Geistiges Eigentum und Gemeinschaftsrecht
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Geistiges Eigentum und Gemeinschaftsrecht
Die Verteilung der Kompetenzen und ihr Einfluß auf die Durchsetzbarkeit der völkerrechtlichen Verträge
Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht, Vol. 37
(2004)
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Abstract
Die Fragen der Verteilung der Kompetenzen zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits und ihres Einflusses auf die Durchsetzbarkeit der völkerrechtlichen Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums andererseits waren immer wieder Gegenstand von grundlegenden Urteilen des EuGH. Da die EG keine Sachkompetenz für das geistige Eigentum besitzt, ist die Verteilung der Kompetenzen durch ein Nebeneinander von verschiedenen Kompetenzen der EG und ihrer Mitgliedstaaten gekennzeichnet. Die Verfasserin legt dar, daß die Verteilung der Kompetenzen im Hinblick auf die möglichst weitgehende Angleichung der Rechte des geistigen Eigentums durch sekundäres Gemeinschaftsrecht, nicht aber durch völkerrechtliche Verträge, sachgerecht ist, und schlägt vor, die ausschließliche Kompetenz der EG für die gemeinsame Handelspolitik auf das geistige Eigentum als solches zu erstrecken.Auf der Grundlage der dargestellten Verteilung der Kompetenzen arbeitet die Autorin am Beispiel der EG und ausgewählter Mitgliedstaaten rechtsvergleichend heraus, daß die völkerrechtlichen Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums nur dann uneinheitlich durchgesetzt werden, wenn sie, wie im Fall des TRIPs, einen unmittelbaren Bezug zum Handel aufweisen.Karen Kaiser kommt zu dem Schluß, daß die Aufnahme des geistigen Eigentums als solches in die ausschließliche Kompetenz für die gemeinsame Handelspolitik die Kohärenz des wirtschafts- und außenpolitischen Handelns der EG insbesondere dadurch stärken würde, daß die rechtspolitische Entscheidung gegen die unmittelbare Anwendbarkeit alle Bestimmungen des TRIPs-Übereinkommens betreffen würde. Die fehlende Durchsetzbarkeit des TRIPs würde sich relativieren, wenn die EG ihre erweiterte Kompetenz nutzen würde, den durch das TRIPs inkorporierten Verträgen beizutreten.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 13 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 26 | ||
Einleitung | 31 | ||
A. Problemstellung und Gang der Untersuchung | 32 | ||
B. Der Begriff des geistigen Eigentums | 37 | ||
I. Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte | 39 | ||
1. Das Urheberrecht | 39 | ||
2. Die verwandten Schutzrechte | 40 | ||
II. Die gewerblichen Schutzrechte | 40 | ||
1. Ergebnisschutz | 41 | ||
a) Das Patent | 41 | ||
b) Das Gebrauchsmuster | 41 | ||
c) Das Geschmacksmuster | 42 | ||
d) Das Sortenrecht | 42 | ||
e) Das Recht an Topographien von Halbleitererzeugnissen | 43 | ||
2. Kennzeichnungsschutz | 43 | ||
a) Die Marke | 43 | ||
b) Die geographische Herkunftsangabe | 43 | ||
3. Entwicklungsschutz | 45 | ||
a) Unlauterer Wettbewerb | 45 | ||
b) Nicht offenbarte Informationen | 45 | ||
Erster Teil: Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zur Regelung bzw. zur Mitwirkung an der Regelung geistigen Eigentums | 47 | ||
Erstes Kapitel: Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zur Setzung von sekundärem Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 50 | ||
A. Die Rechtssetzungskompetenzen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 51 | ||
I. Die Kompetenz für die gemeinsame Handelspolitik nach Art. 133 Abs. 1 EGV | 51 | ||
II. Die Kulturkompetenz nach Art. 151 Abs. 5 EGV | 55 | ||
III. Die Kompetenz zur Rechtsangleichung nach Art. 95 Abs. 1 S. 2 EGV | 56 | ||
1. Die Voraussetzungen der Rechtsangleichung | 57 | ||
2. Die Maßnahmen der Rechtsangleichung | 60 | ||
a) Die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften über die Rechte des geistigen Eigentums | 61 | ||
b) Die Schaffung gewerblicher Gemeinschaftsschutzrechte | 67 | ||
aa) Die Errichtung zentraler Gemeinschaftseinrichtungen | 74 | ||
