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Kaiser, K. (2004). Geistiges Eigentum und Gemeinschaftsrecht. Die Verteilung der Kompetenzen und ihr Einfluß auf die Durchsetzbarkeit der völkerrechtlichen Verträge. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51595-0
Kaiser, Karen. Geistiges Eigentum und Gemeinschaftsrecht: Die Verteilung der Kompetenzen und ihr Einfluß auf die Durchsetzbarkeit der völkerrechtlichen Verträge. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51595-0
Kaiser, K (2004): Geistiges Eigentum und Gemeinschaftsrecht: Die Verteilung der Kompetenzen und ihr Einfluß auf die Durchsetzbarkeit der völkerrechtlichen Verträge, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51595-0

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Geistiges Eigentum und Gemeinschaftsrecht

Die Verteilung der Kompetenzen und ihr Einfluß auf die Durchsetzbarkeit der völkerrechtlichen Verträge

Kaiser, Karen

Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht, Vol. 37

(2004)

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Abstract

Die Fragen der Verteilung der Kompetenzen zwischen der EG und ihren Mitgliedstaaten einerseits und ihres Einflusses auf die Durchsetzbarkeit der völkerrechtlichen Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums andererseits waren immer wieder Gegenstand von grundlegenden Urteilen des EuGH. Da die EG keine Sachkompetenz für das geistige Eigentum besitzt, ist die Verteilung der Kompetenzen durch ein Nebeneinander von verschiedenen Kompetenzen der EG und ihrer Mitgliedstaaten gekennzeichnet. Die Verfasserin legt dar, daß die Verteilung der Kompetenzen im Hinblick auf die möglichst weitgehende Angleichung der Rechte des geistigen Eigentums durch sekundäres Gemeinschaftsrecht, nicht aber durch völkerrechtliche Verträge, sachgerecht ist, und schlägt vor, die ausschließliche Kompetenz der EG für die gemeinsame Handelspolitik auf das geistige Eigentum als solches zu erstrecken.

Auf der Grundlage der dargestellten Verteilung der Kompetenzen arbeitet die Autorin am Beispiel der EG und ausgewählter Mitgliedstaaten rechtsvergleichend heraus, daß die völkerrechtlichen Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums nur dann uneinheitlich durchgesetzt werden, wenn sie, wie im Fall des TRIPs, einen unmittelbaren Bezug zum Handel aufweisen.

Karen Kaiser kommt zu dem Schluß, daß die Aufnahme des geistigen Eigentums als solches in die ausschließliche Kompetenz für die gemeinsame Handelspolitik die Kohärenz des wirtschafts- und außenpolitischen Handelns der EG insbesondere dadurch stärken würde, daß die rechtspolitische Entscheidung gegen die unmittelbare Anwendbarkeit alle Bestimmungen des TRIPs-Übereinkommens betreffen würde. Die fehlende Durchsetzbarkeit des TRIPs würde sich relativieren, wenn die EG ihre erweiterte Kompetenz nutzen würde, den durch das TRIPs inkorporierten Verträgen beizutreten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 26
Einleitung 31
A. Problemstellung und Gang der Untersuchung 32
B. Der Begriff des geistigen Eigentums 37
I. Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte 39
1. Das Urheberrecht 39
2. Die verwandten Schutzrechte 40
II. Die gewerblichen Schutzrechte 40
1. Ergebnisschutz 41
a) Das Patent 41
b) Das Gebrauchsmuster 41
c) Das Geschmacksmuster 42
d) Das Sortenrecht 42
e) Das Recht an Topographien von Halbleitererzeugnissen 43
2. Kennzeichnungsschutz 43
a) Die Marke 43
b) Die geographische Herkunftsangabe 43
3. Entwicklungsschutz 45
a) Unlauterer Wettbewerb 45
b) Nicht offenbarte Informationen 45
Erster Teil: Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zur Regelung bzw. zur Mitwirkung an der Regelung geistigen Eigentums 47
Erstes Kapitel: Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zur Setzung von sekundärem Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 50
A. Die Rechtssetzungskompetenzen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 51
I. Die Kompetenz für die gemeinsame Handelspolitik nach Art. 133 Abs. 1 EGV 51
II. Die Kulturkompetenz nach Art. 151 Abs. 5 EGV 55
III. Die Kompetenz zur Rechtsangleichung nach Art. 95 Abs. 1 S. 2 EGV 56
1. Die Voraussetzungen der Rechtsangleichung 57
2. Die Maßnahmen der Rechtsangleichung 60
a) Die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften über die Rechte des geistigen Eigentums 61
b) Die Schaffung gewerblicher Gemeinschaftsschutzrechte 67
aa) Die Errichtung zentraler Gemeinschaftseinrichtungen 74
