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Weezel, A. (2006). Beteiligung bei Fahrlässigkeit. Ein Beitrag zur Verhaltenszurechnung bei gemeinsamem Handeln. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52035-0
Weezel, Alex van. Beteiligung bei Fahrlässigkeit: Ein Beitrag zur Verhaltenszurechnung bei gemeinsamem Handeln. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52035-0
Weezel, A (2006): Beteiligung bei Fahrlässigkeit: Ein Beitrag zur Verhaltenszurechnung bei gemeinsamem Handeln, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52035-0

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Beteiligung bei Fahrlässigkeit

Ein Beitrag zur Verhaltenszurechnung bei gemeinsamem Handeln

Weezel, Alex van

Schriften zum Strafrecht, Vol. 175

(2006)

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Abstract

Wie lassen sich Selbstverantwortung und Akzessorietät als Zurechnungsprinzip vereinbaren? Worin liegt der Zurechnungsgrund bei gemeinsamem Handeln? Inwiefern wirkt sich die Arbeitsteilung entlastend oder belastend in bezug auf den einzelnen aus? Diese und andere Fragen der strafrechtlichen Beteiligungslehre behandelt Alex van Weezel aus einer Perspektive, die der Eigenart der Verhaltenszurechnung bei gemeinsamem Handeln durch einen normativen Begriff der Akzessorietät gerecht werden will.

