Schiedsklauseln in Vereinssatzungen
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Schiedsklauseln in Vereinssatzungen
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 300
(2004)
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Abstract
Viele Vereinssatzungen unterwerfen Streitigkeiten innerhalb des Vereins der Schiedsgerichtsbarkeit. Von solchen Schiedsklauseln verspricht man sich neben geringeren Kosten, schnellerer Verfahrensabwicklung und besonderer Sachkunde der Schiedsrichter vor allem auch den Ausschluß der Öffentlichkeit, was eine rein vereinsinterne Streitbeilegung ermöglicht.Die Freiheit bei der Ausgestaltung des Verfahrens, die als besonderer Vorteil der Schiedsgerichtsbarkeit empfunden wird, ist allerdings nicht schrankenlos. Dies gilt vor allem für solche Vereine, in denen die Mitglieder in besonderem Maße auf die Mitgliedschaft angewiesen sind. Für sie hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 3. April 2000 (BGHZ 144, 146) die Einführung einer Schiedsklausel von der Zustimmung des einzelnen Mitglieds abhängig gemacht.Richtigerweise kann eine Schiedsklausel aber auch in solchen Vereinen das einzelne Mitglied gegen seinen Willen binden, wenn sie bestimmten inhaltlichen Anforderungen genügt. Das folgt aus den vereinsrechtlichen Mechanismen, die der Geltung einer solchen Satzungsregelung gegenüber den Mitgliedern zugrunde liegen. Obwohl grundrechtliche Positionen jedes einzelnen Mitglieds betroffen sind, kann daher auch im sozial mächtigen Verein eine Schiedsklausel durch satzungsändernden Mehrheitsbeschluß geschaffen werden. An einer Vielzahl möglicher Regelungen von der Bestellung der Schiedsrichter über das Verfahren vor dem Schiedsgericht bis zum Aufhebungsverfahren wird untersucht, welche Folgen dies für die Ausgestaltung einer Schiedsklausel im sozial mächtigen Verein hat.Ausgezeichnet mit dem Förderpreis 2003/04 der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS).
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Teil 1: Einleitung | 19 | ||
A. Gegenstand und Bedeutung der Untersuchung | 19 | ||
I. Gegenstand der Untersuchung | 19 | ||
II. Bedeutung der Fragestellung | 20 | ||
1. Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit im allgemeinen | 20 | ||
2. Bedeutung der Vereinsschiedsgerichtsbarkeit | 21 | ||
a) Reichweite der Vereinsschiedsgerichtsbarkeit | 21 | ||
b) Vor- und Nachteile der Vereinsschiedsgerichtsbarkeit | 22 | ||
c) Tatsächliche Bedeutung der Vereinsschiedsgerichtsbarkeit | 23 | ||
B. Stand der Diskussion | 24 | ||
I. Meinungsstand vor dem 3. April 2000 | 24 | ||
II. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. April 2000, II ZR 373/98 | 26 | ||
1. Urteil des Bundesgerichtshofs | 26 | ||
2. Folgen des Urteils des Bundesgerichtshofs | 27 | ||
3. Aufnahme des Urteils des Bundesgerichtshofs im Schrifttum | 27 | ||
Teil 2: Statutarische Schiedsklauseln und vertraglich oder außervertraglich errichtete Schiedsgerichte | 30 | ||
A. Entscheidung über die Anwendung des § 1066 ZPO anhand der Wirkungsweise der Vereinssatzung | 30 | ||
I. Normative Wirkung der Satzung | 32 | ||
1. Nähe der Vereinssatzung zur staatlichen Rechtsnorm | 32 | ||