bb) Die Übertragung von Aufgaben an gemeinschaftsfremde Einrichtungen | 76 | ||
IV. Die Kompetenz zur Vertragsabrundung nach Art. 308 EGV | 76 | ||
V. Zusammenfassende Bewertung | 77 | ||
B. Die Natur der Rechtssetzungskompetenzen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 80 | ||
I. Die Natur der Kompetenz für die gemeinsame Handelspolitik nach Art. 133 Abs. 1 EGV | 81 | ||
II. Die Natur der Kulturkompetenz nach Art. 151 Abs. 5 EGV | 81 | ||
III. Die Natur der Kompetenz zur Rechtsangleichung nach Art. 95 Abs. 1 S. 2 EGV | 82 | ||
IV. Zusammenfassende Bewertung | 83 | ||
C. Die Grenzen der Rechtssetzungskompetenzen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 84 | ||
I. Die Grenzen aus dem geschriebenen und ungeschriebenen primären Gemeinschaftsrecht | 84 | ||
1. Das Subsidiaritätsprinzip nach Art. 5 Abs. 2 EGV | 84 | ||
2. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip nach Art. 5 Abs. 3 EGV | 86 | ||
3. Der Grundsatz der wechselseitigen Gemeinschaftstreue nach Art. 10 EGV | 88 | ||
4. Der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr nach Art. 28 und Art. 49, 50 EGV | 92 | ||
a) Der Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums nach Art. 30 EGV | 94 | ||
b) Die vom EuGH entwickelten Grundsätze | 95 | ||
aa) Die Unterscheidung zwischen dem Bestand und der Ausübung der Rechte des geistigen Eigentums | 95 | ||
bb) Der spezifische Gegenstand der Rechte des geistigen Eigentums | 96 | ||
cc) Das Erschöpfungsprinzip | 98 | ||
5. Die Querschnittsklausel im Kulturbereich nach Art. 151 Abs. 4 EGV | 100 | ||
6. Die Garantie der Eigentumsordnung in den Mitgliedstaaten nach Art. 295 EGV | 101 | ||
7. Das Gemeinschaftsgrundrecht auf Eigentum | 103 | ||
8. Sonstige allgemeine Rechtsgrundsätze | 106 | ||
9. Zusammenfassende Bewertung | 107 | ||
II. Die Grenzen aus den völkerrechtlichen Verträgen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 108 | ||
1. Die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten | 108 | ||
2. Die völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft | 112 | ||
3. Die gemischten Verträge | 112 | ||
4. Zusammenfassende Bewertung | 115 | ||
Zweites Kapitel: Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zum Abschluß von bzw. zum Beitritt zu völkerrechtlichen Verträgen auf dem Gebiet rdes geistigen Eigentums | 116 | ||
A. Die Vertragsschlußkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 116 | ||
I. Die Kompetenz für die gemeinsame Handelspolitik nach Art. 133 EGV | 116 | ||
1. Die Reichweite der Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 Abs. 1 EGV | 117 | ||
2. Die Reichweite der Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 Abs. 5 UAbs. 1 EGV | 118 | ||
a) Der Begriff der Handelsaspekte des geistigen Eigentums | 118 | ||
b) Die Ausnahmen von der Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 Abs. 6 EGV | 122 | ||
3. Die Ermächtigung zur Erweiterung der Vertragsschlußkompetenz auf andere Aspekte des geistigen Eigentums nach Art. 133 Abs. 7 EGV | 124 | ||
II. Die Vertragsschlußkompetenz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit nach Art. 181 Abs. 1 S. 2 EGV | 126 | ||
III. Die Assoziierungskompetenz nach Art. 310 EGV | 127 | ||
IV. Die implizite, aus Art. 95 Abs. 1 S. 2 EGV abgeleitete Vertragsschlußkompetenz | 129 | ||
V. Zusätzliche Vertragsschlußkompetenzen | 132 | ||
VI. Zusammenfassende Bewertung | 133 | ||
B. Die Natur der Vertragsschlußkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 135 | ||
I. Die Mischformen ausschließlicher und/oder konkurrierender Vertragsschlußkompetenzen | 136 | ||
1. Die geteilte Vertragsschlußkompetenz der Europäischen Gemeinschaft | 136 | ||
2. Die parallele Vertragsschlußkompetenz der Europäischen Gemeinschaft | 141 | ||
II. Die Natur der Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 EGV | 142 | ||
1. Die Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 Abs. 1 EGV | 142 | ||
2. Die Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 Abs. 5 UAbs. 1 EGV | 142 | ||
3. Die Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 Abs. 7 EGV | 144 | ||