Der Vorschlag stellt auf einen normativen, von der Unterscheidung zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitstaten unabhängigen Einheitsbeteiligtenbegriff ab und bleibt sowohl den nicht-akzessorischen wie den subjektiven Begründungen strafrechtlicher Mitverantwortung fern. Die Folgerungen seiner Auffassung zieht der Autor für den kontroversen Unterlassungsbereich, für die Gremienentscheidungen und die arbeitsteilige Begehung sowie bezüglich der strafbaren Hilfeleistung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Erster Teil: Einleitung: Vorgaben, Gang der Untersuchung und Darstellung des Ausgangspunkts 13
A. Gang der Untersuchung 13
B. Ausgangspunkt: Mittäterschaft bei Delikten kraft Organisationszuständigkeit 20
I. Tatherrschaft als Faktum: Die Übertragung des Einzeltäter-Paradigmas auf den Bereich des gemeinsamen Handelns 22
1. Verbleibende Probleme 23
a) Der gemeinsame Tatentschluß 23
aa) Exzeß 25
bb) Sukzessive Mittäterschaft 26
cc) Versuchsbeginn 27
b) Das Problem des Wachestehens 29
c) Das Problem der Mitwirkung im Vorbereitungsstadium 30
2. Tatherrschaft als faktische Herrschaft 32
II. Das Problem des gemeinsamen Handelns 35
1. Gemeinsamer Tatentschluß als Grundlage eines Kollektivs 36
2. Das Zurechnungsprinzip Gesamttat 40
3. Ein Gesamtsubjekt? Eine neue Fragestellung 42
4. Kollektive Pflichtverletzung 44
a) Beteiligung als Zurechnungsfrage 45
b) Zurechenbarkeit der Tatbestandsverwirklichung 46
c) Tatbestandsverwirklichung als Zurechnungsgegenstand 50
d) Zuständigkeitsbegründende Mitgestaltung 56
e) Gestaltungsquanten 60
III. Zusammenfassung und Ausblick 67
Zweiter Teil: Beteiligung im Fahrlässigkeitsbereich Kritische Darstellung des Diskussionsstandes 69
A. Beteiligung im Fahrlässigkeitsbereich 69
I. Die sogenannte fahrlässige Beteiligung an vorsätzlicher Tat 69
1. Zur unterschiedlichen Entwicklung im Begehungs- und im Unterlassungsbereich 69
2. Regreßverbot und subjektive Zurechnung in der Auffassung Roxins 73
3. Zwischenergebnis: Zum Einheitstäterbegriff im Fahrlässigkeitsbereich 77
II. Die (verdeckte) vorsätzliche Beteiligung an fahrlässiger Tat 79
1. Die Normativierung der Grenzen zwischen mittelbarer (Allein-)Täterschaft und Beteiligung 80
2. Vervollständigung der Normativierung 83
a) Funktionsbedingte Erheblichkeit der Kenntnisse (Unterscheidung zwischen Irrtum und Unwissenheit) 84
b) Reichweite des Vorwurfs 88
c) Notwendige Normativierung und extensive Norminterpretation beim Kenntnisprinzip 92
3. Anwendung auf die Problematik der gemeinsamen Zuständigkeit 94
4. Ergebnis 100
5. Vermeidbarkeit: Ihr Gegenstand und ihre Funktion bei der objektiven Zurechnung 103
III. Mitwirkung mehrerer fahrlässig handelnder bzw. unterlassender Personen 106
1. Das Dogma des Einheitstäterbegriffs und die sog. Einheitstäterlösung für das Problem der Mittäterschaft im Fahrlässigkeitsbereich 107
a) Einheitstäterbegriff und Zurechnungslehre 107
b) Die sog. „Einheitstäterlösung“ auf kausaler Basis 115
aa) Kausalität und Zurechnung qua Beteiligung 116
bb) Kausale Zurechnung und Täterbegriff 119
cc) Kausalität für die Gefährdung 123
dd) Zusammenfassung 123
2. Die Statuierung einer Garantenpflicht und ihre verwandte Erscheinung, die Sorgfaltspflichtverletzung 125
a) Die „Unterlassungslösung“ 125
b) Die „Jedermannssorgfaltspflicht“ 127
3. Umdenken der Kausalitätslehren 130
a) Lösung durch kumulative Kausalität? 130
b) Die „Gesamtunterlassung“ 132
B. Gemeinschaftliche Gefahrbegründung 133
I. Grundzüge der gegenwärtigen Lehre 133
1. Beiträge zu einem Gesamtereignis: erste Vereinfachung der Zurechnung 136
2. Einheit der Gefahrbegründung 138
3. Verzicht auf die Einzelkausalität: zweite Vereinfachung der Zurechnung 140
4. Beteiligung an der Gefährdung und Beteiligung an der Tatbestandsverwirklichung 141
5. Zwischenergebnis 143
II. Ergänzungen und Korrekturen: Die Entwicklung der Lehre der gemeinschaftlichen Gefahrbegründung 144
1. Fahrlässiges notwendiges Zusammenwirken 145
2. Gemeinsame „Steuerbarkeit“ des gefahrbegründenden Geschehens 151
3. Von der Steuerbarkeit (bzw. Beherrschbarkeit) des Geschehens zur Verantwortung für die fehlerhafte Steuerung 155
a) Die Risikoverbundenheit in der Auffassung Exners 155
b) Die Arbeitsteilung bei Stratenwerth 157
c) Der „normative“ Lösungsweg Ottos 159
4. Autonomes Setzen der letzten Ursache 161
5. Gleichartige Pflichtenstellung 168
Dritter Teil: Verhaltenszurechnung bei gemeinsamem Handeln 171
A. Individuelle Vermeidbarkeit und Beteiligungsverhältnis 171
I. Reine Vermeidbarkeit 171
II. Mittäterschaft bei unterschiedlicher Art der individuellen Vermeidbarkeit 175
1. Die Trennung von „Wille“ und „Vorsatz“ 177
2. Die Lehre der gemeinschaftlichen Gefahrbegründung 179
3. Was ist das Ganze? Wann ist vom gleichen Delikt die Rede? 181
4. Die Lehre der Gesamttat 183
5. Strafbarkeit aufgrund desselben Delikts? 185
III. Mittäterschaft bei erfolgsqualifizierten Delikten 186
B. Normative Gemeinsamkeit 191
I. Beteiligung als gemeinsame Zuständigkeit für das tatbestandsmäßige Verhalten 193
1. Kausalitätsprobleme und kausal orientierte Lösungsansätze 193
a) Beteiligung und Überbedingtheit des Erfolgs 195