2. Einwand des Wechsels der Wirkungsweise beim Ins-Leben-Treten des Vereins | 33 | ||
3. Begründung der normativen Wirkung über § 25 BGB | 34 | ||
II. Vertragliche Wirkung der Satzung | 36 | ||
1. Einordnung der Satzung in das allgemeine Vertragsrecht | 36 | ||
2. Unmittelbare Anwendung der §§ 315 ff. BGB | 37 | ||
3. Entsprechende Anwendung der §§ 315 ff. BGB | 37 | ||
a) Voraussetzungen einer entsprechenden Anwendung | 37 | ||
b) Entsprechende Anwendung der §§ 315 ff. BGB und typische Vereinbarungen | 39 | ||
B. Auslegung des § 1066 ZPO | 41 | ||
I. Wortlaut | 41 | ||
II. Historische Auslegung | 42 | ||
III. Sinn und Zweck des § 1066 ZPO | 43 | ||
1. Nachträgliche Einfügung der Schiedsklausel durch Satzungsänderung | 43 | ||
a) Auslegung mit Blick auf das Entstehen der Schiedsbindung | 43 | ||
aa) Vereinbarung und letztwillige Verfügung | 43 | ||
bb) Nähe der statutarischen Schiedsklausel zu Vereinbarung und letztwilliger Verfügung | 44 | ||
(1) Bedeutung der Willensübereinstimmung für die Geltung der Satzung | 44 | ||
(2) Willenselement bei der Satzungsgeltung und Anforderungen des Vereinbarungsbegriffs | 46 | ||
b) Einwand aus dem Schutzzweck des § 1031 ZPO | 48 | ||
aa) Folge der Anwendung des § 1066 ZPO für die erforderliche Form | 48 | ||
bb) Zutreffende Verortung des Arguments aus § 1031 ZPO | 49 | ||
cc) Umgehen der Schutzzwecke des § 1031 ZPO | 50 | ||
(1) Schutzzwecke des § 1031 ZPO | 50 | ||
(a) Beweisfunktion | 50 | ||
(b) Warnfunktion | 50 | ||
(2) Erforderlichkeit dieses Schutzes bei späterer Einführung statutarischer Schiedsklauseln | 52 | ||
(a) Beweisbedürfnis | 52 | ||
(b) Bedürfnis nach Warnung | 52 | ||
(aa) Warnungsbedürfnis der Mitgliederversammlung | 53 | ||
(bb) Gleichlauf der Interessen | 54 | ||
(cc) Regelung der Grundentscheidungen in der Satzung | 56 | ||
α) Schutz durch notwendigen Regelungsort | 56 | ||
β) Erfordernis der gesonderten Abstimmung | 58 | ||
2. Im Zeitpunkt des Beitritts zum Verein bereits bestehende Schiedsklausel | 60 | ||
a) Beweisfunktion | 61 | ||
b) Warnfunktion | 61 | ||
aa) Vergleich mit der Formfreiheit der Rechtsnachfolge | 61 | ||
bb) Vergleich mit der Formfreiheit der Schiedsbindung im Wege der Satzungsänderung | 62 | ||
3. Schiedsklausel in der Gründersatzung | 64 | ||
a) Beweisfunktion | 65 | ||
b) Warnfunktion | 65 | ||
Teil 3: Anforderungen an die Aufnahme einer Schiedsklausel in die Vereinssatzung | 67 | ||
A. Erfordernisse jenseits der Zustimmung aller Mitglieder | 67 | ||
I. Gesonderte Beschlußfassung | 67 | ||
II. Aufklärungspflicht gegenüber Anwärtern | 68 | ||
B. Zustimmung aller Mitglieder | 70 | ||
I. Zustimmung aller Mitglieder kraft Vereinsrechts | 70 | ||
1. Entsprechende Anwendung des § 33 I 2 BGB | 70 | ||
2. Entsprechende Anwendung des § 53 III GmbHG | 72 | ||
a) Zustimmungserfordernis als allgemeines Prinzip | 72 | ||
b) Leistungspflicht | 73 | ||
3. Eingriff in den Kernbereich der Mitgliedschaft | 74 | ||
II. Zustimmung aller Mitglieder kraft Verfassungsrechts | 76 | ||
1. Zustimmung als Verfügung über grundrechtlich gewährleistete Rechtspositionen | 76 | ||
2. Zustimmung aller Mitglieder wegen Eingriffs in Art. 101 I 2 GG | 78 | ||
3. Zustimmung aller Mitglieder wegen Eingriffs in Art. 19 IV GG | 80 | ||