III. Die Natur der Vertragsschlußkompetenz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit nach Art. 181 Abs. 1 S. 2 EGV | 144 | ||
IV. Die Natur der Assoziierungskompetenz nach Art. 310 EGV | 145 | ||
V. Die Natur der impliziten, aus Art. 95 Abs. 1 S. 2 EGV abgeleiteten Vertragsschlußkompetenz | 146 | ||
1. Die nachträgliche Ausschließlichkeit durch den Erlaß sekundären Gemeinschaftsrechts | 146 | ||
a) Die Beeinträchtigung sekundären Gemeinschaftsrechts durch einen völkerrechtlichen Vertrag der Mitgliedstaaten | 148 | ||
aa) Der völkerrechtliche Bezug des sekundären Gemeinschaftsrechts | 149 | ||
bb) Der Umfang des sekundären Gemeinschaftsrechts | 151 | ||
cc) Die Qualität des sekundären Gemeinschaftsrechts | 154 | ||
b) Zwischenergebnis | 160 | ||
2. Die nachträgliche Ausschließlichkeit durch den Abschluß des völkerrechtlichen Vertrages selbst | 161 | ||
VI. Zusammenfassende Bewertung | 162 | ||
C. Die Grenzen der Vertragsschlußkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 164 | ||
I. Die Pflicht zur Zusammenarbeit im Rahmen der geteilten Vertragsschlußkompetenz | 164 | ||
II. Die Grenzen im Rahmen der parallelen Vertragsschlußkompetenz | 169 | ||
III. Zusammenfassende Bewertung | 170 | ||
Drittes Kapitel: Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zur Mitwirkung in internationalen Organisationen und Organen völkerrechtlicher Verbände auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 171 | ||
A. Die Beziehungskompetenz nach Art. 302 Abs. 2 EGV | 173 | ||
B. Die Kompetenz zur Gründung von bzw. zum Beitritt zu internationalen Organisationen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 176 | ||
C. Die Kompetenz zur Übertragung von Hoheitsrechten auf die Organe internationaler Organisationen und völkerrechtlicher Verbände auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 180 | ||
I. Der Begriff der Übertragung von Hoheitsrechten | 180 | ||
II. Die Reichweite der Kompetenz zur Übertragung von Hoheitsrechten | 182 | ||
III. Die Grenzen der Kompetenz zur Übertragung von Hoheitsrechten | 193 | ||
D. Die Kompetenz zur Mitwirkung im Entscheidungsprozeß der Organe internationaler Organisationen und völkerrechtlicher Verbände auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 198 | ||
I. Die Ausübung der Kompetenz: Das Stimmrecht in den Organen internationaler Organisationen und völkerrechtlicher Verbände | 198 | ||
II. Die Natur der Kompetenz: Die Problematik der potentiellen Ausschließlichkeit | 200 | ||
III. Die Grenzen der Kompetenz: Die Konkretisierung der Pflicht zur Zusammenarbeit im Rahmen der geteilten Kompetenz | 201 | ||
E. Zusammenfassende Bewertung | 208 | ||
Ausblick | 209 | ||
Zweiter Teil: Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum Gemeinschaftsrecht und zum innerstaatlichen Recht | 216 | ||
Erstes Kapitel: Die Unterscheidung zwischen völkerrechtlichen Verträgen der Mitgliedstaaten, völkerrechtlichen Verträgen der Europäischen Gemeinschaft und gemischten Verträgen | 218 | ||
A. Die Definition des gemischten Vertrags | 218 | ||
B. Die Definitionen des völkerrechtlichen Vertrags der Mitgliedstaaten bzw. des völkerrechtlichen Vertrags der Europäischen Gemeinschaft im Umkehrschluß | 222 | ||
Zweites Kapitel: Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum Gemeinschaftsrecht | 224 | ||
A. Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum Gemeinschaftsrecht | 225 | ||
I. Frühere völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 227 | ||
1. Frühere völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten | 227 | ||
a) Die Unberührtheits- bzw. Vereinbarkeitsklausel des Art. 307 Abs. 1 EGV | 227 | ||
b) Die Verpflichtungsklauseln des Art. 307 Abs. 2 und 3 EGV | 229 | ||
aa) Die Pflichten der Mitgliedstaaten | 229 | ||
(1) Die Pflicht zur Abhilfe von Unvereinbarkeiten nach Art. 307 Abs. 2 EGV | 229 | ||
(2) Die Pflicht nach Art. 307 Abs. 3 EGV, keine Vorteile nach den Grundsätzen der Inländergleichbehandlung und der Meistbegünstigung weiterzugeben | 232 | ||