bb) Die Übertragung von Aufgaben an gemeinschaftsfremde Einrichtungen 76
IV. Die Kompetenz zur Vertragsabrundung nach Art. 308 EGV 76
V. Zusammenfassende Bewertung 77
B. Die Natur der Rechtssetzungskompetenzen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 80
I. Die Natur der Kompetenz für die gemeinsame Handelspolitik nach Art. 133 Abs. 1 EGV 81
II. Die Natur der Kulturkompetenz nach Art. 151 Abs. 5 EGV 81
III. Die Natur der Kompetenz zur Rechtsangleichung nach Art. 95 Abs. 1 S. 2 EGV 82
IV. Zusammenfassende Bewertung 83
C. Die Grenzen der Rechtssetzungskompetenzen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 84
I. Die Grenzen aus dem geschriebenen und ungeschriebenen primären Gemeinschaftsrecht 84
1. Das Subsidiaritätsprinzip nach Art. 5 Abs. 2 EGV 84
2. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip nach Art. 5 Abs. 3 EGV 86
3. Der Grundsatz der wechselseitigen Gemeinschaftstreue nach Art. 10 EGV 88
4. Der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr nach Art. 28 und Art. 49, 50 EGV 92
a) Der Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums nach Art. 30 EGV 94
b) Die vom EuGH entwickelten Grundsätze 95
aa) Die Unterscheidung zwischen dem Bestand und der Ausübung der Rechte des geistigen Eigentums 95
bb) Der spezifische Gegenstand der Rechte des geistigen Eigentums 96
cc) Das Erschöpfungsprinzip 98
5. Die Querschnittsklausel im Kulturbereich nach Art. 151 Abs. 4 EGV 100
6. Die Garantie der Eigentumsordnung in den Mitgliedstaaten nach Art. 295 EGV 101
7. Das Gemeinschaftsgrundrecht auf Eigentum 103
8. Sonstige allgemeine Rechtsgrundsätze 106
9. Zusammenfassende Bewertung 107
II. Die Grenzen aus den völkerrechtlichen Verträgen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 108
1. Die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten 108
2. Die völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft 112
3. Die gemischten Verträge 112
4. Zusammenfassende Bewertung 115
Zweites Kapitel: Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zum Abschluß von bzw. zum Beitritt zu völkerrechtlichen Verträgen auf dem Gebiet rdes geistigen Eigentums 116
A. Die Vertragsschlußkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 116
I. Die Kompetenz für die gemeinsame Handelspolitik nach Art. 133 EGV 116
1. Die Reichweite der Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 Abs. 1 EGV 117
2. Die Reichweite der Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 Abs. 5 UAbs. 1 EGV 118
a) Der Begriff der Handelsaspekte des geistigen Eigentums 118
b) Die Ausnahmen von der Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 Abs. 6 EGV 122
3. Die Ermächtigung zur Erweiterung der Vertragsschlußkompetenz auf andere Aspekte des geistigen Eigentums nach Art. 133 Abs. 7 EGV 124
II. Die Vertragsschlußkompetenz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit nach Art. 181 Abs. 1 S. 2 EGV 126
III. Die Assoziierungskompetenz nach Art. 310 EGV 127
IV. Die implizite, aus Art. 95 Abs. 1 S. 2 EGV abgeleitete Vertragsschlußkompetenz 129
V. Zusätzliche Vertragsschlußkompetenzen 132
VI. Zusammenfassende Bewertung 133
B. Die Natur der Vertragsschlußkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 135
I. Die Mischformen ausschließlicher und/oder konkurrierender Vertragsschlußkompetenzen 136
1. Die geteilte Vertragsschlußkompetenz der Europäischen Gemeinschaft 136
2. Die parallele Vertragsschlußkompetenz der Europäischen Gemeinschaft 141
II. Die Natur der Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 EGV 142
1. Die Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 Abs. 1 EGV 142
2. Die Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 Abs. 5 UAbs. 1 EGV 142
3. Die Vertragsschlußkompetenz nach Art. 133 Abs. 7 EGV 144
III. Die Natur der Vertragsschlußkompetenz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit nach Art. 181 Abs. 1 S. 2 EGV 144
IV. Die Natur der Assoziierungskompetenz nach Art. 310 EGV 145
V. Die Natur der impliziten, aus Art. 95 Abs. 1 S. 2 EGV abgeleiteten Vertragsschlußkompetenz 146
1. Die nachträgliche Ausschließlichkeit durch den Erlaß sekundären Gemeinschaftsrechts 146
a) Die Beeinträchtigung sekundären Gemeinschaftsrechts durch einen völkerrechtlichen Vertrag der Mitgliedstaaten 148
aa) Der völkerrechtliche Bezug des sekundären Gemeinschaftsrechts 149
bb) Der Umfang des sekundären Gemeinschaftsrechts 151
cc) Die Qualität des sekundären Gemeinschaftsrechts 154
b) Zwischenergebnis 160
2. Die nachträgliche Ausschließlichkeit durch den Abschluß des völkerrechtlichen Vertrages selbst 161