4. Zustimmung aller Mitglieder wegen Eingriffs in den allgemeinen Justizgewährungsanspruch | 81 | ||
a) Aufnahme einer Schiedsklausel in die Gründersatzung | 83 | ||
aa) Doppelter Erklärungswert der Gründererklärungen | 83 | ||
bb) Unterscheidung zwischen individueller und kollektiver Komponente des Abstimmungsverhaltens | 85 | ||
b) Satzungsändernder Beschluß unter Zustimmung aller Mitglieder | 85 | ||
c) Beitrittserklärung zum Verein bei bestehender Schiedsklausel | 86 | ||
d) Satzungsändernder Mehrheitsbeschluß | 87 | ||
aa) Verfügung über den Justizgewährungsanspruch durch Beschlußfassung | 87 | ||
(1) Verfügung durch konkretes Abstimmungsverhalten | 87 | ||
(2) Keine Verfügung für die Dafürstimmenden | 88 | ||
(a) Unterwerfung unter der Bedingung, daß eine Mehrheit der Satzungsänderung zustimmt | 88 | ||
(b) Bedingung, daß sich alle Mitglieder der Mehrheitsentscheidung unterwerfen | 89 | ||
bb) Verfügung über den Justizgewährungsanspruch durch Gründungs- oder Beitrittserklärung bei fortbestehender Austrittsfreiheit | 90 | ||
(1) Gründungs- und Beitrittserklärung als Verfügung | 90 | ||
(2) Austrittsrecht als Gegenstück und Ergänzung der legitimierenden Gründungs- und Beitrittserklärung | 90 | ||
(a) Bedeutung des Austrittsrechts | 90 | ||
(b) Verbleib im Verein und Kenntnis von der Beschlußfassung | 92 | ||
e) Sozial mächtige Vereine | 93 | ||
aa) Freiwilligkeit als Voraussetzung für das Vorliegen einer Verfügung | 93 | ||
bb) Weiterreichende Folgen eines Austritts | 94 | ||
cc) Formalrechtliche Austrittsfreiheit als nicht ausreichendes Korrektiv | 95 | ||
dd) Erforderliches Maß der Freiwilligkeit | 96 | ||
(1) Begriff der Freiwilligkeit | 96 | ||
(2) Wirkung der Verfügung | 96 | ||
(3) Ersatz für den Verlust einer Rechtsposition | 97 | ||
(a) Schutzgrund und -umfang des Justizgewährungsanspruchs | 97 | ||
(b) Bereitstellen eines Vollstreckungstitels | 98 | ||
(c) Garantien eines Schiedsverfahrens im Vergleich mit dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch | 99 | ||
(aa) Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren | 99 | ||
(bb) Schiedsverfahrensrechtliche Verfahrensgarantien | 99 | ||
(cc) Vergleich der rechtsstaatlichen Verfahrensanforderungen und der schiedsverfahrensrechtlichen Verfahrensgarantien | 101 | ||
α) Im Schiedsverfahren erfüllte Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs | 101 | ||
β) Im Schiedsverfahren nicht erfüllte Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs | 101 | ||
γ) Ausgestaltbarkeit des Schiedsverfahrens | 102 | ||
(d) Folgerungen für das erforderliche Maß der Freiwilligkeit | 103 | ||
Teil 4: Inhaltliche Überprüfung von Vereinssatzungen | 105 | ||
A. Meinungsstand zur Inhaltskontrolle von Vereinssatzungen | 105 | ||
I. Rechtsprechung | 106 | ||
II. Schrifttum | 107 | ||
B. Überprüfung sämtlicher Vereinssatzungen an einem weitergehenden Maßstab als §§ 134, 138 BGB | 108 | ||
I. Einseitiges Setzen von Regeln als Ansatzpunkt für eine weitergehende Kontrolle | 108 | ||
II. Gesetzliche Typologie als Ausgangspunkt | 109 | ||
III. Funktionsvoraussetzungen der inhaltlichen Richtigkeit der Vereinssatzung und Notwendigkeit einer weitergehenden Überprüfung | 110 | ||