bb) Die Pflichten der Europäischen Gemeinschaft | 234 | ||
2. Frühere völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten untereinander | 235 | ||
II. Spätere völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 235 | ||
1. Spätere völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten | 235 | ||
a) Die analoge Anwendung der Unberührtheits- bzw. Vereinbarkeitsklausel des Art. 307 Abs. 1 EGV | 236 | ||
b) Die Pflichten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Gemeinschaft | 238 | ||
2. Spätere völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten untereinander | 239 | ||
III. Die Bindung der Europäischen Gemeinschaft an die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 239 | ||
1. Die völkerrechtliche Bindung der Europäischen Gemeinschaft an die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten | 239 | ||
a) Der förmliche Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu den völkerrechtlichen Verträgen der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten | 241 | ||
b) Die einvernehmliche Rechtsnachfolge der Europäischen Gemeinschaft in die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten im Wege der formlosen Vertragsänderung | 241 | ||
c) Die Bindung der Europäischen Gemeinschaft an die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten in ihren völkerrechtlichen Verträgen | 244 | ||
d) Die Chancen für eine Bindung der Europäischen Gemeinschaft an die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten in der Praxis | 245 | ||
2. Die gemeinschaftsrechtliche Bindung der Europäischen Gemeinschaft an die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten | 246 | ||
3. Zwischenergebnis | 247 | ||
B. Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum innerstaatlichen Recht | 247 | ||
I. Die Geltung der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 249 | ||
1. Die Geltung der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge | 251 | ||
a) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst | 251 | ||
b) Die innerstaatliche Geltung in ausgewählten Mitgliedstaaten | 255 | ||
2. Die Geltung der Organentscheidungen | 260 | ||
a) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst | 260 | ||
b) Die innerstaatliche Geltung in ausgewählten Mitgliedstaaten | 261 | ||
II. Der Rang der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 265 | ||
III. Die Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 268 | ||
1. Die unmittelbare Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge | 268 | ||
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge | 268 | ||
aa) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst | 272 | ||
bb) Die unmittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten | 275 | ||
(1) Allgemeine Grundsätze | 275 | ||
(a) Die Anerkennung der unmittelbaren Anwendbarkeit | 275 | ||
(b) Die Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendbarkeit | 278 | ||
(2) Die Übertragung dieser allgemeinen Grundsätze auf die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 281 | ||
b) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Organentscheidungen | 287 | ||
aa) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst | 287 | ||
bb) Die unmittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten | 288 | ||
2. Die mittelbare Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge | 290 | ||
a) Die mittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge | 290 | ||
b) Die mittelbare Anwendbarkeit der Organentscheidungen | 292 | ||
IV. Die Invokabilität der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 293 | ||
1. Die Invokabilität der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge | 294 | ||
a) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst | 294 | ||
b) Die Invokabilität in ausgewählten Mitgliedstaaten | 294 | ||
aa) Allgemeine Grundsätze | 294 | ||
bb) Die Übertragung dieser allgemeinen Grundsätze auf die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 296 | ||
2. Die Invokabilität der Organentscheidungen in ausgewählten Mitgliedstaaten | 299 | ||
a) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst | 299 | ||
b) Die Invokabilität in ausgewählten Mitgliedstaaten | 299 | ||
V. Zwischenergebnis | 299 | ||
C. Zusammenfassende Bewertung | 301 | ||
Drittes Kapitel: Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum Gemeinschaftsrecht und zum innerstaatlichen Recht | 303 | ||
A. Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum Gemeinschaftsrecht | 306 | ||
I. Die Geltung der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 307 | ||
1. Die Geltung der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge | 307 | ||
a) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst | 307 | ||
b) Die innergemeinschaftliche Geltung der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge | 308 | ||
2. Die Geltung der Organentscheidungen | 310 | ||
a) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst | 310 | ||
b) Die innergemeinschaftliche Geltung der Organentscheidungen | 310 | ||
II. Der Rang der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 312 | ||
III. Die Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 313 | ||
1. Die unmittelbare Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge | 313 | ||
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge | 314 | ||
aa) Die Handelsabkommen nach Art. 133 Abs. 1 EGV | 314 | ||
bb) Die Kooperationsabkommen nach Art. 181 Abs. 1 S. 2 EGV | 317 | ||
cc) Die Assoziationsabkommen nach Art. 310 EGV | 317 | ||
dd) Die völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft, die den Schutz des geistigen Eigentums in den Mittelpunkt ihrer Bestimmungen stellen | 320 | ||
b) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Organentscheidungen | 321 | ||
2. Die mittelbare Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge | 322 | ||
a) Die mittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge | 322 | ||
aa) Die völkerrechtskonforme Auslegung des Gemeinschaftsrechts | 322 | ||
bb) Die Handelshemmnisverordnung | 324 | ||
b) Die mittelbare Anwendbarkeit der Organentscheidungen | 325 | ||
IV. Die Invokabilität der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 325 | ||
V. Die Durchsetzung der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 327 | ||
1. Die Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EGV und das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 Abs. 1 lit. b) Alt. 1 EGV | 327 | ||
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit als Voraussetzung der gerichtlichen Kontrolle sekundären Gemeinschaftsrechts | 327 | ||
b) Die Ausnahmen nach der Rechtsprechung des EuGH | 334 | ||
aa) Die ablehnenden Entscheidungen, die die Kommission auf der Grundlage der Handelshemmnisverordnung trifft | 334 | ||
bb) Das sekundäre Gemeinschaftsrecht, das die Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge umsetzt | 335 | ||
2. Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 Abs. 1 lit. b) Alt. 2 EGV | 337 | ||
3. Die Vertragsverletzungsklage nach Art. 226, 227 EGV | 337 | ||
4. Die Schadensersatzklage nach Art. 235 i.V.m. Art. 288 Abs. 2 EGV | 340 | ||
5. Zwischenergebnis | 345 | ||
B. Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum innerstaatlichen Recht | 346 | ||
C. Zusammenfassende Bewertung | 347 | ||
Viertes Kapitel: Das Verhältnis der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum Gemeinschaftsrecht und zum innerstaatlichen Recht | 349 | ||
A. Die Geltung der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in der Europäischen Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten | 355 | ||
I. Die Geltung der Bestimmungen der gemischten Verträge | 355 | ||
1. Die Regelung in den gemischten Verträgen selbst | 355 | ||
2. Die innergemeinschaftliche bzw. innerstaatliche Geltung der Bestimmungen der gemischten Verträge | 357 | ||
a) Die innergemeinschaftliche Geltung | 358 | ||
aa) Alle Bestimmungen der gemischten Verträge | 358 | ||
bb) Die Bestimmungen der gemischten Verträge, die in die ausschließliche bzw. konkurrierende Vertragsschlußkompetenz der Europäischen Gemeinschaft fallen | 360 | ||
