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Zur Notwendigkeit des strafrechtlichen Schutzes des Privatversicherungswesens durch Sondernormen

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Wirth, S. (2004). Zur Notwendigkeit des strafrechtlichen Schutzes des Privatversicherungswesens durch Sondernormen. Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§ 265 und 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51356-7
Wirth, Stefan. Zur Notwendigkeit des strafrechtlichen Schutzes des Privatversicherungswesens durch Sondernormen: Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§ 265 und 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51356-7
Wirth, S (2004): Zur Notwendigkeit des strafrechtlichen Schutzes des Privatversicherungswesens durch Sondernormen: Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§ 265 und 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51356-7

Format

Zur Notwendigkeit des strafrechtlichen Schutzes des Privatversicherungswesens durch Sondernormen

Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§ 265 und 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB

Wirth, Stefan

Schriften zum Strafrecht, Vol. 154

(2004)

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Abstract

Stefan Wirth untersucht, in welchem Umfang ein strafrechtlicher Schutz der Privatversicherer erforderlich ist. Dazu wird eine Annäherung an die faktischen Dimensionen der nachteiligen Verhaltensweisen versucht und das Vermögen der Versicherer als zu schützendes Rechtsgut ermittelt. Ausgehend von der zivilrechtlichen Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses, bestimmt der Autor die Verhaltensweisen, die als Anknüpfungspunkt für einen strafrechtlichen Schutz in Betracht kommen. Er analysiert den strafrechtlichen Schutz der Versicherer durch § 263 StGB, sonstige allgemeine Straftatbestände und Sondernormen, insbesondere durch §§ 265 a.F./n.F., 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB und gibt einen umfassenden Überblick über den geltenden Strafrechtsschutz der Versicherer und seine historische Entwicklung. Unter Berücksichtigung der über einhundertjährigen Reformdiskussion zu § 265 a.F. StGB wird geprüft, ob es eines speziellen Schutzes der Versicherer durch Sondernormen bedarf, was wegen des umfassenden und ausreichenden Schutzes durch allgemeine Straftatbestände verneint wird, weshalb die §§ 265, 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB ersatzlos gestrichen werden können.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 20
A. Gegenstand der Arbeit 25
I. Problemstellung und Gang der Untersuchung 25
II. Das Privatversicherungswesen als Gegenstand der vorliegenden Arbeit 27
III. Begriffsbestimmungen 28
1. Versicherung 28
2. Versicherer, VN und Dritter 30
3. Für die Versicherer nachteilige Verhaltensweisen 30
IV. Bedeutung und wirtschaftliche Dimensionen des Privatversicherungswesens 31
1. Bedeutung 31
2. Wirtschaftliche Dimensionen 32
V. Relevanz der nachteiligen Verhaltensweisen und Verhältnis der Versicherer zum Strafrecht 33
1. Häufigkeit der einschlägigen Delikte 33
a) Polizeiliche Kriminalstatistik 33
b) Strafverfolgungsstatistik 36
c) Dunkelzifferberechnungen und Berechnungen auf der Basis von Umfragen 37
2. Wirtschaftliche Dimensionen der nachteiligen Verhaltensweisen 38
a) Polizeiliche Kriminalstatistik 38
b) Geschätzter Gesamtschaden 39
