Das Konsensprinzip strafprozessualer Absprachen
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Das Konsensprinzip strafprozessualer Absprachen
Zugleich ein Beitrag zur Reformdiskussion unter besonderer Berücksichtigung der italienischen Regelung einvernehmlicher Verfahrensbeendigung
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 196
(2006)
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Abstract
Die Absprachenpraxis rüttelt an den Fundamenten der Strafprozessordnung. Leitende Frage der Untersuchung ist, ob die "hehren Ansprüche" des Strafverfahrens, die durch informelle Verständigungen zunehmend bedroht werden, unabdingbarer Bestandteil eines gerechten Verfahrens sein müssen.Die Untersuchung ist in vier Teile gegliedert: eine rechtstheoretische Grundlegung, die den Konsensgedanken in die tragenden Säulen des Prozesssystems, Gerechtigkeit, Schuld und Wahrheit, einordnet; ein zweites Kapitel, das sich der deutschen Absprachenpraxis und ihrer Aufarbeitung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung widmet; einen rechtsvergleichenden Teil zur italienischen gesetzlichen Regelung einvernehmlicher Verfahrenserledigung; im letzten Kapitel entwickelt Korinna Weichbrodt ein Lösungsmodell, in dem sie unter Berücksichtigung einer kritischen Würdigung der verschiedenen kodifikatorischen Ansätze das Konsensprinzip als eigene legitimatorische Größe im Strafverfahren behaupten möchte.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 17 | ||
Kapitel 1: Rechtstheoretische Grundlegung | 19 | ||
I. Gerechtigkeit im Wandel oder die „Emanzipation des Verfahrensrechts“ | 21 | ||
1. Gerechtigkeit in der „ergebnisrichtigen“ Entscheidung oder reicht die materiell-richtige Entscheidung? | 22 | ||
a) Ergebnisrichtigkeit in absoluter Vergeltung | 23 | ||
b) Erkenntniskritischer Abschied von der Idee der „Ergebnisrichtigkeit“ | 25 | ||
2. Gerechtigkeit in der „verfahrensrichtigen“ Entscheidung oder reicht die prozessordnungsgemäße Entscheidung? | 29 | ||
a) Formelle Verfahrensgerechtigkeit – der gerechte Prozess als Wettkampf | 34 | ||
b) Materielle Verfahrensgerechtigkeit – der Prozess als gerechte Grenze der Ergebnisrichtigkeit | 36 | ||
3. Ergebnis: Materielle Gerechtigkeit im Verfahren – die Rechtsfrieden schaffende Entscheidung | 38 | ||
a) Der Prozess als Interessenausgleich – der Funktionswandel des Strafverfahrens | 40 | ||
b) Materielle Verfahrensgerechtigkeit im Konsens | 43 | ||
II. Schuldprinzip und prozessuale Wahrheitssuche als Funktionen der Gerechtigkeit | 46 | ||
1. Vom materiellen Schuldprinzip über einen funktionalen Schuldbegriff zu einem hermeneutischen Schuldverstehen im Prozess | 46 | ||
a) Materielle Schuld in sittlicher Autonomie | 48 | ||
aa) Strafbegründende Schuld im Vergeltungsgedanken | 50 | ||
bb) Strafbegrenzende Schuld in der Theorie der positiven Generalprävention | 52 | ||
b) Formelle Schuld in zweckrationaler Zuschreibung | 55 | ||
aa) Funktionale Schuld | 56 | ||
bb) Verhältnismäßigkeit statt Schuld | 61 | ||
c) Verbindungen formeller und materieller Schuld im Verfahren | 64 | ||
aa) Schuld als Relation zwischen Vergeltung und Prävention | 64 | ||