1. Voraussetzungen der inhaltlichen Richtigkeitsgewähr im Vertragsrecht | 111 | ||
2. Voraussetzungen der inhaltlichen Richtigkeitsgewähr im Vereinsrecht | 113 | ||
IV. Weitere Argumente für eine weitergehende inhaltliche Überprüfung sämtlicher Vereinssatzungen | 116 | ||
1. Vergleich mit der Rechtsprechung zur Publikumskommanditgesellschaft | 116 | ||
2. Vergleich mit der Rechtsprechung zu den Vereinsstrafen | 117 | ||
V. Überprüfung satzungsändernder Beschlüsse | 118 | ||
C. Weitergehende Überprüfung von Vereinssatzungen in besonderen Fällen | 120 | ||
I. Ausgestaltung der Typisierung der Fallgruppen | 122 | ||
II. Einzelne Fallgruppen | 123 | ||
1. Störung der Beitritts- und Austrittsfreiheit | 123 | ||
a) Monopolvereine | 123 | ||
b) Vereine mit einer im sozialen oder wirtschaftlichen Bereich überragenden Machtstellung | 124 | ||
2. Störung der Mitwirkungsrechte | 124 | ||
a) Vereine mit Delegiertenversammlungen | 125 | ||
b) Vereinsverband (Dachverband) | 126 | ||
c) Groß- oder Massenvereine | 128 | ||
d) Vereine, die Vorteile von der öffentlichen Hand erhalten | 131 | ||
III. Maßstab der weitergehenden Überprüfung | 133 | ||
IV. Rechtsfolgen einer unangemessen ausgestalteten Schiedsklausel | 133 | ||
1. Wegfall der Schiedsbindung | 134 | ||
2. Geltung dispositiven Gesetzesrechts statt der unangemessenen Verfahrensbestimmung | 135 | ||
3. Rechtsschutz des Mitglieds gegen eine unangemessene Verfahrensbestimmung | 136 | ||
a) Vorgehen erst gegen den Schiedsspruch | 136 | ||
aa) Aufhebbarkeit des Schiedsspruchs | 136 | ||
bb) Rügeobliegenheit nach § 1027 ZPO | 137 | ||
(1) Dispositivität der Verfahrensvorschriften gerade für die Parteien | 138 | ||
(2) Positive Kenntnis nach § 1027 S. 2 ZPO | 139 | ||
b) Vorgehen gegen die unangemessene Verfahrensbestimmung während des Schiedsverfahrens | 140 | ||
Teil 5: Angemessene Ausgestaltung der Schiedsklausel in weitergehend zu überprüfenden Vereinssatzungen | 142 | ||
A. Besetzung des Schiedsgerichts | 142 | ||
I. Verhältnis der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Schiedsgerichts zur Angemessenheit der Schiedsklausel | 143 | ||
1. Das Erfordernis der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Schiedsgerichts | 143 | ||
a) Ernennung von (einzelnen) Schiedsrichtern durch nur eine Partei | 145 | ||
b) Ernennung von (einzelnen) Schiedsrichtern, auf die beide Parteien gleichen Einfluß ausüben | 146 | ||
2. Verhältnis der Tatbestände | 146 | ||
3. Verhältnis der Rechtsfolgen | 147 | ||
II. Einzelfälle | 150 | ||
1. Organe und Organmitglieder als Schiedsrichter | 150 | ||
2. Beschränkung möglicher Schiedsrichter auf Vereinsmitglieder | 151 | ||
a) Verbot des Richtens in eigener Sache | 152 | ||
b) Bindung der Vereinsmitglieder an den Verein in Abhängigkeit von der Vereinsgröße | 152 | ||
c) Justizgewährungsanspruch des betroffenen Mitglieds | 154 | ||
3. Recht des Vereins zur Bestellung eines Einzelschiedsrichters | 155 | ||
a) Bestellungsrecht als solches | 155 | ||
b) Einfluß der Mitwirkung des Mitglieds bei der Bestellung des Schiedsrichters | 156 | ||
aa) Bedenken der Handhabbarkeit | 157 | ||
bb) Bedenken des Erklärungswerts der Stimmabgabe | 158 | ||
4. Asymmetrische Bestellung eines Kollegialschiedsgerichts | 161 | ||
