arbeit steht die Frage, ob die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Herbeiführung einer Aussage durch einen Amtsträger strafbar ist, wenn diese Aussage nicht im strafprozessualen Rahmen, sondern auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr - etwa zur Rettung eines Menschenlebens - erlangt wird.

Da hoheitliche Eingriffsermächtigungen das Handeln eines Amtsträgers rechtfertigen, untersucht Georg Wagenländer im ersten Teil der Arbeit, ob man den Polizeigesetzen der Länder, den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten bzw. den strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen eine entsprechende hoheitliche Befugnis entnehmen kann. Nachdem dies verneint worden ist, wird im zweiten Teil erörtert, ob sich das Handeln des Amtsträgers - obwohl gegen öffentliches Recht verstoßend - zumindest strafrechtlich rechtfertigen lässt. Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, ob ein Eingriff in die Menschenwürde einer Rechtfertigung zugänglich ist. Der Verfasser bejaht dies bei einer Kollision von Achtungs- und Schutzpflicht im Rahmen des Art. 1 GG.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 14
Einführung 19
A. Zur Aktualität des Themas 19
B. Zum Begriff der Rettungsfolter 25
C. Zur Zielsetzung der Arbeit 27
Erster Teil: Rechtfertigung aufgrund hoheitlicher Eingriffsbefugnisse 29
A. Zum Verhältnis öffentlichrechtlicher Ermächtigungsnormen zum Strafrecht 29
I. Hoheitliche Eingriffsgrundlagen als Rechtfertigungsgründe im Strafrecht 30
1. Die Lehre vom einheitlichen Begriff der Rechtswidrigkeit 30
2. Die Lehre vom rechtsgebietsspezifischen Begriff der Rechtswidrigkeit 31
II. Landesrechtliche Eingriffsbefugnisse als Rechtfertigungsgründe im Strafrecht 33
1. Zur Möglichkeit eines Eingriffs in das Bundesstrafrecht durch landesrechtliche Eingriffsbefugnisse 33
2. Legitimation landesrechtlicher Eingriffsbefugnisse durch eine ungeschriebene Ermächtigungsgrundlage im Bundesstrafrecht 36
B. Polizeirechtliche Eingriffsbefugnisse 37
I. Aufgabeneröffnung 38
1. Der Dualismus von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in Entführungsfällen 38
2. Die „Gefahr“ in Entführungsfällen 41
II. Polizeirechtliche Befugnisnormen 43
1. Befugnis zur unverbindlichen Befragung 44
2. Gesetzlich geregelte Auskunftspflichten 46
a) Die Anknüpfung der Auskunftspflicht an die Befugnis zur Befragung 47
b) Die Anknüpfung der Auskunftspflicht an die polizeirechtliche Verantwortlichkeit 47
c) Die Unterscheidung zwischen personenbezogenen und sachbezogenen Angaben 48
aa) Sachbezogene Auskunftspflichten bei Vorliegen einer Gefahr 48
bb) Sachbezogenen Auskunftspflichten bei Bestehen einer gesetzlichen Handlungspflicht 49
(1) Zum Begriff „gesetzliche Handlungspflicht“ 50
(2) Die einzelnen gesetzlichen Handlungspflichten des mutmaßlichen Entführers 53
(a) Nichtanzeige geplanter Straftaten (§ 138 StGB) 54
(b) Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) 54
(c) Ingerenz 55
(d) Ergebnis 58
3. Grenzen der Auskunftspflicht 59
a) Uneingeschränktes Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten 60
b) Eingeschränktes Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten 61
c) Kein Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten 62
d) Folgen einer Auskunftsverpflichtung für das Strafverfahren 65
III. Anwendbarkeit unmittelbaren Zwangs 66
IV. Zur Möglichkeit einer teleologischen Reduktion der Vorschriften über das Verbot unmittelbaren Zwangs 68
1. Die Argumentation Bruggers für den Einsatz der Rettungsfolter in Entführungsfällen 68
a) Die Zulässigkeit der Rettungsfolter nach Polizeirecht 70
b) Die Vereinbarkeit der Rettungsfolter mit dem Grundgesetz 72
c) Die Überprüfung der Rettungsfolter anhand völkerrechtlicher Normen 74
2. Stellungnahme zu der Argumentation Bruggers 75
a) Fehlen einer Regelungslücke in den Polizeigesetzen 75
b) Erfordernis einer klaren Regelung der Voraussetzungen des Verwaltungszwangs 76
c) Systematische Einwände aus den verschiedenen Ebenen polizeilichen Handelns 77
C. Eingriffsbefugnisse aus Regelungen außerhalb des Polizeirechts 78
I. Eingriffsbefugnisse auf verfassungsrechtlicher Grundlage 79
II. Eingriffsbefugnisse aufgrund strafrechtlicher Rechtfertigungsgründe 83
1. Entstehungsgeschichtliche Erwägungen 85
a) Die Begrenzung staatlicher Gewalt als ursprüngliche Normfunktion der §§ 32, 34 StGB 85
b) Zur Entstehungsgeschichte des § 34 StGB 87
2. Verfassungsrechtliche Erwägungen 87
a) §§ 32, 34 StGB und das Bestimmtheitsgebot 88
b) §§ 32, 34 StGB und der Vorbehalt des Gesetzes 90
c) §§ 32, 34 StGB und die bundesstaatliche Kompetenzverteilung 91
Zweiter Teil: Rechtfertigung aufgrund strafrechtlicher Erlaubnisnormen 93
A. Anwendungsbereich der strafrechtlichen Rechtfertigungsgründe 93