bb) Schuld im Dialog | 66 | ||
d) Ergebnis: Hermeneutische Schuldbegründung in prozessualer Kommunikation | 70 | ||
2. Von der Suche nach materieller Wahrheit über die Anerkennung formeller Wahrheit zur Finalstruktur der Wahrheit im Strafprozess | 75 | ||
a) Wahrheit und Wirklichkeit | 76 | ||
aa) Die materielle Wahrheit – Übereinstimmung der Vorstellung mit der Wirklichkeit | 78 | ||
bb) Die formelle Wahrheit – Konstruktion der Wirklichkeit | 82 | ||
b) Die Annäherung der Wahrheitsbegriffe im Strafprozess | 86 | ||
aa) Die Gerechtigkeit als Ziel der Wahrheitssuche – wertrationale Annäherung | 87 | ||
bb) Die Wirklichkeit als Konstrukt des Prozesses – methodische Annäherung | 89 | ||
c) Ergebnis: Materielle und formelle Wahrheit als eigenständige Ziele prozessualer Kommunikation | 93 | ||
aa) Das Verfahren als Interessen ausgleichende Kommunikation | 94 | ||
bb) Das Verfahren als kommunikative Grundlage des szenischen Verstehens | 96 | ||
3. Das Wirken der Strafzwecke auf Schuld und Wahrheit | 98 | ||
a) Die zweckfreie Vergeltung | 100 | ||
b) Prävention und die Entdeckung zweckgerichteter Vergeltung | 102 | ||
c) Aktuelle Aspekte der Strafzwecke – Schadenswiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich | 107 | ||
d) Ergebnis: Die Wechselwirkung zwischen Strafzwecken und prozessualer Kommunikationssituation | 109 | ||
III. Ergebnis: Materielle Gerechtigkeit in Herstellung der Wahrheit und Zuschreibung von Schuld | 110 | ||
1. Die Lösung des Gerechtigkeitsproblems von der Frage nach materieller Wahrheit | 111 | ||
2. Der legitimierende Konsens | 113 | ||
Kapitel 2: Rechtliche Würdigung der deutschen Absprachenpraxis | 115 | ||
I. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes | 116 | ||
1. Umfang der Absprachen im deutschen Strafverfahren | 117 | ||
2. Differenzierung der Absprachentypen | 118 | ||
II. Pragmatische Aspekte der Absprachen | 120 | ||
1. Ursachen der Absprachenpraxis | 120 | ||
a) Die Überlastung der Strafjustiz – Verfahrensflut und überlange Dauer | 120 | ||
b) Sachzwänge aus Verfahren mit objektiv schwieriger Sach- und Rechtslage – der Wandel des materiellen Strafrechts | 124 | ||
c) Konfliktverteidigung | 125 | ||
d) Gedanke des Opferschutzes und der Wiedergutmachung | 127 | ||
e) Tendenz zur Rechtsfrieden stiftenden Konsensorientierung | 128 | ||
2. Die Interessen der Beteiligten an einvernehmlichen Absprachen | 129 | ||
a) Die Interessen der Justiz | 129 | ||
b) Die Interessen der Verteidigung | 131 | ||
c) Die Interessen des Beschuldigten | 134 | ||
d) Die neue Interessenallianz im Verständigungsprozess | 137 | ||
3. Das Risiko fehlgeschlagener Absprachen und Vertrauen als Grundlage der Absprachen | 138 | ||
4. „Klassenjustiz“ durch Absprachen | 141 | ||
5. Ergebnis: Fragwürdiger „Siegeszug“ der Absprachen | 143 | ||
III. Absprachen im System des Strafverfahrens | 144 | ||
1. Die Vereinbarkeit mit den Verfahrensgrundsätzen | 144 | ||
a) Das Legalitätsprinzip | 145 | ||
b) Die Instruktionsmaxime | 148 | ||
c) Der Öffentlichkeitsgrundsatz | 154 | ||
d) Der Unmittelbarkeitsgrundsatz | 157 | ||