cc) Die Bestimmungen der gemischten Verträge, welche die Europäische Gemeinschaft völkerrechtlich berechtigen und verpflichten | 361 | ||
dd) Zwischenergebnis unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH | 364 | ||
b) Die innerstaatliche Geltung in ausgewählten Mitgliedstaaten | 371 | ||
II. Die Geltung der Organentscheidungen | 373 | ||
1. Die Regelung in den gemischten Verträgen selbst | 374 | ||
2. Die innergemeinschaftliche Geltung | 375 | ||
a) Entscheidungen der durch das TRIPs-Übereinkommen eingesetzten Organe | 375 | ||
b) Entscheidungen der durch das CBD-Übereinkommen eingesetzten Organe | 381 | ||
3. Die innerstaatliche Geltung in ausgewählten Mitgliedstaaten | 382 | ||
B. Der Rang der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in der Europäischen Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten | 383 | ||
C. Die Anwendbarkeit der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in der Europäischen Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten | 385 | ||
I. Die unmittelbare Anwendbarkeit der gemischten Verträge | 385 | ||
1. Die unmittelbare Anwendbarkeit des TRIPs-Übereinkommens | 385 | ||
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen des TRIPs-Übereinkommens | 385 | ||
aa) Die Regelung im TRIPs-Übereinkommen selbst | 388 | ||
bb) Die unmittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft | 395 | ||
(1) Der Ausschluß der unmittelbaren Anwendbarkeit durch den Beschluß 94/800/EG des Rates | 395 | ||
(2) Der Ausschluß der unmittelbaren Anwendbarkeit durch Sinn, Aufbau und Wortlaut der Bestimmungen des TRIPs-Übereinkommens | 399 | ||
(a) Der Grundsatz der Gegenseitigkeit | 402 | ||
(b) Kritik in der Literatur an der Verwendung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit durch den EuGH | 403 | ||
(c) Der Grundsatz der Gegenseitigkeit und das TRIPs-Übereinkommen | 408 | ||
(d) Der rechtspolitische Hintergrund des Ausschlusses der unmittelbaren Anwendbarkeit durch Sinn, Aufbau und Wortlaut der Bestimmungen des TRIPs-Übereinkommens | 426 | ||
(3) Zwischenergebnis | 433 | ||
cc) Die unmittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten | 434 | ||
(1) Der Ausschluß der unmittelbaren Anwendbarkeit | 434 | ||
(2) Die hinreichende Bestimmtheit der Bestimmungen des TRIPs-Übereinkommens, die in der Vertragsschlußkompetenz der Mitgliedstaaten verblieben sind | 435 | ||
(3) Zwischenergebnis | 445 | ||
dd) Zusammenfassende Bewertung | 445 | ||
b) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Entscheidungen der durch das TRIPs-Übereinkommen eingesetzten Organe | 448 | ||
aa) Die unmittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft | 448 | ||
bb) Die unmittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten | 457 | ||
2. Die unmittelbare Anwendbarkeit der übrigen gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 458 | ||
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der übrigen gemischten Verträge | 458 | ||
aa) Die unmittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft | 458 | ||
bb) Die unmittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten | 458 | ||
b) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Entscheidungen der durch das CBD-Übereinkommen eingesetzten Organe | 459 | ||
aa) Die unmittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft | 459 | ||
bb) Die unmittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten | 459 | ||
II. Die mittelbare Anwendbarkeit der gemischten Verträge | 460 | ||
1. Die mittelbare Anwendbarkeit des TRIPs-Übereinkommens | 460 | ||
a) Die mittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen des TRIPs-Übereinkommens | 460 | ||
aa) Die mittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft | 460 | ||
(1) Die TRIPs-konforme Auslegung des Gemeinschaftsrechts und des innerstaatlichen Rechts | 460 | ||
(2) Die Handelshemmnisverordnung | 462 | ||
bb) Die mittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten | 465 | ||