VI. Zusammenfassende Bewertung 162
C. Die Grenzen der Vertragsschlußkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 164
I. Die Pflicht zur Zusammenarbeit im Rahmen der geteilten Vertragsschlußkompetenz 164
II. Die Grenzen im Rahmen der parallelen Vertragsschlußkompetenz 169
III. Zusammenfassende Bewertung 170
Drittes Kapitel: Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zur Mitwirkung in internationalen Organisationen und Organen völkerrechtlicher Verbände auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 171
A. Die Beziehungskompetenz nach Art. 302 Abs. 2 EGV 173
B. Die Kompetenz zur Gründung von bzw. zum Beitritt zu internationalen Organisationen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 176
C. Die Kompetenz zur Übertragung von Hoheitsrechten auf die Organe internationaler Organisationen und völkerrechtlicher Verbände auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 180
I. Der Begriff der Übertragung von Hoheitsrechten 180
II. Die Reichweite der Kompetenz zur Übertragung von Hoheitsrechten 182
III. Die Grenzen der Kompetenz zur Übertragung von Hoheitsrechten 193
D. Die Kompetenz zur Mitwirkung im Entscheidungsprozeß der Organe internationaler Organisationen und völkerrechtlicher Verbände auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 198
I. Die Ausübung der Kompetenz: Das Stimmrecht in den Organen internationaler Organisationen und völkerrechtlicher Verbände 198
II. Die Natur der Kompetenz: Die Problematik der potentiellen Ausschließlichkeit 200
III. Die Grenzen der Kompetenz: Die Konkretisierung der Pflicht zur Zusammenarbeit im Rahmen der geteilten Kompetenz 201
E. Zusammenfassende Bewertung 208
Ausblick 209
Zweiter Teil: Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum Gemeinschaftsrecht und zum innerstaatlichen Recht 216
Erstes Kapitel: Die Unterscheidung zwischen völkerrechtlichen Verträgen der Mitgliedstaaten, völkerrechtlichen Verträgen der Europäischen Gemeinschaft und gemischten Verträgen 218
A. Die Definition des gemischten Vertrags 218
B. Die Definitionen des völkerrechtlichen Vertrags der Mitgliedstaaten bzw. des völkerrechtlichen Vertrags der Europäischen Gemeinschaft im Umkehrschluß 222
Zweites Kapitel: Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum Gemeinschaftsrecht 224
A. Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum Gemeinschaftsrecht 225
I. Frühere völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 227
1. Frühere völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten 227
a) Die Unberührtheits- bzw. Vereinbarkeitsklausel des Art. 307 Abs. 1 EGV 227
b) Die Verpflichtungsklauseln des Art. 307 Abs. 2 und 3 EGV 229
aa) Die Pflichten der Mitgliedstaaten 229
(1) Die Pflicht zur Abhilfe von Unvereinbarkeiten nach Art. 307 Abs. 2 EGV 229
(2) Die Pflicht nach Art. 307 Abs. 3 EGV, keine Vorteile nach den Grundsätzen der Inländergleichbehandlung und der Meistbegünstigung weiterzugeben 232
bb) Die Pflichten der Europäischen Gemeinschaft 234
2. Frühere völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten untereinander 235
II. Spätere völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 235
1. Spätere völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten 235
a) Die analoge Anwendung der Unberührtheits- bzw. Vereinbarkeitsklausel des Art. 307 Abs. 1 EGV 236
b) Die Pflichten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Gemeinschaft 238
2. Spätere völkerrechtliche Verträge der Mitgliedstaaten untereinander 239
III. Die Bindung der Europäischen Gemeinschaft an die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 239
1. Die völkerrechtliche Bindung der Europäischen Gemeinschaft an die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten 239
a) Der förmliche Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu den völkerrechtlichen Verträgen der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten 241
b) Die einvernehmliche Rechtsnachfolge der Europäischen Gemeinschaft in die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten im Wege der formlosen Vertragsänderung 241
c) Die Bindung der Europäischen Gemeinschaft an die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten in ihren völkerrechtlichen Verträgen 244
d) Die Chancen für eine Bindung der Europäischen Gemeinschaft an die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten mit Drittstaaten in der Praxis 245
2. Die gemeinschaftsrechtliche Bindung der Europäischen Gemeinschaft an die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten 246