2. Die Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen | 158 | ||
a) Der Grundsatz des nemo tenetur se ipsum accusare | 158 | ||
b) Das Prinzip des gesetzlichen Richters und die richterliche Unabhängigkeit | 160 | ||
c) Die Unschuldsvermutung | 162 | ||
d) Der Gleichheitsgrundsatz | 164 | ||
e) Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs | 165 | ||
f) Der Grundsatz des fairen Verfahrens | 166 | ||
3. Die Vereinbarkeit der Absprachen mit den Strafzumessungsgrundsätzen | 167 | ||
4. Ansätze einer Rechtfertigung der informellen Verständigung | 169 | ||
a) Die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege als mögliche Rechtfertigung | 169 | ||
b) Die Disponibilität von Verfahrensgrundsätzen | 171 | ||
5. Ergebnis: Die Absprachen und das geltende Prozessrecht – ein Versuch der „Quadratur des Kreises“ | 173 | ||
IV. Absprachen im Spiegel der jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung – Entwicklungen seit der Grundsatzentscheidung des BGH | 174 | ||
1. Der Bruch von Zusagen | 176 | ||
2. Die Befangenheit von Richtern | 177 | ||
3. Pflicht zur Protokollierung der Absprachen | 178 | ||
4. Die beweisrechtliche Wertung „abgesprochener“ Geständnisse | 179 | ||
5. Der Rechtsmittelverzicht | 180 | ||
6. Ergebnis: Das Dilemma der Rechtsprechung | 184 | ||
V. Ergebnis: Absprachen als Zeichen eines gewandelten Strafprozesses | 185 | ||
Kapitel 3: Rechtliche Würdigung des patteggiamento | 189 | ||
I. Historischer Abriss zum italienischen Strafprozess | 189 | ||
1. Der Codice Rocco von 1930 | 190 | ||
2. Die Grundsätze des Strafprozesses in der Verfassung von 1948 | 191 | ||
3. Das Ermächtigungsgesetz zur Reform des Strafprozesses von 1974 | 192 | ||
4. Das Ermächtigungsgesetz zur Reform des Strafprozesses von 1987 | 194 | ||
II. Die reformierte Prozessordnung von 1989 | 197 | ||
1. Kontradiktorische Grundstruktur des neuen Strafprozesses | 198 | ||
a) Die „Vorermittlungen“ – zunächst kein kontradiktorisches Verfahren | 199 | ||
b) Die „Vorverhandlung“ – gedacht als „Filter“ des Verfahrens | 200 | ||
c) Die Hauptverhandlung – gedacht als „Zentrum“ des Verfahrens | 201 | ||
d) Die besonderen Verfahren – vordergründig nur „verfahrenseffiziente Mittel“ | 203 | ||
2. Die kontradiktorisch am Verfahren Beteiligten | 207 | ||
a) Die Doppelrolle der Staatsanwaltschaft – Hüterin des Legalitätsprinzips und Partei im Prozess | 207 | ||
b) Verteidigung als notwendige Voraussetzung eines kontradiktorischen Verfahrens | 210 | ||
c) Die Rolle des Opfers: Prozessuale Reduzierung auf das Entschädigungsinteresse | 212 | ||
3. Instruktorische Relikte in der Rolle des Gerichts | 217 | ||
a) Das Beweisrecht – Stoffbeibringung durch die Parteien und Relikte der Amtsermittlung | 218 | ||
b) Die freie richterliche Beweiswürdigung und ihr Verhältnis zur prozessualen Wahrheit | 223 | ||
4. Ergebnis: Parteiprozess auf halbem Weg | 225 | ||
III. Das verfassungsändernde Gesetz von 1999 und die „legge Carotti“ 479/1999 – akkusatorisches Lippenbekenntnis und inquisitorische Umsetzung | 230 | ||
1. Das faire Verfahren des Art. 111 cost. | 231 | ||