c) Verteilung des Schadens auf die einzelnen Versicherungssparten und -arten 40
(1) Private Haftpflichtversicherung 40
(2) Kraftfahrtversicherung 41
(3) Sachversicherungen 42
(4) Personenversicherungen 43
d) Wertung 44
3. Die Versicherer und das Strafrecht 44
VI. Grundvoraussetzungen für einen Strafrechtsschutz des Privatversicherungswesens 47
1. Bestimmung der zu schützenden Rechtsgüter 48
a) Vermögen der einzelnen Versicherer 48
b) Die soziale Leistungsfähigkeit des Versicherungswesens als überindividuelles Rechtsgut? 52
2. Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit der dem Vermögen nachteiligen Verhaltensweisen 56
B. Das zivilrechtliche Versicherungsverhältnis als Maßstab für die Bestimmung des strafrechtlich relevanten Verhaltens 58
I. Die zivilrechtlichen Grundlagen des Versicherungsverhältnisses 58
1. Rechtsgrundlagen 58
2. Begründung und Beendigung des Versicherungsverhältnisses 60
II. Die Hauptleistungspflicht der Versicherer – Bestimmung des versicherten Risikos 60
III. Die Pflichten und Obliegenheiten des VN und die zivilrechtlichen Folgen ihrer Verletzung 61
1. Pflichten und Obliegenheiten als Anknüpfungspunkt zivilrechtlicher Konsequenzen 61
2. Pflichten und Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls 62
a) Vollständige und richtige Anzeige gefahrwesentlicher Umstände 62
b) Verhalten hinsichtlich gefahrerhöhender Umstände 64
c) Besonderheiten bei der Mehrfach-, Doppel- und Überversicherung 66
d) Prämienzahlung 67
e) Durch AVB vorgesehene Obliegenheiten einzelner Versicherungssparten und -arten 69
3. Obliegenheiten ab Eintritt des Versicherungsfalls 70
a) Herbeiführung des Versicherungsfalls 70
b) Schadenminderungspflicht 71
c) Anzeigepflicht 71
d) Auskunftspflicht 73
e) Weitere Obliegenheiten 74
IV. Schutz der Versicherer vor dem nachteiligen Verhalten Dritter 74
1. Personen mit eigenem Anspruch gegen den Versicherer 75
a) Der Versicherte 75
b) Der Bezugsberechtigte 76
c) Der Geschädigte in der Kfz-Haftpflichtversicherung 76
2. Personen, deren Verhalten sich der VN zurechnen lassen muss 77
a) Zurechnung im engeren Sinne 77
(1) Der gesetzliche Vertreter 78
(2) Der Wissensvertreter 78
(3) Der Wissenserklärungsvertreter 79
(4) Der wahre wirtschaftliche Versicherte 80
(5) Der Repräsentant 80
b) Zurechnung im weiteren Sinne 82
(1) Mehrere VN 82
(2) Gefahrperson 83
3. Sonstige Personen 83
V. Bestimmung des strafwürdigen und strafbedürftigen Verhaltens 84
1. Widerspruch der Vermögensminderung zum Zivilrecht 84
2. Strafrechtsschutz bei bestehendem zivilrechtlichem Anspruch auf die Versicherungsleistung 85
3. Täuschung des Versicherers 86
VI. Gliederung des strafrechtsrelevanten Verhaltens 87
1. Bisherige Gliederungsversuche und Kritik 87
2. Eigener Gliederungsansatz 89
a) Auf die Prämie gerichtete Verhaltensweisen 89
b) Auf die zivilrechtswidrige Versicherungsleistung gerichtete Verhaltensweisen 90
(1) Es besteht kein Anspruch auf die erstrebte Versicherungsleistung 90
(2) Es besteht kein Anspruch in Höhe der erstrebten Versicherungsleistung 92
(3) Es besteht kein uneingeschränkter Anspruch, eine Leistung behalten zu dürfen 93
c) Herbeiführung des leistungspflichtigen Versicherungsfalls durch einen Dritten 93
VII. Zusammenfassung 94
C. Der strafrechtliche Schutz durch § 263 StGB und andere allgemeine Straftatbestände 95
I. Der unmittelbare Vermögensschutz der Versicherer durch § 263 StGB 95
1. Objektiver Tatbestand 96
a) Täuschung und darauf beruhender Irrtum 96