3. Zwischenergebnis 247
B. Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum innerstaatlichen Recht 247
I. Die Geltung der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 249
1. Die Geltung der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge 251
a) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst 251
b) Die innerstaatliche Geltung in ausgewählten Mitgliedstaaten 255
2. Die Geltung der Organentscheidungen 260
a) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst 260
b) Die innerstaatliche Geltung in ausgewählten Mitgliedstaaten 261
II. Der Rang der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 265
III. Die Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 268
1. Die unmittelbare Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge 268
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge 268
aa) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst 272
bb) Die unmittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten 275
(1) Allgemeine Grundsätze 275
(a) Die Anerkennung der unmittelbaren Anwendbarkeit 275
(b) Die Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendbarkeit 278
(2) Die Übertragung dieser allgemeinen Grundsätze auf die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 281
b) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Organentscheidungen 287
aa) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst 287
bb) Die unmittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten 288
2. Die mittelbare Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge 290
a) Die mittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge 290
b) Die mittelbare Anwendbarkeit der Organentscheidungen 292
IV. Die Invokabilität der völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 293
1. Die Invokabilität der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge 294
a) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst 294
b) Die Invokabilität in ausgewählten Mitgliedstaaten 294
aa) Allgemeine Grundsätze 294
bb) Die Übertragung dieser allgemeinen Grundsätze auf die völkerrechtlichen Verträge der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 296
2. Die Invokabilität der Organentscheidungen in ausgewählten Mitgliedstaaten 299
a) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst 299
b) Die Invokabilität in ausgewählten Mitgliedstaaten 299
V. Zwischenergebnis 299
C. Zusammenfassende Bewertung 301
Drittes Kapitel: Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum Gemeinschaftsrecht und zum innerstaatlichen Recht 303
A. Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum Gemeinschaftsrecht 306
I. Die Geltung der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 307
1. Die Geltung der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge 307
a) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst 307
b) Die innergemeinschaftliche Geltung der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge 308
2. Die Geltung der Organentscheidungen 310
a) Die Regelung in den völkerrechtlichen Verträgen selbst 310
b) Die innergemeinschaftliche Geltung der Organentscheidungen 310
II. Der Rang der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 312
III. Die Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 313
1. Die unmittelbare Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge 313
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge 314
aa) Die Handelsabkommen nach Art. 133 Abs. 1 EGV 314
bb) Die Kooperationsabkommen nach Art. 181 Abs. 1 S. 2 EGV 317
cc) Die Assoziationsabkommen nach Art. 310 EGV 317
dd) Die völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft, die den Schutz des geistigen Eigentums in den Mittelpunkt ihrer Bestimmungen stellen 320
b) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Organentscheidungen 321
2. Die mittelbare Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge 322
a) Die mittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge 322
aa) Die völkerrechtskonforme Auslegung des Gemeinschaftsrechts 322
bb) Die Handelshemmnisverordnung 324
b) Die mittelbare Anwendbarkeit der Organentscheidungen 325
IV. Die Invokabilität der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 325
V. Die Durchsetzung der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 327
1. Die Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EGV und das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 Abs. 1 lit. b) Alt. 1 EGV 327
