Die Beendigung des Schuldnerverzugs
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Die Beendigung des Schuldnerverzugs
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 349
(2006)
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Abstract
Arnd Weißgerber untersucht die Beendigung des Schuldnerverzugs durch nachträgliche Leistung unter dem Aspekt des Auseinanderfallens von Leistungshandlung und Leistungserfolg. Nimmt der Schuldner die geschuldete Handlung rechtzeitig vor, gerät er mangels Verschuldens von vornherein nicht in Verzug. Hieraus folgert die herrschende Meinung, dass der Verzug bereits durch die Vornahme der Leistungshandlung beendet wird. Demgegenüber vertritt der Autor ein funktionales, erfolgsbezogenes Modell. Maßstab für die Verzugsbeendigung ist danach, bis zu welchem Zeitpunkt der Gläubiger Nachteile aus der schuldhaften Leistungsverzögerung des Schuldners erleiden kann. Dies führt zu dem Ergebnis, dass der Verzug regelmäßig erst mit dem Eintritt des Leistungserfolgs endet.In einem ersten Schritt wird untersucht, welche Vorstellungen dem handlungsbezogenen Konzept der herrschenden Meinung zugrunde liegen und welche Erwägungen im Rahmen der Gesetzesberatungen zum BGB angestellt wurden. Anhand konkreter Einzelfälle weist der Autor nach, dass der handlungsbezogene Ansatz der herrschenden Meinung unstimmig ist und zu unangemessenen Ergebnissen führt. Auf Grundlage des hier vertretenen, erfolgsbezogenen Ansatzes werden schließlich wichtige praktische Anwendungsfälle erörtert. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen dritte Personen in den Leistungsvorgang eingeschaltet werden oder in denen der Leistungsgegenstand ohne Erfüllungseintritt verschafft wird.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
A. Einleitung | 13 | ||
I. Problemstellung | 13 | ||
II. Problemfälle | 15 | ||
1. Erforderlichkeit der Mitwirkung weiterer Personen | 16 | ||
a) Mitwirkung des Gläubigers | 16 | ||
b) Mitwirkung eines Dritten | 17 | ||
2. Verschaffung des Leistungsgegenstandes ohne Eintritt der Erfüllung | 17 | ||
III. Ausgangsüberlegung: Die Begründung des Schuldnerverzugs | 18 | ||
IV. Die Verzugsbeendigung nach herrschender Meinung | 19 | ||
V. Das hier vertretene Konzept und Gang der Untersuchung | 20 | ||
B. Verzugsbeendigung durch Vornahme der Leistungshandlung? | 22 | ||
I. Die Grundlegung des handlungsbezogenen Ansatzes im gemeinen Recht | 22 | ||
1. Die Oblation als Akt zur Reinigung vom Schuldvorwurf | 22 | ||
2. Anforderungen an die Oblation | 24 | ||
II. Die Verzugsbeendigung im Rahmen der Gesetzesberatungen zum BGB | 25 | ||
III. Praktische Probleme der herrschenden Meinung | 29 | ||
1. Erforderlichkeit der Mitwirkung des Gläubigers | 29 | ||
a) Wörtliches Angebot nach § 295 Satz 1 Alt. 2 BGB | 30 | ||
b) Vorübergehende Annahmehindernisse nach § 299 BGB | 30 | ||
c) Auswirkungen auf die Schickschuld | 33 | ||
2. Fehlende Leistungshandlung | 34 | ||
a) Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung | 34 | ||
b) Leistung eines Dritten nach § 267 BGB | 35 | ||
c) Erfüllung trotz Leistung des nicht geschuldeten Gegenstandes | 36 | ||
3. Sonderfälle der Schickschuld | 38 | ||
a) Maßgeblichkeit des Leistungserfolgs auch nach herrschender Meinung in bestimmten Konstellationen | 39 | ||
(1) Wahl eines unangemessenen Transportwegs oder -mittels | 39 | ||
(2) Rechtzeitigkeitsklausel | 39 | ||
b) Verzugsbeendigung bei der Geldschuld | 41 | ||
IV. Zusammenfassung | 42 | ||
C. Verzugsbeendigung durch Eintritt des Leistungserfolgs? | 44 | ||
I. Ersatz des Verzögerungsschadens als zentraler Gedanke des Schuldnerverzugs | 44 | ||
1. Unterschied zwischen Haftungsbegründung und Haftungsumfang | 45 | ||