(1) Begriffsklärung 96
(2) Ziele der Täuschungshandlung 97
(a) Auf die Prämie gerichtete Täuschungen 98
(b) Auf die zivilrechtswidrige Versicherungsleistung gerichtete Täuschungen 99
(aa) Es besteht kein Anspruch auf die erstrebte Versicherungsleistung 99
(bb) Es besteht kein Anspruch in Höhe der erstrebten Versicherungsleistung 102
(cc) Es besteht kein uneingeschränkter Anspruch, eine Leistung behalten zu dürfen 102
b) Vermögensverfügung 104
(1) Bei auf die Prämie gerichteten Täuschungen 104
(2) Bei auf die Versicherungsleistung gerichteten Täuschungen 105
c) Vermögensschaden 106
(1) Bei auf die Prämie gerichteten Täuschungen 107
(2) Bei auf die Versicherungsleistung gerichteten Täuschungen 111
2. Subjektiver Tatbestand 112
a) Vorsatz 112
b) Absicht rechtswidriger Bereicherung 112
3. Strafbarkeit Dritter 113
a) Täterschaft 114
b) Teilnahme 115
4. Vorbereitungshandlung und Versuch, Vollendung und Beendigung 115
a) Vorbereitungshandlung und Versuch 115
b) Vollendung und Beendigung 117
5. Strafantragserfordernis 117
6. Sanktionen 118
II. Der mittelbare Vermögensschutz der Versicherer durch sonstige Straftatbestände 118
1. Vorbereitungshandlungen zu einem Betrug 119
2. Sonstige vermögensmindernde Handlungen 120
D. Der Strafrechtsschutz der Versicherer durch Sondernormen bis zum 6. StrRG 121
I. Geschichte des Privatversicherungswesens und seines strafrechtlichen Schutzes durch Sondernormen 121
1. Zur geschichtlichen Entwicklung des modernen Privatversicherungswesens 121
2. Die Geschichte des strafrechtlichen Schutzes der Versicherer durch Sondernormen 124
a) Die Geschichte des § 265 RStGB und seiner Vorläufer 125
b) Landesrechtliche Regelungen zur Strafbarkeit des Einforderns einer zu hohen Versicherungssumme 129
c) Landesrechtliche Regelungen zur Strafbarkeit der Über- und Doppelversicherung 130
d) Sonstige landesrechtliche Regelungen 131
II. Der Schutz durch § 265 a.F. StGB 132
1. Geschütztes Rechtsgut und Rechtsnatur der Vorschrift 132
a) Geschütztes Rechtsgut 132
b) Rechtsnatur der Vorschrift 133
2. Tatobjekte 134
a) Sache 134
b) Schiff 135
c) Erfordernis der Versicherung 136
3. Tathandlungen 139
a) Inbrandsetzen 139
b) Sinken- oder Strandenmachen 142
4. Vorsatz 143
5. Betrügerische Absicht 144
a) Inhalt 144
(1) An § 263 StGB orientierte Auslegung 144
(2) Nicht an § 263 StGB orientierte Auslegung 150
(a) Eigenes wirtschaftliches Interesse 150
(b) Bereicherung des VN durch Schädigung des Versicherers 150
b) Fehlvorstellungen des Täters 151
c) Zeitpunkt ihres Vorliegens und Intensität 152
d) Deckungsgleichheit zwischen erstrebter Versicherungsleistung und erfasstem Risiko 153
6. Täterschaft und Teilnahme 156
7. Versuch und Vollendung, Rücktritt vom Versuch und tätige Reue 157
a) Versuch und Vollendung 157
b) Rücktritt vom Versuch und tätige Reue 159
8. Konkurrenzen 159
9. Rechtsfolgen und Strafzumessung 161
E. Der Schutz der Versicherer durch § 265 n.F. StGB und § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 n.F. StGB nach Erlass des 6. StrRG 162
I. Das zum 6. StrRG führende Gesetzgebungsverfahren 162
1. Gang des Gesetzgebungsverfahrens 162
2. Motive und Ziele des Gesetzgebers 164
II. Inhalt und Auslegung der Neufassung des § 265 StGB 166
1. Geschütztes Rechtsgut 166
2. Tatobjekt 167
a) Sache 167
b) Erfordernis der Versicherung 168
(1) Erfasste Versicherungen 168
(2) Nicht erfasste Versicherungen 175
(3) Bestehen eines Versicherungsvertrages 177