2. Die gestärkte Rolle der Verteidigung im Ermittlungsverfahren | 234 | ||
3. Die aufgewertete inquisitorische Bedeutung der Vorverhandlung | 237 | ||
4. Ergebnis der legislatorischen Entwicklung: Die schleichende Gegenreform | 241 | ||
IV. Das patteggiamento als Konsens im Dienste der Prozessökonomie – eine strafprozessuale Antinomie | 246 | ||
1. Die erste Form des patteggiamento in dem Gesetz 689/1981 | 246 | ||
2. Grundzüge des patteggiamento der geltenden Art. 444 ff. c.p.p. | 251 | ||
a) Erweiterter Anwendungsbereich und Ausschlusstatbestände | 253 | ||
b) Inhalt der Übereinkunft oder das Spannungsfeld zwischen Verfügungsbefugnis und richterlicher Prüfung | 255 | ||
c) Die Beteiligten oder der Ausschluss des Verletzten vom Einigungsprozess | 263 | ||
d) Die Entscheidung über den Antrag als Ausschlussgrund | 268 | ||
e) Der Antrag im Gang des Verfahrens oder die Vermeidung der Hauptverhandlung | 271 | ||
f) Unwiderruflichkeit der Einigung durch den Verweis auf zivilistische Regeln | 277 | ||
g) Eingeschränkte Anfechtbarkeit der Einigung als Zugeständnis an die Prozessökonomie | 279 | ||
h) Die Rechtsfolgen als Anreize für die Verfahrensökonomie | 281 | ||
3. Der Strafnachlass des patteggiamento | 286 | ||
a) Unverträglichkeit mit den materiellen Strafzumessungsvorschriften | 287 | ||
b) Von einer materiellen zu einer prozessualen Strafzumessungslehre | 288 | ||
c) Ergebnis: Prozessökonomische Strafzumessung | 290 | ||
4. Der praktische Misserfolg des patteggiamento | 290 | ||
5. Ergebnis: Systemwidrige Reduzierung des Konsenses auf die Prozessökonomie | 292 | ||
V. Die ausgehandelte Entscheidung: Schuldspruch oder Urteil eigener Art? – Eine exemplarische Grundsatzfrage zum reformierten Strafprozess | 296 | ||
1. Die Einigung als prozessuales Rechtsgeschäft | 297 | ||
2. Die Grundpositionen zur Rechtsnatur des Urteils | 299 | ||
a) Das Schuldurteil | 301 | ||
b) Urteil eigener Art ohne Schuldfeststellung | 303 | ||
c) Der verbleibende Widerspruch | 306 | ||
3. Die gesetzlich nicht geregelten Rechtsfolgen als Problem der Rechtsnatur | 309 | ||
4. Ergebnis: Die Entscheidung als Ausspruch kommunikativer Schuldzuschreibung | 314 | ||
VI. Ergebnis: Materielle Verfahrensgerechtigkeit im Konsensprinzip des patteggiamento | 318 | ||
Kapitel 4: Das patteggiamento als Modell für eine kodifizierte Absprache? – Der Versuch eines Ausblicks | 321 | ||
I. Das Konsensprinzip als systemimmanenter Bestandteil von Parteiverfahren und kontradiktorischer Verfahrensmethode | 321 | ||
1. Akkusatorisches und inquisitiorisches Modell als Idealtypen der „Strafkultur“ | 322 | ||
2. Das kontradiktorische Verfahren als konsensoffene Methode | 325 | ||
3. Ergebnis: Die verhaltene Öffnung des italienischen Systems | 326 | ||
II. Wichtige Strukturunterschiede zwischen Absprachenpraxis und patteggiamento | 329 | ||
1. Zweiseitiger Antrag gegenüber dreiseitiger Aushandlung | 330 | ||
2. Prozessualer Antrag gegen materielles Geständnis | 331 | ||
3. Prozessuale Strafzumessung gegen materielle Strafmilderung | 333 | ||
4. Prozessuales Rechtsgeschäft gegen materielles Rechtsgespräch | 335 | ||