b) Normativierung des Kausalitätserfordernisses 198
2. Zur Bedeutung der Gemeinsamkeit: Beteiligung als Zuständigkeit für dasselbe Risiko? 200
II. Der Lösungsansatz 203
C. Normative Gemeinsamkeit nach Fallgruppen 209
I. Normative Gemeinsamkeit im Unterlassungsbereich 209
a) Die Verkehrssicherungspflichten 211
b) Zuständigkeit für das (erlaubte) „Sonderrisiko“ 214
c) Gemeinsame Inanspruchnahme eines Sonderrisikos 216
1. Gemeinsame Verantwortung für die Verwaltung eines Sonderrisikos 218
a) Vertrauensgrundsatz und Gemeinsamkeit 218
aa) Zum allgemeinen Inhalt des Vertrauensgrundsatzes 219
bb) Zur Grenze zwischen alleiniger und gemeinschaftlicher Verantwortung 222
b) Befreiung von der Sicherungspflicht durch Überlassung der Gefahrenquelle? 224
c) Formen der Überlassung 225
aa) Endgültige Veräußerung der Gefahrenquelle 225
bb) Vorübergehende Überlassung der Gefahrenquelle 226
cc) Beauftragung mit der Verwaltung eines Risikos innerhalb des eigenen Organisationskreises 230
(1) Der Grund für die gemeinsame Zuständigkeit 231
(2) Verantwortungsaufteilung und Verantwortungsvervielfältigung 234
(3) Entlastende Wirkungen der Verantwortungsaufteilung (insbesondere zum Einsatz von Sonderwissen) 235
d) Handeln in fremder Organisation und Beteiligungsverhältnis am Beispiel der am Bau Beteiligten 238
e) Die Funktion des § 14 StGB beim Handeln in fremder Organisation 242
2. Gemeinsame Verantwortung für den Mißbrauch sicherungspflichtiger Gegenstände 247
a) Kontextuale Bestimmung der Pflichtverletzung 249
b) Der Zurechnungszusammenhang im Aufbau des Beteiligungsverhältnisses 251
c) Ergebnis: Funktion und Grenzen der Standardisierung des Beteiligungsverhältnisses 255
3. Gemeinschaftliche Rettungspflicht 258
a) Retter und ein Sonderrisiko beanspruchender Geretteter 258
b) Deliktsermöglichendes oder -erleichterndes Nichtstun oder Weggehen 260
4. Zwischenergebnis und Folgerungen für die Rechtsfindung 263
a) Zum normativen Charakter der Beteiligung 263
b) Folgerungen für die Rechtsfindung: der Schachtfall 265
II. Gemeinsame Verantwortung der Mitglieder eines Gremiums 268
1. Die Lederspray-Entscheidung 268
a) Der Sachverhalt und die Entscheidung 268
b) Die Begründung des BGH 269
2. Die gemeinsame Zuständigkeit der Geschäftsführer 271
3. Einzelfragen 277
a) Probleme der Mitwirkung an einer Kollegialentscheidung 277
b) Mitwirkung in trennender, hierarchisch verwirklichter Arbeitsteilung 280
c) Mittelbare Täterschaft 282
d) Mitwirkung in trennender, nicht hierarchisch verwirklichter Arbeitsteilung: „Neutrale“ Handlungen als Beihilfe? 282
4. Rückblickende Bemerkungen 285
III. Normative Gemeinsamkeit beim Begehungsdelikt 286
1. Folgen der Gleichstellung für die Beteiligungslehre 286
2. Arbeitsteilung als ambivalentes Phänomen 288
3. Hierarchische Arbeitsteilung und Sonderwissen 292
a) Das Wissen, das zum verbindenden Kontext gehört 292
b) Hierarchie und Verantwortungsbereiche 295
c) Fazit 296
4. Nicht hierarchisch verwirklichte Arbeitsteilung: normative Isolierung des gemeinschaftlich beanspruchten Sonderrisikos 297
5. Normativ definierte Arbeitsteilung 299
a) Gemeinsame Zuständigkeit für ein Grundrisiko und kontextuelle Einbeziehung: erster Beispielsfall 300
b) Kontextuelle Einbeziehung trotz unvereinbarer subjektiver Zielsetzungen: zweiter Beispielsfall 302
6. Folgerungen für die Rechtsfindung: Roxins „Patronenfall“ 304
IV. Normative Gemeinsamkeit im Fall der Beihilfe 306
1. Physische Beihilfe bedarf keiner Verabredung 307
a) Voraussetzungen der Akzessorietät 307
aa) Zunehmende Normativierung 307
bb) Akzessorietät der Mittäterschaft 310
b) Die Solidarisierungstheorien 312
aa) Das Erfordernis eines Beistandspaktes 312
bb) Kritik: Verselbständigung des Unrechts der Beihilfe 313
cc) Wechselseitige Solidarisierung bei der Mittäterschaft? 316
2. Akzessorietät als objektive Sinnzusammengehörigkeit der Verhaltensweisen 317
aa) Über den fördernden Sinn des Beitrags 318
bb) Der Lösungsansatz Frischs 320
cc) Kritik an der Lösung Frischs 322
dd) Ergebnis 325
ee) Der Sinn des „geförderten“ Beitrags 326
3. Mitgestaltung des tatbestandsmäßigen Verhaltens: Über die sog. „Kausalität der Beihilfe“ 328
a) Das Erfolgskausalitätserfordernis nach herkömmlicher Lehre 329
aa) Kausalität für die „Modalität der Handlung“ 330
bb) Risikoherhöhung? 331
b) Die eigene Ansicht 332
c) Die Bedeutung der Förderungsformel des RG 335
d) Folgerungen 339
aa) Verwirklichte Gestaltung 339
bb) Einheitlichkeit des Risikos und hypothetische Kausalverläufe 343
cc) Ex-ante-Urteil 343
dd) Gestaltung als Sinnausdruck 344
ee) Anwendung auf die Mittäterschaft 349
V. Rekapitulation 352
1. Das Gestaltungserfordernis 352
2. Der Begriff der Ausführung 354
a) Normativer Begriff der Ausführung 354
b) Die Straftat, an der die Akteure sich beteiligen 356
3. Rückblick: Die subjektive Seite des Beteiligungsverhältnisses 360
VI. Beteiligungsvorschriften und Strafbarkeit der Beteiligung im Fahrlässigkeitsbereich 363
1. Erste Möglichkeit: § 25 Abs. 2 StGB erfaßt die fahrlässige Mittäterschaft 363
2. Zweite Möglichkeit: Beteiligung im Fahrlässigkeitsbereich ist nicht ausdrücklich normiert 366
Zusammenfassung 368
Literaturverzeichnis 375
Sachregister 393