(4) Effektiver Strafrechtsschutz durch die Beschränkung auf versicherte Sachen? 184
3. Tathandlungen 186
a) Beschädigen 186
(1) Grundsätzliche Auslegung 186
(2) Teleologische Reduktion 190
b) Zerstören 198
c) Beeinträchtigen der Brauchbarkeit 200
d) Beiseiteschaffen 203
(1) Grundsätzliche Auslegung 203
(2) Teleologische Reduktion 207
e) Einem anderen überlassen 213
(1) Grundsätzliche Auslegung 213
(2) Teleologische Reduktion 219
f) Unterlassen 223
g) Zusammenfassung 225
4. Vorsatz 227
5. Verschaffungsabsicht 228
a) Inhalt 228
b) Intensität 231
c) Deckungsgleichheit 235
6. Versuch und Rücktritt, Vollendung und tätige Reue 241
a) Versuch und Rücktritt 241
b) Vollendung und tätige Reue 243
7. Subsidiaritätsklausel, Konkurrenzen und Geringwertigkeit 247
a) Subsidiaritätsklausel 247
b) Konkurrenzen 249
c) Geringwertigkeit 250
8. Sanktionen 250
9. Überschrift und Standort 254
10. Zur praktischen Relevanz der Norm 254
III. Inhalt und Auslegung des § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB 256
1. Charakter der Norm 256
2. Sinn und Zweck 256
3. Tatobjekte 262
4. Tathandlungen 264
a) Vortat 265
(1) Inbrandsetzung 265
(2) Durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört 266
(3) Sinken oder Stranden 269
(4) Verwirklichung der Vortat durch Unterlassen 269
b) Vortäuschen eines Versicherungsfalls 270
c) Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden 272
5. Vorsatz 273
6. Täuschungsabsicht bei der Vortat 273
7. Bereicherungsabsicht 276
8. Geringwertigkeitsklausel 277
9. Auf § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB verweisende Vorschriften 277
IV. Zusammenfassung 278
F. Notwendigkeit von strafrechtlichen Sondernormen zum Schutz der Versicherer? 282
I. Auf die Prämie gerichtete Verhaltensweisen 283
1. Kritik und Reformvorschläge 283
2. Zur Notwendigkeit einer strafrechtlichen Sondernorm 284
II. Auf die zivilrechtswidrige Versicherungsleistung gerichtete Verhaltensweisen 286
1. Es besteht kein Anspruch auf die erstrebte Versicherungsleistung 286
a) Täuschungshandlungen 287
(1) Reformvorschläge 287
(2) Zur Notwendigkeit einer strafrechtlichen Sondernorm 289
b) Vorbereitungshandlungen 290
(1) Herbeiführung des Versicherungsfalls und Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen 290
(a) Reformvorschläge 290
(b) Zur Notwendigkeit einer strafrechtlichen Sondernorm 291
(aa) Herbeiführen des Versicherungsfalls durch den VN oder mit seinem Einverständnis 291
(bb) Herbeiführung des Versicherungsfalls durch einen Dritten ohne Einverständnis des VN 302
(cc) Sonstige Argumente für und gegen eine Sondernorm 305
(2) Vorbereitungshandlungen zum Vortäuschen des Versicherungsfalls 307
(a) Reformvorschläge 307
(b) Zur Notwendigkeit einer strafrechtlichen Sondernorm 308
2. Es besteht kein Anspruch in Höhe der erstrebten Versicherungsleistung 310
a) Täuschungshandlungen 310
b) Vorbereitungshandlungen 312
3. Es besteht kein uneingeschränkter Anspruch, eine Leistung behalten zu dürfen 312
III. Herbeiführen des leistungspflichtigen Versicherungsfalls durch einen Dritten 313
1. Reformvorschläge 313
2. Zur Notwendigkeit der einzelnen Reformvorschläge 315
IV. Zur Notwendigkeit gesonderter Sanktionen für den Betrug zum Nachteil von Versicherern 319
1. Reformvorschläge 319
2. Zur Notwendigkeit der einzelnen Reformvorschläge 320
V. Reflexion der Notwendigkeit des § 265 StGB durch das 6. StrRG 322
1. International organisierte Kraftfahrzeugverschiebungen 322