I. Zur Frage der Anwendbarkeit strafrechtlicher Rechtfertigungsgründe auf Amtsträger 93
1. Zur Notwendigkeit eines rechtsgebietsspezifischen Rechtswidrigkeitsbegriffs aufgrund teleologischer Erwägungen 94
2. Zur Notwendigkeit eines rechtsgebietsspezifischen Rechtswidrigkeitsbegriffs aufgrund formaler Erwägungen 98
a) Fehlende Befugnis der Landesgesetzgeber zur Suspendierung strafrechtlicher Rechtfertigungsgründe 98
b) Divergierendes Rechtswidrigkeitsurteil aufgrund Art. 103 Abs. 2 GG 99
II. Die Bedeutung des § 343 StGB für die Frage einer Rechtfertigungsmöglichkeit der Rettungsfolter 101
1. Die Abwägungsfestigkeit des § 343 StGB 102
a) Die Rechtspflege als geschütztes Rechtsgut des § 343 StGB 102
b) Die Einbeziehung gefahrenabwehrrechtlicher Befragungen in den Schutzzweck 103
2. Die von § 343 StGB geschützten Verfahrensarten 105
a) Die in der Literatur vertretenen Auffassungen 105
b) Zur Notwendigkeit einer einheitlichen Beurteilung von objektivem und subjektivem Tatbestand 106
c) Zur Frage der Einbeziehung präventiv-polizeilicher Befragungen in den Tatbestand des § 343 StGB 107
aa) Zum Erfordernis einer einheitlichen Beurteilung von strafverfahrens- und gefahrenabwehrrechtlichen Befragungen (weite Auslegung) 107
bb) Die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen strafverfahrens- und gefahrenabwehrrechtlichen Befragungen (enge Auslegung) 108
B. Tatbestandliche Voraussetzungen der strafrechtlichen Rechtfertigungsgründe 113
I. Rechtfertigende Pflichtenkollision 114
II. Nothilfe 116
1. Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff 116
2. Erforderlichkeit 118
a) Geeignetheit 118
b) Mildestes Mittel 120
3. Gebotenheit 122
III. Rechtfertigender Notstand 131
C. Höherrangige Vorgaben und Grenzen für die strafrechtlichen Rechtfertigungsgründe 134
I. Verfassungsrechtliche Vorgaben 134
1. Die herrschende Meinung: Abwägungsfestigkeit der betroffenen Grundrechte 135
a) Keine Rechtfertigungsmöglichkeit eines Eingriffs in die Menschenwürde 135
b) Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG als absolute Schranken-Schranke des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG 136
2. Abweichender Ansatz: Zur Relativierbarkeit des Menschenwürdesatzes 138
a) Dogmatische Ansätze zur Begründung einer Relativierbarkeit des Art. 1 Abs. 1 GG 138
aa) Herdegens Ansatz einer „normimmanenten Konkretisierung des Würdeanspruchs“ 138
bb) Möllers Ansatz einer qualifizierten Abwägbarkeit des Art. 1 Abs. 1 GG 144
cc) Die Stellung des Lebensgrundrechts über den Würdeschutz 148
dd) Die Koppelung von Würde- und Lebensschutz 151
ee) Eigene Ansicht: Die Schutzpflichtdimension des Art. 1 Abs. 1 GG als Schranke des Achtungsanspruchs der Menschenwürde 155
(1) Die Gleichrangigkeit von Schutzpflicht und Achtungsanspruch bei Art. 1 Abs. 1 GG 155
(2) Kein Vorrang der Abwehrfunktion aufgrund der liberal-abwehrrechtlichen Grundrechtstradition 158
(3) Kein Vorrang der Abwehrfunktion aufgrund des Wortlauts 158
(4) Kein Ausschluss der Relativierbarkeit aufgrund Art. 79 Abs. 3 GG 160
(5) Ergebnis 160
b) Bedeutung der Relativierbarkeit des Menschenwürdesatzes für Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG 163
c) Zur Einschränkbarkeit des Art. 1 Abs. 1 GG in Entführungsfällen 164
aa) Die Entführung als Würdebeeinträchtigung 165
bb) Abwägung zwischen Täter- und Opferwürde 167
II. Völkerrechtliche Vorgaben 171
1. Völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik 171
a) Wichtige völkervertragliche Folterabkommen 171
b) Das Verbot der Folter als zwingendes Völkerrecht (ius cogens) 172
2. Relevanz der völkerrechtlichen Folterverbote für die Auslegung des innerstaatlichen Rechts 172
a) Zum Unterschied zwischen Rettungsfolter und völkerrechtlichem Folterbegriff 173
b) Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates zur Anwendung der Rettungsfolter in Extremsituationen 176
c) Exkurs: Zum subjektiven Recht des Opfers auf Anwendung der Rettungsfolter 180
d) Zum Verhältnis der völkerrechtlichen Folterverbote zum deutschen Verfassungsrecht 182
aa) Stellung des Vertragsvölkerrechts in der Normenhierarchie der Bundesrepublik 183
(1) Zum grundsätzlichen Rang völkerrechtlicher Verträge 183
(2) Zur Besonderheit der EMRK 184
(a) Unmittelbare innerstaatliche Geltung 184
(b) Mittelbare innerstaatliche Geltung 186
bb) Stellung des Völkergewohnheitsrechts in der Normenhierarchie der Bundesrepublik 189
(1) Dispositives Völkergewohnheitsrecht (ius dispositivum) 189
(2) Zwingendes Völkergewohnheitsrecht (ius cogens) 190
3. Zur Möglichkeit zweckbezogener Ausnahmen vom Folterverbot 191
a) Die Berücksichtigung der Opferwürde im Rahmen des Art. 3 EMRK 191
b) Die Berücksichtigung der Opferwürde im Rahmen des völkergewohnheitsrechtlichen Folterverbotes 195
Zusammenfassung und Fazit 197
Literaturverzeichnis 202
Sachwortregister 210