a) Von vornherein asymmetrische Bestellung | 161 | ||
b) Im Einzelfall eintretende Asymmetrie | 161 | ||
5. Benennung eines Dritten, der nicht dem Verein angehört | 162 | ||
6. Benennung durch einen Dritten | 162 | ||
a) Neutraler Dritter | 162 | ||
b) Nicht neutraler Dritter | 163 | ||
7. Schiedsrichterlisten | 164 | ||
a) Liste nur aus Vereinsmitgliedern | 165 | ||
b) Liste aus Vereinsmitgliedern und Dritten | 165 | ||
aa) Zusammenstellen der Liste durch den Verein | 165 | ||
(1) Liste, die nicht hinreichend viele Personen umfaßt | 165 | ||
(2) Liste, die hinreichend viele Personen umfaßt | 166 | ||
bb) Zusammenstellen der Liste durch einen neutralen Dritten | 166 | ||
cc) Mitwirkung der Mitglieder beim Zusammenstellen der Liste | 167 | ||
8. Qualifikation der Schiedsrichter, insbesondere juristische Vorbildung | 167 | ||
a) Bedeutung juristischer Vorbildung für die Streitentscheidung | 167 | ||
b) Umfang der juristischen Qualifikation | 168 | ||
c) Bedeutung der Anzahl der Schiedsrichter | 169 | ||
B. Verfahren vor dem Schiedsgericht | 170 | ||
I. Klagefrist | 171 | ||
II. Schiedsort und Verhandlungsort | 173 | ||
1. Schiedsort | 173 | ||
a) Anwendbares Verfahrensrecht | 173 | ||
b) Einordnung des Schiedsspruchs als in- oder ausländischer | 175 | ||
2. Verhandlungsort | 176 | ||
III. Beschränkung der Zahl der Schriftsätze | 178 | ||
IV. Beschränkung der Beweismittel | 178 | ||
V. Mündlichkeit | 181 | ||
1. Anspruch auf rechtliches Gehör | 182 | ||
2. Recht auf ein faires Verfahren | 183 | ||
3. Zweckmäßigkeit und Folgen des Ausschlusses der mündlichen Verhandlung | 185 | ||
4. Rechtsfolgen unzulässiger Regelungen | 185 | ||
VI. Sprache | 186 | ||
VII. Verteidigung | 187 | ||
1. Anwaltszwang | 187 | ||
2. Beschränkung der zugelassenen Anwälte | 189 | ||
3. Anwaltliche Vertretung lediglich einer Partei | 190 | ||
VIII. Kosten | 191 | ||
1. Problemstellung | 192 | ||
2. Wegfall der Schiedsbindung und Abwendungsbefugnis des Vereins | 192 | ||
3. Gestaltungsmöglichkeiten des Satzungsgebers | 194 | ||
4. Folgen unangemessener Kostenregelungen | 195 | ||
C. Entscheidungsmaßstab des Schiedsgerichts | 196 | ||
I. Anwendung ausländischen Sachrechts | 196 | ||
II. Billigkeitsentscheidungen | 197 | ||
D. Verfahren nach der Entscheidung des Schiedsgerichts | 200 | ||
I. Oberschiedsgericht | 200 | ||
II. Aufhebungsverfahren | 200 | ||
1. Ausschluß des Aufhebungsverfahrens insgesamt | 201 | ||
2. Beschränkung der Aufhebungsgründe | 201 | ||
3. Frist für das Einreichen des Aufhebungsantrags | 202 | ||
Teil 6: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 203 | ||
A. Einleitung (Teil 1) | 203 | ||
B. Statutarische Schiedsklauseln und vertraglich oder außervertraglich errichtete Schiedsgerichte (Teil 2) | 204 | ||
C. Anforderungen an die Aufnahme einer Schiedsklausel in die Vereinssatzung (Teil 3) | 205 | ||
D. Inhaltliche Überprüfung von Vereinssatzungen (Teil 4) | 210 | ||
E. Angemessene Ausgestaltung der Schiedsklausel in weitergehend zu überprüfenden Vereinssatzungen (Teil 5) | 215 | ||
Berücksichtigte Vereinssatzungen und Schiedsordnungen | 224 | ||
Gesetzesmaterialien | 226 | ||
Schrifttum | 227 | ||
Sachwortregister | 242 |