b) Die mittelbare Anwendbarkeit der Entscheidungen der durch das TRIPs-Übereinkommen eingesetzten Organe | 466 | ||
aa) Die mittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft | 466 | ||
(1) Die TRIPs-konforme Auslegung des Gemeinschaftsrechts und des innerstaatlichen Rechts | 466 | ||
(2) Die Handelshemmnisverordnung | 467 | ||
bb) Die mittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten | 467 | ||
2. Die mittelbare Anwendbarkeit der übrigen gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 468 | ||
a) Die mittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft | 468 | ||
b) Die mittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten | 468 | ||
D. Die Invokabilität der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in der Europäischen Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten | 468 | ||
I. Die Invokabilität des TRIPs-Übereinkommens | 468 | ||
1. Die Invokabilität in der Europäischen Gemeinschaft | 469 | ||
2. Die Invokabilität in ausgewählten Mitgliedstaaten | 469 | ||
II. Die Invokabilität der übrigen gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 470 | ||
1. Die Invokabilität in der Europäischen Gemeinschaft | 470 | ||
2. Die Invokabilität in ausgewählten Mitgliedstaaten | 470 | ||
E. Die Durchsetzung der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in der Europäischen Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten | 471 | ||
I. Die Durchsetzung der gemischten Verträge in der Europäischen Gemeinschaft | 471 | ||
1. Die Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EGV und das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 Abs. 1 lit. b) Alt. 1 EGV | 471 | ||
a) Die Bestimmungen der gemischten Verträge, die in die ausschließliche bzw. ausgeübte konkurrierende Vertragsschlußkompetenz der Europäischen Gemeinschaft fallen | 471 | ||
aa) Die ablehnenden Entscheidungen, die die Kommission auf der Grundlage der Handelshemmnisverordnung trifft | 472 | ||
bb) Das sekundäre Gemeinschaftsrecht, das die Bestimmungen der gemischten Verträge, die in die ausschließliche bzw. ausgeübte konkurrierende Vertragsschlußkompetenz der Europäischen Gemeinschaft fallen, umsetzt | 473 | ||
b) Die Bestimmungen der gemischten Verträge, die in der Vertragsschlußkompetenz der Mitgliedstaaten verblieben sind | 476 | ||
c) Die für die Europäische Gemeinschaft verbindlichen Entscheidungen der durch das TRIPs-Übereinkommen eingesetzten Organe | 479 | ||
aa) Die ablehnenden Entscheidungen, die die Kommission auf der Grundlage der Handelshemmnisverordnung treffen könnte | 479 | ||
bb) Das sekundäre Gemeinschaftsrecht, das für die Europäische Gemeinschaft verbindliche Entscheidungen der durch das TRIPs-Übereinkommen eingesetzten Organe umsetzt | 480 | ||
2. Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 Abs. 1 lit. a) und lit. b) Alt. 2 EGV | 482 | ||
3. Die Vertragsverletzungsklage nach Art. 226, 227 EGV | 483 | ||
4. Die Schadensersatzklage nach Art. 235 i.V.m. Art. 288 Abs. 2 EGV | 483 | ||
5. Zwischenergebnis | 488 | ||
II. Die Durchsetzung der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in ausgewählten Mitgliedstaaten | 489 | ||
F. Zusammenfassende Bewertung | 490 | ||
Fünftes Kapitel: Ausblick | 492 | ||
Dritter Teil: Gesamtergebnis in Thesen | 497 | ||
Rechtsquellenverzeichnis | 503 | ||
A. Verzeichnis des sekundären Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 503 | ||
I. Das sekundäre Gemeinschaftsrecht im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte | 503 | ||
II. Das sekundäre Gemeinschaftsrecht im Bereich der gewerblichen Schutzrechte | 504 | ||
B. Verzeichnis der Kommissionsvorschläge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 505 | ||
C. Verzeichnis der völkerrechtlichen Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums | 506 | ||
I. Die völkerrechtlichen Verträge im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte | 506 | ||
II. Die völkerrechtlichen Verträge im Bereich der gewerblichen Schutzrechte | 507 | ||
Literaturverzeichnis | 510 | ||
Stichwortverzeichnis | 545 |