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit als Voraussetzung der gerichtlichen Kontrolle sekundären Gemeinschaftsrechts 327
b) Die Ausnahmen nach der Rechtsprechung des EuGH 334
aa) Die ablehnenden Entscheidungen, die die Kommission auf der Grundlage der Handelshemmnisverordnung trifft 334
bb) Das sekundäre Gemeinschaftsrecht, das die Bestimmungen der völkerrechtlichen Verträge umsetzt 335
2. Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 Abs. 1 lit. b) Alt. 2 EGV 337
3. Die Vertragsverletzungsklage nach Art. 226, 227 EGV 337
4. Die Schadensersatzklage nach Art. 235 i.V.m. Art. 288 Abs. 2 EGV 340
5. Zwischenergebnis 345
B. Das Verhältnis der völkerrechtlichen Verträge der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum innerstaatlichen Recht 346
C. Zusammenfassende Bewertung 347
Viertes Kapitel: Das Verhältnis der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zum Gemeinschaftsrecht und zum innerstaatlichen Recht 349
A. Die Geltung der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in der Europäischen Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten 355
I. Die Geltung der Bestimmungen der gemischten Verträge 355
1. Die Regelung in den gemischten Verträgen selbst 355
2. Die innergemeinschaftliche bzw. innerstaatliche Geltung der Bestimmungen der gemischten Verträge 357
a) Die innergemeinschaftliche Geltung 358
aa) Alle Bestimmungen der gemischten Verträge 358
bb) Die Bestimmungen der gemischten Verträge, die in die ausschließliche bzw. konkurrierende Vertragsschlußkompetenz der Europäischen Gemeinschaft fallen 360
cc) Die Bestimmungen der gemischten Verträge, welche die Europäische Gemeinschaft völkerrechtlich berechtigen und verpflichten 361
dd) Zwischenergebnis unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH 364
b) Die innerstaatliche Geltung in ausgewählten Mitgliedstaaten 371
II. Die Geltung der Organentscheidungen 373
1. Die Regelung in den gemischten Verträgen selbst 374
2. Die innergemeinschaftliche Geltung 375
a) Entscheidungen der durch das TRIPs-Übereinkommen eingesetzten Organe 375
b) Entscheidungen der durch das CBD-Übereinkommen eingesetzten Organe 381
3. Die innerstaatliche Geltung in ausgewählten Mitgliedstaaten 382
B. Der Rang der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in der Europäischen Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten 383
C. Die Anwendbarkeit der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in der Europäischen Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten 385
I. Die unmittelbare Anwendbarkeit der gemischten Verträge 385
1. Die unmittelbare Anwendbarkeit des TRIPs-Übereinkommens 385
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen des TRIPs-Übereinkommens 385
aa) Die Regelung im TRIPs-Übereinkommen selbst 388
bb) Die unmittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft 395
(1) Der Ausschluß der unmittelbaren Anwendbarkeit durch den Beschluß 94/800/EG des Rates 395
(2) Der Ausschluß der unmittelbaren Anwendbarkeit durch Sinn, Aufbau und Wortlaut der Bestimmungen des TRIPs-Übereinkommens 399
(a) Der Grundsatz der Gegenseitigkeit 402
(b) Kritik in der Literatur an der Verwendung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit durch den EuGH 403
(c) Der Grundsatz der Gegenseitigkeit und das TRIPs-Übereinkommen 408
(d) Der rechtspolitische Hintergrund des Ausschlusses der unmittelbaren Anwendbarkeit durch Sinn, Aufbau und Wortlaut der Bestimmungen des TRIPs-Übereinkommens 426
(3) Zwischenergebnis 433
cc) Die unmittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten 434
(1) Der Ausschluß der unmittelbaren Anwendbarkeit 434
(2) Die hinreichende Bestimmtheit der Bestimmungen des TRIPs-Übereinkommens, die in der Vertragsschlußkompetenz der Mitgliedstaaten verblieben sind 435
(3) Zwischenergebnis 445
dd) Zusammenfassende Bewertung 445
b) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Entscheidungen der durch das TRIPs-Übereinkommen eingesetzten Organe 448
aa) Die unmittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft 448
bb) Die unmittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten 457
2. Die unmittelbare Anwendbarkeit der übrigen gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 458
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der übrigen gemischten Verträge 458
aa) Die unmittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft 458
bb) Die unmittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten 458