5. Ergebnis: Die Dispositionsbefugnis als Anerkennung eines „zweiten Gleises“ im Strafverfahren | 337 | ||
III. Die Übertragbarkeit der Dispositionsmaxime | 339 | ||
1. Kooperative Kommunikation als Einfallstor der Disponibilität des Verfahrensgegenstandes | 341 | ||
2. Die Dispositionsmaxime als Folge der Rechtsfriedensfunktion des Strafverfahrens | 344 | ||
3. Grenzen der Parteiendisposition | 345 | ||
a) Beteiligung mutmaßlicher Opfer schwerer Gewaltverbrechen – Unverfügbares der Konfliktbewältigung | 347 | ||
b) Rechtliche Würdigung und Strafzumessung – Unverfügbares des öffentlichen Strafanspruchs | 354 | ||
4. Ergebnis: Die Dispositionsmaxime in den Grenzen des Unverfügbaren | 356 | ||
IV. Rechtspolitischer Ausblick | 357 | ||
1. Modelle einer kodifizierten Absprache | 359 | ||
a) Rechtsgespräch | 362 | ||
b) Hypothetische Strafprognose | 363 | ||
c) Strafbescheid | 363 | ||
d) Strafminderung für Prozesserklärung | 364 | ||
2. Unmöglichkeit einer systemimmanenten Lösung | 365 | ||
3. Richtlinien für ein kodifiziertes Absprachenmodell – zugleich ein Kommentar zum jüngsten Diskussionsentwurf für eine Reform des Strafverfahrens | 367 | ||
a) Trennung zwischen konfrontativem und kooperativem Verfahren | 370 | ||
b) Das Ermittlungsverfahren im Reformentwurf – oder wie fördert man gerechte Ausgangspositionen prozessualer Kommunikation | 372 | ||
aa) Frühzeitige Formalisierung der Beschuldigteneigenschaft | 374 | ||
bb) Stärkung der Rechte der Verteidigung im Ermittlungsverfahren | 376 | ||
cc) Der frühe verfahrenslenkende Anhörungstermin | 379 | ||
c) Das Zwischenverfahren – kommunikative Verfahrensweiche | 382 | ||
aa) Die Förderung konsensualer Elemente im Zwischenverfahren im Diskussionsentwurf | 383 | ||
bb) Konsensuale Verfahrenserledigung oder konfrontative Überleitung ins Hauptverfahren | 384 | ||
cc) Die Trennung der Spruchkörper im Zwischen- und Hauptverfahren | 387 | ||
d) Verständigung in der Hauptverhandlung im Diskussionsentwurf oder ein weiterer Versuch der Quadratur des Kreises | 389 | ||
4. Vorschlag für die prozessuale Ausgestaltung eines „Konsensualantrags“ | 391 | ||
a) Das zweiseitige Rechtsgeschäft | 391 | ||
b) Der gesetzliche Strafrabatt | 394 | ||
c) Der Antrag im Gang des Verfahrens | 395 | ||
aa) Der Antrag am Schluss des Ermittlungsverfahrens | 396 | ||
bb) Der Antrag im Zwischenverfahren | 397 | ||
d) Die gerichtliche Entscheidung im Zwischenverfahren | 397 | ||
aa) Prüfungsmaßstab des Gerichts | 398 | ||
bb) Die Bindung an den Antrag | 400 | ||
e) Widerspruch des Verletzten gegen den Konsensualantrag bei schweren Delikten gegen Leib, Leben und Freiheit | 401 | ||
f) Sicherung des Übergangs vom kooperativen in das konfrontative Verfahren | 403 | ||
aa) Der Antrag als Prozesserklärung | 404 | ||
bb) Rechtliche Überprüfung des gescheiterten Antrags | 405 | ||
cc) Abtrennung des Verfahrens bei mehreren Beschuldigten und Besorgnis der Befangenheit | 407 | ||
g) Eingeschränkte Anfechtbarkeit der konsensualen Entscheidung | 408 | ||
5. Schlussbetrachtung | 409 | ||
Anhang | 413 | ||
Literaturverzeichnis | 419 | ||
Sachwortverzeichnis | 453 |