2. Herbeiführung des leistungspflichtigen Versicherungsfalls durch einen Dritten 327
3. Beschränkung des § 265 a.F. StGB auf die Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Feuer- und Schiffsversicherung 327
VI. Zusammenfassung 327
G. Gesamtergebnis 329
I. Zusammenfassung des den Versicherern gewährten Strafrechtsschutzes 329
1. Auf die Prämie gerichtete Verhaltensweisen 329
2. Auf die zivilrechtswidrige Versicherungsleistung gerichtete Verhaltensweisen 329
3. Herbeiführung des leistungspflichtigen Versicherungsfalls durch einen Dritten 331
II. Ergebnisse der Arbeit 331
Anhang I: Sondernormen zur Erfassung des Versicherungsbetrugs in den Partikularstrafgesetzbüchern des 19. Jahrhunderts 334
1. Bayrisches StGB vom 06.05.1813 334
2. Strafgesetzbuch für die Herzoglich-Oldenburgischen Lande vom 10.09.1814 334
3. Bayrisches Gesetz vom 1. Juli 1832 für den Rheinkreis 334
4. Strafgesetzbuch für das Königreich Württemberg vom 01.03.1839 335
5. Kriminalgesetzbuch für das Herzogtum Braunschweig vom 10.07.1840 und Kriminalgesetzbuch des Fürstentums Lippe-Detmold vom 18.07.1843 335
6. Kriminalgesetzbuch für das Königreich Hannover vom 08.08.1840 335
7. Kriminalgesetzbuch für das Herzogtum Sachsen-Altenburg vom 03.05.1841 336
8. Strafgesetzbuch für das Großherzogtum Hessen vom 17.09.1841 336
9. Strafgesetzbuch für das Großherzogtum Baden vom 06.03.1845 337
10. Strafgesetzbuch für das Herzogtum Nassau vom 14.04.1849 337
11. Strafgesetzbuch für die Thüringischen Staaten 337
12. Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten vom 14.04.1851, Strafgesetzbuch für das Herzogtum Anhalt-Bernburg vom 22.01.1852 und Strafgesetzbuch für das Fürstentum Waldeck und Pyrmont vom 15.05.1855 338
13. Strafgesetzbuch für das Königreich Sachsen vom 13.08.1855 338
14. Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern vom 10.11.1861 339
Anhang II: Reformvorschläge zum strafrechtlichen Schutz der Versicherer 340
1. Vorschlag v. Speßhardt (1885) 340
2. Vorschlag Stenglein (1903) 341
3. Vorschlag Badstübner (1905) 341
4. Vorschlag Hegler (1907) 341
5. Vorentwurf zu einem Deutschen Strafgesetzbuch (1909) 342
6. Vorschlag Thiel (1910) 343
7. Vorschlag Baumann (1911) 343
8. Gegenentwurf (1911) 344
9. Vorschlag Kleinfeller (1911) 344
10. Entwurf der Strafrechtskommission (1913) 344
11. Vorschlag Thiemann (1915) 345
12. Der Entwurf von 1919 346
13. Der Entwurf von Radbruch (1922) 346
14. Amtlicher Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs (Reichsratsvorlage 1925) 347
15. Vorschlag Abraham (1925) 348
16. Vorschlag Weck (1926) 349
17. Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs (Reichstagsvorlage 1927) 349
18. Vorschlag Ehrenzweig (1928) 350
19. Vorschlag Kastner (1928) 351
20. Vorschlag Heintzmann (1930) 351
21. Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs 1930 (Entwurf Kahl) 351
22. Vorschlag Matschewsky (1933) 353
23. Vorschlag Rech (1934) 353
24. Vorschlag Frey (1934) 353
25. Vorschlag Grisebach (1935) 355
26. Entwurf eines Strafgesetzbuchs (1936) 355
27. Vorschlag Briel (1937) 356
28. Vorschlag Langheineken (1937) 357
29. Entwürfe 1938/39 357
30. Vorschlag Helmer (1956) 358
31. Entwürfe eines Strafgesetzbuchs 1960/62 358
32. Vorschlag Schad (1965) 360
33. Alternativ-Entwurf eines Strafgesetzbuches (1976) 361
34. Vorschlag F. Geerds (1990) 361
35. Vorschlag Wendt (1995) 362
Literaturverzeichnis 363
Sachverzeichnis 384