b) Die unmittelbare Anwendbarkeit der Entscheidungen der durch das CBD-Übereinkommen eingesetzten Organe 459
aa) Die unmittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft 459
bb) Die unmittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten 459
II. Die mittelbare Anwendbarkeit der gemischten Verträge 460
1. Die mittelbare Anwendbarkeit des TRIPs-Übereinkommens 460
a) Die mittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen des TRIPs-Übereinkommens 460
aa) Die mittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft 460
(1) Die TRIPs-konforme Auslegung des Gemeinschaftsrechts und des innerstaatlichen Rechts 460
(2) Die Handelshemmnisverordnung 462
bb) Die mittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten 465
b) Die mittelbare Anwendbarkeit der Entscheidungen der durch das TRIPs-Übereinkommen eingesetzten Organe 466
aa) Die mittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft 466
(1) Die TRIPs-konforme Auslegung des Gemeinschaftsrechts und des innerstaatlichen Rechts 466
(2) Die Handelshemmnisverordnung 467
bb) Die mittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten 467
2. Die mittelbare Anwendbarkeit der übrigen gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 468
a) Die mittelbare Anwendbarkeit in der Europäischen Gemeinschaft 468
b) Die mittelbare Anwendbarkeit in ausgewählten Mitgliedstaaten 468
D. Die Invokabilität der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in der Europäischen Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten 468
I. Die Invokabilität des TRIPs-Übereinkommens 468
1. Die Invokabilität in der Europäischen Gemeinschaft 469
2. Die Invokabilität in ausgewählten Mitgliedstaaten 469
II. Die Invokabilität der übrigen gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 470
1. Die Invokabilität in der Europäischen Gemeinschaft 470
2. Die Invokabilität in ausgewählten Mitgliedstaaten 470
E. Die Durchsetzung der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in der Europäischen Gemeinschaft und in den Mitgliedstaaten 471
I. Die Durchsetzung der gemischten Verträge in der Europäischen Gemeinschaft 471
1. Die Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EGV und das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 Abs. 1 lit. b) Alt. 1 EGV 471
a) Die Bestimmungen der gemischten Verträge, die in die ausschließliche bzw. ausgeübte konkurrierende Vertragsschlußkompetenz der Europäischen Gemeinschaft fallen 471
aa) Die ablehnenden Entscheidungen, die die Kommission auf der Grundlage der Handelshemmnisverordnung trifft 472
bb) Das sekundäre Gemeinschaftsrecht, das die Bestimmungen der gemischten Verträge, die in die ausschließliche bzw. ausgeübte konkurrierende Vertragsschlußkompetenz der Europäischen Gemeinschaft fallen, umsetzt 473
b) Die Bestimmungen der gemischten Verträge, die in der Vertragsschlußkompetenz der Mitgliedstaaten verblieben sind 476
c) Die für die Europäische Gemeinschaft verbindlichen Entscheidungen der durch das TRIPs-Übereinkommen eingesetzten Organe 479
aa) Die ablehnenden Entscheidungen, die die Kommission auf der Grundlage der Handelshemmnisverordnung treffen könnte 479
bb) Das sekundäre Gemeinschaftsrecht, das für die Europäische Gemeinschaft verbindliche Entscheidungen der durch das TRIPs-Übereinkommen eingesetzten Organe umsetzt 480
2. Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 Abs. 1 lit. a) und lit. b) Alt. 2 EGV 482
3. Die Vertragsverletzungsklage nach Art. 226, 227 EGV 483
4. Die Schadensersatzklage nach Art. 235 i.V.m. Art. 288 Abs. 2 EGV 483
5. Zwischenergebnis 488
II. Die Durchsetzung der gemischten Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in ausgewählten Mitgliedstaaten 489
F. Zusammenfassende Bewertung 490
Fünftes Kapitel: Ausblick 492
Dritter Teil: Gesamtergebnis in Thesen 497
Rechtsquellenverzeichnis 503
A. Verzeichnis des sekundären Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 503
I. Das sekundäre Gemeinschaftsrecht im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte 503
II. Das sekundäre Gemeinschaftsrecht im Bereich der gewerblichen Schutzrechte 504
B. Verzeichnis der Kommissionsvorschläge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 505
C. Verzeichnis der völkerrechtlichen Verträge auf dem Gebiet des geistigen Eigentums 506
I. Die völkerrechtlichen Verträge im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte 506
II. Die völkerrechtlichen Verträge im Bereich der gewerblichen Schutzrechte 507
Literaturverzeichnis 510
Stichwortverzeichnis 545