2. Unvergleichbarkeit der Rechtsprechung zu §§ 270, 326 a.F. BGB, §§ 38, 39 VVG | 48 | ||
3. Umfang der Verzugshaftung entsprechend der Verursachung durch den Schuldner | 50 | ||
4. Beendigung der Verzögerungsschäden erst mit Eintritt des Leistungserfolgs | 52 | ||
5. Schäden nach Eintritt des Leistungserfolgs | 53 | ||
6. Zusammenfassung | 55 | ||
II. Verzugsbeendigung ohne Erfüllung? | 56 | ||
1. Fehlende Zurechenbarkeit von Verzögerungsnachteilen | 56 | ||
2. Verzugsbeendigung durch Eintritt des Annahmeverzugs | 57 | ||
a) Annahmeverzug als Sonderfall des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht | 57 | ||
b) Keine Verzugsbeendigung bei vorübergehenden Annahmehindernissen | 58 | ||
c) Keine Verzugsbeendigung, soweit die Verzögerungsschäden auch bei rechtzeitiger Mitwirkung des Gläubigers entstanden wären | 59 | ||
3. Zusammenfassung | 62 | ||
III. Gültigkeit dieser Kriterien für sämtliche Verzugsfolgen | 62 | ||
1. Haftungsverschärfung nach § 287 BGB | 62 | ||
2. Verzinsungspflicht nach § 288 BGB | 64 | ||
D. Einschaltung dritter Personen in den Leistungsvorgang | 68 | ||
I. Allgemeines | 68 | ||
II. Bezahlung einer Geldschuld durch Überweisung | 69 | ||
1. Erfüllung bereits mit Eingang des Deckungsbetrags bei der Empfängerbank? | 70 | ||
2. Befreiung des Schuldners von Verlust- und Verzögerungsrisiken aus der Sphäre der Empfängerbank? | 74 | ||
a) Verzögerung der Gutschrift | 75 | ||
(1) Ursächlichkeit des Gläubigers | 75 | ||
(2) Ursächlichkeit der Empfängerbank | 75 | ||
b) Verlust des Geldes bei der Empfängerbank | 77 | ||
c) Praktische Auswirkungen | 79 | ||
3. Exkurs: Verzugsbeendigung unter Zugrundelegung des handlungsbezogenen Ansatzes der herrschenden Meinung | 79 | ||
III. Tilgung der Schuld im Wege der Zwangsvollstreckung | 82 | ||
1. Verzugsbeendigende Wirkung zivilprozessualer Fiktionen? | 83 | ||
a) Vollstreckung wegen Geldforderungen nach §§ 808 ff. ZPO | 83 | ||
(1) Keine Fiktion der Erfüllung durch §§ 815 Abs. 3, 819 ZPO | 83 | ||
(2) Keine Anordnung der Verzugsbeendigung | 84 | ||
(3) Unbeachtlichkeit von Verzögerungen des Gerichtsvollziehers | 86 | ||
b) Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen nach §§ 883 ff. ZPO | 87 | ||
2. Freiwillige Leistung an den Gerichtsvollzieher | 89 | ||
a) Vertretertheorie | 90 | ||
b) Amtstheorie | 91 | ||
c) Gleichbehandlung von Pfändung und freiwilliger Herausgabe | 93 | ||
d) Sonderfall: Übergabe eines Schecks an den Gerichtsvollzieher | 93 | ||
e) Verzögerte Ablieferung des Geldbetrags durch den Gerichtsvollzieher | 95 | ||
IV. Zusammenfassung | 96 | ||
E. Erhalt des Leistungsgegenstandes ohne Erfüllungseintritt | 97 | ||
I. Praktische Anwendungsfälle | 97 | ||
1. Negative Tilgungsbestimmung und sonstige Fälle der fehlenden Zurechenbarkeit von Leistung und Schuld | 97 | ||
2. Leistung unter Vorbehalt | 100 | ||
3. Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel | 101 | ||
II. Verzugsbeendigung trotz Nichteintritts der Erfüllung? | 102 | ||
1. Die herrschende Meinung zur Verzugsbeendigung bei Leistung auf ein vorläufig vollstreckbares Urteil | 103 | ||
2. Rechtsfolgenbezogene Differenzierung | 104 | ||
a) Schadensersatz nach § 280 Abs. 1, 2 BGB | 104 | ||
(1) Zurechenbarkeit der vom Gläubiger erlittenen Schäden | 105 | ||
(2) Risikoverteilung zwischen Schuldner und Gläubiger bei Leistung außerhalb der Zwangsvollstreckung | 106 | ||
(3) Risikoverteilung bei Leistung unter Vorbehalt auf ein vorläufig vollstreckbares Urteil | 108 | ||
b) Verzugszinsen nach § 288 BGB | 109 | ||
c) Haftungsverschärfung nach § 287 BGB | 111 | ||
III. Zusammenfassung | 112 | ||
Zusammenfassung der Ergebnisse | 113 | ||
Literaturverzeichnis | 115 | ||
Sachregister | 122 |